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Meilenstein für eine Neuausrichtung der Südtiroler Landwirtschaft.

mals
Ab dem 22. August wird in Mals über die Verwendung von Pestiziden in der Landwirtschaft auf dem Gemeindegebiet abgestimmt. Wie bei allen anderen Volksabstimmungen der letzten Jahre hat es auch in diesem Fall wieder Versuche gegeben, sie gar nicht erst zustande kommen zu lassen. Mit Einschüchterungsversuchen und Verwirrungstaktik wollten die Abstimmungsgegner in letzter Minute noch Verunsicherung schaffen.
Das zeigt nicht nur auf, wie es um das demokratische Verständnis in unserem Lande bestellt ist, sondern ist auch ein klarer Hinweis dafür, dass diese Volksinitiative gefürchtet ist und dass dessen Tragweite über die Malser Gemeindegrenzen weit hinaus reicht.
Ganz sicher wird es Anlass sein, das Nebeneinander von verschiedenen Anbauweisen gemeinsam zu überdenken – und vielleicht bietet sich auch die Chance für eine Neuausrichtung der gesamten Südtiroler Landwirtschaft.
Wir haben und als Grüne seit jeher für eine naturnahe, respektvolle, nachhaltige Landwirtschaft sowie für gesunde, faire, regionale Ernährung eingesetzt und wir stehen für Demokratie und Mitbestimmung. Folglich unterstützen wir mit ganzem Herzem die Malser Volksinitiative und danken den PromotorInnen für ihren unermüdlichen und unerschrockenen Einsatz.
Wir fordern alle unsere WählerInnen und SympathisantInnen dazu auf, an der Volksinitiative teilzunehmen und mit Ja zu stimmen.
Brigitte Foppa
Giorgio Zanvettor
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
BZ, 18.8.2014

Grüne verwahren sich gegen Versuche der Einschüchterung!

source: hollawint.com

source: hollawint.com


Das Promotorenkomitee für eine Volksabstimmung um eine pestizidfreie Gemeinde Mals blickt mit den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde dem demnächst anlaufenden
Referendum gespannt entgegen. Sein Einsatz für einen pestizidfreien Obstbau steht kurz vor der Entscheidung, die gegen viele Anfeindungen und rechtliche Hürden durch getragen wurde.
Nun ist dem Sprecher des Promotorenkomitees, der Gemeinde Mals und der Gemeinde-Kommission für eine Volksabstimmung eine Klageschrift der Gegner zugestellt worden, die in aggressivem, die Untergriffigkeit streifenden Tonfall Argumente und Legitimität der Volksabstimmung in Frage stellt.
Die Klageschrift in letzter Minute ist freilich der schlagende Beweis für die Notwendigkeit der Volksabstimmung und des Vorgehens der PromotorInnen, deren demokratische Unbeirrbarkeit und rechtliche Begründung Maßstäbe für Bürgerbeteiligung und ziviles Engagement in Südtirol setzt.
Zudem zeigt dieser Versuch eines taktischen Fouls in letzter Minute, wie sehr die Gegner den Erfolg fürchten, der bereits zum Greifen nahe ist.
Die PromotorInnen der Volksabstimmung werden sich nicht beirren lassen, wissen sie doch das Recht und der Zuspruch vieler DemokratInnen und VerfechterInnen eines nachhaltigen Südtirol voll und ganz auf ihrer Seite!


Bozen, 11. August 2014
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo dello Sbarba

 
 
 

ANFRAGE

roundupWeltweit wird das Totalherbizid „Roundup“ zum Abtöten von unerwünschten Grünpflanzen verwendet, auch in öffentlichem Grün. Roundup enthält den Wirkstoff Glyphosat, der zunehmend in die Kritik gerät. Unabhängige wissenschaftliche Studien bringen Glyphosat mit einer Vielzahl negativer Effekte auf die Gesundheit von Mensch und Tier in Verbindung. Gendefekte werden mit Glyphosat in ebenso in Zusammenhang gebracht wie die Beteiligung an Krankheiten wie Krebs oder Parkinson.

Zu diesem Sachverhalt richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Wird Roundup als Herbizid auf den Gründen im Landesbesitz verwendet?
  2. Wenn ja:
  • in welcher Menge pro Jahr?
  • auf welchen Oberflächentypologien (Blumenrabatten auf den Straßen, Schulhöfe, Grünbereiche der Landesbetriebe….)?
  • in welchen Ortschaften?
  • wie werden die ArbeiterInnen und die Bevölkerung vor möglichen gesundheitlichen Schäden geschützt?

Bozen, 03.01.2014

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

 

BienenBioland-Imker warnen vor massivem Insektizid-Einsatz: Warnungen der Grünen bestätigt.

Im Rahmen der Diskussion um den Einsatz von Pestiziden haben die Grünen bereits im Frühsommer vor massivem Einsatz gewarnt und auf die Risiken des Bienensterbens hingewiesen. Die Bioland-Imker steigen nun in die Debatte ein und erklären, es sei „Fünf vor zwölf für Südtirols Bienen.“ Wenn die Imker, die vor Panikmache weit entfernt sind, auf die desaströse Situation verweisen, ist Handeln dringend angesagt.

Die Imker selbst haben eine Reihe Ziel führender Vorschläge erarbeitet, die zu beherzigen sind, wie folgende Regeln:

  • Kein Spritzen von bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln auf blühende Pflanzen, da dies die Bienen besonders gefährdet; schonendes Vorgehen in der Vorblütezeit, Kontrolle durch ein Monitoring-System;
  • Bevorzugtes Ausbringen insektengefährlicher Mittel bei schwachem Bienenflug in den Abend- und Nachstunden;
  • Stichprobenartige Rückstandsanalysen blühender Pflanzen zur Erhebung von Pestiziden;
  • Stichprobenartige Kontrollmaßnahmen direkt beim Ausbringen von Pestiziden;
  • Wissenschaftliche Beobachtung ausgewählter Bienenstandorte mit Kontrolle des Bienenflugs und Rückstandsanalysen in Wachs, Pollen und Honig;
  • Auch die Frage des allfälligen Schadensersatzes ist offen.

Kürzlich hat sich auch der Südtiroler Landtag in einem Beschlussantrag mit der Frage der Auswirkungen der Pestizide auf Bienen befasst, wobei der Laimburg ein Monitoring-Auftrag erteilt wurde. Ein erster Schritt der Anerkennung der Problematik, die aber bislang verharmlost wird.

Nun gilt es umso mehr zielbewusst zu handeln, um Lebens- und Arbeitsbedingungen für Bienen und Imker von Grund auf zu verbessern.

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba Bozen

27. September 2013

Hier finden Sie die Anfrage der Grünen Fraktion im Landtag.

ApfelanlagePestizid‐Debatte im Obervinschgau: Berechtigte Forderungen nach mehr Sicherheit und Gesundheit

Seit vielen Jahren sorgen sich UmweltschützerInnen um die Gesundheit von Mensch, Tier und Boden im Hinblick auf die Verwendung von Pestiziden in der Landwirtschaft.

Die Befürchtungen erweisen sich immer mehr als begründet und der Alarmruf der Fachleute im Oberen Vinschgau, unterzeichnet von einer beeindruckenden Liste von ÄrtzInnen, BiologInnen, Apothekern etc., lässt aufhorchen.

Es geht nicht um einen Glaubenskrieg zwischen Biobauern und konventionellen Anbauern, sondern um die immer breiter in der Bevölkerung verspürte Angst um die Folgen des intensiven Pestizideinsatzes. Durch Abdrift gelangen die Spritzmittel, die im konventionellen und integrierten Anbau verwendet werden, bekanntlich über die eigenen Anbauflächen hinaus in die Gärten der DorfbewohnerInnen und in anliegende Bio‐Anbaugebiete.

Der Widerstand gegen diese Praxis hat sich bereits formiert und die Forderung nach pestizidfreien Gebieten, konkret etwa der Referendumsantrag in der Gemeinde Mals, ist mehr als berechtigt und erhält unsere volle Unterstützung.

Im Übrigen müsste auch in dieser Thematik der Präventionsgrundsatz gelten: Wenn der Verdacht besteht, dass Schäden an den Menschen oder der Natur entstehen könnten, müsste eigentlich sofort Einsatzverbot erteilt werden.

Von der Landesregierung erwarten wir uns hier klare Schritte, von SVP‐Spitzenkandidat Kompatscher klare Aussagen, was man zum Schutz der Gesundheit von Mensch, Tier und Boden zu unternehmen gedenkt.

 

Brigitte Foppa, Spitzenkandidatin Verdi‐Grüne‐Vërc – SEL

Förster Uwe SchölmerichDie vormaligen Regionalförster, die seit 1. Oktober 1962 in den Regionalen Forstdienst aufgenommen wurden, waren dienstrechtlich und wirtschaftlich bis zur Übernahme in den Landesdienst am 1. August 1977 an das Staatsforstkorps (C.F.S.) angelehnt. Grundlage für diese Annäherung war Art. 1 der RG 23/1958 und 17/1959.

Mit der Übernahme in das Landesforstkorps (Art. 19 des LG 11/1977; Art. 44 des LG 11/1981) wurde für dieses Forstpersonal die wirtschaftliche und rechtliche Anlehnung an den C.F.S. auch weiterhin gesetzlich verankert. Mit Bereichsabkommen vom 8. Mai 1997 erfolgte die volle kollektivvertragliche Übernahme in den Landesdienst und die Bestimmung wurde mit 1. Juni 1997 abgeschafft.

Mit Art. 19 des LG 57/1988 wurde für die Angehörigen des Landesforstkorps die Zusatzpension laut Bestimmungen des Art. 3, Abs. 5 des Staatsgesetzes 284/1977 eingeführt. Die ehemaligen Regionalförster hatten aufgrund der angeführten Regionalgesetze Anrecht auf die vom Staat vorgesehenen Polizeizulagen.

Das Anrecht auf diese Polizeizulagen war Voraussetzung dafür, dass die Bestimmungen des zuvor angeführten Art. 3, Abs. 5 des Staatsgesetzes 284/1977 wirksam wurden. Für den Erhalt dieser Polizeizulagen wird der Begriff „Percezione“ eingeführt und dies hat zu gravierenden Missverständnissen im Hinblick auf die Anrechenbarkeit dieser Zuklagen auf die Pension geführt. Das Pensionsamt des Landes fordert den Beweis dafür, dass diese zustehenden Polizeizulagen von der Region auch tatsächlich ausbezahlt wurden und nicht nur ein Anrecht darauf bestand.

Das römische Forst- und Landwirtschaftsministerium hat in mehreren Schreiben an das Land Südtirol bestätigt, dass diese Zeit auch nach dem 1. März 1966 bis zum 31. Dezember 1969 zur Berechnung der Zusatzpension anerkannt wurde, wodurch dem Personal des C.F.S. auch die zustehenden Polizeizulagen ausbezahlt wurden. Das Regionalkommando von Padua des C.F.S. hat kürzlich mit Schreiben vom 10. März 2011 bestätigt, dass diese Zusatzpension allen Forstwachen und -unteroffizieren des C.F.S. ohne Unterbrechung der Zeit vom 1. März 1966 bis 31. Dezember 1969 angerechnet wurde.

All diese Grundlagen aber genügen dem Pensionsamt des Landes nicht, das behauptet, dass die Forstwachen in dem zuvor erwähnten Zeitabschnitt kein Anrecht auf die Berechnung dieser Zusatzpension hätten. Dabei aber verwies die Personalabteilung stets nur auf geltende Regionalgesetze und -bestimmungen, ohne jeweils einen einschlägigen Artikel eines Regionalgesetzes anzuführen.

