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Förster Uwe SchölmerichDie vormaligen Regionalförster, die seit 1. Oktober 1962 in den Regionalen Forstdienst aufgenommen wurden, waren dienstrechtlich und wirtschaftlich bis zur Übernahme in den Landesdienst am 1. August 1977 an das Staatsforstkorps (C.F.S.) angelehnt. Grundlage für diese Annäherung war Art. 1 der RG 23/1958 und 17/1959.

Mit der Übernahme in das Landesforstkorps (Art. 19 des LG 11/1977; Art. 44 des LG 11/1981) wurde für dieses Forstpersonal die wirtschaftliche und rechtliche Anlehnung an den C.F.S. auch weiterhin gesetzlich verankert. Mit Bereichsabkommen vom 8. Mai 1997 erfolgte die volle kollektivvertragliche Übernahme in den Landesdienst und die Bestimmung wurde mit 1. Juni 1997 abgeschafft.

Mit Art. 19 des LG 57/1988 wurde für die Angehörigen des Landesforstkorps die Zusatzpension laut Bestimmungen des Art. 3, Abs. 5 des Staatsgesetzes 284/1977 eingeführt. Die ehemaligen Regionalförster hatten aufgrund der angeführten Regionalgesetze Anrecht auf die vom Staat vorgesehenen Polizeizulagen.

Das Anrecht auf diese Polizeizulagen war Voraussetzung dafür, dass die Bestimmungen des zuvor angeführten Art. 3, Abs. 5 des Staatsgesetzes 284/1977 wirksam wurden. Für den Erhalt dieser Polizeizulagen wird der Begriff „Percezione“ eingeführt und dies hat zu gravierenden Missverständnissen im Hinblick auf die Anrechenbarkeit dieser Zuklagen auf die Pension geführt. Das Pensionsamt des Landes fordert den Beweis dafür, dass diese zustehenden Polizeizulagen von der Region auch tatsächlich ausbezahlt wurden und nicht nur ein Anrecht darauf bestand.

Das römische Forst- und Landwirtschaftsministerium hat in mehreren Schreiben an das Land Südtirol bestätigt, dass diese Zeit auch nach dem 1. März 1966 bis zum 31. Dezember 1969 zur Berechnung der Zusatzpension anerkannt wurde, wodurch dem Personal des C.F.S. auch die zustehenden Polizeizulagen ausbezahlt wurden. Das Regionalkommando von Padua des C.F.S. hat kürzlich mit Schreiben vom 10. März 2011 bestätigt, dass diese Zusatzpension allen Forstwachen und -unteroffizieren des C.F.S. ohne Unterbrechung der Zeit vom 1. März 1966 bis 31. Dezember 1969 angerechnet wurde.

All diese Grundlagen aber genügen dem Pensionsamt des Landes nicht, das behauptet, dass die Forstwachen in dem zuvor erwähnten Zeitabschnitt kein Anrecht auf die Berechnung dieser Zusatzpension hätten. Dabei aber verwies die Personalabteilung stets nur auf geltende Regionalgesetze und -bestimmungen, ohne jeweils einen einschlägigen Artikel eines Regionalgesetzes anzuführen.

Ärgerlich ist ferner folgender Umstand: Da das Forstpersonal von Amts wegen in den Landesdienst überstellt wurde, läge es doch in der Verantwortung der Landes- bzw. der Personalvertreter, zu überprüfen, ob die Region damals die von den Staatsgesetzen vorgesehenen Polizeizulagen ausbezahlt hat oder ob dies nicht erfolgt ist. Dass die Beweislast hierfür bei den Betroffenen liegen sollte, ist äußerst ungewöhnlich, unabhängig von der rechtlichen Seite läge es auch in der moralischen Verantwortung der Landesverwaltung, dies zu klären.

Zu klären ist auch, ob bei provisorischen Pensionsdekreten bis zur Ausstellung des definitiven Dekretes die jährliche Angleichung der Pensionsbezüge einer Verjährung (gem. Staatsgesetz 428/1985) unterliegt, wie vom Pensionsamt leider praktiziert wird. Nach Auskunft des Rentenexperten Helmuth Renzler unterliegen provisorische Pensionsdekrete keiner Verjährung. Dies wird auch praktisch durch den Umstand untermauert, dass bei provisorischen Pensionsdekreten keine Einspruchsmöglichkeit angeführt wird, was bei definitiven Pensionsdekreten sehr wohl der Fall ist. Das INPDAP hat diesen jährlichen Ausgleich bis zur Ausstellung der definitiven Pensionsdekrete immer ordnungsgemäß ausbezahlt und den Betroffenen somit auch keinen wirtschaftlichen Schaden verursacht. Traurig genug: Die Nachzahlungen dieses jährlichen Ausgleichs erfolgten durch das Pensionsamt teilweise erst nach 17, 15 oder 10 Jahren und unter Anwendung der Verjährungsfrist.

Höchst bedauerlich ist schließlich die Auslegung von Personalabteilung und Rechtsamt, dass das Wort „Ruhestandsbehandlung – Trattamento di quiescenza“ im Art. 19 des LG 57/1988 bedeutungslos, während hingegen der Begriff „Percezione“ des Art. 3, Abs. 5 des Staatsgesetzes 284/1977 von großer Bedeutung sei.

Der Anspruch einer Ruhestandsbehandlung unterliegt keiner Verjährungsfrist (Art,. 5 des DPR 1092/73) und das Wort „Percezione“ ist sicherlich nicht so auszulegen, dass zustehende staatliche Polizeizulagen auch tatsächlich hätten ausbezahlt werden müssen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  1. 1. Aufgrund welcher Bestimmung hat das Pensionsamt des Landes bis zur Ausstellung der definitiven Pensionsdekrete keine jährliche Angleichung (perequazione) der Pensionsbezüge vorgenommen
  2. 2. Wurden die Artikel 1 der Regionalgesetze 23/58 und 17/59 zwischen 1. Oktober 1962 und 31. Juli 197 abgeändert?
  3. 1. In den Aufnahmedekreten der Region wurde ständig die wirtschaftliche und rechtliche „Anlehnung“ an den C.F.S. betont, haben die Inhalte dieser Dekrete keine Gültigkeit?
  4. 2. Wieso hat die Bestätigung des Landwirtschaftsministeriums keine Gültigkeit im Hinblick auf die Bestätigung der Anerkennung der Berechnung der Zeit vom 1. März 1966 bis 31. Dezember 1969?
  5. 3. Aufgrund welcher Berechnungen hat das Pensionsamt die Verjährungsfrist bei Nachzahlungen im Falle provisorischer Pensionsdekrete angewandt?
  6. 4. Haben Pensionsdekrete Gültigkeit, die mit Datum vom 23. Juli 2010 auf ein Gutachten vom 16. Mai 2010 aufgebaut sind?
  7. 5. Ist die Landesregierung tatsächlich der Auffassung, dass die Betroffenen angeblich Fehler der Region klären sollen?
  8. 6. Teilt auch der Landesrat die Meinung der Personalabteilung und des Rechtsamtes der Landesverwaltung, dass das Wort „Ruhestandsbehandlung“ in Art. 19 des LG 57/1988 bedeutungslos ist und das Wort „percezione“ des Art. 3 Abs. 5 des Ges. 289/77 von großer Bedeutung ist? Beide getroffenen Auslegungen fallen zu Ungunsten der Betroffenen aus.
  9. 1. Sind die Bewertungen des Renten-Experten Helmuth Renzler in dieser leidigen Angelegenheit von Gewicht oder nicht?

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 15. Juli 2013

 

 

OLYMPUS DIGITAL CAMERADie Gemeinde Brixen hat im Herbst 2012 die Eintragung der Seilbahntrasse Brixen-St. Andrä in den Bauleitplan vorgenommen und den GR-Beschluss der Landesraumordnungskoon. zugeleitet. Dem Vernehmen nach sind die eingereichten Unterlagen aber nicht vollständig, sodass sich die Behandlung seitens des Landes offenbar in die Länge zieht. Aus diesem Grund erweist sich auch das Anfang April 2013 erfolgte Scheitern der Volksbefragung zum Trassenverlauf kein Nachteil, da diese – falls sie im Juni stattgefunden hätte – allenfalls auf einer raumordnerisch ungesicherten Grundlage erfolgt wäre. Dennoch ist der aktuelle Stand der Bauleitplaneintragung von erheblichem Interesse.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung bzw. an den Landesrat für Raumordnung:

  • Bei welchem Stand hält das Verfahren in den Landesämtern der Raumordnung, wann wird die Landesraumordnungskommission voraussichtlich entscheiden?
  • Sind Fragen des Lärmschutzes geklärt, wie verläuft hier die Sicherung?
  • Noch keine Lärmkartierung; Nachtlärm Risiko wegen Tieffrequenzen, Seil über Stützen starker Lärmträger, falls fix auf Stützen, Metallträger (Beton bei 60 m Höhe nicht möglich) erhöhen Frequenz auf 160-200 hz, bei geschlossenem Fenster gehen Tieffrequenzen durch, Bsp. Rittnerbahn
  • Liegen Abschnitte der geplanten Seilbahntrasse und der weiteren Verbindung in St. Andrä in Gefahrenzonen oder abseits solcher Risiken?

 

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 13. Juni 2013

 

Filz wuchert weiter, wie Empfehlung zweier Tourismusorganisationen demonstriert.

Während die Mehrheitspartei mit den Basiswahlen und dem gut inszenierten Show-Down der LH-Kandidaten Transparenz, Mitbestimmung und „Erneuerung“ zelebriert, geben namhafte Tourismusorganisationen gänzlich unverblümt Unterstützungserklärungen für SVP-Kandidaten zur Landtagswahl ab.

Der Tourismusverein Natz-Schabs und der Tourismusverband Eisacktal laden ihre Mitglieder in einer Rundmail eindringlich zur SVP-Basiswahl ein, ganz so, als seien sie die touristischen Vorfeldorganisationen der Mehrheitspartei. Wenn bereits jetzt, in einer rein innerparteilichen Entscheidungsfindung, zu solchen Tricksereien gegriffen wird, dann ist leicht vorstellbar, was im Herbst 2013 bei der eigentlichen Wahl abgehen wird.

Die Präsidenten von Tourismusverein Natz-Schabs und Tourismusverband Eisacktal haben aufgrund ihres Amtes die Pflicht, überparteilich für alle ihre Mitglieder zu agieren, auch für jene, die nicht der SVP angehören. Zudem sieht Art. 5 des neuen LG 2012/22 vor: „Den Tourismusvereinen, die Landesbeiträge erhalten, ist es verboten, sich an der Wahlkampagne von politischen Parteien und Kandidaten jeglicher Wahlliste finanziell oder auf andere Weise zu beteiligen. Bei Verstoß wird der Landesbeitrag für das laufende Jahr gestrichen.“

Die einseitige Parteinahme der Organisationen schadet nicht nur der eigenen Glaubwürdigkeit, sondern dementiert auch die SVP-Parolen von „Erneuerung“ in schlagender Weise. Falls der alte Filz mit neuen Gesichtern weiter gepflegt wird, sind die hochtönenden Worte von Sauberkeit und Grundreinigung des „Systems Südtirol“ nichts als leeres Gerede. Parteiobmann, Parteiorgane und die SVP-Kandidaten zur LH-Wahl sind gut beraten, solche Praktiken sofort einzustellen und künftig zu unterbinden.

Bozen, 16. April 2013

Hans Heiss
Riccardo dello Sbarba

 

 

Bozen, den 15. Jänner 2013

Maßvoller Gästebeitrag sichert beides. Die wahre Herausforderung ist aber die noch ausstehende Tourismusabgabe aller Kategorien.

HGV und Wirtschaftsverbände kritisieren die Durchführungsverordnung zur Gemeindeaufenthaltsabgabe (Kurtaxe). Die aktuelle Wirtschaftslage liefert hiefür genügend Munition: Enormer Steuerdruck durch IMU u. a., steigende Energiekosten und Preise, dazu der absehbare Rückgang vor allem bei italienischen Gästen setzen die Branche schwer unter Druck. Trotz aller widrigen Vorzeichen ist die ab 2014 erfolgende Einhebung aus touristischer und sozialpolitischer Sicht notwendig.

  • Die Tourismusorganisationen brauchen für wirkungsvolles Marketing und Gästebetreuung vor Ort endlich Finanzierungssicherheit. Das System der freiwilligen Beiträge mit rund 18 Mio. im Jahr hält definitiv an seiner Grenze; die Beiträge von Land und Gemeinden von ca. 25 Mio. werden mit Sicherheit nicht wachsen, sondern rückläufig sein.
  • Eine gut aufgeteilte Finanzierungsgrundlage bestehend aus Gästebeiträgen, einer breit verteilten Tourismusabgabe und Zuschüssen der öffentlichen Hand ist mittelfristig zielführend. Nach gescheiterten Anläufen 1995 und 2005 ist die Einführung 2014 überfällig und schließt an den Standard anderer Alpenregionen an. Die Streuung der Lasten macht sie erträglich und wird Handel und gewerbliche Wirtschaft nur mäßig belasten. Ihre Umsetzung kommt zudem nach dem voraussichtlichen Ende der aktuellen Steueroffensive und Hochbelastung.
  • Die neue Finanzierungssicherheit verpflichtet die Tourismus-organisationen, sich einer gründlichen Reform zu unterziehen. Die Verminderung der Verbände, die Fusion kleiner Vereine und ihre Qualitätssteigerung sind unumgänglich. Erst dann werden sie zum Instrument des Marketings nach innen und außen, das Südtirols Tourismus dringend benötigt.
  • Tourismus bildet für Südtirol mit jährlich über 3 Mrd € Beitrag zum BIP eine Säule der Wohlstandssicherung; durch Arbeitsplätze, Steuern, Abgaben und Aufträge. Die zentrale Rolle des Tourismus ist allseits anerkannt; seine Förderung floss bis vor wenigen Jahren reichlich. Keine andere Branche belastet aber auch Landschaft, Umwelt und Lebensverhältnisse so stark wie der Tourismus: Touristische Verbauung, Landschaftsbelastung und Energieverbrauch verursachen enormen Druck, für den die Allgemeinheit aufkommt. Das hohe Preisniveau, zumal im Wohnmarkt, ist auch die Folge touristischer Erschließung und wird von allen Haushalten im Land getragen. Obwohl Tourismus zum Wohlstand beiträgt, bürdet er auch große Kostenanteile der Allgemeinheit auf.

Umso mehr gilt: Ein gesetzlich gesicherter Gästebeitrag zu den Tourismusorganisationen und zum Marketing in erträglicher, gerecht verteilter Höhe treibt den Tourismus nicht an den Rand der Existenz, sondern gewährt Finanzierungssicherheit und Kostenwahrheit. Die Staffelung des Gästebeitrags/Aufenthaltsabgabe für über 14-jährige (Kurtaxe) von 0,7 € bis 1,3 € bei Spitzenbetrieben ist vergleichsweise moderat.
Die eigentliche Herausforderung aber bildet die noch ausstehende Tourismusabgabe, die auf alle wirtschaftlichen Sektoren verteilt wird, die vom Tourismus profitieren. Sie wird die Nagelprobe sein, an der sich die Glaubwürdigkeit und Durchsetzungsfähigkeit der Landesregierung erweist.

Hans Heiss
Riccardo dello Sbarba

Vivere il territorio senza consumarloLand(wirt)schaft

Antworten aus dem Workshop am 30. November 2012 in Lana

1. Grüne und Bauern/Bäuerinnen müssten doch in einer strategischen Partnerschaft kooperieren. Warum? Wo haben wir Grüne-Verdi-Vërc gleiche Anliegen wie der Bauernbund und wo (warum) gibt es Differenzen?

  • Grüne und Bauernbund haben ein gemeinsames Interesse am Überleben der Bauern
  • Rolle der Bäuerinnen als Trägerinnen des traditionellen Wissens aufwerten
  • Sparsamer Umgang mit Grund und Boden
  • Agrarpolitik MIT den Bäuerinnen und Bauern machen
  • Die Grünen müssen sich von ihrer städtischen, ästhetisierenden Sichtweise der Landwirtschaft verabschieden
  • Den Bauern ihre Autonomie zurückgeben: weniger Bürokratie, weniger/andere Subventionen, weniger Abhängigkeit vom Markt/den Vermarktern

2. Gesunde Nahrungsmittel aus der eigenen Region! Wie kann Südtirol in der Grundversorgung mit guten Lebensmitteln besser werden? Warum müssen wir so viel exportieren und importieren? Wie kann die Nahrungsmittelindustrie und der Zwischenhandel eingebremst werden?

  • Konsumgenossenschaften für Auswahl zuständig – auch für Anbau?
  • Neben Wert „lokal“ auch soziale und wirtschaftliche Einheiten mitdenken
  • „Gut“: Produktionsbedingungen, Ausbeutung Mensch und Natur, Gesundheit
  • „Genussverkostung“ >>> sensorische Schulung
  • Landwirtschaftliche Strukturen produzieren, was sie intern brauchen >> Wertschöpfung bleibt im Betrieb
  • Einsatz von lokal erzeugten Lebensmitteln in der Gastronomie
  • Wertschätzung durch Bildung
  • Gut = Teuer – wie viel vertragen wir davon?

3. Diversifizierung in der Landwirtschaft! Warum braucht es Alternativen zu den Monokulturen? Wie kann mehr Vielfalt im Landschaftsbild und in Produktion erreicht werden? Maßnahmen gegen Hagelnetze? Usw.?

4. Biodiversität sollte mehr sein als ein Schlagwort.

Wie kann Biodiversität gefördert werden? Wo und warum kommt sie immer mehr unter die Räder?

Landschaftsschutz: Gebiete ausweisen, in denen z.B. Hagelnetze verboten sind und landwirtschaftliche Diversifizierung gefördert wird.

Strukturvielfalt im Obstbau fördern:

  • Sträucher, Hecken, Tümpel
  • Nützlingsförderung
  • Landschaftliche Vielfalt

Streuobstkultur wiederbeleben:

  • Mit Schulen Produktionsflächen besuchen
  • Stärkung regionaler Selbstversorgung >>> mehr Landschaftsvielfalt

Solidarität zwischen den Obstproduzenten fördern:

  • Finanziell durch Ausgleichsfonds, Versicherungsschutz
  • Materiell durch Warenaustausch, um die Marktposition zu sichern.

Consumatore = Esecutore del mercato, „drogato dall’estetica“

  • Campagne sulla scarsa importanza dell’estetica degli alimenti
  • Qualità NON UGUALE a estetica
  • Mangiare con la bocca, non con gli occhi
  • Formazione nelle scuole
  • Offrire alimenti “normali” nelle mense

5. Viehhaltung: Turbo-Kühe und bedenkliche Formen der Hühnerzucht gibt es auch auf Bergbauernhöfen. Was soll unternommen werden, um – wie in der Milchwerbung gepriesen – es wirklich mehr „glückliche Kühe“ in Südtirol gibt?

  • Der „öffentliche Konsument“ soll mit gutem Beispiel vorangehen
  • Horizontale (Flächen-)Förderungen sind nicht sinnvoll
  • Sinnvoll ist hingegen „leistungsorientierte“ Förderung: Betriebsanalyse, Harmonisieren von Betriebszielen und öffentlichen Zielen. Die öffentliche Hand subventioniert (nachweisbare) Leistungen für die Gesellschaft: Artenvielfalt, Wasser, Luft, geschlossene Kreisläufe, artgerechte Tierhaltung
  • Landschaftsgerechte Bewirtschaftung muss rentabler werden als marktorientierte Bewirtschaftung

6. Subventionen: Wäre ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle hauptberuflich in der Landwirtschaft Arbeitenden und deren Familienangehörige eine Alternative zu den vielen Subventionen, die oft als ungerecht empfunden werden?

  • Bauern verbessern die Energiebilanz und die Umweltbilanz
  • Subventionspolitik muss darauf abgestimmt sein
  • Kurze Kreisläufe
  • Der sogenannte bäuerliche Zuerwerb muss in die eigentliche bäuerliche Tätigkeit integriert werden
  • Bauern müssen die Möglichkeit erhalten, nicht mehr profitorientiert, sondern gemeinwohlorientiert zu wirtschaften
  • Fördersystem muss reformiert werden
  • Partnerschaft muss auch für die Bauern im Süden der Welt gelten
  • Vorschlag „Grundeinkommen“ soll durchgerechnet werden – Expertengruppe beauftragen, Diplomarbeiten fördern
  • Kein „bedingungsloses Grundeinkommen“, sondern Grundeinkommen nur für jene, die die Landschaft pflegen und Landwirtschaft naturnah betreiben (Boden, Wasser, Luft)
  • Die Bauern werden für ihren sozialen, ökonomischen und ökologischen Einsatz entlohnt: Tourismus, Gesundheit, Naturschutz, Gewässerschutz

7. Bio-Landwirtschaft: Im Bundesland Salzburg werden mehr als 50 % der Flächen biologisch (weitestgehend ohne chemische Mittel) bewirtschaftet. Soll die Entwicklung, ob konventionell, integriert oder biologisch, dem freien Markt überlassen werden? Soll die Politik eingreifen? Wie? Wo?

8. Boden, Wasser, Abwasser, Luft…: Die letzten Toblacher Gespräche haben eine Menge von diesbezüglichen Vorschlägen entwickelt. Welche zentrale Forderung für einen besseren Bodenschutz sollten wir Grüne erheben? Was muss anders werden, damit unsere Böden nicht mit Mist, Gülle und Jauche sowie mit Chemikalien kaputt gemacht werden?

9. Landwirtschaft und Urbanistik:

Welche wesentlichen Punkte bräuchte es in einem Raumordnungsgesetz

anstatt der verworrenen und widersprüchlichen Detailregelungen mit Ausnahmen von den Ausnahmen?

Siehe berüchtigten Art. 107 ff. des LG vom 11.08.1997, Nr. 13, i.g.F.?

(Gesetzestext beilegen!)

10. Landwirtschaft und Tourismus: Die vernachlässigte Landwirtschaft in Teilen des Trentino und des Bellunesischen zeigen klar, welch hohen Stellenwert für den Tourismus die durch die bäuerliche Bevölkerung gepflegte Kulturlandschaft hat. Was soll unternommen werden, damit die Natur- und Kulturlandschaft einen noch höheren Stellenwert bekommen?

11. Sozialpolitische Fragen: Vor allem im Bergebiet leben viele alleinstehende, meist ältere Männer auf ihren Höfen. Wegen des geringen Einkommens aus der Landwirtschaft müssen viele Bauern einem Neben- und Zuerwerb nachgehen. Dabei sind Bauer und Bäuerin am Hofe oft überfordert und beuten sich selbst aus. Welche konkreten Ideen haben wir Grüne gegen solche und ähnliche soziale Härtefälle?

Bozen 01.12.2012

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