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Von wegen Klimaland!

Der Flughafen auf dem Prüfstand der Alpenkonvention

Flughafen Landebahn Blick Burggrafenamt
Seit Beginn der Debatte über die Flughafenerweiterung wird immer wieder die Alpenkonvention ins Feld geführt. UmweltschützerInnen weisen, vollkommen zu Recht und meist ungehört, darauf hin, dass dieser völkerrechtliche Vertrag im Verkehrsprotokoll keinen weiteren Ausbau von Flughäfen vorsieht. Aus diesem Zweifel heraus hat die grüne Landtagsfraktion die CIPRA Österreich um ein Gutachten hierzu gebeten. Es wurde uns von der Rechtsservicestelle der Internationalen Alpenschutzkommission am Montag, 8. Mai vorgelegt.
CIPRA Österreich hält darin zusammenfassend fest, dass „die Gesamtwirkung des beabsichtigten Ausbaues des Flughafens jedenfalls in einem starken Spannungsverhältnis zu den Zielsetzungen des Verkehrsprotokolls zu stehen [scheint].“
Weitere wichtige Erkenntnisse des Gutachtens bestätigen die Zweifel der GegnerInnen des Flughafenausbaus in diversen Punkten:

  1. Der Anstieg des Luftverkehrs widerspricht den grundlegenden Zielen des Verkehrsprotokolls, Schadstoffemissionen zu verringern und den Transport auf die Schiene zu verlagern.
  2. Nach Artikel 12 des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention handelt es sich bei der Flughafenvergrößerung aufgrund der Intensivierung der Umweltbelastungen einschließlich des Fluglärms um einen „erheblichen“ Ausbau. Ein solcher muss vermieden oder begrenzt werden, indem umweltfreundlichere Alternativen sorgsam abgewogen werden.
  3. Denkbare Alternativen müssen sorgfältig analysiert werden – genauso wie auch die Flughafenvergrößerung bewertet wurde. Zuerst ist die Möglichkeit zu prüfen, die Zugverbindungen zu bereits bestehenden Flughäfen in der Nähe auszubauen. Die Mobilität muss durch den Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel verbessert werden. Diese Maßnahmen stehen laut CIPRA vor einem „erheblichen“ Flughafenausbau!
  4. Der Landesgesetzentwurf und der Entwicklungsplan lassen Umwelt- und Gesundheitsschutz außer Acht. Diese müssten jedoch laut dem Verkehrsprotokoll berücksichtigt werden. Wegen eventueller Gesundheitsrisiken und aus Sicherheitsgründen, die auch der besonderen Topographie geschuldet sind, ist es notwendig, das Vorsorgeprinzip anzuwenden.
  5. Das Verkehrsprotokoll verlangt für Infrastrukturprojekte erheblichen Ausmaßes „Zweckmäßigkeitsprüfungen“, „Umweltverträglichkeitsprüfungen“ und „Risikoanalysen“. Diese müssen VOR der Bewilligung des Projektes durchgeführt werden. All diese Kontrollen stehen momentan noch aus.
  6. Im Verkehrsprotokoll gilt das „Verursacherprinzip“ und somit die volle Einrechnung der externen Kosten. Daher müssen alle Kosten, von den Umweltkosten bis hin zu den ökonomischen Kosten (auch für Private und die umliegende Wirtschaft), denjenigen angelastet werden, die die Infrastruktur nutzen.
  7. Die Nachbarstaaten müssen laut Alpenkonvention über solche Projekte informiert werden, um allfällige Auswirkungen auf ihrem Staatsgebiet bewerten zu können. Im Fall des Bozner Flughafens wurden Österreich und Deutschland nicht informiert.
  8. Der Flughafenausbau ist auch aus Sicht des Tourismusprotokolls der Alpenkonvention kritisch zu bewerten. Das Protokoll tritt für nachhaltigen Tourismus ein. Der Anstieg von KurzurlauberInnen widerspricht diesem Ziel.

All diese Bewertungen sucht man sowohl im Landesgesetzentwurf als auch im Entwicklungskonzept vergeblich. “Wirtschaftlichkeit” hat bei den Zielsetzungen Vorrang vor dem Schutz des Alpenraums.
Zur Erinnerung: Die Alpenkonvention ist ein internationaler Vertrag, der umfassende Schutzmaßnahmen für den Alpenraum vorsieht. Sie schafft die Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung für viele Gebiete und hat in den Staaten, die ihn ratifiziert haben, Rechtsgültigkeit. In Italien ist das Verkehrsprotokoll am 7. Mai 2013 in Kraft getreten. Die Bestimmungen der Alpenkonvention gelten auch für Südtirol.
Wir fordern daher die Landesregierung auf, die im Verkehrsprotokoll genannten Auflagen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung zu berücksichtigen. Die Ratifizierung des Ergebnisses der Volksbefragung vom 12. Juni muss auf diese Zeiterfordernisse abgestimmt werden.
Besser wäre natürlich gewesen, von Anfang an in vollem Einklang mit der Alpenkonvention zu agieren. Die gelebte Anerkennung dieses grandiosen Werkzeugs zum Schutz des Alpenraums und seiner BewohnerInnen stünde dem Klimaland Südtirol wohl zu Gesichte.
Bozen, 10.05.2016
Grüne Fraktion im Südtiroler Landtag
Das Gutachten der CIRPA Österreich:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2016/05/Endversion_StellungnahmeRSS_FlughafenBozen_12042016.pdf“]

Author: admin

Rettung auf Raten od
Eine Überdosis Vita
4 COMMENTS
  • Forum Flughafen Bozen / 12. Mai 2016

    Wieso haben Sie den abschließenden Satz auf Seite 9 nicht auch zitiert? „Das Verkehrsprotokoll stellt die endgültige Entscheidungsbefugnis über den Ausbau des Flughafens Bozen in das Ermessen der zuständigen nationalen Behörden. Insofern kann kein expliziter Verstoß des Landesgesetzentwurfes Nr. 60/15 über Bestimmungen zum Flughafen Bozen sowie des darauf basierenden Entwicklungskonzeptes gegen das Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention festgestellt werden“

    • Buero / 13. Mai 2016

      Dass der Ausbau eines Flughafens „in das Ermessen“ der jeweiligen staatlichen Behörden gestellt wird, entspringt der Tatsache, dass das Verkehrsprotokoll ein internationaler Vertrag im Umweltbereich ist.
      Dazu ist auf Seite 3 der CIPRA-Stellungnahme zu lesen: >> Wenngleich das Verkehrsprotokoll eines jener Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention mit dem höchsten Determinierungsgrad ist, sind seine Artikel größtenteils sehr unbestimmt formuliert. Dies entspricht der Natur völkerrechtlicher Verträge im Umweltbereich. […] Der spezifisch auf den Luftverkehr ausgerichtete Art. 12 VerkP verpflichtet die Vertragsparteien, „die Umweltbelastungen des Flugverkehrs einschließlich des Fluglärms soweit wie möglich zu senken“ (Abs. 1 S. 1) und „das öffentliche Verkehrssystem von den alpennahen Flughäfen in die verschiedenen Alpenregionen zu verbessern, um in der Lage zu sein, die Verkehrsnachfrage zu befriedigen, ohne dadurch die Belastung der Umwelt zu erhöhen“ (Abs. 2 S. 1).“ << Die Unterzeichnerstaaten müssen den Verpflichtungen des Verkehrsprotokolls (Senkung der Umweltbelastungen und Verbesserung des öffentlichen Verkehrssystems) jedenfalls nachkommen.

  • Forum Flughafen Bozen / 12. Mai 2016

    Wieso haben Sie den abschließenden Satz auf Seite 9 nicht auch zitiert? „Das Verkehrsprotokoll stellt die endgültige Entscheidungsbefugnis über den Ausbau des Flughafens Bozen in das Ermessen der zuständigen nationalen Behörden. Insofern kann kein expliziter Verstoß des Landesgesetzentwurfes Nr. 60/15 über Bestimmungen zum Flughafen Bozen sowie des darauf basierenden Entwicklungskonzeptes gegen das Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention festgestellt werden“

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