Ärgerlich ist ferner folgender Umstand: Da das Forstpersonal von Amts wegen in den Landesdienst überstellt wurde, läge es doch in der Verantwortung der Landes- bzw. der Personalvertreter, zu überprüfen, ob die Region damals die von den Staatsgesetzen vorgesehenen Polizeizulagen ausbezahlt hat oder ob dies nicht erfolgt ist. Dass die Beweislast hierfür bei den Betroffenen liegen sollte, ist äußerst ungewöhnlich, unabhängig von der rechtlichen Seite läge es auch in der moralischen Verantwortung der Landesverwaltung, dies zu klären.

Zu klären ist auch, ob bei provisorischen Pensionsdekreten bis zur Ausstellung des definitiven Dekretes die jährliche Angleichung der Pensionsbezüge einer Verjährung (gem. Staatsgesetz 428/1985) unterliegt, wie vom Pensionsamt leider praktiziert wird. Nach Auskunft des Rentenexperten Helmuth Renzler unterliegen provisorische Pensionsdekrete keiner Verjährung. Dies wird auch praktisch durch den Umstand untermauert, dass bei provisorischen Pensionsdekreten keine Einspruchsmöglichkeit angeführt wird, was bei definitiven Pensionsdekreten sehr wohl der Fall ist. Das INPDAP hat diesen jährlichen Ausgleich bis zur Ausstellung der definitiven Pensionsdekrete immer ordnungsgemäß ausbezahlt und den Betroffenen somit auch keinen wirtschaftlichen Schaden verursacht. Traurig genug: Die Nachzahlungen dieses jährlichen Ausgleichs erfolgten durch das Pensionsamt teilweise erst nach 17, 15 oder 10 Jahren und unter Anwendung der Verjährungsfrist.

Höchst bedauerlich ist schließlich die Auslegung von Personalabteilung und Rechtsamt, dass das Wort „Ruhestandsbehandlung – Trattamento di quiescenza“ im Art. 19 des LG 57/1988 bedeutungslos, während hingegen der Begriff „Percezione“ des Art. 3, Abs. 5 des Staatsgesetzes 284/1977 von großer Bedeutung sei.

Der Anspruch einer Ruhestandsbehandlung unterliegt keiner Verjährungsfrist (Art,. 5 des DPR 1092/73) und das Wort „Percezione“ ist sicherlich nicht so auszulegen, dass zustehende staatliche Polizeizulagen auch tatsächlich hätten ausbezahlt werden müssen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  1. 1. Aufgrund welcher Bestimmung hat das Pensionsamt des Landes bis zur Ausstellung der definitiven Pensionsdekrete keine jährliche Angleichung (perequazione) der Pensionsbezüge vorgenommen
  2. 2. Wurden die Artikel 1 der Regionalgesetze 23/58 und 17/59 zwischen 1. Oktober 1962 und 31. Juli 197 abgeändert?
  3. 1. In den Aufnahmedekreten der Region wurde ständig die wirtschaftliche und rechtliche „Anlehnung“ an den C.F.S. betont, haben die Inhalte dieser Dekrete keine Gültigkeit?
  4. 2. Wieso hat die Bestätigung des Landwirtschaftsministeriums keine Gültigkeit im Hinblick auf die Bestätigung der Anerkennung der Berechnung der Zeit vom 1. März 1966 bis 31. Dezember 1969?
  5. 3. Aufgrund welcher Berechnungen hat das Pensionsamt die Verjährungsfrist bei Nachzahlungen im Falle provisorischer Pensionsdekrete angewandt?
  6. 4. Haben Pensionsdekrete Gültigkeit, die mit Datum vom 23. Juli 2010 auf ein Gutachten vom 16. Mai 2010 aufgebaut sind?
  7. 5. Ist die Landesregierung tatsächlich der Auffassung, dass die Betroffenen angeblich Fehler der Region klären sollen?
  8. 6. Teilt auch der Landesrat die Meinung der Personalabteilung und des Rechtsamtes der Landesverwaltung, dass das Wort „Ruhestandsbehandlung“ in Art. 19 des LG 57/1988 bedeutungslos ist und das Wort „percezione“ des Art. 3 Abs. 5 des Ges. 289/77 von großer Bedeutung ist? Beide getroffenen Auslegungen fallen zu Ungunsten der Betroffenen aus.
  9. 1. Sind die Bewertungen des Renten-Experten Helmuth Renzler in dieser leidigen Angelegenheit von Gewicht oder nicht?

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 15. Juli 2013

 

 

Wie können die Bienenstände Südtirols vor verschärften Auswirkungen des Pestizid-Einsatzes geschützt werden?

BienenIn der aktuellen Debatte um den Pestizid-Einsatz und die Koexistenz von konventionellem Obstanbau und biologischer Landwirtschaft rückt ein Aspekt zu sehr in den Hintergrund: die Imkerei und Erhaltung der Bienenstände. Tatsächlich verlangen rasch wachsende Probleme in diesem Bereich dringend nach Lösungen.

Denn in der westlichen Landeshälfte, zumal im Burggrafenamt und im Vinschgau, führt die im heurigen Jahr verstärkte Pestizid-Ausbringung zu Besorgnis erregenden Situationen. Wegen des dort trotz erfolgreicher Bekämpfung weiterhin auftretenden Besenwuchses beginnt Anfang März eine intensive, in den letzten 10 Jahren verstärkte Spritzkampagne, die ob der anhaltenden Regenfälle im heurigen Frühjahrs besonders massiv ausfiel und die gerade dort besonders starken Bienenstände offenbar dezimiert hat. An Bienenständen in den betroffenen Gebieten, wo es früher von Bienenschwärmen wimmelte, ist heuer nach erfolgten Spritzungen in der Nähe des Obstbaus kaum mehr geregelter Bienenflug anzutreffen. Der bienengefährdende Pestizid-Einsatz nimmt annähernd folgenden Verlauf:

  • Die Spritzaktionen beginnen Anfang März mit Trebon, das Winterbienen besonders zusetzt und ihre Bestände ausdünnt. In vielen Gebieten gibt es noch eine zweite Trebon-Spritzung, die nochmals Flugbienenverluste verursacht.
  • Der Einsatz erreicht einen ersten Höhepunkt mit Chlorpyrifos, einem seit 10 Jahren gebräuchlichen Nervengift unter dem Handelsnamen Dursban, das gegen saugende und beißende Insekten eingesetzt wird. Dursban wird in zwei Aktionen (April und Anfang Mai) ausgebracht; nach dessen Ausbringen dürfen die Bauern die gespritzte Wiese zum Selbstschutz drei Tage lang nicht mehr betreten. Eine eventuell dritte Aktion mit Dursban folgt Anfang Juni.
  • Direkt in der Blütezeit wird das zu Unrecht als relativ ungefährlich eingestufte Calypso, ein Neonikotinoid, eingesetzt. Während die ersten beiden Pestizide die Bienenstände weitgehend vernichten, bewirkt Calypso bei den Insekten einen alzheimerartigen Verwirreffekt: Die Bienen finden ihre Stöcke nicht mehr auf und gehen zugrunde. Der negative Einfluss von Calypso auf Sammelverhalten und das Lernvermögen von Honigbienen ist nachgewiesen.
  • Hinzu kommen starke Dosen von Confidor als Lausmittel u. a. Mittel, ebenfalls aus der Gruppe der für die Bienen bedenklichen Neonikotinoide.

Somit werden innerhalb von 12 Wochen bis zu 6 bienengefährliche Insektizide empfohlen und eingesetzt. Standimker in unmittelbarer Nähe des Obstbaugebietes sind gezwungen, ihr Hobby oder ihren Nebenerwerb aufzugeben, falls sich die Sachlage nicht unmittelbar ändert. Manche Imker sehen sich daher gezwungen, Bienenvölker vor den Spritzkampagnen aus betroffenen Gebieten zu bergen und in höhere Lagen bzw. pestizidfreie Regionen zu verbringen, um sie dann wieder repatriieren.

Bei mindestens vier Spritzserien im Jahr kommen die Bienenvölker unter starken Druck, der sich heuer ob der Regenfälle und der dadurch notwendigen Zusatzspritzungen weiter verstärkt hat. Professionelle Imker erleben ein Jahr wie 2013 als existenzbedrohend und müssen sich überlegen, ob sie die Imkerei unter solchen Bedingungen noch weiter betreiben können.. In Aussprachen zwischen Imkern und Vertretern der Landwirtschaft wurde im heurigen Frühjahr zwar eine gemeinsam anzustrebende Lösungsstrategie besprochen, aber vorerst offenbar ohne Wirkung. Ein Stopp des zunehmenden Bienensterbens ist jedoch anzustreben, nicht nur im Interesse der Imker und ihrer Bienenvölker, sondern auch wegen der Befruchtungseffekte der Bienen auf die Blüten. Auch wenn inzwischen viele Bauern den Beitrag der Biene zur Befruchtung nicht mehr hoch schätzen und sogar herunterspielen, ist ihr Beitrag sicher bei 20-30% der Ernte anzusetzen.

Die Imker selbst haben eine Reihe Ziel führender Vorschläge erarbeitet, die zu beherzigen sind, wie folgende Regeln:

  • Kein Spritzen von bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln auf blühende Pflanzen, da dies die Bienen besonders gefährdet; schonendes Vorgehen in der Vorblütezeit, Kontrolle durch ein Monitoring-System;
  • Bevorzugtes Ausbringen insektengefährlicher Mittel bei schwachem Bienenflug in den Abend- und Nachstunden;
  • Stichprobenartige Rückstandsanalysen blühender Pflanzen zur Erhebung von Pestiziden;
  • Stichprobenartige Kontrollmaßnahmen direkt beim Ausbringen von Pestiziden;
  • Wissenschaftliche Beobachtung ausgewählter Bienenstandorte mit Kontrolle des Bienenflugs und Rückstandsanalysen in Wachs, Pollen und Honig;
  • Auch die Frage des allfälligen Schadensersatzes ist offen.

Kürzlich hat sich auch der Südtiroler Landtag in einem Beschlussantrag mit der Frage der Auswirkungen der Pestizide auf Bienen befasst, wobei der Laimburg ein Monitoring-Auftrag erteilt wurde. Ein erster Schritt der Anerkennung der Problematik, die aber bislang verharmlost wird.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  • Wie lässt sich die Koexistenz zwischen Imkern und Obstbauern verbessern, wird ein ständiges Monitoring (Laimburg, Beratungsring, AGRIOS, Imker- und Bauernbund) zur Klärung der auftretenden Fragen eingerichtet?
  • Wird ein zielführendes Maßnahmenpaket für das Jahr 2014 ausgearbeitet, wer überwacht die Umsetzung?
  • Wie stellt sich die Haftungsfrage, wer haftet und ersetzt den Imkern die Schäden, wie kann eine gerechte, rechtlich fundierte Bewertung und Quantifizierung vorgenommen werden?

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 28. Juni 2013

 

Bozen, 8. Februar 2013

Heiss HansDie Südtiroler Landesmuseen bleiben trotz Krise weiterhin auf Erfolgskurs

Der leichte Rückgang von 3,8% auf 850.000 Besucher ist angesichts der Krise verkraftbar; der anhaltende Erfolg verdankt sich wohl vorab der Zugkraft des zum Iceman-Jubiläum neu lancierten Archäologiemuseums, des Naturmuseums, von Schloss Tirol und Touriseum, während andere Häuser seit Jahren auf hohem Niveau stagnieren.
Die Top-Leistung der Südtiroler Landesmuseen beweist sich im Vergleich mit den Landesmuseen des Trentino, für die 2012 ein Minus von ca. 8-10% absehbar ist, während in der Provinz Trient allein das Personalbudget für die vier Landesmuseen 2012 um 4,5 Mio. € aufgestockt wurde. Südtirols Landesmuseen kommen bei insgesamt 8 Mio. € mit einem Bruchteil der Mittel aus, die im Trentino den Landesmuseen zufließen:

Der Erfolg der Südtiroler Landesmuseen verdankt sich vorab dem Einsatz von Direktionen und Mitarbeiterinnen, die zwar über ein gutes Budget verfügen, aber unter personeller Unterbesetzung leiden. Offene Fragen bleiben:

  • