ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Im Sinne der Sammlung von Daten und Fakten haben wir uns in einer Landtagsanfrage (Nr. 354/19) zu den Tiertransporten durch und aus Südtirol erkundigt. Es war uns bewusst, dass die Auskunft eine ausgiebige Recherchetätigkeit erforderte, die Antwort des Landesrates lässt jedoch noch einige Fragestellungen unbeantwortet. Wir bitten daher auf dem Weg der aktuellen Fragestunde um Nachreichung der Antworten.

Wir stellen daher folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Wir waren der Meinung, dass Tierbewegungen grundsätzlich zu melden sind. Sie sagen, dass man die Auskunft darüber aber nicht hat. Bestätigen Sie uns also, dass Sie keine Kenntnis darüber haben, wie viele Schweine und Hühner (zu den Rindern haben Sie uns die Auskunft ja gegeben) aus Südtirol 2018 ins Ausland oder in andere Provinzen Italiens transportiert wurden?
2. Sie schreiben in Ihrer Antwort: „Heute werden keine Nutztiere aus Südtirol zu Schlachthöfen in anderen EU-Ländern oder zu Schlachtöfen oder Mastbetrieben in Drittländern verbracht.“ Worauf stützt sich diese Behauptung? Kann dies tatsächlich kategorisch ausgeschlossen werden?
3. Wir hatten uns nach den autorisierten Transportunternehmen aus Südtirol erkundigt, die Tiertransporte abwickeln dürfen. Sie haben uns einen Link zum Gesundheitsministerium angegeben, der leider nicht mehr funktioniert. Somit sind wir, trotz längeren Suchens, nicht imstande gewesen, diese Unternehmen ausfindig zu machen. Wir bitten um die Liste der Unternehmen.

BZ, 22.08.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung und unsere Replik dazu heruntergeladen werden.

PRESSEMITTEILUNG.

Gülle auf Bergwiesen stinkt zum Himmel und zerstört die Artenvielfalt. Wir fordern die Landesregierung auf, diesem Unfug Einhalt zu gebieten!

Die Umweltschutzgruppe Vinschgau macht in einer Presseaussendung auf einen eklatanten Fall von fehlgeleiteter Landwirtschaftspolitik aufmerksam. In der Gemeinde Graun wurde kürzlich auf artenreichen Bergwiesen Gülle ausgebracht, was wissenschaftlich nachgewiesen zur Zerstörung der Blumen- und Kräuterpracht führt.

Bergwiesen sind hochsensible Lebensräume, entstanden durch jahrhundertelange sorgsame bäuerliche Bewirtschaftung. Gedüngt wurden die Bergwiesen in der Vergangenheit niemals, das Heu wurde aus schonend geernteten Kräutern und Gräsern gewonnen.

Die Südtiroler Landwirtschaftspolitik fördert seit Jahrzehnten die intensive Milchwirtschaft mit öffentlichen Geldern. Das Ergebnis sind viel zu viele Rinder für die vorhandenen Wiesen und Weiden, ungefähr die Hälfte der notwendigen Futtermittel (Heu und Kraftfutter) müssen daher aus dem Ausland und aus Übersee importiert werden. Überschüssige Gülle und Mist sind aber im Land zu entsorgen.

Die Düngung der Talwiesen ist verständlich, aber für das Grundwasser problematisch. Die Ausbringung der Gülle auf Bergwiesen ist eine Verzweiflungshandlung, weil die Bauern nicht mehr wissen, wohin damit. Der Mehrertrag an Heu kann vernachlässigt werden, die Zerstörung der Bergblumen ist fatal. Es verschwinden damit auch unzählige Schmetterlinge, Wildbienen und andere Insekten, die auf diese Bergkräuter angewiesen sind.

Die Südtiroler Landwirtschaftspolitik ist in einer Sackgasse gelandet, da sie maßgeblich für den massiven Rückgang der Artenvielfalt verantwortlich ist. Wir stehen für ein sofortiges und radikales Umdenken.

Südtirol braucht jetzt die Ökowende!

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

 

Foto: © Umweltschutzgruppe Vinschgau

Premier Conte hat im Senat seinen Rücktritt angekündigt. In seiner Abtrittsrede hat er noch einmal streng mit seinem Innenminister und Zerrütter der Regierung abgerechnet. In der Auseinandersetzung, in die auch der wiedergekehrte Renzi grätschte, ging es weniger um die realpolitischen Divergenzen als vielmehr um die Art, Politik und Demokratie zu gestalten. Die Auseinandersetzung spielte sich ab zwischen Sache und Symbol, zwischen Argument und Slogan, zwischen Ratio und Testosteron.

Ein bedeutsames Zeichen, dass wir an einem Markstein sind. Das gebietet große Aufmerksamkeit.

Der populistische Hype ist unübersehbar und wurde heute von Salvini in der gesamten ätzenden Klaviatur gespielt. Besonders schlimm ist der Eindruck, dass die 5-Sterne-Bewegung, die selbst die Mittel des Populismus benutzt hat, in der Verheißung, damit das verhasste alte System zu brechen, nun von derselben Masche überrollt wird – fatal und schamlos amplifiziert von Salvini. Das Hickhack über Rosenkranz und Muttergottes, der Wettlauf um das beste Bibelzitat, die Beschwörung von „Familie“ und „Normalität“ – das alles spricht Bände.

Recht hat, wer auf die Möglichkeit eines totalitären Drifts hinweist. Wir alle sind aufgefordert, achtsam und mutig die demokratischen Werte zu verteidigen. Der Moment ist nicht zu unterschätzen. In den Händen des Staatspräsidenten liegt nun eine große Verantwortung.

Aber nicht nur in seinen.

 

Brigitte Foppa, 20.08.2019

BESCHLUSSANTRAG.

Zehn Prozent der europäischen Bevölkerung sind einer erheblichen Lärmbelastung durch den Schienenverkehr ausgesetzt, die vor allem auf den Güterverkehr zurückzuführen ist. Davon betroffen sind insbesondere Menschen, die in der Nähe von Bahnstrecken leben.

Auch in Südtirol zählt der durch den Bahnverkehr verursachte Lärm entlang der gesamten Brennerachse, vor allem aber in dicht besiedelten Wohngebieten, zu den Hauptursachen für Gesundheitsschäden. Die Lärmmessungen entlang der Strecke Salurn – Brenner zeigen beträchtliche Überschreitungen der Grenzwerte besonders in den Nachtstunden, da nachts mehr Güterzüge verkehren, die zudem geräuschintensiver als Personenzüge sind.

Bisher hat sich der italienische Schienennetzbetreiber RFI auf die Errichtung von Lärmschutzwänden konzentriert. Über ein Vereinbarungsprotokoll zwischen Land und Schienennetzbetreiber RFI wurden Lärmschutzwände in einigen begrenzten Abschnitten der Bahnlinie finanziert und errichtet.

Mit der Anbringung dieser Wände wird das Geräusch aber nicht an der Hauptquelle, d. h. am Rad-Schiene-Kontakt und am Bremssystem, bekämpft. Mittlerweile weiß man, dass sich Lärm am kosteneffizientesten an der Quelle – sprich da, wo der Lärm entsteht – verringern lässt. So kann der Lärm durch den Austausch von Gusseisen-Bremssohlen durch Verbundstoffbremssohlen um bis zu 10 dB vermindert werden.

Demnach ist es von grundlegender Bedeutung, eine Nachrüstung der Wagen mit geräuscharmer Technik voranzutreiben.

Der gravierende Nachholbedarf Italiens bei der Schaffung einer geräuscharmen Güterwagenflotte wird bald nicht nur der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch unserer Volkswirtschaft schaden. Am 20. Juli 2017 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein Gesetz zum Schutz vor Bahnlärm (Schienenlärmschutzgesetz vom 20. Juli 2017 – BGBl. I S. 2804). Artikel 3 dieses am 29. Juli 2017 in Kraft getretenen Gesetzes sieht vor, dass ab dem 13. Dezember 2020 auf dem deutschen Schienennetz keine Güterwagen mehr verkehren dürfen, die über keinen Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen gemäß Verordnung der Europäischen Kommission Nr. 1304/2014 vom 26. November 2014 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Fahrzeuge – Lärm“ sowie zahlreicher weiterer EU-Bestimmungen verfügen (Änderung der Entscheidung 2008/232/EG und Aufhebung des Beschlusses 2011/229/EU – Amtsblatt der Europäischen Union L 356 vom 12. Dezember 2014, S. 421 – oder des Beschlusses der Kommission 2011/229/EU vom 4. April 2011 über die Technische Spezifikation für die Interoperabilität zum Teilsystem „Fahrzeuge – Lärm“ des konventionellen transeuropäischen Bahnsystems – Amtsblatt der Europäischen Union L 99 vom 13. April 2011, S. 1).

Die geografische Lage Deutschlands macht eine Umrüstung der über den Brenner verkehrenden Eisenbahngüterwagen unumgänglich, da fast alle Destinationen in Deutschland liegen oder nur über Deutschland zu erreichen sind. Ohne diese Zertifizierung könnte der Schienengüterverkehr über den Brenner Richtung Deutschland ab Dezember 2020 stark eingeschränkt werden, was auch das Ziel der Verlagerung des Schwerlastverkehrs von der Straße auf die Schiene weitgehend zunichte machen würde.

Südtirol kann in dieser Situation nicht länger tatenlos zuschauen. Zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Bevölkerung und zur Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft muss das Land
Maßnahmen ergreifen, um Italien zur Schaffung einer umweltverträglichen Eisenbahnwagenflotte zu bewegen, zumal die EU Lösungen und Geldmittel zu diesem Zweck zur Verfügung stellt.

Im Juni 2015 trat nämlich die Durchführungsverordnung der Kommission (EU) 2015/429 vom 13. März 2015 zur Festlegung der Modalitäten für die Anlastung der Kosten von Lärmauswirkungen in Kraft.

In dieser Verordnung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Anreize für Eisenbahnunternehmen zu schaffen, damit sie geräuscharmes Rollmaterial verwenden oder bereits verkehrende Wagen
nachrüsten und somit zur Lärmminderung beitragen. Für diejenigen Unternehmen, die hingegen weiterhin geräuschintensive Wagen oder Züge einsetzen, sollen Benachteiligungen vorgesehen werden. In der Verordnung werden sowohl die Kriterien als auch die Benachteiligungen und Anreize genau festgelegt. Im Wesentlichen handelt es sich um ein „Bonus-Malus-System“: Für Unternehmen, die geräuschintensive Züge einsetzen, ist ein erhöhter Tarif vorgesehen, wobei der entsprechende Erlös dazu verwendet wird, um Anreize zur Nachrüstung der Züge zu schaffen und Unternehmen für den Einsatz geräuscharmer Züge zu belohnen. Die Tariferhöhungen für geräuschintensive Züge richten sich nach der „Schutzwürdigkeit der Streckenabschnitte“ (zum Beispiel Eisenbahnabschnitte in Bergtälern) sowie nach der Bevölkerungsdichte in den betroffenen Gebieten. Dabei gelten der Grundsatz der Kostenwahrheit und das Verursacherprinzip.

Dieses System eignet sich besonders gut für die Brenner-Eisenbahnlinie sowohl in ihrer derzeitigen als auch und vor allem in ihrer zukünftigen Beschaffenheit, d. h. im Hinblick auf einen Anstieg
des Güterverkehrs durch die Umsetzung des Projekts zum Ausbau der Eisenbahnkapazität.

Im Zusammenhang mit dieser Verordnung steht unter anderem auch die EU-Verordnung Nr. 1316/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“, welche die Schaffung eines Fonds zur Nachrüstung von Eisenbahnwagen vorsieht. Mit Mitteln aus diesem Fonds hat Deutschland bereits die Hälfte seiner in Betrieb befindlichen Waggons saniert. Es ist daher naheliegend, dass Deutschland aufgrund dieses Umstandes ab 2020 keine Eisenbahnwaggons mehr durch sein Gebiet durchfahren lassen wird, die nicht den Anforderungen an eine geringe Lärmbelastung entsprechen.

Unseres Wissens hatte Trenitalia, die derzeit an die 15.000 Waggons im Einsatz hat, bis vor kurzem noch nicht einmal einen Finanzierungsantrag gestellt und sie hat sich bis heute nicht ausreichend in diese Richtung eingesetzt.

Aus all diesen Gründen,

verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung, folgende Maßnahmen zu treffen:

  1. Als vorrangiges Ziel für das Land Südtirol wird die Verringerung des Eisenbahnlärms durch Nachrüstung und Modernisierung des Rollmaterials, das entlang der Brennerachse und anderer Abschnitte in unserem Landesgebiet zum Einsatz kommt, festgelegt.
  2. Insbesondere soll sich die Landesregierung mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln und bei allen Stellen, in denen das Land vertreten ist, dafür einsetzen, dass

a) der italienische Staat und die italienische Regierung sich nach Kräften dafür verwenden, die Durchführungsverordnung der Kommission (EU) 2015/429 vom 13. März 2015 zur Festlegung der Modalitäten für die Anlastung der Kosten von Lärmauswirkungen rasch umzusetzen und somit auch in Italien Anreize für Eisenbahnunternehmen zum Einsatz geräuscharmer Wagen und Züge – auch durch Nachrüstung des bestehenden Fuhrparks – zu schaffen sowie Benachteiligungen für diejenigen Unternehmen vorzusehen, die hingegen geräuschintensive Wagen verwenden;

b) RFI als Netzbetreiber die genannte Durchführungsverordnung der Kommission (EU) 2015/429 vom 13. März 2015 anwendet und somit auch in Italien das System der Anreize und Benachteiligungen im Zusammenhang mit Eisenbahnlärm umsetzt. Wenn nötig sollen dafür Abkommen und Vereinbarungen mit den autonomen Regionen und Provinzen abgeschlossen werden, insbesondere mit der Autonomen Provinz Bozen und der Region Trentino-Südtirol;

c) Trenitalia als größtes italienisches Bahnunternehmen mit öffentlicher Beteiligung (80 % der im Einsatz befindlichen Waggons) Lärmschutzmaßnahmen für das eigene Rollmaterial einführt und dafür auch die in der EU-Verordnung Nr. 1316/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ vorgesehenen Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch nimmt;

d) die Staat-Regionen-Konferenz mit den autonomen Provinzen bei der Regierung sowie bei RFI und Trenitalia interveniert, damit alle Akteure im Rahmen der eigenen Zuständigkeiten die Durchführungsverordnung der Kommission (EU) 2015/429 vom 13. März 2015 und die Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ umsetzen;

e) die Eisenbahnunternehmen Rail Traction Company Spa (RTC) und Brennero Trasporto Rotaia Spa (STR), beide Tochtergesellschaften der Brennerautobahn AG, jeweils im Rahmen ihrer Aufgaben und Programme nach Kräften dazu beitragen, dass sie selbst und ihre Partner und Kunden die Bestimmungen der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) 2015/429 vom
13. März 2015 und der EU-Verordnung Nr. 1316/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ einhalten.

Bozen, 14.08.2019

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

Nach gefühlten eineinhalb Jahren Dauerwahlkampf ist das Regierungsexperiment LEGA-M5S am Ende. Kurz vor der Erstellung des Haushaltes und der anstehenden MwSt.-Erhöhung verlassen die Populisten das sinkende Schiff, welches sie mit unfinanzierbaren Versprechen selbst auf Grund gesetzt haben. Die Rechnung für diese kurze Regentschaft werden wir und unsere Kinder in Form höherer Staatsverschuldung, steigender Steuern, stagnierendem Wachstum und schmerzhaften sozialen Einschnitten noch lange zu spüren bekommen.

Die Verdi Grüne Vërc sehen mit Sorge das Erstarken der Lega und mit ihr jenes dumpfen Nationalismus und Populismus, welcher schon lange überwunden schien. Es obliegt nun den demokratischen Kräften in diesem Land, sich entschieden gegen eine solche Politik der Ausgrenzung, der Vorurteile, des Hasses und der zunehmenden Gewalt zu stellen.“

Nach den „Dolomiten“ mahnt auch Chef des Unternehmerverbandes vor Ausweisung neuer Tourismuszonen. Die Landesregierung muss ihre Verantwortung wahrnehmen.

Der Landesverband für Heimatpflege und der Dachverband für Natur- und Umweltschutz haben letzte Woche darauf hingewiesen: Die touristische Erschließung Südtirols sprengt aktuell alle Maßstäbe und hat die Grenzen des Verträglichen längst hinter sich gelassen. Überraschend hat am Wochenende auch die „Dolomiten“, bislang warme Befürworterin touristischer Entwicklung, nachgelegt und über die hohe Zahl von 46 Ansuchen um neue Tourismuszonen oder Erweiterungen in 30 Gemeinden Bedenken geäußert. Nun stimmt auch der Chef des Unternehmerverbandes mit in den Chor der Warner ein und hält fest „Übertreiben wir es nicht“, sekundiert von HGV-Chef Manfred Pinzger, der an die Umsicht der Touristiker appelliert.
Dabei war die Entwicklung längst absehbar, worauf die Grüne Landtagsfraktion seit Jahren hingewiesen und bei der Erarbeitung des Gesetzes für Raum und Landschaft 2018 mit allem Nachdruck betont hat: Die seit 2016 angelaufene Bauwelle setzt nicht nur Landschaft und Umwelt unter massiven Druck, sondern auch die Branche selbst, die intern um Gäste und Arbeitskräfte konkurriert.
Es liegt nun an der Landesregierung, den Appetit zu dämpfen – durch einen entschiedenen Stopp und notwendige gesetzliche Änderungen. Die zuständige Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer scheint die Warnsignale zu hören, aber die Übererschließung ist an vielen Punkten leider nicht mehr umkehrbar. Dennoch ist ein starkes Signal von Regierung und Verwaltung überfällig, geht es doch um die Zukunft der Landschafts- und Lebensqualität Südtirols, auch um ein neues Bewusstsein im Zeichen der Klimakrise.

Riccardo dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG

5G ist die fünfte Generation der Mobilfunktechnik. Mit dieser Technik soll bis zu 1000-mal mehr Datenvolumen übertragen werden als bisher. Die Zahl der verbundenen Geräte soll sich verhundertfachen, und die Reaktionsgeschwindigkeit nur mehr wenige Millisekunden betragen. Eng verbunden mit der 5G-Technologie ist das „Internet der Dinge“ (IOT), das die Automatisierung vieler Lebens- und Produktionsfelder über Funk ermöglicht.

Im Mobilfunk werden hochfrequente elektromagnetische Felder für die drahtlose Übertragung von Daten genutzt. Dabei gilt: Je breiter das genutzte Frequenzband, umso mehr Daten können übertragen werden. Für LTE (4G) sind Bänder von 20 bis 50 MHz in Gebrauch. Die 5G-Technik benötigt dagegen gleich 20 bis 80 (bis 3,7 GHz) und 200  MHz (bei 26GHz – Millimeterwellen), die nur noch für höhere Frequenzen verfügbar sind.

5G wird den „Elektrosmog“ noch erheblich verstärken. Weil die neue Technik mit noch höheren Frequenzen operiert als bisher, ist deren Reichweite deutlich geringer als bei den bisherigen Antennen. Für die Füllung der oft beklagten Funklöcher taugt sie nicht. Aber sie vervielfacht die Zahl der nötigen Funkzellen. Darum errichtet etwa die Telekom allein im fünf Kilometer langen Teststreifen in Berlin-Schöneberg derzeit gleich 71 neue Sendemasten. Kommt es zum flächendeckenden Ausbau, wird das zigtausende zusätzliche Sendeanlagen erfordern.

Mit „der Implementierung von 5G drohen ernste, irreversible Konsequenzen für den Menschen“, warnen MedizinerInnen und NaturwissenschaftlerInnen in einem Appell, der zum Zeitpunkt dieses Antrags 100.091 UnterzeichnerInnen aus 187 Ländern aufweist) für einen Ausbaustopp der 5G-Technik, darunter auch der langjährige deutsche Umweltpolitiker und Biologe Ernst-Ulrich von Weizsäcker. Er weist darauf hin, dass man noch nicht sicher weiß, ob die mobile Datenübertragungstechnik gesundheitliche Risiken mit sich bringt, dass man es aber auch noch nicht ausschließen kann. Es gibt auch schon Erfahrungsberichte gesundheitsgeschädigter Betroffener, in deren Umgebung 5G-Antennen montiert wurden, etwa in Basel oder Berlin.

Die EU-Kommission hat im Vorfeld des 5G-Netzausbaus jeden Mitgliedsstaat aufgefordert, eine Stadt mit 5G auszurüsten, in Italien ist es Turin. Die italienischen Grenzwerte aber sind „zu niedrig“ und „müssten“ angehoben werden. Belgien und die Schweiz haben inzwischen ähnliche Pläne gestoppt, in Erwartung von unabhängigen Unbedenklichkeitsgarantien.

Auch in unserer Region soll es verschiedene Gemeinden geben, die das neue Netz installieren. AgCom (Autorità per le Garanzie delle Comunicazioni) hat mit Beschluss Nr. 231/18/CONS festgelegt, dass 120 Gemeinden Italiens auf ihrem Gemeindegebiet die Einrichtung der neuen Umsetzer erlauben müssen. Für unsere Region scheinen im AgCom-Beschluss vier Gemeinden im Trentino auf (Valfloriana, Sover, Castel Condino und Terragnolo). Zugleich gibt es aber auch Gerüchte, wonach auch in Südtirol 5G-Pilotgemeinden werden sollen, etwa will Fastweb 2.000 Antennen in Bozen installieren. Aus der Beantwortung unserer Landtagsanfrage 316/19 geht hervor, dass bis dato (Stand 08.07.2019) keine Anfragen zur Installation von Antennen für das 5G-Netz in Südtirol eingegangen waren und auch keine Antennen installiert sind. Andererseits gibt es Medienberichte, die besagen, dass bereits im Juli 2019 die Arbeiten zur Implementierung von 5G-Antennen in Bozen beginnen sollen.

Das Land hat Kompetenz im Hinblick auf die Verwirklichung von neuen Übertragungsstandorten, welche der Genehmigung der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz bedürfen, gemäß des LG vom 18. März 2002, Nr. 6 und Dekret des Landeshauptmanns vom 13. November 2013, Nr. 36. Das Trentino hat sich aufgrund eines Antrages der Abgeordneten Masè in einer Tagung mit den möglichen Folgen der 5G-Technologien befasst, ähnlich wie es bereits in Südtirol am 29.04.2015 auf Antrag mehrerer Abgeordneten erfolgt ist.

Daher wird der Südtiroler Landtag beauftragt,

baldigst eine Tagung zu veranstalten, bei der die technischen, gesundheitlichen, wirtschaftlichen und juridischen Aspekte der 5G-Technologie und deren Auswirkungen und eventuelle Schutzmöglichkeiten von Expertinnen und Experten eingehend dargelegt werden und in der die Landesregierung zu etwaigen Vorhaben in diesem Bereich Stellung nimmt.

Die Veranstaltung soll im Fraktionssprecherkollegium abgestimmt werden. Bei der Auswahl der Referierenden sollen die Verbraucherzentrale und amtliche Stellen miteinbezogen werden, um eine möglichst objektive und umfassende Information zu gewährleisten.

Bozen, 25.07.2019

Fraktionsvorsitzende der Opposition

Brigitte Foppa

Andreas Leiter Reber

Sandro Repetto

Diego Nicolini

Paul Köllensperger

Sven Knoll

Gerhard Lanz

Die gesamte Opposition hat heute zwei Tagesordnungen im Landtag eingebracht, um die Landesregierung auf die schwierige Situation der öffentlich Bediensteten aufmerksam zu machen. Für die Mitarbeitenden der öffentlichen Dienste fordert die Opposition die Kompensation des erlittenen Kaufkraftverlustes von über 10 Prozent und Teilhabe an der guten wirtschaftlichen Entwicklung seit 2015. Leider musste festgestellt werden, dass es der Landesregierung an Problembewusstsein für die Einkommenssituation der Menschen im öffentlichen Dienst fehlt.

„Aufgrund des üppigen Haushaltes ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, die Weichen für die Zukunft des öffentlichen Dienstes und damit des Gemeinwesens zu stellen“ betont Hanspeter Staffler, Erstunterzeichner der Tagesordnung Nr. 4 zur Teilhabe der öffentlichen Bediensteten an der Entwicklung der Südtiroler Volkswirtschaft seit dem Jahr 2015.

Die Anfrage an den Rechnungshof: Nachzuprüfen, ob durch den Verkauf an die Privaten ein Steuerschaden für das Land entstand.

Die gestern Nachmittag abgeschickte Eingabe rekonstruiert den Verlauf der Causa Flughafen. Diese erfolgte anhand der offiziellen Antworten der Landesregierung auf unsere Anfragen, der Analyse der Wettbewerbsausschreibung sowie der Überprüfung des genauen Werts von ABD – aufgelistet im Landeshaushalt. Nach Auswertung all dieser Quellen bestehen Zweifel, ob der Verkaufspreis des Flughafens gerechtfertigt war.

Hier der vollständige Text der Eingabe mitsamt der dazugehörigen Dokumentation.

Anhänge:

  1. Aeroporto di Bz trasferito alla Provincia. Interrogazione, risposta.
  2. Vendita delle quote ABD – il prezzo. Interrogazione, risposta, domanda aggiuntiva interrogante.
  3. ABD: 32 milioni valgono zero? Interrogazione attualmente senza risposta.
  4. ABD – quanto vale nel bilancio della Provincia? Interrogazione, risposta, domanda aggiuntiva interrogante.
  5. Spese per l’aeroporto. Interrogazione, risposta.
  6. ABD Holding a New Energy Power. Interrogazione attualmente senza risposta.

Am Tag nach der Abgabe beim Rechnungshof der Eingabe hat uns die Landesregierung eine fehlende Antwort geschickt:

  • ABD: 32 milioni valgono zero? Risposta

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

In Gais im Pustertal finden derzeit Pläne für massive Bautätigkeiten statt. Die Rede ist von der Errichtung einer Schottergrube, in der (sage und schreibe) 675.000 Kubikmeter Schotter abgebaut werden sollen. Nicht weit davon entfernt in einem lockeren Waldgebiet ist zusätzlich die Ausweisung einer Tourismuszone zur Errichtung eines größeren Hotels geplant. Zudem soll im Anschluss an das bestehende Wohngebiet im Osten eine Wohnbauzone entstehen, die am ehesten gerechtfertigt ist, weil die Infrastrukturen bereits vorhanden sind. Die gesamte Gegend ist aber für die Gaiser Bevölkerung bis dato ein beliebtes und ruhiges Naherholungsgebiet. Nachdem im Zentrum von Gais doch noch einiges an freier Fläche zur Verfügung stünde, liegt eine Erweiterung wohl nicht im Interesse der Mehrheit der Menschen.
Vor allem aber stößt die Errichtung der Schottergrube bei der lokalen Bevölkerung auf Unmut. Durch dieses große Bauvorhaben in Dorfnähe wird nicht nur ihre „Woade“ mitsamt Wanderwegen gestört und zerstört, in den nächsten Jahren (die Abbaukonzession beläuft sich voraussichtlich auf 15-20 Jahre) wird auch eine enorme Staub- und Lärmbelastung auf sie zukommen. Dies ist für viele nur schwer zu begreifen, wieso diese große Belastung für Umwelt und Mensch?
Zur Kritik der Lage der geplanten Schottergrube kommt noch der Punkt der Größe der ausgewiesenen Abbaufläche hinzu: Es handelt sich hier nicht um einen kleinen Abbau, sondern um eine riesige Fläche von 6 Hektar. Zudem muss die gesamte Aushubmenge auch wieder aufgefüllt und von außen antransportiert werden, was zu viel Schwerverkehr und Staubbelastung führt.
Weitere Details dieses Vorhabens hinterlassen zumindest einen schalen Nachgeschmack: Teilhaber der Baufirma BWR, die von diesem Projekt am meisten profitieren dürfte, ist der Gaiser Bürgermeister. Spätestens seit vergangenem Oktober waren anscheinend Gutachten zum Projekt im Internet aufrufbar, zudem haben sich Ausschüsse bereits seit Monaten damit befasst – und doch lässt der Vize-Bürgermeister am 2. Juli mittels sozialer Medien wissen, er „kenne das Projekt auch erst seit wenigen Wochen“. Die Gaiserinnen und Gaiser haben von diesen Vorhaben überhaupt erst Mitte Juni dieses Jahres durch diverse Medienberichte erfahren.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wann (wir bitten um ein genaues Datum) wurde der Ort der diversen Bauvorhaben (Schottergrube, Waldhotel, etc.) im Naherholungsgebiet im Nordosten von Gais festgelegt?
  2. Da der Vizebürgermeister Alex Dariz sagt, es handle sich hier um „kein Vorhaben der Gemeinde und diese […] auch keine Entscheidungsbefugnis“ habe (Pustertaler Zeitung, Ausgabe 14), fragen wir die Landesregierung, wieso die Bevölkerung von Gais erst im Juni von dem Vorhaben in Kenntnis gesetzt wurde?
  3. Zu welchem Schluss sind die Voruntersuchungen des Landesamtes für Umwelt- und Klimaschutz in Bezug auf die geplante Schottergrube in Gais gekommen?
  4. Wie beurteilt die Landesregierung einen möglichen Interessenskonflikt, der sich in der Doppelrolle des Gaiser Bürgermeisters zeigt?
  5. Wird die Landesregierung die Entscheidung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) als bindend ansehen und das Projekt bei einem eventuellen negativen Gutachten nicht ausführen? Wir bitten um eine genaue Begründung.
  6. Wo genau soll das so genannte „Waldhotel“ errichtet werden, wer ist Bauherr, welche Eckdaten hat das Projekt (Gesamtkubatur, Bettenanzahl, Nebengebäude und andere anhängende Infrastruktur, Parkplätze, etc.), welcher ist der Stand der Planung?
  7. Warum soll das Hotel in einem Gebiet, das bis heute als Naherholungszone genutzt wird, errichtet werden, wo im Dorfkern doch noch ausreichend Fläche zur Verfügung steht?

 

Bozen, 24.07.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.