HomeDeutschWOBI-Gesetz: Das Recht auf Wohnen darf keine Erziehungsmaßnahme sein!

WOBI-Gesetz: Das Recht auf Wohnen darf keine Erziehungsmaßnahme sein!

Der Landtag hat sich heute mit dem IPES-Gesetzentwurf befasst. Die Grüne Fraktion stimmte gegen eine Reform, die es nicht geschafft hat, sich mit dem „Raum und Landschaft“-Gesetz abzustimmen und durch einige Punkte der LegaSalvini zusätzlich verschlimmert wurde. Kleiner positiver Punkt: Wir haben mehr Transparenz bei den Käufen und Verkäufen durch das WOBI erreicht.

„Das Recht auf Wohnen kann keine erzieherische Maßnahme sein, davon sind wir überzeugt. Die SVP hat sich von ihrem Koalitionspartner, der Lega Salvini, die aus ihrem Dornröschenschlaf erwacht zu sein scheint, mitreißen lassen und populistischen Maßnahmen zugestimmt, die Zahlungssäumige und (vielleicht!) Straffällige von vornherein vom sozialen Wohnungsbau ausschließen“, so der Kommentar von Brigitte Foppa am Ende der Debatte über das WOBI-Gesetz. Eine weitere sehr bittere Pille war das Beharren auf dem ethnischen Proporz bei der Wohnungsvergabe. Eine bezeichnende politische Botschaft der SVP, die uns unserer Meinung nach auf dem Weg des Zusammenlebens der Sprachgruppen einen Riesenschritt zurückwirft“, so die Grünen Abgeordneten Foppa, Dello Sbarba und Staffler.

Neben den heute neu dazugekommenen Verschlechterungen bleiben die grundlegenden Probleme des Gesetzes bestehen, nämlich

  • die Delegierung fast aller wichtigen Regelungen an die Landesregierung
  • den Zugang auch der Mittelschicht zu den WOBI-Wohnungen, von denen es bereits jetzt zu wenige gibt
  • das „Enger-Stellen“ der Schraube durch Befristung der Mietverträge und Vorweisungszwang der Besitzdokumentation für ausländische Antragsteller:innen (auch für jene, die an diese Dokumente nicht heran kommen).

Positiv zu vermerken ist, dass ein von uns eingebrachter Änderungsantrag angenommen wurde, mit dem wir für mehr Transparenz bei Kauf- und Verkaufstransaktionen des WOBI gesorgt haben. Käufe und Verkäufe des WOBI müssen daher jedes Jahr veröffentlicht werden.

Unser Urteil zum Gesetz ist negativ – diese „Reform“ bleibt eine verpasste Chance.

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