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BESCHLUSSANTRAG (ERSETZUNGSANTRAG)

Wer mit offenen Augen und Ohren durch Südtirol geht, der merkt es vielerorts: verstopfte Straßen, Lärm, Staus; nicht nur auf den Hauptdurchzugsstraßen, sondern auch an Orten, die Menschen – von weit oder nicht ganz so weit her – eigentlich zur Erholung aufsuchen und wegen der vermeintlichen Ruhe schätzen: Die Rede ist von unseren Bergen und ganz besonders von den Dolomiten. Verständlicherweise üben sie eine Anziehungskraft aus, die weit über Südtirols Landesgrenzen hinausgeht. Gerade deshalb müssen wir uns immer wieder darauf besinnen, warum die Menschen diese einmalige Naturlandschaft aufsuchen. Sicher nicht, um stundenlang im Stau zu stehen und einer ähnlichen Luft- und Lärmbelastung wie zu Hause ausgesetzt zu sein. Auch (oder vor allem) die Anwohner und Anwohnerinnen erleben zur touristischen Hochsaison eine Belastung, welche die Grenzen des Erträglichen längst überschritten hat.
Es ist an der Zeit zu handeln und den Verkehr auf den Dolomitenpässen stark zu limitieren. Zaghafte Pilotprojekte mit Verkehrsbegrenzungen wurden in den letzten Jahren im Rahmen von #Dolomitesvives schon lanciert. Im Jahr 2017 war das Sellajoch an insgesamt 9 Tagen, nämlich jeweils am Mittwoch im Juli und August von 9-16 Uhr, für den Privatverkehr gesperrt. Im Jahr 2018 war das Sellajoch dann vom 23. Juli bis zum 31. August montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr nur eingeschränkt für den motorisierten Verkehr befahrbar.
Im Rahmen einer Studie zu besagtem Projekt hat die EURAC interessante Ergebnisse (für das Jahr 2017) veröffentlicht („#DOLOMITESVIVES Vivere un’esperienza naturale sulle Dolomiti“). Demnach war allein der Lärm an besagten Mittwochen zwischen 9 und 16 Uhr um ca. 10 Dezibel geringer als an den Tagen ohne Regulierung. Laut EURAC wird dieser Rückgang vom menschlichen Ohr als Halbierung des Geräuschpegels wahrgenommen.
Dieses Projekt war sicherlich ein guter Anfang. Wirklich zielführend wäre indessen eine Sperrung aller Dolomitenpässe und vielbefahrenen Bergstraßen für den Verkehr in den Sommermonaten, um eine simple Verschiebung des Verkehrs auf andere Routen oder Wochentage zu vermeiden. Des Öfteren hat die Grüne Fraktion solche Maßnahmen gefordert. Doch leider bisher ohne Erfolg.
Am 27.06.2019 ließ Landeshauptmann Arno Kompatscher mit einer Forderung aufhorchen.
Am Rande einer Feier zum 10-jährigen Jubiläum der Dolomiten als UNESCO- Weltnaturerbe sprach der Landeshauptmann davon, dass es für das Ziel der Nachhaltigkeit „mutige Entscheidungen“ bräuchte. Darunter versteht Kompatscher, dass Südtirol „künftig während der Hochsaison die Dolomitenpässe für den Verkehr“ sperren lassen können muss.
Für so eine mutige Entscheidung ist es höchste Zeit. Wir möchten den Landeshauptmann beim Wort nehmen und seiner Forderung Ausdruck verleihen. Wissend, dass es Zwischenschritte braucht, schlagen wir einen möglichen Weg dorthin vor.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. Einen Arbeitstisch mit Vertretungen der lokalen Bevölkerung, der Verbände, der Umweltvereine, der Sachverständigen und der zuständigen politischen Vertretungen einzurichten, mit dem Ziel das Projekt #Dolomitesvives bereits ab dem Sommer 2020 wiederzubeleben und in der Folge auszuweiten.
  2. Als weiteren Schritt eine progressive Intervallschließung der Pässe Sellajoch, Grödnerjoch, Würzjoch, Mendel, Karerpass, Jaufenpass und Gampenpass anzustreben, bei der stundenweise und nach Art der Fahrzeuge jeweils nur bestimmte Kategorien die Pässe befahren dürfen, den Bedarfserhebungen folgend und unter Berücksichtigung der im Gebiet lebenden und arbeitenden Personen.
  3. Parallel dazu das Netz der öffentlichen Verkehrsmittel auf diesen Straßen auszubauen, damit die Berglandschaften auf umweltschonende Art zugänglich bleiben.

Bozen, 01.02.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Der Sommer 2019 neigt sich dem Ende zu, Höchsttemperaturen und „außergewöhnliche“ Wetterereignisse inbegriffen: Der Regenwald am Amazonas, die grüne Lunge der Erde, brennt, Staats- und Regierungschef reden, ohne ihren Worten Taten folgen zu lassen und junge Menschen fordern ohne müde zu werden ihr Recht auf eine Zukunft ein. Worauf wollen wir denn noch warten, bevor wir den Klimanotstand ausrufen? 

Die Grüne Fraktion im Landtag versucht erneut, die Landesregierung wachzurütteln, nachdem ein erster Vorstoß im Juli in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt gescheitert war. In der kommenden Landtagswoche im September werden die Grünen den Beschlussantrag „Klimanotstand: Die Zeit drängt“ im Landtag behandeln. „Gestern in der Fraktionssprechersitzung haben wir unser Vorhaben angekündigt”, erklärt Brigitte Foppa, „es gilt keine Zeit zu verlieren. Die Jugendlichen dieser Welt fordern dies zurecht und die Politik muss ihre Arbeit machen und auf jeder möglichen Ebene aktiv werden“.

Südtirol kann und soll im Kleinen ein Zeichen setzen und dem Vorbild Vorarlbergs folgen, das als erstes Bundesland in Österreich den Klimanotstand ausgerufen hat. Die französische Regierung rief den Klimanotsand zu Beginn des Sommers aus, in Italien geschah dies bereits in mehreren Gemeinden (Varese, Turin, Siracusa, Lucca, Neapel, Mailand, Acri), in Südtirol übernahm Sterzing auf Gemeindeebene die Rolle des Vorreiters auf diesem Gebiet und der Gemeindeausschuss Bozen stimmte diesem Vorhaben Ende Juli auch bereits zu. „Wir müssen den Klimawandel bis 2030 bremsen, das sind wir unseren Kindern und den künftigen Generationen schuldig“, so Riccardo Dello Sbarba.

Denn zwar hat Südtirol bereits 2011 einen Klimaplan 2050 ausgearbeitet, dieser erweist sich jedoch als wenig ehrgeizig und noch weniger konkret. Ein nötiger Schritt wäre jener, im Klimaplan die Ziele des Pariser Klimavertrags zu integrieren und ein Maßnahmenpaket auszuarbeiten, um Energiekonsum und Müllproduktion zu senken und um die Mobilität deutlich nachhaltiger werden zu lassen. „Es ist an der Zeit, dass wir konkrete Taten für den Klimaschutz zu sehen bekommen“, fordert Hanspeter Staffler.

Die so oft heraufbeschworene Sensibilität im Bereich Umwelt und der Fokus auf den Stopp des Klimawandels der SVP können sich also bei der nächsten Landtagswoche vom 10. bis zum 13. September in der Praxis beweisen. Wir sind gespannt – und bleiben dran!

Bozen, 27.08.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba

Im 4. Gesetzgebungsausschuss des Landtags wurde heute der Grüne Gesetzentwurf „Klimaschutz, Einschränkung des Flugverkehrs und Übertragung des Flughafens Bozen an das Land“ von der SVP abgelehnt. Er sah vor, gemäß dem staatlichen Dekret Nr. 201/2015 den Flughafenbesitz zu übernehmen und im Falle einer Übertragung des Betriebes an Private den Flugverkehr einzuschränken, die Piste nicht zu verlängern und ein Einvernehmenskomitee einzusetzen, das die Tätigkeit beaufsichtigen sollte.

„Unser Entwurf ist die reelle Umsetzung der Volksbefragung von 2016“, so der Erstunterzeichner Riccardo Dello Sbarba (heute unfallbedingt abwesend). Das Abstimmungsverhalten der SVP-Fraktion erstaunt einigermaßen, hatten sich Locher, Renzler und Vallazza doch bei der ersten Behandlung des Entwurfs noch klar dafür ausgesprochen. Die Partei muss gestern disziplinierend eingeschritten sein – ganz im Geiste der Aussagen des Landeshauptmanns in den letzten Tagen. Denn es ist offensichtlich, dass die verstockten Beharrungen, man setze mit dem Verkauf an die Privaten „Punkt für Punkt“ (LH Kompatscher) die Volksbefragung von 2016 um, nur aus einer Defensivposition heraus zu erklären sind. Der Landeshauptmann weiß genau, dass die 70% Nein zur Volksbefragung nicht nur ein Nein zur öffentlichen Finanzierung waren, sondern ein Nein zu seinem gesamten Entwicklungsplan – samt Passagierzahlen, Flugzeiten und Einstufung des Flughafens. Und auch wenn Kompatscher sich in den letzten Tagen besonders auf die Grünen eingeschossen hat, so werden wir weiterhin darauf hinweisen, dass man die Aussagen einer Volksbefragung zwar manipulieren oder einengend interpretieren kann, dass dies aber gewaltige Auswirkungen auf die politische Glaubwürdigkeit einer Regierung hat.

„Die Strategie der SVP für die Zukunft scheint jedenfalls dürftig, behelfsmäßig und blauäugig“, so Ausschussmitglied Brigitte Foppa. Man wolle mit den privaten Käufern das Gespräch suchen. „Kein Privater wird auf die eingekauften Optionen verzichten, um ein Verlustgeschäft zu machen. Für uns im Unterland und im Bozner Talkessel ist das keine Lösung“, so Foppa. Besonders bemerkenswert findet sie die Kehrtwende der SVP- Vertreter im Ausschuss. „Als Tiger gestartet, als Bettvorleger gelandet – dieser alte politische Spruch passt heute in ganz besonderem Maße zu den Eintagsrebellen der Volkspartei.“

Ergebnis der Abstimmung: 3 Ja (Foppa, Nicolini, Ploner), 4 Nein (Ladurner, Vallazza, Locher, Renzler).

Bozen, 23.07.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Tagesordnung zum Landesgesetzentwurf 25/19 zum Nachtragshaushalt.

Umweltschützerinnen und Umweltschützer schlagen seit Jahrzehnten Alarm. Experten warnen mittlerweile in offiziellen Berichten davor, dass die zur Verfügung stehende Zeit immer knapper wird(nach dem Bericht des IPCC der Vereinten Nationen soll bis 2030 der weltweite Temperaturanstieg auf 1,5° begrenzt werden). Viele Jugendliche machen uns seit Monaten darauf aufmerksam und gehen zu Tausenden auf die Straßen, um unüberhörbar zu warnen: Wir dürfen keine Zeit mehr verlieren! Auf lokaler Ebene erleben wir extreme und auf kurze Zeitspannen konzentrierte Klimaereignisse (trockene Winter, gefolgt von sturmartigen Gewittern, plötzliche Temperaturabfälle, heftige Windböen usw.) Das Klima ist unser wertvollstes Gut, das es zu schützen gilt. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Temperaturen weiterhin steigen. Es geht um das Überleben unseres gesamten Planeten und Südtirol kann und muss einen Beitrag leisten.
Bereits 2011 hat die Landesregierung einen Klimaplan verabschiedet, der bis 2050 umgesetzt werden soll und Ziele sowie Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung Südtirols beinhaltet.

Eine Strategie und ein Aktionsplan liegen also zum Großteil bereits vor. Die Zeitpläne und Zielvorgaben sind jedoch nicht mehr angemessen. 2050 liegt zu weit entfernt, die festgelegten Ziele sind nicht ausreichend ambitioniert und entsprechen nicht den in Paris getroffenen Entscheidungen (nach dem IPCC muss bis 2050 der klimatische Fußabdruck 0 Tonnen CO2 pro Person betragen, unser derzeitiger Plan sieht hingegen einen Fußabdruck von 1,5 Tonnen CO2 pro Person vor).

Auch die bisher beschlossenen und umgesetzten Maßnahmen reichen nicht. Es ist an der Zeit, den Plan aus dem Jahr 2011 zu überarbeiten und an die sich schnell wandelnde Situation anzupassen.

Laut der Antwort auf eine Anfrage im Landtag erfolgte eine erste Bewertung des Plans bereits 2016, eine Zwischenbilanz ist für den Sommer 2019 vorgesehen und eine zweite Überprüfung im
Jahr 2021 geplant. Wir halten dies für eine gute Gelegenheit, um einen strafferen Zeitplan einzuführen und alle Maßnahmen zu verstärken, mit denen dem Klimanotstand so schnell wie möglich
begegnet werden kann.

Daher verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung

    1. den Klima- und Umweltnotstand anzuerkennen und zu erklären;
    2. den Klimaplan 2050 zu überarbeiten und die darin enthaltenen Zielsetzungen und Maßnahmen neu zu definieren – inklusive Ausarbeitung eines angemessenen Finanzplans für die nächsten zwei Jahre – um zu einer Beschränkung der Erderwärmung auf 1,5° bis 2030 beizutragen und bis 2050 den ökologischen Fußabdruck jedes Menschen auf 0 Tonnen CO2 zu reduzieren;
    3. bei den im Plan vorgesehenen Maßnahmen jene als prioritär einzustufen, die auf Energieeinsparung, einen reduzierten Einsatz von Einwegwaren aus Plastik sowie auf eine drastische Verringerung des Individualverkehrs und des Gütertransports auf der Straße abzielen;
    4. die Gemeinden, die noch keinen Klimaplan erstellt haben, dazu anzuspornen, dies nachzuholen – eventuell durch die Möglichkeit einer Prämierung der Besten – und alle Gemeinden bei der Umsetzung der Klima- und Umweltmaßnahmen, die inihrem Zuständigkeitsbereich liegen, miteinzubeziehen.

gez. Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Nur weil Landesrat Schuler seine Positivliste von Pestiziden in Wasserschutzgebieten verteidigt, ist die Situation in Südtirol noch lange nicht positiv.

Landesrat Schuler behauptet in seinem Brief an den Legaambiente-Präsidenten Stefano Ciafiani, dass in Südtirol niemals aktive Substanzen im Trinkwasser gefunden wurden. Diese Aussage ist falsch, denn im Jahr 2017 hatte die Grüne Fraktion eine Landtagsanfrage dazu gestellt und vom damaligen Landesrat Richard Theiner eine anderslautende Antwort erhalten.

Bei einer außerordentlichen und gezielten Beprobung auf Pflanzenschutzmittel wurden acht Quellen und Tiefbrunnen der öffentlichen Trinkwasserversorgung gezielt ausgesucht. Sieben dieser Punkte lagen in intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen.

In zwei Quellen wurden Pflanzenschutzmittel nachgewiesen. In einem Fall wurde der zulässige Höchstgehalt von 0,1μg/l leicht überschritten (Metalaxyl: 0,11μg/l).
In einer anderen Quelle hingegen wurden Spuren von Dichlorbenzamid festgestellt, die mit 0,02μg/l ein fünftel des zulässigen Höchstwerts (0,1μg/l) betragen.

Besorgniserregend ist hierbei die Beobachtung, dass bei gezielter Probennahme in zwei von acht Brunnen Rückstände gefunden wurden. Aufgrund dieser Stichprobe ist die Landesregierung aufgefordert, alle Quellen und Brunnen, die sich im intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebiet befinden, gezielt auf Pflanzenschutzmittel zu untersuchen und die Ergebnisse zu veröffentlichen. Erst dann wird sich zeigen, ob die Landesregierung die Schwarze Flagge behalten muss oder abgeben kann.

Januar 2017 Antwort auf unsere Anfrage
Oktober 2017 Antwort in Plenum auf unsere Anfrage

28.6.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Zerstörung eines wertvollen Lebensraums bedeutet Verlust an Biodiversität. Wir wollen, dass dieser Naturfrevel aufgeklärt wird!

Am vergangenen Mittwoch wurde in Olang ein Hangmoor im sogenannten Seeland zerstört. Der Bürgermeister der Gemeinde Olang meint, dass mit seiner Genehmigung eines Bagatelleingriffes aus dem Jahr 2017 alles rechtens sei. Zufällig wurde zwei Tage vor der Zerstörung eine Fotodokumentation vor Ort gemacht, die sowohl die ökologische Bedeutung als auch den Wert des Lebensraumes belegt.

Auf Anfrage der Grünen Fraktion hat der Konservator für Botanik des Naturmuseums die Fotos gesichtet und folgendes festgestellt: „Der Lebensraum auf dem Foto ist zweifelsohne als (basenreiches) Flachmoor im weiteren Sinne einzustufen. Wegen der erkennbaren Hanglage ist davon auszugehen, dass das anstehende Wasser durch einen Quellhorizont gespeist wird; damit und aufgrund der Artenkombination handelt es sich im Speziellen um ein Quellmoor.“

Laut Art. 16 des Landesgesetzes vom 25. Mai, Nr. 6 sind Quellmoore explizit geschützt, sie können zwar von den Landwirten in traditioneller Art und Weise gemäht werden, dürfen aber laut Gesetz weder gestört noch zerstört werden. Selbst im Landschaftsplan der Gemeinde Olang aus dem Jahr 2005 steht geschrieben, dass Feuchtlebensräume nicht entwässert und trockengelegt werden sollen.

Dass es heutzutage trotzdem zu einer genehmigten Zerstörung von wertvollen Feuchtlebensräumen kommen kann, obwohl das Gesetz diesbezüglich eine klare Sprache spricht, ist vollkommen unverständlich. Die Grüne Fraktion wird in einer Landtagsanfrage an die Landesregierung sämtliche Gutachten und Genehmigungen in dieser Sache anfordern, um die Verantwortlichen für dieses Zerstörungswerk ausfindig zu machen.

In der Zwischenzeit gehen wir davon aus, dass die zuständigen Landesbehörden die Bauarbeiten einstellen und den Sachverhalt klären werden. Die Behörden sind bei einem etwaigen Vergehen gegen das Naturschutzgesetzt verpflichtet, Anzeige zu erstatten. Auf jeden Fall muss der zerstörte Lebensraum wieder hergestellt werden, so sieht es das Landesgesetz vor.

BZ, 28.6.2019

Cons. prov.
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Landesrat Alfreider und der bayerische Ministerpräsident Söder kritisieren die konsequente Verkehrspolitik der Tiroler Landesregierung ohne aber konkrete Lösungsvorschläge für die zurzeit unerträgliche Verkehrssituation auf der Brennerroute anzubieten. Wir Grünen unterstützen die Verkehrspolitik der Tiroler.

Die Tiroler Landesregierung hat ein Fahrverbot für Schleichwege erlassen, damit die Bewohnerinnen und Bewohner der Dörfer im Wipp- und Inntal nicht vom Ausweichverkehr überrollt werden. Sobald die Brennerautobahn die Verkehrslawine nicht mehr schlucken kann, weichen die Autofahrer auf die Nebenstraßen aus und verstopfen auch noch die Dörfer.

Anstatt der konsequenten Tiroler Politik Respekt zu zollen, nörgeln Landesrat Daniel Alfreider und Ministerpräsident Markus Söder daran herum. Beide haben aber momentan bezüglich Verkehrspolitik nichts als heiße Luft zu bieten. Sie betonen zwar, dass man koordiniert vorgehen müsse, aber diese Floskel hören wir bereits seit 40 Jahren.

So lange die Regierungen aus Südtirol und Bayern keinen Plan haben, wie das drastische Verkehrsproblem auf der Brennerachse heute und jetzt vermindert werden kann, so lange ist Vorsicht geboten, wenn es um Kritik am nördlichen beziehungsweise südlichen Nachbarn geht. Die Tiroler Landesregierung nimmt ihre Verantwortung wahr und setzt Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung. Diesem Beispiel sollte Südtirol folgen, denn Vorschläge und Lösungsansätze sind schon da, nun gilt es, sie umzusetzen.

BZ, 24.6.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

BESCHLUSSANTRAG

Bereits vor 7 Jahren, im Jahr 2012 hatte die Umweltschutzgruppe Vinschgau Laborbefunde zu Grasproben erhalten, die entstehende Ängste der Bevölkerung im Hinblick auf die Gesundheit der Schulkinder bestätigen und verstärkten. Rückstände von 9 verschiedenen Pflanzen“schutz“mitteln fanden sich damals im Gras aus dem unmittelbaren Umfeld der Grundschule Tartsch, und zwar in relevanten Konzentrationen. Zum Gemisch gehörten: Dithianon, 6 – Benziladenin, Dithiocarbamate, Kupfer, Cyprodinil, Penconazol, Chlorpyriphos etil, Fluazinam und Imidacloprid. Einige dieser Stoffe wirken insbesondere in Kombination mit anderen schädlich, vor allem auf Organismen, die im Wachsen begriffen sind und die durch geringes Körpergewicht stärker belastet werden als Erwachsene.

Als grüne Fraktion hatten wir 2013 darauf reagiert und einen Beschlussantrag vorgelegt, der ein periodisches Pestizidmonitoring von Schulhöfen vorsah. Die Mehrheit lehnte den Antrag  in der Landtagssitzung  vom 13.03.2014 ab, mit dem Verweis auf eine Studie, die im Auftrag der Südtiroler Landesregierung  (gemäß Beschluss Nr. 1133 vom 29.07.2013) durchgeführt wurde. Sie sollte erheben, ob sich Pestizide negativ auf die Gesundheit der Bevölkerung auswirken. Die Studie, die nach mehrmaligen Aufschüben endlich am 1. August 2017 vorgestellt wurde, kam zum Schluss, dass keine gröberen Gefahren bestünden.

Andererseits weiß man, dass Pestizide, die auf landwirtschaftlichen Flächen gegen Insekten, Beikräuter oder Pilzerkrankungen eingesetzt werden, durch Verdampfung, Wind und Niederschlag über weite Strecken verdriftet werden können. Während landwirtschaftliche Produkte regelmäßig auf Pestizidrückstände analysiert werden, fehlten weiterhin keine Erhebungen zu einer möglichen Belastung angrenzender öffentlicher Plätze oder privater Gärten.

Nun gibt es neue Ergebnisse zum Thema in einer neuen Studie, „Pesticide contamination and associated risk factors at public playgrounds near intensively managed apple and wine orchards“, die im Mai 2019  in der Zeitschrift „Environmental Sciences Europe“ veröffentlicht wurde. Sie erhob, inwiefern öffentliche Flächen, die an landwirtschaftliche Produktionsflächen angrenzen, durch Pestizidverwehungen betroffen sind.

Für die Studie wurden 71 öffentliche Spielplätze in den vier Südtiroler Regionen Vinschgau, Eisacktal, Etschtal und dem Südtiroler Unterland zufällig ausgewählt und darin Grasproben auf 315 Pestizide untersucht. Laut der Hauptautorin der Studie, Caroline Linhart, war das besondere an der Studie nicht nur das Messen der Pestizidrückstände, sondern auch die Analyse der zugrundeliegenden Wirkfaktoren (Entfernung zum nächsten Obst- oder Weingarten, die Windrichtung und Windstärke, Sonneneinstrahlung).

Laut dem Toxikologen und Mitautor Peter Clausing vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) sind Pestizidrückstände in Grasproben problematisch, auch wenn Menschen nicht Gras essen. Denn 92 Prozent der gefundenen Pestizide gelten als hormonell wirksam und können in den menschlichen Hormonhaushalt eingreifen und dort zu Störungen führen, was besonders bei Kindern bedenklich ist. Laut Clausing können solche hormonschädlichen Substanzen zur Entstehung von chronischen Krankheiten wie etwa Adipositas, Diabetes oder auch Krebs beitragen.

Wichtigstes Ergebnis: Die Spielplätze im Vinschgau waren am häufigsten mit Pestiziden belastet, während jene im Unterland die höchsten Pestizidkonzentrationen aufwiesen.

Aus den Auswertungen ging auch hervor, dass die nachgewiesenen Pestizidkonzentrationen höher waren, je näher die Obstanbauflächen an die Spielplätze heranreichten. Weiters waren niederschlagsreiches Wetter sowie mittlere Windgeschwindigkeiten mit erhöhten Pestizidkonzentrationen verbunden.

Laut Autorin Linhart zeigen die Ergebnisse, dass die untersuchten Kinderspielplätze einen Mindestabstand von 100 Meter zu den Agrarflächen haben sollten, um eine Pestizidkontamination möglichst zu vermeiden. Die Pestizide können bei mittleren bis höheren Windgeschwindigkeiten mehr als 300 Meter vertragen werden, wobei je nach Strahlungsbedingungen auch höhere Konzentrationen wahrscheinlich sind.

Auf diese Thematik bezieht sich entsprechend auch die EU-Gesetzgebung. Die Richtlinie 2009/128 des Europäischen Parlaments besagt, dass „an anderen Orten, z.B. in öffentlichen Parks und Gärten, auf Sport- und Freizeitplätzen, Schulgeländen und Kinderspielplätzen (…) bei einer Pestizidexposition ein hohes Risiko [besteht]. In diesen Gebieten sollte die Verwendung von Pestiziden minimiert oder verboten werden.“

Außerdem hat das Europäische Parlament am 12. Februar 2019 die „Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Februar 2019 zur Umsetzung der Richtlinie 2009/128/EG über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden“ verabschiedet. In Punkt 61 dieses Dokuments fordert  das EU-Parlament „die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Gebieten, die von der Allgemeinheit oder von gefährdeten Personengruppen gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 3 Absatz 14 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genutzt werden, nicht länger zuzulassen;“

Punkt „62. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dem Schutz gefährdeter Personengruppen gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 3 Absatz 14 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 besonders Rechnung zu tragen, insbesondere in Anbetracht des fehlenden Schutzes der Bewohner ländlicher Gebiete in der Nähe von Anbauflächen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, sofortige Verbote für den Einsatz von Pestiziden in einer ausreichend großen Umgebung von Wohngebäuden, Schulen, Spielplätzen, Kindertagesstätten, und Krankenhäusern vorzuschlagen;“

In Südtirol besteht hierzu dringender Handlungsbedarf. Viele Schulgebäude und Kinderspielplätze befinden sich in unmittelbarer Nähe zu Obstbaugebieten mit intensiven Anbauweisen, in denen Pestizide versprüht werden. Den Ängsten und Sorgen vieler Eltern muss entgegnet werden.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. periodische Monitorings der Pestizidbelastung in den Südtiroler Schulhöfen und Kinderspielplätzen durchzuführen.
  2. Die Monitorings sind verpflichtend für alle jene Schulhöfe und Kinderspielplätze, die an Gebiete mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung angrenzen, bzw. wo der in der Studie empfohlene Mindestabstand von 100 Metern unterschritten wird.

Bozen, 29.05.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Wie vorausgesagt, so geschehen. Mit der Zusammenführung der Bereiche Raum und Landschaft in einem einzigen Gesetz, so fürchteten wir, käme ein Prozess in Gang, bei dem am Ende die Landschaft unter die Räder kommen würde.
Wir hatten während der Gesetzgebungsphase darauf hingewiesen, dass in der Zeit, bis das neue Gesetz in Kraft tritt, ein erbitterter Verteilungskampf um die Grundstücke stattfinden wird, die vielleicht nach 2021 außerhalb des Siedlungsgebietes liegen und somit nur erschwert oder gar nicht verbaubar sein werden. Dieser Wettlauf, der einem Raubrittertum gleicht, lässt sich nun in aller Klarheit beobachten.
Letztes Beispiel ist die neue Tourismuszone in Feldthurns, der Heimat von HGV-Vizepräsident und Landtagsabgeordneten Helmut Tauber, gestern von der Landesregierung verabschiedet.

Mit dem Beschluss unterstützt die Landesregierung weiterhin die touristische Expansion im Lande, die trotz aller Beteuerungen der Mäßigung auf Hochtouren weiterläuft: Nach den umstrittenen Tourismuszonen in Naturns und Latsch werden nun für das Eisacktal Fakten gesetzt. Die Ansiedlung von zahlreichen Chalets, weitab von Dorfnähe und Siedlungszentrum, wird das Landschaftsbild verändern und negativ prägen. Der Bodenverbrauch steigt mit dieser Bauweise übermäßig an.
Nur die Landesrätin für Raumordnung hielt dagegen – auf einsamem Posten, was ihr wohl noch öfter passieren wird – der Rest der Landesregierung unterstützt dagegen weiterhin die Bemühungen von Touristikern, vor dem Greifen der gefürchteten Siedlungsgrenze ihre Schäfchen ins Trockene zu bringen. Dies gegen die Warnungen vor drohendem Wassermangel, zu der sich der aktuelle Kongress in Brixen klar äußert und ohne Blick für die rapide Klimaveränderung. Auch die Gutachten der Ämter wurden in den Wind geschlagen, die eigenen Ankündigungen aus dem Jahr 2014, die Vorlagen der Ämter zu respektieren, sind längst Schnee von vorgestern.

Die Warnungen der Grünen Landtagsfraktion vor dem Heißlaufen der touristischen Expansion verhallen ungehört. Noch.

Bozen, 15.05.2019
L.-Abg. Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hanspeter Staffler

Grüne legen Gesetzesvorschlag für eine gesunde Landtwirtschaft vor.

 

Die Grüne Fraktion fordert Südtirol dazu auf, eine Vorreiterrolle für die Ökowende 2030 einzunehmen! Wie auch die Beraterin der UNO und Trägerin des „Alternativen Nobelpreises“ Vandana Shiva kürzlich in Mals klar zum Ausdruck brachte, muss die Ökologisierung der Landwirtschaft bis ins Jahr 2030 massiv gefördert werden. Der Rückgang an Biodiversität und viele negative Auswirkungen auf Boden, Wasser und Gesundheit der Menschen seien Ergebnisse der intensiven Landwirtschaft.

Aus diesem Grund präsentiert die Grüne Fraktion einen Gesetzentwurf, der die Entwicklung der Landwirtschaft in eine nachhaltige Richtung (Ökowende) lenken will.

Diese Ökowende soll in erster Linie bei der Ausbildung der JunglandwirtInnen beginnen: Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Fachschulen für Landwirtschaft, Hauswirtschaft und Ernährung ab dem Schuljahr 2020/2021 um den Lehrgang „Ökologischer Landbau“ zu erweitern.

Um den Umstieg auf Biolandwirtschaft und den Ausstieg aus dem chemisch-synthetischen Pestizideinsatz zu beschleunigen, beinhaltet der Gesetzesentwurf die Ausarbeitung konkreter Pläne für die Ökowende durch die Landesregierung innerhalb des Jahres 2020. Inhalt dieser Pläne sind die allmähliche Ökologisierung der Landwirtschaft und das schrittweise Verringern des Pestizid-Einsatzes.

Im Gesetzentwurf zudem enthalten ist der besondere Schutz sensibler Zonen wie Wohngebiete, Kinderspielplätze und Parkanlagen. Dieser soll in einer Weise erfolgen, dass dort keine Reste von chemisch-synthetischen Pestiziden deponiert werden können. Die geltenden Ausbringungs- und Abstandsregelungen sind völlig unzureichend und können nur durch Gemeindeverwaltungen, welche die lokale Situation gut kennen, erlassen werden. Aus diesem Grund sollte nicht das Land, sondern die Gemeinden als zuständige Behörde fungieren.

Mit diesem Gesetzesentwurf wollen wir dazu beitragen, eine gesunde Umwelt und eine hohe Lebensqualität für Südtirol zu schaffen. Denn eine gesunde Landwirtschaft muss erstrangiges Ziel einer guten Klimastrategie sein!

Bozen, 23.04.2019

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler         

Brigitte Foppa  

Riccardo Dello Sbarba

 

Ungedüngte, Seite einer Wiese mit: Schlüsselblume, Fingerkraut, Veilchen, Buschwindröschen, ecc.

 

Gedüngte Seite derselben Wiese, mit Löwenzahn.

Der Grüne Weg zur Ökowende 2030

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