Sofern nichts Unerwartetes passiert, dürfte das italienische Haushaltsgesetz 2020 in trockenen Tüchern sein. Damit dürfen ab 2020 19% der Ausgaben für Tierarztspesen bis zu einem Betrag von 500€ (anstatt 387,40€) von der Bruttosteuer abgezogen werden.
Die Entscheidung ein (Haus)Tier ärztlich zu betreuen, sollte niemals auf der Grundlage finanzieller Überlegungen gefällt werden müssen, weshalb wir young greens southtyrol diese finanzielle Entlastung und diesen zumindest kleinen Schritt in die richtige Richtung begrüßen.
Nichtsdestotrotz soll diese Maßnahme in keinster Weise darüber hinwegtäuschen, dass Italien in Sachen Tierschutz eine langsame Schnecke ist.
So kommt etwa Tieren im italienischen Rechtssystem nach wie vor ein – um es gelinde zu sagen – antiquierter Rechtsstatus zu: So definiert das Zivilgesetzbuch (codice civile), dessen binäres System der beweglichen und unbeweglichen Sachen (beni mobili ed immobili) noch aus der Römerzeit stammt, Tiere als bloße bewegliche Sachen.
Ein bisschen besser sieht es immerhin im italienischen Strafgesetzbuch (codice penale) aus, welches die Tötung von Tieren, Tierquälerei, Misshandlung im Rahmen von Veranstaltungen sowie Tierkämpfe sanktioniert. Diese Straftaten sind allerdings unter dem aussagekräftigen Titel „Straftaten gegen die Gefühle für Tiere“ (delitti contro il sentimento per gli animali) zusammengefasst. Die Strafen fallen wie folgt aus: drei bis achtzehn Monate Haft- oder 5.000€ bis 30.000€ Geldstrafe für Tierquälerei sowie vier Monate bis zwei Jahre Haftstrafe für die Tötung eines Tieres.
Die Rückständigkeit der italienischen Gesetze in puncto Tierschutz offenbart sich insbesondere im Vergleich mit den europäischen, wo Tiere gemäß Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), einem der Eckpfeiler und der wichtigsten Rechtstexte der EU, als „fühlende Wesen“ definiert werden.
Diese Auffassung teilend stellen sich uns young greens southtyrol einige Fragen:
Sind Massentierhaltung bzw. die industrielle Massenschlachtung von Tieren zur Befriedigung des steigenden globalen Fleischhungers noch vertretbar?
Ist der Transport von zusammengepferchten Tieren über lange Strecken hinweg ohne Nahrung und Wasser noch vertretbar?
Sind das Lebendhäuten bzw. der Lebendrupf für die Herstellung von Kleidung noch vertretbar?
Ist das Vorführen von Tieren im Zirkus noch vertretbar?
Gerade jetzt in der Weihnachtszeit kommen noch ein paar Fragen dazu:
Sind die Zwangsernährung von Gänsen bzw. der Import und der Verkauf von Gänsestopfleber noch vertretbar?
Ist das Verschenken von Tieren in Anbetracht der zahllosen Ablieferungen an die Tierheime und Aussetzungen auf der Straße noch vertretbar?
Sind Pferdekutschen aus touristischen Gründen, auf lärmbelasteten, überfüllten, teilweise gepflasterten Stadtstraßen noch vertretbar? Und ist es noch vertretbar, dass sich das von der Menschenmenge und von anderen Tieren verängstigte Fluchttier Pferd beim Ziehen von teilweise überfüllten Kutschen verausgabt?
Ist die Zurschaustellung von Ponys und exotischen Tieren wie etwa Lamas oder Alpakas auf überfüllten und lärmbelasteten Stadtplätzen als simple Attraktion noch vertretbar?
Wir young greens southtyrol halten Südtirol für ein Land der Möglichkeiten, das jeden Aspekt des Lebens auch im Zeichen des Tierwohls und -schutzes zu gestalten erlaubt. Zu Weihnachten wünschen wir uns deshalb ein Südtirol, das auch beim Tierschutz eine Vorreiterrolle einnimmt.
Frohe und gesegnete Weihnachten wünschen für die young greens southtyrol

Sadbhavana Pfaffstaller (Grüne Neumarkt Egna) und Alex Guglielmo (Pro Eppan Appiano)

BESCHLUSSANTRAG
Mehrweg ist ein (im Grunde simples) System für Verpackungen von Getränken und Lebensmitteln. Getränke werden in eine Flasche oder in einen Behälter abgefüllt, transportiert, gekauft und konsumiert. Dabei wird ein Pfand auf die Flasche eingehoben. Bringt die Kundin oder der Kunde dann den Behälter wieder zurück ins Geschäft, wird dieser Pfand zurückgegeben. Die Flasche wird gereinigt und neu befüllt.
Während Mehrwegverpackungen vor wenigen Jahrzehnten noch gang und gäbe waren, sind heute Einwegverpackungen Standard, meist sind diese aus Kunststoff, Aluminium oder Glas. Mehrwegflaschen verschwanden schleichend und schrittweise aus den Laden- und Supermarktregalen: Bis auf wenige Ausnahmen finden Konsumentinnen und Konsumenten in Südtirol heute kaum noch Produkte in Mehrwegverpackungen.
In Zeiten der Plastikkrise ist das Einwegsystem fatal: Laut Eurostat-Zahlen hatte Deutschland im Jahr 2016 einen Pro-Kopf-Verbrauch von 220,5 Kilo Verpackungsmüll, Italien von 209,5 Kilo. Damit sind die beiden Länder absolute Müll-Spitzenreiter im europäischen Vergleich. Weltweit wurden 2018 rund 359 Millionen Tonnen Kunststoff hergestellt. Davon wird etwas mehr als ein Drittel für Verpackungen eingesetzt, welche meist nach einmaligem Gebrauch weggeworfen werden. Der Blick in die Zukunft bleibt düster, laut Prognose der Heinrich-Böll-Stiftung wird sich die Plastikproduktion bis Anfang der 2050er-Jahre sogar vervierfachen . Der Plastikmüll verpestet nicht nur die Weltmeere, auch in Seen und Flüssen sowie im Schnee der Alpen wurde bereits Mikroplastik gefunden.
So landen jedes Jahr etwa zehn Millionen Tonnen Plastik im Meer, wo es sich über Jahrzehnte und Jahrhunderte in immer kleinere Teile zersetzt und sich als Mikroplastik überall hin verteilt. Mikroplastik sind Mikropartikel von weniger als fünf Millimeter aus Kunststoff. Diese entstehen entweder durch Zersetzung und Fragmentierung größerer Kunststoffteile (sie werden als Fasern aus Kleidung ausgewaschen oder im Straßenverkehr von Autoreifen abgerieben) oder direkt in mikroskopischer Größe hergestellt und in der industriellen Produktion zahlreicher Konsumgüter eingesetzt (Partikel, die in kosmetischen Mitteln, Wasch und Reinigungsmitteln verwendet werden).
Doch die großen Abfallmengen sind nicht die einzigen Auswirkungen von Verpackungen auf die Umwelt. Die Herstellung der Verpackungen fordert einen enormen Energie-, Wasser und Rohstoffverbrauch und auch Transport, Abfallsammlung, -verwertung und -entsorgung fordern ihren Energietribut. Der gesamte Produktionslebenszyklus und die damit verbundenen CO2 Emissionen dieser Verpackungen führen zu einer gewaltigen Klimabelastung. Wir beschränken uns in diesem Beschlussantrag auf Getränke.
Im Vergleich dazu fällt der Wasser und Reinigungsmittelverbrauch bei Mehrwegsystemen relativ gering aus. Dank des Pfandsystems wird außerdem die Verschmutzung des öffentlichen Raums durch achtlos weggeworfene Flaschen vermindert.
Gerade Mehrwegflaschen aus PET sind sehr umweltfreundlich und weisen zusätzlich weitere Vorteile auf, wie z.B. geringes Gewicht, Bruchsicherheit und gute Stapelfähigkeit.
Im „Ökoranking“ werden die unterschiedlichen Verpackungsarten auf ihre negativen Umweltauswirkungen geprüft und verglichen. Dabei sind sich die Südtiroler Verbraucherzentrale, die Österreichische Umweltberatung sowie die Deutsche Umwelthilfe einig: Mehrwegverpackungen sind ökologisch vorteilhaft und schonen das Klima. So verursacht z.B. eine Bierdose dreimal so viel Treibhausgasemissionen als eine Mehrwegflasche, eine Einwegflasche aus Glas sogar fünfmal so viel.

In allen Studien schneiden regional vertriebene Mehrwegverpackungen am besten ab. Sie sind die umweltfreundlichste Verpackungsalternative, da unnötige Abfälle vermieden werden, weniger Ressourcen (lediglich Etikett und Verschluss müssen erneuert werden) verschwendet werden und auch regionale Wirtschaftskreisläufe gestärkt werden. Unsere begrenzten Naturressourcen werden geschont, wenn Flaschen vielfach gespült und wiederverwendet werden und die Transportwege möglichst kurz sind. Ein kritischer Punkt sind lange Transportwege, weil beispielsweise die Wege vom Abfüllort zur Verkaufsstelle zu weit sind. Eine Studie für die Deutsche Umwelthilfe geht davon aus, dass Mehrwegsysteme bei bis zu 600 km (einfacher) Transportdistanz vorteilhaft sind.
Mehrwegflaschen aus PET werden im Durchschnitt 20 Mal wiederbefüllt, sind bruchsicher und verbrauchen aufgrund ihres geringen Gewichts bei Transport und Logistik wenig Energie. Der Wasser- und Reinigungsmittelverbrauch ist dabei nicht ausschlaggebend, da auch bei der Herstellung von Einweg-Plastikflaschen große Mengen an Wasser verbraucht werden. PET (Polyethylenterephthalat) gehört zu der Familie der Polyester und ist beständig gegen Öle, Fette, Alkohole und verdünnte Säuren. Es wird vor allem als Material von Ein- und Mehrwegflaschen für kohlensäurehaltige Getränke verwendet, aber auch häufig für Mikrowellenschalen und Becher eingesetzt.
Mehrweg-Glas hingegen garantiert die beste Produktqualität und erhält die typischen Eigenschaften und Geschmack eines Produkts. Aufgrund des höheren Gewichts schneidet Glas-Mehrweg im Ranking etwas schlechter als PET-Mehrweg ab, kann jedoch durchschnittlich doppelt so oft wiederbefüllt werden.
Nach den Mehrwegsystemen haben PET-Einweg und der Verbundkarton (Tetra Pak) die zweitbeste Ökobilanz, zweitere jedoch nur falls er getrennt gesammelt und wiederverwertet wird. Glas-Einweg und Getränkedosen schaden dem Klima und der Umwelt am meisten. Alle Einwegverpackungen werden nach einmaligem Gebrauch zu Müll und verursachen daher enorme Abfallaufkommen und Rohstoffverbrauch. Gerade Glas verbraucht trotz Recycling unverhältnismäßig viel Energie und Rohstoffe und bei der Produktion von Aluminium werden viele umweltgefährdende Chemikalien verwendet. Auch die Produktion von Aluminium gilt es zu hinterfragen: Für den Abbau des Rohstoffes Bauxit werden tropische Regenwälder zerstört und Menschen im globalen Süden ausgebeutet.
Die Landesagentur für Umwelt hat den Vorteil des Mehrwegprinzips bereits vor zehn Jahren erkannt und ihm von 2008 bis 2010 eine eigene Sensibilisierungskampagne gewidmet. Ob dies jedoch genützt hat ist fraglich, so hat Südtirols größter Milchhof Mila hat genau zu diesem Zeitpunkt seine Pfandflasche vom Markt genommen.
Dass die Nachfrage vonseiten der Konsumentinnen und Konsumenten da ist, beweisen zwei jüngst durchgeführte Umfragen. Bei einer von Greenpeace in Auftrag gegebenen Umfrage im Februar 2019 sprachen sich 78% der Befragten in Österreich für eine Rückkehr der Mehrwegflasche aus. Im Herbst 2019 führte dieselbe NGO eine repräsentative Befragung in der Schweiz durch. Das Ergebnis: 95% der Befragten wären bereit, Produkte in Mehrweg-Verpackungen zu kaufen.
Doch auch am hiesigen Markt schein Mehrweg aktuell „in“ zu sein: so widmet der Getränkehersteller Zipperle seine jüngste Kampagne „Dreht richtig auf“ seiner Mehrweg-Saftflasche. (Siehe mehrweg.zipperle.it).

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Die Landesagentur für Umwelt mit einer neuen Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne für Konsumentinnen und Konsumenten zu beauftragen.
  2. Die Landesagentur für Umwelt mit einer neuen Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne für Produzentinnen und Produzenten zu beauftragen.
  3. Eine Sonderförderung für Regionale Mehrwegverpackungen einzuführen, um so einen Anreiz zu schaffen, damit Südtiroler Produzentinnen und Produzenten Mehrwegverpackungen in ihr Sortiment aufzunehmen.
  4. Zusammen mit den bedeutendsten Wein- und Getränkeproduzenten und Handelsvertretungen zu prüfen, ob ein einheitliches Mehrwegsystem mit Mehrweg-Einheitsflaschen sinnvoll wäre.
  5. Südtirol als „Land des Mehrwegs“ zu etablieren und in die Marketingstrategie einzubauen, um so umweltbewusste Gäste anzulocken.
  6. Eine Kampagne zu starten, in der bei bestimmten Gelegenheiten nachfüllbare Trinkflaschen an Gäste und Einheimische verteilt werden.

Bozen, 30.12.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Vom Landesfamiliengeld+ sollen Väter von zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2019 geborenen Kindern profitieren. Arbeiten die Väter im Privatsektor und nehmen Elternzeit in Anspruch, so haben sie, je nachdem, ob sie während der Erziehungszeit Geld vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin beziehen oder nicht, ein Recht auf zwischen 400€ und 800€ monatlich. Das Landesfamiliengeld+ wird für maximal 3 Monate ausbezahlt. Diese Förderung sollte einen Anreiz für Väter schaffen, nach der Geburt ihrer Kinder eine Auszeit von der Erwerbstätigkeit in Anspruch zu nehmen und sich eine Zeit lang hauptsächlich um die Erziehung ihres Neugeborenen zu kümmern.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie viele Antragssteller für das Landesfamiliengeld+ gab es in den Jahren 2016, 2017, 2018 und – falls die Zahlen schon vorhanden sind – 2019? Wie viele Anträge wurden gewährt?
  2. Haben sich durch das Landesfamiliengeld+ mehr Väter eine Auszeit vom Beruf zugunsten der Elternzeit genommen? Wurde der gewünschte Effekt also erreicht?
  3. Wie viele Väter im Privatsektor nahmen in den Jahren (2014 und 2015), also vor der Einführung des Landesfamiliengeld+ – einen mehrwöchigen Vaterschaftsurlaub in Anspruch, wie viele in den Jahren 2016-2019?

Bozen, 23.12.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier können die Antwort der Landesregierung und unsere Replik heruntergeladen werden.

Seit ihren Anfängen ist eines der Ziele der Freien Universität Bozen jenes, eine internationale Universität zu sein, die für kluge Köpfe aus aller Welt attraktiv ist – in der Hoffnung, dass die Absolventen nach Studienabschluss in Südtirol bleiben, um hier zu arbeiten. Die Gesellschaft und Wirtschaft Südtirols brauchen nämlich dringend hochqualifizierte Arbeitskräfte und die demographische Entwicklung innerhalb des Landes verläuft hinsichtlich der Deckung dieses Bedarfs derzeit eher ungünstig.

Eine mindestens einjährige Ansässigkeit der Studierenden aus nicht europäischen Ländern als Voraussetzung für den Zugang zu den Vorteilen im Rahmen des Rechtes auf Hochschulbildung ist ein potentielles Hindernis für die Internationalisierung der Freien Universität Bozen. Das erste Jahr ist nämlich die Zeit des Einlebens und wenn manchen Menschen Rechte verwehrt werden, die andere Studierende genießen können, ist dies sicher kein Anreiz, sich in unsere Universität einzuschreiben, vor allem wenn es sich um Personen handelt, die aus weit entfernten Ländern stammen.

In keiner anderen Universität Italiens gibt es eine solche Einschränkung.

Dies kann nicht im Interesse Südtirols liegen: Es darf nämlich nicht vergessen werden, dass es sich um Personen mit einem hohen Bildungsgrad handelt. Vor der Einschreibung an der Universität Bozen müssen diese ein Auswahlverfahren durchlaufen, das auf der vorgegebenen Anzahl an Studienplätzen für die verschiedenen Kurse beruht, sowie die für das Studium an einer mehrsprachigen Universität erforderlichen Sprachkenntnisse
unter Beweis stellen.

Wer an der Universität Bozen studiert, muss außerdem die im Vergleich zu anderen Universitätsstädten höheren Lebenskosten in Kauf nehmen. Daher sollten Studierende, die das Aufnahmeverfahren erfolgreich bestehen, sofort Zugang zu allen Maßnahmen im Rahmen des Rechtes auf Hochschulbildung erhalten, auch wenn sie aus nicht europäischen Ländern stammen.

 

Landtagsabgeordneter
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG

Die Nachricht schockiert: Man mag es nicht fassen, dass Rudi Ladurner nach langem, schwerem Leiden verstorben ist. Er hat so viele Krankheiten und Herausforderungen bewältigt, dass sein Abgang kaum glaubhaft erscheint.

Für das, was der Verstorbene für Südtirols Theater- und Kulturszene geleistet hat, ist „außerordentlich“ ein nur schwacher Begriff. Er hat nach seiner Zeit am Wiener Burgtheater seit 35 Jahren zeitgenössisches wie professionelles Theater in Südtirol, zumal in seiner Stadt Meran heimisch gemacht und die um 1980 noch durchgreifend konservative Ausrichtung der Theaterkultur mit Entschiedenheit und Mut geöffnet. Wie Klaus Gasperi und Georg Kaser gehört er zu jenen Pionieren der 1970-er Jahre, die das Theater als Chance erkannt haben, um das enorme kulturelle Potenzial Südtirols in seiner Vielfalt zum Leuchten zu bringen. Dafür hat Rudi Ladurner weder Mühen noch Opfer gescheut und mit dem „Theater in der Altstadt“ 1990 eine bleibende Wegmarke über Meran hinaus gesetzt. Vor allem war er Inspirator für eine jüngere Generation, die er mit Umsicht und Entschiedenheit aufgebaut hat. Mit Rudi Ladurner ist eine Symbolfigur des Aufbruchs gegangen, zudem eine trotz ihrer Ecken und Kanten ungemein liebenswerte Persönlichkeit. Chapeau, Rudi, Du bleibst unvergessen!

Bozen, 19.12.2019

Hans Heiss
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba

BESCHLUSSANTRAG.

Wie jeden Winter nimmt die Situation der Obdachlosen, die auf der Straße leben, auch 2019/2020 wieder dramatische Formen an. In den größeren Ortschaften, allen voran in der Landeshauptstadt Bozen, wo die meisten Obdachlosen anzutreffen sind, ist das Problem besonders ausgeprägt. Jedes Jahr steigt die Zahl der Obdachlosen weiter an.
Wie von der Referentin für Asylsuchende im Bericht des Bozner Gemeinderates angegeben, hatten in Südtirol Ende November etwa 450 Menschen in Einrichtungen für Obdachlose Schutz gefunden. Trotzdem stehen circa 120 weitere Menschen ohne Obdach in der Warteliste für einen Schlafplatz im Landesgebiet.

Diese Menschen lassen sich nicht alle über einen Kamm scheren. Es handelt sich um Obdachlose, auch einheimischer Herkunft, um Asylbewerber „außerhalb der Quote“, um ehemalige Asylbewerber, denen der Schutzstatus verweigert wurde und die Einspruch eingelegt haben, aber auch um Menschen, denen das Recht auf humanitären Schutz oder auf Asyl zuerkannt wurde, welche die Erstaufnahmezentren jedoch verlassen mussten, ohne eine andere Unterbringung gefunden zu haben, um Menschen, die regelmäßig arbeiten oder Ausbildungskurse besuchen, aber keine Wohnung finden
(oder bezahlen) können sowie um Menschen mit abgelaufenen Aufenthaltsgenehmigungen, die diese nicht verlängern können, weil sie kein Domizil angeben können.

Unter den obdachlos gemeldeten Personen befanden sich mehrmals auch Familien mit Kindern.
Dies hat die Gemeinde Bozen dazu veranlasst, dem Angebot für Obdachlose, insbesondere für Arbeiter mit Migrationshintergrund und für Frauen und Kinder, im Dezember 2019 weitere 54 Plätze hinzuzufügen.

Obwohl das Phänomen, mit einer Verschlimmerung der Lage zur kalten Jahreszeit, inzwischen zu erwarten ist, wird es noch immer wie ein Notstand behandelt. Die vorhandenen Einrichtungen können diesem noch nicht ganz gerecht werden, wodurch sich Ehrenamtliche und der Privatsektor angehalten sehen, der Situation Abhilfe zu schaffen.

Diesen Herbst hat der Unternehmer Heiner Oberrauch zum Beispiel eines seiner Gebäude (in der Carducci-Straße) für diejenigen Personen zur Verfügung gestellt, die nicht in der Lage waren eine andere Unterbringung zu finden. Dieses Gebäude wird bis März 45 Personen beherbergen.

Durch die letzten Maßnahmen der Gemeinde Bozen sowie einiger Privatpersonen und Ehrenamtlichen ist die Warteliste ein wenig kürzer geworden. Jedoch leben nach wie vor zahlreiche Menschen auf der Straße und es bedarf endgültiger Schritte, um von diesen Notfallmaßnahmen in einen dauerhaft geregelten Umgang mit der Situation überzugehen.

Was den Einsatz der Zivilbevölkerung angeht, funktioniert das Haus in der Carducci-Straße dank dem Engagement zahlreicher Ehrenamtlichen, die ihrer Aufgabe ohne jegliche Art von Versicherung nachgehen. Sie übernehmen selbstständig Verantwortung für mögliche Vorfälle und arbeiten ohne Unterstützung von öffentlicher Seite. Diesen Menschen gehört Tribut gezollt, sie haben von Seiten eines Landes, das über ein starkes Sozialsystem verfügt, mehr Wertschätzung verdient.

Wohnlösungen zu finden und zu verhindern, dass Menschen auf der Straße und unter der Brücke leben müssen, ist in einer Gesellschaft schließlich im Interesse aller.
Die Situation der Obdachlosen ist in der Tat eine ausgesprochen tragische, einerseits weil sie besonders schwerwiegenden Gefahren für die eigene Gesundheit und Sicherheit ausgesetzt sind, andererseits zeigen uns zahlreiche, in verschiedenen Ländern Nordeuropas umgesetzte „Housing First“- Projekte, dass es unverzichtbar ist, über eine Unterkunft zu verfügen, um ein erstes Domizil angeben zu können, eine Arbeit zu suchen, einen Schutzstatus zu beantragen, später den Wohnsitz anzumelden, um Aufenthaltsgenehmigungen zu erneuern, ordnungsgemäße Ausweisdokumente zu erhalten, um von öffentlicher Seite identifiziert werden zu können und von Integrationsnetzwerken aufgefangen zu werden.

Wir wissen, dass Obdachlose in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fallen. Aufgrund der inzwischen erreichten Ausmaße dieses Phänomens dürfen die Gemeinden mit dieser Aufgabe jedoch nicht allein gelassen werden. Die ansteigende Zahl der Obdachlosen ist auch darauf zurückzuführen, dass viele Menschen die Aufnahmezentren des Landes verlassen müssen (weil sie keinen Anspruch mehr auf einen Platz haben oder aufgrund der kürzlich eingeführten Beschränkung der Flüchtlingsaufnahme) und am Ende auf der Straße landen.
Es bedarf also einer besseren Zusammenarbeit zwischen Staat, Land und Gemeinden, es bedarf mehr Unterstützung und abgestimmter Handlungen. Wir brauchen einen wahrlich nachhaltigen Plan, um diese Situation nicht weiter als einen Notstand behandeln zu müssen.

Aus diesem Grunde beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung mit der Umsetzung folgender Punkte:

  1. gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden und in Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Organisationen und dem Regierungskommissariat einen nachhaltigen Landesplan zu erstellen, um die Situation der Obdachlosen in Südtirol anzugehen;
  2. die nötigen finanziellen und verwaltungstechnischen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um den vereinbarten Plan umzusetzen und den Gemeinden die benötigte Unterstützung zuzusichern, wobei auch angemessene Wege der Finanzierung ausgemacht werden sollen;
  3. den Menschen unter die Arme zu greifen, die Obdachlose mit ihrer Freiwilligenarbeit unterstützen, wie etwa im Falle des Gebäudes in der Carducci-Straße in Bozen. Diesen Freiwilligen ist Schutz zu gewähren, sie gehören versichert und sollten, falls sie es beantragen, eine angemessene Weiterbildung erhalten. Für die Freiwilligen sollte langfristig ein geeigneter Ort geschaffen werden, an dem diese zusammenkommen und die Obdachlosen unterstützen können, sei es mit Decken, anderem Material oder bei der Suche nach einem Haus und einer Arbeit.
  4. in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Programme umzusetzen, um Wohnlösungen für Menschen zu finden, denen zwar ein Schutzstatus zuerkannt wurde, die aber die Aufnahmezentren verlassen müssen, sowie für Menschen, die einer Arbeit nachgehen, jedoch über keine Unterkunft verfügen;
  5. den Staat und das Regierungskommissariat zu ersuchen, Asylbewerber und Familien, die sich momentan außerhalb der Quote befinden, wieder in die Quote aufzunehmen, damit in niederschwelligen Einrichtungen für Obdachlose und in den von den Gemeinden eingerichteten Unterkünften für den „Kältenotstand“ Plätze freiwerden;
  6. den Personen, welche die CAS-Einrichtungen verlassen müssen, in Absprache mit den Gemeinden die Aufnahme in Einrichtungen für Obdachlose zu ermöglichen.

Bolzano, 19/12/2019

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Man möchte meinen, dass die Menschen in der Weihnachtszeit mitfühlender sind. Stimmt leider nicht immer. Heute hat die SVP im 1. Gesetzgebungsausschuss des Landtags den Gesetzentwurf der Grünen Fraktion abgelehnt, der die Anhebung der Mittel für die internationale Zusammenarbeit vorsieht.

Paradox dabei: Diese Ablehnung steht in eklatantem Widerspruch zum Regierungsprogramm von SVP-Lega, in dem Landeshauptmann Kompatscher erklärte: „In diesem Sinne bekennt sich die Landesregierung zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (UN sustainable development goals). Zur Erreichung dieser Ziele übernimmt Südtirol durch aktive Beteiligung an Kooperationsprojekten und Entwicklungszusammenarbeit auch überregionale und internationale Verantwortung.“

Offensichtlich kennt die SVP die “Sustainable Development Goals” der UNO nicht: Das letzte der insgesamt 17 Ziele fordert fortgeschrittene Länder (dazu gehört wohl auch Südtirol!) zur Bereitstellung von „0,7 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts für öffentliche Entwicklungshilfe zugunsten der Entwicklungsländer“ und „von mindestens 0,2 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder“ auf.

Auf Südtirols BIP (rund 23 Milliarden) gerechnet, würde sich die von den Vereinten Nationen geforderte (und von Kompatscher ausgesprochene!) Verpflichtung zwischen 161 Millionen (0,7%) und 46 Millionen (0,2%) bewegen.

Unser Land investiert jedes Jahr jedoch nur 3,5 Millionen Euro (2018 und für den Rest der Legislatur, während 2016 und 2017 4 Millionen Euro investiert wurden). Das entspricht einem mageren Anteil von 0,015% des BIPs. Unser Gesetzentwurf sah eine jährliche Investition von mindestens 0,25% des Haushalts vor, das wären etwa 12 Mio. und entspräche 0,05% des BIPs: Sicherlich nicht die ehrgeizigen Ziele der UNO, aber immerhin ein Fortschritt.

Die SVP hat gegen unseren Vorschlag gestimmt und damit gezeigt, dass ihr Regierungsprogramm aus leeren Worten besteht. Und für die Kommissionsvorsitzende Magdalena Amhof war das heute ein entmutigender Start in ihrer neuen Rolle als Chefin der ArbeitnehmerInnen der SVP.

BZ, 18.12.2019

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Im Dezember 2019 wurden mit großem PR-Aufwand die (sehr begrüßenswerten) neuen Direktverbindungen Bozen-Wien und Bozen-Mailand „eingeweiht“.

Wir stellen in diesem Zusammenhang folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Sind für das Land für die Herstellung dieser Verbindungen Kosten angefallen? Falls ja, bitten wir um die Angabe dieser Kosten.
  2. Werden in Zukunft Kosten für die öffentliche Hand anfallen? Falls ja, bitten wir um die Angabe dieser Kosten.

BZ, 16.12.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

PRESSEMITTEILUNG.

Am Mittwoch, den 18. Dezember wird sich der erste Gesetzgebungsausschuss mit den beiden von der Grünen Fraktion vorgelegten Gesetzentwürfen zur Erweiterung der Kompetenzen der Volksanwaltschaft befassen: Zum einen mit der präventiven Menschenrechtskontrolle, zum anderen mit Natur- und Umweltschutz.

Gesetzentwurf „Präventive Menschenrechtskontrolle“

Zwar haben theoretisch alle Menschen ein Recht auf Freiheit und auf ein selbstbestimmtes Leben. Unter bestimmten Bedingungen ist dieses Recht allerdings eingeschränkt. Die gravierendste Form dieser Einschränkung ist die Gefängnisstrafe. Es gibt aber noch andere Lebenssituationen, in denen wir faktisch eine Einschränkung der persönlichen Selbstbestimmung erfahren oder erfahren können: Wenn wir beispielsweise stationär ins Krankenhaus müssen oder zum Pflegefall werden, wenn wir alt sind und ins Altersheim kommen, wenn wir nicht (mehr) bei Bewusstsein sind, wenn wir in eine psychische oder soziale Krisensituation geraten, in einer Notunterkunft wohnen, wenn wir in einer Flüchtlingsunterkunft untergebracht sind o.ä.

Auch unter eingeschränkten Freiheitsbedingungen müssen die Grundrechte garantiert werden.

In Österreich ist die Volksanwaltschaft für die Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte in sämtlichen Einrichtungen, in denen Menschen mit einer bestimmten Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit leben, zuständig. Die Volksanwaltschaft ernennt dafür eine Kommission, die regelmäßig Besuche in Justizanstalten, Kasernen, psychiatrischen Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen, Krisenzentren, Wohngemeinschaften für Jugendliche sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchführt. Personalmangel, Schichtarbeit, Überlastung, organisatorische Mängel, veraltete Strukturen – das sind nur einige der Gründe, die dem Problem zugrunde liegen können. Die Tatsache, dass Besuche durchgeführt werden, führe zu mehr Bewusstwerdung der Problematik und einer allgemeinen Verbesserung der Situation.

In Italien und in Südtirol ist die Situation erst zum Teil rechtlich erfasst worden. Was die Rechte von Kindern und Jugendlichen angeht, so gibt es die Garantenfigur in der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Der/Die Kinder- und Jugendanwalt/anwältin hat den gesetzlichen Auftrag zur Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte, was Minderjährige betrifft.

Für die Grundrechte von Erwachsenen, die in einer Situation der eingeschränkten Freiheit leben, gibt es dahingegen keine präventive Handhabe. Die Volksanwaltschaft wäre dazu prädestiniert, die präventive Menschrechtskontrolle auszuüben, ist aber (noch) nicht mit dem nötigen Mandat ausgestattet. Diese gesetzliche Lücke soll mit dem Entwurf geschlossen werden.

Hier der vollständige Landesgesetzentwurf, der Begleitbericht und das Gutachten des Rates der Gemeinden.

 

Gesetzentwurf “Ausweitung der Aufgaben der Volksanwaltschaft auf den Umweltbereich“

In einer gesunden und sauberen Umwelt zu leben ist für die heutigen, aber vor allem für die zukünftigen Generationen, ein Bürgerrecht. Doch bleiben Umweltanliegen leider allzu oft unbeachtet und in Italien gibt es noch keinen vergleichbaren Rechtsrahmen wie jenen in Österreich, wo zu den verschiedenen Anwaltschaften in allen österreichischen Bundesländern die Umweltanwaltschaft zählt.

Die Umwelt und ihre Rechte zu schützen bedeutet, die Menschen und ihre Rechte zu schützen.

Anhand des Tiroler Beispiels können wir sehen, wie eine Umweltanwaltschaft gut funktionieren kann. Auch das Trentino hat, um die legislativen staatlichen Mängel zu überwinden, eine Lösung gefunden, und die Aufgaben der Volksanwaltschaft auch auf den Umweltbereich ausgeweitet. Wer die Rechte der Natur verteidigt, wird so zu einem Bezugspunkt für Menschen und Verbände, die hautnah miterleben, wie die Integrität der Natur gefährdet wird. Um ein Beispiel zu nennen: Im Falle eines „Bagatelleingriffs“, wie jenen von Olang, den wir in der Vergangenheit kritisiert hatten, würde eine mit Umweltkompetenzen ausgestattete Volksanwaltschaft eine Institution darstellen, der die Verteidigung der Rechte eines wertvollen natürlichen Lebensraums anvertraut werden könnte. Die Volksanwaltschaft könnte Druck ausüben auf die zuständigen Stellen, die bestimmte Projekte genehmigen und auf diejenigen, deren Aufgabe es ist, angemessene Kontrollen durchzuführen.

Hier der vollständige Landesgesetzentwurf, der Begleitbericht und das Gutachten des Rates der Gemeinden.

 

 

Antidiskriminierungsstelle: Das Präsidium ignoriert die Vereine und reduziert die Stelle auf ein einfaches Büro.

Leider gibt es im Feld der Anwaltschaften des Landes Südtirol auch eine schlechte Nachricht bezüglich der Antidiskriminierungsstelle: Obwohl diese seit 2014 per Landesgesetz vorgesehen ist, kam es bisher noch nicht zu ihrer Errichtung. Mit dieser Stelle sollte die Umsetzung der europäischen Richtlinie 2000/43/EG in Südtirol garantiert werden, die von jedem Mitgliedsland die Schaffung einer Stelle zur Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung fordert. In Italien existiert seit 2003 eine staatliche Antidiskriminierungsstelle und mittlerweile gibt es regionale Zentren in Venetien, im Piemont, in der Lombardei, in Ligurien, in der Emilia-Romagna, in Kalabrien, in den Marken, in Apulien und auf Sizilien.

Nach fünf Jahren der Untätigkeit bestimmte das Landtagspräsidium letzte Woche per Beschluss, dass die Antidiskriminierungsstelle auf ein Büro der Volksanwaltschaft reduziert werden soll. Mehr als 30 Vereine, die in diesem Bereich tätig sind, wurden so vor vollendete Tatsachen gestellt und konnten erst im letzten Moment eigene Vorschläge einbringen. Doch zu spät – ihnen wurde gesagt, dass die Entscheidung bereits getroffen sei.

Aber nicht nur das: Landtagspräsident Noggler teilt uns mit, dass der Beschluss nicht einmal vom Landtag genehmigt werden müsse. Und das, obwohl das Gesetz ein Verfahren vorsieht, bei dem das Präsidium Vorschläge macht und sie dem Landtag zur Genehmigung vorlegt. Hierbei darf nicht vergessen werden, dass das Präsidium nicht die politische Zusammensetzung des Landtags widerspiegelt. Von den sechs Mitgliedern gehören fünf der Mehrheit und nur eines der Opposition an. Dieses Mitglied der Opposition (Maria Rieder) stimmte dann auch als einziges gegen den Beschluss, während es in der Mehrheit nur eine Enthaltung gab (Helmuth Renzler). Die Entscheidung über ein so wichtiges Organ darf nicht nur einem Teil der Mehrheit überlassen werden!

Die Grüne Fraktion fordert das Präsidium auf, diesen Beschluss zurückzunehmen und Gespräche am runden Tisch zu eröffnen, wo auf Augenhöhe mit den Vereinen Vorschläge ausgearbeitet werden sollen. Außerdem fordern wir, dass die endgültige Entscheidung dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt wird.

Bozen, 17.12.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Frau Landesrätin Hochgruber Kuenzer hat ausführlich auf die Landtagsanfrage bezüglich der Zusammenlegung der beiden Skigebiete Langtaufers und Kaunertal der Grünen geantwortet. Das Umweltgutachten ist eindeutig negativ und das zweite sozio-ökonomische Gutachten kommt auch zu einem negativen Schluss.

Allerdings wurde das zweite sozioökonomische Gutachten ohne Befragung der Grauner Bevölkerung gemacht. „Die Einbindung des Tourismus, des Handwerks und auch der Gemeindeverwaltung ist völlig unzureichend erfolgt“ sagt Hanspeter Staffler von den Grünen und fordert die Landesregierung auf, keine Entscheidung über die Köpfe der Graunerinnen und Grauner hinweg zu treffen.

Der im Jahr 2018 erfolgte Zusammenschluss von den Schigebieten Haideralm und Schöneben kostete über 20 Millionen Euro und wurde von den Bürgerinnen und Bürgern von Graun gebilligt in der Annahme, dass damit der Zusammenschluss Langtaufers-Kaunertal endlich vom Tisch sei. Trotz Klimakrise, negativer Umweltgutachten, ablehnender Haltung von großen Teilen der Bevölkerung hält sich die Landesregierung bedeckt.

Zusätzlich läuft das Schigebiet Schöneben-Haideralm Gefahr, vor der eigenen Haustür Konkurrenz zu bekommen, was für Schöneben betriebswirtschaftlich äußerst riskant ist.

„Die Südtiroler Grünen sprechen sich strikt gegen das Projekt des Zusammenschlusses aus, weil es die Landschaft verschandelt, sensible Lebensräume zerstört, Verkehr anzieht und den bestehenden sanften Tourismus in Langtaufers zunichtemacht“ schließt Hanspeter Staffler.

Bozen, 16.12.2019

L.-Abg.
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier stehen die Anfrage und die Antwort mit den jeweiligen Anlagen zum Download bereit.