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Ob die katastrophale „Lex Benko“ weiterhin angewandt wird oder nicht (nicht nur, um Benko einen „zweiten Anlauf“ im Bozner Gemeinderat zu ermöglichen, sondern auch um anderen Projekten die Tür zu öffnen), hängt nicht nur von juristischen Argumentationen ab. Vor allem kommt es auf den Willen der Politik an. Die Grünen haben sowohl auf Landesebene wie auch in Bozen klar Stellung bezogen: das Gesetz funktioniert so nicht und muss grundlegend geändert werden.
Um Klarheit zu schaffen, haben die Grünen bereits letzte Woche einen Beschlussantrag im Landtag eingebracht, der in der kommenden Landtagssitzung im September zur Abstimmung gebracht wird.
Im beschließenden Teil fordert er die Landesregierung und den Landeshauptmann auf,
„kein Verfahren im Sinne des Artikel 55 quinquies des Landesraumordnungsgesetzes einzuleiten oder einen damit verbundenen Verwaltungsakt zu unterschreiben, bevor nicht der Artikel entsprechend der Vorgaben aus dem am 16. April 2015 vom Landtag angenommenen Tagesordnungspunkt geändert wurde.“
Vollständiger Originaltext des Beschlussantrags:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2015/08/2015-08-19-moratoria-55-quinquies.pdf“]

Bozens Entwicklungspotenzial liegt im Projekt „Areal Bozen“. Wir rufen auf, endlich damit loszulegen.
 
ArealeBolzano
In diesen Tagen nach der Abstimmung zum Städtebaulichen Wiedergewinnungsplan in der Südtirolerstraße war vielfach der Kommentar zu hören, dass in Bozen jetzt alles still stehe. Offensichtlich ist es nicht durchgedrungen, dass in Bozen seit Jahren ein sehr großes Projekt auf den Weg gebracht werden will, das alles anderes als Stillstand bedeutet. Es handelt sich um das Projekt „Areal Bozen“, das den Umbau des Zugbahnhofs und die Verbauung des riesigen Gleisareals in Richtung Bozner Boden vorsieht. Im Bahnhofsgelände soll auch ein Einkaufszentrum entstehen, ja der Verkauf dieser Handelsfläche ist sogar der finanzielle Starter dafür, dass das Projekt endlich Form annehmen kann. Der Bau eines Einkaufszentrum unweit des Bahnhofs hätte dies vermutlich verhindert und das war auch einer der Hauptgründe, warum wir Grünen gegen das „Benko-Projekt“ waren. Dahingegen befürworten wir „Areal Bozen“, weil es einen echten urbanistischen Zweck verfolgt, nämlich die dringend notwendige Modernisierung und Aufwertung des Zugbahnhofs und die Umwandlung des Gleisgeländes in Wohn- und Dienstleistungszone (s. auch Antwort auf unsere Landtagsanfrage 22/Dez. 2014).
Leider wird dieses Projekt immer wieder vergessen und es scheint, als ob selbst die Projektträger nicht mehr dran glauben. Ganz sicher hat die Arbeit für das „Benko-Projekt“ die Stadt in den letzten Monaten nicht nur politisch, sondern auch verwaltungstechnisch alle Energien aufgesogen.
Diese werden nun wieder frei und können endlich dem Projekt „Areal Bozen“ zugewandt werden. Dazu rufen wir nun Land und Gemeinde Bozen ausdrücklich auf. Sie mögen jetzt alle Unkenrufe durch rasches Handeln dementieren und das Projekt endlich auf den Umsetzungsweg bringen. Damit rechtfertigen sich auch die bisher getätigten Landesausgaben für das Projekt, die sich immerhin auf ca. 2 Millionen Euro belaufen.
L.Abg. Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss
Grüne Landtagsanfrage vom 27. Juli 2015 zur Umsetzung gem. Beschluss Nr. 31:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2015/07/2015-07-27-Areal-Bozen-Konferenz.pdf“]

Projekt BiobliothekenzentrumBibliothekenzentrum in Bozen:
Planer Mayr-Fingerle wird nach 10 Jahren der Auftrag entzogen, um „schneller“ und „billiger“ zu sein.
Denkbar schlechter Stil, katastrophale Folgen für ein kulturelles Exzellenzprojekt Südtirols
Mit einem dürren Schreiben von vier Zeilen wurde dem Chefplaner des Bibliothekenzentrums Bozen, Arch. Christoph Mayr-Fingerle, durch das Hochbauamt des Landes kürzlich mitgeteilt, dass ihm der Auftrag zur Ausführungsplanung des Bibliothekenzentrums entzogen werde, um einen „Appalto Integrato“, eine „Integrierte Bauauschreibung“ durchzuführen.
Mit dieser Methode, in deren Folge sich Bauunternehmen unter Einschluss der Planung zum bewerben können, sollen auf der Grundlage des Fingerle-Projekts die Ausführungsplanung und der Bau des Bibliothekenzentrums in möglichst kürzester Frist und zu noch weiter reduzierten Kosten (die bereits von ca. 70 auf 60 Mio. € abgesenkt wurden).
Das wird unter Garantie nicht funktionieren: Das komplexe und sensible System Bibliothek, das Arch. Mayr-Fingerle mit den Bibliothekaren und Bioblthekarinnen der Landes und der Gemeinde Bozen in mehreren Jahren entwickelt hat, wird mit einem neu eintretenden Planer/Bauunternehmer mit Sicherheit nicht zielführend verwirklicht werden können. Die Ausschreibung kann zwar scheinbar verbilligt sein, in der Durchführung werden aber eine Fülle von Problemen auftreten, die ein neuer Planer/Bauträger nicht zielführend wird lösen können, sodass sich der Bau rasch verteuern und verzögern wird. Die Kostenexplosion der Thermen Meran, wo gleichfalls den Ausgangsplanern der Auftrag entzogen wurde, spricht Bände.
Ganz zu schweigen vom schlechten Stil, einen bewährten und kompetenten Planer auf diese Weise vor die Tür zu setzen.
Bozen, 11.06.2015
Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba

villa-erika-gru__776_neEin Stück Grieser Bau- und Ensemblequalität in akuter Gefahr.

Landesrat Mussner hat auf Anfrage der Grünen jüngst mitgeteilt, dass die „Villa Erika“ in der Egger-Lienz-Straße in Gries/Bozen nicht unter Schutz gestellt werden soll.
Nach beil. Antwort verfügt die Villa nicht über hinreichende Bauqualität, sodass ihr aus der Sicht der Abt. Denkmalpflege die notwendige „Schutzwürdigkeit“ nicht zuerkannt werden kann. Der nun drohende Abriss aufgrund der fehlenden Schutzbindung wäre freilich höchst bedauerlich. Denn gerade die bescheiden-unaufdringliche Qualität des Gebäudes ist ein typischer Ausdruck der Grieser Wohnkultur, die den Charakter repräsentativer Villenbauten ideal ergänzt.
Zudem würde nach Abriss der „Villa Erika“ an ihre Stelle ein Projekt treten, in dessen Bauvolumen und Überproportion das Profitinteresse weit vor der architektonischen Qualität rangiert, als ein schwerer Schlag gegen die Ensemblewirkung dieses Stadtteils.
Wir fordern den Landesrat und die Abteilung Denkmalpflege nochmals auf, ihre Entscheidung zu überdenken und zugleich an die angekündigte und überfällige Ergänzung der Bozner Denkmallisten zu schreiten. Die Landeshauptstadt und ihre architektonische Qualität weisen vielfach europäischen Rang auf, der weit stärkeres Engagement als bisher verdient.
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
BZ, 24.11.2014

Anfrage zur aktuellen Fragestunde.

Hans HeissDie Landeshauptstadt Bozen weist einen bedenklichen Primat auf: Seit Jahren erfolgen kaum neue Schutzmaßnahmen für denkmalwürdige Objekte, neben noch ungeschützten Monumenten wie dem Piffrader-Relief vor allem nicht für den wertvollen Villenbestand, der mittels Abbruch und Wiederaufbau zur Kubaturgewinnung und profitablen Verwertung geradezu einlädt. Jüngst ins Visier geraten ist die Villa “Erika” (früher “Villa Stary”) im Stadtteil Gries, ein um 1900 im Heimatstil errichteter, zurückhaltender Bau, der als Einzelgebäude ebenso Schutz verdient wie als Teil des in Resten noch bestehenden Villenensembles. An die Stelle der ca. 3000 m3 großen Villa soll nun ein Neubau treten, der mit fast 5000 m3 das Grün um die aktuelle Bauparzelle unter sich begräbt und die Baufluchtlinie in aufdringlicher Manier aufbricht, ganz abgesehen vom anonymen Penthouse-Stil. Neben dem notwendigen Schutz für Gebäude von der Qualität der “Villa Erika” wäre es dringlich, wenn die Abt. Denkmalpflege ein breites Schutzprogramm für Bozen entwickeln und eine Auswahl von Gebäuden von der Epoche des Historismus bis zur jüngeren Zeit zur Unterschutzstellung vorschlagen würde.
Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung

  • Besteht die Absicht, die “Villa Erika” unter Denkmalschutz zu stellen?
  • Sollte nicht für Bozen ein systematisches, mit der Gemeinde Bozen und Besitzern abgestimmtes Schutzprogramm entwickelt werden?

BZ, 22.10.2014
Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

KRITISCHE ANALYSE UND VORSCHLÄGE DER GRÜNEN.

Riccardo Dello SbarbaKommende Woche wird im Landtag das Omnibus-Gesetz Nr. 17/14 diskutiert. Es enthält wichtige Artikel zu den Bereichen Raumordnung, Landwirtschaft und Energie.
Hier finden Sie den Minderheitenbericht des Abgeordneten Riccardo Dello Sbarba, Mitglied der zuständigen zweiten Gesetzgebungskommission, in der das Gesetz behandelt wurde.
Dies sind die wichtigsten Themen:

  1. Pestizide in der Landwirtschaft: das Gesetz kann die Chance dafür sein, den Gemeinden die Kompetenzen zuzuweisen, die sie benötigen, um die Gesundheit, die Umwelt und den biologischen Anbau effektiv zu schützen. Dies ist die konkrete Antwort auf den Wunsch der Bürgerinnen und Bürger im oberen Vinschgau, der durch das Referendumsergebnis in Mals ausgedrückt wurde.
  2. Raumordnung: das Gesetz enthält inakzeptable Bestimmungen zu den Gewerbegebieten, die die Interessen von Privaten auf Kosten der Gemeinden begünstigen. Die schlimmste Sache hierbei: diese Artikel betreffen explizit Gerichtsverfahren, die momentan vor dem Verwaltungsgericht anhängig sind und verschiedene Gemeinden, darunter Bozen, betreffen. Dabei geht es um die Aufteilung der Erschließungskosten.
  3. Energie: außer dem hundertsten Geschenk an Private (wer Wasser ohne Konzession ableitet, muss diese illegale Nutzung nicht mehr „sofort“ einstellen), enthält das Gesetz einen “Rahmen-Artikel” zur möglichen Fusion SEL-AEW (SEL-Rettungsaktion). Aber kann unter diesen Bedingungen eine Zusammenarbeit erwachsen? Dies kann nicht der Weg sein, um eine Unrechtmäßigkeit auszuräumen. Bevor es zu einer Zusammenarbeit kommt, muss das Recht in den Fällen der manipulierten Wettbewerbe für die großen Kozessionen wiederhergestellt werden.

Zu all diesen und weiteren Punkten enthält der Bericht eine eingehende Analyse der Artikel und vor allem deren Hintergrund. Zu diesen Punkten hat die Grüne Fraktion bereits zahlreiche Abänderungsanträge eingebracht, auf die im Bericht eingegangen wird.
BZ, 29.9.2014

Seilbahn-funivia_Brixen-Bressanone
“Ein mutiges Ja zum Wirtschaftsstandort Brixen” – unter diesem Titel warb Landtagspräsident Widmann in einer Medienmitteilung heute in aller Offenheit für den Standort Bahnhof im Hinblick auf die am Sonntag statftfindende Abstimmung über die Verbindung Brixen St. Andrä.
Der Landtagspräsident steht als Garant der Arbeiten im Südtiroler Landtag über den Parteien, hat die Pflicht zur Neutralität und steht in der Verantwortung, sich aus direkten Wahlempfehlungen heraus zu halten. Diese Verantwortung hat LT-Präsident Widmann mit seiner unverblümten Empfehlung zugunsten eines Seilbahn-Standorts grob verletzt, wie die Vertreter der politischen Minderheit und der Mehrheit beinahe einhellig fest stellten.
Auch wenn der Präsident seine Mitteilung umgehend auf seine Rolle als einfacher Abgeordneter umgeschoben hat, so bleibt doch ein übler Nachgeschmack. Ein Landtagspräsident der versucht, aus seinem Amt politsiches Kapital zugunsten bestimmter Interessen zu schlagen, schadet nicht nur dem eigenen Amte, sondern auch dem Ansehen des gesamten Landtags. Präsident Widmann hat seine Glaubwürdigkeit heute jedenfalls nachhaltig beschädigt.
Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo dello Sbarba
BZ, 18.09.2014

Flughafen Bozen: Siegreiche Rekurse gegen Verlängerung der Startbahn.

aereoportoDas Verwaltungsgericht Bozen hat die Landesregierung, die der Verlängerung der Landebahn des Flughafens zugestimmt hat, nunmehr energisch in die Schranken gewiesen:
Rekurse der Gemeinde Leifers wurden ebenso angenommen wie jene der Umweltverbände. Das Gericht erteilte dem raumordnerischen Vorpreschen der Landesregierung und dem rechtswidrigen Übergehen der Gemeinde eine Abfuhr und prangerte den Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung als schwer wiegenden Mangel an.
Im Licht dieser Urteile steht nicht nur das Genehmigungsverfahren selbst zur Debatte, sondern neuerdings der Flughafen insgesamt, dessen geringer Wirkungsgrad und Umweltfreundlichkeit in krassem Missverhältnis zu den bisherigen Kosten jenseits der 100-Millionen-Euro-Grenze stehen. Wie zahlreiche Bürgerinnen und Bürger warten die Grünen weiterhin auf die seriöse Überprüfung von Zukunftsaussichten und Umweltgerechtigkeit des Airports Bozen. Landeshauptmann Kompatscher muss seine entsprechende Zusage einhalten, Steuerzahlende und Anwohner haben ein Anrecht darauf.
Brigitte Foppa
Giorgio Zanvettor
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Bozen,  2. September 2014

Laut Tiroler Tageszeitung zieht sich Renè Benko aus dem Abenteuer „Kaufhaus Bozen“ zurück. Anscheinend werden sogar Schadensersatzforderungen an die Stadt Bozen erwogen. Beeindruckt hatte in den vergangenen Monaten insbesondere die groß angelegte Marketing-Kampagne der Signa-Gruppe, die bisher in Südtirol in dieser Form noch nicht gesehen wurde und die zu einer außerordentlichen Polarisierung innerhalb von Politik und Bevölkerung geführt hat.
Dabei wurde, in der gesamten Diskussion, der eigentliche Problempunkt dieses Projektes immer wieder außen vor gelassen, nämlich die faktische Konkurrenz des Kaufhaus-Projektes, zumal in der von Benko gewünschten Größe, mit dem für die Landeshauptstadt so wichtigen Projekt der Bahnhofsverbauung (ARBO). Dieses sollte sich ja, besonders in der ersten Bauphase, über das Shopping-Center im Bahnhof finanzieren – Vorhaben, das durch ein großen Kaufhaus in der Innenstadt wohl hinfällig würde. Die Harmonisierung der beiden Projekte, aus urbanistischer Sicht, vor allem aber was die Finanzierung betrifft, ist im Übrigen auch im Hinblick auf das Erlebniskaufhaus-Vorhaben nicht geklärt.
Damit zeigt sich in aller Brutalität, welche Folgen Anlass- und Ad-Hoc-Gesetzgebung mit sich bringt und wie eine solche Vorgangsweise einen Druck auf Verwaltung und Politik erzeugt, der eine durchdachte Gesamtplanung unmöglich macht. Ein im Fall Bozens selbst erzeugter Druck, muss leider gesagt werden, hatte doch Benko selbst, noch im Jänner diesen Jahres darauf hingewiesen, dass es ja ein Gesetz gebe, das eigens für sein Kaufhaus geschaffen wurde und dem nun Genüge getan werden müsse. Damit erinnerte er die Stadtväter (mit Betonung auf Väter!), die dann händeringend so taten, als ob ihnen dieses Gesetz aufgedrückt worden sei, daran, dass sie selber den Passus 55/quinquies in das Urbanistikgesetz einfügen ließen.
Ein Passus, der der Stadt Bozen schließlich auf den Kopf gefallen ist. Das monatelange Zurückrudern und Feilschen und Ringen hat die gesamte Stadtregierung – ausgenommen unsere Stadträtin, die von Anbeginn auf die Problematiken des Benko-Vorschlages hingewiesen hat – vor der Öffentlichkeit regelrecht blamiert.
War nun Bozen die erste Gemeinde, die sich mit der Vorgangsweise des Artikels 55/quinquies auseinandersetzen musste, so könnte derselbe Passus in Zukunft durchaus auch andere Gemeinden in Schwierigkeiten bringen.
Wir haben bereits bei der Erarbeitung des Gesetzes auf die Gefahren von Eile und Übergehen der demokratischen Organe hingewiesen, sind aber auf taube Ohren gestoßen.
Ein weiteres Mal fordern wir daher, den Artikel 55/quinquies aus dem Urbanistikgesetz zu entfernen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf haben wir bereits vorgelegt.

Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss – Landtagsabgeordnete
Bozen, 06.08.2014

Die Virgl-Option erhöht den Druck des Investors enorm, Benko-Berater und Universitätspräsident Bergmeister steht in klarem Interessenkonflikt!

passeggiata_virgoloMulti-Investor Renè Benko hat dank der Bemühungen des stets rührigen Signa-Statthalters Heinz Peter Hager nun auch eine Kaufoption für 38 ha Grundstücke auf dem Virgl erworben. Mit dem Argument, den seit langem vernachlässigten Bozner Hausberg neu aufzuwerten, verfügt der Investor über verstärkten Druck, um sein Kaufhausprojekt am Bahnhof durchzusetzen. Die Naherholungszone mit Restaurant und Vergnügungsbetrieb am Virgl wäre nun jenes “Geschenk an die Bozner”, das ihm auch die Vergabe des Bahnhofsareals sichern könnte. Denn wer wollte sich den Wünschen eines so großzügigen Mäzens und Gönners der Stadt Bozen verschließen? Dass damit ein wesentlicher Teil städtischen Areals privatisiert und langfristig der Planungshoheit von Stadt und Bürgern entzogen würde, scheint angesichts der kurzfristigen Vorteile zunehmend zweitrangig.
Besonders bedenklich ist, dass sich nun auch Prof. Ing. Konrad Bergmeister, seines Zeichens Präsident der Universität Bozen, als Mitglied des Generalplanerteams “Kaufhaus Bozen-Bolzano” in die Riege der Befürworter einreiht. Als Oberster Vertreter der “Freien” Universität Bozen steht Bergmeister in so zentralen Fragen der Stadtentwicklung in der ethischen Pflicht der Überparteilichkeit. Wenn sich Bergmeister nun als Benko-Promoter outet, wird auch die Neutralität der Universität anfechtbar. Bergmeister hat bereits in seiner Funktion als BBT-Direktor mit der Weigerung, die Public-Health-Gesundheitsstudie zur Verfügung zu stellen, gegen Grundprinzpien der Wissenschaftsfreiheit verstoßen.
Mit seiner Pro-Signa-Haltung ist er als Präsident der Universität nicht mehr tragbar, die Landesregierung sollte sein demnächst auslaufendes Mandat im Universitätsrat folgerichtig nicht mehr erneuern.
Brigitte Foppa Riccardo dello Sbarba Hans Heiss
Bozen, 29 Mai 2014