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L.Abg. Sigmar Stocker wirft den Grünen Südtirols vor, die Kampagne des Münchner Umwelt-Instituts heimlich unterstützt zu haben. Wir sollten – so Stockers Verdacht – damit der Bundestagskandidatur von Karl Bär auf der Grünen Landesliste in Bayern Schützenhilfe im Wahlkampf gewährt haben.
Gewiss ist verständlich, dass es für den Blauen Stocker in Südtirol kaum Schlimmeres geben kann als das Auftreten eines Grünen mit Namen Bär (womöglich mit islamistischem Hintergrund) und so beeilen wir uns, ihn zu beruhigen:

  • Wir Südtiroler Grüne sind an der Kampagne des Münchner Umweltinstituts nicht beteiligt. Mit Karl Bär hatten wir uns im April 2017 zu einem allgemeinen Meinungsaustausch zum Thema Landwirtschaft getroffen.
  • Wir Grüne wurden, wie auch die Malser AktivistInnen, von der Kampagne des Umweltinstituts überrascht. Sie weist durchaus auch einige Schwächen auf, etwa dass ganz Südtirol und alle Bauern in einen Topf geworfen werden oder dass sie sich durch die Verwendung eines Bildes aus der biologischen Landwirtschaft den Vorwurf der Unprofessionalität gefallen lassen muss.
  • Die Aktion legt aber auch den Finger in die Wunde. Kaum ein Land spielt wie Südtirol mit dem „sauberen Image“ des Landes in den Bergen, das von naturnaher Landwirtschaft und schöner Landschaft lebt. Dem widerspricht eine weitgehend monokulturell angelegte Landwirtschaft mit großem maschinellen und chemischen Einsatz. Die Münchner Kampagne bricht dieses Tabu und wirft wichtige Fragen für die künftige Ausrichtung der Südtiroler Landwirtschaft auf.
  • Die emotionalen und beleidigten Reaktionen des offiziellen Südtirols finden wir deshalb überzogen, die von der Landesregierung angedrohte strafrechtliche Verfolgung ist absurd.
  • Wir glauben hingegen: Irritation schafft Veränderung!
  • In diesem Sinne sind wir davon überzeugt, dass der Weg vom konventionellen Obstbau zu einer stärker biologischen Ausrichtung mit Nachdruck zu verfolgen und der Pestizid-Einsatz Schritt für Schritt zu verringern ist. Die Zeichen dafür, dass dies erkannt wird, stehen besser als früher. Die Forderung kommt nicht primär von politischen Bewegungen oder Umweltinstituten, sondern von vielen BürgerInnen und zahllosen VerbraucherInnen. Inzwischen zieht sogar Landesrat Schuler „den Hut vor den Biodynamischen“.
  • Wir Grüne unterstützen den „Malser Weg“ als ein notwendiges Versuchslabor und demokratischen Test über die künftige Ausrichtung der Südtiroler Obstwirtschaft. Dabei geht es nicht um die Profilierung einzelner Personen oder Gruppierungen, sondern um grundsätzliche Orientierung und um die Entwicklung einer Region; letztlich auch um den Weg Südtirols.

Brigitte Foppa und Tobias Planer, Co-Landesvorsitzende
Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba, Landtagsabgeordnete
P.S. Außerdem gilt immer noch Meinungs- und Ausdrucksfreiheit. Wenn Sigmar Stocker uns Grüne stets als VerbotsfetischistInnen etikettiert, so könnte er ruhig einmal darüber nachdenken, wie er mit ungeliebter Gegenmeinung umgeht.
Bozen, 18.08.2017

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung der Grünen Landtagsfraktion
Auf einer Sitzung des Gemeinderats Feldthurns wurde jüngst die Vermutung erörtert, dass die Luftmessstation Schrambach an der Autobahn dzt. außer Betrieb sei. Unsere Rückfrage beim Amt für Luft und Lärm hat dann ergeben, dass die Messstelle wegen Kündigung der Fläche seit Jahresbeginn inaktiv ist, bis nicht eine neue Position im Umfeld zwischen Brixen und Klausen gefunden ist. Ein erschreckender Ausfall: denn damit ist neben Neumarkt einer der zwei wichtigen Kontrollpunkte der „Luftgüte“ an der Autobahn außer Gefecht. Dies gerade zu einem Zeitpunkt, an dem der enorme Güter- und PKW-Verkehr das Aufkommen an Stickoxiden massiv in die Höhe treibt.
Bereits seit 2010 wurden in Schrambach jährlich rund 60 Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte gemessen, weit mehr, als die EU-Norm gestattet. Die tristen Folgen für Tausende Anwohner sind sattsam bekannt: Hohe Gesundheitsrisiken, vor allem Bluthochdruck, Kreislauf- und Atemwegerkrankungen, besonders bei Kindern. Wenn nun auch noch eine wichtige Kontrollmöglichkeit entfällt, so gerät die Situation völlig aus dem Blick, was aktuell, auf dem Höhepunkt des „Dieselgate“ und des skandalösen Verdachts der Kartellbildung der Autoindustrie, besonders bedauerlich, wenn nicht erschreckend ist.
Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Seit wann und aus welchen Gründen ist die Luftmessstation Schrambach außer Betrieb?
  2. Bis wann und an welchem Standort wird eine alternative Messstation errichtet?
  3. Wie hoch lag die Zahl der Überschreitungen in Schrambach 2016 und in Neumarkt 2016, im ersten Halbjahr 2017?
  4. Bis wann ist wegen der anhaltenden Überschreitungen mit einem EU-Verfahren zu rechnen?
  5. Gibt es in den römischen Ministerien in der Frage allfälliger und notwendiger Maßnahmen inzwischen Entgegenkommen oder anderweitige Signale?

Bozen, 3.08. 2017
MdL
Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Gesundheitsstudie der Landesregierung ist mehr Placebo als themengerechtes Forschungsergebnis

Foto von der Umweltschutzgruppe Vinschgau http://umweltvinschgau.wordpress.com/


Die gestern mit beachtlichem Echo und der Präsenz von LR Schuler und Stocker vorgestellte Studie zur Auswirkung von Pflanzenschutzmitteln auf die menschliche Gesundheit beeindruckt mehr durch verfehlte Themenwahl und Verspätung als durch zielgerechte Seriosität.
Die Studie, vor exakt vier Jahren im Juli 2013 in Auftrag gegeben, vergleicht 31 Gemeinden mit „hoher landwirtschaftlicher Nutzung“ mit 54 Gemeinden mit „niederer landwirtschaftlicher Nutzung“.
Schon diese Unterscheidung ist problematisch genug:  „Intensive landwirtschaftliche Nutzung“ wird nur klassischen Obstbaugemeinden zugeschrieben, während Gemeinden mit intensiver Rinderhaltung und entsprechenden Kollateraleffekten von Gülle und Nitraten wie Sterzing, Sand in Taufers, Pfitsch und andere in die niedrige Klasse eingereiht werden – Geringe Intensität? Von wegen!
Entsprechend grobschlächtig sind auch die Resultate: Alle Krebserkrankungen vom Gehirn bis zum Knochenmark wirft die Untersuchung in einer Rubrik „Tumorerkrankungen“ zusammen. Dagegen weist die vorliegende Präsentation jene Krankheitsbilder nicht aus, deren Häufung auf die Wirkung von Pestiziden hindeutet: z. B. Magen, Niere, Knochenmark. Die mit dem Vorschlaghammer gebildete Kategorie „Tumorerkrankungen“ ist viel zu grobmaschig, um die durch Pestizide verursachten speziellen Tumorarten aufzuweisen. Damit werden die Unterschiede zwischen den Gebieten hoffnungslos eingeebnet. Auch wegen des knapp bemessenen Untersuchungszeitraums 2003-2010 können Langzeitfolgen nicht bewertet werden, wie auch Krebsforscherin Gentilini sofort bemängelt hat.
Dass solcherart „Keine relevanten Unterschiede“ zwischen den Gebieten auftreten, ist leicht absehbar. Zudem sind die Überlagerungen mit den Auswirkungen von Luftemissionen, die in Gebieten mit „geringer landwirtschaftlicher Nutzung“ wie Brenner, Bruneck, Freienfeld, Toblach, St. Ulrich, Welsberg, Sterzing auftreten können, gleichfalls unberücksichtigt.
In der vorgestellten Form sorgt die Studie nur für oberflächliche Entwarnung und setzt sich auch mit den zahlreich vorhandenen Forschungen über den Zusammenhang von Pestiziden und Krankheit offenbar kaum, wenn nicht gar nicht auseinander.
Sie ist mehr Beschwichtigung als wirkliche Aufklärung, die Placebowirkung wird durch den Hinweis auf die niedrigen Alzheimer-, Demenz- und Parkinsonquoten in Gebieten mit „intensiver landwirtschaftlicher Nutzung“ noch weiter verstärkt.
Die vorgestellten Ergebnisse sind eher Beruhigungspillen als analytisch überzeugende Resultate, für deren Bewertung wir Einblick in die gesamte Studie verlangen.
2.8.2017
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

#greeningtourism – Grenzen und Chancen der Tourismusentwicklung in Europa und im Alpenraum
All Inclusive? Mit dieser Fragestellung haben sich die Grünen Südtirols aufgemacht, um den Konflikt, aber auch der möglichen Symbiose zwischen Natur und Tourismus zu entschlüsseln. Dazu hatten sie zusammen mit der Europäischen Grünen Partei zu einer Internationalen Konferenz geladen, die am 23. und 24. Juni 2017 im Pavillon des Fleurs in Meran stattfand.
Grüne aus Italien, Österreich, Schweden, Spanien, Griechenland, Bulgarien, Slowenien, Polen u.a. berieten zusammen mit den Südtiroler Referenten BM Paul Rösch und IDM-Kommunikationschef Thomas Aichner unter anderem darüber, ob die Grenzen des Wachstums im Tourismussektor erreicht sind, wie sich die Beziehung zwischen Gast und Bevölkerung verändert hat, welche die Auswirkungen des Klimawandels auf den Tourismus sein werden und wie sehr andererseits der Tourismus zur Erderwärmung beiträgt.
Südtirol mit seinen 31 Millionen Nächtigungen muss sich wie viele andere Tourismusdestinationen hinterfragen, ob es mit zunehmender Infrastrukturierung seiner Berufung als Sehnsuchtsort weiterhin nachkommen kann. Natur und Landschaft sind schließlich die Hauptanziehungspunkte für die Reisenden, die nach Südtirol kommen. Es gilt Beispiele gelingender Balance zwischen den Ansprüchen an Naturerlebnis/Authentizität und Erreichbarkeit/Ferienkomfort zu kreieren. Einige davon, etwa von naturnahem Tourismus in Schweden, wurden bei der Tagung vorgestellt.
Neben erschreckenden Beispielen von Zerstörung und Entfremdung durch den Tourismus gibt es Lösungsansätze:

  • Nachhaltiges, respektvolles, neugieriges Reisen ist ein Trend, der gerade dem fragilen Alpenraum entgegenkommen sollte und für den es den Markt zu sichern gilt.
  • Die Vorbereitung auf die Zeit nach dem Schitourismus ist derzeit noch ein Tabu, andererseits eröffnen sich gerade dadurch neue Chancen für den Wintertourismus.
  • Die Grenzen des Wachstums müssen anerkannt werden. Es braucht nicht weitere Steigerung von Nächtigungszahlen, sondern eine bessere geografische und zeitliche Verteilung.
  • Eine neue Allianz zwischen Reisenden und Einheimischen ist notwendig, um das Authentizitätserlebnis zu sichern und um den Tourismusdestinationen ihre Identität zu bewahren.
  • Schließlich gilt es alle Tourismustreibenden davon zu überzeugen, dass nur der nachhaltige Tourismus letztlich Bestand haben wird.

Auch hierfür wird die Politik die Weichen stellen müssen – je früher desto besser.
Brigitte Foppa, Tobias Planer – Co-Landesvorsitzende Verdi Grüne Vёrc

 

Kein Grund zu Panik oder Selbstgerechtigkeit, sondern zu verstärkter Verantwortung

Erwartungsgemäß hat US-Präsident Trump das Klimaschutzabkommen von Paris von Dezember 2015 gekündigt. Die Ausstiegserklärung erfolgte gegen dringende Empfehlungen eigener Minister und starker Sektoren der US-Wirtschaft, wider besseres Wissen und in gewohnter Oberflächlichkeit, aber ganz im Sinne eines kurzsichtigen „America first!“
So sehr der Trump-Eklat zu bedauern ist, so hat er für die USA selbst wenig unmittelbare Folgen und kann sogar positive Effekte erzielen. Ein Ausstieg ist frühestens nach drei Jahren möglich, zudem widersetzen sich wichtige US-Bundestaaten wie Kalifornien dem Willen Trumps.
Sein sturer Ausstieg kann sogar dazu führen, dass die viele Unterzeichner-Staaten nun sogar verstärkt darauf achten, das insgesamt zahnlose, auf Freiwilligkeit basierende und mit bescheidenen Zielen versehene Pariser Klimaschutzabkommen neu zu stärken.
Für das „Klimaland“ Südtirol ist die Entscheidung Trumps kein Grund zur Selbstgerechtigkeit, sondern macht es umso dringlicher, die eigene Rolle im Klimaschutz zu stärken: Wesentliche Einsparungen an CO-2-Emissionen dank Gebäudesanierung und Erneuerbarer Energien werden durch den sprunghaft gestiegenen Verkehr und den aktuellen Bauboom aufgewogen. Trumps Querschläger ist ein Anstoß, im Bereich Klimaschutz konsequenter zu handeln und die Südtiroler Situation nicht schönzureden. Dieses andere Pariser Abkommen bleibt für Südtirol wie jenes von 1946 ein schwacher, aber wichtiger Ausgangspunkt auf dem Weg in eine CO-2-freie Zukunft.
Bozen, 02.06.2017
L. Abg. Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba

Offensive gegen Herbizide auf Landes- und Gemeindeebene

Die Grünen legen einen Landesgesetzentwurf und einen Musterbeschlussantrag für GemeindevertreterInnen vor, um die Verwendung von Herbiziden einzuschränken.
Es ist schon mancherorts zu Konflikten gekommen. BürgerInnen sehen zunehmend die Verwendung von chemischen Herbiziden in ihren Dörfern und Städten mit Besorgnis und möchten davor geschützt werden. Andererseits erlaubt die derzeitige Rechtslage die Verwendung von chemischen Herbiziden in den Ortskernen. Das Naturschutzgesetz (LG vom 12. Mai 2010, Nr. 6) verbietet Unkrautbekämpfungsmittel einzig für „Vegetationsdecken jeglicher Art (…), insbesondere Hecken, Flurgehölze, Bäume und Vegetationsdecken im Bereich von Feldrainen und Dämmen sowie Böschungen von Straßen, Bahnlinien, Fließgewässern und Gräben“. Entsprechend wird den Gräsern und Kräutern landauf landab mit chemischen Herbiziden zu Leibe gerückt.
In den letzten Jahren hat sich jedoch über die Bestandteile der verwendeten Herbizide eine größere Debatte entwickelt. Studien, die die Schädlichkeit der Herbizide für Flora, Fauna und für den Menschen bescheinigen, finden zunehmend Gehör.
Der am häufigsten verwendete Bestandteil in Herbiziden ist Glyphosat. In Südtirol wurden im Jahr 2012 gut 11.000 Liter flüssiges und 11 Kilogramm festes Glyphosat verkauft. Es ist Bestandteil des beliebten „Unkrautvernichtungsklassikers“ Roundup. Allein im Südtiroler Straßendienst werden jährlich 1500 Liter davon eingesetzt, wie aus der Antwort auf unsere entsprechende Landtagsanfrage hervorgeht.
Dabei wurde Glyphosat von der IARC (Internationale Krebsforschungsagentur) als wahrscheinlich krebserregend eingestuft. Auch wenn Auswirkungen und langfristige Folgen des Herbizideinsatzes nicht gänzlich geklärt sind, so sind viele Menschen europaweit in Sorge über die Gefahren für Lebewesen, die biologische Vielfalt und ihre eigene Gesundheit. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union konnten sich jedoch bisher nicht zu einem einheitlichen Verbot von Glyphosat durchringen. Im Jahr 2016 stimmten von 28 Mitgliedsstaaten 19 für eine Verlängerung, sieben enthielten sich, Frankreich und Malta stimmten dagegen. Der Ball ging zurück an die Europäische Kommission, die eine Verlängerung der Zulassung um 18 Monate veranlasst hat. Die Verhandlungen beginnen nun wieder von vorne. Am 17. Mai 2017 hat die Kommission den Mitgliedsstaaten vorgeschlagen, Glyphosat für weitere zehn Jahr zuzulassen. Den Staaten wird freigestellt, ein Verbot zu erlassen. Die Kommission beruft sich auf Studien, die Glyphosat als nicht krebserregend, nicht genverändernd und nicht gefährlich für die Fortpflanzung einstufen.
Erste Reaktionen der Glyphosat-GegnerInnen fielen hart aus und das vollkommen zu Recht. Während die Verhandlungen vollkommen intransparent unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden, sammelt seit Anfang 2017 eine Europäische BürgerInneninitiative Unterschriften gegen Glyphosat, um ein endgültiges Verbot des Herbizids zu erreichen. Nach nur vier Monaten hat die Initiative bereits in acht Ländern 750.000 der notwendigen 1 Millionen Unterschriften gesammelt. Jede Unterschrift ist eine Stimme gegen das Unkrautbekämpfungsmittel und zeigt, dass es den europäischen Bürgerinnen und Bürgern ernst ist. Sie verweisen auf das Vorsorgeprinzip der Europäischen Union. Es gebietet bei fehlender Gewissheit über möglicherweise schädliche (Langzeit-)Auswirkungen für Mensch und Umwelt vorbeugend zu handeln, damit eventuelle Schäden gar nicht erst eintreten können.
Unabhängig von den Entscheidungen auf EU-Ebene aber können Gemeinden aktiv werden und sich für einen schonenderen Umgang mit dem Straßenunkraut einsetzen. Denn meistens wird die Chemiekeule gegen Gras, Moos, Kräuter, usw., die aus Asphalt und Pflaster sprießen, aus ästhetischen Gründen geschwungen. Für ein wenig „Entkrautung“ mit dem Ziel einer „gepflegten“ grauen Pflaster- oder Asphaltfläche die Verunreinigung von Grundwasser, das Sterben von Lebewesen oder die menschliche Gesundheit aufs Spiel zu setzen, erscheint keinesfalls angemessen.
Anders als oft angenommen, ist der Wildwuchs nicht für Schäden in den Bodenbelägen verantwortlich. Vielmehr sprießt das Grün im bereits beschädigten Belag, in dem sich nährstoffreiche Sedimente ablagern können, einfach besser.
Außer Frage steht die Tatsache, dass Sicherheit Vorrang hat: Dementsprechend dürfen Wege nicht rutschig und komplett uneben sein; Regenwasser muss ablaufen können. Um notwendige Maßnahmen durchzuführen, müssen jedoch nicht chemische Mittel zum Einsatz kommen.
Eine Vielzahl an schonenderen Möglichkeiten der Unkrautbeseitigung steht zur Verfügung. Diese thermischen und mechanischen Methoden wurden in Südtirol bereits erfolgreich getestet: Sie reichen vom Bürsten über das Mähen, Jäten, Abschaben bis hin zum Einsatz von Hochdruckreinigern, Abflammgeräten und den Einsatz von Heißwasserdampf. Die Gemeinde Bozen etwa verzichtet seit 2016 auf das Ausbringen von chemischen Herbiziden.
Um vorbeugende und bekämpfende Maßnahmen durchführen und die notwendige Arbeitskraft dafür bereit stellen zu können, hat sich zum Beispiel die Anstellung von PraktikantInnen, die Ausschreibung von Sommerjobs oder der Freiwilligeneinsatz von Flüchtlingen als gute Option erwiesen.
Diese guten Lösungen brauchen rechtliche und politische Anschubser. Die grüne Landtagsfraktion legt hierzu zwei Initiativen vor, nämlich einen Landesgesetzentwurf (LGE Nr. 120/17) und die Vorlage für einen Beschlussantrag, der von GemeinderätInnen übernommen und in der eigenen Gemeinde so oder in ähnlicher Form vorgelegt werden kann.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in geschlossenen Ortschaften und in unmittelbarer Umgebung von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen keine Unkrautbekämpfungsmittel ausgebracht werden dürfen. Dazu soll das Naturschutzgesetz abgeändert bzw. ergänzt werden.
Der Musterbeschlussantrag für die Gemeinden hingegen fordert den jeweiligen Gemeindeausschuss zur Beschlussfassung auf, damit

  1. auf das Ausbringen von chemischen Herbiziden auf den öffentlichen Flächen verzichtet wird.
  2. das Ausbringen von chemischen Herbiziden jedenfalls im Ortskern und in der unmittelbaren Umgebung von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen untersagt wird.
  3. die zuständigen Ämter bzw. die Gemeindebeschäftigten und die Bevölkerung über Gefahren und Alternativen von chemischen Unkrautbekämpfungsmitteln informiert werden.

Wir hoffen damit einen Beitrag zu einem gesünderen, umweltfreundlicheren und den Bedürfnissen der BürgerInnen entgegenkommenden Südtirol zu leisten. Der Landesgesetzentwurf wird am kommenden Mittwoch, 24.05.17, im 2. Gesetzgebungsausschuss des Landtags behandelt.
Bozen, 22. Mai 2017
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

Der Frühling hat Einzug gehalten und die Arbeit auf den Feldern und in den Gärten ist in vollem Gang. Auch wir möchten im Landtag neue Ideen säen und fordern daher in dieser Landtagswoche mit einem Beschlussantrag die stärkere Förderung der Gestaltung und Nutzung von Schulgärten.
Der Garten kann ein wirksames Mittel sein, um den Kindern näherzubringen, was in unserer Natur wachsen und gedeihen kann. Die Gärten bieten die Möglichkeit, eine neue Beziehung zwischen Außenraum und Innenraum herzustellen, zwischen Mensch und Natur, auch dort, wo diese schon vom Menschen stark geprägt wurde. Die Zeit an der frischen Luft in Kontakt mit der Natur hilft laut einigen ExpertInnen, die immer häufiger auftretenden Aufmerksamkeitsstörungen und Hyperaktivität vieler Jugendlicher abzuschwächen.
Infolge einer Anfrage der Grünen hat sich herausgestellt, dass knapp mehr als 10% der Südtiroler Schulen über einen Schulgarten verfügen. Bei den meisten handelt es sich um Grund- oder Mittelschulen.
Leider haben wir aber festgestellt, dass Artikel 12 der Schulbaurichtlinien „Gestaltung der Schul- und Pausenflächen im Freien” keinen Platz für einen Schulgarten, der während der Unterrichtsstunden von Lehrpersonen sowie Schülern und Schülerinnen benutzt werden könnte, vorsieht.
Wir schlagen deshalb vor, die Möglichkeit eines Schulgartens in den Schulbaurichtlinien und die Forderung von Pilotprojekten für didaktische Gärten vorzusehen.
08.05.2017
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss
Beschlussantrag:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2017/05/2016-09-07-Orti-didattici-nelle-scuole.pdf“]

Vorstellung des Gesetzentwurfs für ein „Verbot der Verwendung von Giftködern“

Der Gesetzentwurf wurde von den Landtagsabgeordneten Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss, Andreas Pöder und Paul Köllensperger gemeinsam eingebracht und am 21. April zusammen mit Eros Torbol (LAV Bozen) in einer Pressekonferenz vorgestellt. Die Gesetzesinitiative wird nächste Woche im zuständigen Gesetzgebungsausschuss behandelt.
Letzthin wurden in Südtirol immer mehr Fälle vergifteter Tiere oder von Fraßködern mit giftigen oder toxischen Wirkstoffen gemeldet, die in Parkanlagen,
Gärten und anderen öffentlichen Orten gefunden wurden.
Einige Wirkstoffe, die problemlos im Handel erhältlich sind, werden mit für die Tiere schmackhafte Lebensmitteln vermischt und können bei Aufnahme
zum Tod führen oder im Falle eines Kontakts durch den Menschen dessen Gesundheit gefährden. Es werden auch andere tödliche Mittel verwendet, bei
denen gefährliche Inhaltsstoffe in den Ködern versteckt werden.
Um auf die Gefährlichkeit dieses Phänomens hinzuweisen, hat das Gesundheitsministerium die Verordnung “Norme sul divieto di utilizzo e detenzione di
esche o bocconi avvelenati“ (Bestimmungen zum Verbot der Verwendung und des Besitzes von Giftködern) um 12 Monate verlängert. Diese Verordnung ist am 16. Juli 2016 in Kraft getreten und stellt eine notwendige Maßnahme zum Schutz der Tiere und der öffentlichen Gesundheit dar; die tödlichen Köder gefährden gleichermaßen Haustiere und wild lebende Tiere und sind auch eine Gefahr für den Menschen, insbesondere für Kinder, sowie für die Umwelt.
Damit allerdings die Bestimmungen der Verordnung ihr Ziel erreichen, ist es unerlässlich, dass diese in ein Gesetz aufgenommen werden, sodass sie endgültig und bis zu deren Aufhebung Gültigkeit erlangen und bei Zuwiderhandeln entsprechende Strafen verhängt werden können. Einige Regionen Italiens, z. B. Toskana, Umbrien und Apulien, haben bereits ein entsprechendes Gesetz erlassen.
Wir sind der Meinung, dass die Verabschiedung eines solchen Gesetzes auch in Südtirol maßgeblich zur Vorbeugung und Bekämpfung von Vergiftungen sowie zu einem wirksameren Schutz der Tiere, der Umwelt und der öffentlichen Gesundheit beitragen würde.

LAV Bozen:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2017/04/INTERVENTO-STAMPA-BOCCONI-AVVELENATI.pdf“]
Gesetzentwurf:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2017/04/DDL_LGE.pdf“]
Bericht:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2017/04/Relazione_Bericht.pdf“]
Gutachten des Rats der Gemeinden:
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Widersprüchliche Passpolitik der Landesregierung schadet Villnösser-Tal und Unesco- Welterbe.
Die geplante Winteröffnung der Straße über das knapp 2000 m hohe Würzjoch sorgt im Villnössertal für große Beunruhigung und Missstimmung und wirft ein beunruhigendes Licht auf die „Passpolitik“ der Landesregierung.
So hat Landesrat Mussner, zuständig für Mobilität und Ladinität, angekündigt, man wolle die schmale Passstraße auch im Winter offen halten, so lange dies die Witterungsverhältnisse gestatteten (und hat dies auch auf Anfrage der Grünen bestätigt).
Damit würde die bisher übliche Würzjoch-Winterschließung ab Ende Oktober drastisch verkürzt und mihilfe landeseigener Schneeräumung womöglich weitgehend aufgehoben. Dies zur Freude vieler Gadertaler Touristiker, die auf diesen „Bypass“ drängen, um im touristisch intensiven Winter Gästen und Wirtschaftstreibenden schnellere Zu- und Abfahrt zu ermöglichen. Den Nachteil des stark erhöhten Verkehrsaufkommens hätte Villnöss, das zur
Durchzugsstrecke verkäme, aber auch der Ploseberg und die Stadt Brixen; beide würden zum „Auspuff“ des Gadertals degradiert.
Zudem erscheint es höchst widersprüchlich, wenn die Landesregierung eine zumindest zeitweise Schließung der Dolomitenpässe im Sommer 2018 ins Auge fasst und gleichzeitig im Winter einen neuen Verkehrskanal öffnet, zudem in unmittelbarem Einzugsgebiet des Dolomiten-Welterbes und des Naturparks Puez-Geisler.
Die Landesregierung ist gut beraten, 2017/18 die gewohnte Winterschließung des Würzjochs wieder in Kraft zu setzen und damit Umwelt und Natur ebenso einen Dienst zu erweisen wie den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger von Villnöss zu entsprechen, die sich mit ihrer Gemeinde entschieden gegen dieses Vorhaben zur Wehr setzen.
Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo dello Sbarba
Bozen, 11. 4. 2017

tierschutz_katzeSeit Wochen knistert es zwischen den Tierschutzvereinen und dem Landesrat Schuler. Streitpunkt sind die streunenden Katzen bzw. deren Sterilisation, die von den Tierschutzvereinen seit Jahren durchgeführt wird. Die Vereine erhalten einen Teil der von ihnen bestrittenen Spesen rückerstattet. Über die Modalitäten, die 2016 geändert wurden, ist es zum Krach zwischen den Vereinen und dem Landesrat gekommen, ein Teil der Vereine ist mittlerweile „in Streik getreten“ und will gar nicht mehr um Beiträge ansuchen.
Aus dieser verhärteten Situation sollte ein Ausweg gesucht werden. Schließlich leisten die Ehrenamtlichen mit ihrer Tätigkeit, oft wenig beachtet oder sogar ein wenig belächelt, einen Beitrag zur öffentlichen Gesundheit. Sie kommen damit einem Auftrag nach, den eigentlich die öffentliche Hand zu leisten hätte.
Eine Möglichkeit der Verbesserung wäre es, nach dem Modell der Konventionen vorzugehen, die in anderen Bereichen längst schon üblich sind.
Als Grüne Fraktion haben wir hierzu einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der zum bisherigen Beitragsmodell eine weitere Möglichkeit einführt: Das Land kann mit interessierten Vereinen ein Abkommen schließen, in dem die Bedingungen vorab vereinbart werden. Dafür werden den Vereinen die Kosten zur Gänze (oder jedenfalls im vereinbarten Maße) rückerstattet.
Aus einer solchen Form könnte eine gegenseitige Verbindlichkeit entstehen, die vielleicht aus der derzeitigen Sackgasse herausführen und eine neue Vertrauensbasis schaffen könnte.
Landesgesetzentwurf
25.01.2017
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba