HomeLandtagsarbeitBeschlussanträgeLandesbeihilfen gegen die Folgen der Pandemie: Krise des Tourismus, Krise vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Landesbeihilfen gegen die Folgen der Pandemie: Krise des Tourismus, Krise vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

BESCHLUSSANTRAG.

Die Landesregierung trägt sich mit der Absicht, einzelne Sektoren der Südtiroler Wirtschaft mit ausgiebigen Beihilfen zu unterstützen. Die Rede ist von einer Größenordnung von 500 Mio. €, um nach dem Vorbild von Staaten wie Deutschland und Österreich bzw. einzelnen Bundesländern die Krisenfolgen abzufedern. Die Beihilfen sollen Umsatzeinbußen und die dürftigen staatlichen Beihilfen zumindest teilweise ausgleichen und Lohnausfälle abfedern.

Die Beitragssummen sollen nach den Vorstellungen der Wirtschaftsverbände etwa 375 Mio. € für den Tourismus, ca. 271 Mio. € für den Handel und 220 Mio. € für das Handwerk erreichen und an betroffene Betriebe zugewiesen werden, sofern die Umsatzeinbußen eine bestimmte Größenordnung überschreiten. Von Seite des Landes wird die geforderte Größenordnung von 866 Mio. € zwar nicht erreicht werden, aber mit den angepeilten 500 Mio. € doch beachtliches Ausmaß erzielen.

Eine ausgiebige Hilfe für Unternehmen im Allgemeinen und für Tourismusbetriebe im Speziellen ist grundsätzlich zu begrüßen, sofern auch die Situation der in Lohnausgleich bzw. in Arbeitslosigkeit befindlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemessen und gerecht berücksichtigt wird. Die aus Steuermitteln gewährte Beihilfe sollte an Bedingungen geknüpft werden, um die Situation der Mitarbeiter*innen langfristig zu verbessern.

Neben den pandemiebedingten Schwierigkeiten im Tourismus gilt sozialen Aspekten des Sektors besonderes Augenmerk, vor allem den Saisonangestellten im Tourismussektor. Saisonarbeiter*innen, die aufgrund der Krise keine Anstellung finden und bisher Arbeitslosengeld bezogen haben, stehen jetzt ohne finanzielle Absicherung da.

Obwohl sich unter Umständen eine Lösung in Rom anzubahnen scheint, sind auch Ausgleichszahlungen des Landes geboten. Mittelfristig sind stabile Maßnahmen der Unterstützung notwendig, damit Saison-Angestellte auch Planungssicherheit haben.

Anzustreben sind auf jeden Fall Ganzjahresverträge. Derzeit ist es üblich, dass nach einer Saison angereifte Restbestände an Ferien und Freistunden ausbezahlt werden und die Angestellten die Zeit bis zum nächsten Saisonbeginn mit Arbeitslosengeld überbrücken.

Diese Leerzeiten werden also von allen Beitragszahler*innen abgedeckt, in einer riesigen Umschichtung an Beiträgen zugunsten des Tourismussektors. Kurz- bis mittelfristig ist eine Umstrukturierung des Tourismussektors anzustreben: Anzudenken ist etwa eine eigene Tourismus-Kasse, ähnlich jener der Bauarbeiterkasse, die vom Tourismussektor getragen werden muss, damit die finanzielle Abdeckung der Leerzeiten nicht auf andere Sektoren übertragen und von diesen finanziert wird. Das würde die anderen Sektoren entlasten und Druck aus dem derzeitigen Sozialsystem nehmen.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Die Entwicklung eines Hilfspakets an klare Bedingungen zugunsten der Mitarbeiter*innen des Tourismussektors zu binden;
  2. Die Umschichtung von Saisons- zu Ganzjahresverträgen voranzutreiben;
  3. Die Einführung einer eigenen Tourismus-Kasse für den Tourismussektor nach dem Vorbild der Bauarbeiterkasse vorzubereiten.

Bozen, 02.03.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Author: Heidi

Val di Fleres, cava
Insegnanti di musica
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