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Diese Pandemie stellt uns nicht nur vor große soziale und wirtschaftliche Herausforderungen, sondern wirft zunehmend auch ethische Probleme auf. Fragen wie etwa die Impf- und Testpflicht, oder nun der sogenannte „Grüne Pass“ sorgen selbst innerhalb von Familien für hitzige kontroverse Diskussionen.

In der nach einem Jahr Covid-19 durch wiederholte Lockdowns, Hoffnungslosigkeit, Zukunftsängste und mediale Konflikte aufgeheizten Stimmung scheint eine sachliche, auf gegenseitigem Respekt und Rücksicht gegründete Diskussion über diese Themen immer schwerer zu werden.

Verschärft wird diese Situation durch die eigenmächtigen und teils sogar autoritären Entscheidungen der Politik, welche am Beginn der Pandemie möglicherweise unvermeidbar waren, aber heute – ein Jahr später – durchaus kritisch hinterfragt werden sollen und müssen.

Für uns Verdi Grüne Vërc ist es von zentraler Bedeutung, dass Werte wie Konsens, Partizipation und Solidarität wieder zu unveränderbaren Fundamenten der politischen Entscheidungsfindung gemacht werden. Nur durch eine Versachlichung der Diskussion können praktikable und lösungsorientierte Ansätze erarbeitet werden, welche von der Gesellschaft als Ganzes geteilt werden und somit auch zum Erfolg im Kampf gegen die Pandemie führen können.

Unsere Stellungnahmen zu drei aktuellen Debatten:

Impfpflicht für Gesundheitspersonal:

Wie notwendig eine offene Diskussion ist, zeigt die von der italienischen Regierung überhastet eingeführte Impfpflicht für das Sanitätspersonal. Vor einem Jahr erhielt das Sanitätspersonal, welches ohne Rücksicht auf die eigene Gesundheit seit Anbeginn dieser Pandemie Übermenschliches geleistet hat, von der Bevölkerung den gebührenden Beifall.

Urlaube wurden gestrichen, unzählige Überstunden waren zu leisten – unter Arbeitsbedingungen, welche wir uns alle nicht vorstellen können. Die in Sanität und sozialen Einrichtungen Arbeitenden haben (bis jetzt) durchgehalten und dabei erhebliche psychologische Belastungen ertragen. Sie waren da für unsere Angehörigen und haben ihre Hand gehalten, damit sie nicht einsam und allein sterben mussten.

Sie sind Heldinnen und Helden des Alltages, welche zu Recht Wertschätzung für ihre Berufe einfordern.

Eigentlich müssten jetzt Prämien und Entlastung folgen. Indessen bewegt sich die Regierung Draghi in die gegenteilige Richtung. Wer sich nicht impfen lässt, wird ohne Einkommen suspendiert werden. Die Folgen solcher Suspendierungen für die Betreuungssicherheit – insbesondere im Pflegebereich – wurden offensichtlich überhaupt nicht berücksichtigt, aber auch ethisch-wissenschaftliche Überlegungen wurden kommentarlos vom Tisch gewischt.

Eine Impfentscheidung sollte, wenn möglich, immer freiwillig erfolgen und eine Impfpflicht ist daher ethisch nur vertretbar, wenn sie sich auf klare und eindeutige wissenschaftliche Notwendigkeiten stützen kann.

Genau dies ist bisher aber nicht der Fall. Die bisherigen wissenschaftlichen Studien belegen nur, dass eine Impfung schwere und tödliche Verläufe meist verhindern kann. Es ist aber nicht abschließend geklärt, dass eine Impfung auch dafür sorgt, dass die geimpfte Person niemanden mehr anstecken kann – dies gilt insbesondere für die nun vermehrt auftretenden Mutanten. Solange dies so ist, verhindert nach wie vor nur die Einhaltung aller Hygienemaßnahmen in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine mögliche Infektion. Das ist insbesondere zum Schutz von Menschen, die nicht geimpft werden können, unerlässlich.

Genau diese fehlende wissenschaftliche Evidenz, dass eine Impfung verlässlich vor einer Weitergabe des Virus schützt, ist der Grund, weshalb sich auch geimpfte Personen im Alltag weiterhin an die geltenden Regeln halten müssen. Warum das für das Personal im Gesundheitswesen nun nicht mehr gelten soll, bleibt ein Geheimnis.

Und auch wenn dieser Beweis eines vollständigen Schutzes vor einer Weitergabe des Virus erbracht ist, sollte eine Impfpflicht nur jene Bereiche betreffen, wo es um die Versorgung von Patient:innen geht, die man eben nicht anders schützen kann, als dass die Menschen, die sie versorgen, geimpft sind.

Wie allen Bürger:innen, so sollte man dem Personal im Gesundheitsbereich zugestehen, dass man sich schlicht vor einer medizinischen Behandlung fürchtet. Viele sind durch die Berichte über aufgetretene Nebenwirkungen verunsichert und diese Unsicherheit muss anerkannt werden. Wenn noch dazu nicht einmal der zu verabreichende Impfstoff frei gewählt werden kann, finden wir eine Impfpflicht einen zu massiven Eingriff in die Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten.

Und schließlich sollte auch ein weiterer Punkt bei der Diskussion um eine Impfpflicht nicht außer Acht gelassen werden: wissenschaftliche Studien haben nachgewiesen, dass die Einführung einer Pflichtimpfung immer zu einem Rückgang von freiwilligen Impfungen führt. Die ganze Diskussion wirkt sich also nachteilig auf die Impfbereitschaft der Gesamtbevölkerung aus. Somit funktioniert der Impfzwang auch nicht als gesundheitspolitische Strategie.

Wir vermissen in dieser Sache den beherzten Einsatz der Landesregierung gegenüber der Regierung Draghi. In anderen Bereichen hat man sich stets lautstark bemerkbar gemacht und wirkungsvoll protestiert. In dieser Sache war der Widerspruch lau und leise. Das schafft Druck auf das Personal und wird die Situation nur noch weiter verschlimmern.

Nasenflügeltests:

Auch die Einführung der verpflichtenden Nasenflügltests an Schulen zeigt, wie ein Verlassen der sachlichen Diskussionsebene nur zu einer Verschärfung von Konflikten und nicht zu tragfähigen Lösungen beiträgt. Es ist an sich ein sinnvolles Pilotprojekt, um eine Öffnung von Schulen in Präsenzunterricht zu ermöglichen und wir alle wissen, wie belastend geschlossene Schulen für Kinder und Jugendliche waren.

Aber eben weil es sich um ein Pilotprojekt handelt, hätten Kinder, deren Eltern sich gegen diese Tests ausgesprochen haben, nicht vom Schulbesuch ausgeschlossen werden dürfen. Der Schulbesuch ist ein verfassungsmäßiges Grundrecht und der Anspruch auf dieses Recht kann nur bei Vorliegen klarer Belege für dessen Notwendigkeit eingeschränkt werden. Nun ist es aber bei Weiten nicht so, dass ein negativer Nasenflügeltest für Sicherheit stehen würde.

Die Nasenflügeltests bzw. Antigen-Schnelltests taugen gar nicht für das Screening in Schulen, Betrieben oder gar der ganzen Bevölkerung. Denn das, was wir uns von ihnen erhoffen, können sie schlicht nicht leisten. Sie erkennen gerade einmal durchschnittlich 58 Prozent der symptomlos Infizierten, ergab unlängst eine Übersichtsstudie der unabhängigen internationalen Cochrane Collaboration, die Studien zu gängigen Schnelltests analysiert hat. Aber auch dieser Wert wird nur bei professioneller Probenentnahme erreicht. Und: bei Erwachsenen.

Michael Wagner, Mikrobiologe an der Uni Wien, welcher an der dritten Untersuchungsrunde der sogenannten Gurgelstudie an Österreichs Schulen arbeitet, schätzt, dass etwa drei Viertel der infizierten Schulkinder bis 14 Jahre bei zweiwöchentlich durchgeführten Schnelltests übersehen würden. Davon seien, so Wagner, »etwa 40 Prozent Infektiöse«.

Es ist daher mehr als fraglich, ob der Ausschluss von Kindern vom Präsenzunterricht wegen eines nicht erfolgten Nasenflügelabstriches wissenschaftlich gerechtfertigt werden kann.

Grüner Pass:

Wir verfolgen gespannt die derzeitige Diskussion um den sogenannten Grünen Pass. Er verspricht eine Rückkehr zur Normalität für jene, welche eine Impfung erhalten, die Krankheit überstanden oder einen aktuellen negativen Test vorweisen können. Das unterstützen wir.

Problematisch sehen wir im Detail die Unzuverlässigkeit und die derzeit nur partielle Zugänglichkeit zu den Schnelltests, zum anderen die fehlende Verfügbarkeit von Impfstoff. Schließlich gilt es noch zu klären, ob und wie der Pass für Menschen mit geringem Digitalisierungsgrad verwendbar ist – und welche Tests auch für Sonderfälle wie grenzüberschreitende Partnerschaften gelten oder ob damit nicht neue Problematiken entstehen.

Ein grüner Pass darf auf keinen Fall diskriminieren oder benachteiligen. Chancengerechtigkeit muss gegeben sein. Sonst werden Freiheiten zu Privilegien.

Stand: 19.04.2021

 

 

Das Contact-Tracing gilt als eine der wenigen erwiesenermaßen wirksamen Methoden zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus. In Südtirol ist die Nachverfolgung bereits Ende September zusammengebrochen. Sie konnte vom Sanitätsbetrieb nicht mehr aufrecht erhalten werden, weil zu personalaufwändig. Ende November sollte das Massenscreening Erleichterung bringen. Das Screening war von der Teilnahme her ein großer Erfolg. Allerdings wurde von Expert*innen immer wieder darauf hingewiesen, dass Massenscreenings nur unter mehreren Bedingungen wirksam sein können. Eine davon ist die sofortige Versetzung in Quarantäne nicht nur der positiv Getesteten, sondern auch der Kontaktpersonen.

Dies gilt natürlich auch für die Kontaktpersonen der von den Hausärzt*innen mit Antigentest positiv getesteten Personen. Die Regelung hierzu ist derzeit so, dass die Hausärzt*innen bei positiver Antigentestung einer Person sofort die Krankschreibung vornehmen. Es erfolgt die Meldung an den Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit und die betroffene Person kommt somit unmittelbar in Quarantäne. Die Hausärztin oder der Hausarzt ist aber nicht befugt, auch die Kontaktpersonen krank zu schreiben und sie auf demselben Weg in Quarantäne zu versetzen. Dies kann nur der Hygienedienst machen – und das dauert zu lange, derzeit 3-7 Tage. In dieser Zeit können die Kontaktpersonen unbewusst in ihrem Umfeld das Virus weiter verbreiten – zugleich können sie nicht krank geschrieben werden.

Die Nachverfolgung würde sich radikal verbessern, wenn die Hausärzt*innen hier Handlungsspielraum erhielten.

Die grüne Fraktion hat hierzu einen Antrag an die Landesregierung eingereicht, der im Zusammenhang mit dem Stabilitätsgesetz am 16.12. behandelt werden dürfte.

Die Landesregierung wird aufgefordert, den Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin die Befugnis zu erteilen, die Kontaktpersonen von Covid19-positiv-getesteten Personen direkt krank zu schreiben und dem Dienst für Hygiene zu melden, der eine automatische Quarantäne derselben verfügt. Eventuell dafür notwendige finanzielle Mittel müssen dafür bereit gestellt und die Allgemeinärzt*innen organisatorisch unterstützt werden.

 

Bozen, 06.12.2020

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In der Septembersitzung 2020 des Landtages konnte unsere Anfrage zur aktuellen Fragestunde nicht behandelt werden, in der wir uns nach den Details der Lieferung von Covid-Schutzausrüstung an die Seniorenheime und HausärztInnen erkundigten. Bis zum heutigen Tag (28.09.) ist bei uns die Antwort nicht eingetroffen, trotz mehrmaligen Nachfragens.

Im Sinne der Vollständigkeit der Information ergänzen wir die Anfrage mit Bitte um folgende Auskünfte:

  1. Wann, von wem und an wen erging der erste Auftrag, die Schutzmasken aus der Oberalp-Lieferung an die Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften, des Bozner Sozialbetriebes und die privaten Dienstleister im Sozialbereich zu verteilen?
  2. Wie viele dieser Masken wurden insgesamt an diese drei Dienste verteilt?
  3. Wie viele Angestellte und wie viele Betreute in Einrichtungen der Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften, des Bozner Sozialbetriebes und der privaten Dienstleister im Sozialbereich wurden insgesamt positiv auf Covid gestestet? Welcher Prozentsatz ist das im Verhältnis zum gesamten Personal bzw. zur Gesamtzahl der betreuten Personen der genannten Dienste?
  4. Worin besteht der Unterschied in der Infektionsgefahr zwischen einer Angestellten im Sanitätsbereich, die Covid-Patienten betreut und einer in einer sozialen Einrichtung, die dieselbe Aufgabe erledigt?

BZ, 28.09.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. Und unsere Replik.

An die Präsidentin des 4. Gesetzgebungsausschusses

z.K. An den Präsidenten des Südtiroler Landtages

Vor einiger Zeit habe ich eine Anhörung zum Gesundheitssystem in Südtirol gestellt. Wir hatten begonnen, im 4. Gesetzgebungsausschuss darüber zu diskutieren. Nun haben uns die Ereignisse überrollt und inzwischen ist das – schon vormals stark belastete – Gesundheitssystem immens gefordert. Wir Abgeordnete und VertreterInnen im 4. GGA verfolgen die Entwicklungen und gewiss haben wir auch direkte Informationen aus sanitären und sozialen Einrichtungen darüber, wie die Covid-19-Situation das System und die darin arbeitenden Menschen belastet. Allerdings fehlt eine gemeinsame Analyse aller politischen Kräfte. Der Informationsstand und damit auch die Meinungsbildung ist zersplittert und oft der Beliebigkeit ausgesetzt. Für die politische Vertretung und das Management der Krise ist das problematisch und nicht förderlich.

Wir stellen daher folgenden Antrag an die Vorsitzende:

Die geplante Anhörung zum Gesundheitssystem im zuständigen Gesetzgebungsausschuss möge baldigst stattfinden und im Sinne der Aktualität und der Informationszusammenführung der Covid-19-Situation gewidmet sein. Daher sollen auch die Vertretungen der Seniorenheime und der sozialen Einrichtungen eingebunden werden.

Neben den LandesrätInnen für Gesundheit und für Soziales, des Sanitätsbetriebes, der Vertretungen von ÄrztInnen,  insbesondere der HausärztInnen, und Pflegenden bitten wir auch um die Einbeziehung des Verbandes der Seniorenheime, der zuständigen Landesämter und des Landesverbandes für Sozialberufe.

Natürlich stehen wir für die Mitarbeit in der Vorbereitung, Organisation und Abwicklung zur Verfügung.

 

BZ, 15.04.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Wir lesen in den Medien, dass das Land Südtirol eine Konvention mit der Salzburger Privatklinik Paracelsus eingehen will, um Südtiroler Medizinstudierenden 25 Studienplätze zu sichern. Dem Vernehmen nach soll der Südtiroler Sanitätsbetrieb mit der PMU (Paracelsus Medizinische Privatuniversität) bereits eine „Absichtserklärung“ (Letter of Intent) unterzeichnet haben. Ziel ist es, eine Konvention für die nächsten 10 Jahre abzuschließen. Landesrat Widmann soll höchst erfreut über den Deal sein und will damit dem Ärztemangel entgegenwirken. Es stellen sich aber einige Fragen. Die Studiengänge an der PMU sind keineswegs billig, wir hören von 15.500 Euro pro Jahr – das macht, samt Anmeldegebühren, 78.900 Euro für die Mindeststudiendauer aus. Das können sich gewiss nicht alle jungen Interessierten leisten und das Gerangel um die Studienplätze an den öffentlichen Unis ausstehen.

In diesem Zusammenhang richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie sieht die Absichtserklärung im Detail aus? Wir bitten um Aushändigung des Schriftstücks.
  2. Sind Unterstützungsmaßnahmen für die 25 Studierenden vorgesehen oder muss die hohe Gebühr selbst gezahlt werden?
  3. Wie werden die 25 Studierenden ausgewählt?
  4. Wie viel kostet die geplante Konvention mit der PMU dem Land Südtirol insgesamt?
  5. Wir bitten um die Aufschlüsselung der geplanten Kosten.

Bozen, 20.01.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Eine Delegation der Grünen hat heute einen Termin im Gesundheitsministerium in Rom. Dabei möchten sie ihre Vorstellungen für ein Südtiroler Gesundheitssystem, das die Besonderheiten unseres Landes widerspiegelt, präsentieren. Seit jeher befürworten und unterstützen die Grünen die Südtiroler Autonomie als bestmögliche Form der Verwaltung. Durch sie können Rechte, Nachhaltigkeit und Gesundheit für alle Menschen, die in unserer Provinz leben, garantiert werden. Die Mehrsprachigkeit und die Nähe zur österreichischen Grenze machen in Südtirol ad hoc-Maßnahmen bei der Personalbesetzung im medizinischen und sanitären Bereich notwendig, denn das Personal muss sich in beiden offiziellen Landessprachen verständigen können. Am späten Vormittag werden die Landtagsabgeordneten Brigitte Foppa und Hanspeter Staffler, die Parteisekretärin der Grünen, Verena Frei und der Präsident des Grünen Rates, Karl Tragust im Kabinett des Gesundheitsministers Roberto Speranza empfangen.

 

Bozen, 21.10.2019

 

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Karl Tragust

Verena Frei

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1415 vom 18.12.2018 wurde der Betreuungspfad „Rund um die Geburt“ genehmigt. Er sieht die Betreuung der Frauen während der Schwangerschaft, der Geburt, des Wochenbettes bei niedrigem geburtshilflichem Risiko und des gesunden Neugeborenen bis zum ersten Lebensjahr vor. Zentrale Figuren bei der Umsetzung des Projektes sind die Hebammen. Wie viele dafür vorgesehen sind, möchten wir mit dieser Anfrage in Erfahrung bringen. Allgemein wird uns aber zurückgemeldet, dass im Land auch jenseits des Projekts die gesetzlich vorgesehenen Hebammenstellen nicht ausreichend besetzt sind.

Beispiel KH Bozen:

Laut Abkommen zwischen Staat, Regionen und autonomen Provinzen von 2010, den „Linee di indirizzo per la promozione ed il miglioramento della qualità, della sicurezza e dell‘appropriatezza degli interventi assistenziali nel percorso nascita e per la riduzione del taglio cesareo“,  gilt die Richtlinie, dass eine Struktur mit einer jährlichen Geburtenrate von 1.500-2.000 Geburten (wie im KH Bozen ) die Präsenz von vier Hebammen im Kreissaal garantieren muss. Man spricht dabei nur vom Kreissaal, also nicht von weiteren Aufgabenbereichen wie operative Eingriffe, Terminkontrollen, geburtshilfliche Erste Hilfe etc. Im Bozner Kreissaal gibt es aber nur 3 Hebammen.  Es ist zu bedenken, dass es insgesamt 25,17 Vollzeitäquivalente braucht, um den Kreissaal mit 4 Präsenzen 24 h aktiv abzudecken. Dazu kommen insgesamt 18,87 Vollzeitäquivalente, um die Geburtshilfe mit 3 Präsenzen 24 h aktiv abzudecken. Das macht insgesamt für Kreissaal/Geburtshilfe 44 VZÄ. Unseren Informationen nach arbeiten in der Abteilung derzeit 48 Hebammen, davon gar einige in Teilzeit. Die Unterbesetzung ist ein faktisches Problem.

8,5 Stellen sollen angefragt worden sein. Und 6 Monate, nachdem die AbsolventInnen der Claudiana ihr Studium abgeschlossen hatten, ist immer noch keine besetzt. Bei diesen langen Anstellungszeiten ist es kein Wunder, dass die AbsolventInnen ins Ausland oder nach Restitalien abwandern – ein Jammer, auch wenn man bedenkt, dass die Ausbildung aus dem Haushalt des Landes Südtirol finanziert wird. In der prekären Situation arbeitet man vielfach mit SupplentInnen aus anderen Regionen, die allerdings oftmals nur vorübergehend ihre Zelte in Südtirol aufschlagen und bei nächster Gelegenheit wieder abwandern.

Das Problem der mangelnden Hebammen wird somit zur chronischen „Krankheit“ des Gesundheitssystems. Dadurch, dass die Ausbildung zur Hebamme noch dazu nur alle drei Jahre angeboten wird, kommt es zu weiteren langwährenden personellen Engpässen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie viele Hebammen sind für die Umsetzung des Projektes „Rund um die Geburt“ notwendig?
  2. Wie viele Hebammen arbeiten aktuell im Bereich des genannten Betreuungspfades?
  3. Wie viele Hebammen fehlen also?
  4. Wie viele VZÄ arbeiten derzeit im Kreissaal und in der Geburtshilfe in Bozen? Wie viele fehlen? Wie viele wurden angefragt?
  5. Gibt es das Vorhaben, die Ausbildung zur Hebamme an der Claudiana jährlich oder zweijährig abzuwickeln? Wenn ja, in welchem Zeitrahmen? Wenn nein, warum nicht?
  6. Warum dauert es so lange, bis die AbsolventInnen der Claudiana eine Anstellung im Südtiroler Sanitätsbetrieb erhalten?
  7. Welche Durchschnittsdaten hat man über die Zeitspanne, die zwischen dem Studienabschluss an der Claudiana und der Anstellung im Südtiroler Sanitätsbetrieb liegt?
  8. Im Spezifischen: Wann wird der Hebammennotstand am Krankenhaus Bozen behoben sein?
  9. Wie sieht es an den anderen Krankenhäusern Südtirols aus (Stellenbedarf an Hebammen, effektiv angestellte Hebammen, fehlende Hebammen)?
  10. Zur Zeit der Anhörung im Südtiroler Landtag 2016 war es so, dass nur im Bezirk Bozen-Salten eine territoriale Hebammenbetreuung nach der Geburt gewährleistet wurde. Hat sich daran etwas geändert? In welchen Gebieten des Landes gibt es derzeit nachgeburtliche Betreuung zu Hause? Wie viele Hebammen sind jeweils dafür eingesetzt?

Bozen, 17.07.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Im Hinblick auf das kommende Schuljahr sind viele Familien angesichts der unklaren Lage zur Impfpflicht verunsichert. Es kursieren zum Teil widersprüchliche Gerüchte und wir bitten daher um Klärung:

Werden nicht geimpfte Kinder im Schuljahr 2019/20 vom Kindergarten- bzw. Schulbesuch ausgeschlossen bzw. nicht zugelassen werden?

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wird es Verwaltungsstrafen geben? Wenn ja, in welchem Ausmaß?
  2. Dürfen Kinder, für deren Nichtimpfung eine Strafe bezahlt wurde, anschließend den Kindergarten bzw. die Schule besuchen?
  3. Was passiert, wenn jemand auch nach wiederholter Aufforderung der Impfpflicht nicht nachkommt?
  4. Wird es ein eigenes Landesgesetz geben, das die Impfthematik auf lokaler Ebene regelt?
  5. Wie ist die Situation in Kinderhorten und Kindertagesstätten? Können nicht geimpfte Kinder ausgeschlossen bzw. nicht aufgenommen werden?
  6. Kann es sein, dass der Musikschulbesuch auf Grund von Nichtimpfung verweigert wird?

 Bozen, 08.07.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Mit den Beschlüssen der Landesregierung Nr. 62 vom 05.02.2019 und Nr. 131 vom 26.02.2019 werden die Höhe der Beiträge und Richtlinien für die Ausgabe von glutenfreien Produkten für Zöliakiebetroffene festgelegt. Hierbei wurde auch beschlossen, dass nur Produkte von den Verkaufsstellen ausgegeben werden dürfen, welche im staatlichen Register eingetragen sind UND über ein entfernbares Etikett mit Strichcode verfügen.

Da letzteres nur für Südtirol gilt, wird sich die Konsumfreiheit für Zöliakiekranke in unserem Land drastisch verringern.

Denn viele Produkte, die derzeit gekauft werden können, haben dieses Etikett nicht. Kleinere lokale Produzenten werden nicht den Aufwand für die neue Etikettierung auf sich nehmen. Große Hersteller hingegen (z.B. Barilla) werden es nicht tun, weil es sich für sie gar nicht lohnt, für den kleinen Südtiroler Markt eine eigene Etikettierung zu veranlassen.

Außerdem zeichnet sich ab, dass auf die Geschäfte, die glutenfreie Produkte verkaufen, ein neuer operativer Aufwand und Kostenaufwand auf die Geschäfte hinzukommen wird, weshalb diese an einem Verkauf nicht mehr interessiert sind und sich die Verkäufe in Apotheken verlagern. Dort wiederum sind die Produkte durchschnittlich um 13 % teurer als in Geschäften.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Warum hat man sich diese Erschwernis der Etikettierung ausgedacht und wer ist dafür zuständig?
  2. Haben sich die Zuständigen mit Herstellern und Geschäften im Vorfeld abgesprochen?
  3. Warum steht im Schreiben des Sanitätsbetriebes an die Betroffenen vom 19.3.2019 nichts von der Etikettierung geschrieben?
  4. Welche Betriebe in Südtirol haben bereits die Etikettierung? Gab es Absprachen mit diesen Betrieben?
  5. Warum macht man es nicht wie im Trentino, wo man einfach mit Kassazettel abrechnen kann?
  6. Ist die beschlossene Vorgangsweise für die Landesregierung im Sinne der Betroffenen? Wird sich am Beschluss noch etwas ändern?

Bozen, 02.04.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. 

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Mit den Beschlüssen der Landesregierung Nr. 62 vom 05.02.2019 und Nr. 131 vom 26.02.2019 werden die Höhe der Beiträge und Richtlinien für die Ausgabe von glutenfreien Produkten für Zöliakiebetroffene festgelegt.

Bisher galt, für Männer und Frauen gleichermaßen:

Alter Männer und Frauen
6 ms – 1 Jahr 45
1-3,5 62
3,5-10 94
Über 10 140

Künftig ist eine andere Staffelung vorgesehen und für Männer und Frauen vorgesehen (entsprechend der Absurdität wurde diese Regelung breit kritisiert!):

Alter Männer Frauen
6 ms – 5 Jahre 56 56
6-9 70 70
10-13 100 90
14-17 124 99
18-59 110 90
Über 60 89 75

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Warum hat man eine neue Staffelung vorgesehen?
  2. Welche Formel wurde für die Berechnung verwendet?
  3. Warum hat man sich für abstrakte Alters- und Geschlechtercluster entschieden? Wäre nicht, wenn schon, eine Staffelung nach Körpergewicht oder BMI sinnvoll?
  4. Von wie vielen Zöliakiekranken im Land wird bei der Berechnung ausgegangen?
  5. Warum hat man die Beiträge insgesamt reduziert?
  6. Welche Einsparung soll damit bewirkt werden?

Bozen, 02.04.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung herunterladen werden.