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Anfrage zur schriftlichen Beantwortung.

Vor Anklageerhebung ob anhaltender Bauvergehen: Ist Ezio Prinoth, Besitzer des skandalträchtigen Hotels „Saslong“, als Präsident des Tourismusvereins St. Christina noch länger tragbar?

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Die Staatsanwaltschaft Bozen hat in Sachen des Hotel „Saslong“ in St. Christina die Vorerhebungen abgeschlossen und hat schwer wiegende Verdachtsmomente gegen den früheren Bürgermeister von St. Christina, Eugen Hofer und Hotelbesitzer Ezio Prinoth, zugleich Präsident des Tourismusvereins erhoben: Die genehmigte Kubatur sei um über 1000 qm überschritten, desgleichen sechs Zimmer als Gästeunterkünfte genutzt, die als „statische Hohlräume“ angegeben worden waren. Schwer wiegende Belastungen, die auf massive Tricksereien und Täuschung hinweisen – zum Schaden der Öffentlichkeit und des Gastgewerbes in St. Christina.
Die neue SVP-Mehrheit im Gemeinderat mit BM Moritz Demetz hat sich zwar lange darum bemüht, die Vergehen zu sanieren und sogar zugunsten des „Saslong“ Ende 2015 eine weitere Tourismuszone zu genehmigen, mit der Ermittlung der Staatsanwaltschaft und der wohl baldigen Anklageerhebung sollte die Mehrheit aber schleunigst davon Abstand nehmen, die Vergehen der Vorgängermehrheit und von BM Hofer sanieren zu wollen. Zur Erinnerung die Vorgeschichte der „Saslong“-Bauvergehen.
Harmloser Ausgangspunkt und anschließender Durchstart.
2004 wurde für die damals an der Stelle des alten ‚Saslong‘ bestehende Pension um eine kleine Erweiterung von 20 auf 25 Betten angesucht, die von der Gemeinde zwar anstandslos genehmigt, aber von den Bauherren (Alois Rabensteiner, Projekt: Ing. S. Comploj) nicht durchgeführt wurde, da nach wenigen Jahren größere Pläne auftauchten. Bis 2007 herrschte Stillstand, Ende Juni 2007 erfolgte der Abriss des Altbaus. Am 12. 1. 2010 genehmigte die Gemeinde unter BM Bruno Senoner dann aber eine Variante des Projekts auf völlig neuen Grundlagen:
Nun sollte gemäß Wünschen des Bauherrn aufgrund neuer Planung (Arch. H. Demetz) die Bettenzahl von 25 auf 94 Betten katapultiert werden; statt des Residence ein Drei-Sterne-Hotel entstehen. Weit mehr als eine Variante also, stattdessen ein völlig neues Vorhaben in ungleich größerer Dimension, auf der rechtlich anfechtbaren Basis einer alten Baukonzession, aber mit neuem Bauherren, da Anfang September 2010 die Saslong GmbH von Ezio Prinoth die bisherige Eigentümerin Saslong SAS von A. Rabensteiner ablöste: Herr Prinoth ist seit 2015 Präsident des Tourismusvereins. Zudem sollte die Verlegung der öffentlichen Bushaltestelle vor dem Hotel den Mangel an Parkplätzen ausgleichen.
Trickserei im großen Stil: Illegale Beherbergung, Bauvolumen und Höhe jenseits alles Zulässigen.
Im Juli 2010 genehmigte der im Mai 2010 neu gewählte BM Eugen Hofer, Inhaber der im Sanitär- und Bäderbereich landesweit präsenten Hofer Group, eine weitere Variante mit 46 Zimmern und 94 Betten – das nun zügig erneuerte ‚ Smarthotel Saslong‘ eröffnete am 4. Dezember 2010.
Bald nach Eröffnung genehmigte BM Eugen Hofer eine zweite Variante: Nach der am 28. 3. 2011 erteiltem Genehmigung konnten nun einschließlich eines zu Unrecht beanspruchten Kubaturbonus 2067,25 qm Fläche gebaut werden, wobei Arch. H. Demetz freilich verschämt zugab, dass man 2.126,88 qm erreicht und damit das zulässige Maß überschritten habe. Bauherr Prinoth erklärte am 4. 4. 2011 die Arbeiten für beendet, BM Hofer erteilte am 5. 5. 2011 die vorläufige, bis 31. 8. 2011 befristete Benutzungsgenehmigung, nachdem bereits seit Dezember 2010 im ‚Saslong‘ Gäste logiert hatten. Eine unbefristete Lizenz wurde erst am 30. 1. 2013 erlassen, sodass das Hotel ganze 22 Monate ohne Benützungsgenehmigung operierte.
Über die faktisch illegale Beherbergung hinaus aber erreichte das Bauvolumen erstaunliches Ausmaß. Von einer kleinen Überdehnung war keine Rede, sondern von systematischer Trickserei: Während die Lokalaugenscheine des Gemeindebauamts wenige Beanstandungen fanden, ergaben Kontrollen unabhängiger Techniker, dass statische Hohlräume des Gebäudes nicht als Raumvolumen angegeben wurden, obwohl sie als Zimmer dienten. Der Vergleich der rechtlich zulässigen und faktisch verwirklichten Werte spricht für sich:

  • Höhe: Die erlaubten Gebäudehöhen von max. 9 bzw. 9,5 m wurden ignoriert und übertrafen das zulässige Maß mit 12,97 m oder 15,45 m um 44% bzw. 63%.
  • Kubatur: Das zulässige Raumvolumen wurde geradezu gesprengt, wie Schätzungen von Experten ergaben. Das oberirdische Bauvolumen wurde um 1021 Kubikmeter, das unterirdische um 431 Kubikmeter überschritten, somit in wahrhaft exorbitantem Ausmaß. Zudem drang das Bauvolumen des Hotels teilweise in eine Wohnbauzone und in landwirtschaftliches Grün ein, deren raumordnerische Parameter ignoriert wurden. Schließlich wurde auch die Zahl der vorgeschriebenen Parkplätze vor allem im Freien bei weitem verfehlt, sodass dem Hotel das notwendige Kontingent an Parkraum fehlte.
  • Fläche: Die unter Beanspruchung des Kubaturbonus höchstzulässige Fläche von 2067 qm wurde bereits zufolge des Architekten um knapp 60 qm überschritten, faktisch aber erreicht die Bruttogeschoßfläche 2.362, 66 qm und liegt damit um 790, 16 qm über dem erlaubten Wert.

Dies alles sind verheerende, allen rechtlichen Normen Hohn sprechende Überschreitungen, die keine Gemeindeverwaltung hinnehmen darf, die auch das Einschreiten des Landes erfordert, zumal die Gerichtsbehörde gleichfalls tätig werden dürfte. Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die unmittelbaren Anrainer durch die Bautätigkeit und damit verbundene Schäden stark belastet wurden.
Strafen und Sanktionen? BM Hofer verhängte zwar für Bauvergehen zunächst eine Strafe von 159.724 €, ließ aber bald Milde walten, wurde doch das Strafmaß noch 2011 auf zunächst 103.622 €, 2012 dann auf 41.165 € und damit auf gut 25% des Ausgangswertes gesenkt. Ob die Strafen tatsächlich erlegt wurden, entzieht sich bislang der Kenntnis. Fest steht aber, dass die Hofer Group des BM Hofer das umgebaute ‚Saslong‘ mit sanitärer Einrichtung bestückt hat, eine Lieferung hart am Rande des Interessenkonflikts.
Ein weiterer Bonus im Anrollen: Eine Tourismuszone für das ‚Smarthotel Saslong‘
Die von der Landesregierung seit 2007 gesetzlich neu geregelten und Gemeinde um Gemeinde verabschiedeten Tourismuskonzepte eröffneten auch für St. Christina und das ‚Saslong‘ neue Chancen: Am 2. 5. 2011 verabschiedete der Gemeinderat ein Tourismusentwicklungskonzept mit insgesamt 400 zusätzlichen Betten, die dann am 21. 8. 2012 auf die einzelnen Unternehmen aufgeteilt wurden:
Auch ‚Saslong‘-Hotelier Prinoth wurde davon begünstigt; am 29. 7. 2013 genehmigte der GR eine neue Zone für touristische Beherbergungsbetriebe am bereits überdimensionierten Hotel, die aber die Landeskommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung und die Landesregierung wegen vielfältiger Formgebrechen und inhaltlicher Mängel am 22. 7. 2014 zurückwiesen.
Unerschrocken verabschiedete der Gemeindeausschuss dennoch am 18. 11. 2014 zum zweiten Mal eine Tourismuszone für das ‚Smarthotel Saslong‘, die trotz nur geringfügiger Änderung trotz schwerer Bedenken seitens des Landes am 16. 4. 2015 angenommen wurde. Nun ist der neue, im Mai 2015 gewählte Gemeinderat am Zug: Er stellte am 23. 11. 2015 die Eintragung der Zone in den Bauleitplan aufgrund rechtlicher Einwände zwar vorerst zurück, hat aber Ende Dezembver 2015 den Akt genehmigt, gegen alle rechtlichen, raumordnerischen und naturschützerischen Hürden. Mit den erhofften 20 Betten aus der künftigen Tourismuszone käme das ‚Smarthotel Saslong‘ dann auf deutlich über 150 Betten.
Dagegen ist mit Nachdruck anzuführen:

  • Das ‚Smarthotel Saslong‘ liegt bereits jetzt nach Raumvolumen, Fläche und Höhe, ebenso im Hinblick auf die mangelnden Parkplätze weit jenseits aller rechtlich zulässigen Limits; eine weitere staatsanwaltliche Ermittlung dürfte bevor stehen.
  • Die Erschließungsbeiträge für das illegal erreichte Raumvolumen von 1453 Kubikmeter wurden nicht erhoben, mit erheblichem Schaden für die Allgemeinheit.
  • Würde dem mit einer Vielzahl von illegalen Pferdefüßen behafteten Hotel ‚Saslong‘ auch noch eine Tourismuszone zugeschlagen, so segnete der Gemeinderat damit nicht nur eine systematische Serie von Übertretungen ab, sondern belohnte diese auch noch durch einen neuen Bonus. Auch die Frage der Bushaltestelle und der Parkplätze ist weiterhin offen.

Mitte März 2016 hat der Gemeinderat endlich spätes Einsehen bewiesen und die Einwände von Anwohnern gegen die Tourismuszone als berechtigt erkannt, auch BM Demetz hat endlich eine Abbruchverfügung gegen die illegalen 6 Zimmer verhängt, freilich erst nach allzu langem Widerstreben.
Mit dem Abschluss der Vorerhebungen der Staatsanwaltschaft mit überaus gravierenden Anklagepunkten stellt sich nun die Frage, ob Hotelbesitzer Ezio Prinoth als Präsident an der Spitze des Tourismusvereins weiter tragbar ist und ob die Landesregierung ihm nicht eine Rechtfertigung auffordern und einen Rücktritt nahe legen sollte.
Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Hat sich die Landesregierung mit dem Fall des Smarthotels Saslong befasst?
  2. Sollte sie nicht den Tourismusverein dazu auffordern, die Situation seines Präsidenten näher prüfen zu lassen?
  3. Sollte sie dem Tourismusverein nicht bereits jetzt nahe legen, den Präsidenten zur Abgabe seines Amtes aufzufordern?

Bozen, 18. 5. 2016
L-Abg.
Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Der Landesgesetzentwurf der Grünen Fraktion wurde einstimmig genehmigt. Die Zustimmung des Landtages sollte nun zügig erfolgen.

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Von Imalipusram – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=14771436


Das gab es noch nie in der Geschichte des Landtags: Ein von der Opposition eingebrachter Gesetzesentwurf zur Urbanistik wird auch von der Mehrheit genehmigt. Heute war dies der Fall im 2. Gesetzgebungsausschuss, der den Gesetzentwurf Nr. 66/15 „Thermenhotel Meran“ der Grünen Fraktion einstimmig verabschiedete.
Riccardo Dello Sbarba, der Einbringer des Gesetzentwurfs, hat erläutert, das der Gesetzestext die Abschaffung des Artikels 128-bis des Urbanistikgesetzes vorsieht. Dieser Artikel weist das Areal der Therme Meran als „Zone für übergemeindliche öffentliche Einrichtungen“ aus. Dementsprechend unterliegt es der ausschließlichen Zuständigkeit des Landes.
Der Artikel 128-bis ist das Relikt eines unglücklichen Plans des Landes. Vor über 10 Jahren entschied man sich, als Land ein Hotel zu bauen und zu betreiben – das Thermenhotel. Das Resultat war vor allem eine enorme Verschwendung öffentlicher Gelder.
Mit dem Übergang des Hotels an Private wurde diese unrühmliche Geschichte mühsam bereinigt. Noch aber war eine Sache in Ordnung zu bringen: das Gebiet der Gemeinde zurückzugeben. Denn diese hat für das Areal die Umwidmung in eine „Zone für touristische Einrichtungen“ geplant. Vorgesehen und politisch gewollt ist dieser Schritt von der zuständigen Stadträtin Madeleine Rohrer und Bürgermeister Paul Rösch.
Die Abschaffung des Artikels 128-bis und somit der Übergang der Zuständigkeit an die Gemeinde ist Voraussetzung für den Abschluss der Umwidmung des Areals. Der 2. Gesetzgebungsausschuss hat diesen Schritt heute getan, indem er das Gesetz der Grünen Fraktion angenommen hat.
Als nächstes wird das Gesetz 66/15 im Landtag behandelt. Wir erhoffen uns, dass der Gesetzesentwurf, der nur einen Artikel umfasst, vorgezogen und bald behandelt wird, damit das Gesetz noch vor dem Sommer in Kraft treten kann.
Bozen, 27.04.2016
Grüne Fraktion im Südtiroler Landtag
Gesetzesentwurf 66/15 und Bericht des Einbringers

Tourismuspolitik muss darauf reagieren.
SommertourismusDas Sommerhalbjahr 2015 hat nach jüngster ASTAT- Statistik mit einem Rekord abgeschlossen: Mit 18,3 Mio. Nächtigungen ist dies der stärkste Sommer in der Tourismusentwicklung Südtirols, die warme Saison erzielt rund 64% der Jahresnächtigungen von ca. 29 Mio. Sorgenkind bleibt der Süden Südtirols; dessen seit Jahren geschwächte Tourismusentwicklung sogar im Rekordsommer 2015 weiter abgesunken ist.
Damit ist neuerdings klar, dass das wärmere Halbjahr gegenüber dem Winter anhaltend auf der Überholspur ist. Für den Erfolg gibt es drei Motive:
Zwei Gründe für die Steigerung liegen im Jahrhundertsommer 2015 und in der wirtschaftlichen Erholung Norditaliens, die vor allem dem Puster- und Gadertal, Gröden und der Seiser Alm zugute kommt.
Die Bedeutung des Winters schrumpft stetig: Das veränderte Klima und die Vorlieben der Gäste schwächen die Bedeutung des Wintertourismus zugunsten des Sommers.
Politik, Gemeinden und Tourismusbranche müssen auf den Boom des Sommers reagieren: Bei Sommergästen genießen möglichst unberührte Landschaft und intakte Natur hohe Priorität, während die winterliche Hochrüstung und die Übererschließung durch Aufstiegsanlagen eine starke touristische Minderheit anspricht. Die Klimaveränderung tut ein Weiteres: Das auch im Sommer relativ temperierte Südtirol wird in der heißen Jahreszeit zunehmend stärker frequentiert werden. Die Devise lautet: Landschaft und Natur sind mehr denn je zu erhalten, zu schonen und zu pflegen; Übererschließung und Lärm schaden ihnen und dem Tourismus!
Fazit: Der Sommertourismus behauptet sich gegenüber dem Winter zunehmend als attraktivere Saison, dementsprechend genießen die Erhaltung von Natur- und Kulturlandschaft mehr denn je Priorität.
Bozen, 1. Dezember 2015
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

HH-BF-RDSLand verzichtet trotz ungenügender freiwilliger Beiträge im Tourismus auf Einführung der gesetzlichen Tourismusabgabe, von vergleichbaren Entlastungen können andere Kategorien nur träumen!
Die Südtiroler Landesregierung hat gestern beschlossen, auf die Einführung einer verpflichtenden Tourismusabgabe zu verzichten, obwohl die freiwilligen Beiträge der Betriebe 2014 nicht die zu ihrer Vermeidung erforderliche Höhe erreicht haben. Denn für diesen Fall sieht das Landesgesetz eigentlich vor, zusätzlich zur bereits fälligen Ortstaxe eine Tourismusabgabe einzuführen.
Zur Erinnerung: Im Mai 2012 beschloss der Landtag mit den Stimmen der Mehrheit und der Grünen ein neues Gesetz zur Tourismusfinanzierung, das auf drei Säulen beruht:
(1) Finanzierung seitens des Landes und der Gemeinden aus Steuermitteln, (2) durch die ab 1. Jänner 2014 eingeführte Ortstaxe (3) die Tourismusabgabe. Dies sollte aber – so der damals mühsam ausverhandelte Kompromiss – nur dann verpflichtend werden, falls die erforderlichen 18 Millionen auf freiwilliger Basis nicht zusammen kämen. Die Möglichkeit, freiwillige Beiträge anstelle einer verpflichtenden Tourismusabgabe zu entrichten, war bereits damals ein großes Entgegenkommen an die Branche, namentlich den HGV.
Nun aber ist der freiwillige Obolus der Touristiker 2014 so spärlich geflossen (11,6 statt erwarteter 18 Mio. €), dass nach dem Gesetz die Tourismusabgabe als zweite Ebene neben der Ortstaxe greifen müsste. Diese Tourismusabgabe wird etwa im Bundesland Tirol längst schon erhoben und von allen, vom Tourismus profitierenden Erwerbszweigen kassiert. LH und Wirtschaftslandesrat Kompatscher hat aber gestern erklärt, trotz gesetzlicher Pflicht darauf zu verzichten und das Gesetz zur Tourismusfinanzierung entsprechend abzuändern.
Es ist verständlich, dass einem wichtigen, vielfach belasteten Wirtschaftszweig gegenwärtig keine neuen Steuern aufgeladen werden sollen. Allerdings ist Kompatschers Bereitschaft, den Wünschen einer Branche nachzugeben und für das Jahr 2014 Gnade vor gesetzlicher Pflicht ergehen zu lassen, allzu groß. Auch wenn auf anderem Weg nach Ausgleich für den Entgang gesucht wird und künftig bei nicht entsprechenden „freiwilligen“ Beiträgen den betroffenen Tourismusvereinen Kürzungen ins Haus stehen, ist die Nachgiebigkeit doch auffallend. Falls künftig – wie berichtet – anstatt 18 Mio. € nur mehr 16 Mio. € an freiwilligen Beiträgen fällig werden, bedeutet dies eine deutliche Entlastung. Neben den aus Steuern aller Südtiroler finanzierten Beiträgen von Land und Gemeinden (25 Mio.) und von den Gästen erhobenen Ortstaxe (29 Mio.) würde die Tourismusbranche selbst dann nur mehr 16 Mio. an freiwilligen Beiträgen einbringen.
Auch wenn der Beitrag des Tourismus zum Wohlstand Südtirols unbestritten und anerkannt ist, so sollte die Eigenleistung der Branche zur Finanzierung der Tourismusorganisation und -vermarktung doch deutlich höher ausfallen.
Man würde sich freuen, wenn den kleinen Einkommensbeziehern ähnlich entgegen kommend Steuerpflichten erlassen würden. Auffallend auch: Während der für das Landschaftsbild und den Tourismus so wichtige Heimatpflege überschaubare Beiträge gestrichen werden, werden auf anderer Seite faktisch „Millionenbeträge“ verschenkt.
Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo dello Sbarba
BZ, 27.5.2015

neve-artificiale-oberholz-altaDolomit Superski und HGV müssen umdenken!
Die schlechte Schneelage und die ausbleibenden Niederschläge veranlassen den Präsidenten von Dolomiti Superski und den Hoteliers- und Gastwirteverband zum einhelligen Ruf nach verstärktem Zugriff auf das öffentliche Gut Wasser, um die Pisten in kurzer Frist intensiv zu beschneien. Größere Speicherbecken und das Anzapfen von Bächen sollen dazu beitragen, bei den ersehnten Niedrigtemperaturen Wasser möglichst rasch in Schnee zu verwandeln. Unbedingte Vorfahrt also für den Wintertourismus, ohne auf den spürbar einsetzenden Klimawandel angemessen zu reagieren.
Die Antwort auf den rapide einsetzenden Klimaumschwung kann aber nicht jene sein, die wichtigste Ressource der Alpen, das Wasser und die Landschaft in den Schraubstock des Wintertourismus zu nehmen. Den Wassernutzungsplan außer Kraft zu setzen und die Hochflächen mit weiteren Speicherbecken zu überziehen, ist die falsche Antwort auf den massiven Wandel der Verhältnisse. Der Wintertourismus in Südtirol tritt seit fünf Jahren mit 37% der Jahresnächtigungen (ca. 11 Mio. Nächtigungen jl.) auf der Stelle. Anstatt die alpinen Ressourcen bis aufs letzte auszuquetschen und Tausende stromfressende Schikanonen anzuwerfen, sind Alternativen dringend anzudenken.
Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo dello Sbarba
Brixen, 17. 12. 2014

sexten-helm-rotwandRekurs gegen Skiverbindung Helm-Rotwand abgelehnt: Umstrittene Verbindung kommt, Natur und Landschaft haben das Nachsehen.

Der Rechtsstreit um die geplante Schiverbindung Helm-Rotwand ist beendet, die Rekurse gegen die Verbindung wurden durch das Verwaltungsgericht Bozen abgelehnt. Urteile sind zu respektieren, die Interessen von Tourismus und Wirtschaft legitim. Zurück bleibt dennoch tiefes Bedauern über die nun folgenden, weiteren Ein- und Übergriffe in eine schützenswerte Naturlandschaft von hoher Qualität. Die Übergangszone am Karnischen Kamm mit ihrer besonderen Biosphäre und Tierwelt wird in zentralen Punkten zerstört, wobei kurzfristige Vorteile die langfristigen Schäden nicht aufwiegen werden.

Der Rückgang des Wintertourismus wird zwar kurzzeitig gestoppt, dem Sommertourismus durch die Landschaftswunden aber ein deutlicher Dämpfer versetzt. Der Klimawandel der kommenden Jahre und Jahrzehnte wird zunehmend jene alpinen Räume begünstigen, die durch Naturnähe und Intaktheit überzeugen. In Sexten wurde der gegenteilige Schritt gemacht, vor Ort zwar zur mehrheitlichen Erleichterung, aber auch als erstes Rad in einem weiter heiß laufenden Investitionskarussell.

Den Naturschützern und -schützerinnen in und außerhalb von Sexten gilt große Anerkennung, sie haben sich auch durch massive Anfeindungen nicht entmutigen lassen, umso mehr verdienen sie sich jetzt – im Moment einer Niederlage – uneingeschränkte Solidarität.

Bozen, den 16. 4. 2014
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

 

ANFRAGE

PloneSeilbahnProjekt Plose-Seilbahn: Liegen die notwendigen Genehmigungen von RFI und Brigata Alpina wirklich vor?

Eine notwendige Voraussetzung für den Bau der Neuen Seilbahn vom Standort Bahnhof auf die Plose ist zum einen die Zustimmung von RFI zur Errichtung einer Talstation auf dem Bahngelände und in unmittelbarer Nähe der Bahngeleise, zum anderen die Genehmigung der Brigata Alpina Tridentina zum Überflug ihres Areals.

Obwohl die Gemeinde Brixen eine grundsätzliche Zustimmung von Bahn und Militär betont, die auch die Grundlage für die Eintragung in den Bauleitplan bildete, ist hier Gewissheit im Interesse aller Beteiligten unerlässlich.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  • Liegt eine explizite Zustimmung zum Bau einer Station auf dem Bahnhofsareal von Seite der RFI vor (um Aushändigung einer Kopie wird ersucht)?
  • Hat die Brigata Alpina Tridentina bzw. das entsprechende Militärkommando die erforderliche Zustimmung zum Überflug erteilt (um Aushändigung einer Kopie wird ersucht)?

Bozen, 1. April 2014

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

MühlbachEine häufig erörterte Frage im Raum Mühlbach gilt immer wieder der Auslastung der Seilbahn Mühlbach-Meransen, die nicht sonderlich hoch sein soll, für die aber in der Öffentlichkeit keine Zahlen vorliegen.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  • Wie viele Fahrgäste nutzen jährlich die Seilbahn Mühlbach-Meransen??
  • Wie viele Passagiere nutzen den Südtirol-Pass, das Abo+, die Almen-Card und wie viele fahren mit Vollpreis?
  • Welche sind im allgemeinen die Spitzenzeiten `mit den meisten Gästen?

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 14. August 2013

 

Wirtschaftliches Kirchturmdenken wirft der Sprecher der „verdECOnomia – Grüne Wirtschaft“ der Verdi-Grüne-Vёrc Klaus Egger, den Betreibern der Sextner Dolomiten AG vor. Als Wirtschaftstreibende, Egger ist selbst Touristiker, kann man nicht vom Prinzip aus gegen jede Erweiterung eines Skigebietes sein, doch die Art und Weise und Machtarroganz, mit welcher hier vorgegangen wird, spottet jeder gemeinwohlorientierten wirtschaftlichen Denkweise.

Die Betreiber der Sextner Dolomiten AG und anscheinend einige Hoteliers im Raum Sexten fordern vehement diese Pistenverbindung. Ansonsten würde der Wintertourismus untergehen. Dazu greifen sie mittlerweile zu rechtlich fragwürdige Mittel, die jedoch die Gerichte klären müssen. Abgesehen davon, dass durch die Waldrodungen auch der Sommertourismus Schaden erleidet, scheint für die Touristiker nur der kurzfristige Gewinn zu zählen. Wurde in Sexten jemals über eine sanfte Form des Wintertourismus nachgedacht? Über ein nachhaltiges Angebot? Es gibt gar einige Beispiele von Südtiroler Spitzenhotels, die sich genau durch diese Form des Wintertourismus wie Schneeschuhwanderung, Skitouren, Schlittenfahrten oder Wanderungen durch die unberührte Natur, um nur einige Beispiele zu nennen, eine Luxusposition der Sonderklasse erarbeitet haben und Ihre Preise in jeder Saison halten können. Oder kommt Staatspräsident Napolitano der Skipisten wegen nach Sexten?

„Südtirol könnte das Angebot von Luxus haben, wenn Zeit, Aufmerksamkeit, Sinn, Ruhe, Raum die entscheidenden Faktoren für Luxustourismus werden.“ zitiert Egger den ehemaligen SMG-Direktor Christoph Engl. Doch dazu braucht es klare Visionen und Mut für Veränderung.

Jede Umstrukturierung einer Betriebes, eines Ortes, einer Destination zu einem sanften Tourismus fordert einen jahrelangen, aufwändigen Prozess, der auch viel unternehmerischer Mut und Fach- und Marktkenntnis erfordert. Diese scheinen jedoch einigen Hoteliers und der Sextner Dolomiten AG leider abhandengekommen zu sein. Das krampfhafte Festhalten an Pistenverbindungen für einen Wintertourismus, der in 20 Jahren eine Nische sein wird, ist kurzfristig gedacht, wirtschaftlicher Nonsens und zerstört die Perspektiven der nachfolgenden Generationen.

Der Sextner Tourismus wäre gut beraten sich neu aufzustellen und die Einzigartigkeit und das Geschenk ihrer Natur zu nutzen, anstatt sie zu zerstören.

Klaus Egger

Sprecher „verdECOnomia – Grüne Wirtschaft“
+39 339 6219025
Verdi Grüne Vёrc