HomeDeutschWarum wird Südtirols schönster Palabirn-Anger nicht geschützt?

Warum wird Südtirols schönster Palabirn-Anger nicht geschützt?

PalabirnAnfrage an Landesrat Theiner.
Nördlich der Fraktion Lichtenberg in der Gemeinde Prad im Vinschgau liegt unmittelbar vor der kleinen dörflichen Siedlung ein Anger mit hochstämmigen Palabirnbäumen: Die elf mächtigen Bäume bilden eine Streuobstanlage, die in reizvollem Kontrast steht zum umliegenden Intensivobstbau und die seit 200 Jahren das dörfliche Ensemble von Lichtenberg kulturlandschaftlich ideal ergänzt. Die Anlage mit gesunden, noch für Jahrhunderte lebensfähigen Bäumen, bildet den Vordergrund des kompakten Dorfkerns, der Schlossruine Lichtenberg, mit dem dahinter sichtbaren Ortlermassiv und formt ein Ortsbild von besonderem, kaum mehr wieder zu findendem Reiz. Als Kulturpflanze bietet die Palabirne mit ledriger Schale, intensivem Aroma und süßlichem Fruchtfleisch hohen Nährwert und reizvollen Geschmack, sie gilt als Inbegriff von Regionalität.
Nun soll Lichtenbergs landesweit einzigartiger Palabirn-Anger einem Vorhaben geförderten Wohnbaus weichen, da der Eigentümer des Grundstücks die Liegenschaft abgetreten hat, um darauf vier Wohneinheiten zu errichten; auch die bereits im Dorfkern vorhandene Feuerwehrhalle soll auf das Grundstück ausgelagert werden.
Der Gemeinderat Prad hat ab Anfang 2014 entsprechende Beschlüsse gefasst und die Abänderungen des Flächenwidmungsplans zum Bauleitplan (BLP) beschlossen. Die im Mai 2015 neu gewählte Gemeindeverwaltung hat den angelaufenen Umwidmungsprozess bruchlos fortgesetzt, ohne die Rechtsmittel einzulegen, die ihr noch zur Verfügung gestanden wären: So wurden Abänderungen des Flächenwidmungsplanes und der Durchführungsbestimmungen zum BLP, die Einleitung der Enteignungsverfahren ebenso beschlossen wie die Termineröffnung für die Einreichung von Gesuchen verabschiedet, auch die entsprechende Kundmachung für die Zuweisung geförderten Wohnbaus bereits veröffentlicht. Bedauerlicherweise hat die Landeskommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung am 17. September 2015 der Abänderung zum BLP zugestimmt, da die Gutachten der Landesämter zur Wildbach- und Lawinenverbauung ebenso positiv waren wie jenes des Landesamts für Gewässerschutz.
Ein Gutachten des Landesamts für Landschaftsökologie wurde leider nicht eingeholt, auch waren Vertreter des Amtes bei der Kommissionssitzung nicht anwesend. Nun besteht akute Gefahr, dass angesichts der fast abgeschlossenen Verfahren dieses Juwel der Vinschgauer Kulturlandschaft weitgehend zerstört wird. Der sich abzeichnende Verlust wäre umso schmerzlicher, da
im Einzugsgebiet der Fraktion genügend andere Gebäude der Wiedergewinnung harren;
die Feuerwehr bereits über eine, nur mäßig beengte Halle verfügt;
der geschlossene Charakter der Siedlung aufgebrochen würde.
Die vorgesehene Überbauung des Angers spräche daher zwar nicht rechtlich, aber inhaltlich den Prinzipien des künftigen, von Landesrat Theiner betriebenen Raumordnungsgesetzes ebenso Hohn wie der Erhaltung eines Herzstücks der Kulturlandschaft im Oberen Vinschgau.
Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass in den Durchführungsbestimmungen zum BLP der Marktgemeinde Prad am 29. 6. 2006 die Fläche des Palabirn-Angers zwar als „Golfplatz“ bzw. Golf-Übungsanlage ausgewiesen wurde, dabei aber die „Schlägerung und Rodung der bestehenden Birnbäume ausdrücklich verboten“ wurde.
Die Restchance zum Schutz des Angers muss genutzt werden – dringend gefragt ist die Vermittlung des zuständigen Landesrats Theiner, der sich auch in seinem Heimatbezirk dem Schutz der Kulturlandschaft verpflichtet sehen wollte.
Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  • Warum ist der Palabirn-Anger nicht in den Landschaftsplänen der Gemeinde ausgewiesen?
  • Wurde ein Gutachten des Amtes für Landschaftsökologie eingeholt?
  • Wird sich die Landesregierung, namentlich der zuständige Landesrat einschalten, um nach Möglichkeiten der Rettung des Palabirn-Ensembles von Lichtenberg zu suchen?

Bozen, den 24. November 2015
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

Author: admin

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