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BESCHLUSSANTRAG.

Aus dem jüngsten Bericht des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) geht hervor, dass die Zahl der Flüchtlinge weltweit 65 Millionen beträgt. Der Großteil befindet sich in den Flüchtlingslagern der Nachbarländer, in denen äußerst schwierige Umstände vorherrschen. Aus diesem Grund beschließen viele Menschen, erneut zu flüchten. Dabei finden Tausende in der Wüste, im Meer, in den Gefängnissen der Diktatoren oder in den Lagern der Schlepper den Tod.

Um dieser unerträglichen Katastrophe Einhalt zu gebieten und Hilfsmaßnahmen für alle Betroffenen, die ein Recht darauf haben, zu sichern, ist die Schaffung humanitärer Korridore als Ausweg aus den gefährdeten Gebieten erforderlich. Anstatt abzuwarten, bis diese Menschen irgendwie zu uns gelangen, müssten wir diejenigen, die einer ernsthaften Gefahr ausgesetzt sind, dort abholen, wo sie sich befinden – insbesondere in den Flüchtlingslagern in Kriegsgebieten. Ein kleiner Schritt in diese Richtung wurde von religiösen Organisationen gemacht. Es ist wichtig, diese Initiativen zu fördern, so wie das bereits im benachbarten Trient erfolgt.

Am 15. Dezember 2015 wurde ein Abkommen zwischen der italienischen Regierung und den Trägern der Initiative, nämlich der Gemeinschaft Sant’Egidio, dem italienischen Verband der  evangelischen Gemeinden, der Gemeinschaft Papst Johannes XXIII., der Waldenser Kirchenleitung (Tavola valdese) und dem zivilen Friedenskorps der „Operazione Colomba“, unterzeichnet.

Das Abkommen sieht die Öffnung des ersten außerordentlichen humanitären Korridors Europas sowie den sofortigen Schutz jener Flüchtlingsfamilien vor, die sich in den von der UNO unterstützten Flüchtlingslagern unweit der syrischen Grenze im Libanon befinden. Diese Menschen sind dem UNHCR bekannt und werden registriert, nachdem sie anhand verschiedener Kriterien ausgewählt wurden (z. B. Dauer der Flucht oder besondere Schützbedürftigkeit, wobei als besonders schutzbedürftig Kinder, Schwerkranke, Gewaltopfer usw. gelten).

Durch den von Italien geöffneten humanitären Korridor sollen in der ersten Phase 2.000 Menschen nicht nur aus dem Libanon, sondern auch aus Marokko und Äthiopien in unser Land gelangen. Bis Dezember 2018 kamen bereits 1.400 der asylberechtigten Menschen nach Italien. Sie wurden in verschiedenen Provinzen aufgenommen, darunter Trient, Reggio Emilia, Turin, Aprilia und Bologna. Die Träger der Initiative und die italienische Regierung haben bereits beschlossen, die Laufzeit des Korridors zu verlängern und weitere Gebiete miteinzubeziehen. Ab dem zweiten Aufenthaltsjahr der aufgenommenen Personen werden die Kosten gänzlich vom Staat übernommen, während im ersten Jahr die Träger dafür aufkommen müssen.

Das benachbarte Trentino zeigt uns, wie das Projekt funktioniert. Bisher hat das Trentino verschiedene syrische Familien (ca. 60 Personen) aufgenommen, die ein humanitäres Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit erhalten hatten, das von der italienischen Botschaft im Libanon ausgestellt wurde.

Wie bereits erwähnt, tragen die Projektträger die Kosten. Im Trentino ist die Diözese dafür verantwortlich, die z. B. die Villa S. Nicolò bei Ravina, die einstige Sommerresidenz des Erzbischofs, unentgeltlich zur Verfügung gestellt hat. Die Art und Weise der Betreuung ähnelt jener, die für Personen, die internationalen Schutz beantragen, vorgesehen ist: Verpflegung und Unterkunft, lebenswichtige Güter, gesundheitliche, soziale und psychologische Unterstützung, Sprach- und Kulturmittlung, Rechtsberatung betreffend denSchutzstatus, italienische Sprach- und Kulturkurse, Heranführung an das Gemeinschaftsleben, Berufsbildung und Ausbildung für ehrenamtliche Tätigkeiten.

Auch die Provinz Trient hat beschlossen, einen Beitrag zu leisten, indem sie im ersten Jahr, also solange der Staat keine Finanzierung bereitstellt, die Kosten für die Betreuung übernimmt. Die Zahl der über dieses Projekt aufgenommenen Personen wurde als Teil der dem Trentino zugewiesenen „Quote“ im Rahmen der staatlichen Verteilung der Asylbewerber anerkannt. Es handelt sich also um keine zusätzliche Belastung; es werden lediglich für einen Teil der zugeteilten Flüchtlingsquote die humanitären Korridore genutzt, anstatt eine zufällige Zuweisung von Flüchtlingen zuzulassen, bei der die Betroffenen über gefährliche Wege an ihr Ziel gelangen müssen. Das Projekt ist bisher nicht sehr umfangreich, jedoch beispielgebend dafür, wie mit dem Thema Flüchtlinge umgegangen werden kann. Daher wäre es wichtig, dass sich auch das Land Südtirol an diesem Projekt beteiligt, um diejenigen zu unterstützen, die über die entsprechenden Absicherungen verfügen und auch in unserem Land versuchen möchten, Menschen über diesen ersten europäischen humanitären Korridor aufzunehmen

Aus diesen Gründen befindet der Südtiroler Landtag

die Initiative „humanitäter Korridor“ gemäß Abkommen vom 15. Dezember 2015 zwischen der italienischen Regierung und der Gemeinschaft Sant’Egidio, dem italienischen Verband der evangelischen Gemeinden, der Gemeinschaft Papst Johannes XXIII., der Waldenser Kirchenleitung (Tavola valdese) und dem zivilen Friedenskorps der „Operazione Colomba“ als bewährte Praxis für einen positiven Umgang mit der Aufnahme von Asylbewerbern und spricht sich für die Fortsetzung dieses Projekts auch nach dem geplanten Zweijahreszeitraum aus

Der Südtiroler Landtag verpflichtet die Landesregierung,

  1. zu überprüfen, ob es in Südtirol Interessenten für diese Initiative gibt und mit der Provinz Trient und den Partnern der Initiative, wie der Gemeinschaft Sant’Egidio, dem Italienischen Verband der evangelischen Gemeinden, der Gemeinschaft Papst Johannes XXIII., der Waldenser Kirchenleitung (Tavola valdese) und dem zivilen Friedenskorps der „Operazione Colomba“ Kontakt aufzunehmen, um detailliertere Informationen zum Projekt einzuholen;
  2. bei einem positiven Ergebnis der im vorherigen Punkt genannten Überprüfung für den Zeitraum, in dem der Staat nicht für die Kosten aufkommt, eine finanzielle Deckung zugunsten derjenigen zu gewährleisten, die über die notwendigen Absicherungen verfügen (die sorgfältig von der Landesregierung geprüft werden) und hierzulande die Aufnahme von Personen über den ersten europäischen „humanitären Korridor“ ermöglichen möchten, so wie im Abkommen vom 15. Dezember 2015 zwischen der italienischen Regierung und der Gemeinschaft Sant’Egidio, dem italienischen Verband der evangelischen Gemeinden, der Gemeinschaft Papst Johannes XXIII., der Waldenser Kirchenleitung (Tavola valdese) und dem zivilen Friedenskorps der „Operazione Colomba“ vorgesehen.

Bozen, 6.12.2018

 Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Einige Wochen sind seit dem Unglück des kurdischen Flüchtlingsbuben Adan vergangen, nun bringt die Grüne Fraktion das Thema erstmalig wieder in den Landtag. Leider lässt sich die Landesrätin nicht zu Klärung der Fakten bewegen. Bleibt wohl nur mehr der bereits eingeleitete Rechtsweg, um endlich zu den notwendigen Klärungen zu gelangen, die die Politik nicht anstreben möchte.
Mit der heutigen Fragestunde im Landtag hätte sich der LRin Stocker erneut die Chance geboten, im Falle Adans endlich Klartext zu reden. Warum wurde die Familie nicht aufgenommen? Was hat in den internen Strukturen der Verwaltung nicht funktioniert? Es wäre eine Gelegenheit gewesen, Fehler offen zu benennen und Mängel anzusprechen. Nichts davon ist leider eingetroffen. Kein Wort der Selbstkritik, keine Klärung der Rechtsnormen und –prozeduren, bzw. Verantwortlichkeiten, welche zur Nichtaufnahme dieser Familie in den öffentlichen Strukturen geführt haben. In ihrer kurzen Beantwortung wiederholte die LRin lediglich die Aussagen der Pressekonferenz vom 10. Oktober. Somit hat sie einfach die „offizielle Version“ der Geschehnisse zementiert, die bereits unmittelbar danach scharf in Frage gestellt worden war.
In Anbetracht dieser kalten und bürokratischen Positionierung, hakte der Landtagsabgeordnete Dello Sbarba mit einer weiteren Frage nach, in der er wissen wollte, ob der LRin denn mittlerweile bekannt sei, dass von Seiten der Beauftragten des Sanitätsbetriebs für Flüchtlinge eine Email vorliegt, in der diese ausdrücklich um die Aufnahme der Familie gebeten hatte. Und zwar bereits am 4. Oktober, drei Tage bevor der Junge tragisch ums Leben gekommen ist – und eine Woche vor der besagten Pressekonferenz des 10. Oktobers, in der die LRin erklärt hatte, es hätte keine offiziellen Anfragen für Unterbringung seitens der Familie gegeben. Neben dieser offiziellen Anfrage um Unterbringung erinnerte die Verantwortliche in der genannten Email auch daran, dass Adan an diesem Tag vom Krankenhaus entlassen werde und die Familie noch keinen Schlafpatz habe. In der beigelegten Entlassungsbescheinigung stand schwarz auf weiß, dass der Junge sich in einem schlechten Gesundheitszustand befindet: “la patologia di Abdullah è molto complessa, invalidante e necessita di stretto monitoraggio e cure continue”.
Dello Sbarba fragte nach, ob die LR denn wisse, dass es diese Email gäbe, ob das Land darauf geantwortet habe und weitere Details. Die LRin wich erneut aus, und meinte nur, dass diesen Informationen gerade nachgegangen werde und etwaige Neuigkeiten dann kommuniziert werden würden.
Wir Grünen finden diese Art und Weise auf Fragen zu reagieren inakzeptabel. Das Land hat die Pflicht die Karten auf den Tisch zu legen und alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen um hier Klarheit zu schaffen, sowohl von politischer als auch von administrativer Seite.
Es ist untragbar, dass trotz allem was passiert ist, hier eine Mauer des Schweigens aufgebaut wird.
Hoffen wir, dass die laufende Ermittlung nun die notwendige Klärung in die Wege leitet.
Bozen, 07.11.2017
Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss, Brigitte Foppa

Der Tod des kurdischen Flüchtlingsjungen Adan am 8. Oktober in Bozen hat in Südtirol große Betroffenheit ausgelöst. Dies sollte die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung dazu anhalten, sich selbst kritisch zu hinterfragen. Die zuständige Landesrätin Martha Stocker aber, weist mit Argumenten, die den Tatsachen widersprechen, alle Verantwortung von sich.

  1. Im Interview mit der Tageszeitung ist nachzulesen, dass LR.in Stocker erst am 6. Oktober von dem Fall erfahren habe, und dass „von keiner Seite ein Antrag kam, die Familie in einer offiziellen Struktur unterzubringen“. Fakt ist jedoch, dass es praktisch jeden Tag Anfragen gab, die Familie unterzubringen. Neben Freiwilligen und Vereinen hat selbst der Sanitätsbetrieb bereits am 4. Oktober, als der Bub aus dem Krankenhaus entlassen wurde, an öffentlicher Stelle eine Unterkunft für ihn und seine Familie gefordert.Hier nochmals die Faktenlage: Am 4. Oktober um 10:09 morgens hat die Koordinatorin des STP- Ambulatoriums und Beauftragte des Sanitätsbetriebs für Flüchtlinge per E-Mail den Betrieb für Sozialdienste Bozen und das Landesamt für Sozialsprengel darüber informiert, dass Adan entlassen werde und er mit seiner Familie noch keine Übernachtungsmöglichkeit gefunden hätten. Die Koordinatorin bat Land und Sozialdienste schriftlich, eine Unterkunft für die Familie bereitzustellen. Der E-mail-Anhang enthielt die Entlassungsbescheinigung aus dem Krankenhaus, in der Dr. Federico Mercolini feststellt: “è affetto da distrofia muscolare di Duchenne, complicata da candiopatia dilatativa. Soffre inoltre di difetto di glucosio-6-fosfato-deidrogenasi. La patologia di Abdullah è molto complessa, invalidante e necessita di stretto monitoraggio e cure continue”. Seit dem 4. Oktober also waren die zuständigen Landesämter über Gesundheitszustand des Jugendlichen informiert und die Sozialdienste der Landesabteilung wurden um eine Unterkunft gebeten.                                                                  
  2. In der Pressekonferenz am 10. Oktober bzgl. der Entlassung aus dem Krankenhaus betonte LR.in Stocker mehrmals, es habe sich um eine „geschützte Entlassung“ gehandelt. Wenn sich Landesrätin Stocker hierbei auf das offizielle Vorgehen der „geschützten Entlassung“ bezieht, scheint dies jedoch nicht auf. Eine geschützte Entlassung sieht besondere Umstände für die Zeit nach der Entlassung aus dem Krankenhaus vor. Darunter eine enge Betreuung durch Hausarzt und Krankenpflegedienste. Vor allem wird davon ausgegangen, dass der Patient ein Zuhause habe wo er ordentlich versorgt wird. Genau weil es an all dem fehlte, hat die Koordinatorin die Landesämter kontaktiert, mit der dringenden Bitte, eine Unterkunft bereitzustellen. Adans Familie hatte keinen angemeldeten Wohnsitz, keinen Hausarzt und auch keine geeignete Unterkunft, wo der Bub ordentlich versorgt hätte werden können, so wie es eine geschützte Entlassung eigentlich vorsieht.                                                                                                                                    
  3. Die Landesrätin behauptet, dass die Familie stets eine Unterkunft gehabt hätte. Dabei unterschlägt sie jedoch, dass die verschiedenen Unterbringungen nicht die zuständigen Institutionen bereitstellten, sondern von Freiwilligen durch eine Spendensammlung organisiert wurden. Südtirols FlüchtlingshelferInnen müssen deshalb aktiv werden, weil viele Institutionen entweder ihrem Auftrag nicht nachkommen oder zu langsam und bürokratisch arbeiten. Darüber hinaus erwähnt die Landesrätin nicht, dass diese Unterkünfte nur provisorisch waren: eine Nacht hat die Familie auf dem Boden eines Jugendzentrums verbracht. Eine angemessene Unterbringung für ein schwer krankes Kind hätten nur die öffentlichen Institutionen gewährleisten können – und müssen. Deshalb ist es inakzeptabel, dass LR.in Stocker kontinuierlich wiederholt, dass die öffentliche Hand aus dem Grund untätig geblieben sei, weil sich Privatpersonen auf freiwilliger Basis um die Familie gekümmert haben. Freiwillige haben gehandelt, weil und nachdem die öffentliche Hand eben nicht reagiert hat. Wer behauptet, sei es JournalistInnen, oder PolitikerInnen wie Ulli Mair, dass die Freiwilligen „die Öffentlichkeit früher benachrichtigen“ mussten, äußert sich, ohne die Fakten zu kennen.
  4. „Ich habe immer mein Gesicht hingehalten“, sagt Stocker im Interview vom 12.10. Selbst das stimmt nicht. Die Landesrätin hat in dieser Woche nicht ein einziges Mal die direkte Auseinandersetzung mit einem kritischen Gegenüber akzeptiert, u. a. hat sie das Pro & Contra auf RAI –Südtirol abgelehnt, um dann allein im Mittagsmagazin aufzutreten. Sie reagiert auf Kritik mit Gegenvorwürfen und Defensivhaltung. Gerade in der gegenwärtigen Situation kann dies nicht akzeptiert werden.
  5. Abschließend sei noch angemerkt: Die Landesrätin wiederholt in diesen Tagen immer wieder, dass das Landesrundschreiben von 2016, welches die Aufnahme von geflüchteten Menschen stark einschränkt (und dessen Rücknahme selbst vom Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge gefordert wurde), der Aufnahme dieser Familie nicht im Wege gestanden hätte. Wenn nun das restriktive Rundschreiben tatsächliche die Aufnahme dieser Familie erlaubt hat, ist dies umso schwerwiegender, da die Familie eben gerade nicht aufgenommen worden ist.

Wie das Schicksal des kleinen Adams ausgegangen wäre, hätte er rechtzeitig eine angemessene Unterbringung bekommen, kann niemand wissen. Eines ist aber sicher, mit dem problematischen Rundschreiben wird eine Haltung vorgegeben, die die gesamte Aufnahmepolitik des Landes kennzeichnet, nämlich die heimliche Parole „So wenig wie möglich“. Ganz so, als ob die knappe Bettenanzahl in einer Bozner Flüchtlingsunterkunft jene Menschen, die wegen Armut, Krieg und Hunger in Afrika oder Asien aufbrechen, davon abhalten könnte, in unser Land zu kommen.
Nicht nur Landesrätin Stocker ist für diese fehlgeleitete und unbedachte Flüchtlingspolitik verantwortlich, sondern die gesamte Landesregierung.
 
Bozen, am 12. Oktober 2017
 
Die Grüne Fraktion im Landtag
 
 

In Anbetracht des tragischen Todes des kurdisch-irakischen Flüchtlingsjungen in Bozen, hat die Grüne Landtagsfraktion unten stehende dringende Anfrage an die Landesregierung gestellt. Diese soll den Tatsachenhergang sowie die Verantwortlichkeiten klären. Vor allem gilt es herauszufinden, warum eine Familie mit einem behinderten Kind von den zuständigen Einrichtungen nicht aufgenommen worden ist. Steht dies im Zusammenhang mit den restriktiven Rundschreiben aus dem Jahr 2016, welche die Aufnahme von Menschen verbieten, die humanitären Schutz beantragen? Wird die Landesregierung diese Tragödie nun zum Anlass nehmen, um ihre Flüchtlingspolitik zu überdenken?

INTERROGAZIONE D’ATTUALITÁ
L’ennesimo dramma dell’accoglienza negata
Nella notte tra sabato 7 e domenica 8 ottobre un minore disabile curdo-irakeno è morto dopo aver riportato delle fratture dovute alla caduta a causa di una barriera architettonica e dopo aver passato insieme alla famiglia (genitori con altri 3 fratellini più piccoli) diverse notti all’addiaccio o in sistemazioni precarie, senza avere mai avuto possibilità di accesso alle strutture di accoglienza.
 
Si chiede alla Giunta:

  1. Quando, in che forma e in quali termini la Provincia è venuta a conoscenza del caso di questa famiglia e del minore disabile?
  2. Qual è la ricostruzione dei fatti da parte della Provincia?
  3. Quali e di chi sono le responsabilità politiche e amministrative delle decisioni prese per questo caso specifico, in particolare della non accoglienza in strutture pubbliche?
  4. Perché il minore disabile, i suoi genitori e i fratellini non sono stati accolti, pur risultando tra i soggetti vulnerabili con diritto alla piena accoglienza? La negazione all’accoglienza è stata determinata dalle circolari della Ripartizione politiche sociali della Provincia del 29 settembre e 3 ottobre 2016 sui soggetti vulnerabili?
  5. Se sì, la Provincia ha intenzione di ritirarle?
  6. Non ritiene la Giunta che come indirizzo politico sia da adottare il principio che il soccorso umanitario debba avere la precedenza rispetto a tutti gli aspetti e cavilli burocratici?
  7. Che misure verranno prese ora per la famiglia del minore morto? E per tutti i soggetti vulnerabili ancora esclusi dalle strutture di accoglienza e costretti a dormire al freddo?

 
Bolzano, 9 ottobre 2017
Cons. prov.
 
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss

Die derzeitige Staatsbürgerschaftsregelung führt zu diversen sozialen Problemen für Kinder und Jugendliche. Wenn deren Eltern nämlich keine italiensiche Staatsbürgerschft haben, bekommen auch sie diese nicht automatisch, selbst wenn sie hier geboren worden sind, ihren gesamten Bildungsweg in unseren Schulen absolviert haben und perfekt die Sprache des Landes beherrschen. Aufgrund dessen sind Kinder und Jugendliche in Italien tagtäglich diskriminierungen ausgesetz.
Lesen Sie hier unseren Beschlussantrag.
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2017/09/ious-soli.pdf“]

Die Lage am Brenner ist nach meinen persönlichen Erkundungen bei Quästur und Grenzpolizei so, wie Landeshauptmann Arno Kompatscher und Bürgermeister Franz Kompatscher sie darstellen: nämlich „ruhig und stabil“. Was heißt: Österreichs Politiker betreiben Panikmache und reden einen Notstand herbei, den es nicht gibt, den sie jedoch offenbar provozieren wollen. Südtirol muss sich die Frage stellen, was von den Erklärungen seiner Schutzmacht zu halten ist.
Die genannten Südtiroler Verantwortungsträger bringen die unerwartet grobe Dramatisierung des Flüchtlingsproblems vonseiten Österreichs mit dem Wahlkampf dort in Verbindung. Dies dürfte der Wirklichkeit entsprechen. Es wäre jedoch schlimm, den Herren Bundesministern Kurz und Doskozil sowie Landeshauptmann Platter dies als mildernden Umstand zugute zu halten. Es ist im Gegenteil erschwerend, die Not der Flüchtlinge und die Angst vor diesen zu Wahlkampfzwecken zu missbrauchen.
Landeshauptmann Kompatscher möge nicht das, was er in Südtirol dankenswerter Weise anprangert, den österreichischen Kollegen diplomatisch nachsehen. Er hätte, im Gegenteil, die moralische Autorität, sie ein Minimum diplomatischen Anstand zu lehren. Es wird erst noch weisen, was Außenminister und ÖVP-Obmann Sebastian Kurz, dieses angeblich so unwiderstehliche politische Talent, politisch angerichtet hat mit dem Satz: „Wir werden unsere Brenner-Grenze schützen“. „Unsere Brenner-Grenze“! Darf diese Benennung aus dem Mund eines österreichischen Außenministers befremden? Der Sprung von der „Unrechtsgrenze“ zu „unserer Grenze“ ist offenbar vollzogen.
Was Verteidigungsminister Doskozil  an Kriegsrhetorik verbricht und wie dienerisch Landeshauptmann Platter ihr beipflichtet, ist hingegen unwürdig. Es ist Bergschuh-Diplomatie, wie österreichische Spitzenpolitiker sich dazu hinreißen lassen, das in der Flüchtlingsfrage sicher überforderte Nachbarland Italien an seine Pflichten an der immer noch ungefährdeten österreichischen Grenze zu gemahnen. Und wollen wir pietätvoll schweigen darüber, wie Minister Kurz und Droskozil sich erdreisten, Italien zu belehren, was es an seiner Südgrenze zu tun habe. Wer weit innen sitzt, sollte nicht gar zu unbefangen von „Außengrenzen schützen!“ reden.
 
Florian Kronbichler
Abgeordneter
Rom, 4. Juli 2017

Neuerungen bringen vor allem weniger Rechte für MigrantInnen und weniger Garantien für VerbraucherInnen beim Kauf Gentechnik-freier Produkte.
Das Omnibusgesetz (LGE Nr. 125/17) ist ein weiteres Beispiel dafür, wie Gesetze nicht geschrieben werden sollten. Vor einem Jahr, als der vorhergehende Omnibus-Gesetzentwurf behandelt wurde, hatte die Grüne Fraktion den Wunsch geäußert, es möge das letzte Gesetz dieser Art sein. Der vorliegende Gesetzentwurf macht einmal mehr diese Hoffnung zunichte und gibt auch für die Zukunft Anlass zu Pessimismus.
Verschiedenste Themenbereiche, die teilweise von besonderer Bedeutung sind, wie Soziales und Umwelt, sind von den Änderungen betroffen. Vor allem für MigrantInnen und VerbraucherInnen bringen die Neuerungen negative Auswirkungen mit sich.
Keine Gnade bei der Vergabe von Beihilfen an MigrantInnen
Mit Artikel 18 wird das Landesintegrationsgesetz abgeändert. Demnach werden künftig wirtschaftliche und soziale Hilfeleistungen nur dann gewährt, wenn nicht nur der Antragsteller/die Antragstellerin, sondern sogar auch die gesamte Kernfamilie Bereitschaft zur Integration zeigt. Wenn die betroffenen Personen „geringe oder gar keine Bereitschaft“ zeigen, werden ihnen einige Beihilfen sozialer und wirtschaftlicher Natur, „die über die Kernleistungen hinausgehen“, nicht gewährt.
Es wird aber weder geklärt, was unter den „Maßnahmen zur Förderung der Integration“ verstanden wird, noch welche Hilfeleistungen auf der Grundlage der Integrationsbereitschaft gewährt oder verweigert werden sollen. Bezieht sich die Regelung vielleicht auf das Familiengeld oder doch auf das Wohngeld? Doch diese Leistungen sind für viele Familien unentbehrlich, um nicht in Armut zu leben. Ist eine solche Regelung, die eine Ungleichbehandlung von Menschen in der gleichen Situation vorsieht, überhaupt verfassungsmäßig? Die Betroffenen werden im Unklaren gelassen, obwohl diese Änderung einen massiven Eingriff in das Leben tausender MigrantInnen bedeuten würde. Artikel 18 führt daher zu einer schwerwiegenden Rechtsunsicherheit und stellt einen völligen Blankoscheck für die Landesregierung dar.
Außerdem wenden sich diese Maßnahmen vor allem an MigrantInnen, die bereits seit Jahren bei und mit uns leben. Müssen sie ihre Integrationsbereitschaft ein weiteres Mal beweisen? Überdies wurde dem Landesbeirat für Integration die Passage nicht zur Beurteilung vorgelegt, obwohl er von Rechts wegen dafür zuständig wäre. Bevor die Landesregierung anderen eine Integrationsprüfung auferlegt, sollte sie zuerst selbst ihre Hausaufgaben machen. So wurde beispielsweise die im Landesintegrationsgesetz vorgesehene Antidiskriminierungsstelle nie eingerichtet, auch sind keine Initiativen von Seiten des Landes bekannt, die sich gegen die Diskriminierung eingewanderter Personen, z.B. im Bereich der Arbeits- und Wohnungssuche, einsetzen.
Menschen mit Zwangsmaßnahmen zu belegen oder sie gar durch die Streichung grundlegender Leistungen in die Verarmung zu treiben, ist wahrlich keine Handreichung zur Integration. Sie gelingt nur, wenn sie aktiv mit viel Vertrauen und Motivation von der eingewanderten Person ausgeht.
Weniger Garantien für Gentechnik-freie Produkte
Weitere Verschlechterungen ergeben sich durch Artikel 12 und 14, die das Landesgesetz zur Anerkennung und Kennzeichnung Gentechnik-freier Produkte betreffen. Was als Entbürokratisierung verkauft wird, stellt sich bei genauer Betrachtung als Rechtsunsicherheit für die VerbraucherInnen heraus.
Für die Kennzeichnung der Produkte und die Führung des Registers wird allein die Landesagentur für Umwelt zuständig sein. Das vorherige Komitee, in dem auch VerbraucherInnenverbände vertreten waren, wird abgeschafft. Eben diese Vereine wurden nicht einmal zum Gesetz angehört. In Zukunft brauchen sich HerstellerInnen für die Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“ nicht mehr um ein Ansuchen zu kümmern, eine einfache Meldung reicht aus. Überprüfungen können also nur im Nachhinein durch Kontrollen erfolgen, deren Häufigkeit wird aber im Gesetz nicht festgelegt. Mindest- und Höchstausmaß der Sanktionen werden ausgeweitet, der Ermessensspielraum derjenigen, die sie anwenden müssen, erweitert sich.
Die Gesetzesänderung führt dazu, dass sich VerbraucherInnen, die sich bewusst für den Kauf Gentechnik-freier Produkte entscheiden, nicht 100% sicher sein können, was in ihrem Einkaufskorb landet.
Diese und weitere Themen hätten eine genaue und aufmerksame Bewertung, auch mittels eigener Gesetze, benötigt.
Immerhin, zur Sonntagsruhe ist uns im Gesetzgebungsausschuss ein Erfolg gelungen. Bauarbeiten dürfen weiterhin nur an Werktagen durchgeführt werden. Wir haben es geschafft, den Teil, der vorsah, die Arbeit auf Baustellen an sieben Tage in der Woche zu erlauben, zu streichen. Die Gesundheit der AnrainerInnen und ArbeiterInnen ist zumindest vorläufig gerettet. Die Landesregierung könnte jedoch in der Landtagssitzung noch einmal versuchen, diesen Artikel zu ändern.
Wir werden in der Landtagsdebatte Anträge zu den genannten Themen, aber auch bezüglich der Neuregelungen zu den Apotheken und der Finanzierung öffentlicher Mobilität durch die Gemeinden einbringen und unseren Wunsch an die Landesregierung, von Omnibusgesetzen verschont zu bleiben, erneuern.
Bozen, 27.06.2017
Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa, Hans Heiss
Minderheitenbericht zum Landesgesetzentwurf Nr. 125/17 von Riccardo Dello Sbarba

Die Landesregierung will den Zugang zu „zusätzlichen“ Leistungen strenger regeln: Diese werden von jetzt an nur den Personen vorbehalten, die sich „integrationswillig zeigen“. Die Aussage bezieht sich auf Artikel 18 des Omnibusgesetzes Nr. 125/2017, das am Montag, den 22. Mai, im vierten Gesetzgebungsausschuss behandelt wird.
Wir werden sehen, ob es sich dabei um eine vorgezogene Wahlkampagne handelt, um einen starken Auftritt zu Lasten der schwächsten Personen (ohne Wahlrecht). Die Grüne Fraktion im Landtag hat bereits eine Anfrage eingereicht, die sämtliche Widersprüche der neuen Bestimmung aufführt:

  1. Zu dieser neuen Regelung über die Leistungen wurde der Landesintegrationsbeirat nicht angehört, obwohl vom Gesetz vorgeschrieben.
  2. In den dürftigen 16 Zeilen des Artikels 18 sind weder die Leistungen, die allenfalls verweigert werden würden, noch gültige Kriterien festgeschrieben, um zu entscheiden, ob eine Person integrationswillig ist oder nicht.
  3. Die neue Bestimmung verfügt über keine wissenschaftliche Grundlage zum komplexen Thema des „Integrationswillens“ und die entsprechenden Folgen, weder auf lokaler noch auf europäischer Ebene.
  4. Der Gesetzesartikel geht an keiner Stelle auf die schon gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen ein. Diese sehen bereits Einschränkungen vor (5-jähriger Wohnsitz und Arbeit im Land), die von italienischen und europäischen Gerichten bereits als ausreichend eingestuft wurden.
  5. Das Land selbst hat gegen sein Integrationsgesetz verstoßen, da es das im Landesgesetz Nr. 12/2011 vorgesehene „Antidiskriminierungszentrum“ nie ins Leben gerufen hat. Bevor das Land also den MigrantInnen Auflagen erteilt, sollte es seine eigenen Hausaufgaben machen, und dadurch die Integration fördern.
  6. Die Landesregierung schaltet auf einen harten Kurs mit den MigrantInnen, aber uns ist noch nicht zu Ohren gekommen, dass auch Kampagnen gegen Diskriminierung, Rassismus, Xenophobie und Islamophobie geplant wären. All diese Phänomene gibt es auch bei „Einheimischen“, von Mietwohnungen, die nur „für unsere Leute“ bestimmt sind, bis zu rassistischen Äußerungen im Internet, verfasst von Personen, die in unserem Land leben.

In dieser Form ist die neue Bestimmung inakzeptabel. Sollte sie angenommen werden, wird sie den sicherlich folgenden Anfechtungen nicht standhalten.
Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Anfrage

In einem Abend, der unter dem Motto „So kann’s gehen. Tiroler Lösungen zur Flüchtlingsfrage“ stand, beleuchteten die Tiroler Soziallandesrätin Christine Baur, die Flüchtlingsbeauftragte des Bozner Gemeinderates Chiara Rabini, der Sprecher der grünen Arbeitsgruppe social&green Karl Tragust und der Landtagsabgeordnete Riccardo dello Sbarba zusammen mit vielen anwesenden Ehrenamtlichen den Umgang mit Flucht und Migration in Nord- und Südtirol.
„Weltweit sind mehr als 60 Millionen Menschen auf der Flucht. Europa kann und soll sich dieser Herausforderung nicht verschließen. Je schwieriger die Lage wird, desto besonnener müssen wir agieren. Grund- und Menschenrechte müssen sich in schwierigen Situationen bewähren – sie sind kein Schönwetterprogramm.“, so umreißt Christine Baur ihre Grundhaltung.
Den Sinn des Treffens erläuterte Brigitte Foppa: „Als Grüne stellen wir dem Thema nicht aus, sondern tragen Informationen zusammen und versuchen konkrete Lösungsansätze zu erarbeiten.“
Entsprechend berichtete die Tiroler Landesrätin Christine Baur über die Situation in Tirol, wo sie einen Landesbetrieb eingerichtet hat, in dem ca. 300 Angestellte sich um gut 6.000 Menschen auf der Flucht kümmern. Dabei wird nicht nur für Unterkunft und Verpflegung gesorgt, sondern von Anfang an auf konkrete Integrationsmaßnahmen gesetzt. Erfolgsbringend ist sicher auch das persönliche Engagement der Landesrätin, die sich dem Thema sofort gestellt hat und keine entschuldigende Haltung an den Tag legt, sondern auf eine offensive Informations- und Managementtätigkeit setzt.
Chiara Rabini betonte, dass die großen Zentren in Bozen mit teils über 100 BewohnerInnen nicht tragbar seien und plädiert für eine Teilnahme am italienischen SPRAR-System um eine durchdachte Begleitung in kleinen Strukturen zu gewährleisten. Karl Tragust, der einen Überblick über die verschiedenen Arten und Zeiten von Flüchtlingswellen und des damit verbundenen Krisenmanagementes gab, betonte wie wichtig Vergleiche sind und man nur aus ihnen lernen könne.
Riccardo dello Sbarba erweiterte den Blick in die Praxis, indem er über die Lokalaugenscheine der Grünen in den Südtiroler Flüchtlingsunterkünften berichtete. Die Unterkünfte seinen des reichen Landes Südtirols nicht würdig, bestätigten auch die verschiedenen ExpertInnen.
Viele Ehrenamtliche waren an dem Abend anwesend und berichteten, wie viele Menschen durch den Rost fallen, weil sie nicht in irgendwelche Kontingente fallen und so auf der Straße landen. Sie werden vielfach nur von Ehrenamtlichen, die immer wieder an ihren Grenzen stoßen, versorgt. Es kann nicht sein, dass Ehrenamtliche für die öffentliche Hand permanent in die Presche springen müssen, dies das einhellige Fazit des Abends.
Südtirol geht davon aus, dass es sich nur um ein kurzfristiges Problem handelt und reagiert mit Notstandspoltik. Damit muss Schluss sein, wir müssen dem Beispiel Tirols folgen, die Probleme sehen, anerkennen und auf konkrete Integrationsmaßnahmen setzten, so die Grünen Südtirols.
Brigitte Foppa e Hans Heiss, co-portavoce / Co-Landesvorsitzende Verdi Grüne Vërc
BZ, 23.03.2017

Grüne und SEL treffen Ministerpräsident Ramelow zu ausführlichem Meinungsaustausch.
TreffenHeissKronbichlerDelloSbarbaRamelowDie letzte Woche in Südtirol stand auch im Zeichen Thüringens: Nach dem Besuch einer Thüringer Landtagsdelegation beehrte auch Ministerpräsident Ramelow in einem zweitägigen Besuch unser Land. Und zwar nicht auf Stippvisite, sondern in einer ausgiebigen tour d’horizon, die einen Besuch der Trostburg auf Einladung des Burgeninstituts ebenso umfasste wie Gespräche mit Wirtschaftsvertretern und dem Landeshauptmann.
Auf Wunsch des Ministerpräsidenten, der in Erfurt einer Rot-Rot-Grünen Koalition präsidiert, trafen sich auch Riccardo Dello Sbarba und Hans Heiss für die Grünen/Verdi/Verc, dazu der Kammerabgeordnete Florian Kronbichler für SEL gestern zu einem ausgiebigen Meinungsaustausch, an der auch die Generalkonsulin der Bundesrepublik in Mailand, Frau Jutta Wolke, teilnahm.
Dabei legte die Grüne-SEL Runde die aktuelle Situation Südtirols dar und erörterte die Frage des Verfassungsreferendums, auf das Ministerpräsident Ramelow als Kenner Italiens ausführlich einging. Intensiv diskutiert wurde auch das Modell Rot-Rot-Grün, dem Beobachter seit Regierungsantritt der Dreierkoalition in Thüringen (Dezember 2014) zunächst krachendes Scheitern prophezeit hatten, das aber erstaunlich rund und effektvoll läuft.
Der Landeschef erklärte die klare Trennung von institutioneller Regierungsarbeit und Parteipositionen zu einem zentralen Erfolgsfaktor. Er – Ramelow stünde – für alle Koalitionspartner und man lasse Streit tunlichst außen vor. Nachdem nun auch Berlin im Zeichen einer Koalition von R 2 Grün stehe, sei diese zunächst belächelte Variante zur attraktiven Option für die Bundestagswahl 2017 aufgerückt.
Engagiert äußerte sich Ramelow zur Flüchtlingsfrage, auf die das Bundesland Thüringen mit 2,1 Mio. Ew. mit Aufnahme von 21.000 Asylbewerbern reagiert habe. Dank einer Sprach-, Ausbildungs- und Wohnungsoffensive seien bereits rund 15% der Asylbewerber in Arbeit und Ausbildung, zudem fast alle Aufnahmezentren geräumt. Das massive Engagement der Wirtschaft habe zum Erfolg ebenso beigetragen wie die entschiedene Haltung der Landesregierung, die auch den Erfolg der AfD in Grenzen halte.
Die Grüne-SEL-Delegation lernte einen handlungsstark-visionären Landeschef kennen, dessen Regierungsteam alle Vorurteile linker Traumtänzerei und Misswirtschaft dementiert.
Hans Heiss    Brigitte Foppa     Riccardo Dello Sbarba    Florian Kronbichler
Bozen, 26. 9. 2016