HomeConvivenzaIlluminiert der Skybeamer des “Max” weiterhin den Brixner Nachthimmel?

Illuminiert der Skybeamer des “Max” weiterhin den Brixner Nachthimmel?

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Seit 14. Juli 2022 sind die Richtlinien der Landesregierung zur Lichtverschmutzung in Kraft. Sie bilden einen substanziellen, auch symbolisch wesentlichen Aspekt von Energieeinsparung und Umweltschutz, denen im Zuge der verschärften Energiekrise neue Bedeutung zukommt. Besonders für Skybeamer gilt das Verbot der Erhellung des Nachthimmels ohne Übergangsfrist und ist daher umzusetzen. Nicht so in Brixen, wo der Scheinwerfer der Disco Max nach wie vor den Nachthimmel erhellt. Trotz mehrfacher Hinweise von Bürger:innen an Betreiber und Gemeinde, die auch vom Amt für Energie und Klimaschutz am 21.7.2022 kontaktiert wurde, illuminiert das “Max” zwei mal wöchentlich drei Stunden lang den Nachthimmel. Mag auch die Negativwirkung begrenzt sein, so ist das trotzige Symbol des zum Himmel leuchtenden Strahls doch Ausdruck einer Haltung, der der Klima- und Energiekrise ein “Ihr-könnt-mich mal” entgegen setzt. Die Gemeinde geht zurückhaltend vor und hat vorerst eine Überprüfung angekündigt, die eigentlich überflüssig ist, da die Fakten längst auf dem Tisch liegen. Zudem ist das Verbot von Projektionsscheinwerfern / Skybeamern bereits im LG vom 10.1.2022 Nr. 1 Art. 26, und sogar im LG vom 21.6.2011 Nr.4 Art 1 festgehalten.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Ist der Skybeamer des Brixner Max weiterhin in Betrieb?
  2. Welche Auskünfte hat das Amt für Energie und Klimaschutz von der Gemeinde Brixen erhalten?
  3. Wird die Landesregierung unmittelbar tätig werden, wenn die Gemeinde nicht einschreitet?
  4. Gibt es weiter Skybeamer in Südtirol? Wenn ja, wie viele und wo befinden sich diese?

Bozen, 31.08.2021

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

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