Grund zu großer Sorge, Alternativen sind dringend gefragt!

Nach der gestrigen Eintragung der Zulaufstrecke im Unterland in die Bauleitpläne ist es an der Zeit, einige dingende Fragen in Sachen BBT an die Landesregierung zu stellen. Es zeichnet sich in aller Schärfe ab, dass die Zulaufstrecke erst sehr viel später als der Tunnel beendet werden wird – falls überhaupt.
Dies bestätigen die gestrigen Äußerungen von Martin Ausserdorfer, über die Konsequenzen für die belastete Bevölkerung müssen sich alle Verantwortlichen im klaren sein.
Daher übermitteln wir folgende Anfrage an die Landesregierung:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2017/02/2017-02-07-BBT-Zulauf.pdf“]

Zwei Anträge der Grünen angenommen

Bürokratie und Zentralismus – das sind letzten Endes die Ergebnisse der Sanitätsreform. Von der SVP wurde sie als „große” Reform angekündigt. Die SVP – gespalten durch interne Interessenskonflikte – konnte dieses Versprechen jedoch nicht halten.
Die Sanitätsstruktur wird von einem omnipotenten Generaldirektor geleitet werden. Dieser wird alle Ernennungen in jeglichen Bereichen treffen und zudem sämtliche Entscheidungen treffen. Gegenüber dieser Zentralisierung stellen die beibehaltenen Bezirksdirektionen nur ein schwaches Gegengewicht dar. Dagegen erzeugt die neu geschaffene „Organisationseinheit für die klinische Führung“ eine Doppelherrschaft im Sanitätsbereich und steht in Konkurrenz zum/r Sanitätsdirektor/in. Und das Ende vom Lied: Eine deutlich komplexere Struktur mit sich überlagernden Rollen.
Mit über 30 Abänderungsanträgen haben die Grünen versucht, die Sanitätsstruktur durch die Einteilung in drei Säulen zu entlasten: Sanität, Versorgung und Verwaltung. In diesem Modell hätten Sanität und Versorgung über volle Autonomie und Verantwortung verfügen können.
Zwei Abänderungsanträge der Grünen wurden hingegen vom Ausschuss angenommen: Die Aufwertung des Territoriums und die Koordination zwischen Sanitäts- und Sozialdiensten.
Dank des ersten Antrags werden im „Rat der Vorsitzenden der Bezirksgemeinschaften“ auch zwei leitende Angestellte der Sozialdienste aus den Bezirken und der Direktor des Betriebs für Sozialdienste Bozen vertreten sein.
Durch den zweiten Antrag wird es verpflichtend werden, die Sanitäts- und Sozialprogramme auf Landesebene miteinander abzustimmen.
Zur Thema der Krankenhäuser mit zwei Niederlassungen haben die Grünen einen Antrag vorgelegt, der vorsah, gleiche Mitbestimmung zu garantieren. So könnten Qualität und Kontinuität beider Niederlassungen gesichert werden, wobei insbesondere den kleineren Strukturen (Schlanders, Innichen und Sterzing) Aufmerksamkeit zuteilwird. Auch dieser Änderungsantrag wird im Landtag ein weiteres Mal eingebracht.
Bozen, 21.02.2017
Riccardo Dello Sbarba
Vertreter der Grünen Fraktion im IV. Gesetzgebungsauschuss

Lassen wir den Frühling zur Tür herein!
Unsere Unterstützung zum Vorstoß von Sen. Palermo

Eine historische Forderung der Grünen wurde nun von Francesco Palermo im Senat eingebracht, nämlich die Möglichkeit des Zusatzangebotes von mehrsprachigen Klassen.
Auf den vorsichtigen, überaus maßvollen Vorstoß von Senator Palermo reagierte das konservative Südtirol sofort mit Abwehrhaltung, sodass sie den Untergang der deutschen Minderheit wieder einmal als existenzielle Bedrohung an die Wand gemalt hat.
Besonders befremdlich in dieser Angelegenheit ist die Haltung der SVP. Noch am vergangenen Samstag hatte Landesrat Achammer bei der Tagung des Landesbeirates der Eltern für ein mehrsprachiges Südtirol geworben, jetzt wird der konkreten, zunehmend breit eingeforderten Schaffung von Wahlfreiheit für Familien schon wieder ein Riegel vorgeschoben.
Dieselbe Haltung hatten wir schon bei Behandlung unseres Gesetzentwurfs zur mehrsprachigen Schule im Gesetzgebungsausschuss des Landtages erlebt, wo 2016 der analoge Vorschlag abgelehnt wurde*. Man wolle keine Vorzugsschienen schaffen, hieß es.
Es ist nur zu bedauern, dass das regierende Südtirol in tiefer Angst vor den Rechtsparteien erstarrt und sich dem gesellschaftlich längst erwünschten, in Schulen bereits erprobten und in vielen Ländern anerkannten Weg versperrt. Dies ist eine Nagelprobe für den Mut und den Willen der Landesregierung zu neuen Wegen, denen sie sich aber auch hier zu verschließen scheint.
Die damit verbundene Modernität und Mentalitätsöffnung würde unser Land dringend benötigen, auch um unseren inneren Reichtum zu nützen. Wir hätten die Chance der Mehrsprachigkeit und erfolgreicher Beherrschung mehrerer Sprachen vor der Haustür, zum Greifen nahe. Lassen wir es Frühling werden, lassen wir sie ein.
L.-Abg.
Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss
21.02.2017
*Durch die absurde Geschäftsordnung des Landtages wird auch dieser Gesetzentwurf, da von der Opposition stammend, im Landtag übrigens nicht behandelt werden.

Gestern hat das Europäische Parlament das Handels- und Investitionsschutzabkommen CETA mit Kanada angenommen. Die Abgeordneten der Grünen haben gegen das Freihandelsabkommen gestimmt. Zu Recht, denn dieses Abkommen untergräbt die Grundwerte einer ökologischen, sozialen und demokratischen Wirtschaft.
Dabei hätte das Handelsabkommen mit Kanada, einem verlässlichen transatlantischen Partner der Europäischen Union, großes Potenzial und hätte ein gutes Beispiel für ähnliche Verträge sein können, frei von Protektionismus, aber zu fairen Bedingungen für alle Beteiligten.
CETA und andere Freihandelsabkommen wie TTIP mit den USA sind keine Themen der Brüsseler Bürokratie und ExpertInnen, sondern bewegen Menschen in ganz Europa, da diese Handelsverträge ihre Rechte als Verbraucherinnen und Verbraucher betreffen. So hat eine europaweite BürgerInneninitiative bereits mehr als 3 Millionen Unterschriften gegen CETA gesammelt.
Der Kampf gegen CETA ist aber noch nicht beendet, in den kommenden Wochen stimmen die regionalen und nationalen Parlamente über CETA ab. Gegnerinnen und Gegner werden sich weiter zu Wort äußern und Druck ausüben, um Änderungen herbeizuführen. Im besten Fall wird das Abkommen neu verhandelt.
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss
16.02.2017

source: http://www.buergernetz.bz.it/vote/landtag2013/pre/downloads/mod12-StimmzetteFacsimile.pdf


In einer Pressekonferenz haben wir letzte Woche auf die Mängel des SVP-Entwurfs zum neuen Wahlgesetz hingewiesen. Der Entwurf wird am 16. Februar im zuständigen Gesetzgebungsausschuss behandelt.
Die Vertreterin der grünen Landtagsfraktion wird dort 20 Änderungsvorschläge einbringen, mit denen die Kritikpunkte abgemildert und einige neue Akzente gesetzt werden könnten.
Die interessantesten Vorschläge betreffen:

  1. Keine geschenkten „Ladinersitze!“
    Wenn keine ladinisch erklärte Person in den Landtag gewählt wird, so soll die meistgewählte Ladinerin oder der meistgewählte Ladiner die letztgewählte Person der eigenen Liste „verdrängen“ – der SVP-Entwurf sieht bekanntlich vor, dass dieser Sitz von einem Restmandat abgezogen wird, also womöglich einer anderen Liste weggenommen werden kann. Diese demokratische Verzerrung scheint uns allzu fragwürdig.
  2. Echte Beschränkung der Wahlspesen
    Wir treten in jedem Fall dafür ein, die max. Wahlkosten auf 30.000 Euro pro KandidatIn zu beschränken. Aber: Wahlwerbespesen, die in „Seilschaften“ getätigt werden, müssen aufgeteilt und eingerechnet werden – keine Schlupflöcher über Verrechnung durch die Partei!
  3. Endlich: Verbot für Wahlwerbung durch Vereine, Verbände und Gewerkschaften
    Wir hatten einen analogen Gesetzentwurf bereits im Regionalrat vorgelegt und möchten erreichen, dass das Regionalgesetz Nr. 7 / 1998, das dieses Verbot schon vorsieht, endlich umgesetzt wird. In unserem Vorschlag wird der Text des alten Regionalgesetzes auf die Landtagswahlen übertragen und Sanktionen und Veröffentlichungspflicht vorgesehen.
  4. Demokratische Vielfalt leicht(er) gemacht
    Wir fordern, dass es für die Hinterlegung der Listen nicht mehr, sondern weniger Unterschriften braucht (350 statt 500) und dass 8 Kandidatinnen und Kandidaten als Mindestzahl für eine Liste reichen sollten (statt 24).
  5. Platz für Frauen
    Die Aufweichung der Frauenquote im SVP-Entwurf ist peinlich und muss zurückgenommen werden. Ein Drittel der effektiven KandidatInnen müssen Frauen sein, das ist wirklich das Mindeste, was Südtirol an politischer Frauenförderung zu bieten haben muss. Wir gehen darüber hinaus und schlagen vor, dass endlich auch eine Vertretung des „anderen“ Geschlechtes an der Spitze des Landes vorgesehen wird: Eine der beiden LH-Vertretungen sollte eine Frau sein (oder natürlich ein Mann, wenn es dereinst eine LH-Frau geben sollte).

Die Debatte im Gesetzgebungsausschuss wird zeigen, wieviel Modernität und vor allem Transparenz Südtirol in Sachen Wahlgesetz verkraftet.
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss
14.02.2017

Das SVP-Wahlgesetz als Kind dieser Legislatur: kaum Neues, wenig Mut, viel Verwaltung – und dahinter versteckt einige Tücken

