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Aus der 2. Regionalratskommission

PRESSEMITTEILUNG

Die 2. Gesetzgebungskommission im Regionalrat hat heute das Stabilitätsgesetz 2020 und das Begleitgesetz behandelt.

Die Grünen habe die darin enthaltene Digitalisierung des Grundbuches gutgeheißen, weil das Grundbuch bisher gute Arbeit im Umstieg auf digitale Verwaltung gemacht hat und weil diese Entwicklung unterstützenswert ist. Auch die Neuregelung der Aufsicht über die genossenschaftlichen Körperschaften ist in Ordnung, weil sie die Eigenständigkeit der Südtiroler Raiffeisenkassen regelt (Art. 1 und 2).

Die Abschaffung der Stadtviertelräte von Bozen, wie im Art. 3 vorgeschlagen, wurde von den Grünen hingegen entschieden abgelehnt. Schon die Vorgehensweise, die zu diesem Artikel geführt hat, ist verwerflich: Über die Köpfe aller Beteiligten hinweg wurde dieser Artikel eingeschleust. Auch der Änderungsantrag der SVP – der ein Kompromiss sein kann – wird von uns abgelehnt, weil er weder mit der politischen Mehrheit noch mit der Stadtregierung der Gemeinde Bozen abgesprochen wurde.
Die Mehrheit lehnte ihrerseits unseren Streichungsantrag zum Artikel 3 ab und genehmigte den Änderungsantrag der SVP. Was beim Kompromissvorschlag der SVP gar nicht geht, ist die Abschaffung der Sitzungsgelder für die Stadtviertelräte. Partizipation darf etwas kosten. Mit dieser Regelung werden die Stadtviertelräte aber ausgehungert.
Über die Modalitäten der demokratischen Partizipation in Bozen soll der Gemeinderat selbst transparent diskutieren und eigenständig entscheiden.

Daher haben wir gegen das Gesetz gestimmt – obwohl wir die Regelungen für die Gemeindeverwalter und für genossenschaftlichen Körperschaften durchaus mittragen hätten können.

Bozen, 22.11.2019

Regionalratsabg.
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

Author: Serena

Kommunikationsbeauftragte der Grüne Fraktion.

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