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ANFRAGE

PloneSeilbahnProjekt Plose-Seilbahn: Liegen die notwendigen Genehmigungen von RFI und Brigata Alpina wirklich vor?

Eine notwendige Voraussetzung für den Bau der Neuen Seilbahn vom Standort Bahnhof auf die Plose ist zum einen die Zustimmung von RFI zur Errichtung einer Talstation auf dem Bahngelände und in unmittelbarer Nähe der Bahngeleise, zum anderen die Genehmigung der Brigata Alpina Tridentina zum Überflug ihres Areals.

Obwohl die Gemeinde Brixen eine grundsätzliche Zustimmung von Bahn und Militär betont, die auch die Grundlage für die Eintragung in den Bauleitplan bildete, ist hier Gewissheit im Interesse aller Beteiligten unerlässlich.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  • Liegt eine explizite Zustimmung zum Bau einer Station auf dem Bahnhofsareal von Seite der RFI vor (um Aushändigung einer Kopie wird ersucht)?
  • Hat die Brigata Alpina Tridentina bzw. das entsprechende Militärkommando die erforderliche Zustimmung zum Überflug erteilt (um Aushändigung einer Kopie wird ersucht)?

Bozen, 1. April 2014

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

ANFRAGE

Hans HeissGeplanter Raumordnungsvertrag um das Kaufhaus „Herilu“ in Latsch: Bleibt die Landesregierung standhaft?

Die langjährige Debatte um das Kaufhaus Herilu in Latsch und die daneben bis heute noch ausständige errichtete Wohnbauzone dauert an, deren Hergang kurz rekapituliert sei: Auf der bereits 1980 ausgewiesenen Wohnbauzone „Fuchs-Säge“ wurde 2004 ein Kaufhaus, das sog. „Herilu“, errichtet. Das Einkaufszentrum entstand auf dem freien, eigentlich dem Wohnbau vorbehaltenen Teil mithilfe einer umstrittenen Teilbenutzungsgenehmigung, allerdings begleitet von der Verpflichtung, auf dem Rest des Areals geförderte Wohnungen zu erbauen. Während das Kaufhaus voll durchstartete, wurden die auf dem Nebengelände vorgesehenen, geförderten Wohnungen niemals errichtet, womit eine substanzielle Auflage unerfüllt blieb. Den unhaltbaren und raumordnungswidrigen Zustand suchte die Gemeinde Latsch im Einvernehmen mit den Besitzerinnen am 20. 6. 2013 durch einen Raumordnungs-vertrag (ROV) zu sanieren.

Die Besitzerinnen sicherten darin zu, eine Neugestaltung der Straßen-, Platz- und Fußgängerbereiche im Ortszentrum von Latsch zu finanzieren, während die Gemeinde zusagte, auf dem Baulos 3/a der Erweiterungszone „Fuchs-Säge“ am Kaufhaus Herilu die Konventionierungspflicht aufzuheben, ein Handel, dessen Angemessenheit das Landes-Schätzamt bestätigte. Der ROV wurde von der Landesraumordnungskommission überprüft und hierzu am 29. 8. 2013 ein positives Gutachten ausgestellt. Die damalige Landesregierung beschloss dagegen am 21. 10. 2013, gegen ihre sonstigen Luis-laisser-faire-Gepflogenheit, die Konventionierungs-pflicht aufrechtzuerhalten, da gemäß Art 40-bis des Landesraumordnungsgesetzes der ROV auch der Deckung des Wohnungsbedarfs der Ortsansässigen zu genügen habe. Gegen diese unerwartete Entscheidung der Landesregierung fasste die Gemeinde Latsch am 14. Jänner 2014 einen Beharrungsbeschluss, der mehrheitlich mit 11-Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 5 Enthaltungen angenommen wurde. Begründet wurde die Beharrung damit, dass der Abänderungsbeschluss der Landesregierung dem Inhalt des ROV widerspreche und dieser somit seine Sinnhaftigkeit verliere. Auch sei das betreffende Gebiet für Wohnbau ungeeignet, sodass dort keine Wohnungen errichtet werden sollten, eine Erkenntnis, die freilich bereits vor Errichtung des „Herilu“ hätte vostaunlich, dass die Gemeinde Latsch die Sinnhaftigkeit eines fragwürdigen Deals über die klare Bestimmung des Raumordnungsgesetzes stellt, das als Grundprinzip die Teilung in freien und geförderten Wohnbau vorsieht. Würde der Beschluss der Gemeinde akzeptiert und der ROV umgesetzt, so stünde wohl eine baldige Erweiterung der „Herilu“ in Aussicht, womit Regeln der Raumordnung ebenso übergangen würden wie die Interessen des örtlichen Einzelhandels.

Das öffentliche Interesse, das ein Raumordnungsvertrag für seine Genehmigung ist auch gemäß eigenem Rundschreiben der Landesregierung vom 18. 8. 2010 zwingend vorsieht, ist in diesem Fall wohl kaum gegeben.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  • Wird die Landesregierung ihrerseits auf ihrer Position beharren und den Beschluss der Gemeinde weiterhin ablehnen?
  • Fehlt in diesem Falle nicht weiterhin das notwendige öffentliche Interesse?

Bozen, 1. April 2014

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

 

ANFRAGE

piazzaSilviusMagnago2011 wurde der Platz vor dem Landtag zu „Ferragosto“ vom Landesrat Mussner von den Fahrrädern „gesäubert“. Seitdem ist der Magnago-Platz eine leere Asphaltfläche, die auf allen Seiten abgeriegelt ist und wo interessierte BürgerInnen dem Vorfahren der Landesräte mit dem Dienstwagen beiwohnen können.

Nun haben die RadfahrerInnen glücklicherweise das Laster des Radbenutzens nicht aufgegeben und fahren weiterhin in großer Anzahl durch die Stadt. Manchmal müssen allerdings auch sie ihr Gefährt abstellen. Dank der Landesregierung können sie dies nicht mehr auf dem weitflächigen Magnago-Platz tun. Sie parken daher in kreativer Weise ihre Räder in der Umgebung des Platzes – mit der auch für Laien vorhersehbaren Folge, dass die Gehsteige rund um den Magnago-Platz mittlerweile für FußgängerInnen kaum mehr passierbar sind. Am Morgen stolpern die Pendler am großen, breiten Gehweg auf dem Bahnhofsplatz vor dem Landhaus über Dutzende von abgestellten Rädern, die in den wenigen Radständern keinen Platz finden. Eine verrückte Situation, über die die BürgerInnen den Kopf schütteln.

Wir stellen daher folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Welche Pläne hat die Landesregierung mit dem Platz?
  2. Wurde der Landtag im Zuge seiner Aufwertungsdestination in die Umgestaltungspläne einbezogen?
  3. Wieviel soll die Veränderung des Platzes kosten?
  4. Wie sieht der Zeitplan aus?
  5. Warum dürfen die Räder in der Zwischenzeit nicht auf dem Platz parken?

 BZ, 29.01.2014

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

vorige_haltestelleANFRAGE

Warum wird die stark frequentierte Bushaltestelle Park-Cafè in Welsberg gestrichen; ebenso die letzte SAD-Linie Brixen-Innichen?

Der Herbstfahrplan hat im Pustertal zu einigen Umstellungen geführt, die gewiss mit der baldigen Eröffnung des Bhfs. Bruneck-Nord Mitte Oktiber zusammenhängen, aber für die Öffi-Nutzer einige Probleme aufwerfen.

Im Zentrum von Welsberg befindet sich seit vielen Jahren die Bushaltestelle Park-Cafè, die sich regen Zulaufs erfreut. Seit kurzem wird die Haltestelle nur mehr einseitig und zwar von Welsberg nach Gsies angefahren, während sie von Gsies nach Welsberg nur mehr angefahren, aber nicht mehr bedient wird, worüber die nicht informierten Pendler sich sehr beklagen. Für diesen bisher bestehenden, sehr komfortablen und gefahrenfreien Haltepunkt sollte nach einer Lösung gesucht werden, wenn auch nicht an derselben Stelle. Da die Entfernung von der Haltestelle im Zentrum bis zum Bahnhof ca. 1 km Distanz beträgt, wäre eine zusätzliche Haltestelle in jedem Fall angebracht, wie auch die Gemeinde Welsberg bestätigen könnte.

Auch die drohende Streichung der letzten SAD-Linie von Brixen nach Innichen weckt im Hochpustertal Sorge, da für viele Interessenten abendlicher Fortbildungskurse damit eine wichtige Verbindung entfällt und die Interessengruppen auf private PKW’s angewiesen sind.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  • Welcher Ersatz ist für die Haltestelle Parkcafè auf der Strecke Gsies-Welsberg künftig vorgesehen?
  • Wird die letzte SAD-Linie Brixen-Innichen wirklich gestrichen?

Hans Heiss

Bozen, 3. September 2013

 

AIR ALPS - esposto alla Corte dei Conti - Dello Sbarba e Heiss 033EINGABE

Air Alps geht in Konkurs und die von Land und Region eingesetzten 6 Mio. € gehen in Rauch auf.

Ein Schaden zu Lasten der öffentlichen Hand ist wahrscheinlich

Die Unterfertigten Riccardo Dello Sbarba und Hans Heiss, Abgeordnete zum Südtiroler Landtag, stellen folgenden Sachverhalt vor:

Am 20. August 2013 haben die Verantwortlichen von Air Alps offiziell die Liquidation der Fluggesellschaft mitgeteilt. Dieses Ende war im Hinblick auf die verheerende Geschichte dieser Gesellschaft leicht absehbar.

Land und Region haben 2005 und 2006 (Landeshauptmann bzw. Präsident der Regionalregierung war jeweils Luis Durnwalder) 6 Mio. € aus Steuermitteln der Bürgerinnen und Bürger in die Gesellschaft investiert. Das Land Südtirol hat über die STA 4.470.000 € (aktuell beträgt die Beteiligung 4,58%); die Region hingegen 1,5 Mio. € (bei einer Beteiligung von 1,8%) in die Gesellschaft eingebracht. Zu diesen beträchtlichen Mitteln kommen noch ca. 4 Mio. € hinzu, die das Land Air Alps 2012 und 2013 für den Flug Bozen-Rom zur Verfügung gestellt hat.

Das Air-Alps-Abenteuer hat sich als wahres Finanzdesaster für Land und Region entpuppt. Um das Debakel abzuwenden, haben wir Grüne seit Jahren mit Nachdruck gefordert– mit einem Beschlussantrag bereits im Jahr 2009 (Nr. 127: „Unverzüglicher Ausstieg aus Air Alps“), dass beide Körperschaften baldmöglichst aus der Gesellschaft aussteigen sollten, um auf diese Weise die öffentlichen Haushalte vor den Folgen einer wahrscheinlichen Liquidation sicherzustellen. Schließlich wurden unsere gleichlautenden Beschlussanträge mit großer Mehrheit vom Regionalrat am 14. Mai 2013 (BA Nr. 54/2013) und Südtiroler Landtag am 5. Juni 2013 (BA Nr. 643/2013) angenommen.

Uns ist nicht bekannt, dass die Landes- und die Regionalregierung den angenommenen Beschlussanträgen Folge geleistet hätten. Nun sehen Land und Region ihre Investitionen in Rauch aufgehen, als Mitglieder einer in Liquidation befindlichen Gesellschaft. Sie riskieren überdies – entsprechend dem jeweiligen Anteil – für die Entschädigung der Gläubiger zu haften.

Beide Beteiligungen entbehrten jeder Rechtfertigung, da keinerlei öffentliches Interesse daran bestand, öffentliches Geld in eine private Fluggesellschaft zu stecken, die zudem von Anfang an in finanziellen Turbulenzen dahin trieb. Diese Mittel der Bürgerinnen und Bürger hätten weit besser dazu verwendet werden sollen, um die Bedürftigsten der Gesellschaft vor den Auswirkungen der Wirtschaftskrise zu sichern, um Forschung & Entwicklung oder Kultur zu fördern.

Es ist daran zu erinnern, dass die politische Mehrheit im Lande und die Landesregierung alles daran gesetzt haben, um sich der Pflicht zu entziehen, Beteiligungen zu vermeiden, die nicht im öffentlichen Interesse lagen. Dies belegen die Änderungen des Landesgesetzes 12/2007, Art. 1, Abs. 4: darin wurden dem Land Beteiligungen untersagt, die nicht von öffentlichem Interesse waren und erlegten dem Land den Ausstieg aus solchen Beteiligungen verpflichtend auf. Die Norm betraf selbstverständlich auch die Gesellschaft Air Alps, eine private Fluggesellschaft (denn von öffentlichem Interesse wurde nur der Flug Bozen-Rom erklärt, der jedenfalls ausgeschrieben wird und von jeder Gesellschaft, die die Ausschreibung gewinnt, wahrgenommen werden kann, wie dies mit dem Ausschluss von Air Alps tatsächlich der Fall war). Das Abstoßen von Beteiligungen sollte innerhalb von zwei Jahren erfolgen, jedenfalls innerhalb 2009.

Aber exakt im Jahr 2009 unternahm die politische Mehrheit im Lande, auf Vorschlag der Landesregierung , eine Reform des Gesetzes 12/2007 mithilfe von Art. 13 des Landesgesetzes 41/2009: Diese setzte fest, dass die Unvereinbarkeit nur die „direkten Beteiligungen“ betreffe, sodass die Beteiligung bei Air Alps „gerettet“ werden kann, da sie das Land nicht direkt hält, sondern über die Gesellschaft STA, die sich aber jedenfalls im Eigentum des Landes befindet.

Mit dieser Änderung wurden die europäischen Normen, auf deren Grundlage das Gesetz 12/2007 erlassen wurde, locker umgangen.

Schließlich ist daran zu erinnern, dass 2010, als sich die Schwierigkeit von Air Alps bereits abzeichnete, die Krise im letzten Moment durch den Einstieg der Gesellschaft Welcome Air vermieden wurde. Die Südtiroler Investoren (eine Seilschaft örtlicher Unternehmer) hingegen veräußerten ihre Quoten an Welcome Air, während die einzelnen Eigner, die keine Quoten abtraten, das Land Südtirol und die Region Trentino-Südtirol waren und so die letzte Gelegenheit verpassten, die Anteile abzustoßen, ohne das gesamte Kapital zu verlieren. Eine unverantwortliche Untätigkeit, die gewiss erklärungsbedürftig ist.

Aus all diesen Gründen

ersuchen die unterfertigten Landtagsabgeordneten die Staatsanwaltschaft beim Rechnungshof festzustellen, ob im oben angeführten Fall ein Schaden für das Ärar entstanden ist und ob die Voraussetzungen vorliegen, um entsprechend vorzugehen.

Die Unterfertigten bitten, über die allfällige Entwicklung der Erhebungen informiert zu werden, die diese Staatsanwaltschaft unternehmen will.

Mit freundlichen Grüßen, die Landtagsabgeordneten

Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

Bozen, den 22. August 2013

 

Hans Heiss und Riccardo Dello Sbarba

Hans Heiss und Riccardo Dello Sbarba

DOSSIER der Grünen Fraktion im Südtiroler Landtag

Rittner Seilbahn: am Ende dieser „Umsiedlungsaktionen“ wird die Provinz mehr Mietkosten tragen müssen als heute!

Die Provinz will ausdrücklich die Mietkosten ihrer Büros senken. Der Fall des „Ribo Center“ bei der Talstation der Rittner Seilbahn beweist aber das Gegenteil: Wenn alle geplanten Umzüge stattfinden werden, wird die Provinz zwei- bis dreimal mehr Mietkosten für ihre eigenen Büros zahlen, als es heute der Fall ist.

Dies ist ein weiteres Kapitel der Skandalgeschichte, welche bereits vom Rechnungshof untersucht worden ist. Damals bezahlte das Land zwei Jahre lang die Miete an die Seilbahn, ohne dass tatsächlich die Büros dahin umgezogen waren.

Mit den Folgen dieser Umsiedlungsaktionen hat sich die Grüne Fraktion im Landtag beschäftigt. Entstanden ist ein vollständiges Dossier der Mietkosten der Provinz.

Zusammengefasst: Ins “Ribo Center“ soll die Abteilung für Mobilität ziehen (Landtagsrat Widmann), welche bis heute im Landtag Nr. 3 angesiedelt war, in das die Abteilung für Finanz und Haushalt (Landtagsrat Bizzo) und die Landesgewerkschaften ziehen sollen.

Wird die Provinz schlussendlich sparen? Ganz und gar nicht: das Dossier der Grünen Fraktion beweist das Gegenteil und zwar, dass die Provinz viel mehr zahlen wird, nämlich zwei- bis dreimal so viel wie heute ausgegeben wird. Je nach Art der Berechnung wird die Provinz von 75.000 Euro bis 127.000 Euro im Jahr mehr zahlen.

Weiterhin stellt sich die Frage wie das Land für die Miete des Gebäudes am Universitätsplatz aufkommen wird, in dem zurzeit das Ressort Bizzo untergebracht ist: Die Region hat im November 2012 die Miete um 260 Mal erhöht!

Die ganze Sachlage wird in den 2 folgenden Anfragen erörtert:

Funivia del Renon: Un carosello di uffici alla fine del quale la Provincia spenderà di più in affitti?

Assessorato al bilancio in piazza Università: La Regione aumenta di 260 volte l’affitto alla Provincia. Perché?

Grüne Fraktion im Südtiroler Landtag

Gruppo Verde nel Consiglio Provinciale

 

 

breitband-l09In den letzten Monaten sind die ersten Masterpläne für den Bau eines flächendeckenden Breitbandnetzes für Südtirol erstellt worden: mit Ende Mai haben bereits 45 Gemeinden den Masterplan eingereicht. Die Pläne werden nun überprüft, dann können die Gemeinden für die konkreten Projekte um Gelder aus dem für diesen Zweck von der Landesregierung aufgestockten Rotationsfonds ansuchen, so LR Mussner in der Presseaussendung vom 24. 05. 2013.

Auch wer das Recht auf schnelles Internet befürwortet, muss es gleichwohl als fragwürdig wahrnehmen, mit welchem Ansatz und welcher Arbeitsteilung die Landesregierung dieses Projekt durchzuziehen versucht.

Da werden von der Landesregierung sämtliche Gemeinden in Südtirol mit einem Glasfaser-Übergabepunkt ausgestattet, und es sollen hoffentlich auch sämtliche öffentliche Gebäude prioritär angebunden werden. Soweit, so gut: Was aber seltsam anmutet, ist der zunächst auf 50 Mio € aufgestockte Rotationsfond für die „letzte Meile“ in den einzelnen Gemeinden und der Druck, unter dem die Gemeinden ihren „Masterplan“ in kürzester Zeit auszuarbeiten hatten. Die von den Gemeinden mit Ausarbeitung der Masterpläne beauftragten Techniker haben sich an die Vorgaben der Landesregierung gehalten und einen Plan ausgearbeitet, wie jeder Haushalt und Betrieb in den Gemeinden mittels einer direkten Punkt-zu-Punkt Verbindung mit dem PoP (Präsenzpunkt) im Hauptort verbunden werden kann.

Eine solche „FTTH“ (fiber to the home) Infrastruktur bedeutet, dass für jeden Haushalt, jeden Bauernhof und jeden einzelnen Betrieb in der Gemeinde eine eigene Glasfaser geführt wird. Jeder einzelne Anschluss kommt damit in den Genuss einer eigenen, ungeteilten Datenautobahn. Diese Vorstellung ist zwar visionär (eine einzelne Glasfaser kann so viel Daten übermitteln wie sie für eine ganze Kleinstadt ausreichen), entbehrt aber einer grundlegenden wirtschaftlichen Überlegung. Es müssten auch günstigere Ansätze geprüft werden, wie zum Beispiel Baumverteilungen oder Glasfaser nur bis an Verteilerstationen. Eine eigene Glasfaser pro Anschluss bliebe dabei der absolute Höchstausbau.

Der geschätzte Kostenpunkt für eine mittlere Gemeinde mit ca. 5000 Ew. beträgt ca. 5 Mio €. Die Anschlusskosten der einzelnen Haushalte (von der Strasse bis ins Haus hinein) und die laufenden monatlichen Gebühren der Internet-Provider (50 €/Monat für Anschlüsse mit ADSL Kapazität und 100 €/Monat für echtes Breitband) sind nicht eingerechnet.

Dabei stellt sich die Frage: wer (außer einigen Betrieben) wird die monatlichen Kosten und die Setup-Kosten tragen wollen? Wohl kein einziger der Haushalte, die bereits heute über handelsübliches ADSL erreicht werden. Aus Experten-Sicht wäre zunächst stets eine Bedarfsanalyse zu machen, um festzustellen, welcher Privatkonsument zu den genannten Konditionen überhaupt einen Bedarf anmelden würde.

Laut Hochrechnungen werden sich alle Masterpläne zusammen am Ende auf eine Gesamtsumme von ca. 600-700 Mio. Euro belaufen. Auch Techniker stimmen der Einschätzung zu, dass eine Finanzierung für einen Ausbau in dieser Größenordnung wohl kaum denkbar erscheint. Die Masterpläne sind jedoch nach diesen Maximalvorgaben der Landesregierung erstellt worden: damit wurden bereits enorme Dimensionen öffentlicher Mittel für „Schubladenprojekte“ ausgegeben, die in dieser Form kaum implementiert werden. Bevor man mit solchen Dimensionen hantiert, sollte man sich vor Augen führen, was in Südtirol eigentlich prioritär wäre.

Viele Gemeindeverwalter haben die Aufgabe der Masterplanerstellung an externe Berater übergeben, die solche überdimensionierte „Maximalprojekte“ skizziert haben. Das Ergebnis riskiert, ein theoretisches Gesamtprojekt zu werden, von dem dann nur einige prioritäre Gebiete umgesetzt werden. Dies ist bedauerlich, da Breitband ein absoluter Standortfaktor und – im vernünftigen Maße – für alle unterstützenswert ist. Die Erstellung eines realistischen Plans zur Anbindung der öffentlichen Gebäude und der Gewerbebetriebe wäre eine zielführendere erste Aufgabe gewesen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  • Welche Kosten sind für die Erstellung der Masterpläne bereits entstanden?
  • Warum sind die Masterpläne für das Breitbandnetz in den Gemeinden derart überdimensioniert angelegt?
  • Welche Gemeinde hat bereits das volle Programm eines Masterplans umgesetzt oder plant dies zu tun?
  • Welche Kosten sind oder werden für eine solche Gemeinde entstehen?
  • Weshalb werden die Masterpläne nicht auf eine realistische Umsetzbarkeit hin ausgerichtet und herabgedämpft?
  • Befindet sich das Ziel der Landesregierung, bis Ende 2013 alle Gemeinden an das Glasfasernetz anzubinden, im Zeit- und Finanzierungsplan?

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 18. Juni 2013

 

OLYMPUS DIGITAL CAMERADie Gemeinde Brixen hat im Herbst 2012 die Eintragung der Seilbahntrasse Brixen-St. Andrä in den Bauleitplan vorgenommen und den GR-Beschluss der Landesraumordnungskoon. zugeleitet. Dem Vernehmen nach sind die eingereichten Unterlagen aber nicht vollständig, sodass sich die Behandlung seitens des Landes offenbar in die Länge zieht. Aus diesem Grund erweist sich auch das Anfang April 2013 erfolgte Scheitern der Volksbefragung zum Trassenverlauf kein Nachteil, da diese – falls sie im Juni stattgefunden hätte – allenfalls auf einer raumordnerisch ungesicherten Grundlage erfolgt wäre. Dennoch ist der aktuelle Stand der Bauleitplaneintragung von erheblichem Interesse.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung bzw. an den Landesrat für Raumordnung:

  • Bei welchem Stand hält das Verfahren in den Landesämtern der Raumordnung, wann wird die Landesraumordnungskommission voraussichtlich entscheiden?
  • Sind Fragen des Lärmschutzes geklärt, wie verläuft hier die Sicherung?
  • Noch keine Lärmkartierung; Nachtlärm Risiko wegen Tieffrequenzen, Seil über Stützen starker Lärmträger, falls fix auf Stützen, Metallträger (Beton bei 60 m Höhe nicht möglich) erhöhen Frequenz auf 160-200 hz, bei geschlossenem Fenster gehen Tieffrequenzen durch, Bsp. Rittnerbahn
  • Liegen Abschnitte der geplanten Seilbahntrasse und der weiteren Verbindung in St. Andrä in Gefahrenzonen oder abseits solcher Risiken?

 

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 13. Juni 2013

 

plustertal_bruneckDie Gemeinde Bruneck hat 2012 einen Raumordnungsvertrag (ROV) von erheblicher Tragweite abgeschlossen und durch Ratsbeschluss am 9. Juli 2012 ratifiziert. Die Landesregierung hat den Vertrag und die Entscheidungen der Gemeinde Anfang 2013 durch stillschweigende Genehmigung und Terminverfall ratifiziert.

Zum Sachverhalt: Ein namhafter Privater hat der Gemeinde Bruneck zwei Grundstücke im Westen der Stadt, die GP 589/2 und 591 (landwirtschaftliches Grün), im Umfang von 17.976 m2 abgetreten und im Gegenzug ein Baurecht auf den ihm bereits zu Eigentum gehörigen GP 45/1, 44/1, 45/2, 498/4 im Umfang von 3439 m2 bzw. 6114 m3 in der KG Bruneck/Dietenheim erhalten. Dieses, durch den ROV zur Verfügung gestellte Baurecht im Bereich des denkmalgeschützten Aschguts wird als Wohnbauzone c 6 x / Erweiterungszone einen erheblichen Mehrwert abwerfen, umgekehrt hingegen ist die künftige Verwendung der ins Eigentum der Gemeinde Bruneck abgetretenen Fläche im westlichen Vorfeld der Stadt noch offen.

Den klaren Verwertungsabsichten des Privaten steht also ein noch weitgehend ungeklärtes „öffentliches Interesse“ der Gemeinde gegenüber, der der Grundankauf der ca. 1,8 ha allerdings teuer zu stehen gekommen ist. Laut Schätzgutachten hat die Gemeinde als Kompensation für den Tausch 1.800.000 € erlegt, die folgendermaßen errechnet wurden:

  • Erwerb der GP 589/2, 591 Bruneck: 17.976 m2 x 218 €: 3.918.768 €
  • Gewährung des Baurechts GP 45/1, 344/1, 45/2, 498/4: 6:114 m3 x 315 € :1.925.910 €

Demnach betrug die zulässige Ausgleichzahlung der Gemeinde bis zu maximal 1.992.858 €, wie das vorgeschriebene Angemessenheitsgutachten der Abt. Vermögensverwaltung des Landes am 29. 6. 2012 ergeben hat. Lt. ROV € betrug die effektive, von der Gemeinde zu erlegende Ausgleichsumme dann „nur“ € 1.800.000.- An den Vertrag knüpfen sich im Sinne des öffentlichen Interesses freilich gravierende Fragezeichen:

Finanzielle Nachteile der Gemeinde

Dem Privaten wurde am Aschgut ein lukratives Baurecht eingeräumt, die Gemeinde hat dafür zwar am westlichen Stadtrand eine erhebliche Fläche erstanden, deren Nutzung aber noch in weiter Ferne liegt und die zudem wohl eindeutig überschätzt wurde: 218 € für einen m2 landwirtschaftlichen, nicht unmittelbar baureifen Grundes liegen sehr hoch und deutlich über gängigen Marktpreisen, sodass der Kompensationspreis zu Lasten der Gemeinde nach oben geschnellt ist. Der Private kann auf dem Areal des Aschhofs umgehend bauen, während die Gemeinde bestenfalls über ein Erwartungsland verfügt. Zwar hält das Schätzamt in einem Angemessenheitsgutachten vom 29. Juni 2012 fest, dass die Leistungen „nicht zu Ungunsten der Gemeinde Bruneck gewichtet sind“, für den Privaten bedeuten die Leistungen aber einen Glücksgriff, da sein bisheriges landwirtschaftliches Grün in Dietenheim in hochwertiges Bauland umgewandelt wird und er aus dem Verkauf relativ wertarmer Ackerflächen zudem eine starke Finanzspritze erhält.

Denkmalpflegerische und landschaftliche Beeinträchtigungen

Das soeben geschaffene Baugrundstück auf dem Aschgut ist überdies eine schwere Beeinträchtigung des Ensembles Dietenheim, da mitten in die reizvolle und raumprägende Höfegruppe ein invasiver Baukörper platziert wird. Ein zwar zu spät eingelangtes, aber in seinem Urteil eindeutiges offizielles Gutachten des Amtes für Bau- und Kunstdenkmäler vom 6. Dezember 2012 trifft ein entschiedenes Urteil: „Durch die Verbauung würde nicht nur das Umfeld der Ansitze, sondern auch die unmittelbare Umgebung der Villa Sonnwend bzw. Mahl., ein seltenes Beispiel des Villenbaus im Heimatstil aus der Zwischenkriegszeit, komplett verbaut werden. Die Villa samt Garten weist ein geschichtliches und künstlerisches Interesse auf: zwei Gartenhäuser wurden als Zeugnisse der Gartenarchitektur der Frühmoderne bereits unter Denkmalschutz gestellt. Aus den oben angeführten Gründen gibt dieses Amt zur geplanten Änderung ein negatives Gutachten ab.“

Daher stellt sich mit Nachdruck die Frage, ob der ROV nicht vor allem aufgrund des Interesses und des Drucks des Privaten abgeschlossen wurde, während für die Gemeinde kein unmittelbarer Nutzen resultiert, sehr wohl aber von ihrer Seite eine erhebliche raumordnerische und finanzielle Vorleistung erbracht wurde, die zudem von einem einschneidenden landschaftlich-denkmalpflegerischen Nachteil für Dietenheim und seine Bewohner begleitet ist.

Die am Ostrand der Stadt auf den GP 589/2 und 591 angedachte Sport- oder Wohnbauzone ist aufgrund der noch nicht erfolgten Umwidmung eine rein hypothetische Option, da die Zone vorerst als landwirtschaftliches Grün ausgewiesen bleibt – die fehlende unmittelbare Verwertung der Liegenschaft, die seitens der Gemeinde nur „auf Vorrat“ gekauft wurde und nun „auf Halde“ liegt, bildet ein absolutes Novum in der bewegten Geschichte der Raumordnungsverträge in Südtirol.

Denn die Möglichkeit eines ROV dürfte nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen und zwar dann, wenn die Umsetzung des vordefinierten öffentlichen Interesses nicht bzw. nur schwierig mit dem sog. herkömmlichen Rechtsinstrumenten verwirklicht werden kann. Ein ROV wäre im vorliegenden Falle überhaupt nicht notwendig. Das öffentliche Interesse (in diesem Falle die Ausweisung einer Wohnbauzone bzw. Zone für öffentliche Einrichtungen) könnte zur Gänze auch ohne ROV verwirklicht werden.

Zudem wird das öffentliche Interesse der Gemeinde am Grunderwerb rechtlich nur schwachbrüstig fundiert: Der als notwendig hingestellte Ankauf der Flächen im Westen wird unter Verweis auf ein älteres Stadtentwicklungskonzept begründet, das von der Gemeinde im fernen Jahr 1999 verabschiedet wurde. Darin ist als denkbare Maßnahme für den Westen der Stadt die Ausweisung einer Wohnbauzone oder die Erweiterung der Zone für Öffentliche Einrichtungen vorgesehen. Dieser Beschluss ist aber nur eine Absichtserklärung ohne größere Bindungswirkung, nicht aber ein Planungsinstrument wie ein Bauleitplan, ein Durchführungsplan oder a. m.

Fazit der ganzen Operation: Unmittelbare, sofort umsetzbare Vorteile für den Privaten, vage Möglichkeiten für die Gemeinde zu hohem Preis, beides auf rechtlich schwacher, wohl nur politisch abgesicherter Grundlage, zu hohen öffentlichen Kosten und zu gravierenden denkmalpflegerischen Nachteilen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  • Weshalb konnte die Gemeinde in den Raumordnungsvertrag einwilligen, wenn sie keinen unmittelbaren Bedarf an einer konkreten Nutzung des erworbenen Areals hat und nicht einmal eine Umwidmung vorgenommen hat?
  • Wie konnte die Raumordnungskommission in den ROV einwilligen, wenn dessen Zielsetzungen so vage und zeitlich unbestimmt sind und auf keinem wirklich tragfähigen Planungsinstrument beruhen?
  • Sind die für GP 589/2 und 591 geschätzten 218 €/m2 für eine auf absehbare Zeit als landwirtschaftliches Grün ausgewiesene Fläche nicht ein stark überzogener Wert, dessen Über-Schätzung auf Kosten der Öffentlichkeit geht?
  • Warum hat die Raumordnungskommission vor ihrer Sitzung am 22. 11. 2012 nicht das Gutachten des Amtes für Bau- und Kunstdenkmäler angefordert bzw. trotz vor Sitzung nochmals urgiert, zumal dieses bereits in informeller Form vorgelegen ist?

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 28. Mai 2013