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Die SVP-PD-Mehrheit hat heute den Beschlussantrag der Grünen abgelehnt, der sich mit der Verlängerung der Startbahn des Flughafens befasste. Wir hatten darin vorgeschlagen, die Möglichkeit der Verlängerung von 1292 m auf 1432 m aus dem Bauleitplan (BLP) von Leifers zu löschen. Diese war 2013 von der ehemaligen Durnwalder Regierung so eingetragen worden. Die Forderung nach Streichung war auch von der Gemeinde Leifers selbst erhoben worden.
Die Ablehnung unseres Beschlussantrags ist unverständlich. LH Kompatscher hat in seinem Beitrag zum Beschlussantrag bestätigt, dass die Landesregierung niemals eine Verlängerung zulassen würde, auch um dem Ergebnis der Volksbefragung Rechnung zu tragen.
Das ist schätzenswert – nur sollte logisch sein, dass man dann auch den Bauleitplan anpasst. Die einzige Erklärung für diese Weigerung ist, dass eine derartige Abänderung die bereits schleppende Übergabe an Private zusätzlich schwächen könnte. Offensichtlich wissen die UnternehmerInnen um die Schwierigkeiten des Flughafens, der ja nie funktioniert hat und nie funktionieren wird. Entsprechend hat LH Kompatscher von der Schwierigkeit der Vergabe gesprochen und auch nicht ausgeschlossen, dass sie womöglich ins Leere münden könnte.
Auf diese Weise zeigt sich die Flughafenpropaganda der letzten Monate in einem anderen Licht: Man las von internationalen und europäischen Investoren, die Interesse am Bozner Flughafen hätten. In Wirklichkeit aber haben sich nur drei lokale Unternehmen interessiert, deren Kapazität und Solidität noch zu überprüfen sei, wie der LH heute bestätigte.
Zusammenfassend: die Ablehnung eines vernünftigen Vorschlags spiegelt die schwache Stellung des Flughafens wider: kaum jemand hat Interesse an einem solchen „Geschäft“. Die Landesregierung täte daher gut daran, den Illusionen, irgendwelche fantastischen Privatinvestoren würden sich um den Flughafen reißen, entgegenzutreten – und auf die drastische Verkleinerung dieser überflüssigen Infrastruktur hinzuarbeiten. Seit jeher der einzig sinnvolle Plan B sollte endlich Plan A werden.
Bozen, 08.11.2017
Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa, Hans Heiss
 

