Im 4. Gesetzgebungsausschuss des Landtags wurde heute der Grüne Gesetzentwurf „Klimaschutz, Einschränkung des Flugverkehrs und Übertragung des Flughafens Bozen an das Land“ von der SVP abgelehnt. Er sah vor, gemäß dem staatlichen Dekret Nr. 201/2015 den Flughafenbesitz zu übernehmen und im Falle einer Übertragung des Betriebes an Private den Flugverkehr einzuschränken, die Piste nicht zu verlängern und ein Einvernehmenskomitee einzusetzen, das die Tätigkeit beaufsichtigen sollte.

„Unser Entwurf ist die reelle Umsetzung der Volksbefragung von 2016“, so der Erstunterzeichner Riccardo Dello Sbarba (heute unfallbedingt abwesend). Das Abstimmungsverhalten der SVP-Fraktion erstaunt einigermaßen, hatten sich Locher, Renzler und Vallazza doch bei der ersten Behandlung des Entwurfs noch klar dafür ausgesprochen. Die Partei muss gestern disziplinierend eingeschritten sein – ganz im Geiste der Aussagen des Landeshauptmanns in den letzten Tagen. Denn es ist offensichtlich, dass die verstockten Beharrungen, man setze mit dem Verkauf an die Privaten „Punkt für Punkt“ (LH Kompatscher) die Volksbefragung von 2016 um, nur aus einer Defensivposition heraus zu erklären sind. Der Landeshauptmann weiß genau, dass die 70% Nein zur Volksbefragung nicht nur ein Nein zur öffentlichen Finanzierung waren, sondern ein Nein zu seinem gesamten Entwicklungsplan – samt Passagierzahlen, Flugzeiten und Einstufung des Flughafens. Und auch wenn Kompatscher sich in den letzten Tagen besonders auf die Grünen eingeschossen hat, so werden wir weiterhin darauf hinweisen, dass man die Aussagen einer Volksbefragung zwar manipulieren oder einengend interpretieren kann, dass dies aber gewaltige Auswirkungen auf die politische Glaubwürdigkeit einer Regierung hat.

„Die Strategie der SVP für die Zukunft scheint jedenfalls dürftig, behelfsmäßig und blauäugig“, so Ausschussmitglied Brigitte Foppa. Man wolle mit den privaten Käufern das Gespräch suchen. „Kein Privater wird auf die eingekauften Optionen verzichten, um ein Verlustgeschäft zu machen. Für uns im Unterland und im Bozner Talkessel ist das keine Lösung“, so Foppa. Besonders bemerkenswert findet sie die Kehrtwende der SVP- Vertreter im Ausschuss. „Als Tiger gestartet, als Bettvorleger gelandet – dieser alte politische Spruch passt heute in ganz besonderem Maße zu den Eintagsrebellen der Volkspartei.“

Ergebnis der Abstimmung: 3 Ja (Foppa, Nicolini, Ploner), 4 Nein (Ladurner, Vallazza, Locher, Renzler).

Bozen, 23.07.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

In der letzten Juliwoche wird der Nachtragshaushalt diskutiert. Für die Grünen ein Anlass, zwei Forderungen in Form von so genannten Tagesordnungen vorzulegen, die zwei grüne Hauptthemen der Legislaturperiode betreffen: Das Klima und die Arbeit.

