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ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Über Proporz und Zweisprachigkeit wird viel gesprochen, auch in dieser Sitzungsfolge. Wenig wissen wir über Status Quo. Alle paar Jahre fragen wir in dieser Sache nach, um uns ein Bild zu machen, wie es mit der Umsetzung des Proporzes aussieht. Die Daten finden sich zwar in verschiedenen Statistiken, aber ein Gesamtüberblick, gerade im Hinblick auf die aktuellen Debatten, kann nicht schaden. Insbesondere dürfte der Vergleich mit den Auskünften auf die analoge Anfrage von 2014 interessant sein.

Wir stellen daher folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Wie gestaltet sich die Verteilung nach Sprachgruppen im öffentlichen Dienst (Land Südtirol)?
2. Wie gestaltet sich die Verteilung nach Sprachgruppen im Staatsdienst?
3. Wie gestaltet sich die Verteilung nach Sprachgruppen in anderen Bereichen, die vom Proporz betroffen sind?
4. Wie gestaltet sich die Verteilung nach Sprachgruppen in der Vergabe von Wohnungen?
5. Welchen Weg gedenkt die Landesregierung in dieser Sache zu gehen? Gibt es Aussicht auf eine Reform? (In der Antwort von 2014 sagte der LH, er werde die Ergebnisse des Konvents abwarten. Wir bitten daher um Stellungnahme.)

BZ, 20.06.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Uns wurde berichtet, dass es jetzt im Sommer zur touristischen Hochsaison vermehrt zu Überfüllung der Busse kommt. Ein konkreter Fall ist die Linie Bozen-Kastelruth, bei der es angeblich für Pendelnde am späten Nachmittag sogar schwer wird, überhaupt einen Platz zu bekommen. Oft müssten Menschen auf den nachkommenden Bus warten, weil schlicht nichts mehr frei ist. Bei schlechtem Wetter, wenn vermehrt Touristinnen und Touristen unterwegs in die Städte sind, tritt das Problem noch stärker auf.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Weiß die Landesregierung um das Problem und wenn ja, in welchen Gegenden ist man davon besonders betroffen?
2. Welche Maßnahmen erscheinen der Landesregierung sinnvoll, um hier Abhilfe zu schaffen?
3. Wird daran gearbeitet, in besonders betroffenen Gebieten zusätzliche Busdienste einzurichten? Wenn ja, wann wird es soweit sein? Wenn nein, warum nicht?

Bozen, 20.06.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. 

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In der abgelaufenen Legislaturperiode hatte die grüne Fraktion einen Beschlussantrag gestellt, in dem ein freier Zugang zum Kalterer See im so genannten Militärareal in Klughammer gefordert wurde. Der Antrag wurde in einem Teil angenommen, der besagte, dass das Areal in jedem Fall einer sanften Nutzung zugeführt werden würde. Im Bericht über die Umsetzung des Beschlussantrags, der uns am 5.10.2016 erreichte, wurde ausgesagt, dass mit einem Übergang an das Land frühestens „Ende 2017 bzw. im Verlauf des Jahres 20182 zu rechnen sei. Dieser Zeitraum legt nun in der Vergangenheit und so erkundigen wir uns nach dem Stand der Dinge:

Wir stellen daher folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Hat die Übertragung des Militärareals an das Land inzwischen stattgefunden?
2. Welcher Funktionär/welche Funktionärin der Landesverwaltung bearbeitet den Auftrag für die Übertragung des Areals an das Land Südtirol?
3. Wird der Wunsch vieler Einheimischer und vieler Gäste nach einem zweiten freien Zugang zum beliebtesten Badesee Südtirols endlich erfüllt werden?
4. Auf welchen Zeitrahmen müssen wir uns einstellen?

BZ, 20.06.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. 

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.
Uns wurde berichtet, dass es jetzt im Sommer zur touristischen Hochsaison vermehrt zu Überfüllung der Busse kommt. Ein konkreter Fall ist die Linie Bozen-Kastelruth, bei der es angeblich für Pendelnde am späten Nachmittag sogar schwer wird, überhaupt einen Platz zu bekommen. Oft müssten Menschen auf den nachkommenden Bus warten, weil schlicht nichts mehr frei ist. Bei schlechtem Wetter, wenn vermehrt Touristinnen und Touristen unterwegs in die Städte sind, tritt das Problem noch stärker auf.
Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Weiß die Landesregierung um das Problem und wenn ja, in welchen Gegenden ist man davon besonders betroffen?
  2. Welche Maßnahmen erscheinen der Landesregierung sinnvoll, um hier Abhilfe zu schaffen?
  3. Wird daran gearbeitet, in besonders betroffenen Gebieten zusätzliche Busdienste einzurichten? Wenn ja, wann wird es soweit sein? Wenn nein, warum nicht?

Bozen, 20.06.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Da immer mehr Großschlachthöfe entstehen, können kleinere Betriebe in den jeweiligen Regionen nicht konkurrieren und müssen geschlossen werden. Dadurch verlängern sich die Transportstrecken. Zu einem Hauptproblem sind dabei die langen Wartezeiten auf den Transportern sowie in den Buchten der Tiere vor der Schlachtung geworden. Auch werden lebende Tiere in Länder transportiert, damit sie dort gemäß den religiösen oder traditionellen Riten (Schächten) des Landes getötet werden. Es werden auch Masttiere in Länder transportiert (z. B. Spanien), in denen Haltungsformen erlaubt sind, die in Ländern mit strengeren Vorschriften verboten sind.

Innerhalb der EU gilt die Richtlinie 1/2005 zum Schutz von Tieren beim Transport. Diese Richtlinie sieht eine Höchstdauer je Transport von acht Stunden vor, die jedoch unter bestimmten Bedingungen (Spezialfahrzeuge, Pausen-/Versorgungsintervalle laut Kap. VI der Richtlinie) verlängert werden kann.

Liegen der Versandort und der Bestimmungsort im Inland, können die Staaten laut EU-Richtlinie 1/2005 eine nicht verlängerbare Beförderungshöchstdauer von acht Stunden vorsehen.  In Italien gilt die 8 Stundengrenze für Fahrzeuge, die nicht mit den entsprechenden Lüftungs- und Tränkesystemen ausgestattet sind. Für speziell ausgestattete Spezialfahrzeuge gilt die Obergrenze von 12 Stunden für Inlandstransporte.

Die biologischen Anbauverbände Bioland, Naturland und Demeter haben sich im Selbstverpflichtungswege dafür entschieden, Tiertransporte auf vier Stunden und möglichst nicht mehr als 50 km zu begrenzen.

Tierschutzvereine beklagen, dass selbst bei Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen die Tiere während der Transporte erheblichem Leiden ausgesetzt sind, die mit Schäden und Schmerzen einhergehen können. Bei sommerlichen Temperaturen werden die Transportbedingungen besonders qualvoll. Aber auch Transporte im Winter sind bei niedrigen Temperaturen etwa im osteuropäischen Raum äußerst strapaziös.

In Italien werden Lebendtransporte, auch auf Druck der Tierschutzvereine, vergleichweise genau kontrolliert. Allerdings gibt es einige sehr kritische Transportketten, etwa der Transport von Kühen zu den Schlachthöfen, der Geflügeltransport und die Kälbertransporte.

Die Transporte in Richtung Drittstaaten, vor allem auch in den Nahen Osten, sind im Ansteigen. Türkei und Libanon stellen große Expansionsmärkte dar.

Südtirol ist zu diesem Thema keine Insel der Seligen. Der Antwort auf unsere Anfrage 8-18 ergab, dass im Jahr 2018 insgesamt 15.206 Kälber in der Sammelstelle am Ritten gezählt wurden, die von Österreich, Bayern und Südtirol in oberitalienische Betriebe, oder aber auch nach Spanien und Polen transportiert wurden. Kovieh versteigert laut inoffiziellen Angaben, die zu verifizieren wären, jährlich allein 24.000 Kälber nach außerhalb der Region. Keine Zahlen gibt es zu den Tieren (aller Art), die direkt ab Hof lebend an Händler verkauft werden.

Wir möchten dem Thema genauer nachgehen, auch weil uns gesagt wurde, dass es in Südtirol Betriebe gebe, die ebenfalls dabei seien, ins internationale Tiertransportbusiness einzusteigen.

Wie viele Kälber, Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Ziegen, Geflügel passierten Südtirol im vergangenen Jahr 2018, bzw. wurden auf dem Transitweg Richtung Süden in Südtirol umverladen? Mit welchen Destinationen?Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Gibt es Zahlen zu den Tieren (aller Art), die direkt ab Hof (lebend) an Händler verkauft werden? Welche sind die Destinationen?
  2. Wie viele Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde, Hühner aus Südtirol werden in
  • Schlachthöfe in Italien
  • Mastbetriebe in Italien
  • Schlachthöfe EU (bitte die jeweiligen Länder/Enddestinationen angeben)
  • Mastbetriebe EU (bitte die jeweiligen Länder/Enddestinationen angeben)
  • Schlachthöfe Drittstaaten (bitte die jeweiligen Länder/Enddestinationen angeben)
  • Mastbetriebe Drittstaaten (bitte die jeweiligen Länder/Enddestinationen angeben)

transportiert?

  1. Welche Transportbetriebe aus Südtirol wickeln gemäß Art. 6, 10 und 11 der EU-Richtlinie 1/2005 Lebendtiertransporte ab?
  2. Welche dieser Betriebe transportieren Lebendtiere außer Landes (Ausland und andere italienische Provinzen)? Mit welchen Partnerunternehmen aus welchen Ländern werden diese Lebendtiertransporte abgewickelt, besonders in Bezug auf Drittstaaten außerhalb der EU?

Bozen, 20.06.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Die Antwort der Landesregierung kann hier heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Wieder müssen wir auf die Aktuelle Fragestunde zurückgreifen, um Antworten auf unsere Anfragen zu erhalten, die von der Landesregierung lückenhaft oder gar nicht beantwortet wurden.
In unserer Anfrage vom 18.2. hatten wir uns über die Vorgänge im Schulamt erkundigt und nachgefragt, ob es für die Koordinatoren der InspektorInnen eine Zulage gebe. Die Antwort des Landesrates lautete:

Bei der Koordinierung des Inspektorates handelt es sich nicht um eine institutionelle Aufgabe, die mit bestimmten Befugnissen oder Zulagen verbunden ist, sondern um eine organisatorische.  Daher gibt es weder definierte Zugangsvoraussetzungen für diese Tätigkeit, noch Wettbewerbe, noch Zulagen.

Der Homepage des Landes allerdings entnehmen wir, dass es verschiedene Komplexitätskoeffizienten gibt, mit denen die Leistung der Führungskräfte bewertet und finanziell vergütet wird. Unterschiedlich. So hat S.V., abkommandierte Schulführungskraft, den Koeffizienten von 1,15; W.S., abkommandierter Oberschuldirektor hat den Koeffizienten von 1,38 und C.A., abkommandierter Religionslehrer, hat 1,50. Nur die Leiterin der Evaluationsstelle, der Leiter des Referats Inklusion und die Leiterin der Pädagogischen Abteilung haben einen höheren Koeffizienten, nämlich 1,60.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Warum gibt es diese Unterschiede?
2. Kommt der höhere Koeffizient von C.A. daher, dass diese Person eine Koordinatorenrolle innehatte? Wenn ja, warum gab es dann diese Antwort auf unsere Anfrage? Und vor allem: wodurch rechtfertigt sich der erhöhte Koeffizient von C.A.?

Bozen, 19.06.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Die Antwort der Landesregierung kann hier heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE

Die Rede ist nicht von dem auf RAI-Südtirol stets hoch gehaltenen Liedgut der Sechziger, sondern von einem kürzlich in den Gemeinden Rodeneck und Natz-Schabs in stark besuchten Bürgerversammlungen vorgestellten Projekt. Nach einer von den Gemeinden angeregten Studie könnte vom Hochplateau Natz aus eine Hängebrücke nach Rodeneck geführt werden. Auf 800 bis 900 m Länge in mehreren 100 Metern Höhe könnte die landschaftlich hochwertige Rienzschlucht überquert werden, auf einer Verbindung, die kleine logistische Vorteile böte, vor allem aber lustvolle Schaudergefühle, die aber als „Gesamterlebnis“ gelten würden. Nach der vorgestellten Studie wäre mit ca. 110.000 bis 130.000 zahlenden Besuchern im Jahr zu rechnen, die Kosten würden auf 5-6 Mio. € geschätzt. Die Vorstellung, flankiert von den Bürgermeistern, einem technischen Büro und Tourismusvertretern, fand großes Interesse, aber auch kritische Stimmen. Befürchtet wurden starkes Verkehrsaufkommen, Parkplatzprobleme und landschaftliche Eingriffe. Angesichts des absehbaren Instagram-Effekts wurde auch vermutet, dass das Besucheraufkommen sehr viel stärker sein könne.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Liegt der Landesregierung bzw. den zuständigen Ämtern bereits eine Vorstudie vor?
  2. Sind konkrete Förderungen des Hängebrücken-Projekts denkbar?
  3. Handelt es sich bei der Rienzschlucht nicht um ein Landschaftsschutzgebiet, die allfällige Eingriffe wie eine Hängebrücke ausschließt?

Bozen, 17.06.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. 

Ennesimo rinvio della legge dei Verdi sulla limitazione dell’attività aerea. La maggioranza attende gli „incontri coi privati“. Ma servono regole chiare e trasparenti. Serve una legge provinciale.

Questa mattina, su proposta della Svp, la IV Commissione legislativa del Consiglio provinciale ha rinviato ancora una volta la trattazione del disegno di legge del gruppo Verde sull’aeroporto di Bolzano. E‘ l’ultimo rinvio concesso dal regolamento del Consiglio: nella prossima seduta del 23 luglio la legge dovrà essere trattata, o verrà comunque iscritta all’ordine del giorno del Consiglio.
Questo prendere tempo non ci convince e ne abbiamo chiesto le ragioni ai colleghi della Svp. Ci hanno risposto che sono in corso consultazioni interne al partito, che è stato formato un „gruppo di lavoro“ e che presto ci sarà un incontro „con i privati che hanno vinto la gara“. Il tutto dovrebbe concludersi entro fine giugno.
Ci fa piacere che con la presentazione del nostro disegno di legge si sia fermato l’iter di „privatizzazione“ dell’aeroporto, che avrebbe consentito ai privati quel „potenziamento“ (con allungamento della pista) bocciato dal referendum del 2016. E ci fa piacere che i rappresentanti Svp in commissione abbiano riconosciuto la validità dei due pilastri della nostra proposta:

1. Che la Provincia deve fare una legge per limitare con precisione l’attività aerea dell’aeroporto di Bolzano.
2. Che la Provincia deve attivarsi subito per acquisire la proprietà della infrastruttura (l’aeroporto di Trento è stato provincializzato da anni!)
A questo punto ci saremmo aspettati un confronto per arrivare a una proposta condivisa, magari modificando il nostro testo, oppure con una proposta da parte della giunta.
Nessuna delle due cose è finora accaduta. Mentre la nostra proposta resta „parcheggiata“ in commissione, ci viene comunicato che la Svp attende un „confronto con i privati“. Per arrivare a cosa?
E‘ una procedura molto poco trasparente. Di questi incontri non si sa nulla, non si sa che cosa voglia fare la Svp, cosa voglia fare la Giunta, cosa rispondono i „privati“.
Noi siamo convinti che in uno Stato di diritto per regolare una materia come il traffico aereo sul proprio territorio una Provincia autonoma approva una legge, l’unico strumento certo e trasparente. Qualsiasi altra cosa (impegni, dichiarazioni, o simili) si muove nell’oscurità di incontri chiusi e il risultato non dà nessuna garanzia e può essere modificato in ogni momento.
Invitiamo dunque Svp e Giunta provinciale a uscire dalle trattative segrete e lavorare con noi a una proposta di legge condivisa che rispetti il referendum del 2016. Noi siamo pronti e disponibili. L’appuntamento è al 23 luglio.

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

DOCUMENTAZIONE:
DISEGNO DI LEGGE n. 6 del 2019, „Tutela del clima, limitazione del traffico aereo e trasferimento alla Provincia dell’aeroporto di Bolzano“: http://www2.landtag-bz.org/documenti_pdf/idap_555606.pdf
RELAZIONE ALLA LEGGE: http://www2.landtag-bz.org/documenti_pdf/idap_555607.pdf

 

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

In der Gemeinde Deutschnofen sieht das Tourismusentwicklungskonzept in der aktuell genehmigten Fassung einen Campingplatz von 150 Stellplätzen vor. Laut dem Beschluss des Gemeindeausschusses in der Sitzung vom 20.05.2019 soll nun der Bauleitplan entsprechend abgeändert werden. Auf den Wiesen am Neuköchlhof, im Eigentum von Pardeller Karl soll eine „Zone für touristische Einrichtungen  – Campingplätze – C“ ausgewiesen werden.

Die Wiese liegt in unmittelbarer Nähe zu einer Wohnzone und ist landschaftlich sehr schön gelegen. Vor allem aber ist hervorzuheben, dass sich bereits vor Jahren gegen ein analoges Projekt großer Widerstand in der Bevölkerung geregt hat und dieses erst nach dem Sammeln von 500 Unterschriften abgewendet werden konnte. Nun taucht es wieder auf und kurz bevor BM Gallmetzer abtritt, veranlasst er die Ausweisung der Zone – ohne die Bevölkerung vorher eingebunden zu haben (kurz vor dem Datum der Beschlussfassung gab es eine Bürgerversammlung, auf der kein Wort zum Campingplatz gefallen ist).  Eine eindrucksvolle Geste, die sich nur schwer erklären lässt.

Die Beschlussfassung fällt in die Zeit, in der noch das „alte“ Raumordnungsgesetz Nr. 13, vom 11. August 1997 gültig ist, dabei aber das neue Gesetz „Raum und Landschaft“ (Landesgesetz vom 10. Juli 2018, Nr. 9) verabschiedet aber noch nicht in Kraft getreten ist.

Aus dieser Übergangszeit ergibt sich eine Reihe von Fragen, die sich am Projekt des Campingplatzes in Deutschnofen konkretisieren.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Wie werden Verfahren, die nach dem 10. Juli 2018 eingeleitet wurden, in den nächsten Monaten abgewickelt? Nach dem alten Gesetz oder nach dem neuen? Was passiert nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes mit bereits angelaufenen Verfahren?

2. Bereits bei Verabschiedung des Landesgesetzes 9/2018 hieß es, dass das Inkrafttreten bis 2021 verzögert werden könne. Wie ist hierzu der Stand der Dinge? Geht die Landesregierung davon aus, dass das Gesetz wie vorgesehen mit 1.1.2020 in Kraft treten wird?

3. Sind die Verfahren zur Abänderung des Bauleitplanes und die Ausweisung von Zonen für touristische Einrichtungen nach dem 10. Juli 2018 angestiegen? Wir bitten um die Auflistung dieser Verfahren
a) im Zeitraum 10.7.2017 – 10.07.2018 und
b) im Zeitraum 10.7.2018 – 10.07.2019.

4. Ein sehr fraglicher Punkt ist der Planungsmehrwert, etwa für Sondernutzungsgebiete für touristische Einrichtungen. Laut Art. 19 des LG 9/2018 ist der Planungsmehrwert von 30% auf Sondernutzungsgebiete für touristische Einrichtungen dann zu entrichten, wenn sie außerhalb des Siedlungsgebietes liegen. Im Falle des geplanten Campingplatzes in Deutschnofen zeigt sich die Problematik:
• Wenn die Zone zum jetzigen Zeitpunkt ausgewiesen wird, muss kein Mehrwert entrichtet werden.
• Wenn die Zone nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes ausgewiesen würde, wäre ein Planungsmehrwert zu entrichten, falls die Siedlungsgrenze jenseits der betroffenen Zone gezogen würde, oder aber nicht, wenn die Zone in das Siedlungsgebiet hineinfallen würde.

Frage: Stimmt unsere Interpretation?

5. Somit können diese Verfahren aus unserer Sicht derzeit nicht unbefangen abgewickelt werden. Die BürgermeisterInnen werden sich den Vorwurf anhören müssen, dass sie durch die Wahl des Zeitpunktes der Umwidmungen (vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes) oder durch die Ziehung der Siedlungsgrenze (diesseits oder jenseits der betroffenen Flächen) Spekulationen zulassen oder sogar fördern. Es stellt sich aber auch die Frage nach der finanziellen Verantwortung für eine auf diese Weise der öffentlichen Hand entgangenen Einnahme. Wenn etwa das Verfahren in Deutschnofen nach dem neuen Gesetz abgewickelt würde und die Zone außerhalb der Siedlungsgrenze zu liegen käme, wäre der Gemeinde Deutschnofen ein Planungsmehrwert von 30% zu entrichten. Andernfalls entgeht der Gemeinde diese Summe.

Frage mit Bitte um Rechtsauskunft: Kann ein/e BürgermeisterIn für ein solches Vorgehen etwa vom Rechnungshof belangt werden?

Bozen, 14.06.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

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ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG
Schweizer Forscher und Forscherinnen haben eine Liste problematischer Gifte in Schweizer Fließgewässern erstellt. Diese Pestizide, eingesetzt in der Landwirtschaft, werden unter anderem für einen rückläufigen Fischbestand in Gewässern mitverantwortlich gemacht. Die folgenden Pestizide wurden vom Schweizer Wasserforschungsinstitut Eawag als am problematischsten eingestuft:

1. Azoxystrobin
2. Chlorpyrifos
3. Cypermethrin
4. Diuron
5. Epiconazole
6. Metazachlor
7. Metribuzin
8. Nicosulfuron
9. S-Metolachlor
10. Terbuthylazin
11. Thiacloprid

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:
1. Werden diese elf Mittel auch bei uns eingesetzt?
2. Falls ja, gibt es Untersuchungen zu Rückständen dieser Gifte in Gewässern und bei Fischen?
3. Falls ja, wie sind diese Untersuchungen ausgefallen?
4. Falls keine Untersuchungen stattgefunden haben, warum nicht?

Bozen, 13.06.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa

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