ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Im Vorcoronajahr 2019 verzeichnete Südtirol 1694 Verkehrsunfälle mit 2209 Verletzten und 46 Toten. Der negative Unterschied zur gleich großen, verkehrlich ähnlich belasteten Nachbarprovinz Trient mit „nur“ 1357 Unfällen, 1857 Verletzten und 25 Toten liegt auf der Hand, ebenso wie die auffallende Unfallzunahme in Südtirol der letzten Jahre, nachdem der Punkteführerschein und das strikte Alkohol-Regime ab 2003 eine begrüßenswerte Absenkung gebracht hatten. Auch 2020 zeichnet sich, trotz Verkehrsstopps in der Covid-19-Hochphase wieder eine triste Bilanz ab, auch ohne den fürchterlichen Luttacher Unfall. Vorab MotorradfahrerInnen zählen wieder vermehrt zu den Opfern, ebenso ist die tödliche Folge von Alkohol angesichts nächtlicher Unfälle „mit unbekannter Ursache“ unverkennbar.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Welche Zwischenbilanz für das Jahr 2020 ist (ohne Luttach) bei Verkehrsunfällen im Hinblick auf Gesamtzahl, Verletzte und Tote bis 31. 10. 2020 absehbar?
  2. Welche Maßnahmen im Hinblick auf Prävention, Alkohol- und Geschwindigkeitskontrolle sind für 2021 geplant?
  3. Sollte nicht ein Gipfel von Landesregierung, Gemeinden, Polizeikräften und Regierungskommissariat den Ernst der Lage und Gegenmaßnahmen bewerten?

Bozen, 13.10.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Der dänisch-isländische Künstler Olur Eliafsson hat am Hochjochferner in Schnals eine Installation unter dem Titel „Our Glacial Perspectives“ platziert, die in aufwändiger Stahlkonstruktion den Blick auf Gletscher und Klimawandel lenken soll. Die technisch anspruchsvolle Installation, lanciert vom Verein „Talking Water Society“, hat stattliche 800.000 Euro gekostet, aufgebracht von verschiedenen Sponsoren und der Gemeinde Schnals. Neben dem künstlerischen Gehalt zählt gewiss auch der Werbe-Effekt, der nahtlos an den jüngst eröffneten Iceman-Ötzi-Peak anschließt. Der künstlerische Overkill, auf dem Gipfel von weitem sichtbar, ist instagrammable konzipiert und wird touristisch seine Wirkung allemal entfalten. Erstaunlich, dass so hohe Beträge an einen renommierten Top-Artisten auch aus Gemeindemitteln problemlos ausgeschüttet werden, während die heimische Kultur und Kunst harte Einbußen erleiden. Zudem ist die Installation landschaftlich und ökologisch mehr als fragwürdig.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Liegen für die Installation die nötigen Genehmigungen seitens des Landes und der Gemeinde vor?
  2. Hat die Landesverwaltung der Gemeinde Schnals oder dem Projekt direkt Beiträge zur Errichtung der „Glacial perspectives“ zukommen lassen?

Bozen, 13.10.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Landesgesetzentwurf Nr. 62/20-XVI.

Im Jahr 1949 wurde in Italien ein Gesetz verabschiedet, das vorsah, öffentliche Bauten mit Kunstwerken zu versehen. Konkret sollte ein gewisser Prozentsatz der für den Bau insgesamt zur Verfügung stehenden Gelder für Kunst am jeweiligen Projekt vorbehalten sein. Aus diesem Grund wird das betreffende Gesetz Nummer 717/1949 auch oft als „Legge 2%“ bezeichnet.

Mit den Jahren erfuhr dieser Ansatz jedoch eine Reihe von Modifizierungen, leider zuungunsten der Kunstprojekte: So wurde beispielsweise jener Prozentsatz an der Gesamtsumme, der Kunstwerken vorbehalten war, stetig hinuntergeschraubt. Auch wurde eine Reihe von öffentlichen Bauten von vornherein von diesem Vorhaben ausgeschlossen (Schulen und Universitäten, um nur zwei zu nennen).

Laut Verfassung fällt die Anwendung des Gesetzes seit 2001 in die Kompetenz der Regionen. Ihnen obliegt es, normative Gegebenheiten zu schaffen, um das Gesetz anwenden zu können. Der jüngste Rechtsakt, den Südtirol hierzu vorgelegt hat, ist das Landesgesetz Nr. 16 aus dem Jahr 2015. In ihm werden die Voraussetzung für „künstlerische Gestaltung am Bau“ definiert. So besagt Artikel 13 des besagten Gesetzes:

Die Verwaltungen, welche öffentliche Bauten in Auftrag geben, können höchstens drei Prozent der ersten Million des geschätzten Werts des öffentlichen Bauvorhabens und höchstens ein Prozent des Restbetrages für die Verschönerung der Bauten durch Kunstwerke bestimmen.“

Im vorgesehenen Staatsgesetz war die Kunst am Bau noch verpflichtend. Im Landesgesetz belegt das Wort „kann“ hingegen, dass es sich um einen freiwilligen Zusatz handelt, der erfüllt werden darf, aber nicht muss.

Aus der Antwort auf unsere Landtagsanfrage Nr. 1027 vom 21.07.2020 erfahren wir, dass in den letzten Jahren nur 15 von 64 vollendeten öffentlichen Bauten mit Kunstwerken ausgestattet wurden. Bei den meisten davon wurden weitaus weniger als 3% der Gesamtkosten in Kunstwerke am Bau investiert. Dies kommt nahezu einem Verzicht auf Kulturleistung gleich.

Aktuell kommt ein weiterer Aspekt hinzu: Die Covid-19-Krise der letzten Monate hat die Kunst- und Kulturwelt in ernste Schwierigkeiten gebracht und die Aussichten sind auch weiterhin sehr trübe. Eine verpflichtete Zusammenarbeit zwischen Bauwirtschaft und Künstlerinnen und Künstlern wäre ein konkreter Schritt von Seiten der Politik, um die künstlerische, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung in Südtirol zu unterstützen und zu fördern. Denn Kunst am Bau ist ein sichtbares Zeichen der Gegenwartskultur und somit eine Hinterlassenschaft an die Nachwelt.

Aus diesem Grund schlagen wir vor, Artikel 13, Absatz 1 des Gesetzes 16/2015 zu ändern, indem die Formulierungen „können höchstens drei Prozent“ und „höchstens ein Prozent“ durch die Formulierungen „müssen zwischen zwei und drei Prozent“ bzw. „ein Prozent“ ersetzt werden.

 

Bozen, 12. 10. 2020

 

Die Einbringerin

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

 

Landesgesetzentwurf: Kunst am Bau

Art. 1

Änderung des Landesgesetzes vom 17. Dezember 2015, Nr. 16
„Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe”

1. Im Artikel 13 des Landesgesetzes vom 17. Dezember 2015, Nr. 16 Abs. (1) wird der Absatz 1 wie folgt ersetzt:

„Die Verwaltungen, welche öffentliche Bauten in Auftrag geben, müssen zwischen 2 und 3 Prozent der ersten Million des geschätzten Werts des öffentlichen Bauvorhabens und ein Prozent des Restbetrages für die Verschönerung der Bauten durch Kunstwerke bestimmen.“

Art. 2

Die Umsetzung des vorliegenden Gesetzes erfolgt mit den Personal-, Sach- und Finanzmitteln, die laut den geltenden Bestimmungen verfügbar sind, und auf alle Fälle ohne neue oder zusätzliche Mehrausgaben zu Lasten des Landeshaushalts.

 

Hier können unsere Änderungsanträge und das Gutachten des Rats der Gemeinden eingesehen werden.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In der Anfrage Nr. 24/2019 haben wir uns bei LR Kuenzer erkundigt, wieso in Südtirol weiße Hagelnetze zu sehen sind, obwohl diese mit Beschluss der Landesregierung 477/2006 verboten wurden. Die Landesrätin antwortete uns damals wortwörtlich, dass „die Verwendung bzw. das Anbringen der Hagelnetze über die Gemeinde geregelt ist“. Das Land sei „damit nicht beauftragt“. Erfreut hören wir nun, dass die Landesrätin einen Beschluss erarbeitet hat, der weiße Fäden bei Hagelnetzen verbietet. Der Beschluss harrt immer noch der Veröffentlichung (Stand 13.10.2020). Medienberichten entnehmen wir, dass die Landesrätin trotz positiver Gutachten zurückrudern musste – offenbar weil Kollegen der Landesregierung bzw. Bauernvertretungen diesen nicht goutierten.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Hat die Landesregierung nun die Zuständigkeit über die Hagelnetze, oder nicht?
  2. Gibt es einen 2. Beschluss der Landesregierung, mit dem die Bestimmungen von 2020 zu den weißen Hagelnetzen widerrufen werden, oder nicht? Warum sind die Beschlüsse nicht online?
  3. Stimmt es, dass es positive Gutachten zu weißen Hagelnetzen gab? Wer hatte diese ausgestellt?
  4. Stimmt es, dass darüber in der Landesregierung unterschiedliche Meinungen vorherrschten und am Ende jene der Landschaftsschutzlandesrätin plus jene der Gutachter*innen zweitrangig war? Wir bitten um eine Schilderung der Diskussion in der Landesregierung.

Bozen, 12.10.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In der Aktuellen Fragestunde der Novembersitzung vor einem Jahr hatten wir und nach der Unterschutzstellung der Widmannbrücke in Brixen erkundigt, nachdem sie im Sommer 2019 beschädigt wurde. Wie LRin Hochgruber Kuenzer antwortete, gab es zu diesem Zeitpunkt noch kein Gutachten von Seiten des Denkmalamtes:

„Derzeit ist ein Gesprächstermin der Direktorin Abteilung Denkmalpflege mit dem Bürgermeister – das wäre der 8. November – in Brixen vereinbart, um die Stadt von der Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Unterschutzstellung der Widmannbrücke zu überzeugen. Ziel der Abteilung Denkmalpflege ist es, die Unterschutzstellung formal zu eröffnen und den Vorschlag der Landesregierung vorzulegen.“

Wir stellen daher folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Was wurde bei besagtem Treffen am 8.11.2019 entschieden?
  2. Gab es noch weitere Treffen? Wenn ja, wer waren die TeilnehmerInen und was wurde entschieden?
  3. Erfolgte die formale Eröffnung der Unterschutzstellung der Widmannbrücke? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
  4. Gibt es mittlerweile ein Gutachten des Denkmalamtes? Wenn ja, bitten wir um Aushändigung.
  5. Gibt es diesbezüglich auch einen Schriftverkehr zwischen Gemeinde Brixen und Denkmalamt?

BZ, 12.10.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Lehrpersonen sind immer im Dienst. Sie bereiten den Unterricht zu Hause vor, halten ihre Unterrichtsstunden, korrigieren die Hausaufgaben am Nachmittag, bringen sich auf den neuesten Stand usw. Covid19 hat die Situation für viele Lehrerinnen und Lehrer schwieriger gestaltet, auch weil sie sich oft Computer, Tablets und Räumlichkeiten mit ihren eigenen Kindern teilen mussten.

Mit einem Beschlussantrag, der von der gesamten Opposition geteilt wurde, forderten wir den Landtag also zum zweiten Mal auf, die „Carta del docente“ (seit 2015 im übrigen Italien aktiv) auch in Südtirol einzuführen. Diese Carta sieht 500 € pro Jahr vor, die für Computer, Lehrmaterial, Bücher und Fortbildungskurse ausgegeben werden sollen. Doch nichts zu machen. Die Landesräte für Bildung und die Mehrheit beharrten darauf: In Südtirol sind Fortbildungen kostenlos und Lehrerinnen und Lehrer verdienen mehr als im übrigen Italien. Dies nur einige der “Erklärungen“, die von den Landesräten Achammer und Vettorato im Plenum vorgebracht wurden.

„Dabei vergessen sie jedoch, dass die Lebenshaltungskosten in Südtirol viel höher sind als im übrigen Italien und lassen die unzureichende Ausstattung vieler Lehrerinnen und Lehrer außer Acht, sowohl was Ausrüstung, als auch benötigte Materialien für die neuen Unterrichtsmodalität betrifft“, kommentierte Brigitte Foppa am Ende der Debatte bitter.

Wir werden sehen, wie sich die Situation weiterentwickeln wird. Doch wir hoffen, dass die Landesregierung in der Lage sein wird, das Lehrpersonal in diesem von Herausforderungen und Unsicherheiten geprägten Moment zu unterstützen.

 

BZ, 08/10/2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

PRESSEMITTEILUNG.

Im Oktober widmet die Grüne Fraktion ihre Beschlussanträge der Schule und der Verwaltung sowie den Herausforderungen, welche auf diese zukommen werden. In ihrer Pressekonferenz vom 06. 10. 2020 schlugen die Grünen Landtagsabgeordneten Möglichkeiten vor, wie die Lehrkräfte unterstützt werden können. Zudem betonten sie die Wichtigkeit von Investitionen in Open Source Strategien für Schulen und öffentliche Verwaltungen.

Einführung der „Carta del docente“ in Südtirol

Seit 2015 stellt der italienische Staat allen Lehrkräften 500 Euro pro Jahr für den Kauf von didaktischem Material und die Teilnahme an Fortbildungen zur Verfügung. In Südtirol wurde die so genannte „Carta del docente“ nie eingeführt, da das Land die Zuständigkeit für die Schule innehat. „Südtirol ist 6 Jahre in Verzug. Im restlichen Italien haben die Lehrpersonen inzwischen 3.000€ pro Kopf bekommen. So wollen wir Autonomie doch nicht auslegen“, meint die Grüne Fraktionsvorsitzende Brigitte Foppa.

Während der Pandemie und dem daraus resultierenden Online-Unterricht mussten sich die Lehrerinnen und Lehrer selbst „ausrüsten“, indem sie ihren eigenen Internetanschluss nutzten, sich PCs besorgten, Ad-hoc-Lehrmaterialien erstellten usw. Diese Situation hat sich seit dem Lockdown verschärft, was auch die vielen verschiedenen Petitionen und offenen Briefe der letzten Monate beweisen.

Aufgrund der derzeitig vor allem von der deutschen Schule angewandten Kombination aus Präsenz- und Onlineunterricht ist die Online-Lehrtätigkeit weiterhin Alltag und wird auch in Zukunft Bestandteil des Schulalltags bleiben, um den lückenlosen Fortgang des Unterrichts gewährleisten zu können. Daher wird es immer notwendiger, dem Schulpersonal die Unterstützung und das nötige Equipment zur Verfügung zu stellen, um die Qualität ihrer Arbeit und ihres Unterrichts aufrecht zu erhalten.

Es ist an der Zeit, die „Carta del docente“ endlich auch in Südtirol einzuführen, nach dem Vorbild einer anderen Region mit Sonderstatut, dem Aostatal.

Diese Forderung wird von der gesamten Opposition geteilt, die den Beschlussantrag der Grünen Fraktion mitunterzeichnet hat.

Digitale Nachhaltigkeit: Open-Source-Software-Strategie (OSS-Strategie)

Covid19 und der dadurch verursachte weltweite Lockdown haben die Digitalisierung von Dienstleistungen und Arbeitsmethoden drastisch beschleunigt. Die Frage, wer Software und Cloud-Dienste zur Verfügung stellt, wird dadurch immer aktueller. Seit einiger Zeit ist man sich in Europa auf politischer und administrativer Ebene darüber einig, dass eine vollständige Abhängigkeit von einigen wenigen globalen Anbietern von Software- und Cloud-Diensten ein gewisses Risikopotential für die öffentlichen Verwaltungen darstellt und es zukünftig deshalb ratsam sei, bei der Beschaffung und Entwicklung von Informatikprodukten einen möglichst breiten Wettbewerb zu gestalten.

In der digitalen Verwaltung gehört die italienische Gesetzgebung europaweit zu den Vorreitern, da sie Richtlinien definiert hat, die genau in die Richtung von Open Source gehen.

Nichtsdestoweniger beschloss die Landesverwaltung im Herbst 2019, das an den italienischen Schulen laufende OSS-Projekt FUSS (Free Upgrade for a digitally Sustainable School) einzustellen und künftig mit privater Software zu ersetzen. „Diese Entscheidung ist nicht nur aus didaktischer und strategischer Sicht unverständlich, sondern widerspricht klar der Richtlinie zum Ankauf und zur Wiederverwendung von Software für die Öffentlichen Verwaltungen“, betont Hanspeter Staffler.

In unserem Vorschlag fordern wir daher die Landesregierung auf, den Kurs zu ändern und eine Strategie zu entwickeln, wie der Einsatz von Open Source in der öffentlichen Verwaltung gefördert und weiterentwickelt werden kann.

 

Bozen, 06.10.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba

 

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Aus dem Pustertal erreichen uns Berichte, dass am 9., 10. und 11. September zwischen 20 und 22 Uhr Kampfjets über dem Tal unterwegs waren. Abgesehen von der Umweltverschmutzung und der Lärmbelästigung lösen diese Manöver gerade bei älteren Menschen auch traumatische Erinnerung an die Kriegsvergangenheit hervor.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Won wem und zu welchem Zweck wurden diese Manöver durchgeführt?
  2. War die Landesregierung darüber informiert?
  3. Wurde die Bevölkerung vorab über diese Manöver informiert? Falls nein, weshalb wurde dies verabsäumt?
  4. Wie viele Kampfjets überfliegen Südtirol jährlich?
  5. Wie viele Tests mit Kampfjets führt das italienische Militär jährlich in Südtirol durch?

Bozen, 28.09.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Der 1. Oktober ist der Welttag der Vegetarier*innen. Vegetarisch sein ist ein Trend – und es werden immer mehr, viele davon wählen auch den veganen Weg. Es gibt gute Gründe:

  1. Der Umwelt und dem Klima zuliebe: Der Weltklimarat IPCC geht davon aus, dass bis zu 18 Prozent der weltweiten Treibhausgase aus der Tierhaltung stammen – mehr als aus dem Verkehrssektor. Bis zu 9 kg Getreide sind nötig, um 1 kg Fleisch zu produzieren. Rinder und andere Wiederkäuer stoßen bei der Verdauung Methan aus, das ungefähr zwanzigmal so klimaschädlich ist wie CO2.
    Weltweit werden 30% der Landfläche oder 78% der landwirtschaftlichen Nutzfläche für die Tierproduktion direkt (Weiden, 87 %) und indirekt (Futtermittelanbau, 13 %) genutzt.
  2. Der Gesundheit zuliebe: Vegetarier*innen haben eine längere Lebenserwartung, wohl auch weil sie insgesamt mehr auf einen gesunden Lebensstil achten. Vegetarier*innen sind seltener übergewichtig, sie haben meist einen niedrigeren Cholesterinspiegel, essen ballaststoffreicher und haben somit ein geringeres Darmkrebs- und Herz-Kreislaufrisiko.
  3. Den Tieren zuliebe: Auch das Fleisch, das in Südtirol verarbeitet und verzehrt wird, kommt vielfach aus Massentierhaltung, in der Tiere oft zu quälenden Bedingungen gemästet werden. Tiertransporte quer durch den Kontinent und über die Weltmeere sind eine grausame Absurdität.
  4. Den Mitmenschen zuliebe: Über eine Milliarde Menschen könnte ausreichend ernährt werden, wenn die Menschheit 10% weniger Fleisch essen würde, weil somit mehr Land, Wasser und Energie für die Ernährung der Menschen zur Verfügung stünde.
  5. Weil’s schmeckt! Vegetarische Küche ist nicht langweilig gekochtes Gemüse. In den letzten Jahren hat sich die vegetarische und vegane Küche zu einer Genussküche entwickelt. Auch die Gastronomie sieht vegetarische Gäste mittlerweile als Herausforderer*innen, die zu neuen Kreationen und innovativen Menülösungen hinführen. Vegetarisch/Vegan ist sehr oft die bessere Variante.

Landtagsabgeordnete Brigitte Foppa hierzu: „Ich selbst bin seit 1986 Vegetarierin, somit lebe ich schon 2/3 meines Lebens fleischlos. Meine Genießerseite habe ich dabei niemals abgelegt. Es gibt immer mehr Menschen, die offen sind für vegetarische und vegane Experimente. Vegetarisch sein ist keine Glaubensfrage. JedeR kann vegetarisch sein, und sei‘s teilweise. Ich kenne Menschen die sind eben ein bisschen vegetarisch, oder versuchsweise vegetarisch, vegetarisch mit Sonntagsbraten… Alles zählt, was der Umwelt, dem Klima, den Tieren gut tut.“

Die grüne Landtagsfraktion hat in dieser Legislaturperiode zwei Beschlussanträge zu Lebensmitteln tierischer Herkunft vorgelegt. Die Grünen streben damit an, dass in den Kindergärten, Schulen und allen anderen öffentlichen Ausspeisungen klar gekennzeichnet wird, woher das verwendete Fleisch und tierische Produkte stammen.

Für viele Eltern und Mensabesucher*innen ist es wichtig zu wissen, welches Fleisch man isst, wenn man Fleisch ist. Und es ist ihr gutes Recht.

Transparenz in der Gemeinschaftsverpflegung

Wissen dürfen was wir essen

PRESSEMITTEILUNG.

Der Grüne Landtagsabgeordnete Hanspeter Staffler war diese Woche zu Besuch bei der stellvertretenden Klubobfrau Astrid Rössler in Wien. Die ehemalige Landeshauptmann Stellvertreterin aus Salzburg ist zurzeit auch Umweltsprecherin der Grünen im Nationalrat.

Beim Gesprächstermin ging es daher im Wesentlichen um Umwelt- und Naturschutzthemen, die zurzeit in Österreich und auch in Südtirol auf der politischen Agenda sind: Biologische Landwirtschaft, Herdenschutz aber auch Fragen zur Raumplanung in den Alpen wurden angesprochen.

Es wurde vereinbart, sich zukünftig in Bezug auf Umweltthemen periodisch auszutauschen.