PRESSEMITTEILUNG.

Allmählich wird Europa sich bewusst, wie hart die Pandemie den Kultursektor und die gesamte damit verbundene „Lieferkette“ getroffen hat. Eine europäische Studie hat errechnet, dass die wirtschaftlichen Verluste des Kultursektors im Jahr 2020 fast 200 Milliarden Euro betragen haben.

Im Laufe dieser Monate sind Künstlerinnen, Musiker, Sängerinnen, Kunstkritiker, Schauspielerinnen, Lichtdesigner, Betreiberinnen von Kinos, Theatern, Orchestern usw. zu Recht auf die Barrikaden gegangen und haben protestiert (um nur einige Beispiele zu nennen, erinnern wir uns an die Flamenco-Tänzerinnen in Spanien und den Flashmob der Mitarbeiter des Mailänder  Showbusiness). Viele von ihnen machten während des Lockdowns aus der Not eine Tugend und nutzten soziale Medien, um weiter singen und künstlerisch tätig sein zu können. Anlässlich des Neujahrskonzerts der Wiener Philharmoniker sprach Riccardo Muti über die Bedeutung von Musik (und Kunst) für unser seelisches Wohlbefinden („health of mind“).

Trotz dieser wichtigen Aktionen ist und bleibt die Kultur in all ihren Aspekten ein unterbewerteter Sektor, der oft auf Hobby- und Freizeitdimensionen reduziert wird. Ihre wirtschaftliche Bedeutung wird regelmäßig heruntergespielt.

Die Grüne Fraktion im Landtag hat dieses Manko aufgegriffen und ein „Kulturpaket“ aus Beschlussanträgen und Gesetzesinitiativen erarbeitet, das den Wert der Kultur verdeutlichen und stärken soll. Dazu gehören ein Gesetzentwurf, der die „Kunst am Bau“ bei öffentlichen Gebäuden wiederbeleben will sowie ein weiterer Gesetzentwurf, der die Vergabe von öffentlichen Aufträgen für einheimische Künstler*innen zugänglicher machen soll. Als Dritter im Bunde reiht sich ein Beschlussantrag, der den monetären Wert der Kulturlandschaft in Südtirol bemessen will. Letzterer wird diese Woche im Landtag behandelt und wir stellen ihn daher näher vor.

Denn es gibt einige Silberstreifen am Horizont: Seit einigen Jahren lässt Deutschland die wirtschaftlichen Kennzahlen der deutschen Kultur- und Kreativwirtschaft analysieren. Die Ergebnisse des Reports 2019 sind unglaublich: Die Bruttowertschöpfung des kulturellen Sektors belief sich 2018 auf ca. 100,5 Milliarden Euro. Damit lässt sie Branchen wie die Chemieindustrie, die Energieversorgung oder die Finanzdienstleister hinter sich und liegt in etwa gleichauf mit der Bruttowertschöpfung des Maschinenbausektors. In Deutschland erzielt nur die Automobilindustrie eine höhere Wertschöpfung. Laut einer Studie des Beratungsunternehmens Ernst & Young aus dem Jahr 2019 trägt der Kultursektor mehr zur europäischen Wirtschaft bei als die Branchen Telekommunikation, Chemie und Automobil zusammen.

Und in Südtirol? Hierzulande sind die Museen immer noch alle geschlossen und die Stimmen aus Kunst und Kultur werden oft nicht gehört.

Unser kulturelles und künstlerisches Erbe ist reich. Wie reich tatsächlich wissen wir (noch) nicht. Wenn wir über finanzielle Beiträge für die Kultur sprechen, denken viele, dass es sich hierbei um Einmalinvestitionen handelt, die auf gewisse Weise „verloren“ sind. Weit gefehlt: Die deutschen Zahlen legen nahe, dass die Kulturszene einen enormen wirtschaftlichen Mehrwert einbringt und nicht nur schlicht Nehmerin von Beiträgen ist.

Die Kultur ist ein lebenswichtiger Sektor, gut für unser seelisches Wohlbefinden und die Gesundheit unserer Wirtschaft. Wir Grüne regen in diesem Beschlussantrag an, dass sich Südtirol des Wertes der Kultur bewusst wird, gerade in diesen für alle schwierigen Zeiten der Krise. Wir fordern daher eine Erhebung der wirtschaftlichen Situation der Kultur- und Kreativwirtschaft in Südtirol mit Fokus auf die Anzahl der Unternehmen, den Umsatz der Kultur- und Kreativwirtschaft und die Bruttowertschöpfung dieser Branche. Dabei müssen wir auf jene hören, die Kultur schaffen.

Doch dies ist nur der erste Streich. Kunst und Kultur dürfen nicht vernachlässigt werden. Im Landtag, in den Gesetzgebungsausschüssen, an den Verhandlungstischen: #WirBleibenDran

 

Bozen 01/02/2021

 

L.-Abg.
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

66% weniger Eintritte als 2019 verzeichneten die Südtiroler Museen im Corona-Jahr 2020. Ein drastischer Einbruch. Nachdem sie im Sommer bis Ende Oktober vergangenen Jahres wieder öffnen durften, sind sie seit November durchgehend geschlossen. Mit den entsprechenden Konsequenzen für die Kulturvermittlung im Lande – und zum Verdruss für kulturhungrige Besucher*innen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Mit welcher Begründung sind die Museen seit November durchgehend geschlossen, während andere Bereiche teilweise immer wieder öffnen durften?
  2. Wann werden die Museen in Südtirol wieder öffnen?

Bozen, 01.02.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG.

In Deutschland gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) jährlich zwei externen Unternehmen den Auftrag, die wirtschaftlichen Kennzahlen der Kultur- und Kreativwirtschaft zu untersuchen. Dazu gehört zum Beispiel die Anzahl an Unternehmen, der Umsatz oder die Bruttowertschöpfung dieses Sektors. Der daraus resultierende jährlich veröffentlichte „Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft“ gibt Aufschluss darüber, welchen Stand der Sektor im Verhältnis zu anderen Wirtschaftszweigen innehat und wo eventuell Handlungsbedarf besteht.

Die Definition von Kunst- und Kulturwirtschaft, auf der die Untersuchungen im Auftrag des BMWi beruhen, umfasst die Sektoren Musikwirtschaft, Buchmarkt, Filmwirtschaft, Rundfunkwirtschaft, Markt für darstellende Künste, Designwirtschaft, Architekturmarkt, Pressemarkt, Werbemarkt, Software-/Games-Industrie sowie Sonstige (dazu zählen Bibliotheken, Archive, Denkmalstätten, Botanische Gärten und Schaustellergewerbe);

Die Ergebnisse, zu denen der Monitoringbericht 2019 kommt, sind beeindruckend: Die Bruttowertschöpfung des kulturellen Sektors belief sich 2018 auf ca. 100,5 Milliarden Euro. Damit lässt sie Branchen wie die Chemieindustrie, die Energieversorgung oder die Finanzdienstleister hinter sich und liegt in etwa gleichauf mit der Bruttowertschöpfung des Maschinenbausektors. Nur der Fahrzeugbau erreicht in Deutschland eine größere Wertschöpfung als der Kulturbereich. Bei den Beschäftigten liegt der Kultur- und Kreativbereich hingegen unangefochten auf Platz 1. Kein anderer wirtschaftlicher Sektor hat so viele Kernerwerbstätige. Selbst Fahrzeug- und Maschinenbau lässt die Kulturwirtschaft hinter sich.

Eine derartige Berechnung der Wertschöpfung ist in der Tat von großem Wert. Nicht nur wird anhand dieser wirtschaftlichen Zahlen der Stand der Kultur- und Kreativwirtschaft insgesamt ermittelt, sondern auch die Teilbereiche innerhalb des Sektors können näher unter die Lupe genommen werden.

Ein großes Problem der Kulturwirtschaft ist seit jeher jenes, dass sie sehr oft nicht oder nicht wirklich als Wirtschaftsfaktor wahrgenommen wird. Eine solche Berechnung kann mit nackten Zahlen die Fakten auf den Tisch legen und den nüchternen „Wert“ dieser Branche so in Relation setzen. Denn auch in Südtirol leben viele Menschen von der Kultur. Auch in Südtirol werden Museen besucht, Bücher gelesen, Filme geschaut – aber auch Museen aufgebaut, Bücher geschrieben und verkauft sowie Filme produziert und gedreht. Um nur einige Beispiele zu nennen.

Südtirol ist ein kulturell vielfältiges Land. Kunst und Kulturszene brauchen hierzulande nicht den Vergleich mit anderen Ländern und Regionen zu scheuen. Unsere Landschaft bietet eine optimale Kulisse für filmische Inszenierung. Im Land gibt es an die 150 Museen und Ausstellungsorte. Design, Kunst, Architektur etc. sind in qualitativ hochwertigem Ausmaß vertreten. Die Ermittlung der genauen Wertschöpfung würde es Südtirol erlauben, Vergleiche auf hohem Niveau anzustellen. Zudem könnte ein Vergleich auf internationalem Level hilfreich sein, um abschätzen zu können, mit welchen anderen Ländern wir uns messen können. Für den Kultur- und Kreativbereich wäre eine solche Untersuchung eine Aufwertung und Argumentationshilfe für die gesamte Problematik der Förderung und Finanzierung.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Eine unabhängige Einrichtung mit der Untersuchung des wirtschaftlichen Standes der Kunst- und Kulturwirtschaft in Südtirol zu beauftragen.
  2. Den Fokus dieser Untersuchung auf die Anzahl an Unternehmen, den Umsatz der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie die Bruttowertschöpfung der Branche zu legen.
  3. Die Ergebnisse dieser Untersuchung in einem Bericht, der die wirtschaftlichen Kennzahlen umfasst, zu veröffentlichen.
  4. In diesen gesamten Prozess die direkt Betroffenen und ExpertInnen einzubeziehen, bzw. ihre Desiderata an die Untersuchung einzuholen.

Bozen, 30.06.2020

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Riccardo Dello Sbarba

 

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet in ihrer Online-Ausgabe vom 20.01.21 von Rindertransporten aus Bayern über Ungarn nach Kasachstan. Im Fall, über den die SZ berichtet, hat der zuständige Amtsveterinär „der Spedition die Papiere verweigert. Dabei hat er sich auf die Liste des Umweltministeriums mit 18 Drittstaaten berufen, bei denen erhebliche Zweifel bestehen, dass auf Exporten dorthin die Tierschutzvorgaben eingehalten werden. Auf dieser Liste steht auch Kasachstan. […] Das Verwaltungsgericht München hat das Landratsamt Miesbach und damit den Freistaat per Eilentscheid verpflichtet, die Transportpapiere für die Ausfuhr der Rinder nach Ungarn auszustellen.“ (SZ.de)

Südtiroler Tiertransportunternehmen kooperieren mit ausländischen Handels- und Tiertransportunternehmen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung

  1. Werden auch Tiere (Kälber, Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Ziegen, Geflügel) aus Südtirol nach Ungarn transportiert?
  2. Wenn ja, wie viele waren das in den Jahren 2019 und 2020 und wer hat sie durchgeführt?
  3. Wenn nein, wie kann das ausgeschlossen werden?
  4. Besteht Anlass zur Vermutung, dass Transporte DURCH Südtirol, samt Rast und Versorgung von Tieren auf dem Landesgebiet mit dem Zielland Ungarn in Verbindung stehen könnten?
  5. Besteht Anlass zur Vermutung, dass Südtiroler Tiertransportunternehmen mit ausländischen Handelspartnern kooperieren, die Tiertransporte nach Ungarn durchführen?
  6. Führen Südtiroler Tiertransportunternehmen selbst Transporte in EU-Drittstatten durch?
  7. Besteht Anlass zur Vermutung, dass Südtiroler Tiertransportunternehmen mit ausländischen Handelspartnern kooperieren, die Tiertransporte in EU-Drittstaaten durchführen?

BZ, 24. 01.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Die Dringlichkeitsmaßnahme des LH vom 05.01.2021 sieht vor, dass die „Lehrpersonen (…) verpflichtet (sind) FFP2 Atemschutzmasken zu tragen, soweit diese von den Schuldirektionen zur Verfügung gestellt werden.“ Am 07.01.2021 allerdings erreichte die Schulen ein Schreiben der Bildungsdirektionen, das besagte: „Das Lehrpersonal ist angehalten, während der didaktischen Tätigkeit chirurgische Einwegmasken zu verwenden (…), außer in jenen Situationen, die vom wissenschaftlich-technischen Komittee oder im Riskobericht der Schulen vorgesehen sind. Der Ankauf der FFP2-Masken von Seiten der Schulen dient dazu, die Masken jenen Lehrpersonen auszuhändigen, die auf Grund ihrer gesundheitlichen Situation eine spezifische Notwendigkeit haben (…) oder im Falle eines erhöhten Risikos beim Ausführen einer Tätigkeit (…).“
Die beiden Auflagen widersprechen sich erstens, zweitens ist es nicht nachvollziehbar, dass Lehrpersonen nicht grundsätzlich ein Recht auf persönliche Schutzausrüstung in der Sondersituation der Pandemie haben, zumal sie beruflich ständig in Kontakt mit vielen verschiedenen Schüler*innen und anderen Personen sind.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung

  1. Wie ist es zu einer solch widersprüchlichen Rechtssituation gekommen? Welche Aussage hat Vorrang?
  2. Wie erfolgt der Ankauf von FFP2-Masken? Werden den Schulen ausreichend Geldmittel zur Verfügung gestellt?
  3. Wie wird gesichert, dass das Lehrpersonal ausreichend geschützt ist? Gibt es eine Standardvorgabe, wieviel und welches Schutzmaterial den Lehrpersonen pro Woche zur Verfügung gestellt werden muss? Wenn ja, wie sieht diese Vorgabe aus?

BZ, 23.01.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Landesgesetzentwurf.

Unter Habitate sind hier Kleinstandorte mit funktionalen Pflanzen- und Tiergesellschaften gemeint, die oftmals wegen ihrer geringen flächenmäßigen Ausdehnung bei technischen Eingriffen in die Landschaft oder wegen Übernutzung gestört oder zerstört werden. Habitate sind häufig Refugien wildlebender Tiere und Pflanzen innerhalb intensiv genutzter landwirtschaftlicher Flächen oder innerhalb anderer Landschaftseinheiten wie Wald und Alpine Rasen.

Verschwinden Habitate, verschwinden auch die dort lebenden Tiere und Pflanzen. Dies führte über die vergangenen Jahrzehnte zur Gefährdung von vielen Arten, sodass heutzutage in Südtirol mindestens 40 Prozent der bekannten Tierarten und 30 Prozent der Pflanzenarten gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht sind.

Der Biodiversitätskrise in Südtirol kann nur begegnet werden, indem schleunigst noch bestehende Habitate vor der Zerstörung geschützt und in der Vergangenheit gestörte Habitate wiederum in ihrer Funktionalität hergestellt werden. Die Gründe für den Biodiversitätsverlust sind selbstverständlich vielfältig, sie reichen von der Erderhitzung bis zum Bodenverbrauch, von der Umweltverschmutzung bis zur intensiven Landwirtschaft.

Zwischen den Jahren 1998 und 2010 war es möglich, eine große Anzahl wertvoller Habitate durch das Verfahren der geringfügigen Eingriffe für Zwecke der Landwirtschaft zu verändern oder zu beseitigen. Schätzungsweise wurden auf diese Art in ganz Südtirol mehrere tausend schützenswerte Habitate vernichtet.

Im Jahr 2010 wurde dann endlich das höchst überfällige Naturschutzgesetz (LG 6/2010) vom Landtag beschlossen: In diesem Gesetz wurde definiert, welche Habitate vollkommen oder teilweise geschützt sind. Die im Naturschutzgesetz aufgelisteten Habitate wie Nass- und Feuchtflächen sowie Trockenstandorte befinden sich häufig im landwirtschaftlichen Grün (Grasland, bestocktes Grasland, Wiesen und Weiden) und dürfen weiterhin genutzt aber nicht verändert oder gar zerstört werden.

Allerdings hat sich die vorhandene Gesetzeslage als völlig unzureichend erwiesen (eine Reihe von dokumentierten und nicht geahndeten Vergehen bezeugen dies), daher ist eine normative Nachschärfung zum Schutz der gefährdeten Habitate dringend notwendig.

Auf unseren subalpinen und alpinen Almweiden gibt es viele Habitate wie Hochmoore, Niedermoore, Quellmoore, Feucht- und Nasslebensräume, die häufig völlig ungeschützt dem Viehtritt durch Pferde und Rinder ausgesetzt sind. Heutige Pferde- und Rinderrassen sind in der Regel groß und schwer und hinterlassen beim Durchqueren oder Abweiden der genannten Habitate schwere Trittschäden, die ihrerseits oftmals Ausgangspunkte von Erosion sind. Viele dieser Habitate sind mittlerweile schwer gestört oder teilweise zerstört. Der Futterwert für das Rindvieh hält sich auf diesen Kleinstandorten sehr in Grenzen, weil dort vorwiegend Simsen, Binsen und Sauergräser wachsen. Pferde tummeln sich hingegen gerne auf diesen Kleinstandorten.

Daher bietet sich in diesem Falle eine einfache und rasche Lösung an, die entweder durch gezielte Weideführung oder durch temporäre aber auch permanente Umzäunung dieser Habitate erfolgen kann. Dabei ist auf die ökologische Funktionstüchtigkeit und auf die Mindestfläche jedes Habitat-Typs zu achten: Während Quellmoore ab einer Mindestfläche von einigen Quadratmetern ökologisch funktionstüchtig sind, kann die Mindestfläche bei Hoch- und Niedermooren zwischen 50 und 100 Quadratmetern liegen. Die Forstbehörde wäre mit ihren Fachleuten in der Lage, den Bewirtschaftenden der Weidflächen bei der Umsetzung der Habitatschutz-Initiative beratend zur Seite zu stehen.

BZ, 19.01.2021

Landtagsabgeordneter
Hanspeter Staffler

 

Hier der vollständige Gesetzentwurf und das Gutachten des Rats der Gemeinden.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Aufmerksame Bürgerinnen und Bürgern haben festgestellt, dass trotz hervorragender Schneelage in vielen Schigebieten die Schneekanonen reichlich Kunstschnee produzieren. Zudem werden Pisten regelmäßig – in einigen Gebieten auch täglich – mit den Pistenraupen schön präpariert. Auf mehrmalige Nachfrage warum Schneeerzeugung und Pistenpräparierung bei geschlossenen Schigebieten überhaupt notwendig seien, wurde geantwortet, dass sowohl Schneeproduktion als auch Pistenpräparierung mit finanziellen Beiträgen des Landes unterstützt werden.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Entspricht es den Tatsachen, dass sowohl die Schneeproduktion als auch die Pistenpräparierung prinzipiell mit finanziellen Beiträgen des Landes gefördert werden?
  2. Entspricht es den Tatsachen, dass die finanziellen Beiträge direkt an die Schneeproduktion oder an die Pistenpräparierung gekoppelt sind?
  3. Falls dies zutreffen sollte, auf welche Einheiten wie Kubikmeter Schnee, Quadratmeter Piste oder Maschinenstunde beziehen sich die finanziellen Beiträge?
  4. Falls Punkt 2 zutreffen sollte, wie hoch waren die Beiträge im Winter 2019/2020 und wie hoch werden sie im Winter 2020/2021 ausfallen?

Bozen, 21.01.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

 

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

PRESSEMITTEILUNG.

Chancengleichheit auch in Gemeindekommissionen: Der Regionalrat stimmt zu.

Die unendliche Geschichte des Gesetzentwurfs der Grünen Fraktion zur angemessenen Vertretung der Geschlechter in den Gemeinderatskommissionen fand dank einer breiten Mehrheit ein glückliches Ende. In einem gangbaren Kompromiss, der auch die Einwände berücksichtigt, die in der monatelangen, zähen Debatte vorgebracht wurden.
„Ein wichtiger Schritt. Gemeindekommissionen waren das letzte Gremium, in dem die Vertretung beider Geschlechter noch nicht gewährleistet war. Jetzt haben wir auch diese Gesetzeslücke geschlossen“, stellt die Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa zufrieden fest. Gemeinden brauchen die Expertise der Frauen, gerade in den Kommissionen, in denen an den Vorhaben ganz praxisorientiert gearbeitet wird.
„Viele Frauen haben uns in diesen Monaten unterstützt, auch mit verschiedensten Aktionen. Im Februar vor einem Jahr haben wir mit Maria Elisabeth Rieder und Lucia Coppola im Regionalrat, geschmückt mit falschen Schnurrbärten, gefragt: Muss man wirklich ein Mann sein, um in die Kommissionen zu kommen? Daraufhin taten es uns viele Frauen gleich und posteten ihre Fotos mit Schnurrbärten und Bärten in den sozialen Medien. Ich möchte mich bei ihnen für ihre Geduld und Unterstützung bedanken. Ebenso bei der Gemeinderätin Maria Teres Fortini, die im fernen 2017 den Anstoß für diese Gesetzesinitiative gegeben hat. Es braucht viele Hände und Köpfe für die gesellschaftliche Transformation.“, so Brigitte Foppa abschließend.

In kleinen Schritten bewegen wir uns in Richtung europäische Standards – auch in der Geschlechterfrage.

Trient, 20.01.2021

Regionalratsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In den vergangenen 30 Jahren konnten Bürgerinnen und Bürger über den Heimatpflegeverband um Beiträge für die Sanierung von bäuerlichen Kleindenkmälern oder für die Errichtung von Schindeldächern, Holzzäunen oder Trockenmauern ansuchen. Ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Heimatpflegeverbandes standen den GesuchstellerInnen vor Ort mit Rat und Tat zur Seite. Auf unbürokratische und bürgernahe Art und Weise konnten somit unzählige typische Landschaftselemente erhalten und erneuert werden. Durch das Wirken des Heimatpflegeverbandes wurden Teile des ästhetischen und ökologischen Erbes unseres Landes vor dem Verfall bewahrt.
Mit Jahresbeginn 2021 wechselte das Beitragsverfahren vom Heimatpflegeverband zur Abteilung Raum und Landschaft, wo es nach uns vorliegenden Informationen zurzeit weder Ansprechpartner noch ein Verwaltungsverfahren geben solle.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wer ist nun Ansprechpartner für die Beitragsgesuche für Landschaftspflege?
  2. Wie funktioniert das neue Verwaltungsverfahren und ab wann können Gesuche eingereicht werden?
  3. Wieviel Geldmittel stehen 2021 für die Landschaftspflege im Sinne der Prämissen zur Verfügung?
  4. Warum hat die Landesverwaltung die Zusammenarbeit mit dem Heimatpflegeverband beendet?
  5. Verfügt die Landesabteilung Raum und Landschaft über das nötige Personal, um die rund 500 Gesuche pro Jahr rasch und zügig zu bearbeiten?

Bozen, 19.01.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesrätin und unsere Replik dazu herunterladen.

PRESSEMITTEILUNG.

Wenn Frauen in den Gemeinderat gewählt werden, dann müssen sie auch in den Gemeindekommissionen vertreten sein. Dies scheint eine Selbstverständlichkeit. In unseren Gemeinden ist das jedoch noch nicht der Fall. Die Geschlechtervertretung ist für alle demokratischen Gremien verpflichtend, mit Ausnahme der Gemeindekommissionen. Deshalb haben die Grünen im Regionalrat einen Gesetzentwurf eingebracht, um die Präsenz von Frauen auch in diesen demokratischen Institutionen sicherzustellen. Die Diskussion begann bereits vor einem Jahr. Morgen, am Mittwoch, den 20. Januar 2021, kommt es endlich zur Abstimmung.

Kurze Vorgeschichte:

Am 14. Februar 2019 reicht Brigitte Foppa den Gesetzentwurf ein, der eine „angemessene Vertretung der Geschlechter“ in Gemeindekommissionen vorsieht.

Im ersten Gesetzgebungsausschuss wird dieser am 12. Juni 2019 abgelehnt.

Am 12. Februar 2020 legt die Regionalratsabgeordnete Foppa einen Änderungsantrag vor, der von Vertreter*innen von Futura, SVP und Team K mitunterzeichnet wird. Dieser wird dann mit einem weiteren Änderungsantrag des Abgeordneten Lanz ergänzt, in dem eine Frauenpräsenz in den Kommissionen im Verhältnis zu den in den Gemeinderat gewählten Frauen eingefügt wird.

Am 13. Februar 2020 kommt der Gesetzentwurf zur Behandlung in den Regionalrat. Nach einer langen Debatte scheint sich eine Mehrheit dafür abzuzeichnen. Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba und Hanspeter Staffler bekräftigen dabei einstimmig: „Das ist das Mindeste“. Doch just zu diesem Zeitpunkt unterbricht der Regionalratspräsident Paccher die Sitzung, ohne jedoch Rücksprache mit der Erstunterzeichnerin des Gesetzentwurfs gehalten zu haben. Somit ist die Abstimmung vertagt.

Am morgigen Mittwoch, den 20. Januar, fast ein Jahr nach Beginn der Diskussion, werden wir erfahren, ob sich auch unsere Gemeinden endlich an die vom italienischen Gesetz vorgesehenen und von Europa geforderten Standards der pluralistischen und demokratischen Vertretung anpassen wollen.

Bozen, 19.01.2021

 

Regionalratsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler