Andreas Pöder als Amtsverteidiger der Altmandatare

RegioNeLiveWer gehofft hatte, die gestrige Nachtsitzung im Regionalrat hätte eine entschiedene und durchgreifende Rentenreform zum Ergebnis, sieht sich leider getäuscht. Resultat der zwei Gesetze ist ein lauer und mutloser Kompromiss, der zwar Einsparungen und Rückzahlungen zur Folge hat, aber im Schongang und mit Samthandschuhen für die Altmandatare.
Die Mehrheit ließ sich von der Pöder-Obstruktion und den drohenden Blicken Pahls auf der Zuschauertribüne erpressen und hat die Privilegien der Altmandatare äußerst pfleglich behandelt.

  1. Wer hat, dem wird gegeben: Mäßige Abstriche bei den Vorschüssen für die Altmandatare, größere Streichungen für die Jüngeren. Die vielen Leibrentner, die seit Jahren und Jahrzehnten hohe Ruhegelder genießen, können aufatmen. Sie kommen bei den Vorauszahlungen mit mäßigen Abstrichen in der Größenordnung von ca. 30% davon, die Älteren unter ihnen mit noch weit geringeren Abschlägen. Deutlich stärker zur Kasse gebeten werden all jene, die erst in jüngerer Zeit gewählt wurden, sie haben Abschläge bis weit über 40% zu gewärtigen. Wirklich tiefe Einschnitte muss allerdings keine Gruppe von Mandataren befürchten.
  2. Kein Zwang zur Rückgabe von Rentenvorschüssen: Die Forderung der Bürgerinnen und Bürger, dass alle Vorschüsse ausnahmslos an den Regionalrat zurückfließen und allenfalls erst nach Erreichen des Rentenalters in geminderter Höhe ausbezahlt werden, bleibt ein Papiertiger: Falls Abgeordnete „begründet nachweisen“, dass sie außerstande sind, eine Rückzahlung vorzunehmen, kann das Präsidium Gnade vor Recht ergehen lassen und die Rückzahlung aufschieben oder anderweitig verrechnen. Zudem ist eine Ausschüttung der eingezahlten Rentenbeiträge an die Abgeordneten in voller Höhe möglich: Ein Vorrecht, das kein Normal-Sterblicher in dieser Form bei seinen Renteneinzahlungen in Anspruch nehmen kann.
  3. Keine Rente erst mit 66, sondern die Möglichkeit komfortablen Vorruhestands: All jene Abgeordnete, die bereits drei oder mehrere Amtsperioden absolviert haben, müssen nicht bis 66 warten, sondern können sich gegen geringe Abschläge bereits frühzeitig auf die Leibrente freuen. Wer 2018 vier Perioden im Landtag gesessen ist, kann gegen 10% Abschlag bereits mit 60 in Ruhestand treten, ein Privileg, von dem Normalbürgerinnen und -bürger nur träumen können; auch jene mit drei Amtsperioden kommen mit 12% Abschlag davon. Die drohende Obstruktion und die Papierberge Pöders haben ihre Wirkung nicht verfehlt; die Mehrheit hat sich als leicht erpressbar und zugänglich für Einzelinteressen erwiesen. Pöder war der wichtigste Sachwalter der Altmandatare, sein ständiger Hinweis auf die „erworbenen Rechte“ ließ das Herz von Franz Pahl sicher höher schlagen.
  4. Der angekündigte Abschlag von 20% auf die Leibrenten wurde gestrichen, ebenso der Solidaritätsbeitrag von 10%, wie von uns Grünen und vormals auch von den Gutachtern Nogler-Falcon vorgeschlagen. Die von Pahl lebhaft beklagte „Strafaktion“ fand nicht statt und kam vorzeitig zum Erliegen.
  5. Für den Bezug mehrerer Leibrenten bleibt eine hohe Obergrenze von 9.000 €. Wer mehrere Leibrenten aus parlamentarischer Tätigkeit bezieht, muss kaum Abstriche befürchten. Altersbezüge aus Mandaten in Abgeordnetenkammer und Regionalrat oder EU-Parlament können bequem zusammengeführt werden, die Obergrenze von 9.000 € wurde nicht – wie von uns Grünen gefordert – deutlich herabgesetzt.

Zusammenfassend: Der Druck von Altmandataren und Obstruktions-Einzelkämpfern hat mehr Wirkung erzielt als die Forderung von Bürgerinnen und Bürgern nach Anpassung ihrer Rentensituation mit jener ihrer politischen Vertreter. Der Skandal der Rentenvorschüsse wurde gemildert, aber vor allem mit weit mehr Schonung für die „alten“ Altmandatare als noch von der politischen Mehrheit und den Landeshauptmännern vor Monaten angekündigt.
Das Ergebnis ist ein schaler Kompromiss, zwar mit notwendigen Verbesserungen, aber mit einer Fülle offener und verborgener Privilegien. Die Gelegenheit, die Kluft zwischen BürgerInnen und ihren Vertretern ein wenig zu verringern, wurde kläglich versäumt. Die Stimmung peinlich-verschämter Erleichterung wie gestern im Regionalrat deutlich spürbar, ist ein Signal dafür, dass diese politische Führung nicht wirklich erkannt hat, was nach dem Rentenskandal von ihr erwartet wurde.
Hans Heiss Riccardo Dello Sbarba Brigitte Foppa
Bozen, 4. Juli 2014

Rede von Hans Heiss zur Reform des Politikerrentengesetzes – Trento, 2.7.2014 – Oberstes Reformziel: Gerechtigkeit im Dienst von Bürgerinnen und Bürgern anstatt politischer Nabelschau.
RegioNeLive Zur Rentenfrage ist längst alles gesagt worden, alles Notwendige, aber noch mehr an Unnötigem und Überflüssigem, auch alles, was besser nie gesagt worden wäre. Der Rentenskandal hat die öffentliche Meinung in unseren beiden Ländern erregt, die BürgerInnen empört, er hat sie und uns aber längst schon erschöpft. Und weit schlimmer: Die Beziehungen zwischen BürgerInnen und MandatarInnen sind zerrüttet, wenn nicht auf Dauer gestört.
Die Grundlinien einer entschiedenen Lösung liegen auf dem Tisch, es gilt, sie umzusetzen. Sie sind zügig zu verabschieden, damit wir uns wieder mit ganzer Energie dem Tagesgeschäft zuwenden können. Aktuelle und chronische Probleme unserer Länder, dieser Region verdienen weit mehr Aufmerksamkeit und Energie als die Einkommensverhältnisse und Rentenbezüge von 140 Personen. Eine Million Menschen in Südtirol und Trentino erwarten, dass wir uns ihren Anliegen widmen anstatt der Gestaltung unserer Einkünfte und sie erwarten dies vollkommen zu recht.
Die vollständige Rede liegt hier zum Download verfügbar.

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Ein Blick zurück
Die ersten Akte des Rentenskandals liegen hinter uns. Im Winter 2014 kam an die Öffentlichkeit, dass bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Neuordnung der Politikerrenten eine Reihe schwerwiegender Fehler gemacht wurde, mit unannehmbaren Zugeständnissen vor allem zugunsten der alten Landtagsmandatare.
Die 2012 amtierenden und mit verantwortlichen Abgeordneten der Grünen, Hans Heiss und Riccardo Dello Sbarba, haben den Fehler sofort eingestanden und sich öffentlich dafür entschuldigt (27.2.2014). Beide haben auch, zusammen mit der ehemaligen Mandatarin Cristina Kury, die erhaltenen Vorschüsse zurück gezahlt (11.3.2014). Die grünen Abgeordneten stellten sich auch auf öffentlichen Kundgebungen den Fragen und dem berechtigten Zorn der Bevölkerung.
Auch die grüne Parteispitze reagierte sofort und berief einen Sonderparteitag ein. Am 22. März 2014 verfolgten viele Interessierte die Aufarbeitung der Abgeordneten, die inzwischen damit begonnen hatten, die Abläufe zu rekonstruieren und das Ausmaß der Vorauszahlungen zu bemessen. Die Partei erneuerte damals das Vertrauen in ihre gewählten VertreterInnen und legte die Richtschnur für die künftige Vorgangsweise bei der Erstellung des neuen Gesetzes fest.
An diesem Punkt halten wir nun.
In den letzten Monaten haben wir uns intensiv mit dem neuen Gesetz befasst und versucht, Verbesserungsmöglichkeiten auszuloten.
Voraussetzung: Offene Abstimmung
Nun liegen insgesamt 14 grüne Abänderungsanträge zu den Gesetzesentwürfen vor, ebenso ein Vorschlag zur Abänderung der Geschäftsordnung. Diesen hat der Regionalrat bereits beinahe einstimmig genehmigt. Die Änderung sieht vor, dass die Endabstimmungen bei Gesetzen in Zukunft nur mehr offen erfolgen können. Dies hat beim Rentengesetz zur Folge, dass alle ihr Gesicht zeigen müssen und im Nebeneffekt werden auch Heckenschützen ausgeschaltet.
Die wichtigsten Ansatzpunkte
Die Änderungsanträge an den Gesetzesentwürfen betreffen neben einigen Detailfragen im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Einführung von Berechnungskriterien, die auf den eingezahlten Beiträgen fußen,
  • Das Renteneintrittsalter,
  • Deckelung und Kumulierungsbremse für Leibrenten,
  • Einschränkung des Vorschussprinzips
  • Absenkung der Leibrenten.

Knackpunkt 1: Die Vorschusszahlung
Das neue Gesetz (Nr. 8, Art. 2) behält das Prinzip der Vorschusszahlung als „Ausgleich“ für die Absenkung der Leibrente bei. Wir Grüne halten das Prinzip an sich, also dass Vorschüsse auf die Rente ausgezahlt werden, nicht für tragbar, da es die PolitikerInnen im Vergleich zu den anderen Steuerzahlenden in eine privilegierte Sonderrolle stellt. Da das Gesetz aber den Vorschuss beibehält, schlagen wir zwei Varianten zur Milderung vor:

  1. Neben den beiden Berechnungskriterien für den Vorschluss wird ein dritter eingeführt, nämlich ein Koeffizient (zwischen 0,51 und 0,88), der sich aus den effektiv eingezahlten Beiträge in den diversen Legislaturen errechnet. Damit würden die Vorschüsse nochmals um bis zur 50% gekürzt (Vorschlag Dello Sbarba)
  2. Neben den beiden Berechnungskriterien für den Vorschuss gilt ein Deckelungskriterium: Die Gesamtsumme des Vorschusses darf die Gesamtsumme der eingezahlten Beiträge in den Jahren als Abgeordnete/r nicht überschreiten (Vorschlag Foppa).

Knackpunkt 2. Der Vorschuss auf den Vorschuss
Das neue Gesetz (RGE Nr. 8, Art. 3) sah zunächst die Möglichkeit vor, den Vorschuss in begründeten Fällen nicht zurückzuzahlen, um ihn sozusagen als „Anzahlung“ anzusehen. Diese Möglichkeit wurde auf unseren Vorschlag hin bereits in der Gesetzgebungskommission ausgeschlossen.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, sich die Summe der eingezahlten Beiträge ausbezahlen zu lassen (RGE Nr. 8, Art. 8). Wir wollen auch dies ausschließen. Andere SteuerzahlerInnen verfügen gleichfalls nicht über diese Möglichkeit.
Knackpunkt 3: Renteneintrittsalter – „Mit 66 Jahren, da fängt das Leben an!“
Das neue Gesetz (RGE Nr. 9, Art. 1) in der neuen Fassung (sie wurde in der Kommission von den SVP-Abgeordneten abgeändert) sieht die Möglichkeit vor, bereits mit 60 in Rente gehen zu können. Dabei wird ein Abschlag von 18 % (3% pro Jahr) auf Leibrente und/oder Vorschuss einbehalten. Da man in solchen Fällen aber aber 6 Jahre länger Rente bezieht, rechnet sich das immer noch. Außerdem verweisen wir auf das Risiko, dass es eine massive Rückkehr zur Leibrente geben könnte, die noch dazu schon mit 60 beansprucht werden könnte. Womöglich würde die Kostenkalkulation des Gesetzes damit arg beeinträchtigt. Wir halten daher strikt am Eintrittsalter 66 fest.
Knackpunkt 4: Kumulierung und Deckelung der Renten
Das Gesetz (RGE Nr. 9, Art. 3) sieht eine sehr großzügige Kumulierungsmöglichkeit von Politikerrenten vor: 9.000 Euro brutto.
Wir schlagen hierzu verschiedene Möglichkeiten vor:
a) Gedeckelte Kumulierung für ALLE Renten (also auch nichtpolitischer Natur) (Vorschlag Dello Sbarba);
b) Höchstplafond für alle Politikerrenten: 5.000 Euro brutto, bzw. 7.000 Euro brutto (Vorschlag Foppa).
Knackpunkt 5: Der Solidaritätsbeitrag
Das neue Gesetz (RGE Nr. 9, Art. 4) trifft, was die Leibrenten betrifft, eine sehr kuriose Regelung: Sie werden erstens allgemein um 20% gekürzt (Art. 2), hinzu kommt ein Solidaritätsbeitrag, der zusätzlich abgezogen wird. Dieser betrifft aber nur zwei Kategorien, nämlich jene Abgeordneten, die eine „geringe“ Rente beziehen (unter 2.800 Euro) – sie sollen 5% „Soli“ zahlen – und die Hinterbliebenen: Sie sollen 12% zahlen. Alle anderen, also die GroßrentnerInnen, bleiben vom Solidaritätsbeitrag verschont. In der Kommission konnten wir eine Verbesserung herbeiführen: Nun gilt für alle LeibrentnerInnen der Solidaritätsbeitrag von 10% – allerdings eingegrenzt auf jene, die nicht den Vorschuss erhalten. Wir werden in der Plenardebatte auf dem generellen Abzug von 10% für alle weiterhin bestehen.
Knackpunkt 6: Die Regelung der neuen Abgeordneten
Auf Antrag von Abg. Renzler wurde der gesamte Artikel (Art. 5), der die Renten der neu gewählten Abgeordneten regelte, aus dem Gesetz heraus genommen. Derzeit weiß man nicht, ob es einen Ersatzartikel geben wird. Wir behalten uns vor, hier in der Plenardebatte einen Vorschlag vorzulegen. In jedem Fall schlagen wir vor, dass die Renten der neuen Abgeordneten ca. 2.300 Euro nicht überschreiten dürfen – unser Richtwert für eine bereits überaus „würdige“ Rente – dazu soll der Einzahlungsbeitrag der Region auf 17,60 % zurückgefahren werden.
Knackpunkt 7: Funktionszulagen
Das Gesetz sieht Kürzungen für jene Funktionszulagen vor, die das Regionalratspräsidium bezieht. Wir möchten hier noch etwas weiter gehen und die Zulagen für den Präsidenten von 45 auf 25% kürzen, jene der Vizepräsidenten von 22,5 auf 12,5%. Den PräsidialsekretärInnen soll die Zulage entzogen werden, da wir das Abgeordnetengehalt für ausreichend erachten, um diese wenig belastende Tätigkeit auszuüben.
Fazit:
Insgesamt erkennen wir die Bemühungen um Berichtigung des Rentengesetzes von 2012 an und sehen auch, dass Einsparungen möglich sind. Trotzdem bleiben auch in diesem Gesetz viele Schlupflöcher und eine grundsätzliche Privilegienstellung der PoltikerInnen aufrecht. Wir werden daher, sollten unsere Änderungsvorschläge nicht angenommen werden, gegen das Gesetz stimmen und namentliche Abstimmung verlangen.
Bozen, 26.06.14

Hopfinger ruft nach Überwachungskameras: Die Grünen fordern mehr Service in den Bahnhöfen anstelle überzogener Sicherheitsmaßnahmen

ÜberwachungskameraBahnchef Roger Hopfinger, von dem lange nichts mehr zu hören war, lässt urplötzlich mit einer Forderung aufhorchen: Er verlangt von der Landesverwaltung mehr Sicherheit in den Bahnhöfen und fordert den Einbau von Überwachungskameras, natürlich auf Landeskosten. Dies vor allem aus dem Grund, da vor allem Migranten und Flüchtlinge offenbar in Bahnhofsgebäuden öfters Unterkunft suchen.
Die Grünen freuen sich, dass Hr. Hopfinger aufgrund dieses Lebenszeichens zumindest nicht mehr als verschollen gelten muss. Jene Südtiroler Bahnhöfe, die noch in Händen von RFI/Centostazioni sind, haben freilich andere Anliegen als überzogene Sicherheitsmaßnahmen:
Vor allem Sauberkeit und Service, etwa am Brenner, dem wohl erbärmlichsten und schlechtest ausgestatteten Grenzbahnhof Zentraleuropas. Der Grenzbahnhof ist zudem beinahe wöchentlich durch Müll- und Gefahrentransporte gefährdet, wogegen Herr Hopfinger freilich keinen Ton vernehmen lässt. Aber auch im Bahnhof Bozen wäre eine Gepäckaufbewahrung weit notwendiger als eine Kameraüberwachung. Und am Bahnhof Brixen wäre eine zufrieden stellende personelle Besetzung des Bahnhofs ebenso dringlich wie eine Pflege des verwahrlosten Parkplatzes.
Kurzum: Es gäbe andere Hausaufgaben für den Bahnchef als den Ruf nach Überwachung, die durch eigenes Personal und Kontrollen gewährleistet werden muss. Zudem lässt Herr Hopfinger jeden Anflug humanitärer Gesinnung vermissen, wenn er die Bahnhöfe von oft verzweifelten Flüchtlingen gesäubert wissen will.
Vom Südtiroler Bahnchef erwarten wir uns keine platten Aussagen, sondern einen echten Einsatz für die Qualität des Reisens.
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Bozen, 23. Juni 2014

Anfrage zur aktuellen Fragestunde: Müssen die Bilder von Dolomiten und Südtirol als Appetitanreger des neonazistischen Rechtsextremismus herhalten?

antisemDie Titelseite des Internetauftritts von www.antisem.it, eines rechtsextremen Versandhauses, bewirbt dessen Produkte (Aufkleber, Fahnen, T-Shirts mit neonazistischer Parolen und „nationalem“ Gesabber) unter einem zauberhaften Panorama von Seiser Alm und Dolomiten. Damit wird der Eindruck erweckt, als wären Südtirol und seine Bergwelt der Garten Eden neonazistischer Umtriebe. Es liegt im Interesse der Landesregierung wie ganz Südtirols, solche Zusammenhänge zwischen Südtirol und rechtsextremer Agitation umgehend zu beenden, gegen die Betreiber der Seite mithilfe der Staatsanwaltschaft rechtlich vorzugehen und die Südtirol-Anklänge von www.antisem.it zu tilgen.
Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Kennt die Landesregierung diese genannte Homepage?
  2. Wird sie umgehend alle rechtlichen Möglichkeiten ergreifen, um das Bild Südtirols aus rechtsextremen Zusammenhängen zu tilgen?
  3. Kann über den Fotografen der Panorama-Aufnahme die weitere Verwendung untersagt werden?

Bozen, 19. Juni 2014
Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa

Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello SbarbaMit 49 Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen wurde heute im Regionalrat der Vorschlag der Grünen Fraktion angenommen, der vorsieht, dass in Zukunft die Endabstimmung zu Gesetzen nur mehr offen erfolgen kann. Geheimabstimmungen sind somit nicht mehr möglich. Mit diesem Vorschlag wollten wir auf das Bedürfnis der Bevölkerung nach einer offenen, transparenten und nachvollziehbaren Politik reagieren, das gerade im Hinblick auf den Rentenskandal so deutlich zu vernehmen war. Die Zeit des Taktierens, das durch geheime Abstimmungen möglich war, scheint uns definitiv vorbei zu sein. Von den PolitikerInnen erwartet man zunehmend und zu Recht, dass sie Verantwortung übernehmen und ihr Amt mit Zivilcourage und Klarheit ausführen. Schließlich ist es das Recht aller BürgerInnen, zu wissen, wie die von ihnen gewählten MandatarInnen abstimmen, und sie auch an ihrem Abstimmungsverhalten zu beurteilen.
In diesem Sinne sind wir sehr zufrieden über den breiten Konsens, den unser Vorschlag heute im Regionalrat gefunden hat. Dadurch werden alle Abgeordneten bei der Abstimmung zum Gesetz zu den Politikerrenten im Juli Verantwortung übernehmen und vor den Bürgerinnen und Bürgern gerade stehen müssen. Im Zeichen einer neuen politischen Zeit, die endgültig gekommen ist.
Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss
Regionalratsabgeordnete – Consiglieri regionali

Brigitte Foppa

Als wir am 16. Juni abends mit etwas Glück noch den letzten Zug schafften, hatten wir in der 1. Gesetzgebungskommission des Regionalrates einen harten Tag hinter uns. Es ging, wieder einmal, um das Rentengesetz, und ich war dort, um Hans zu vertreten. Die Vorstellung begann um 9 Uhr morgens, als die Alt-Mandatare ihre Verärgerung, ihr Beleidigtsein, ihr Sichunverstandenfühlen zum Ausdruck brachten. „Non vogliamo un altro Piazzale Loreto!“, so fasste ein Trentiner Altmandatar des MSI die Befindlichkeit zusammen. Hanspeter Munter hingegen erhob den Zeigefinger und warnte uns: „Auch ihr werdet eines Tages auf dieser Seite sitzen und eure Rechte einfordern!“.
Eine traurige Vorstellung. Das PP-Duo Pahl und Peterlini hat noch nicht verstanden, dass eine neue Zeit angebrochen ist. Dass das was sie „Rechte“ nennen, in Wirklichkeit Privilegien waren. Dass die Menschen die Politiker heute anders sehen als zu ihren Zeiten.
Wir haben uns dann durch den Tag gestritten. Urzì redete und redete, immer lauter, immer zorniger. Die Knackpunkte waren der Renteneintritt mit 60 (den wir kippen wollten, was nicht gelang; am Ende ist es bei einem Abschlag von 3 % doch möglich), der Solidaritätsbeitrag von 10 % auf alle Leibrenten (der aus dem Gesetz gestrichen worden war und den wir wieder einführen wollten), der sich nun nur auf jene beschränkt, die nicht den Vorschuss wählen. Insgesamt unser Eindruck: Es wird eine massive Rückkehr zu den alten Leibrenten geben. Damit entzieht sich die SVP dem Zorn über die Vorschüsse – und hintenherum wird das echte Privileg, das der Leibrente, wieder aufgebaut.
In den nächsten zehn Tagen bis zum Showdown im Regionalrat wird es noch heiß hergehen. Am Ende werden wir, auch dank unseres Antrags, in Zukunft nicht mehr geheim abzustimmen, so manches wahre Gesicht erkennen.
Und dann fängt hoffentlich, irgendwann, auch wieder der politische Alltag an, in dem es nicht mehr nur um uns selbst geht, sondern endlich um die Agenda der nächsten Jahre. Darauf freue ich mich.
Brigitte Foppa

Spitzenpositionen folgen Parteien-Proporz, PD-Mann Andrea Felis neuer Vizepräsident?

Freie-Universitaet-Bozen
Wie bereits seit Wochen angekündigt, hat die Landesregierung gestern die neuen Mitglieder des Universitätsrates ernannt. Konrad Bergmeister, dessen akademischer Ruf unter seinem BBT- und Benko-Engagement arg gelitten hat, wurde bestätigt, an die Stelle des Vizepräsidenten und IVECO-Managers Pietro Borgo wurde Andrea Felis, Schulführungskraft und PD-Mann von Tommasinis Gnaden, zum Vizepräsidenten bestellt. Dies ist ein empfindlicher Verstoß gegen die Prinzipien einer „Freien“ Universität, die mehr als andere Institutionen im Lande auf den Aufbau ihres wissenschaftlichen Rufes und ihrer Qualifikation bedacht sein muss. Die Felis-Ernennung belegt die immer wieder spürbare politische Instrumentalisierung der Universität, die bei wichtigen Entscheidungen und der Vergabe von Lehraufträgen ihre Spuren hinterlassen wird.
Für die neue Ära Kompatscher, die im Zeichen der Trennung von Politik und Verwaltung, von Politik und Wirtschaft starten wollte, ist diese Besetzung ein weiteres Zeichen der Schwäche. Nach dem Umstieg von Brandstätter an die Spitze der Sparkasse, nach der Nominierung von Reiner Steger in den Pensplan-Verwaltungsrat ist die Parteien-Besetzung der „Freien“ Universität das dritte Signal dafür, dass das alte System munter weiterlebt, allen Erneuerungs-Reden zum Trotz!
Hans Heiss Riccardo Dello Sbarba Brigitte Foppa
Bozen, 4. Juni 2014

Die Virgl-Option erhöht den Druck des Investors enorm, Benko-Berater und Universitätspräsident Bergmeister steht in klarem Interessenkonflikt!

passeggiata_virgoloMulti-Investor Renè Benko hat dank der Bemühungen des stets rührigen Signa-Statthalters Heinz Peter Hager nun auch eine Kaufoption für 38 ha Grundstücke auf dem Virgl erworben. Mit dem Argument, den seit langem vernachlässigten Bozner Hausberg neu aufzuwerten, verfügt der Investor über verstärkten Druck, um sein Kaufhausprojekt am Bahnhof durchzusetzen. Die Naherholungszone mit Restaurant und Vergnügungsbetrieb am Virgl wäre nun jenes “Geschenk an die Bozner”, das ihm auch die Vergabe des Bahnhofsareals sichern könnte. Denn wer wollte sich den Wünschen eines so großzügigen Mäzens und Gönners der Stadt Bozen verschließen? Dass damit ein wesentlicher Teil städtischen Areals privatisiert und langfristig der Planungshoheit von Stadt und Bürgern entzogen würde, scheint angesichts der kurzfristigen Vorteile zunehmend zweitrangig.
Besonders bedenklich ist, dass sich nun auch Prof. Ing. Konrad Bergmeister, seines Zeichens Präsident der Universität Bozen, als Mitglied des Generalplanerteams “Kaufhaus Bozen-Bolzano” in die Riege der Befürworter einreiht. Als Oberster Vertreter der “Freien” Universität Bozen steht Bergmeister in so zentralen Fragen der Stadtentwicklung in der ethischen Pflicht der Überparteilichkeit. Wenn sich Bergmeister nun als Benko-Promoter outet, wird auch die Neutralität der Universität anfechtbar. Bergmeister hat bereits in seiner Funktion als BBT-Direktor mit der Weigerung, die Public-Health-Gesundheitsstudie zur Verfügung zu stellen, gegen Grundprinzpien der Wissenschaftsfreiheit verstoßen.
Mit seiner Pro-Signa-Haltung ist er als Präsident der Universität nicht mehr tragbar, die Landesregierung sollte sein demnächst auslaufendes Mandat im Universitätsrat folgerichtig nicht mehr erneuern.
Brigitte Foppa Riccardo dello Sbarba Hans Heiss
Bozen, 29 Mai 2014

Anfrage zur aktuellen Fragestunde

Zum zweiten Mal: Una mela al giorno…

Äpfel… leva il medico di torno, sagt ein italienisches Sprichwort.

Zu diesem Thema hatten wir für die aktuelle Fragestunde im Mai 14 eine Anfrage ausgearbeitet, die um Informationen zu Werbeaktionen für Südtiroler Äpfeln in den Schulen bat.

In der Antwort der Schullandesräte nimmt man nur Bezug auf das europäische Schulobstprogramm. Laut Antwort lehnt die Landesregierung grundsätzlich Werbeaktionen an den Schulen ab und weiß auch von keinen Werbeaktionen.
Dabei schreibt die EOS auf ihrer Homepage davon, dass zwischen November 2013 und Februar 2014 nicht weniger als 600 Schulklassen und über 7.000 SchülerInnen am Apfel- und Milchprojekt beteiligt waren. Ziel war es laut EOS-Homepage „die Kinder auf spielerische Art und Weise auf die Südtiroler Qualitätsprodukte Apfel und Milch zu sensibilisieren.“
Wir stellen in dieser Sache folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie ist es möglich, dass drei Landesräte nicht über ein Projekt derartiger Größenordnung Bescheid wissen
  2. Warum können solche Aktionen durchgeführt werden, wenn die grundsätzliche Meinung der Landesregierung gegen die Nutzung der Schulen als Werbestätten ist?
  3. Wird neben den Äpfeln und Milch aus integriertem Anbau auch Bio-Milch und Bio-Obst beworben, bzw. auf diese Erzeugnisse und deren gesundheitlichen Wert hingewiesen?

BZ, 28.05.2014
Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss