HomeLavoro consiliareInterrogazioniGrundwasserproblematik in Sinich: Wer ist für welche Abzugsgräben zuständig?

Grundwasserproblematik in Sinich: Wer ist für welche Abzugsgräben zuständig?

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Auf Initiative der Agentur für Bevölkerungsschutz und in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden wurden in zweijähriger Arbeit gemeinsam mit Akteur:innen der Landesverwaltung, der Verbände und Vereine Maßnahmen zur Erstellung eines Managementplans für das Gebiet der Etschtalsohle von der Töll bis nach Salurn erarbeitet.
Daraus entstanden ist der bislang größte Plan Südtirols, der sogenannte Flussraummanagementplan Etsch (2018). Das Ergebnis dieses fächerübergreifenden Flussraummanagementplanes und der erarbeitete Maßnahmenkatalog dienen letztendlich der Risikoreduktion sowie der Erhaltung und Verbesserung dieses wertvollen Lebens- und Wirtschaftsraumes.
Unter den Maßnahmen zu „Hochwasserschutz der Siedlungsgebiete, Infrastrukturen und landwirtschaftliche Flächen unter Berücksichtigung der künftigen Raumentwicklung“ wird mit hoher Priorität die Maßnahme „Entwicklung eines Konzeptes zur Optimierung und Verbesserung der Entwässerung in Sinich“ (A.5.1) angeführt.
Die Gemeinde Meran hat am 29.07.2020 eine Machbarkeitsstudie für gezielte Wasserbauwerke zur Ableitung der oberflächigen Gewässer vorgestellt, um den Ausbau des Netzes zur Regenwasserentsorgung zu planen und so den Wasserfluss bei Regenfällen steuern zu können. Bereits 2018 hatte die Gemeinde den Auftrag erteilt, ein detailliertes Bild der hydrogeologischen Gegebenheiten zu erstellen.
Landesrat Giuliano Vettorato teilt am 17.03.2021 in seiner Antwort auf die Anfrage Nr. 1433/21 mit: „Il Comune di Merano ha già commissionato diversi studi ingegneristici e idrogeologici per venire a conoscenza della situazione della falda e delle sue oscillazioni nel corso degli anni. […] In data 11 marzo 2021 si è svolta una conferenza di servizi del Comune a Sinigo sull’argomento gestione falda. Oltre ai rappresentanti della Amministrazione Comunale vi hanno partecipato i tecnici incaricati delle perizie tecnico/idrauliche e idrogeologiche Ing. Patscheider e dott. Geol. Dessì, rappresentanti del Centro di Sperimentazione Laimburg, dell’Ufficio Sistemazione bacini montani sud e del Consorzio di Bonifica Foce Passirio Foce dell’Isarco. Per la Provincia ha partecipato il Dott. Fabio de Polo, Direttore dell’Ufficio Sistemazione bacini montani sud. […] Attualmente sia l’Agenzia provinciale per l’ambiente e la tutela del clima che l’Area funzionale bacini montani non hanno la possibilità di prevedere dei finanziamenti per un simile progetto. Allo stesso tempo non sono previsti in questo momento finanziamenti provenienti dal recovery fund“.
Das Bonifizierungskonsortium Passer-Eisackmündung gibt auf seiner Website bekannt, dass die Zuständigkeiten des Konsortiums vom Land genehmigt werden („La Provincia Autonoma di Bolzano ha approvato il piano il giorno 15 dicembre 2016“) und veröffentlicht einen entsprechenden Plan, einschließlich technischem Bericht.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Welche Bestimmungen gelten für Bonifizierungsgräben bezüglich Instandhaltung, Distanz zu Infrastrukturen und Kulturpflanzungen?
  2. Wann wurde der Grenzverlauf des Bonifizierungskonsortiums Passer-Eisackmündung innerhalb des Meraner Gemeindegebiets zum letzten Mal abgeändert? Und von wem?
  3. Aus welchen Gründen fallen die Kanäle und Gräben oberhalb des Vittorio-Veneto-Platzes, 24. Mai-Straße, Battisti- und Sauro-Straße nicht in die Zuständigkeiten des Bonifizierungskonsortiums?
  4. Wer ist für die Gießengräben orografisch rechts vom Naifbach zwischen Romstraße, Untermaiser Handwerkerzone und Bahnlinie zuständig? Warum ist laut „capitolo 7.1, relazione tecnica, Piano di Classifica“ das Bonifizierungskonsortium ausschließlich für den „allacciante Maia Bassa“ zuständig?
  5. Wer ist für den Graben entlang der Eisenbahnlinie zwischen Untermaiser Handwerkerzone und Fermistraße zuständig?
  6. Wer kontrolliert die ordnungsgemäße Instandhaltung der Gräben und Kanäle, die nicht in die Zuständigkeit des Bonifizierungskonsortiums fallen?
  7. Wie funktioniert die Zuweisung von neuen Gräben? Welche Rechte und Pflichten gehen mit der Übernahme solcher Gräben einher? Wie viel Beiträge werden jährlich für die Instandhaltung dieser Gräben an die Konsortien ausbezahlt?
  8. Der Landesverwaltung ist u.a. aus dem Flussraummanagementplan Etsch und aus der letzten Dienststellenkonferenz vom 11 März 2021 hinlänglich bekannt, dass die Entwässerung im Meraner Stadtviertel Sinich optimiert werden muss. Welche Maßnahmen hat die Landesverwaltung über die Agentur Landesdomäne und den Agrarbetrieb Laimburg auf den eigenen Grundstücken umgesetzt, um zu einer Verbesserung der Entwässerung beizutragen? Welche weiteren Maßnahmen sind geplant und bis wann?
  9. Wird es als notwendig erachtet bestehende Kanäle wieder in Betrieb zu nehmen bzw. neue Kanäle anzulegen? In wessen Zuständigkeit fallen dann diese?
  10. Welches sind die Gründe, warum die Landesverwaltung bisher keine Mittel für eine Verbesserung der Entwässerung in Sinich vorgesehen hat? Warum war dies nicht für den Recovery Fund vorgesehen?
  11. Unter welchen Voraussetzungen übernimmt das Land die Kosten für Anlagen zur besseren Entwässerung in Sinich? Zu welchen Anteilen?
  12. Gibt es für die Landesverwaltung die Möglichkeiten, im Haushalt Mittel für die Verbesserung der Entwässerung in Sinich für die Gemeinde Meran bereitzustellen?

 

Bozen, 05.05.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Author: Heidi

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I dipendenti non son
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