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ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Der Grünen Fraktion wurde berichtet, dass zwischen dem 25.01. und dem 26.01. 2020 im Nationalpark Stilfserjoch, genauer gesagt, im Talschluss von Ulten, Autotests durchgeführt worden sind. Es steht der Verdacht im Raum, dass diese Tests – zwar offiziell als Sicherheitstrainings deklariert – wohl aber eher Reifentests für kommende Rennen gewesen sein dürften. Dem aber nicht genug, sollen es die Veranstalter wohl auch mit der Genehmigung nicht ganz so streng genommen haben. Will heißen, eine Genehmigung hat es anscheinend nicht gegeben.
Im Landtag ist derzeit viel von Bürokratieabbau die Rede. Eine aufwändige Verwaltung ist auch zweifelsohne oft hinderlich für eine schnelle Umsetzung von Politik. Doch scheinen manche Bürokratieabbau damit gleichzusetzen, Genehmigungen zu umgehen, um auf „dem kurzen Dienstweg“ die Interessen Einzelner gegen jene eines Großteils der Bevölkerung und der Natur rücksichtslos durchzusetzen. Diese Interpretation kommt einer zutiefst undemokratischen Gesinnung gleich, der es mit aller Kraft entgegenzuwirken gilt.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Ist es mit geltendem Recht vereinbar, Autotests in einem Nationalpark durchzuführen? Wenn ja, aufgrund welchen Rechtstextes?
  2. Ist die Landesregierung über die Autotests, welche zwischen dem 25.01. und dem 26.01. 2020 im Talschluss von Ulten stattgefunden haben sollen, in Kenntnis?
  3. Hat es eine Genehmigung für diese Tests gegeben, bzw. waren die lokalen Behörden und die Verwaltung vor Ort über den Vorgang informiert?
    a. Falls ja, aufgrund welcher rechtlicher Grundlage kam die Genehmigung zustande und wer hat sie erteilt?
    b. Falls nein, wird es Konsequenzen für die Veranstalter dieser Tests geben und wie werden diese aussehen?
  4. Wer waren die Verantwortlichen und die Beteiligten für diesen Autotest im Nationalpark?
  5. Welche Automodelle und wie viele Fahrzeuge wurden dabei getestet?
  6. Laut Augenzeugenberichten wurde diese Gelegenheit zwar als „Sicherheitstraining“ angeführt, war aber vielmehr ein Reifentest für bevorstehende Rennen: Entspricht diese Beobachtung den Tatsachen?
  7. Auf welcher Straße fanden die Autotests statt?
  8. Wir bitten um eine persönliche Einschätzung des zuständigen Landesrates darüber, ob er Autotest in Natur- und Nationalpark für sinnvoll hält und wie er ihnen gegebenenfalls entgegenwirken will, damit sich so ein Ereignis nicht noch einmal wiederholt.

Bozen, 03.08.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

Derzeit werden viele neue SeniorInnen in die Seniorenwohnheime im Lande aufgenommen. Da Corona immer noch Thema- und bekanntlich gerade für ältere Menschen gefährlich ist, kommen die neuen BewohnerInnen vielfach in 14-tägige Quarantäne. Dies ist aus Hygienegründen nachvollziehbar, für die Menschen selbst aber hochproblematisch. Die neue Wohnsituation und die Isolation zugleich meistern zu müssen, ist für viele SeniorInnen sehr schlimm. Und auch das Personal muss die Belastung mittragen. Isolationsbestimmungen sind einzuhalten, Schutzanzüge zu tragen etc.

„Es ist wirklich keine gute Lösung, bei allem Verständnis für die Vorsichtsmaßnahmen!“, so die Grünen Landtagsabgeordneten Foppa, Staffler und Dello Sbarba. Testen könnte eine Alternative sein. „Warum werden bei den neuen BewohnerInnen keine Abstriche durchgeführt?“, fragen sich die Grünen Abgeordneten und reichen den Vorschlag an die Landesregierung und die Wohnheime weiter. Der Gesundheitslandesrat hat mehrmals betont, dass derzeit ein hohes Testpotenzial besteht und folglich eine große Anzahl an Tests möglich ist. Nutzen wir das aus, um den älteren Menschen einen möglichst angenehmen und positiven Übergang ins Seniorenwohnheim zu ermöglichen. Was im Tourismus möglich ist, sollte auch im Sozialen gelten.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Vor Kurzem wurde bekannt, wie viele Führerscheine in Südtirol aufgrund von Alkoholkonsum am Steuer entzogen werden. Es sind dies durchschnittlich 12 pro Woche. Der vielleicht überraschendste Aspekt daran: Am häufigsten waren nicht die ganz Jungen, sondern die zwischen 40- und 50-jährigen betroffen. Und doch geben diese Daten nur bedingt Aufschluss darüber, wer wann wieviel Alkohol trinkt und dann noch in sein oder ihr Fahrzeug steigt.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie viele Fahrzeugkontrollen gab es zwischen 2015 und 2020 (bitte um Auflistung nach Jahren)?
  2. Wie viele Führerscheinentzüge wegen Alkohol am Steuer gab es in den Jahren 2015 – 2020 (bitte um Auflistung nach Jahren)?
  3. Zu welchen Tageszeiten und an welchen Wochentagen wurden jene Fahrerinnen und Fahrer kontrolliert, denen die Führerscheine aufgrund zu hohen Alkoholkonsums entzogen wurden? Wir bitten um eine genaue Auflistung für die Jahre 2015-2020.
  4. Auf welcher Art von Straße (Staatsstraße, Dorfstraße, Autobahn, Schnellstraße) wurden jene Fahrerinnen und Fahrer kontrolliert, denen die Führerscheine aufgrund zu hohen Alkoholkonsums entzogen wurden? Wir bitten um eine genaue Auflistung für die Jahre 2015-2020.
  5. In welchem Typ Fahrzeug (Motorrad, PKW, Lastwagen, etc.) fuhren jene Fahrerinnen und Fahrer, denen die Führerscheine aufgrund zu hohen Alkoholkonsums entzogen wurden? Wir bitten um eine genaue Auflistung für die Jahre 2015-2020.
  6. Wir bitten um Auskunft darüber, wer die Personen waren, denen der Führerschein wegen Alkoholmissbrauchs entzogen wurde, aufgeschlüsselt nach:
    • TouristInnen
    • BürgerInnen mit Wohnsitz in Südtirol
    • BürgerInnen mit Wohnsitz im restlichen Italien
    • BürgerInnen mit Wohnsitz in der EU
    • BürgerInnen mit Wohnsitz außerhalb der EU.
    Wir bitten um eine genaue Auflistung für die Jahre 2015-2020.

Bozen, 31.07.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Heute hat der 1. Gesetzgebungsausschuss den Gesetzentwurf von Präsident Noggler zur besseren Organisation der Ombudsstellen angenommen. Die Sitzung hätte eine gute Gelegenheit sein können, um die AnwältInnen des Volkes wahrhaftig zu stärken. Die Gelegenheit wurde leider verpasst.

Die Grüne Fraktion hatte zu dieser Thematik mehrere Gesetzentwürfe eingebracht, die in der Diskussion des Ausschusses in den letzten Wochen mit dem Entwurf Nogglers zusammengelegt wurden. Dabei ging es den Grünen darum, die Zuständigkeiten der Anwaltschaften auszudehnen: auf den Umweltbereich, auf den Bereich der Seniorenheime und anderer Einrichtungen, in denen nicht gänzliche persönliche Freiheit herrscht – und auf die Haftanstalten; zusätzlich dazu sollte auch in Südtirol eine Ombudsstelle für die Rechte inhaftierter und in ihrer persönlichen Freiheit beraubter Personen eingerichtet werden, wie es das benachbarte Trentino und andere italienische Regionen bereits getan haben. Viele Teile Italiens und Europas machen vor, wie diverse Ombudsstellen Rechte von Mensch und Natur in den verschiedensten Lebenssituationen schützen können. Dass wir heute hier auf so großen Widerstand getroffen sind, ist unerklärlich.

Auch für die Vorschläge zur Ernennung der Gleichstellungsrätin gab es kein Durchkommen. Foppa hatte vorgeschlagen, dass die Gleichstellungsrätin vom Landtag aufgrund eines Dreiervorschlages des Chancenbeirates ernannt werden soll. „Nun kommt es zur paradoxen Situation, dass ein zu Drei Vierteln aus Männern bestehender Landtag die Zuständige für die Gleichstellung ernennt,“ schüttelt Brigitte Foppa den Kopf.

Riccardo Dello Sbarba hatte einige Vorschläge eingebracht, um die Antidiskriminierungsstelle aufzuwerten. Auch diese wurden abgelehnt. Dello Sbarba kündigt an: „Wir bringen die Vorschläge im Plenum noch einmal ein. Es geht uns nicht ums Rechthaben, sondern um die Menschenrechte.“

Bozen, 31.07.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Durch den Nachtragshaushalt verfügt das Land über weitere 261 Mio. Euro, die im Wesentlichen von der Landesregierung nach dem Gießkannenprinzip an die Ressorts verteilt wurden. Viele Bereiche wurden zu Beginn des Jahres bei der Erstellung des Haushaltes finanziell unterdotiert. Dazu gehören die Bereiche Mobilität, Straßendienst, Forschung, Soziales und Gemeinden, welche nun einen großen Teil des Kuchens erhalten haben.

Überraschend und für uns Grüne völlig unverständlich ist die Tatsache, dass der geförderte und soziale Wohnungsbau überhaupt kein frisches Geld aus dem Nachtragshaushalt erhalten haben. In beiden Bereichen wurde bereits bei der Erstellung des Haushaltes 2020 stark eingespart, der Aktionsrahmen des Wohnbauinstitutes wurde schon damals stark eingeschränkt.
„Wir haben uns schon erwartet, dass mit den Mitteln des Nachtragshaushaltes der geförderte und soziale Wohnungsbau stark unterstützt wird.“ sagt Hanspeter Staffler von den Grünen. Leider findet sich im Nachtragshaushalt kein nennenswerter Geldbetrag.

Mit dieser Geldpolitik wird sich der aufgeheizte Südtiroler Immobilienmarkt nicht abkühlen lassen, sondern auch weiterhin vielen Menschen im Land den Bau oder den Kauf der eigenen Wohnung erschweren oder unmöglich machen.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Die Ortschaft Vahrn wird derzeit von der Autobahn A22, der Brennerstaatsstraße SS12 und von der Brennereisenbahn durchschnitten. Der Verkehr von und nach Schalders bzw. Spiluck geht ebenfalls mitten durch das Dorf, die Bewohnerinnen und Bewohner leiden sehr unter dieser Verkehrsbelastung.
Daher hat die Landesregierung bereits vor Jahren den Auftrag gegeben, eine Umfahrung zu projektieren, was mittlerweile auch geschehen sein dürfte. Das derzeit vorliegende Umfahrungsprojekt sieht ober- und unterirdische Trassenabschnitte vor, wobei der Schaldererbach mit bergmännischer Bauweise untertunnelt werden muss.
Im Jahr 2017 wurde die Grüne Fraktion beim damaligen Landesrat Mussner vorstellig, um die Landesregierung für ein Variantenprojekt der Grünen Bürgerliste Vahrn zu gewinnen. Diese machte den Vorschlag, die Umfahrung bündig zur Autobahn A22 zu führen und den gesamten Trassenverlauf einzuhausen.
Die Vorteile dieser Variante liegen darin, dass auf der gesamten Länge der Umfahrung die heutigen und zukünftigen Anrainer vom Verkehr geschützt sind, dass rund 13.000 m² Kulturgrund eingespart werden könnten und dass das Dach der eingehausten Strecke als Park & Ride-Fläche für den neu geplanten Bahnhof Vahrn dienen könnte.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wurde die von der Grünen Bürgerliste Vahrn empfohlene Variante bündig zur Autobahn von der Landeregierung jemals geprüft?
  2. Falls ja, wie war das Ergebnis der Prüfung?
  3. Falls nein, mit welcher Begründung wurde die Prüfung nicht vorgenommen?
  4. Entspricht es den Tatsachen, dass im Abschnitt der geplanten Umfahrung eine 220 kV-Leitung unterirdisch verlegt wird?
  5. Falls ja, entspricht es den Tatsachen, dass das derzeitige Umfahrungsprojekt aus diesem Grund eine Variante erfährt?

Bozen, 29.07.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Als erster Kontinent soll Europa bis 2050 klimaneutral werden. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Europäische Kommission Ende 2019 den europäischen Grünen Deal vorgestellt, ein ehrgeiziges Maßnahmenpaket für einen nachhaltigen ökologischen Wandel, der den Menschen und der Wirtschaft in Europa zugutekommen soll. Demzufolge muss auch der Klimaplan Energie-Südtirol-2050  neu überarbeitet und den EU-Vorgaben angepasst werden.

Die Südtiroler Landesregierung hat 2011 mit dem Klimaplan 2050 den Weg vorgezeichnet, wie sich Südtirol zum international anerkannten Klimaland entwickeln und seinen Umgang mit Energie nachhaltig gestalten kann.

Dies vorausgeschickt, ist der Zeitpunkt gegeben, um Rückschau auf die in Südtirol im Bereich Klimaschutz geleisteten Anstrengungen zu halten. Das im Klimaplan 2050 geschnürte umfangreiche Paket an strategischen Maßnahmen war eine gute Voraussetzung für eine nachhaltige Energiepolitik des Landes. Der lange Bezugszeitraum verlangt jedoch entsprechende Evaluationen.

Da der Green Deal bereits für das Jahr 2030 eine Verminderung der Treibhausgasemissionen um 50 bis 55% vorsieht, wird der zur Verfügung stehende Zeitrahmen immer knapper. Von besonderer Bedeutung ist daher das mit den erfolgten Anstrengungen erzielte Ergebnis in Südtirol.

Wir ersuchen deshalb die Landesregierung um Auskunft über den Stand der Umsetzung der sechs Maßnahmenachsen gemäß Klimaplan Energie-Südtirol-2050.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Energieversorgung und intelligentes Energiemanagement: wir ersuchen um Auflistung der bisher getätigten Maßnahmen;
  2. Rationelle und intelligente Energienutzung: wir ersuchen um Auflistung der bisher getätigten Maßnahmen;
  3. Gebäudesanierung und Bauen: wir ersuchen um Auflistung der bisher getätigten Maßnahmen;
  4. Umweltgerechte Nutzung erneuerbarer Energie: wir ersuchen um Auflistung der bisher getätigten Maßnahmen;
  5. Allgemeine Präventionsmaßnahmen zum Klimaschutz: wir ersuchen um Auflistung der bisher getätigten Maßnahmen;
  6. Beteiligung, Innovation und Wissenstransfer: wir ersuchen um Auflistung der bisher getätigten Maßnahmen.
  7. Wir ersuchen um eine gesamtheitliche Quantifizierung der Verminderung an Treibhausgasemissionen durch die seit 2011 umgesetzten Maßnahmen. Konkret: Wie viele Tonnen an Treibhausgasemissionen pro Einwohner/Jahr werden heute in Südtirol im Vergleich zu 2011 vermieden?

Bozen, 29.07.2020

 

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

Erst wenn die letzte Interessensgruppe befriedigt und dem letzten Lobbyisten eine Förderung versprochen wurde, scheint diese Landesregierung an die Schule und ihren wichtigen gesellschaftlichen Auftrag zu denken.

Aber auch bei diesem letzten Gedanken steht offensichtlich nicht das Wohl der Kinder, sondern einzig das Wohl der Wirtschaft im Mittelpunkt. Wie bereits während des Lockdowns, so ist auch jetzt die größte Sorge nicht die Bildung unserer Kinder, sondern wie sie „fachgerecht“ verwahrt werden können, damit wir Eltern arbeiten können.

Aus Sicht der Grünen gehen die Vorschläge und die Ansätze der Bildungsdirektion und des Landesrat in eine rein “wirtschaftsfreundliche” Richtung, indem man mit dem Betreuungsangebot am Nachmittag versucht jene Eltern zu “unterstützen” (oder zu besänftigen) die sich zurecht um ihre Existenzgrundlage sorgen.

Mit dieser Strategie werden jedoch LehrerInnen und Eltern, die sich jetzt intensiv und konstruktiv um die Belange “ihrer” Kinder sorgen, gnadenlos gegeneinander ausgespielt. Hier die „faulen“ Lehrpersonen, dort die egoistischen Eltern, welche ihren Beruf vor die Familie stellen.

Die Wahrheit ist, dass im Bildungsbereich, genauso wie in den einzelnen Wirtschaftssektoren, der Sanität, oder der Betreuung unserer älteren oder beeinträchtigten MitbürgerInnen, erhebliche Investitionen notwendig sind, um die dringend notwendige Qualität aufrecht zu erhalten.
Wenn Klassen geteilt werden müssen, um die gesetzlichen Abstandsregeln einzuhalten, dann bedarf es schlicht und ergreifend mehr Personal, um die didaktische Tätigkeit aufrecht zu erhalten.

Unterricht und Betreuung sind keine Synonyme, wie Landesrat Achammer zu glauben scheint. Wenn jetzt professioneller Unterricht durch Betreuung über Vereine ersetzt wird, geht dies immer zu Lasten der Bildung unserer Kinder. Die Bildung ist (oder war) die Errungenschaft der zivilisierten und demokratischen Welt: durch Bildung wurde die Teilhabe ermöglicht und die Chancengleichheit verbessert.

Unter dem Druck der Notsituation werden nun Strukturen und Ressourcen abgebaut, die auf die lange Sicht das Bildungssystem schwächen, die Chancengleichheit abschaffen und Zugang zu Bildung immer mehr individualisieren und somit unserer Gesellschaft als Ganzem schweren Schaden zufügen.

Die Kinder haben in dieser Krise gezeigt, wie kooperativ und flexibel sie sind! Sie haben auch gezeigt, was sie an der Schule schätzen und was die Schule ihnen bedeutet.
Die Stärke der Schule ist ihre Offenheit, ihr niederschwelliger Zugang und die Inklusion.

Mit den Auflagen denen die Schule unterworfen wird, verliert sie einen großen Teil ihrer so wichtigen Funktionen für die Kinder und in weiterer Folge für die Gesellschaft.

Jetzt umso mehr, gehört die Gegenwart den Kindern. Geben wir sie ihnen zurück!

In Vertretung der Grünen Eltern
Markus Frei & Felix von Wohlgemuth

BESCHLUSSANTRAG.

Seit vielen Jahren wird in Gröden und in den Ortschaften auf dem Hochplateau der Seiser Alm über ein Vorhaben diskutiert, das eine schitechnische Verbindung zwischen Monte Pana und Saltria auf der Seiser Alm vorsehen würde.

In der Vergangenheit wurden entsprechende Vorhaben immer schon in der Entstehungsphase verhindert. Die Bedenken gegenüber den Auswirkungen eines solchen Projektes auf Natur und Umwelt hatten stets die Überhand. UmweltschützerInnen gehen davon aus, dass das Naturschutzgebiet „Cunfin“, Wasserschutzgebiet (Zone A) nachhaltig geschädigt würde. Die einzigartigen Feuchtwiesen am Fuße von Lang- und Plattkofel würden von der Trasse zerschnitten. Eine ganzjährig funktionierende Verbindung (derzeit verkehren nur im Winter die Skibusse auf einer nicht asphaltierten Straße) würde zu einer ungebremsten Erschließung des Gebietes führen.

In den letzten Jahren gibt es wieder Bestrebungen, die Verbindung zwischen Gröden und der Seiser Alm nun „endlich“ zu realisieren. Die Gründe, die von den Befürwortern angeführt werden, sind für Kastelruth die dadurch möglich werdende Anbindung an die Sellaronda. Und auch die Gemeinde St. Christina erwartet sich wohl eine Aufwertung durch die Verbindung.

Hier eine kurze Chronologie der aktuellen Situation:

2017

Die „Mont-Alp GmbH“ legt der Gemeinde Kastelruth eine Machbarkeitsstudie für die Verbindung Monte Pana – Seiser Alm vor. Die Landesregierung lehnt diesen Antrag mit der Begründung, er sei „offensichtlich unzulässig“ ab. Die Landesregierung bezieht sich im Wesentlichen auf den 2014 genehmigten Masterplan „Vision Gherdëina“, er sieht vor, dass für die Prüfung einer Vernetzung der Skigebiete in Gröden mit der Seiser Alm „eine übergemeindliche Arbeitsgruppe eingerichtet wird, die die wichtigsten Stakeholder involviert“ und dass die „Bevölkerung des gesamten Tales in die Entscheidung“ einbezogen wird. Diese Einbeziehung war nicht erfolgt. In der Folge teilen die „Coldereiser GmbH“ und die Mont-Alp GmbH mit, dass sie die Verbindung gemeinsam weiterbringen. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer Zugverbindung. Im selben Jahr sucht die Coldereiser GmbH bei den Gemeinden St. Christina und Kastelruth um Überprüfung der Machbarkeitsstudie der Verbindung der Skizonen Seiser Alm und Monte Pana durch Zahnradbahn oder Umlaufbahn an. Im Landtag wird ein Beschlussantrag der grünen Fraktion abgelehnt, der die Aufnahme der Sella- und Langkofelgruppe einschließlich Plan des Cunfin in das UNESCO-Welterbe vorsieht. LR Theiner: „Im Jahr 2017 müsste die nächste Inspektion durch die Experten der UNESCO stattfinden, bei der vor Ort der Arbeitsfortschritt beurteilt wird. Bevor nicht alle Auflagen aus dem Jahr 2009 vollständig erfüllt sind, ist eine Aufnahme neuer Gebiete nicht vorstellbar. Ich habe damals gesagt, dass wir genau in diesem Sinne arbeiten, das heißt, dass wir diese Gebiete aufnehmen möchten. Allerdings muss zuerst die Inspektion über die Bühne gehen, wobei ich hoffe, dass sie zu dem Ergebnis führen wird, dass die Auflagen erfüllt worden sind. Was unser Gebiet anbelangt, sind wir sehr zuversichtlich. Auch die Gemeinde haben bekundet, dass sie eine Erweiterung anstreben möchten. Wir haben ihnen gesagt, dass sie warten sollen, bis die Voraussetzungen geschaffen sind. Wir müssen zunächst die Gebiete unter Schutz stellen und dann sollen die Gemeinden formell den Antrag stellen. Es soll nicht der Eindruck stehen, dass wir von oben herab vorgreifen und Gebiete unter Schutz stellen möchten. Diese Entwicklung soll von unten starten.

Der Antrag wird mit 6 JA, 17 NEIN und 7 Enthaltungen abgelehnt.

2018

Der Gemeinderat von St. Christina spricht sich mit Beschluss Nr. 26 für eine Verbindung auf Schienen und für das Eintragen der diesbezüglichen Trassierung im Skipistenplan und im Bauleitplan aus.

Der Gemeinderat von Kastelruth genehmigt das Vorhaben der Zahnradbahn mit Beschluss Nr. 53 grundsätzlich. Der Beschluss führt aber nicht zur Einleitung des Verfahrens.

2019

Im Begleitgesetz zum Stabilitätsgesetz wird mit Art. 4 in das LG vom 23. November 2010, Nr. 14 (Ordnung der Skigebiete) ein Passus eingefügt, der die Zahnradbahnen den Seilbahnen gleichstellt.

2020

In der Sitzung des Gemeinderates von Kastelruth am 05.03.2020 wird beschlossen, das Verfahren betreffend die Machbarkeitsstudie der Verbindung durch eine Zahnradbahn oder eine Umlaufbahn einzuleiten, wobei man sich grundsätzlich für eine Zahnradbahn ausspricht.

In der Sitzung des Gemeinderates von St. Christina am 29.06.2020 wird beschlossen, das Verfahren betreffend die Machbarkeitsstudie der Verbindung durch eine Zahnradbahn oder eine Umlaufbahn einzuleiten, wobei man sich ausschließlich für eine Zahnradbahn ausspricht.

 

Derzeit wird in Gröden intensiv über die Verbindung diskutiert. Die Gemeinden von St. Ulrich und St. Christina haben inzwischen den Beschluss gefasst, dass bei allen Entscheidungen die Prinzipien der intergenerationellen Gerechtigkeit, des Umwelt- und Klimaschutzes und der nachhaltigen Entwicklung berücksichtigt wird, mit dem Ziel die Lebensgrundlage und Lebensqualität nicht nur für diese, sondern auch für die zukünftigen Generationen zu erhalten. Vor allem in St. Ulrich sorgt man sich um die hochsensiblen Quellgebiete am Cunfin. Die Bahn würde zum Teil parallel zur derzeitigen Straße verlaufen, vermutlich wird es auch eine Straße für die Wartung (und natürlich den Bau) benötigen. Auf keinen Fall darf in der Nähe der Quellen geteert werden. Letztlich geht es um ein einzigartiges Landschaftsgefüge, am Fuße des Welterbes, das es zu erhalten gilt. Und schwer wiegt der demokratiepolitische Aspekt und das Verfahren: Die im Masterplan vorgesehene Einbeziehung der Bevölkerung des gesamten Tales in die Entscheidung über die Verbindung zur Seiser Alm hat bis heute nicht stattgefunden, ebensowenig wurde übergemeindliche AG der Stakeholder eingerichtet.

Aus all diesen Gründen fordert der Landtag die Landesregierung auf,

  1. die Einbeziehung der Bevölkerung und Stakeholder in die Entscheidung über das Vorhaben, wie im Masterplan vorgesehen, in die Wege zu leiten oder zu unterstützen;
  2. sich als Landesregierung im Sinne des Schutzes der Landschaft und Umwelt und zur Erhaltung des Naturerbes klar und unmissverständlich gegen die Verbindung Monte Pana-Saltria mittels Zahnradbahn oder Umlaufbahn auszusprechen;
  3. die Aufnahme der Sella- und Langkofelgruppe einschließlich Plan des Cunfin in das UNESCO-Welterbe anzustreben.

 

Bozen, 31.07.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Am 9. Juni. hat sich die Landesregierung darüber geeinigt, wie der Kindergarten- und Schulbesuch ab Herbst aussehen wird. In der daraufhin ausgesendeten Pressemitteilung war von möglichst viel Präsenzunterricht, kleinen gleichbleibenden Gruppen und gestaffelten Zeiten die Rede. Grund- und MittelschülerInnen sollen laut Aussendung täglich die Schule besuchen.

Für die Oberstufe wird ein Wechsel von Unterricht in Präsenz und Fernunterricht dort vorgesehen, wo es einerseits gilt, die Kapazitäten und Möglichkeiten der Schülertransporte zu berücksichtigen und es anderseits aufgrund der hohen Schüleranzahl logistisch nicht möglich ist, die Sicherheits- und Schutzmaßnahmen einzuhalten, weil die Schule beispielsweise über zu wenig Räumlichkeiten verfügt.“

In einer weiteren Presseaussendung vom 15.07. teilt LR Achammer mit, dass das Nachmittagsangebot für die Grund- und Mittelschule garantiert sei.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie sieht es mit dem Grad an Autonomie für die einzelnen Schulen aus? Werden für alle einzelne Schulen dieselben Regeln gelten oder wird hier nach den individuellen Gegebenheiten differenziert (Anzahl der FahrschülerInnen, Klassengröße, Größe und Verfügbarkeit der Räumlichkeiten)?
  2. Welche konkreten Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um den Schülertransport zu potenzieren?
  3. Welche konkreten Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um die verfügbaren Räumlichkeiten zu potenzieren? Ist vorgesehen, Außenstellen einzurichten, um mehr Platz für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen?
  4. Wie sieht es mit dem Nachmittagsunterricht an den Oberschulen aus? Wird dieser durchgeführt? Falls nicht, mit welcher Begründung?
  5. Werden gewisse Fächer Stundenreduzierungen oder -streichungen unterliegen? Wenn ja, welche und mit welcher Begründung? Bitte um Auflistung nach Schulstufe und Schultyp.

 

Bozen, 22.07.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung nachlesen.