  • Klimanotstand

Nach Monaten, in denen weltweit junge Menschen für das Klima sensibilisiert und aufgerüttelt haben, haben sich die Diskussionen in Maßnahmen konkretisiert. Eine davon ist der „Klimanotstand“. Er soll in vielen lokalen Verwaltungen, auf allen Ebenen ausgerufen werden und damit auf ebenso drastische wie realitätsnahe Weise verdeutlichen, dass der Zeitpunkt des Handelns mehr als überschritten ist. In Österreich hat Vorarlberg als erstes Bundesland den Klimanotstand ausgerufen. Südtirol könnte in Italien Vorreiter sein, nachdem bisher nur Gemeindeverwaltungen reagiert haben (Varese, Turin, Siracusa, Lucca, Neapel, Mailand, Acri), nicht aber Regionen oder der Staat selbst: Im Senat wurde ein entsprechender Vorschlag am 5. Juni abgelehnt. Die Grüne Fraktion hat im Mai 2019 einen Beschlussantrag vorgelegt, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, den Forderungen der Fridays-for-Future-Bewegung nachzukommen und den Klimanotstand auszurufen. Um keine weitere Zeit zu verlieren, wird der Antrag im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt vorgezogen. Damit soll sich Südtirol sofort zur Tatsache bekennen, dass es keine Zeit mehr zu verlieren gilt, wenn man die Erderwärmung noch eindämmen will. „Es geht um die Umwelt, aber es geht auch um die Menschen!“, betont Ersteinbringerin Brigitte Foppa. Klimaflüchtlinge und Katastrophenopfer müssen zur Kenntnis genommen werden. Maßnahmen tun Not.

Südtirol hat sich schon frühzeitig mit dem Klimaschutz befasst. Allerdings ist der 2011 geschriebene Klimaplan auf 2050 angelegt und viel zu wenig ambitioniert. Es braucht eine Anpassung des Plans zumindest an die Pariser Klimaziele und die Schnürung eines neuen Maßnahmenpaketes im Sinne des Klimanotstandes mit Priorität auf Energieverbrauch, Müllvermeidung und nachhaltige Mobilität. Auch die Gemeinden müssen in die Pflicht genommen werden. Klimaschutz benötigt Willen zur Veränderung und Einsatz auf allen Ebenen. „Wir sind es den kommenden Generationen schuldig“, so Foppa.

  • Gehaltsanpassungen: Mangel an Problembewusstsein, Mangel an politischem Willen

Fast täglich hören wir, dass in vielen Sektoren Fachkräfte fehlen. Ärztemangel, Pflegermangel, Kindergärtnermangel und überhaupt Mangel an Interesse für den öffentlichen Dienst. Kein Wunder, dass die Mitarbeitenden von Sanität, Seniorenwohnheimen, Schulen, Kindergärten, Landes- und Gemeindeverwaltungen seit dem Jahr 2010 eine de facto Lohnkürzung von über 10 Prozent hinnehmen müssen.

Die Landesregierung als Arbeitgeberin für den öffentlichen Dienst hat laut Landesgesetz die Verpflichtung, bei der Erneuerung der Kollektivverträge sowohl den erlittenen Kaufkraftverlust zu kompensieren als auch die Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes an der allgemeinen positiven wirtschaftlichen Entwicklung des Landes teilhaben zu lassen. Die Landesregierung will aber weder den erlittenen Kaufkraftverlust seit 2010 noch die positive wirtschaftliche Entwicklung seit 2015 bei den anstehenden Kollektivvertragsverhandlungen berücksichtigen.

Damit aber der öffentliche Dienst, das Gemeinwesen und damit die Südtiroler Autonomie sich gut entwickeln können, fordern wir eine sofortige Anpassung der Löhne und Gehälter an die deutlich gestiegenen Lebenshaltungskosten. „Um diese dringende Notwendigkeit umsetzen zu können, braucht es Geld und politischen Willen“, so Hanspeter Staffler. Das Geld wäre bei einem Haushalt von über 6 Milliarden Euro vorhanden, der politische Wille der Landesregierung hingegen ist mangelhaft.

Hier geht’s zur betreffenden Tagesordnung.

 

Bozen, 22.07.2019

Landtagsabgeordnete

 

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Riccardo Dello Sbarba

Die Young Greens Südtirol und die Grüne Jugend Tirol haben am Wochenende gemeinsam eine Klausurwochenende auf der Lettnalm auf dem Schlern abgehalten. Thema war die Stärkung der Euregio (Tirol, Südtirol, Trentino) aus Sicht der Jugend durch Maßnahmen wie einem Euregio Kultur- und Mobilitätspass sowie Sprachencamps. Ziel ist außerdem die Stärkung der Zusammenarbeit von jungen grünen und grünnahen Gruppen der Euregio durch ein neues Format der Partnerschaft: „Euregio young and green“.

Die Tiroler und südtiroler jungen Grünen haben seit langem regelmäßigen Austausch. Während der Klausur wurde diskutiert dieser Zusammenarbeit durch eine Partnerschaft mehr Gewicht und Sichtbarkeit zu geben und auf die gesamte Euregio – also auch auf das Trentino – auszuweiten, in Form einer Partnerschaft junger grüner Gruppen mit Namen „Euregio young and green“

„Auf lange Sicht streben wir ein geeintes Europa der Regionen an, die Euregio kann auf diesem Weg einen wichtigen Beitrag liefern“ so Monika Messner von der Grünen Jugend Tirol.

Eine gemeinsame Verkehrswende auf der Brennerautobahn, interregionale Mobilität junger Menschen, Bildung und Kultur über Grenzen hinweg, Schüleraustausch, Städtepartnerschaften und Förderung von Sprachkompetenzen wurden dazu angeregt.

„Ein Euregio Kulturpass für Jugendliche in Verbindung mit einem Euregio Ticket kann den Austausch und die Mobilität der Jugend in der Euregio deutlich stärken“ so Michael Keitsch und Matthias Hayostek der Südtiroler und Tiroler jungen Grünen.

„Ein wichtiges Hemmnis ist immer noch die Anerkennung von Bildungsabschlüssen, hier kann die Euregio Vorreiter und Triebkraft für eine zukünftige europaweite Anerkennung sein“ so Pascal Vullo von den young greens Südtirol.

Neben Politik kamen natürlich Wanderungen in der wunderbaren Berglandschaft auf Seiser Alm und Schlern und Geselligkeit nicht zu kurz. Dazu gab es reichlich Milch, Käse und Butter der Kühe vor dem Haus.

Für die Young Greens Southtyrol
Pascal Vullo

TAGESORDNUNG zum Landesgesetzentwurf NR. 25/19-XVI

Das Landesgesetz vom 19. Mai 2015, Nr. 6 schreibt vor, dass bei der Erneuerung der Kollektivverträge der Schutz der Kaufkraft der Gehälter, unter Berücksichtigung der allgemeinen Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich–sozialen Reformen zu berücksichtigen sind.

Nachdem das Gesetz im Jahr 2015 bereits von der ersten Landesregierung unter Landeshauptmann Kompatscher vorgelegt und vom Landtag genehmigt wurde, beziehen wir uns bezüglich der allgemeinen Entwicklung der Wirtschaft auf die Periode 2015-2019. Welche Entwicklungen gab es in dieser Vier-, fast schon Fünfjahresperiode?

Das Bruttoinlandsprodukt gilt allgemein als der synthetische Parameter für die wirtschaftliche Entwicklung einer Volkswirtschaft. Das Statistikinstitut des Landes hat das BIP Südtirols mit jenen von Italien, Österreich und Deutschland verglichen (ASTAT Info Nr. 29, 04/2019). Seit 2010 hat sich das Südtiroler BIP parallel zu den Bruttoinlandsprodukten Österreichs und Deutschlands entwickelt. Daraus lässt sich schließen, dass die Südtiroler Volkswirtschaft jener Österreichs und jener Deutschlands sehr ähnlich ist. Im Gegensatz dazu hat das BIP vom restlichen Italien einen stark abweichenden und damit im negativen Sinne eigenständigen Verlauf. Unsere Südtiroler Volkswirtschaft ist demnach eindeutig mitteleuropäisch und weniger mediterran geprägt.

Im Detail betrachtet hat laut ASTAT die Südtiroler Volkswirtschaft zwischen dem Jahreswechsel 2014/2015 und dem Jahreswechsel 2018/2019 um 5,2% zugelegt. An diesem Prozentsatz von 5,2% wollen wir festhalten, er entspricht jener vom Landesgesetz vorgegebenen allgemeinen Entwicklung der Wirtschaft seit dem Jahr 2015.

Lenken wir nun unsere Aufmerksamkeit auf die Berücksichtigung des Arbeitsmarktes: Erwerbsquote und Arbeitslosenquote sind Indikatoren, die zur Beschreibung des Arbeitsmarktes einer Volkswirtschaft herangezogen werden. Die Erwerbsquote steigt kontinuierlich seit den Neunzigerjahren, immer mehr Menschen beteiligen sich am Erwerbsleben. Die von der EU empfohlene Erwerbsquote von 75% haben wir fast schon erreicht und stehen damit auf einer Linie mit unseren nördlichen Nachbarn. Im Süden schaut die Situation bezüglich Erwerbsquote wesentlich schlechter aus. Die Erwerbsquote stellt dem Südtiroler Arbeitsmarkt ein gutes Zeugnis aus.

Als zweiten wichtigen Indikator wollen wir die Arbeitslosenquote betrachten. Diese liegt für das Jahr 2018 mit einem Wert von 2,9% extrem niedrig. Der Arbeitsmarkt sei leergefegt, heißt es immer wieder von Seiten der Expertinnen und Experten. Viele Branchen leiden bereits darunter und langfristig sind strukturelle Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsmarktes in Bezug auf interessantere Arbeitsmöglichkeiten, mehr Arbeitsplatzangebote für hochqualifizierte Menschen oder chancenreichere Karrieremöglichkeiten zu setzen. Kurzfristig können sowohl Unternehmen als auch das Land Südtirol nur mit attraktiveren Löhnen und Gehältern entgegensteuern.

Die Südtiroler Privatwirtschaft hat diese Notwendigkeit ganz im Gegensatz zur Arbeitgeberin Landesverwaltung schon vor rund zehn Jahren erkannt. Der Index der kollektivvertraglichen Entlohnung pro Stunde zeigt die Lohnentwicklung für den Zeitraum 2010-2018 auf: während die Löhne im Privatsektor durchschnittlich um 10,5% gestiegen sind, sind die Gehälter im öffentlichen Dienst um 0,1% angewachsen (ASTAT, Statistisches Jahrbuch 2018).

Zusammenfassend wird in Bezug auf die gesetzliche Regelung, dass bei Erneuerung der Kollektivverträge unter anderem auch die allgemeinen Entwicklungen der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes zu berücksichtigen sind, folgendes festgehalten: Im Zeitraum von Jänner 2015 bis Jänner 2019 wuchs die Südtiroler Volkswirtschaft um über fünf Prozent, die Erwerbsquote ist hoch und die Arbeitslosenquote ist niedrig, was Zusatzpunkte im Sinne des Landesgesetzes vom 26. Mai 2015, Nr. 6 bedeutet.

Aufgrund der allgemeinen positiven Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes für den Zeitraum 2015-2019 ergibt sich somit ein Wertschöpfungswert von mehr als fünf Prozent, der laut Landesgesetz Nr.6/2015 bei der Erneuerung der Kollektivverträge zu berücksichtigen ist.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

die Bediensteten des Landes und der öffentlichen Körperschaften, die vom Land abhängig sind, an der allgemeinen positiven Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes im Sinne des Landesgesetzes Nr. 6/2015 teilhaben zu lassen und zwar mit einer Erhöhung des Grundgehaltes, welches sich am Wertschöpfungswert der Südtiroler Volkswirtschaft des Zeitraumes 2015-2019 orientiert.

 

Bozen, 18.07.2019

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Paul Köllensperger

Sven Knoll

Andreas Leiter Reber

Diego Nicolini

Sandro Repetto

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Das Wochenmagazin ff hat in seiner Ausgabe Nr. 13/2019 die Frage aufgeworfen, ob der Kraftwerksbetreiber Alperia Greenpower seiner Verpflichtung zur Nachrüstung der Kraftwerke und zur Reduzierung des Schwallbetriebs rechtzeitig und gewissenhaft nachkommen würde?

Bei der Vergabe der Konzessionen gab es das Bewertungskriterium „Sicherheit der Anlage zum Schutz der Allgemeinheit“, was angesichts der in die Jahre gekommenen Druckrohrleitungen, Zulaufstollen, Regulier- und Absperrorgane nachvollziehbar ist. Dass Anlagenteile nach 50 und mehr Jahren Schwächen aufweisen, beweist die Liste an Havarien, welche das Wochenmagazin ff aufgelistet hat.

In den Auflagenheften, welche zu den jeweiligen Konzessionen erarbeitet wurden, sind der Austausch und die Sanierung der Anlagenteile verzeichnet und zeitlich festgehalten. Das Wochenmagazin ff weist darauf hin, dass in manchen Fällen weder die zeitlichen noch die technischen Konzessions-Vorgaben eingehalten wurden.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Ist es richtig, dass in manchen Kraftwerken die Konzessions-Vorgaben nicht eingehalten wurden?
  2. Falls ja, welche Gründe sind dafür verantwortlich?
  3. Wir ersuchen um die Mitteilung zum Stand der Austausch- und Sanierungsarbeiten für die Kraftwerke Brixen, Kardaun, Laas, Lana, Lappach, Mühlwald, St. Florian, St. Pankraz, St. Walburg, Sarnthein und Waidbruck.
  4. Sollten Konzessions-Vorgaben aus technischer oder zeitlicher Sicht nicht eingehalten worden sein, ersuchen wir um entsprechende Begründung bezogen auf das jeweils betroffene Kraftwerk.

Bozen, 18.07.2019

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung und die Anlage 1 und Anlage 2 heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1415 vom 18.12.2018 wurde der Betreuungspfad „Rund um die Geburt“ genehmigt. Er sieht die Betreuung der Frauen während der Schwangerschaft, der Geburt, des Wochenbettes bei niedrigem geburtshilflichem Risiko und des gesunden Neugeborenen bis zum ersten Lebensjahr vor. Zentrale Figuren bei der Umsetzung des Projektes sind die Hebammen. Wie viele dafür vorgesehen sind, möchten wir mit dieser Anfrage in Erfahrung bringen. Allgemein wird uns aber zurückgemeldet, dass im Land auch jenseits des Projekts die gesetzlich vorgesehenen Hebammenstellen nicht ausreichend besetzt sind.

Beispiel KH Bozen:

Laut Abkommen zwischen Staat, Regionen und autonomen Provinzen von 2010, den „Linee di indirizzo per la promozione ed il miglioramento della qualità, della sicurezza e dell‘appropriatezza degli interventi assistenziali nel percorso nascita e per la riduzione del taglio cesareo“,  gilt die Richtlinie, dass eine Struktur mit einer jährlichen Geburtenrate von 1.500-2.000 Geburten (wie im KH Bozen ) die Präsenz von vier Hebammen im Kreissaal garantieren muss. Man spricht dabei nur vom Kreissaal, also nicht von weiteren Aufgabenbereichen wie operative Eingriffe, Terminkontrollen, geburtshilfliche Erste Hilfe etc. Im Bozner Kreissaal gibt es aber nur 3 Hebammen.  Es ist zu bedenken, dass es insgesamt 25,17 Vollzeitäquivalente braucht, um den Kreissaal mit 4 Präsenzen 24 h aktiv abzudecken. Dazu kommen insgesamt 18,87 Vollzeitäquivalente, um die Geburtshilfe mit 3 Präsenzen 24 h aktiv abzudecken. Das macht insgesamt für Kreissaal/Geburtshilfe 44 VZÄ. Unseren Informationen nach arbeiten in der Abteilung derzeit 48 Hebammen, davon gar einige in Teilzeit. Die Unterbesetzung ist ein faktisches Problem.

8,5 Stellen sollen angefragt worden sein. Und 6 Monate, nachdem die AbsolventInnen der Claudiana ihr Studium abgeschlossen hatten, ist immer noch keine besetzt. Bei diesen langen Anstellungszeiten ist es kein Wunder, dass die AbsolventInnen ins Ausland oder nach Restitalien abwandern – ein Jammer, auch wenn man bedenkt, dass die Ausbildung aus dem Haushalt des Landes Südtirol finanziert wird. In der prekären Situation arbeitet man vielfach mit SupplentInnen aus anderen Regionen, die allerdings oftmals nur vorübergehend ihre Zelte in Südtirol aufschlagen und bei nächster Gelegenheit wieder abwandern.

Das Problem der mangelnden Hebammen wird somit zur chronischen „Krankheit“ des Gesundheitssystems. Dadurch, dass die Ausbildung zur Hebamme noch dazu nur alle drei Jahre angeboten wird, kommt es zu weiteren langwährenden personellen Engpässen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie viele Hebammen sind für die Umsetzung des Projektes „Rund um die Geburt“ notwendig?
  2. Wie viele Hebammen arbeiten aktuell im Bereich des genannten Betreuungspfades?
  3. Wie viele Hebammen fehlen also?
  4. Wie viele VZÄ arbeiten derzeit im Kreissaal und in der Geburtshilfe in Bozen? Wie viele fehlen? Wie viele wurden angefragt?
  5. Gibt es das Vorhaben, die Ausbildung zur Hebamme an der Claudiana jährlich oder zweijährig abzuwickeln? Wenn ja, in welchem Zeitrahmen? Wenn nein, warum nicht?
  6. Warum dauert es so lange, bis die AbsolventInnen der Claudiana eine Anstellung im Südtiroler Sanitätsbetrieb erhalten?
  7. Welche Durchschnittsdaten hat man über die Zeitspanne, die zwischen dem Studienabschluss an der Claudiana und der Anstellung im Südtiroler Sanitätsbetrieb liegt?
  8. Im Spezifischen: Wann wird der Hebammennotstand am Krankenhaus Bozen behoben sein?
  9. Wie sieht es an den anderen Krankenhäusern Südtirols aus (Stellenbedarf an Hebammen, effektiv angestellte Hebammen, fehlende Hebammen)?
  10. Zur Zeit der Anhörung im Südtiroler Landtag 2016 war es so, dass nur im Bezirk Bozen-Salten eine territoriale Hebammenbetreuung nach der Geburt gewährleistet wurde. Hat sich daran etwas geändert? In welchen Gebieten des Landes gibt es derzeit nachgeburtliche Betreuung zu Hause? Wie viele Hebammen sind jeweils dafür eingesetzt?

Bozen, 17.07.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

In Bozen wird wieder einmal über Prohibitionismus gesprochen. Es gibt bereits einen Beschlussantrag für nächste Woche, welcher ein Verbot des Konsums und sogar des Besitzes von alkoholischen Getränken in den Nachtstunden mit einem Bußgeld von 50 bis 500 Euro unter Strafe stellt.

Für die young greens southtyrol geht das in die falsche Richtung und wird nicht die gewünschten Effekte erreichen. Vielmehr ist es die Bestätigung einer verschlossenen Haltung und der Tabuisierung einer lebendigen Jugendlultur.
„Wenn Bozen wirklich eine Universitätsstadt sein will, die sich um die jungen Menschen kümmert, muss sie lebändig und offen sein.“ sagt Zeno Oberkoflet, Co-Sprecher der young greens southtyrol.

Nach den Umfragen von YouGov für den European Council of Foreign Relations, sieht man deutlich, dass Südtirol zwar die reichste Provinz Italiens aber auch jene mit der höchsten Abwanderung von jungen Menschen ins Ausland ist.
Dies hat nicht nur wirtschaftliche Gründe, sondern nicht zuletzt auch kulturelle. Die Politik muss hier ihre Verantwortung erkennen und verstehen, dass ein Richtungswechsel notwendig ist.

Aus diesem Grund ist es für die young greens southtyrol notwendig das Nachtleben in Bozen zu schützen, statt zu behindern.
„Man muss jungen Menschen Platz geben sich zu treffen, sich kennen zu lernen, zu diskutieren und Politik zu betreiben und dies geschieht auch wenn man Abends in der Stadt ausgeht.“ erklärt Oberkofler.

„Wir hoffen, dass auch andere.Jugendorganisationen und politische Kräfte, welche sich kürzlich für eine jugendgerechte Stadt ausgesprochen haben, ihre Gemeinderät*innen dazu bewegen gegen diesen Beschlussantrag zu stimmen.“ schließt Oberkofler.

die young greens southtyrol

Die Bedenkpause 2019 hat nicht recht weit geführt: Landesrat Daniel Alfreider hat sich nun  zu den Dolomitenpässen und zur Wiederaufnahme von #dolomitesvives geäußert und angekündigt, eine „umfassende Aufwertung“ des Projektes „im Visier“ zu haben. Die Mobilität auf den Dolomitenpässen solle „langfristig besser gesteuert werden“.
Dazu will er sich offenbar zuerst einmal umhören. Erste „Umfragen“ seien im Gange.  Konkret ist anders. Wir erfahren weder, wie lange die Umfragen dauern werden, und wie viele der ersten folgen werden, ehe konkret etwas unternommen wird – und wenn denn etwas unternommen wird, darüber liest sich: nichts.

Es gibt jedoch Gelegenheit, im Landtag darüber zu diskutieren, was Natur und Menschen in der Südtiroler Berglandschaft gut tun würde:

Die Grüne Fraktion hat einen Beschlussantrag vorgelegt, der einen sehr konkreten Weg in die Zukunft für Mensch und Dolomiten weist: In der Hochsaison müssen die meistbefahrenen Passstraßen für den privaten Verkehr geschlossen werden.

Dieser Schritt erfordert Mut. Solch „mutige Entscheidungen“ hat der Landeshauptmann jüngst für die Verkehrsregulierung auf den Dolomitenpässen gefordert. Es ist an der Zeit zu handeln.

Bozen, 16.07.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

TAGESORDNUNG zum Landesgesetzentwurf 25/19-XVI

Umweltschützerinnen und Umweltschützer schlagen seit Jahrzehnten Alarm. Experten warnen mittlerweile in offiziellen Berichten davor, dass die zur Verfügung stehende Zeit immer knapper wird(nach dem Bericht des IPCC der Vereinten Nationen soll bis 2030 der weltweite Temperaturanstieg auf 1,5° begrenzt werden). Viele Jugendliche machen uns seit Monaten darauf aufmerksam und gehen zu Tausenden auf die Straßen, um unüberhörbar zu warnen: Wir dürfen keine Zeit mehr verlieren! Auf lokaler Ebene erleben wir extreme und auf kurze Zeitspannen konzentrierte Klimaereignisse (trockene Winter, gefolgt von sturmartigen Gewittern, plötzliche Temperaturabfälle, heftige Windböen usw.) Das Klima ist unser wertvollstes Gut, das es zu schützen gilt. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Temperaturen weiterhin steigen. Es geht um das Überleben unseres gesamten Planeten und Südtirol kann und muss einen Beitrag leisten.
Bereits 2011 hat die Landesregierung einen Klimaplan verabschiedet, der bis 2050 umgesetzt werden soll und Ziele sowie Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung Südtirols beinhaltet.

Eine Strategie und ein Aktionsplan liegen also zum Großteil bereits vor. Die Zeitpläne und Zielvorgaben sind jedoch nicht mehr angemessen. 2050 liegt zu weit entfernt, die festgelegten Ziele sind nicht ausreichend ambitioniert und entsprechen nicht den in Paris getroffenen Entscheidungen (nach dem IPCC muss bis 2050 der klimatische Fußabdruck 0 Tonnen CO2 pro Person betragen, unser derzeitiger Plan sieht hingegen einen Fußabdruck von 1,5 Tonnen CO2 pro Person vor).

Auch die bisher beschlossenen und umgesetzten Maßnahmen reichen nicht. Es ist an der Zeit, den Plan aus dem Jahr 2011 zu überarbeiten und an die sich schnell wandelnde Situation anzupassen.

Laut der Antwort auf eine Anfrage im Landtag erfolgte eine erste Bewertung des Plans bereits 2016, eine Zwischenbilanz ist für den Sommer 2019 vorgesehen und eine zweite Überprüfung im Jahr 2021 geplant. Wir halten dies für eine gute Gelegenheit, um einen strafferen Zeitplan einzuführen und alle Maßnahmen zu verstärken, mit denen dem Klimanotstand so schnell wie möglich begegnet werden kann.

Daher verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. den Klima- und Umweltnotstand anzuerkennen und zu erklären;
  2. den Klimaplan 2050 zu überarbeiten und die darin enthaltenen Zielsetzungen und Maßnahmen neu zu definieren – inklusive Ausarbeitung eines angemessenen Finanzplans für die nächsten zwei Jahre – um zu einer Beschränkung der Erderwärmung auf 1,5° bis 2030 beizutragen und bis 2050 den ökologischen Fußabdruck jedes Menschen auf 0 Tonnen CO2 zu reduzieren;
  3. bei den im Plan vorgesehenen Maßnahmen jene als prioritär einzustufen, die auf Energieeinsparung, einen reduzierten Einsatz von Einwegwaren aus Plastik sowie auf eine drastische Verringerung des Individualverkehrs und des Gütertransports auf der Straße abzielen;
  4. die Gemeinden, die noch keinen Klimaplan erstellt haben, dazu anzuspornen, dies nachzuholen – eventuell durch die Möglichkeit einer Prämierung der Besten – und alle Gemeinden bei der Umsetzung der Klima- und Umweltmaßnahmen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen, miteinzubeziehen.

Bozen, 11.07.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Im 1. Gesetzgebungsausschuss wurde heute der Grüne Gesetzentwurf für die mehrsprachige Schule als Zusatzangebot abgelehnt. „Es war eine sehr interessante und facettenreiche Debatte, was ja schon einmal ein Fortschritt ist“, resümiert Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa nach den Arbeiten im Ausschuss.

Jedoch scheint die Zeit weiterhin noch nicht reif für diesen Schritt im Südtiroler Bildungssystem. Die Hauptargumentation der Mehrheit zeigt die tönernen Füße der Ablehnung klar auf: Man wolle das zusätzliche Schulmodell nicht, da keine Zweiklassenschule entstehen dürfe, so Landesrat Achammer, im Einklang mit Sven Knoll und Ulli Mair. Das bedeutet nichts anderes, als dass man mit einem großen Erfolg des mehrsprachigen Modells rechnen müsste und das anderen nicht vorenthalten werden dürfe. Eine völlig paradoxe Argumentation, findet Einbringerin Foppa. Wenn ein Modell gesellschaftlich gewünscht wird und dazu beitragen würde, die derzeit schlechten Zweitsprachkenntnisse zu verbessern, dann dürfe sich die Politik nicht weiter dagegen versperren.

Foppa zitiert die “Kolipsi-Studie”, dernach 60% der deutschen und 54% der italienischen Jugendlichen Angst und Hemmung verspüren, wenn sie die jeweils andere Landessprache sprechen sollen. Um diese Ängste abzubauen, die von Leistungsdruck und Distanz zwischen den Sprachgruppen rühren, braucht es Begegnung und Belastungsabbau. Die gemeinsame Schule, in der alltägliches Miteinander normal ist, wäre ein großer Schritt in diese Richtung. Im Übrigen beschreiten immer mehr Familien diesen Weg von sich aus, indem sie ihre Kinder in die Schule der jeweils anderen Sprache einschreiben. Das beweist, dass es dringlichst an der Zeit ist, endlich einen systemischen Eingriff vorzunehmen, anstatt die Schulen, die Lehrpersonen und die Familien sich selbst zu überlassen und zu überlasten.

Der Ernst der Diskussion im Ausschuss hat gezeigt, dass vielleicht die politische Mehrheit noch nicht bereit ist, dieses Anliegen umzusetzen – aber es ist auf jeden Fall auf der politischen Agenda.

Wir bleiben dran!

(Abstimmungsergebnis im 1. Gesetzgebungsausschuss: 2 Ja [Ploner, Urzì], 6 Nein [Amhof, Lanz, Ladurner, Vettori, Mair, Knoll])

Hier der Begleitbericht zum Gesetzentwurf von Brigitte Foppa.

Bozen, 11.07.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler