Morgen, am 11. Juli 2019, wird in der 1. Gesetzgebungskommission der Grüne Gesetzentwurf „Recht auf Mehrsprachigkeit im Bildungssystem des Landes“, erstunterzeichnet von Brigitte Foppa, behandelt. Der Entwurf sieht die Einrichtung eines zusätzlichen Schulangebotes für Südtirol vor, in dem die Unterrichtssprache sowohl Deutsch als auch Italienisch ist. Dieses Angebot versteht sich selbst als Ergänzung zu den bereits bestehenden Schulformen in Südtirol, bei denen der gesamte Unterricht entweder in der ersten oder in der zweiten Landessprache abgehalten wird. Diese Formen sollen weiterhin bestehen bleiben, an ihnen rüttelt der Grüne Gesetzentwurf nicht. Da eine große Nachfrage nach einem zusätzlichen, mehrsprachigen Schulangebot besteht, möchten wir all jenen, die dies wünschen, auch die Möglichkeit einer mehrsprachigen Schule bieten.
„Ich bin gespannt auf die Diskussion in der Kommission und vor allem darauf, ob die politische Klasse bereit ist, den Weg für eine echte Mehrsprachigkeit zu ebnen. Denn die Südtiroler Bevölkerung – da bin ich überzeugt – ist dazu mehr als bereit“, so die Einbringerin Brigitte Foppa.

Ein großer Wunsch vieler Familien bleibt unerhört!

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

In Beantwortung der Landtagsanfrage Nr. 122 hat die Landesregierung Anfang April mitgeteilt, wie sich die Aufteilung des Sponsoring/der Unterstützung von Vereinen sowie Sportlerinnen und Sportlern vonseiten des Landes gestaltet.

Dem Anhang der Anfrage entnehmen wir, dass das Land dem FC Südtirol jährlich 350.000€ an finanzieller Unterstützung zukommen lässt.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Welche Kosten wurden mit diesen 350.000 € im Jahr 2018 gedeckt? Wir bitten um eine genaue Auflistung zusätzlich zu den Sparten Handel, Tourismus und Sport.
  2. Bekommt der FC Südtirol zusätzlich zu den 350.000 € noch weitere finanzielle Zuwendungen aus dem Landeshaushalt? Wenn ja, in welchem Ausmaß und mit welcher Begründung beliefen sich diese für das Jahr 2018?
  3. Bekommt der FC Südtirol weitere Zuwendungen nicht finanzieller Art vom Land? (Nutzung von Infrastrukturen, Logistik, etc.) Wir bitten um eine detaillierte Auflistung.
  4. In welcher Höhe beläuft sich die finanzielle Unterstützung des Drusus-Stadions vonseiten des Landes im Jahr 2018? Wir bitten um genaue Aufschlüsselung, welche Kosten damit gedeckt worden sind.

Bozen, 09.07.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. 

Der Rundumschlag des Vorsitzendes der SVP-Wirtschaft, Josef Tschöll ist nicht nur eine Beleidigung für die Oppositionsparteien und für die Gewerkschaften, sondern auch ein Beweis dafür, dass die SVP immer noch mit zweierlei Maß misst.

Während in den Gesetzgebungsausschüssen des Landtags und im Landtag selbst fast täglich die Handschrift der SVP-Vorfeldorganisationen mit Latten zu greifen ist, kritisiert der Vertreter der SVP Wirtschaft doch tatsächlich die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, welche die Oppositionsparteien über den Fortgang der Verhandlungen unterrichtet haben.

Seit Jahr und Tag steuert die SVP-Wirtschaft mit ihren Vorfeldorganisationen die Geldpolitik des Landes und hat es blendend verstanden, die Haushaltsmittel der letzten Jahre auf die Mühlen der Wirtschaft zu lenken. Jetzt den Entrüsteten zu geben, weil sich die Gewerkschaften an jene Parteien wenden, die ein offenes Ohr für die Anliegen der öffentlich Bediensteten haben, ist nicht nur unglaubwürdig sondern auch undemokratisch.

Vielleicht sollten sich die SVP-Wirtschaft und die SVP-Arbeitnehmer fragen, warum sie das Vertrauen der Gewerkschaften verloren haben? Die SVP bestimmt nämlich, dass die öffentlich Bediensteten mit dem derzeitigen Finanzierungsvorschlag der Landesregierung einen Kaufkraftverlust von über 10% im Vergleich mit dem Jahr 2010 in Kauf nehmen müssen.
Dass die Gewerkschaften dieser Politik nichts abgewinnen können, versteht sich von selbst.

Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Im Hinblick auf das kommende Schuljahr sind viele Familien angesichts der unklaren Lage zur Impfpflicht verunsichert. Es kursieren zum Teil widersprüchliche Gerüchte und wir bitten daher um Klärung:

Werden nicht geimpfte Kinder im Schuljahr 2019/20 vom Kindergarten- bzw. Schulbesuch ausgeschlossen bzw. nicht zugelassen werden?

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wird es Verwaltungsstrafen geben? Wenn ja, in welchem Ausmaß?
  2. Dürfen Kinder, für deren Nichtimpfung eine Strafe bezahlt wurde, anschließend den Kindergarten bzw. die Schule besuchen?
  3. Was passiert, wenn jemand auch nach wiederholter Aufforderung der Impfpflicht nicht nachkommt?
  4. Wird es ein eigenes Landesgesetz geben, das die Impfthematik auf lokaler Ebene regelt?
  5. Wie ist die Situation in Kinderhorten und Kindertagesstätten? Können nicht geimpfte Kinder ausgeschlossen bzw. nicht aufgenommen werden?
  6. Kann es sein, dass der Musikschulbesuch auf Grund von Nichtimpfung verweigert wird?

 Bozen, 08.07.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

BESCHLUSSANTRAG.

Permakultur – „permanente Landwirtschaft“ – ist ein Konzept für zukunftsfähige, nachhaltige Landwirtschaft und Gartenbau, das darauf basiert, natürliche Ökosysteme und Kreisläufe in der Natur zu beobachten und nachzuahmen.

Der zentrale Gedanke der Permakultur ist, energieintensive und umweltbelastende Technologien in der Landwirtschaft durch Nutzung biologischer Ressourcen und das Nachahmen natürlicher Ökosysteme zu reduzieren bzw. zu ersetzen. Um unabhängige, widerstandsfähige und gerecht verteilte Lebensräume zu schaffen, schlägt die Permakultur Methoden vor, die auf Beobachtung natürlicher Ökosysteme, traditionellem Wissen, sowie den Prinzipien des Beobachtens und Experimentierens beruhen. Permakulturell gestaltete Lebensräume sind Systeme, in denen alle Systemteile, Menschen, Tiere, Pflanzen aber auch Boden, Wasser, Energie usw. so miteinander kombiniert werden, dass sich das System selbst trägt und ergänzt, Arbeitskraft und Energie spart und das Optimum an Ertrag bringt. Durch Ansiedlung unterschiedlicher Pflanzen und Tiere soll die natürliche Artenvielfalt gefördert werden. Ziel einer permakulturellen Planung ist es, durch geschlossene Stoffkreisläufe langfristig stabile Ökosysteme zu schaffen, die sich selbst erhalten und nur noch minimaler menschlicher Eingriffe bedürfen.

Ethische Grundgedanken sind:

  • Fürsorge für den Boden und Schaffung nachhaltiger, menschlicher Lebensräume. Der Boden wird als die Quelle allen Lebens angesehen, die besonders geschützt werden muss.
  • Fürsorge für die Menschen. Alle Menschen sollen das gleiche Recht auf Zugang zu den Grundnahrungsmitteln haben.
  • Gerechtes Teilen oder begrenzter Verbrauch von Ressourcen wie Zeit, Geld, Energie, Bodenschätze. Es gilt, wirtschaftlich tragbare Systeme zu schaffen, die weder ausbeuten noch die Umwelt belasten, jedoch wertvollen Humus aufbauen, was auch im Hinblick auf den Klimaschutz bedeutend ist.

Permakultur gibt keine fertigen Antworten, sondern hilft, die richtigen Fragen zu stellen und durch Nutzung von Prinzipien und Methoden angepasste Lösungen zu finden. Permakultur greift dabei auf bewährte Praktiken und Fachwissen aus unterschiedlichen Feldern zurück und hat gleichzeitig ein tiefes Verständnis vom Wesen kreativer und lebendiger Gestaltungsprozesse entwickelt. Dauerhaftigkeit und Intelligenz natürlicher Systeme werden genützt.

Permakultur ist daher ein möglicher Weg für eine Landwirtschaft, die klimaschonend und zukunftsfähig ist. Die Pflanzen sind widerstandfähiger und Betriebe sind somit weniger risikoanfällig und arbeiten kostengünstiger.

Permakultur ist eine Bewegung, die inzwischen weltweit verbreitet ist. In Frankreich werden inzwischen mehrere Fälle vom Nationalen Landwirtschaftsinstitut in Paris beobachtet. Menschen beschäftigen sich damit von Japan, wo Masanobu Fukuoka, als Bauer ohne Pflug und Dünger bekannt wurde, bis Österreich, wo Sepp Holzer als „Agrar-Rebell“ gilt.

Akademien und Institute, die sich der Permakultur widmen, sind in mehreren Ländern entstanden, z.B. die PIA Permakultur-Akademie im Alpenraum, die Permakultur Akademie Austria, das Deutsche Permakultur Institut & Akademie und die Accademia Italiana di Permacultura. Auf europäischer Ebene hat sich ein Netzwerk entwickelt, das European Permaculture Network.

In Südtirol beschäftigen sich besonders die Bäuerinnen mit Permakultur. Die Südtiroler Bäuerinnenorganisation bietet öfters Veranstaltungen, die zur Vertiefung und Verbreitung der Permakultur beitragen. Es gibt bereits mehrere Höfe, die sich mit Permakultur auseinandersetzen, darunter der Paulwirterhof in Marling, der Permakulturgarten Guggenberg in Ulten, das Pflanzgut von Elisabeth Kössler in Meran, der Garten der Begegnung in Auer und der Permakulturanbau bei Salewa – unter diesen sind gar einige soziale Vorzeigprojekte.

Die Winterschule Ulten bietet in Zusammenarbeit mit PIA einen Permakulturlehrgang, der inzwischen immer mehr BesucherInnen und AnhängerInnen zählt.

Die treffendste und schönste Definition von Permakultur hat Bill Mollison, der Begründer dieses Anbaukonzepts gegeben: „Permakultur ist das Schaffen von kleinen Paradiesen hier auf der Erde“. Permakultur bietet den Menschen Denkansätze und Lösungsvorschläge, um mit der Natur zu arbeiten und das Zusammenleben von Menschen, Tieren und Pflanzen so miteinander zu kombinieren, dass sich selbst regulierende Systeme entstehen.

Landesrat Schuler hat mehrmals betont, dass eine nachhaltige Landwirtschaft eines seiner Ziele ist. In der Pressemitteilung zum Entwicklungskonzept Landwirtschaft 2030 vom April 2019 lesen wir z.B. „Ziel unserer Landwirtschaft ist es, auch weiterhin Lebensmittel bester Qualität zu produzieren und dabei wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Bedürfnissen zu entsprechen“. Ein Land, das seine Landwirtschaft zukunftsfähig, klimaschonend und -anpassungsfähig gestalten möchte, sollte einen Ansatz wie Permakultur unterstützen und fördern.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. Permakultur in die Aus- und Weiterbildungsprogramme der Südtiroler Fachoberschulen für Landwirtschaft einzufügen.
  2. Ein Pilotprojekt auf Permakulturbasis in einem der Höfe im Landesbesitz zu starten, um die Wirtschaftlichkeit zu beobachten und die Ergebnisse dazu zu veröffentlichen.
  3. Eine Sensibilisierungskampagne zum Thema Permakultur in Garten und Landwirtschaft zu starten.
  4. Einen Preis für besonders ökologisch-innovative und -zukunftsfähige Projekte in der Landwirtschaft zu lancieren.

Bozen, 08.07.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Jene Abgängerinnen und Abgänger der Freien Universität Bozen, die einen mehrsprachigen Studiengang besuchen, sollten mit dem Universitätsabschluss automatisch auch den Zweisprachigkeitsnachweis erhalten. So sah es der Beschlussantrag, den die Grüne Fraktion heute ins Plenum des Landtages brachte, vor.

Dies würde eine Aufwertung der unibz bedeuten und eine Weiterentwicklung im Verständnis von Zweisprachigkeit. In Südtirol bekommt den Zweisprachigkeitsnachweis nämlich anerkannt, wer zwei getrennte einsprachige Institutionen besucht hat – abgesehen von jenen, die die klassische Prüfung absolvieren. Also beispielsweise eine italienische Matura und einen österreichischen oder deutschen Universitätsabschluss. Die Abgängerinnen und Abgänger der mehrsprachigen Studiengänge der unibz jedoch sind von diesem System ausgeschlossen: „Das wäre so, als ob man, um eine warme Dusche zu bekommen, sich zuerst unter eiskaltes, dann unter brühend heißes Wasser stellen müsste. Die Zweisprachigkeitsbrause aber von Anfang an auf „warm“ zu stellen, sieht unser System nicht vor“, so der Vergleich von Riccardo Dello Sbarba.

Leider blieben die Grünen Bemühungen ohne Erfolg, der Beschlussantrag wurde abgelehnt. Interessant dabei waren die diversen Begründungen, welche dagegen vorgebracht wurden: „Wir nehmen mit Erstaunen zur Kenntnis, welch negatives Zeugnis der unibz in der Diskussion ausgestellt wurde.“, so Brigitte Foppa „dass gleich mehrere Abgeordnete – unter anderem auch der Landeshauptmann – betonen, die unibz würde ihrer Meinung nach eine Mehrsprachigkeit nicht garantieren und man könne deshalb dem Antrag nicht zustimmen, ist bemerkenswert in negativer Hinsicht.“.

Wir trauen der unibz mehr zu und sind überzeugt, dass ein fünfjähriges mehrsprachiges Studium dazu imstande ist, am Ende mehrsprachige Studierende hervorzubringen.

 

Bozen, 03.07.2019

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

In Meran fand gestern die Premiere der MeranerFestSpiele statt. Hanspeter Staffler ließ sich die packende Uraufführung des Schauspiels „Die Präsidenten“ von Luis Zagler in der Regie von Oliver Karbus nicht entgehen und spricht den Veranstaltern ein großes Kompliment aus, „Es ist ein großartiges Kulturevent in einer grandiosen Naturarena“.

Im Foto von l.n.r. Hanspeter Staffler mit Gattin Jutta und der Vereinespräsident Philipp Genetti. Foto von Riki Gelf.

15.000 leerstehende Wohnungen in Südtirol: Leistbares, junges Wohnen muss beim Problem Leerstand ansetzen. Kein Einknicken beim Klimahaus Standard.

Die Young Greens Southtyrol reagieren auf die Vorschläge der Jungen Generation zum Thema Wohnen bei ihrer Klausurtagung, siehe Dolomiten am 30.06.2019 (siehe Anhang). Allen voran fragen sie sich, wie man von leistbarem Wohnen reden kann und zu Immobilienspekulation und Leerstand schweigen und kündigen eine Aktion zur Sensibilisierung an.

Etwa 15.000 Wohneinheiten stehen leer in Südtirol. Es steht schwarz auf weiß in der Studie Wohnen 2030 des AFI (Anhang S.67), welche sich auf eine Erhebung des ASTAT aus dem Jahr 2011 bezieht. Viele davon werden rein aus spekulativen Zwecken besessen und nicht vermietet. Auch dies führt – neben dem Tourismus – zu Knappheit und hohen Mieten.

Leerstände sind ein wesentliches Problem, nicht die Klimahaus Standards!

Die Young Greens schlagen deshalb vor:

  • Leerstand in Gemeinden, der problemlos vermietet werden kann, auf 10 % des Marktwertes der Wohnung besteuern.
  • Landesgarantiefonds für ganz Südtirol einführen: VermieterInnen erhalten eine 100%-Garantie der Mietzinsbegleichung und reduzieren im Gegenzug die Mietpreise um 20%. Die Idee des Landesgarantie-Fonds wäre sogar im neuen Wohnbaugesetz der letzten Legislatur enthalten gewesen, leider hat sich die SVP aber dazu entschlossen diesen Gesetzentwurf erst gar nicht zu behandeln und stattdessen mit dem Raumordnungsgesetz weiter die Tourismuszahlen nach oben zu schrauben, auf Kosten der Lebensqualität eines großen Teils der Bevölkerung.
  • Wenn ganze Gebäude mehr als zehn Jahre leer stehen, müssen BesitzerInnen diese, auf Anfrage, für Co-Housing Projekte zu Verfügung stellen.

Den Ansatz Mietpreise gegen Klimaschutz ausspielen zu wollen in dem man den Klimahaus Standard auf geförderten Wohnbau senkt ist jedenfalls ein Rückfall in alte Denkmuster. Die Rechnung bezahlt die „junge Generation“ – nämlich wir alle, später wieder über höhere Spesen und die Kosten der Klimakriese. Pascal Vullo: „Gebäude decken 40% unseres Primärenergiebedarfs. Simulationen des „Energiemodell Südtirol 2050“ der Eurac zeigen deshalb, dass Südtirol nur über massive Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden die Ziele des Klimaplans erreichen kann. (Anhang siehe Slide 43) Deshalb dürfen wir bei den Standards für Neubauten nicht einknicken und müssen massiv in die Sanierung des Bestands investieren.“

Um auf das Thema Leerstand aufmerksam zu machen, hat Olivia Kieser – eine Aktivistin der Young Greens – für Herbst eine Sensibilisierungskampagne angestoßen. „Wir werden mittels Installationen im öffentlichen Raum auf die Leerstände in Bozen hinweisen“.

Die Young Greens schlagen weitere konkrete Maßnahmen vor, in der leistbare Mieten im Zentrum stehen z.B.:

  • Mietzinsobergrenzen
  • 35 für 35: Es soll gemeindeeigene Wohnungen nach Innsbrucker und Züricher Vorbild geben, also günstige Mietwohnungen auch für den Mittelstand. Von diesen sollen 35% für Menschen unter 35 reserviert sein.
  • Flexible Mietverträge für Menschen unter 35: Mehr Flexibilität bei der Vertragsdauer und Reduzierung der Kündigungsfristen für junge MieterInnen (max. 3 Monate).
  • Eine Erleichterung für Wohngemeinschaften: Eine Senkung der Betriebskosten, indem man eigene Kategorien für WGs schafft, von Registrierungsgebühr bis Müll, Gas, Strom und Wasser.
  • Eine Anpassung der Wohnbauförderung, damit „Miethaussyndikate“ vom Land mitfinanziert werden können.

Pascal Vullo im Namen der Young Greens Southtyrol

AFI Studie: Wohnen 2030

Energiemodell – Südtirol 2050

Heute wurde der Nachtragshaushalt über einen Betrag von rund 550 Millionen Euro mit den Stimmen von SVP und Lega-Salvini genehmigt. Die beträchtliche Summe wurde anteilsmäßig den Ressorts zugewiesen, auch die Kapitel für Kollektivvertragsverhandlungen wurden mit 21 Millionen Euro für das Jahr 2019, 78,5 Millionen für 2020 und 96 Millionen für 2021 dotiert. Es ist begrüßenswert, dass mit diesen Geldmitteln ein Teil des Kaufkraftverlustes für den bereichsübergreifenden Kollektivvertrag ausgeglichen werden soll.

Die vorgesehenen Geldmittel kommen aber ausschließlich den Landes- und Sanitätsbediensteten zugute. Die Mitarbeitenden in Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Seniorenwohnheimen sollen laut Auskunft des Landeshauptmannes über die jeweils eigenen Finanzierungsprogramme berücksichtigt werden.

Dies ist aber nicht nachvollziehbar, denn wo das Geld für die Mitarbeitenden der Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Seniorenwohnheime schlussendlich herkommen soll, wurde von der Landesregierung nicht nachvollziehbar erklärt. Somit ist zu befürchten, dass von den rund 40.000 öffentlich Bediensteten nur 20.000 im Nachtragshaushalt 2019 berücksichtigt wurden.

Der erlittene Kaufkraftverlust wurde für den Zeitraum 2019-2021 mit 4,8% beziffert, wobei die Lohnerhöhungen schrittweise gemacht werden sollen. Für den Restzeitraum des laufenden Jahres 1,5%, für das nächste Jahr 1,6% und 1,7% für das Jahr 2021.

Völlig inakzeptabel ist hingegen, dass die öffentlich Bediensteten nichts von den wirtschaftlichen Boomjahren seit dem Jahr 2016 erhalten sollen. Das Landesgesetz zur Personalordnung sieht explizit vor, dass die öffentlich Bediensteten an der positiven wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben sollen. Um dieser Entwicklung in angemessener Art und Weise Rechnung zu tragen, bräuchte es zusätzliche 40 Millionen Euro auf dem Kapitel für Kollektivverträge 2019.

Bozen, 02.07.2019

 

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Am Mittwoch, 26.06.2019 wurde in Olang ein Hangmoor im sogenannten Seeland zerstört. Der Bürgermeister der Gemeinde Olang meint, dass mit seiner Genehmigung eines Bagatelleingriffes aus dem Jahr 2017 alles rechtens sei. Zufällig wurde zwei Tage vor der Zerstörung eine Fotodokumentation vor Ort gemacht, die sowohl die ökologische Bedeutung als auch den Wert des Lebensraumes belegt.

Auf Anfrage der Grünen Fraktion hat der Konservator für Botanik des Naturmuseums die Fotos gesichtet und Folgendes festgestellt: „Der Lebensraum auf dem Foto ist zweifelsohne als (basenreiches) Flachmoor im weiteren Sinne einzustufen. Wegen der erkennbaren Hanglage ist davon auszugehen, dass das anstehende Wasser durch einen Quellhorizont gespeist wird; damit und aufgrund der Artenkombination handelt es sich im Speziellen um ein Quellmoor.“

Laut Art. 16 des Landesgesetzes vom 25. Mai, Nr. 6 sind Quellmoore explizit geschützt, sie können zwar von den Landwirten in traditioneller Art und Weise gemäht werden, dürfen aber laut Gesetz weder gestört noch zerstört werden. Selbst im Landschaftsplan der Gemeinde Olang aus dem Jahr 2005 steht geschrieben, dass Feuchtlebensräume nicht entwässert und trockengelegt werden sollen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wir bitten um die Aushändigung aller relevanten Genehmigungsakte in Bezug auf die Zerstörung (Land und Gemeinde).
  2. Wir bitten um die Aushändigung des Fachgutachten der Forstbehörde.
  3. Wir bitten um die Aushändigung des Fachgutachten der Abteilung 28.
  4. Wurden aufgrund der eindeutigen Gesetzeswidrigkeit die Arbeiten eingestellt?
  5. Falls ja, wann wurden sie eingestellt und wurde eine Anzeige wegen Vergehen gegen das Naturschutzgesetz erstattet?
  6. Falls nein, warum nicht? Wir ersuchen um eine ausführliche Begründung.
  7. Bei den durchgeführten Arbeiten handelt es sich um Drainagen. Da im Dekret des Landeshauptmannes Nummer 33/1998 Drainagen nicht erwähnt werden, bitte ich Sie, uns die Rechtsgrundlage zu nennen, die diese zulässt.

Bozen, 02.07.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Die Antwort der Landesregierung unterliegt der Privacy und darf nicht veröffentlicht werden.