Seit dem entfernten 2001 schiebt der Südtiroler Landtag seine ureigenste Aufgabe vor sich her, nämlich ein Landeswahlgesetz für Südtirol zu verabschieden. Seit 2001 sind die beiden Landtage nicht mehr Teile des Regionalrats, vielmehr setzt sich umgekehrt der Regionalrat aus den beiden Landtagen zusammen. Die beiden Landtage werden direkt gewählt und damit ist die Zuständigkeit über die Regelung der Wahl von der Region auf die beiden Länder übergegangen.
Das Trentino hat in der Folge sofort reagiert und sich ein neues Landeswahlgesetz geschneidert. Dort hat man sich für eigene Regelungen entschieden und etwa die Direktwahl der Landeshauptfrau / des Landeshauptmannes oder die Koalitionsbildung rund um den oder die LH-KandidatIn eingeführt.
In Südtirol, hat man einerseits zwar den Anspruch, „die autonomste Provinz Italiens“ zu sein, war aber bis heute nicht imstande, ein eigenes Landeswahlgesetz zu verabschieden. So kam es, dass nun schon zwei Mal in der Folge das alte Regionalgesetz Nr. 7 aus dem Jahr 1983 aus der Versenkung hervorgeholt werden musste, das bereits außer Kraft ist. Beide Male geschah dies, indem in buchstäblich letzter Sekunde ein „technisches Wahlgesetz“ gezimmert wurde. Ein organisches Wahlgesetz war stets innerhalb der SVP aufgrund innerer Streitereien und Machtansprüche versenkt worden.
Diesmal soll dies anders werden. Sepp Noggler, der sich im Hinblick auf die Änderung des Gemeindewahlgesetzes für Bozen als „Finder des gemeinsamen Nenners“ bewährt hatte, leitete die Arbeiten an einem neuen Gesetz. Es liegt uns nun in einer stark abgemagerten Form vor.
Gut: Wir bleiben beim Verhältniswahlrecht
Die ursprünglichen Vorsätze, die Direktwahl des / der LH einzuführen, scheiterten am mangelnden Konsens der Oppositionsparteien, aber auch an SVP-internen Zweifeln. Auch wir Grüne hatten uns gegen die Direktwahl ausgesprochen. Wir sind der festen Überzeugung, dass die Figur des oder der LH nicht weiter gestärkt werden muss, da sie in Südtirol bereits mächtig genug ist. Im Trentino lässt sich gut beobachten, wie der direkt gewählte LH seine Koalition unter Druck setzen und die einzelnen Teile gegeneinander ausspielen kann. Wir glauben nicht an den „starken Mann“, sondern an die Notwendigkeit, mehr Demokratie, Partizipation und Dialogkultur in die (Landes-)politik zu bringen.
Daher ist die Entscheidung, dem Verhältniswahlsystem treu zu bleiben, zu begrüßen – es sei denn, sie wird durch den Passus im „Ladinergesetz“, das bereits die erste Lesung im Parlament überstanden hat, in Zukunft zugunsten von Mehrheitssystemen ausgehebelt. Diese könnten in Zukunft dann möglicherweise bedrohte Vorrangstellungen per Wahlsystem wieder richten.
Dennoch stellen wir am letztlich vorgelegten Text einige gravierende Mängel fest:
1. Schlawinerpassus für die Ladiner.
Der Begleitbericht geht weitschweifig auf eine neue Notwendigkeit ein, nämlich das letzte Restmandat für eine ladinisch erklärte Person zu reservieren. Damit kann der Fall eintreten, dass etwa keinE LadinerIn direkt gewählt wird und somit jene ladinisch erklärte Person, die am meisten Vorzugsstimmen (egal auf welcher Liste!) erhält, in den Landtag rückt.  Dabei nähme sie aber nicht dem Letztgewählten der eigenen Liste „den Platz weg“ (wie bisher geregelt), sondern, wahrscheinlich eher einer anderen Liste, jener mit dem schwächsten Restmandat.
Bekanntlich ist die SVP die Partei, in der am meisten Vorzugsstimmen vergeben werden und der es am leichtesten fällt, Ladinerstimmen auf sich zu vereinen. Daher ist kein Schelm, wer vermutet, dass es sich hier um den Versuch der Sicherstellung eines weiteren Mandats geht.
2. Statt leichter wird es schwerer, sich als Liste zur Wahl zu stellen.
Offensichtlich herrscht für die SVP zu viel Demokratie oder Pluralismus im Lande. Nur so lässt es sich erklären, dass es bisher möglich war, mit drei Personen eine Liste zu bilden (was effektiv sehr wenig war), es in Zukunft aber 24 (!) brauchen wird, damit die Liste gültig ist. In Zeiten der Politikverdrossenheit, da es bekanntlich allen Parteien schwer fällt, KandidatInnen zu finden, ist das eine unnötige und auch unsinnige Schikane. Es kann durchaus Listen geben, die Ausdruck einer Minderheit sind oder die ganz neu entstehen – für sie ist es beinahe unmöglich, genügend Leute zu finden – oder es kommt zu abstrusen Lösungen, wie dem Kandidieren der gesamten Familienmitglieder.
Außerdem wurde, völlig unverständlich, die Anzahl der notwendigen Unterschriften für die Listenhinterlegung noch weiter angehoben (von 400 auf 500), natürlich nur für neue Listen oder für jene, die mit verändertem Symbol antreten. Auch dies eine unnötige Schikane für die „Kleinen“ und „Neuen“.
3. Für die Frauen wird es wieder enger.
Während in ganz Europa die Frauenvertretung in der Politik als Bereicherung angesehen und entsprechend gefördert wird, macht Südtirol mit diesem Wahlgesetz einen Schritt in die Vergangenheit. Die Quote, die jedem Geschlecht die Mindestvertretung von 1/3 der Kandidatenplätze sichert, wird abgeschafft. Anstatt dessen heißt es, dass kein Geschlecht mehr als 2/3 der verfügbaren Listenplätze besetzen darf.  Dies klingt diabolisch ähnlich, bedeutet aber etwas ganz anderes: Theoretisch wird so eine Liste von 23 Männern und 1 Frau möglich. Mann wird sich die Hände reiben. Endlich kein lästiges Frauensuchen mehr!
4. Die Gelegenheit, die Wahlkampfkosten wirklich zu begrenzen, wurde verpasst.
Auf den ersten Blick ist die Verringerung der maximalen Wahlkampfspesen auf 30.000 Euro eine Verbesserung. Da aber sämtliche Schlupflöcher aus dem letzten Wahlgesetz (Nr. 5 vom 8. Mai 2013) weiterhin offen stehen, bleibt die Maßnahme in der Wirkung begrenzt. Für „Seilschaften“, deren Werbung die Partei zahlt, gilt keine Obergrenze. Spenden müssen erst ab 5.000 Euro angegeben werden. Für das Überschreiten der Obergrenze (oder Nichterklären) wird eine Strafe fällig, die das Zweifache der Überschreitung ausmacht. Fazit: Wer genug Geld zur Verfügung hat, wird sich auch dies leisten können.
5. Lieber unvereinbar als unwählbar.
Gerade die Legislaturperiode 2008-2013 war von dieser Thematik betroffen und so wollte man sie wohl systematisieren. An und für sich begrüßenswert, allerdings wurde hier das Risiko der Unwählbarkeit zugunsten der Unvereinbarkeit mit dem Mandat zurück gestellt. Das heißt also, dass bestimmte Funktionen erst zu dem Zeitpunkt zurückgelegt werden müssen, wenn man einmal gewählt worden ist. Betroffen sind insbesondere: FunktionärInnen von Gesellschaften, die bedeutende Verträge mit dem Land haben, von Gesellschaften, die dauernde Zuweisungen vom Land erhalten, von Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung des Landes und die Berater all dieser Gesellschaften.
Kuriosum am Rande: Künftig ist das Mandat eines Staatsrates kein Unwählbarkeitsgrund mehr, dafür wird Bozens City-Manager unwählbar.
Es gibt auch einen positiven Fortschritt: So wird künftig die Möglichkeit, sich mit dem Namen des Partners / der Partnerin zu präsentieren, auf eingetragene Partnerschaften ausgedehnt.
Insgesamt aber ist dieses Wahlgesetz ein typisches Kind dieser Legislaturperiode. Es birgt kaum Neues. Einige Gelegenheiten, demokratisches Mitmachen zu erleichtern (etwa durch weniger Bürokratie bei der Listeneinreichung oder durch Erleichterung der Unterschriftensammlung), wurden ebenso verpasst wie die Bereicherung des demokratischen Lebens durch die Möglichkeit listenübergreifenden Wählens („Panaschieren und Kumulieren“).
Die Einführung des Ladinerpassus und die Verwässerung der Geschlechterquote sind allerdings keine Fort-, sondern gravierende Rückschritte. Und so ertönt das alte Lied: Vorsätze der Erneuerung scheitern gerne. Spätestens dann, wenn es um Machterhalt geht.
 
10.02.2017
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba

Der Südtiroler Landtag hat am 9.2.2017 einige grüne Vorschläge angenommen, um fahrradfreundliche Betriebe zu fördern.
Die Landesregierung wird daher verpflichtet:

  • die Unterstützung der betrieblichen Fahrradfreundlichkeit als Regierungsziel zu verfolgen;
  • mit den Bildungs- und Forschungseinrichtungen in verstärkten Dialog zur Unterstützung und Entwicklung der Fahrradmobilität zu treten;
  • die Mitnahme von Fahrrädern in Zug/Bus zu erleichtern und zu begünstigen;
  • Landesämter, öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen mit Landesbeteiligung fahrradfreundlich(er) zu gestalten.

Die Mehrheit hat sich gegen folgende Punkte ausgesprochen:

  • die Einführung von Steuererleichterungen (etwa der IRAP) für jene Betriebe zu prüfen, die nachweislich ein Konzept für Fahrradfreundlichkeit vorlegen;
  • zusätzlich oder in Alternative zum vorherigen Punkt die Vergabe von Landesbeiträgen für fahrradfreundliche Unternehmen und Institutionen vorzusehen;
  • im Rahmen der „green mobility“ oder ähnlichen Projekten Öffentlichkeitsarbeit, Information für die Betriebe und Sensibilisierung für Stakeholder und Bevölkerung zu betreiben;
  • einen Preis oder Wettbewerb für das fahrradfreundlichste Unternehmen im Lande auszuschreiben und/oder ein „Radl-Audit“ zur Zertifizierung fahrradfreundlicher Unternehmen einzurichten.
  • den Radtourismus auch dadurch zu unterstützen, dass mit dem Rad ankommende Gäste von der Tourismusabgabe befreit werden;
  • als sichtbares Zeichen der eigenen Überzeugung bei der Neugestaltung des Silvius-Magnago-Platzes einen Teil davon wieder als Fahrradabstellplatz auszuweisen.

Hier der vollständige Antrag, so wie er eingebracht wurde.

Digitale AktivistInnen und Interessierte aus Bozen, Trient, Verona und Mailand haben sich am vergangenen Wochenende im Monastero del Bene Comune in Sezano eingefunden, um das Thema Wissen im digitalen Zeitalter zu vertiefen. Beim Digitalen Wintergespräch der Grünen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit haben MitarbeiterInnen des Projekts Sportello Open aus Trient, der Officina S3 aus Sommacampagna, der Sozialgenossenschaft Galileo Onlus aus Verona und des Vereins Monastero del Bene Comune aus Sezano (VR) zusammen mit etwa 30 TeilnehmerInnen über Wissen im digitalen Zeitalter diskutiert, sich ausgetauscht und neue Pläne für gemeinsame Initiativen geschmiedet. Ausgehend von verschiedenen, vieljährigen Erfahrungen im digitalen Bereich (vom Trashware über Linux-Installation-Parties, digitale Guerilla, Matematica dolce…) und Projekten zur Gemeinwohlökonomie gab es einen breiten Konsens darüber, dass auch Wissen in seiner digitalen Form und Vermittlung als Gemeingut der Menschheit zu gelten hat. Entsprechend wichtig sind ein garantierter freier Zugang zu diesem Wissen in Form von freien Inhalten und Formaten. Mit Mario Agostinelli wurden Parallelen zur Quantenphysik gezogen. Eine unkontrollierte digitale Beschleunigung kommt in Konflikt mit dem langsameren biologischen Lebensrhythmus, mit gravierenden Auswirkungen auf die heutige Lebensqualität, Arbeitswelt und Politik. Die TeilnehmerInnen werden ihre gemeinsamen Pläne im Digitalen Frühlingsgespräch: Zur Bedeutung Offener Standards in Bozen weiter entwickeln. Weitere Ergebnisse des Wintergesprächs betreffen die seit Jahren in Sezano angesiedelte Scuola per il bene comune, welche künftig auch das Thema vivere insieme il digitale in ihr Programm aufnehmen wird.
In Bozen wird in Kürze ein digitaler Schalter mit der Linux User Group Bozen (LUGBz) starten.

Die Bozner Grünen drücken dem Bürgermeistern Renzo Caramaschi ihre volle Solidarität aus.
Sie verurteilen mit Nachdruck das unangemeldete Eindringen und die beleidigenden Worte einiger Exponenten der rechten südtiroler Politszene. Die Aussagen, welche jeglicher Grundlage entbehren, führen lediglich zu einer völlig unnötigen Verschärfung der politischen Debatte.
Die Bozner Grünen fordern alle politischen AkteurInnen auf, sich in ihren Aussagen und Aktionen zu mäßigen und schädigende wie beleidigende Provokationen zu unterlassen.
Sie verlangen, dass die wissenschaftliche Aufarbeitung der jüngeren Geschichte, welche bereits beachtliche Ergebnisse erzielt hat wie etwa das Museum im Siegesdenkmal, zu dessen Realisierung auch die damalige Grünen Stadträtin Patrizia Trincanato wesentlich beigetragen hat, das bereits über 80.000 BesucherInnen verzeichnen konnte und 2016 einen internationalen Preis erhielt, konsequent und mutig weitergeführt wird. Dies scheint im Licht der genannten Vorfälle umso dringender.
Die Grünen setzen sich für eine konsequente Politik des klaren und offenen Dialogs ein, für gegenseitigen Respekt und Weitsichtigkeit im Sinne des friedlichen Zusammenlebens aller StadtbewohnerInnen. Nur sachlich fundiertes Wissen und das Bewusstsein der eigenen Vergangenheit führen zu einem angstfreien und daher friedlichen Blick auf den Alltag und in die Zukunft.

Rasches Wachstum fordert zu Überprüfung, wenn nicht zum Stopp der anhaltenden Bettenproduktion auf.

Wie weitere knapp 50 Gemeinden Südtirols haben auch Burgstall und Kiens dank von der Landesregierung gestern verabschiedeter Tourismusentwicklungskonzepte (TEK) neue Möglichkeiten hinzu gewonnen: Sie können gemeinsam 1000 neue Betten realisieren.
In Südtirol steht dank der TEK ein Potenzial von ca. 25.000 neuen Betten im gastgewerblichen und nicht gastgewerblichen Bereich zur Verfügung. Wird dieses neben der Möglichkeit zur qualitativen Erweiterung auch nur zu einem Drittel ausgeschöpft, so wird die gesetzlich vorgesehene Bettenobergrenze von 299.088 Betten spielend durchbrochen.
Die Sorgen vor überhitztem Wachstum sind nicht unbegründet: Nachdem bis Anfang 2015 im touristischen Bereich überwiegend Zurückhaltung bei baulichen Investitionen herrschte, wird seit zwei Jahren zunehmend intensiv gebaut: Im Raum Bruneck , im Raum Meransen und Brixen, um nur einige Landesteile zu nennen, herrscht ungebrochene Bau- und Expansionsfreude. Dies ist Ausdruck des Optimismus im Zuge eines touristischen Rekordjahrs, das 2016 erstmalig die Marke von 30 Mio. Nächtigungen locker übersprungen hat und 2017 aller Voraussicht nach ungebrochene Fortsetzung erfährt. Die Folge sind neue und vergrößerte Hotels, denn Gästezuwachs, erhöhte Renditen und niedrige Zinsen sind Adrenalin für Investitionswillige.
Südtirol ist mit Tirol alpenweit das Land mit der höchsten Tourismusintensität. Nirgendwo sonst kommen so viele Gäste auf einen Einwohner wie südlich der Alpen. Mit weiterem Wachstum droht daher auch eine Überlastung von Natur, Landschaft und Mobilität, auf die das touristische Wachstum bereits jetzt belastend wirkt. Angesichts des enormen Bettenpotenzials und des allenthalben sichtbaren Baubooms im Tourismus ist eine Überprüfung der jüngsten Entwicklung vorrangig, auch eine Wachstumsbremse denkbar.
Südtirol darf kein zweites Bundesland Tirol mit 47 Mio. Nächtigungen werden, ist doch die qualitätsvolle und überschaubare Entwicklung unseres Tourismus der Markenkern seines Erfolgs. Und schließlich: Das Tourismusland Südtirol, das von den Folgen von Krieg, Terror und Unsicherheit touristisch spürbar profitiert, muss sich auch bei der Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen stärker bewähren als bisher der Fall.
1. 2. 2017
Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba