HomeDeutschZuständigkeiten der Region für das Gerichtswesen und den Strafvollzug

Zuständigkeiten der Region für das Gerichtswesen und den Strafvollzug

Regionalrat nimmt Beschlussantrag der Grünen an

Hauptanliegen des Antrags ist der Vorschlag, eine regionale Verwaltungsbehörde, die ausschließlich für die Gefängnisse Trient und Bozen verantwortlich ist, einzurichten. Momentan sind die beiden Gefängnisse der „makroregionalen“ Behörde, die auch die Regionen Venetien und Friaul-Julisch Venetien einschließt, unterstellt. Diese wichtige Einrichtung, die für den Straffvollzug, die Gesundheit, die Arbeit inner- und außerhalb der Haftanstalt, die Berufsausbildung der Gefangenen und das Personal zuständig ist, befindet sich also fernab von Trentino-Südtirol.
„Die Einrichtung einer regionalen Verwaltungsbehörde, die nur für das Trentiner und Bozner Gefängnis zuständig ist, erlaubt es den autonomen Institutionen, sich besser zu koordinieren und effizienter in die Bereiche Wiedereingliederung und Resozialisierung von Gefangen einzugreifen, was wiederum die Anzahl von Wiederholungstaten reduziert“, erklärt der grüne Abgeordnete Riccardo Dello Sbarba, Erstunterzeichner des Antrags. „Das dient der Vorbeugung von Straftaten, verbessert das zwischenmenschliche Zusammenleben und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger.“
Der von der Grünen Fraktion eingereichte Beschlussantrag wurde auch von Vertretern von PD, PATT und UPT unterzeichnet. Er wurde ohne Gegenstimmen angenommen.
Die Grüne Fraktion dankt dem Anwalt Fabio Valcanover für die Zusammenarbeit und die Unterstützung, die er für diese Initiative geleistet hat.
24.01.2018
Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa, Hans Heiss
Beschlussantrag:
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