Tagesordnung zum LGE 135/17.
Seit geraumer Zeit behängt die Frage der Schiverbindung zwischen Langtaufers im Obervinschgau und dem Kaunertal in Tirol als länderübergreifendes Verbindungsprojekt. Es geht um Aufstiegsanlagen, die zwischen dem unerschlossenen Langtaufers und dem touristisch bereits stark genutzten Tiroler Kaunertal errichtet werden sollten.
Manche der LangtaufererInnen erhoffen sich von der Verbindung Arbeitsplätze vor Ort; im Kaunertal hingegen zielt man auf Ausweitung des potenten Schigebiets. Zur Abwägung stehen dabei die Vorzüge zusätzlicher Arbeitsplätze im Tourismus auf Südtiroler Seite und somit eine verstärkte Inwertsetzung des wirtschaftlich schwachen Tales, auf der anderen Seite die großflächige Erschließung des bisher weit gehend intakten, durch Naturschönheit beeindruckenden Melagtales aufwärts bis zum Karlesjoch.
Das reizvolle Seitental ist auch Standort unberührter Lebensräume. Sie gingen bei einer Verbauung als Biosphäre für immer verloren. Die Umweltschutzorganisationen haben mehrfach darauf hingewiesen, dass Langtaufers ein unberührtes Tal ist, dessen Entwicklungspotenzial in einer ganz andere Richtung liegt, nämlich im Aufgreifen von Trends wie „Achtsamkeit, Entschleunigung, Qualität, Regionalität, Back to the roots-Bewusstsein, Natur, Gesundheit u. v. m.“ (Brief der Umweltschutzgruppe Vinschgau an die Mitglieder der Landesregierung vom Oktober 2016).
Der Ansatzpunkt für die BetreiberInnen, die Oberländer Gletscherbahnen AG, ist nicht der Schutz dieser Lebensräume, sondern ein Aufhänger besonderer Art: Sie stützen sich auf die Tatsache, dass gesetzlich zwar grundsätzlich keine neuen Schigebiete ausgewiesen werden können, aber die Erweiterung bestehender Schigebiete und deren Verbindung durchaus möglich ist.
Den Ansatzpunkt im skitechnisch aktuell unerschlossenen Langtaufers bildet ein alter, seit Jahrzehnten still gelegter Schlepplift, auf dessen Bestehen sich die Betreiber zu stützen versuchen. Die virtuelle Existenz der Anlage im Bauleitplan (real existieren nur mehr die Träger) ermöglicht die Ausweisung einer Trasse ab Langtaufers in Richtung Tirol und die Perspektive auf die erhoffte Verbindung. Die in einem ersten Projekt vorgelegte Trassenführung war allerdings so beschaffen, dass damit auf Südtiroler Seite erosionsgefährdete Hänge durchschnitten worden und zugleich natürliche Ressourcen, Habitate und Landschaftsräume schwer in Mitleidenschaft gezogen worden wären.
Dieses 2016 vorgelegte, groß dimensionierte Projekt lehnte denn auch der Umweltbeirat am 16. 2. 2017 in aller Entschiedenheit ab. Er verwies auf die grundsätzliche Problematik des Projektes als eines scheinbar „ergänzenden Eingriffs“, der aber von durchschlagender Wirkung war. Das negative Gutachten wurde unter anderem so begründet:
„Aus landschaftlicher Sicht verändern die geplanten Anlagen den natürlichen und unberührten Charakter des alpinen Landschaftsbildes sowie der sensiblen Ökosysteme unwiederbringlich und sind mit den Zielsetzungen des Schutzes sowie der nachhalteigen Entwicklung der Landschaft nicht vereinbar.“
Nach dieser ersten Abweisung machten sich die Betreiber jedoch unverdrossen an die Ausarbeitung einer weiteren, in ökologischer und landschaftlicher Sicht entschärften Projektvariante. Leider war der Grundmangel damit nicht beseitigt, nämlich, dass die Eingriffe aus landschaftlicher und ökologischer Sicht grundsätzlich nicht tragbar waren. Vorausschauend nahm das Gutachten des Umweltbeirates bereits zu dieser alternativen Trassenvariante Stellung, wobei die negative Grundhaltung beibehalten wurde: Im Gutachten heißt es:
„Die in der Machbarkeit untersuchte Trassenvariante, die vom Weissseejoch über den orographisch rechten Hang der Geländekammer ins Tal führt, ist zwar im Vergleich zur Trasse vom Karlsjoch durch den Talboden mit geringeren Erdbewegungen verbunden. Auch sind weniger Konflikte mit naturkundlich relevanten Lebensräumen zu erwarten. Nachdem jedoch die übrigen Infrastrukturen im wesentlichen gleich bleiben und zudem eine neue Zubringerbahn mit Piste zum Weissseejoch auf österreichischem Gebiet notwendig wird und damit im Bereich des Grates doch signifikante Eingriffe nötig sind, reduziert die Realisierung dieser Variante den Gesamteingriff nicht wesentlich“.
Die Ausrichtung und wohl begründete Bewertung des Umweltbeirates richten also klar gegen das Projekt. Nun liegt es an der Landesregierung, ihre Ankündigung der Vorwahlzeit 2013 wahr zu machen, die Gutachten und Berichte der Beiräte und Kommissionen ernst zu nehmen. Man wollte damals eine deutliche Abgrenzung signalisieren von der Willkürhaltung der Ära Durnwalder, die oft genug klare Sachvorgaben der Ämter durch das Diktat von oben überging.
Das Beispiel Langtaufers steht in dieser Hinsicht als Symbolentscheidung. An ihr kann man ablesen, welche Rolle die fachliche Ebene in den Beschlüssen der Landesregierung einnimmt. Jetzt und in Zukunft.
Daher beauftragt der Landtag die Landesregierung
im Zusammenhang mit dem LGE 135/17 das Ergebnis des Umweltbeirat-Gutachtens Nr.3/2017 betreffend die „Machbarkeitsstudie zum Fachplan für die Aufstiegsanlagen und Skipisten. Skitechnische Verbindung der Skizonen Langtaufers (I) und Kaunertal (A)“ als bindende Entscheidungsgrundlage anzuerkennen und entsprechend das Projekt abzulehnen.
Bozen, 2.10. 2017
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Anfrage zur aktuellen Fragestunde
Würzjochstraße im Blickfeld – Kommt die Erweiterung trotz gegenteiliger Behauptung auf Raten und scheibchenweise?
Die Würzjochstraße, die Verbindung zwischen Villnöss- und Gadertal, sorgt seit letztem Winter für Auseinandersetzungen, da die Landesregierung die bisherige Winterschließung der Straße teilweise aufgehoben hat und statt der bisherigen Sperre ab 1. November eine flexible Schließung je nach Schneelage vorsieht, um den Zugang nach Untermoi zu erleichtern. Ab 21. 12. Muss die Straße in jedem Fall geschlossen bleiben. Die Bevölkerung des Villnösstals und die Gemeinde wehren sich geschlossen dagegen, da sie davon die graduelle Nutzung als Transitroute und Schleichweg von der Autobahnausfahrt Klausen ins touristisch hochgerüstete Ladinien befürchten – völlig zu Recht. Ein Beschlussantrag der Grünen zur Sicherung der Wintersperre wurde im Landtag nach intensiver Debatte im Mai 2017 abgelehnt, aber mit der Zusicherung, keine weiteren Ausbauten jenseits der regulären Instandhaltung durchzuführen. Nun aber zeigt sich, dass entlang der Straße Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden, die die Grenze zur Erweiterung überschreiten: Weitere Kurvenradien, sanfte Verbreiterung, der oft erprobte Weg eines graduellen Straßenausbaus in kleinen Dosen.
Hierzu richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Welche Arbeiten und Eingriffe an der Würzjochstraße wurden durchgeführt, mit welchem Ziel erfolgen die Maßnahmen, die eindeutig Erweiterungscharakter tragen?
  2. Wie teuer sind die Eingriffe, werden sie 2018 fortgesetzt?

Bozen, 21.09.2017
Landtagsabgeordnete
Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Der Fall des Smarthotel Saslong in St. Christina ist landesweit bekannt: Bis heute hat der Eigentümer des „Saslong“ Bausünden und raumordnerische Vergehen in Serie vollführt. Die schamlosen Verstöße gegen rechtliche Normen seien hier nur in kleiner Auswahl wiederholt:

  1. Bis heute werden öffentliche Parkplätze widerrechtlich für den Hotelbetrieb benützt.
  2. Sechs Räume wurden nur als „statische Hohlräume“ ausgewiesen, aber bei Bedarf ab 2010 widerrechtlich an Gäste vermietet; trotz später, erst 2016 erlassener Abbruchverfügung der Gemeinde.
  3. Das Raumvolumen des Hotels ist um mindestens 1000 Kubikmeter überzogen, auch die überhöhte Bruttogeschossfläche wurde erst durch späte Neuklassifizierung (am 5. 8. 2015) des Hotels und Einstufung als Drei-Sterne-Betrieb unzureichend saniert.
  4. Die Gebäudehöhe ist um mindestens einen Meter zu hoch.

Die frühere, bis 2015 amtierende Gemeindeverwaltung hat dem Besitzer jede denkbare Möglichkeit der Sanierung eingeräumt und äußerst nachsichtige Kontrollen durchgeführt.
Der neue BM Moritz Demetz hatte ab 2015 versucht, mit einem Teil der Mehrheit dem Eigentümer mit einer Tourismuszone von 20 Betten „Goldene Brücken“ zu bauen, um dessen Unternehmen rechtlich zu sanieren. All dies, obwohl die Staatsanwaltschaft inzwischen Anklage erhoben hatte und der Rechnungshof nach einer Eingabe der Grünen wegen Schaden des öffentlichen Interesses einschreiten will. Die Zone wurde erst im August 2016 von der Landesregierung gestoppt; kurz zuvor hatte der Bürgermeister behauptet, alles sei in bester Ordnung.
Das drohende Gerichtsverfahren hat dann schließlich die Gemeinde nach langem Zögern dazu veranlasst, eine Abbruchverfügung für die widerrechtlichen Zimmer zu verhängen. Sie wurde aber lange ignoriert, während die nicht zugelassenen Zimmer, die eigentlich „statische Hohlräume“ bilden sollen, kaltschnäuzig weiter vermietet wurden.
Nun endlich hat das Verwaltungsgericht Bozen mit gestrigem Urteil die bislang aufgrund von Eingaben des Besitzers aufgeschobene Abbruchverfügung der Gemeinde für rechtens erklärt, für die sich auch die mutigen Nachbarn des „Smarthotels“ massiv mit rechtlichen Mitteln eingesetzt hatten. Der beklagte Hotelbesitzer hat jedoch bereits vorher die Unhaltbarkeit seiner Position endlich erkannt und will den Abbruch vornehmen.
Ein viel zu später Schritt, nachdem er die völlig zu Unrecht errichteten und verheimlichten Zimmer jahrelang, auch mit Billigung der Gemeinde, vermietet hatte.
• Der Fall des „Saslong“ in St. Christina ist kein örtliches Thema. Vielmehr geht es dabei um die grundsätzliche Frage, ob rechtsstaatliche Grundsätze überhaupt noch Geltung haben.
• Der Fall wiegt auch deshalb besonders schwer, da der Eigentümer Präsident des örtlichen Tourismusvereins ist: Sein Vorgehen ist von verheerender Vorbildwirkung und ein Imageschaden für das Grödner Gastgewerbe.
• Ein Großteil der Bürgerschaft von St. Christina war über die lange chronische Willfährigkeit der Gemeinde zu recht empört.
Mit dem Abbruch und dem Urteil des Verwaltungsgerichts ist ein kleiner Teil der erschreckenden Bauvergehen rund um das Smarthotel geahndet. Nun sind Schritt für Schritt die weiteren Vergehen zu beseitigen.
Der Schaden, den die Rechtsstaatlichkeit, aber auch die Glaubwürdigkeit der Gemeinde erlitten haben, lässt sich freilich nicht mehr ungeschehen machen.
27.06.2016
Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba
Urteil:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2017/06/sentenza-209-2017.pdf“]

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

Stefansdorf: nachher (Hotelrohbau und Aushub)


„Neueröffnung im Juli 2017, das einzigartige Premium Spa“ – mit diesem Paukenschlag kündigt ein neues Hotel in Stefansdorf die nahende Eröffnung an und geizt nicht mit Superlativen: „Atemberaubende Aussicht, traumhafter Spa-Bereich und besondere Highlights für die Familie“.
Die viel versprechende Ansage unterstreicht ein Video im Netz, das die Dimensionen des neuen Hauses so richtig offen legt: Am Westrand des Weilers Stefansdorf, einer bäuerlichen Siedlung am Fuße des Kronplatz in der Gemeinde St. Lorenzen, präsentiert sich das neue Spa Hotel:
Breit hingelagert wie ein Sperr-Riegel, bar jeder maßstäblichen Proportion und ohne Rücksicht auf das Umfeld, als wäre ein Flugzeugträger auf der Hochfläche gestrandet. Das ausgedehnte Haus, das die bald eintreffenden Gäste mit Wellness und Erholung pur verwöhnen wird, nimmt die sensible, sanft ansteigende und bislang weitgehend intakte Landschaft im Vorhof des Kronplatzes voll in den Schwitzkasten. Wer auch nur ein Mindestmaß an Gespür für Proportionen und landschaftliche Qualität hat, reibt sich die Augen ob dieses architektonischen Meteoriteneinschlags, bevor das Entsetzen über den Eingriff einsetzt.
Das neue Spa in Stefansdorf ist nur ein Beispiel aus einer Fülle neuer Hotelbauten, die 2016/17 allenthalben im Lande eröffnet haben. Sie sind die Folge der anhaltenden touristischen Konjunktur, niedriger Zinsen und einer 2008-2015 andauernden Zurückhaltung touristischer Investitionen. Sie sind aber vor allem die späten „Früchte“ der seit 2010 zügig genehmigten Tourismusentwicklungskonzepte, die nun rasch heranreifen. Im Doppeljahr 2016/17 dürften weit über 2000 neue Betten entstanden sein, vielfach als Erweiterungen bestehender Häuser, aber auch in Gestalt neuer Hotels von der Dimension des beschriebenen Spa.

Stefansdorf: vorher


Dabei fragt es sich, warum die Zügel der Raumordnung völlig außer Stande sind, zumindest die schlimmsten Auswüchse dieser Kubaturorgien zu bändigen. Denn die Folgen sind klar: Zwei bis drei weitere Jahren touristischen Investitionsbooms werden die bereits schwer gebeutelte Landschaft Südtirols dicht an den „Standard“ Nordtirols heran rücken. Hinzu kommt der immense Verbrauch an Ressourcen- und Energie, den die groß dimensionierten Häuser erfordern – von wegen Klimaland Südtirol.
So hilft es wenig, wenn der Südtirol-Konvent den Landschaftsschutz als primäre Zuständigkeit für Südtirol einfordert, wenn sie dann zu solchen landschaftlichen Selbstmordanschlägen verwendet würde.
Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  • Wann wurde das neue Spa Hotel in Stefansdorf in der Kommission für Natur, Landschaft und Raumordnung behandelt, wann wurde es genehmigt?
  • Wie hoch lagen Raumvolumen (Kubatur) und Bruttogeschossfläche des Vorgängerbaus, wie sind hoch die entsprechenden Werte für den Neubau?
  • Wie viele Betten wird das neue Spa beherbergen?
  • Wie hoch ist die Dachhöhe des Baus bemessen, entspricht sie dem Durchführungsplan bzw. dem Bauleitplan?
  • Hat die Landesabteilung Tourismus vor Erteilung der Baukonzession ein positives Gutachten für die Erweiterung bzw. den Neubau erteilt?
  • Dürfen wir uns auf weitere Hotelzonen auf dem Gebiet von St. Lorenzen freuen bzw. gefasst machen?

Bozen, 20. 6. 2017
Landtagsabgeordnete
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

In Südtirol schreitet Salami-Taktik munter voran, während Politik still hält.
Skigebiet-Helm-SextenVollkommen zu Recht warnt CIPRA heute vor großflächiger Übererschließung durch neue Schikarussels im Alpenraum. So sind etwa die geplanten Mega-Schischaukeln Pitztal-Ötztal oder Arosa-Lenzerheide nur die Spitzen in der generalstabsmäßíg geplanten Erschließung neuer Schipisten, von den Betreibern begründet mit der notwendigen Schaffung von Schiresorts unter dem Druck von Klimaveränderung und Konkurrenz.
Dass dabei Lebensräume und Biosphären im Dutzend unter die Raupen kommen, scheint eine nur geringe Rolle zu spielen. Auch in Südtirol stehen die Zeichen auf einer neuen Offensive der Zusammenschlüsse, der die Landesregierung willfährig bis schweigend begegnet: So ist der Zusammenschluss Sillian-Sexten trotz großer Umweltbedenken im Hinblick auf Vogelfauna und Gelände gleichsam beschlossene Sache, auch der völlig absurden Diskussion über eine Verbindung Villnöss-Gröden wird trotz Naturparks seitens der Landespolitik keine entschiedene Absage erteilt. In der Warteschleife stehen Langtaufers und Schnalstal, mit denen der Run auf neue Pisten noch längst nicht komplett ist.
Das Gesetz zur Erschließung der Schigebiete gibt hier gleichsam freie Hand, umso wichtiger wäre eine Gesamtbewertung und Moratorium der massiven Erschließungswelle, die sich auch in Südtirol abzeichnet.
Hans Heiss Brigitte Foppa Riccardo Dello Sbarba
Bozen, 23. 9. 2016

HotelTermeMeranDer Landtag nimmt den Gesetzentwurf der Grünen Fraktion an, der die “Meraner Raumordnungsanomalie” aufhebt.
Heute ist ein nie da gewesener Fall im Landtag eingetreten: Ein Gesetzentwurf der politischen Minderheit zu Raumordnungsfragen wurde angenommen – noch dazu einstimmig! Es handelt sich um den Entwurf Nr. 65/15 “Thermenhotel Meran”, den die Grüne Fraktion vorgelegt hat.
Der Gesetzentwurf sieht die Streichung des Artikels 128/bis des Landesraumordnungsgesetzes vor, der das gesamte Thermenareal in Meran als “Zone für übergemeindliche öffentliche Einrichtungen” bindet. Der Artikel 128/bis ist der Restposten einer unseligen Geschichte, zu Zeiten, als das Land sich als Bauträger und Betreiber eines Hotelbetriebs missverstand. Lange Zeit mit miserablen Ergebnissen und massiver Vergeudung von Steuergeld.
Nun ist diese Geschichte beendet und das Hotel in die Hände von Privatunternehmern übergegangen. Eines blieb aber noch zu tun – nämlich das gesamte Areal der Gemeinde zurück zu geben. Dort haben die zuständige Stadträtin Madeleine Rohrer und Bürgermeister Rösch die Umwidmung des Hotelareals in “Zone für touristische Einrichtungen” bereits vorbereitet.
Notwendige Bedingung für den Abschluss der Umwidmung war allerdings die Streichung des Artikel 128/bis und die Rückführung der Zuständigkeit an die Gemeinde. Dies hat der Landtag heute durchgeführt und den Gesetzentwurf der Grünen Fraktion angenommen. Das Gesetz wurde durch einen Änderungsantrag ergänzt, der das Inkrafttreten ab 1. Februar 2017 vorsieht, damit in der Zwischenzeit einige Genehmigungsverfahren abgeschlossen werden können.
Die Grüne Landtagsfraktion
Hier finden Sie den Begleitbericht zum Gesetzentwurf 66/15

Der Landesgesetzentwurf der Grünen Fraktion wurde einstimmig genehmigt. Die Zustimmung des Landtages sollte nun zügig erfolgen.

1200px-Hotel_Therme_Meran_2011

Von Imalipusram – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=14771436


Das gab es noch nie in der Geschichte des Landtags: Ein von der Opposition eingebrachter Gesetzesentwurf zur Urbanistik wird auch von der Mehrheit genehmigt. Heute war dies der Fall im 2. Gesetzgebungsausschuss, der den Gesetzentwurf Nr. 66/15 „Thermenhotel Meran“ der Grünen Fraktion einstimmig verabschiedete.
Riccardo Dello Sbarba, der Einbringer des Gesetzentwurfs, hat erläutert, das der Gesetzestext die Abschaffung des Artikels 128-bis des Urbanistikgesetzes vorsieht. Dieser Artikel weist das Areal der Therme Meran als „Zone für übergemeindliche öffentliche Einrichtungen“ aus. Dementsprechend unterliegt es der ausschließlichen Zuständigkeit des Landes.
Der Artikel 128-bis ist das Relikt eines unglücklichen Plans des Landes. Vor über 10 Jahren entschied man sich, als Land ein Hotel zu bauen und zu betreiben – das Thermenhotel. Das Resultat war vor allem eine enorme Verschwendung öffentlicher Gelder.
Mit dem Übergang des Hotels an Private wurde diese unrühmliche Geschichte mühsam bereinigt. Noch aber war eine Sache in Ordnung zu bringen: das Gebiet der Gemeinde zurückzugeben. Denn diese hat für das Areal die Umwidmung in eine „Zone für touristische Einrichtungen“ geplant. Vorgesehen und politisch gewollt ist dieser Schritt von der zuständigen Stadträtin Madeleine Rohrer und Bürgermeister Paul Rösch.
Die Abschaffung des Artikels 128-bis und somit der Übergang der Zuständigkeit an die Gemeinde ist Voraussetzung für den Abschluss der Umwidmung des Areals. Der 2. Gesetzgebungsausschuss hat diesen Schritt heute getan, indem er das Gesetz der Grünen Fraktion angenommen hat.
Als nächstes wird das Gesetz 66/15 im Landtag behandelt. Wir erhoffen uns, dass der Gesetzesentwurf, der nur einen Artikel umfasst, vorgezogen und bald behandelt wird, damit das Gesetz noch vor dem Sommer in Kraft treten kann.
Bozen, 27.04.2016
Grüne Fraktion im Südtiroler Landtag
Gesetzesentwurf 66/15 und Bericht des Einbringers

Südtirol muss gegenüber Maroni eine klare ablehnende Haltung beziehen!
Stelvio_Maroni-KompatscherDie Bestätigung geht aus dem Text des am 28. Januar von der Regierung Maroni unterschriebenen Übereinkommens mit der Infrastrutture Lombarde Spa, die mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt wurde, hervor. Die Studie wird mit Südtiroler Landesgeldern in Höhe von fast zwei Millionen Euro bezahlt.
Auftrag der Studie ist es, „sowohl Möglichkeiten des Schienen- aber auch des Straßenverkehrs“ zu berücksichtigen.
In einer Anfrage fordert die Grüne Landtagsfraktion die Landesregierung dazu auf, der lombardischen Regierung unmissverständlich deutlich zu machen, dass das Land Südtirol in jedem Fall die folgenschwere Möglichkeit eines Tunnels für den Straßenverkehr ausschließt und sich mit allen Mitteln gegen seine eventuelle Umsetzung wehren wird.
Anhänge:
Anfrage der Grünen
Beschluss der lombardischen Regierung einschließlich des Übereinkommens mit Infrastrutture Lombarde Spa

 

Anfrage zur Beantwortung in der aktuellen Fragestunde:
SanGenesio_JenesienMit Beschluss der Landesregierung Nr. 1534 vom 22.12.15 wurde beschlossen, die Planung des mit 25,4 Millionen veranschlagten Projekts der neuen Seilbahn Jenesien zu veranlassen. Das Projekt sieht die Errichtung einer neuen Talstation an der Talferbrücke und einer neuen Bergstation, leider weiterhin außerhalb des Dorfkerns, vor. Das Talferbett soll von der neuen Trasse gequert werden, die über insgesamt 3 bis zu 34 m hohen Stützen (entspricht 12 Stockwerken!) der Talfer entlang zur derzeitigen Talstation verläuft (hier der Plan zum Download).
Wir stellen in diesem Zusammenhang daher folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wann und wie erfolgte die Absprache der Planung mit der Stadtgemeinde Bozen?
  2. Auf der Grundlage welcher Bedarfserhebung und welcher Datenlage wurde die neue Zusatztrasse geplant? Von wem ging diese Planung aus?
  3. Ist die Trasse entlang der Talfer(wiesen) mit dem Ensembleschutzplan sowie mit dem Denkmal- und Landschaftsschutz vereinbar?
  4. Die Talferbrücke steht unter Denkmalschutz – wie ist der Standort Talstation damit vereinbar?
  5. Wurde geprüft, ob der Standort im Flussbett aus wasser- und zivilschutztechnischer Sicht möglich ist?
  6. Wie groß ist die vorgesehene Handelsfläche in der neuen Talstation? Was für eine Art von Handelstätigkeit ist vorgesehen?
  7. Wird der Baumbestand an der neuen Talstation und an der neuen Bergstation verringert? Wenn ja, um wieviele Einheiten? Sind landschaftlich und botanisch wertvolle Bäume darunter?

Wir bitten außerdem um Aushändigung der Machbarkeitsstudie.
19.02.2016
L.Abg.
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba