ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In der Frage des Hofburggartens Brixen läuft der Planungs- und Diskussionsprozess zwischen der Gemeinde Brixen und dem Künstler Andrè Heller weiter, auf der Grundlage der vorerst politisch bekundeten Bereitschaft der Landesregierung, sich an den absehbaren Kosten in Höhe von 8-10 Mio. € mit einem Beitrag von ca. 80% unterstützend zu beteiligen
Beauftragung und Mittelverwendung verdienen in diesem Falle angesichts der Haushaltslage und des Interesses an einem bedeutenden Öffentlichen Grün besondere Aufmerksamkeit.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Ist über die grundsätzliche Zusage an die Gemeinde Brixen bereits eine konkrete Haushaltsverpflichtung oder ein Beschluss der Südtiroler Landesregierung zur Finanzierung erfolgt (wenn ja, ersuchen wir um Aushändigung)?
  2. Hat die Gemeinde Brixen einen entsprechenden Antrag um Finanzierung gestellt?
  3. Wird eine allfällige Finanzierung über den Weg eines Beitrages an die Gemeinde oder an die Tourismusgenossenschaft Brixen erfolgen?
  4. Gibt es Hinweise zu den Führungskosten? Wie viele BesucherInnen des „Heller-Gartens“ wären zur Kostendeckung erforderlich?
  5. Wird das Versuchszentrum Laimburg das Projekt mit einem Koordinator unterstützend begleiten?

Bozen, 16.04.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Und hier unsere Replik dazu. 

Der 4. Gesetzgebungsausschuss des Landtags hat heute nach langer Diskussion beschlossen, die Behandlung des Gesetzentwurfs der Grünen Fraktion nicht wie angenommen abzulehnen, sondern vorerst auszusetzen. Der Entwurf sieht die drastische Reduzierung der Flugbewegungen, die Übertragung des Flughafenbesitzes an das Land, die Einsetzung eines Einvernehmenskomitees mit den betroffenen Gemeinden und das Stopp jeglicher öffentlichen Finanzierung durch das Land vor.
Auch die KollegInnen der SVP und die Opposition teilten die wichtigsten Punkte, nämlich:

  1. 1. dass die Volksbefragung von 2016 nicht nur ein NEIN zur öffentlichen Finanzierung war, sondern die Ablehnung des gesamten Entwicklungsplanes des Landeshauptmanns, mit Verlängerung der Landebahn. Und dass es nun zu verhindern gilt, dass dieser damals abgelehnte Entwicklungsplan von den Privaten umgesetzt wird;
  2. 2. dass es jetzt folglich ein Gesetz braucht, mit dem das Land festsetzt, was die künftige private Führung mit dem Flughafen machen darf und was nicht;
  3. 3. dass sich das Land nicht die Gelegenheit entgehen lassen darf, den Besitz des Flughafens vom Staat zu übernehmen (wie vom DPR DPR n. 201/2015 vorgesehen).

Diese Punkte waren übrigens auch im Gutachten des Rates der Gemeinden aufgelistet.
Dank dieser Übereinstimmung zu den wichtigsten Teilen des Entwurfs hat der Gesetzgebungsausschuss beschlossen, in den nächsten Wochen noch Klärungen vorzunehmen und möglicherweise zu einem Gesetz zu kommen, das von breiten Teilen des Landtags geteilt wird.
Wir Grünen sind sehr zufrieden mit der Aussicht, dass die Volksbefragung von 2016 und der Willen der Bevölkerung ernst genommen wird – wie es sein sollte.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Während der letzten Sitzungsperiode des Landtages wurde über die Einführung der Rettungsgasse in Südtirol diskutiert und der entsprechende Beschlussantrag wurde mit großer Mehrheit beschlossen. Die Landesregierung soll beim italienischen Parlament und der Regierung intervenieren, damit die Regelung für die Bildung einer Rettungsgasse in die staatliche Straßenverkehrsordnung integriert wird.
In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass bei der vorgesehenen Einführung der dynamischen Spur auf der A22 zwischen Bozen und Verona die heutige Notspur für den Verkehr und nicht mehr ausschließlich für die Rettungsfahrzeuge zur Verfügung stehen wird. Es ist davon auszugehen, dass entsprechende Konzepte bereits vorliegen und vom zuständigen Ministerium bereits abgesegnet wurden oder in Kürze abgesegnet werden.

Daher richten wir folgende Frage an die Landesregierung:

  • 1. Welches Konzept gibt es hinsichtlich Notspur oder Rettungsgasse auf der A22, sobald die dynamische Spur zwischen Bozen und Verona eingeführt wird?
    Bozen, 15.04.2019

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. 

Und unsere Replik dazu. 

Nur aus der Flughafenbetreibergesellschaft auszusteigen, ist nicht genug. Die Verdi Grüne Vërc stellen einen Gesetzesentwurf vor, der eine Einschränkung des Flugverkehrs vorsieht. Dieser wird am kommenden Montag in der 4. Gesetzgebungskommission behandelt.

Die Privatisierung des Flughafens Bozen rückt immer näher. Es wäre blanker Hohn, würden die zukünftigen InvestorInnen nun jene Erweiterung realisieren, welcher von der Bevölkerung im Jahr 2016 mit großer Mehrheit abgelehnt wurde. Die Zunahme des Flugverkehrs wäre ein Desaster für die Gesundheit der Menschen und des Klimas.

Wir Verdi Grüne Vërc teilen nicht die Auffassung von Landeshauptmann Kompatscher, nämlich dass mit der Privatisierung des Flughafens der Ausgang des Referendums respektiert würde. Bei jenem Referendum wurde die Bevölkerung dazu aufgerufen, über den Gesetzesentwurf Nummer 60 des Jahres 2015 abzustimmen. Darin vorgesehen war unter anderem in Artikel 2 ein „Entwicklungsplan des Flughafens“ und die Bereitstellung der nötigen Finanzierung – Artikel 3 – (siehe dazu im Anhang die Informationsbroschüre des Landtages).

70% der WählerInnen sagten Nein zum Ausbau des Flughafens, Nein zur Verlängerung der Landebahn und Nein zur öffentlichen Finanzierung. Sehr geehrter Landeshauptmann Kompatscher, Sie können also nicht nur den finanziellen Teil der Abstimmung zitieren, um angesichts der Zukunft des Flughafens Ihre Hände in Unschuld zu waschen!

Die Verdi Grüne Vërc halten es für notwendig, dass das Land die Zukunft dieses Flughafens klar regelt. Nur so kann der Flugverkehr zum Wohl der Bevölkerung limitiert- und das Votum der Volksbefragung wirklich respektiert werden. Auf diese Weise würde den vielen Jugendlichen, welche sich für den Klimaschutz und ihre Zukunft einsetzen, ein klares positives Signal gesendet.

Mittels des Dekretes des Staatspräsidenten Nummer 201, vom 17. September 2015, wurde der Bozner Flughafen als „Flughafen von regionalem Interesse“ deklariert, samt Überweisung der Kompetenzen an die Provinz. Diese Kompetenzen muss das Land ausüben!

Demnach fällt der Flughafen in jenen Bereich des „Landesinteresses“, der dem Land gemäß Artikel 8 des Autonomiestatuts primäre Kompetenzen zuschreibt (dies bestätigte auch die Landesregierung in der Antwort auf die Anfrage Nummer 34/2018, siehe Anhang).

Damit diese Kompetenz des Landes endlich wahrgenommen- und der Luftverkehr rigoros eingeschränkt wird – für unser Klima und unsere Gesundheit – präsentiert die Grüne Fraktion den Gesetzesentwurf Nummer 6/2019 (siehe Anhang), welcher am kommenden Montag in der 4. Gesetzgebungskommission diskutiert werden wird. Dieser sieht unter anderem ein Verlängerungsverbot der Start- und Landebahn sowie die Miteinbeziehung der besonders betroffenen Gemeinden mittels eines „Einvernehmenskomitees“ vor. Dieses Komitee soll die Führung des Flughafens beaufsichtigen.

Bozen, 12.04.2019

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba         Brigitte Foppa         Hanspeter Staffler

Dokumentation:

Interrogazione-Anfrage_Aeroporto-Flughafen

Risposta-Antwort_Aeroporto-Flughafen

Broschüre NO-NEIN

Broschüre Sì-JA

Gesetzentwurf-DisegnoDiLegge

Bericht-Relazione

 

Risdposta Interrogazione aeroporto - Antwort Anfrage Flughafen 34-2018
Interrogazione aeroporto - Anfrage Flughafen 34-2018
DdLp - LGE 6-2019
DdLp - LGE 6-2019 Bericht - Relazione
BRUSCHUERE_Contra-FLUG
BROSCHUERE_PRO-FLUG

Minderheitenbericht des L.-Abg. Hanspeter Staffler (Grüne Fraktion)

Landesgesetzentwurf Nr. 14/19 „Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für die Finanzjahre 2019, 2020, 2021 und andere Bestimmungen“

Einleitende Überlegungen und Generaldiskussion

Das Haushaltsjahr, welches unmittelbar auf die Neuwahlen des Südtiroler Landtages folgt, ist eine wiederkehrende Besonderheit. In den ersten vier Monaten arbeitet die Landesverwaltung mit einem „Technischen Haushalt“, der bereits im Spätsommer des Vorjahres beschlossen und verabschiedet worden war. Daher ist es notwendig, innerhalb April des laufenden Jahres eine Änderung des Technischen Haushaltes vorzunehmen, um dann im Normalmodus weiter arbeiten zu können.
Bedingt durch die Sommerpause, durch den Wahlkampf, die Landtagswahlen und die anschließenden Sondierungsgespräche, welche dann in Koalitionsverhandlungen zwischen SVP und Lega-Salvini mündeten, kam es zu einer länger währenden Pause der Gesetzgebung. Deshalb ist es nachvollziehbar, wenn mit dem nun aufliegenden Haushaltsgesetz neben den eigentlichen Artikeln zum Haushalt, zusätzliche Bestimmungen mitreisen dürfen.
Neben den Haushaltsartikeln – im engeren Sinne – hat die Landeregierung auch eine ganze Reihe von zusätzlichen Bestimmungen – im weiteren Sinne – eingeschleust. Wie bereits angedeutet, ist diese Initiative bis zu einem gewissen Punkt akzeptierbar. Über die Verortung dieses Punktes driften die Meinungen der Minderheit im Landtag und der Landesregierung jedoch auseinander. Es folgt nun der Versuch, diesen Punkt in ein Koordinatensystem zu stellen, um ihn damit sichtbar zu machen.
Prinzipiell ist es möglich, die 27 Artikel des Haushaltsgesetzes nach dem Eisenhower-Prinzip einzuteilen in:

  • • dringend und wichtig;
  • • dringend und nicht wichtig;
  • • nicht dringend und nicht wichtig;
  • • sowie in nicht dringend und wichtig.

Diese Einteilung ermöglicht es, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Sämtliche Artikel zum Haushalt im engeren Sinne (Artikel 1, 2, 3, 4, 6, 11, 12) sind als wichtig und dringend zu bezeichnen und damit nicht Gegenstand der generellen, sondern später der speziellen Diskussion. In die Kategorie dringend und nicht wichtig können die Artikel 8, 9, 9-bis (Gesundheitswesen), Artikel 14 (Wohnbauförderung) oder Artikel 18 (Forschung) eingereiht werden. Diese Artikel-Kategorie ist nachvollziehbar und daher gibt es nichts daran auszusetzen.
In die Kategorie nicht dringend und nicht wichtig fallen die Artikel 7, 10, 13, 19, 19-bis, 19-ter, 19-quinquies, 19-sexies hinein, die nicht unbedingt mitreisen hätten müssen aber aufgrund der langen Gesetzgebungspause geduldet werden können. Hier wollen wir nicht päpstlicher sein als der Papst.
Nun komme ich aber zur vierten Artikel-Kategorie, also jene Artikel, die nicht dringend aber dafür umso wichtiger sind. Artikel 5, 15, 16 und 19-quater reichen von „öffentlichen Beteiligungen“ über die „Einrichtung einer Landesagentur für Kollektivvertragsverhandlungen“ bis zur „Besetzung des Landesbeirates für das Feuerwehrwesen“ durch den zuständigen Landesrat. Diese Artikel sind aus politischer und organisatorischer Sicht bedeutsam und sollten erstens im Vorfeld mit den Stakeholdern besprochen und zweitens von der zuständigen Gesetzgebungskommission behandelt werden. Sie als blinde Passagiere in das Haushaltsgesetzt einzuschleusen bedeutet eine Umschiffung der zuständigen Gesetzgebungskommission, eine Unterschätzung der jeweiligen Norm-Komplexität und die Aushöhlung partizipativer Prozesse.

Die Artikeldiskussion

Artikel 4
Bestimmungen im Bereich Kollektivvertragsverhandlungen

Als größter Dienstleistungsbetrieb des Landes hat der öffentlichen Dienst Vorbildcharakter, was die wirtschaftliche Entwicklung der Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer über alle Sektoren betrifft. Die Kollektivverträge des öffentlichen Dienstes gelten allgemein als Vorreiter für die Kollektivverträge in der Privatwirtschaft. Deshalb hat die Südtiroler Landesregierung eine ganz besondere Verantwortung, was die Entwicklung von fairen Löhnen und attraktiven Arbeitsplätzen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Südtirols angeht.
Es gibt eine Reihe von Hinweisen, dass die Attraktivität der öffentlichen Arbeitgeber am Arbeitsmarkt im Sinken begriffen ist und dass aufgrund der demografischen Entwicklung im Allgemeinen und der demografischen Struktur innerhalb der öffentlichen Verwaltung im Speziellen ein allgemeiner Personalnotstand eintreten wird.
Dieser Personalnotstand wird einige Bereiche des öffentlichen Dienstes früher und andere Bereiche später treffen. Kindergärtnerinnen, Ärztinnen, Pfleger sowohl in den Krankenhäusern als auch in den Seniorenwohnheimen, Informatiker und Juristinnen, Buchhalter und Technikerinnen sind bereits heutzutage schwierig oder manchmal gar nicht mehr zu finden.
Die Gesellschaft hat sich in den vergangenen 15 Jahren stark verändert, die Ansprüche an das Arbeitsleben hinsichtlich Flexibilität, Einkommen und Entwicklungsmöglichkeiten sind gestiegen. Die bereichsübergreifenden Kollektivverträge (BÜKV) und die Bereichsverträge haben weder wirtschaftlich noch normativ mit diesem Veränderungsprozess Schritt gehalten.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass Kollektivverträge niemals statisch betrachtet werden dürfen. Gesellschaft, Arbeitsumfeld und Normen ändern sich ständig und darauf müssen Kollektivverträge eine angemessene Antwort in einer vertretbaren Zeit geben. Im vergangenen Jahrzehnt gab es einen Stillstand in der Weiterentwicklung der Kollektivverträge, die Gründe dafür sind bekannt: Gesetzlich vorgeschriebene Aussetzung der Kollektivvertragsverhandlungen zwischen 2010 und 2015, Sparmaßnahmen der Südtiroler Landesregierung sowie politische Schwerpunktsetzung abseits der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Landesverwaltung.
Damit sind die Löhne im vergangenen Jahrzehnt kaum gewachsen, während das Leben und vor allem das Wohnen in Südtirol teurer geworden sind. Laut AFI (Arbeitsförderungs-Institut) liegen die Lebenshaltungskosten in Südtirol um rund 20 % über dem italienischen Durchschnitt, wogegen Löhne und Gehälter nur rund 6% über dem gesamtstaatlichen Schnitt liegen (Quelle: INPS).
Schauen wir uns nun die Situation im Detail an: Die Verbraucherpreise sind in Südtirol zwischen 2009 und 2016 um 14,7% gestiegen (Beobachtungsstelle für den Arbeitsmarkt 11/2018). Der Stundenlohn der öffentlich Bediensteten ist im selben Zeitraum um 3,3% gestiegen, was eine Differenz von 11,4% ausmacht. Diese 11,4% fehlen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Geldbörse.
Der Index der kollektivvertraglichen Entlohnung pro Stunde (Astat: Statistisches Jahrbuch 2018) beschreibt die Lohnentwicklung in Südtirol für den Zeitraum 2010 bis 2018 folgendermaßen: während die Löhne im Privatsektor durchschnittlich um 10,5% gestiegen sind, sind die Gehälter im öffentlichen Dienst um 0,1% angewachsen. Dieser Unterschied ist eklatant, unfair und unwürdig!
Weil in Südtirol auch das Thema „Wohnen“ vielen Bürgerinnen und Bürgern unter den Nägeln brennt, wollen wir einen Bick auf die Kostenentwicklung der vergangenen Jahre werfen. Dafür bieten sich die „Baukosten für den geförderten Landeswohnbau“ an, die für unser Land einen nachvollziehbaren Anhaltspunkt liefern können. Laut ASTAT (Statistisches Jahrbuch 2018) sind die Baukosten im geförderten Wohnbau zwischen den Jahren 2008 und 2018 um rund 16% gestiegen. Es ist anzunehmen, dass im freien Wohnbau die Steigerungsrate beträchtlich höher liegt.
Die kürzliche aufgelegte Studie 2.19 des Institutes für Wirtschaftsforschung (WIFO) beinhaltet eine Reihe hochinteressanter Erkenntnisse zum „Brain Drain – Brain Gain: Wie attraktiv ist Südtirols Arbeitsmarkt?“. Dabei zeigt sich, dass ein großer Teil der Südtiroler Abgewanderten mit einem deutschen oder österreichischen Hochschulabschluss auch in diesen Ländern geblieben ist. Die wichtigsten fünf Gründe für den Wegzug aus Südtirol sind:

  • • Wenig interessante Arbeitsmöglichkeiten;
  • • Geringe Karrieremöglichkeiten;
  • • Fehlendes Arbeitsplatzangebot für die Ausbildung;
  • • Niedrige Löhne im Verhältnis zu den Kosten;
  • • Verschlossene Mentalität.

Während die ersten drei Punkte strukturelle Hintergründe haben und damit durch richtige Maßnahmen lediglich mittel- bis langfristig eine Besserung erhoffen lassen, und der letzte Punkt bezüglich der „Verschlossenen Mentalität“ kulturelle Hintergründe aufweist und somit entsprechende Maßnahmen nur langfristig über Generationen zu Verbesserungen führen können, sind die niedrigen Löhne im Verhältnis zu den Kosten kurzfristig veränderbar. An dieser Stelle lässt sich heute und sofort der Hebel ansetzen, um hoffentlich einen Teil der potenziellen Abwanderer zu halten oder wiederum nach Südtirol zu locken.
Es wäre ein verantwortungsloses Versäumnis, diesen Hebel nicht zu betätigen, zumal Österreich und Deutschland in den vergangenen zehn Jahren ordentlich in Löhne und Gehälter investiert haben und sich somit Südtirol gegenüber, einen enormen Wettbewerbsvorteil verschaffen konnten.
Im November 2018 haben die Sozialpartner in Österreich einen Vertrag abgeschlossen: Beamte bekommen im Schnitt 2,76% mehr! Für das Budget bedeutet dies Kosten von 375 Millionen Euro. Davor gab es aber nicht eine jahrelange Verhandlungspause, sondern zwischen den Jahren 2011 und 2019 wurden acht Gehaltsabschlüsse gemacht mit insgesamt 15,32% Lohnsteigerung.
In Deutschland gab es im Jahr 2018 den letzten Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst mit insgesamt 7,5% für die nächsten 30 Monate. Davor gab es aber nicht eine jahrelange Verhandlungspause, sondern vier Tarifabschlüsse mit insgesamt 23,15% Lohnsteigerung zwischen 2012 und 2018.
Von der Landesregierung wird immer wieder betont, dass die Gehälter aufgrund der Gehaltsvorrückungen gewachsen seien. Die Gehaltsvorrückungen, die alle zwei Jahre nach positiver Beurteilung der Mitarbeitenden durch die Vorgesetzten stattfinden, haben nichts mit dem inflationsbedingten Kaufkraftverlust zu tun. Die Gehaltsvorrückungen sind ein Gehaltselement, welches die von Jahr zu Jahr anwachsende fachliche, methodische und soziale Kompetenzen der Mitarbeitenden honoriert. Dieser Zuwachs an Kompetenzen kommt der Landesverwaltung und damit der Gesellschaft zugute und wird aus diesem spezifischen Grund abgegolten.
Im Jahr 2016 wurde der letzte bereichsübergreifende Kollektivvertrag für über 40.000 Menschen abgeschlossen, der neben einer Erhöhung der Beiträge für den Laborfonds und neben der Einführung des ergänzenden Gesundheitsfonds „SaniPro“ den Bediensteten eine Verbesserung des Monatsgehaltes um durchschnittlich 30 Euro netto oder 1,7 % brachte.
Es geht aber nicht nur um den verlorenen Kaufkraftverlust, sondern es ist in allen mitteleuropäischen Ländern üblich, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an der wirtschaftlichen Entwicklung des eigenen Landes teilhaben sollen. Die Wirtschaft in Südtirol boomt seit Jahren und somit ist es nur recht und billig, dass den unselbständigen Beschäftigten nicht nur der erlittene Kaufkraftverlust entgolten, sondern auch ein zusätzliches Plus wegen des volkswirtschaftlichen Erfolges gegeben wird.
Deshalb ist es höchst an der Zeit, die Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender Ebene für den öffentlichen Dienst aufzunehmen und sofort mit dem wirtschaftlichen Teil zu beginnen. Hierbei ist eine deutliche Erhöhung der Grundentlohnung für alle Funktionsebenen anzustreben und dies innerhalb des Jahres 2019. Anschließend muss alle zwei Jahre der wirtschaftliche Teil neu verhandelt werden, damit zukünftig Flaschenhalseffekte vermieden werden.
Flankierend zu wirtschaftlichen- sind auch normative Maßnahmen auf bereichsübergreifender Ebene und Bereichsebene zu setzen. Hierbei geht es um die Modernisierung der Arbeitszeitregelung, die Aktualisierung der Berufsbilder und die Neuordnung der Zulagen.
All diese Maßnahmen sind dringend anzugehen, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes am Arbeitsmarkt zu steigern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Qualität und Quantität der Leistungen des öffentlichen Dienstes stark in Mitleidenschaft gezogen werden und die öffentliche Verwaltung ihre vielen Aufgaben und Leistungen schon bald nicht mehr erfüllen kann.
Die Landesregierung hat in letzter Zeit zwei Maßnahmen gesetzt, die im Prinzip schon in eine gute Richtung weisen und sich auch gegen den Kaufkraftverlust wenden. Mit Beschluss Nr. 777 vom 07.08.2018 wurde der bereichsübergreifende Kollektivvertrag für die Führungskräfte zur Festlegung der Positionszulage von plus 26% genehmigt – unter anderem mit der Begründung, „die Lebenshaltungskosten [seien] laut ISTAT-Daten in der Provinz Bozen im Vergleich zu anderen Regionen und Provinzen Italiens sehr hoch“.
Mit Beschluss Nr. 166 vom 12.03.2019 wurde ausschließlich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ressorts, also jene Menschen, die im Stab des Landesrates oder der Landesrätin arbeiten, eine Aufgabenzulage eingeführt, die für rund 80 Beschäftigte 180.000 Euro brutto ausmacht. Umgerechnet auf die einzelnen Personen bedeutet dies circa 2.250 Euro brutto pro Jahr mehr, was bezogen auf die durchschnittlichen Gehälter eine Steigerung des Bruttogehaltes von sieben Prozent ausmacht.
Die Landesregierung hat also bereits im Kleinen Lohnerhöhungen praktiziert und damit deren Notwendigkeit akzeptiert. Jetzt gilt es, die gewonnene Erkenntnis zu den Lohnerhöhungen auf das Große und Ganze umzulegen, daher auf bereichsübergreifender Ebene innerhalb 2019 den wirtschaftlichen Teil mit höchster Priorität zu verhandeln und die Grundentlohnung für alle Funktionsebenen um mindestens zehn Prozent anzuheben. Zehn Prozent als Richtwert deshalb, weil dies dem Kaufkraftverlust entspricht, der im Zeitraum 2009-2016 noch nicht über Lohnsteigerungen ausgeglichen wurde (Quelle: Amt für Arbeitsmarktbeobachtung, ArbeitsmarktNews 11/2018).
Als erste und wichtigste Maßnahme gilt es nun, einen raschen und würdigen Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst zu machen. Der wirtschaftliche Teil des BÜKV muss sofort angegangen werden und es braucht eine Gehaltssteigerung von über 10%.
Um aus der jetzigen kritischen Situation einigermaßen unbeschadet herauszukommen, ergeht folgende Forderung an die Landesregierung: Es braucht auf dem Kapitel für Kollektivvertragsverhandlungen rund 150 Mio. Euro, was im Schnitt 110 Euro netto pro Monat für über 40.000 Menschen bedeutet, die in unseren Seniorenwohnheimen und Krankenhäusern, Schulen und Kindergärten, Gemeinden und Bezirksgemeinschaften sowie in der Landesverwaltung für das Allgemeinwohl arbeiten.

Artikel 16, Absatz 1
Personalordnung des Landes / Landesagentur für Kollektivvertragsverhandlungen

Mit dem Landesgesetz Nr. 6 vom 19. Mai 2015 wurde die „alte“ Agentur für Kollektivvertragsverhandlungen abgeschafft. In der Folge hat man die Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender, auf Bereichs- und auf dezentraler Ebene für das Personal der Landesverwaltung und der Körperschaften auf den Generaldirektor des Landes (oder von einer von ihm für die jeweilige Verhandlung beauftragten, geeigneten, sachverständigen Person) übertragen.
Nach vier Jahren macht die Landesregierung wiederum eine Kehrtwende und schlägt die Errichtung einer „Landesagentur für Kollektivverhandlungen“ vor, indem der alte Gesetzestext wiederum eingesetzt wurde. Es stellt sich hier die Frage, warum wurde wohl damals die Agentur abgeschafft? Hatte sie nicht funktioniert, war sie nicht ausreichend mit Ressourcen und Personal versorgt, wurden ihr nicht die nötigen Kompetenzen gewährt?
Wir wissen es nicht, was wir aber wissen ist, dass uns mit diesem Gesetzesentwurf alter Wein in neuen Schläuchen serviert wird. Dieser Artikel wurde vom Landeshauptmann als Änderungsantrag in die 3. Gesetzgebungskommission eingebracht, das heißt, er kam nicht einmal durch den Haupt- sondern durch den Nebeneingang. Eine Gesetzesbestimmung von dieser Bedeutung wird uns also ohne Not und Dringlichkeit beiläufig präsentiert.
Ich möchte vorausschicken, dass ich mich nicht prinzipiell gegen die Errichtung einer solchen Landesagentur für Kollektivvertragsverhandlungen ausspreche. Im Gegenteil, diese Agentur könnte ein Meilenstein in der Beziehung Fachgewerkschaften und Landesregierung werden. Aber so wie das Projekt gestartet wurde, in einer Nacht-und-Nebel-Aktion, ist es vom ersten Tag an zum Scheitern verurteilt.
Die Fachgewerkschaften des öffentlichen Dienstes hatten sich in der Vergangenheit mehrfach kritisch über die alte Landesagentur geäußert: unklare Kompetenzverteilung zwischen Agentur und Landesverwaltung, wenig inhaltlicher Spielraum bei den Verhandlungen, kein autonomer Zugriff auf Geldmittel und eine spärliche Ausstattung mit Personal. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass aus den Reihen der Gewerkschaften jetzt auch wieder unzufriedene Töne zu hören sind.
Dabei ergäbe sich für die Landesregierung nun die große Chance, mit den Gewerkschaftsbünden und mit sämtlichen Fachgewerkschaften des öffentlichen Dienstes einen partizipativen Prozess zu starten. Hierbei könnte gemeinsam überlegt werden, ob eine Landesagentur sinnvoll sein kann und falls ja, wie Zweck, Kompetenzen, Ressourcen, Personalausstattung sowie Aufbau- und Ablauforganisation definiert werden können. Auf diese Art und Weise bestünde die Möglichkeit, den Neubeginn unter einen guten Stern zu stellen, um somit hoffentlich ein Erfolgsprojekt zu lancieren.
Die Nichteinbeziehung der Gewerkschaften im Vorfeld ist gravierend, noch gravierender ist aber die Umschiffung des zuständigen 1. Gesetzgebungsausschusses. Diesem obliegt die Ordnung der Landesämter und des zugeordneten Personals und ich wage zu behaupten, dass die Mitglieder dieses Ausschusses in den kommenden fünf Jahren kaum mehr die Gelegenheit haben werden, so ein wichtiges Thema – bezogen auf die öffentlichen Bediensteten – behandeln zu können. Damit wird eine parlamentarische Institution bewusst umgangen und gleichzeitig auf eine Statistenrolle beschränkt.
Daher schlage ich vor, diesen Artikel hier und heute zu streichen. Der Landesregierung möchte ich an dieser Stelle nahelegen, in weiterer Folge den partizipativen Prozess mit den Gewerkschaften zu suchen und anschließend – sofern der Prozess ein konsensuales und positives Ergebnis liefert – dem zuständigen Ausschuss ein kleines aber feines organisches Gesetz vorzulegen. Dieser kann dann ausgestattet mit der nötigen Sachkenntnis den Feinschliff vornehmen und dem Landtag einen ausgereiften, abgestimmten und beständigen Gesetzesentwurf vorlegen.

Auf den Punkt gebracht

Der uns vorliegende Gesetzentwurf zum Haushaltsvoranschlag 2019 bis 2021 ist in seiner Form zum Teil annehmbar, da ich durchaus Verständnis für die lange Gesetzgebungspause und die daraus resultierende Notwendigkeit für neue Bestimmungen habe. Zum andern Teil jedoch kann der Gesetzesentwurf von uns nicht angenommen werden, weil in despektierlicher Art und Weise wichtige Gesetzesinitiativen als blinde Passagiere eingeschleust wurden und somit sowohl den Sozialpartnern als auch den zuständigen Institutionen nicht ausreichend Respekt entgegengebracht wird.
Vom inhaltlichen Standpunkt aus betrachtet gibt es eine Reihe von Artikeln, die nicht unsere Zustimmung finden werden. Es ist nämlich vollkommen unverständlich, wie es gelingen kann, in einem fast 6 Mrd. Euro umfassenden Haushalt nicht die dringend notwendigen Geldmittel für die Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes – also für über 40.000 Menschen – zu finden. Außerdem stellt sich die Frage, wieso der Arbeitgeber Land – mit der Landesregierung an der Spitze – immer noch nicht willens ist, endlich in das eigene Personal zu investieren.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in den Kindergärten und Schulen, in Krankenhäusern und Seniorenwohnheimen, in Gemeinden und Bezirksgemeinschaften, beim Straßendienst oder in den Landhäusern kümmern sich tagtäglich um unser aller Wohl.
Wir fordern für diese Menschen eine faire Lohnerhöhung und werden daher einen Änderungsantrag zur Aufstockung des Kapitels Kollektivvertragsverhandlungen von zwei auf 150 Mio. Euro einbringen.

Bozen, 28.03.2019

Landtagsabgeordneter
Hanspeter Staffler

Der Landtag hat heute mit großer Mehrheit den Grünen Beschlussantrag gegen die Valdastico angenommen. Dieser sieht unter anderem vor, dass sich der „Südtiroler Landtag entschieden gegen das Vorhaben aus[spricht], die Valdastico-Autobahn A31 in Richtung Norden weiterzubauen und an die A22 anzubinden“.
Im Anhang der Text des genehmigten Beschlussantrags sowie die Ergebnisse der beiden namentlichen Abstimmungen der Prämissen und des beschließenden Teils (man lese und staune über einige Namen).

2019 04 11 no alla valdastico - Votazione
2019 04 11 no alla valdastico - NUOVA-de-it

Der italienweit bekannte Klimaexperte Norbert Lantschner geht bei den Europawahlen für die Grünen ins Rennen.

Nachdem sich vergangene Woche der Grüne Rat klar für eine Kandidatur bei den Europawahlen mit den Europäischen Grünen, den italienischen Grünen und Possibile (Ex-PD) ausgesprochen hatte, erfolgte heute bei der Landesversammlung die Kür des grünen Spitzenkandidaten.

Die Landesversammlung der Grünen wählte den in Fachkreisen und weit darüber hinaus bekannten Klimaexperten Norbert Lantschner zum Kandidaten im Wahlkreis Nordost. Norbert Lantschner ist angesichts der zurzeit herrschenden Klimadebatte der ideale Kandidat, der sowohl mit seinem fundierten Fachwissen als auch mit seiner langjährigen politischen Erfahrung bei den Europawahlen punkten wird.

Die Grünen Südtirols setzen damit ein klares Zeichen für die Europäische Union sowie für die notwendige sozialökologische Wende: „Gemeinsam mit der europäischen Familie der Grünen kämpfen die Südtiroler Grünen für den Klimaschutz, für die Ökowende und für mehr soziale Gerechtigkeit.“, so Hanspeter Staffler.

In Südtirol bieten die Grünen mit dieser Entscheidung eine Alternative an, um sich gegen die Allianz der SVP mit Forza Italia und dem Kandidaten Herbert Dorfmann etwas entgegenzusetzen. „Die Herausforderung wird es sein, die vier Prozenthürde zu überspringen und daher fordern wir alle auf, dies in gemeinsamer Anstrengung zu versuchen.“, ergänzt Tobias Planer.

 

Nachdem die Erkenntnis von Treibhauseffekt und Erderwärmung als unwiderrufbare Tatsache in den 80er Jahren einen weltweiten Schock ausgelöst hatte, wurde es bald still um den Klimaschutz. Lange Jahre als Außenseiterthema abgedrängt, beschäftigten sich insbesondere WissenschaftlerInnen und TechnikerInnen mit dem Aufzeigen der Folgen des nunmehr „Klimawandel“ genannten Phänomens. Man wusste um die verheerenden Folgen des CO2- und Methan-Ausstoßes in Verbrennungs- und Verdauungsprozessen – und erfolgreich wurde dieses Bewusstsein verdrängt. In langatmigen und meist unergiebigen internationalen Konferenzen kam man nur kleine Schritte voran. Die Öffentlichkeit ließ sich nur schwer aufrütteln.

Seit wenigen Monaten hat der Klimaschutz nun eine ganz neue Dimension erhalten. Junge Menschen sind zu seinen ProtagonistInnen und VerteidigerInnen geworden. Die Bewegung, die Greta Thunberg gefolgt ist, hat es geschafft, den Klimadiskurs von der Ebene der Spezialisten ins Zentrum der politischen und gesellschaftlichen Debatte zu holen. Mit vollem Recht verlangen junge Erwachsene Aufmerksamkeit für die Frage, wie sich ihre Zukunft gestalten wird, mit welchen Einschränkungen und Gefährdungen sie werden leben müssen, wenn der Erderwärmung kein Einhalt geboten wird. Für diese Botschaft, besser: dieses Gebot sind wir der Fridays-for-future-Generation dankbar.

Als Grüne Fraktion arbeiten wir seit vielen Jahren für den lokalen Beitrag zum Klimaschutz. In dieser Legislaturperiode werden wir uns insbesondere mit jenen Dingen befassen, denen wir den Arbeitstitel „Klimadreieck“ verliehen haben. Wir meinen damit den großen Anteil, den die 3 Bereiche Wohnen-Ernährung-Mobilität an der Klimabelastung haben – und damit in positiver Formulierung auch am Klimaschutz.

Diese drei Schlüsselsektoren bergen großes Potential für den Klimaschutz. Wir werden daher in den kommenden Jahren immer wieder Vorschläge im Landtag einbringen, die auf der Ebene unserer Landesgesetzgebung und -verwaltung zur Verbesserung des Klimas beitragen können.

 

Wohnen

Durch die Wahl des Wohnortes und den damit verursachten Verkehrsaufwand, der Wohnfläche (Heiz- und Stromverbrauch), sowie der Bauweise (alleinstehendes Einfamilienhaus versus Reihenhaus oder Wohnung in Mehrfamilienhaus) haben private Haushalte einen erheblichen Einfluss auf den CO2-Ausstoß. Gemäß einer Schweizer Studie zählen die Wahl des Wohnstandortes und der Wohnfläche pro Person zu den wichtigsten Faktoren für die Auswirkungen des Einzelnen auf die Umwelt. Bundesamt für Umwelt 2006: Umweltbewusster Konsum. Schlüssel-entscheide, Akteure und Konsummodelle, Bern (Schweiz).

Gebäude produzieren rund 36% aller CO2-Emissonen und tragen somit sehr stark zur Erderwärmung und in weiterer Folge zum Klimawandel bei. Südtirol ist bereits im Jahr 2002 mit der Gründung der KlimaHaus Agentur aktiv geworden, welche vor allem energieeffizientes Bauen mit Erfolg einführen konnte.

In letzter Zeit kam das Label KlimaHaus Nature hinzu, welches zusätzlich zur Energieeffizienz beim Bauen auch eine ökologische Bewertung der eingesetzten Bau- und Dämmstoffe vornimmt. Dieser Bereich soll angesichts der angespannten Klimasituation stark unterstützt und rasch ausgebaut werden.

Über 90% der verwendeten Dämmstoffe für Außenwände bei Neubauten sind heutzutage in Südtirol Erdölderivate oder Mineralwolle, die eine äußerst negative Ökobilanz aufweisen. Bei deren Produktion ist ein hoher Energieaufwand nötig, bei der Entsorgung handelt es sich um Sondermüll.

>> Unser Beispiel in dieser Landtagswoche: Bauen und Dämmen mit Strohbauweise unterstützen.

In unserem Beschlussantrag fordern wir, dass diese innovative und nachhaltige Bauweise künftig auch in Südtirol bekannter wird. Dafür soll das Knowhow zu Stroh als Bau- und Dämmmaterial verbessert werden, Forschung und Sensibilisierung dazu soll erweitert werden. Mit unserem Vorschlag, das Bauen und Dämmen mit Stroh zu forcieren, möchten wir die „KlimaHaus 2.0“-Periode einläuten. Das Baumaterial Stroh weist bei weitem die beste Ökobilanz aller Bau- und Dämmstoffe auf, gefolgt von Kork- und Holzfaserprodukten.

Es ist höchste Zeit, Bauen und Dämmen mit Stroh und anderen Naturprodukten massiv zu forcieren, um den Anteil nachwachsender Bau- und Dämmstoffe bis 2030 auf über 50% zu heben. Zu den klimatischen Vorteilen kommt bei dieser Art des Isolierens noch ein weiterer Vorteil hinzu: Menschen, die in Strohhäusern leben, schwärmen von deren Behaglichkeit!

Mobilität

Der Verkehr ist meist wegen seiner Auswirkung auf die Luftqualität und Gesundheit in der Kritik. Dafür sind vor allem die Stickoxide und andere Schadstoffe aus dem Autoverkehr verantwortlich. Daneben ist der Auto- und noch sehr viel mehr der Flugverkehr einer der größten Verantwortlichen für die Erderwärmung. Mobilität schlägt mit ca. ¼ aller Klimagase besonders stark zu Buche.

(Anteile der CO2- Emissionen in Deutschland)

>> Unser Beispiel in dieser Landtagswoche: Valdastico.

Der jahrelangen gemeinsamen Oppositionsarbeit der beiden Provinzen Bozen und Trient zum Trotz hat sich die neue Lega-Regierung im Trentino für eine Verlängerung der A31 in Richtung Norden (auch bekannt unter dem Namen PiRuBi, ein Kürzel für jene drei Politiker, welche die Schnellstraße ursprünglich aus der Taufe hoben) mit Anschluss an die Brennerautobahn bei Rovereto Süd entschlossen. Auch die Regierung in Rom, bestehend aus Lega und M5S hat ihren Segen hierfür erteilt. Der Bau dieser Autobahn würde einen neuen Korridor für Leicht- und Schwerverkehr vom hochindustrialisierten Nord-Ost-Italien Richtung Norden über die bereits heute stark überlastete Brennerroute schaffen. Unweigerlich würde das zu einer Verschlechterung der Luftverschmutzung und somit zu einer Bedrohung für die Gesundheit der ansässigen Bevölkerung führen, vor allem in der Provinz Bozen.

Erinnern wir uns zum Beispiel daran, dass die Alpenkonvention den Verzicht auf den Bau neuer hochrangiger alpenquerender Straßen vorsieht und dass dieses Vorhaben der Politik Südtirols, den Verkehr auf die Schiene zu verlegen, im Kern widerspricht!

Mit unserem Beschlussantrag möchten wir erreichen, dass der Landtag sein Nein zu dieser unglückseligen Valdastico-Autobahn bestätigt und die Landesregierung dazu auffordert, alle Hebel in Bewegung zu setzen – von Rom über Trient bis hin zum Verwaltungsrat der Brennerautobahn – um die Realisierung dieser Schnellstraße zu verhindern. Hierfür soll auch ein ständiger Arbeitstisch zwischen dem Land und den BürgermeisterInnen entlang der Brennerstrecke errichtet werden, um über wirksame Maßnahmen gegen das Projekt zu beraten.

Ernährung

Ernährung und Nahrungsmittelproduktion bieten bekanntermaßen einen der größten Handlungsspielräume für den Klimaschutz. Neben der Produktion führen auch noch Verpackung und der Ressourcenbedarf für Transport und Zubereitung dazu, dass laut TIS rund 25 Prozent des durchschnittlichen ökologischen Fußabdrucks in Südtirol auf diesen Bereich entfallen.

Die Art der Landwirtschaft macht einen großen Unterschied: Maschinelle Bearbeitung, Düngung, Herbizid- und Pestizidverwendung bringen einen großen Energieaufwand und industrielle Herstellung mit sich. Biologische Landwirtschaft kann bessere Voraussetzungen bieten.

Mittlerweile ist auch die Tatsache, dass sich unser Fleischkonsum mächtig auf die globale Erwärmung auswirkt, ins öffentliche Bewusstsein gedrungen.

Der Transport von Lebensmitteln rund um den Globus mit Frachtschiffen und Cargo-Flugzeugen trägt zusätzlich dazu bei, dass wir mit der Wahl unseres Essens viel tun können, um das Klima zu schützen.

Zu Recht weisen die jungen Leute bei den Klimademos oft darauf hin.

>> Unser Beispiel in dieser Landtagswoche: Insektenfreundliche Gemeindeplanung.

Bienen und andere Insekten sind für die Nahrungsmittelproduktion von größter Bedeutung. Jeder dritte Löffel Nahrung, den wir zu uns nehmen, basiert auf Bienenbestäubung. 80% des Obst und Gemüses, das auf unseren Tellern landet, stammt von Pflanzen, die auf Bestäubung durch Bienen angewiesen sind. Trotz dieser Unersetzlichkeit von Insekten weiß man, dass 45% der Insektenarten in Europa rückläufig oder gefährdet sind.

Um dem entgegenzuwirken, fordern wir die Landesregierung auf, dem Beispiel Baden-Württembergs zu folgen und einen Preis für insektenfreundliche Gemeindeplanung auszuloben. Damit sollen jene Gemeinden gefördert werden, die sich der Artenvielfalt und Biodiversität verschreiben und damit für Naturnähe und regionale Produktion sorgen.

Auch das ist ein Beitrag für ein besseres Klima!

Bozen, 08.04.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Auch in den letzten Tagen, im Zuge der Übergabe der Flughafenführung an Private, hat Landeshauptmann Kompatscher immer wieder betont, man entspreche damit dem Ergebnis der Volksbefragung von 2016. Wir können das nicht so stehen lassen und fordern den LH zu historischer Redlichkeit auf.

Denn die Volksbefragung zum Flughafen bezog sich nicht auf die öffentliche Finanzierung, wie der LH heutzutage immer gern herauskehrt. Die Volksbefragung fußte auf dem Entwicklungskonzept des Flughafens. Darin war die jährliche Finanzierung nur ein Teil.

Wir haben den LH schon damals darauf hingewiesen, dass eine echte sinnvolle Fragestellung anders hätte lauten müssen, vor allem auch auch einen Gegenentwurf vorsehen. Das hat Kompatscher schon damals nicht gewollt. So kam es, dass das Volk in Südtirol verschiedene Neins gesagt hat:

  • ein Teil stimmte GEGEN die öffentliche Finanzierung (NEIN Nummer 1)
  • ein Teil stimmte GEGEN die Verlängerung der Landebahn (NEIN Nummer 2)
  • ein Teil stimmte GEGEN den Flughafen (NEIN Nummer 3)
  • der Rest (die Minderheit) stimmte FÜR das Entwicklungskonzept des Landeshauptmanns (JA).

Schon gleich nach dem für ihn niederschmetternden Ergebnis hat der LH trotzig das Ergebnis dahingehend interpretiert, dass das Volk die Führung des Flughafens durch Private wolle. Und so zieht er das auch durch. Er verzerrt damit auf das Gröbste das Ergebnis der Volksbefragung.

Die Bevölkerung im Bozner Talkessel, im Unterland und Überetsch ist entsprechend besorgt und auch aufgebracht, viele sind enttäuscht von ihrem Landeshauptmann. Der genau verstanden hat, was die Menschen wollen (bzw. nicht wollen) – und zugleich so tut als ob nur die Menschen nicht verstanden haben, worüber sie abgestimmt haben.

Das ist demokratisch unfair. Und politisch unklug noch dazu.

 

Bozen, 07.04.2019

Landtagsabgeordnete Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hanspeter Staffler