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Transparenz verjährt nicht

BESCHLUSSANTRAG – Transparenz verjährt nicht

Im Südtiroler Bürgernetz werden nicht nur die Akte des Landtages sondern auch die Beschlüsse der Landesregierung veröffentlicht. Dies stellt eine gute Praxis für transparente, bürgerInnen-nahe Verwaltung dar, ist doch gerade dadurch der Zugang zu allen Beschlüssen für alle BürgerInnen, oder zumindest für jene, die im Umgang mit Internet geschult sind, gewährleistet.

Unumgänglich für die tatsächliche Transparenz ist die Auffindbarkeit der Dokumente. Bereits jetzt ist dies nicht sehr einfach, jedoch zumindest theoretisch möglich. Allerdings gilt das nicht für die Beschlüsse der Landesregierung. Sie werden laut Bürgernetz (https://cert.provinz.bz.it/beschluesse/searchn/profilesearchact2.asp) „ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung (…) von der Webseite entfernt und können dann weder abgerufen noch herunter geladen werden.

Somit entsteht hier ein wesentliches Transparenzleck, denn die alten Beschlüsse sind für die BürgerInnen über das Internet nicht mehr abrufbar, ja man erfährt online nicht einmal, ob es entsprechende alte Beschlüsse zu einem bestimmten Sachverhalt gibt, die man eventuell über das Amt für Institutionelle Angelegenheiten anfragen könnte.

Dies alles vorausgeschickt

beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

die Beschlüsse der Landesregierung in Zukunft auf dem Bürgernetz auch nach der Jahresfrist online zu lassen;

ältere Beschlüsse der letzten zehn Jahre zumindest in Titelauflistung online zu stellen.

BZ, 18.03.2014

Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

 

Author: admin

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