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Bestandsaufnahme Leerstand

Ordine del giorno approvato l’8/4/2022.

Der vorliegende Gesetzesentwurf hat den Zweck, Leerstandswohnungen auf den Südtiroler Mietmarkt zu bringen. Der Mietmarkt ist seit vielen Jahren sehr angespannt, leistbares Wohnen wird immer mehr zum sozialen Thema.

Kürzlich hat das Arbeitsförderungsinstitut AFI mitgeteilt, dass über 40 Prozent des durchschnittlichen Südtiroler Haushaltseinkommens für Wohnungsmieten oder Rückzahlung von Wohnungsdarlehen aufgewendet wird. Die Wohnquote am Haushaltseinkommens ist im Vergleich zu vergleichbaren Ländern enorm hoch, zunehmend geraten Haushalte und Familien auch deshalb in finanzielle Schieflagen.

Zum besseren Verständnis des Systems Leerstandswohnungen haben wir Daten aus verschiedenen Quellen recherchiert, um das Phänomen „Leerstand – Mietmarkt – Besteuerungseffekt“ zu bewerten.

Typ Anzahl Quelle
Leerstand + 30.000 Amt für Wohnbau / interne Studie
Zweitwohnungen für touristische Zwecke -15.000 ASTAT (2012) plus vorsichtige Schätzung bis 2022
Natürlicher Leerstand   -7.000 Aus Literatur: ca. 3-4% des gesamten Wohnungsbestandes von ca. 240.000 Wohnungen
Airbnb-Wohnungen   -3.000 Südtiroler Wirtschaftszeitung – Nr. 11/22 – 25.03.2022
Zweitwohnungen in Heimatgemeinde   -3.000 Vorsichtige Schätzung durch Befragung von Expert:innen (eher 4.000)
Verfügbarer Leerstand   + 2.000 Zusammensetzung:-       Anlagevermögen von Haushalten

–       Spekulativer Leerstand (Makler)

–       Luxuswohnungen

Aus den heterogenen Datenquellen ist ersichtlich, dass das Phänomen Leerstand schwer zu fassen ist. Die obigen Daten sind plausibel, beruhen aber zum großen Teil auf Schätzungen.

Um die Wirksamkeit dieses Gesetzesentwurfs, sollte er genehmigt werden, zu prüfen, braucht es unbedingt ein periodisches Monitoring.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Die Autonome Provinz Bozen erstellt mit Beginn 2023 alle drei Jahre einen Monitoringbericht über den Leerstand im Lande, worin die unterschiedlichen Kategorien des Leerstandes aufgelistet (siehe obige Tabelle), die Wirksamkeit dieses Gesetzes überprüft und die Kriterien für die Ausweisung der Gemeinden mit Wohnungsnot festgelegt werden. Dieser Monitoringbericht ist dem Landtag zu übermitteln.

Bozen, 07.04.2022

 

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

 

Author: Heidi

Mezzi pubblici: arri
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