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In der beratenden Volksabstimmung hat das NEIN klar gewonnen.
Wir nehmen den Willen der Bevölkerung, der darin so deutlich zum Ausdruck kommt, zur Kenntnis.
Wir haben an dieses Projekt geglaubt. Für uns war es eine der besten und umweltfreundlichsten Lösungen für das Verkehrsproblem in Bozen. Ein Zukunftsprojekt, wie auch die vielen jungen Leute zeigen, die sich mit dem Ziel des Klimaschutzes für die Tram engagiert haben. Die Bevölkerung hat anders entschieden. Für uns ist das ein klarer Auftrag, auf dem Weg der nachhaltigen Mobilität weiter zu machen – mit anderen Mitteln.
Wir werden weiterhin mit den Bürgerinnen und Bürgern im Gespräch bleiben und ihre Vorschläge einholen. Unsere Politik geht von den Menschen aus. Für sie und mit ihnen werden wir weiterarbeiten.

Bozner Grüne

Verdi Grüne Vërc

Zerstörung eines wertvollen Lebensraums bedeutet Verlust an Biodiversität. Wir wollen, dass dieser Naturfrevel aufgeklärt wird!

Am vergangenen Mittwoch wurde in Olang ein Hangmoor im sogenannten Seeland zerstört. Der Bürgermeister der Gemeinde Olang meint, dass mit seiner Genehmigung eines Bagatelleingriffes aus dem Jahr 2017 alles rechtens sei. Zufällig wurde zwei Tage vor der Zerstörung eine Fotodokumentation vor Ort gemacht, die sowohl die ökologische Bedeutung als auch den Wert des Lebensraumes belegt.

Auf Anfrage der Grünen Fraktion hat der Konservator für Botanik des Naturmuseums die Fotos gesichtet und folgendes festgestellt: „Der Lebensraum auf dem Foto ist zweifelsohne als (basenreiches) Flachmoor im weiteren Sinne einzustufen. Wegen der erkennbaren Hanglage ist davon auszugehen, dass das anstehende Wasser durch einen Quellhorizont gespeist wird; damit und aufgrund der Artenkombination handelt es sich im Speziellen um ein Quellmoor.“

Laut Art. 16 des Landesgesetzes vom 25. Mai, Nr. 6 sind Quellmoore explizit geschützt, sie können zwar von den Landwirten in traditioneller Art und Weise gemäht werden, dürfen aber laut Gesetz weder gestört noch zerstört werden. Selbst im Landschaftsplan der Gemeinde Olang aus dem Jahr 2005 steht geschrieben, dass Feuchtlebensräume nicht entwässert und trockengelegt werden sollen.

Dass es heutzutage trotzdem zu einer genehmigten Zerstörung von wertvollen Feuchtlebensräumen kommen kann, obwohl das Gesetz diesbezüglich eine klare Sprache spricht, ist vollkommen unverständlich. Die Grüne Fraktion wird in einer Landtagsanfrage an die Landesregierung sämtliche Gutachten und Genehmigungen in dieser Sache anfordern, um die Verantwortlichen für dieses Zerstörungswerk ausfindig zu machen.

In der Zwischenzeit gehen wir davon aus, dass die zuständigen Landesbehörden die Bauarbeiten einstellen und den Sachverhalt klären werden. Die Behörden sind bei einem etwaigen Vergehen gegen das Naturschutzgesetzt verpflichtet, Anzeige zu erstatten. Auf jeden Fall muss der zerstörte Lebensraum wieder hergestellt werden, so sieht es das Landesgesetz vor.

BZ, 28.6.2019

Cons. prov.
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Ennesimo rinvio della legge dei Verdi sulla limitazione dell’attività aerea. La maggioranza attende gli „incontri coi privati“. Ma servono regole chiare e trasparenti. Serve una legge provinciale.

Questa mattina, su proposta della Svp, la IV Commissione legislativa del Consiglio provinciale ha rinviato ancora una volta la trattazione del disegno di legge del gruppo Verde sull’aeroporto di Bolzano. E‘ l’ultimo rinvio concesso dal regolamento del Consiglio: nella prossima seduta del 23 luglio la legge dovrà essere trattata, o verrà comunque iscritta all’ordine del giorno del Consiglio.
Questo prendere tempo non ci convince e ne abbiamo chiesto le ragioni ai colleghi della Svp. Ci hanno risposto che sono in corso consultazioni interne al partito, che è stato formato un „gruppo di lavoro“ e che presto ci sarà un incontro „con i privati che hanno vinto la gara“. Il tutto dovrebbe concludersi entro fine giugno.
Ci fa piacere che con la presentazione del nostro disegno di legge si sia fermato l’iter di „privatizzazione“ dell’aeroporto, che avrebbe consentito ai privati quel „potenziamento“ (con allungamento della pista) bocciato dal referendum del 2016. E ci fa piacere che i rappresentanti Svp in commissione abbiano riconosciuto la validità dei due pilastri della nostra proposta:

1. Che la Provincia deve fare una legge per limitare con precisione l’attività aerea dell’aeroporto di Bolzano.
2. Che la Provincia deve attivarsi subito per acquisire la proprietà della infrastruttura (l’aeroporto di Trento è stato provincializzato da anni!)
A questo punto ci saremmo aspettati un confronto per arrivare a una proposta condivisa, magari modificando il nostro testo, oppure con una proposta da parte della giunta.
Nessuna delle due cose è finora accaduta. Mentre la nostra proposta resta „parcheggiata“ in commissione, ci viene comunicato che la Svp attende un „confronto con i privati“. Per arrivare a cosa?
E‘ una procedura molto poco trasparente. Di questi incontri non si sa nulla, non si sa che cosa voglia fare la Svp, cosa voglia fare la Giunta, cosa rispondono i „privati“.
Noi siamo convinti che in uno Stato di diritto per regolare una materia come il traffico aereo sul proprio territorio una Provincia autonoma approva una legge, l’unico strumento certo e trasparente. Qualsiasi altra cosa (impegni, dichiarazioni, o simili) si muove nell’oscurità di incontri chiusi e il risultato non dà nessuna garanzia e può essere modificato in ogni momento.
Invitiamo dunque Svp e Giunta provinciale a uscire dalle trattative segrete e lavorare con noi a una proposta di legge condivisa che rispetti il referendum del 2016. Noi siamo pronti e disponibili. L’appuntamento è al 23 luglio.

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

DOCUMENTAZIONE:
DISEGNO DI LEGGE n. 6 del 2019, „Tutela del clima, limitazione del traffico aereo e trasferimento alla Provincia dell’aeroporto di Bolzano“: http://www2.landtag-bz.org/documenti_pdf/idap_555606.pdf
RELAZIONE ALLA LEGGE: http://www2.landtag-bz.org/documenti_pdf/idap_555607.pdf

 

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In einer Pressemitteilung des Amts für Naturschutz (21.06.2018) lesen wir folgendes: „Der Landschaftsfonds wurde 2007 von der Landesregierung eingerichtet und fördert Vorhaben zur langfristigen Erhaltung, Wiederherstellung oder Weiterentwicklung der biologischen und strukturellen Vielfalt der Natur- und Kulturlandschaft. Förderbar sind auch Projekte zur Sicherung der Bodennutzungsformen mit ökologisch wertvoller Funktion sowie zum Artenschutz auf lokaler Ebene. Ebenso unterstützt wird die Pflege, Erhaltung oder Erneuerung schutzwürdiger Ensembles. Auch Flächenankäufe seitens der öffentlichen Hand zu Naturschutzzwecken, Besucherlenkungsmaßnahmen in Schutzgebieten und Sensibilisierungsmaßnahmen im Bereich der Baukultur können über den Landschaftsfonds unterstützt werden. (aus einer Pressemitteilung des Amts für Naturschutz)“.

Wir richten folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie viele Projekte bzw. Initiativen wurden jährlich von 2007 bis 2018 über den Landschaftsfonds gefördert??
  2. Wieviel Geld wurde jährlich von 2007 bis 2018 dafür investiert?
  3. Wieviel wurde heuer für 2019 budgetiert?

Bozen, 02.04.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. 

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Am 18. März 2019 wurden mehrere Vorschläge für die künftige Unterbringung des Archäologiemuseums von der Technischen Kommission begutachtet. In der öffentlichen Debatte überwiegen stets die wirtschaftlichen Überlegungen rund um die kommerziellen Nebeneffekte der Attraktion „Ötzi“. Was dabei bisher zu kurz kommt, sind die museologischen Überlegungen. Nichts ist bekannt davon, was die Sachverständigen im Lande zu den Standorterwägungen sagen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wurden die Fachleute der Abteilung Museen für ein Gutachten herangezogen? Wie hat sich die Landesabteilung zur Standortfrage des Archäologiemuseums, insbesondere zum Standort Virgl, geäußert?
  2. Wie hat sich der Museumsbeirat, laut Artikel 11 des Landesgesetzes vom 16. Juni 2017, Nr. 6 zuständig für die museumspolitische Ausrichtung, in der Standortfrage des Archäologiemusums geäußert?
  3. Wie hat sich der Musumsbeirat in der Standtortfrage des Bozner Stadtmuseums geäußert?
  4. Wann wird die Stelle der Abteilungsdirektion Museen definitiv besetzt?

Bozen, 27.03.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Und unsere Replik dazu.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In unserer Sprechstunde erfahren wir, dass der ehemalige Landtagsabgeordnete Christian Tschurtschenthaler offenbar für das Projekt des Hofburggsrtens in Brixen tätig ist. Noch 2018 hatte er erklärt (ff vom 22.02.2018), dass seine Funktion als „Mittler zwischen dem Land, der Gemeinde und Heller“ mit seinem Landtagsmandat zusammenhänge.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Stimmt es, dass der ehemalige Kollege Tschurtschenthaler auch heute noch in der „Mission Hofburggarten“ unterwegs bzw. tätig ist? Wenn ja, in welcher Funktion?
  2. Wer hat ihn damit beauftragt?
  3. Was ist die Zielsetzung eines solchen Auftrags?
  4. Gibt es dafür eine Vergütung für Christian Tschurtschenthaler und wenn ja, in welchem Ausmaß?

Bozen, 25.03.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Und unsere Replik dazu. 

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In Brixen wurde von der Grünen Bürgerliste im Oktober 2018 ein Beschlussantrag eingebracht, der die Abänderung der Trasse der Südspange vorsah. Mit einer Tunnelvariante wollte man verhindern, dass eine Schneisse in das unberührte „Köstentalele“ geschlagen wird. Der Vorschlag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass eine Tunnelvariante zu teuer wäre.
Im technischen Amt der Gemeinde Brixen wurde den Gemeinderäten die Auskunft gegeben, dass in der Gemeinde kein Projekt zur Südspange aufliege. Es gebe nur die Eintragung der Trasse in den Bauleitplan.
Im Zuge des Wettbewerbs zur neuen Seilbahn wurde von Seiten des Bürgermeisters aber auch von der Möglichkeit gesprochen, die Trasse bei der Eisacküberquerung etwas nach Süden hin zu verlegen. Dadurch würde sie näher zum Millander Biotop rücken.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Ist die Südspange im Bauprogramm 2019-21 enthalten? Wie sieht der Zeitplan aus?
  2. Gibt es ein Projekt?
  3. Welche Trassenführung ist geplant?
  4. Wird darüber beraten, wie die sensiblen Gebiete des Köstentalele und des Millander Biotops geschont werden können?

Bozen, 07.03.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Und unsere Replik dazu. 

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In St. Gertraud/Ulten ist angeblich eine neue Forststraße geplant und soll als Projekt bereits vorliegen. Diese soll das Waldgebiet oberhalb der Flatschhöfe erschließen (ein Stück davon ist bereits real ausgebaut) und künftig von dort weiter höher hinauf (in Richtung zur Alm „Kuhhüttl“ unterhalb des sogenannten „Schusterhüttl“?) führen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wer ist/sind der/die Antragsteller des Projektes?
  2. Was ist die Zielsetzung der Straße?
  3. Wo genau verläuft die geplante Straße und wie weit soll sie längerfristig führen?
  4. Wer finanziert das Projekt?
  5. Befindet sich der Verlauf der Trasse innerhalb des Nationalparkes „Stilfser Joch“?
  6. Wenn ja, gelten besondere Auflagen?
  7. Wurden von Seiten der Betreiber auch Alternativen zur Straße angedacht?

Bozen, 06.03.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Und unsere Replik dazu. 

Die Grünen von Leifers legen eine Tagesordnung vor, die heute Abend im Leiferer Gemeinderat behandelt wird. Die Grüne Landtagsfraktion unterstützt das Vorhaben der Grünen Gemeinderatsfraktion von Leifers.

Die Gemeinde Leifers hat die Prozedur eingeleitet um den Landschaftsplan der Gemeinde abzuändern und somit die Möglichkeit einer Verlängerung der Flughafenpiste zu verhindern. Diese Prozedur ist im Raumordnungsgesetz der Provinz Bozen vorgesehen und beinhalten unter anderem folgende Vorgehensweise: die Veröffentlichung, die Sammlung von Einwänden, die Analyse der vorgelegten Vorschläge der zuständigen Landesämter sowie der Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung bis hin zur Entscheidung der Landesregierung.
Gestern hat jedoch die Landesregierung in aller Eile den Vorschlag der Gemeinde Leifers zurückgewiesen, ohne dass besagte Vorgehensweise stattgefunden hätte. Die Landesregierung hat den Vorschlag als „unzulässig“ abgewiesen, offensichtlich aufgrund eines Gutachtens des Rechtsamts. So eine „präventive Zurückweisung“ ist vom Gesetz in dieser Form nicht vorgesehen und steht im Gegensatz zu den Normen des Raumordnungsgesetzes, indem es einer Gemeinde das gute Recht verweigert, einen Vorschlag auszuarbeiten und diesen der vorgesehenen Prozedur zu unterziehen.
Die Grüne Landtagsfraktion unterstützt diesen Beschlussantrag, eingebracht von der Grünen Liste Leifers, ausdrücklich und erhofft sich, dass er angenommen wird. Die Gemeinde Leifers muss in ihrem Kampf für die Respektierung des Volkswillens, welcher im Referendum 2016 zum Ausdruck kam, unterstützt werden. 70% der Bevölkerung haben damals jeglichem Ausbau des Flughafens ein eindeutiges nein erteilt.

Für die Grünen im Gemeinderat von Leifers
Giorgio Zanvettor

Für die Grüne Landtagsfraktion
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

Im Anhang die besagte Tagesordnung.


Gefährdete Landschaft – Geschützte Lobby-Interessen
6 Kritikpunkte zum neuen Landesgesetz für Raum und Landschaft
In seiner Rede zum Landeshaushalt 2018 hat LH Kompatscher unverblümt gesagt, wozu der von der Landesregierung heute genehmigte Gesetzentwurf zu Raum und Landschaft dienen soll, nämlich 1. Entbürokratisierung, 2. Bürgernähe, 3. Vereinfachung der Verfahren, 4. Rechtssicherheit und 5. Planbarkeit.
Das ist ein klares Plädoyer für Liberalisierung: Wer sich hingegen Ziele wie: 1. Schutz des Bodens, 2. Eindämmung der Zersiedelung, 3. Raum als Ressource, 4. Schutz des Gemeinwohls, 5. Transparenz vorgestellt hatte, wird enttäuscht.
Wir gestehen LR Theiner zwar die gute Absicht zu, mit diesem Gesetz ein bleibendes Vermächtnis seiner Amtszeit zu hinterlassen, müssen jedoch aus mehrfacher Sicht Kritik vorbringen:

  1. Das neue Raumordnungsgesetz, ein Mitbestimmungsfake?

Wir teilen die Kritik der Umweltvereine, die die Entstehungsweise des Gesetzentwurfs beanstandet hatten. Die Genese war leider kein Beispiel für gelingende Partizipation, sondern weit mehr für gelingendes Lobbying. Partizipationsprozesse dürfen nicht in Verwirrung und verschleiernd enden, sondern müssen allen, wirklich allen Beteiligten die Möglichkeit geben, sich auch im Ergebnis wiederzufinden.

  1. Bodenverbrauch wird nicht verringert werden

Umweltvereine, aber auch der neue Abteilungsdirektor Frank Weber haben darauf hingewiesen, dass das neue Gesetz zu einer Steigerung des Bodenverbrauchs führen wird, entgegen der Versprechungen der Landesregierung. Denn Maßnahmen wie Versiegelung, Erschließung und Bebauung für die landwirtschaftliche Produktion sollen nicht als Bodenverbrauch gelten, Flächenverbrauch soll aus wirtschaftlichen Gründen – d.h. also immer – erlaubt sein: Die Aussage „Bodenverbrauch außerhalb des Siedlungsgebietes darf nur dann zugelassen werden, wenn er notwendig ist und es dazu keine wirtschaftlich und ökologisch vernünftigen Alternativen durch Wiederverwendung, Wiedergewinnung, Anpassung oder Vervollständigung bestehender Siedlungen gibt […]“(Art. 17) zieht sich unverändert durch die diversen Versionen des Entwurfs. Hier wird also mit dem Grundsatz zugleich die generelle Ausnahmebestimmung festgeschrieben und Letztere dadurch regelrecht zementiert.

  1. Natur- und Landschaftsschutz kommen zu kurz

Bei der Lektüre der diversen Entwurfsstadien fällt auf, dass der Bereich Natur und Ökologie kaum Niederschlag im Gesetz findet, einzig das Thema Landschaft wird behandelt; allerdings scheint es so, als habe die Landschaft immer wieder das Nachsehen hinter Wirtschafts- und Landwirtschaftsinteressen. Bereits im Vorfeld war die Sinnhaftigkeit der Verlegung des Landschaftsschutzes in das Raumordnungsgesetz mehrfach angezweifelt worden. Denn obwohl der Landschaftsschutz Verfassungsrang genießt, wird er hier zu einem Unterkapitel des Raumordungsgesetzes degradiert.
Auffallend sind die progressive Verstümmelung und Verkümmerung des Landschaftskonzeptes, es beinhaltet weder das Konzept von Biodiversität und ökologischer Vernetzung, noch die Instrumente und Grundsätze des Landschaftsschutzes. Außerdem gälte es nicht nur Gebiete von herausragender landschaftlicher Bedeutung zu schützen, sondern auch gewöhnliche und beeinträchtigte Landschaften.

  1.  Wie ist das nun mit dem Wertausgleich?

Wichtigste Maßnahme für den „sorgsamen Umgang mit Grund und Boden“ ist das Konzept des Wertausgleichs. Damit soll der Spekulation ein Riegel vorgeschoben werden.
Bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs im Südtiroler Landtag wurde unterstrichen, dass der Wertausgleich nicht für Gewerbegebiete und für Sondernutzungsgebiete für touristische Zwecke vorgesehen ist. Auf unsere Nachfrage hin wurde dies bestätigt, unter Verweis auf den „Druck“, der bereits jetzt auf „der Wirtschaft laste“. Es ist absolut widersprüchlich, den Wertausgleich für das primäre Recht „Wohnen der BürgerInnen“ vorzusehen und die Betriebe davon auszunehmen. Zuletzt war außerdem immer wieder davon die Rede, dass das Konzept des Wertausgleich an sich nun in Frage gestellt wurde, da insbesondere Unternehmerseite scharfe Kritik daran äußerte. Wir wissen noch nicht, wie sich der endgültig genehmigte Entwurf hierzu positioniert, vor dem weiteren Verwässern dieses Prinzips warnen wir ausdrücklich.

  1. Die kuriosen Ausnahmen

Die letzten Versionen des neuen Entwurfs zum Gesetz für Raum und Landschaft enthalten auch einige eigenartige Ausnahmen für Sonderfälle. Wir haben hierzu in Landtagsanfragen nachgehakt, um herauszufinden, worum es im Einzelnen geht (Antworten noch ausständig).
Beispiele dafür sind die Sonderregelung für Gewerbegebiete (Art. 26): „Für Gewerbegebiete müssen Durchführungspläne erstellt werden. Dies gilt nicht für die Erweiterung bestehender Gewerbegebiete, die keiner zusätzlichen Flächen für Erschließungsanlagen bedürfen und für die Gebiete, die für die Ansiedlung eines einzigen Unternehmens bestimmt sind oder in denen mindestens 75% der Flächen verbaut sind.“ oder jene in Art. 29: „Für Einzelhandelstätigkeiten gelten die Begrenzungen laut Artikel 32, Absatz 3, wenn das betroffene Gebiet vormals Gewerbegebiet war. Ausgenommen sind an Mischgebiete angrenzenden Gebiete urbanistischer Neugestaltung in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern.“

  1. Achtung vor den Sondernutzungsgebieten zu touristischen Zwecken

Die neuen „Sondernutzungsgebiete“ sind von der Gesamtregelung der Siedlungsgebiete ausgenommen. Gewiss hat man Verständnis für bestimmte Anlagen, die natürlicherweise außerhalb der Siedlungsgrenze lägen, etwa Schotterwerke oder E-Werke. Weniger einleuchtend ist hingegen die Einordnung von Tourismusbetrieben in dieselbe Kategorie wie Schotter- und E-Werke. Hier wird große Aufmerksamkeit geboten sein.
Der neue Gesetzentwurf zur Raumordnung ist ein Zwitter: Begrüßenswerten Grundsätzen wie Einschränkung des Bodenverbrauchs, Einführung einer Siedlungsgrenze und mehr Fachkompetenz in den Gremien stehen sorgsam konstruierte Ausnahmen entgegen, die von der Feinarbeit der Lobbies künden. Deren Mitwirkung am Gesetzesentwurf ist jene Partizipation in Südtirol, die wirklich funktioniert. Die Grünen werden sich bemühen, im Landtag jene öffentliche Auseinandersetzung zu führen, die dieses zentrale Gesetz wirklich bedarf.

Bozen, 28.12.2017

Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba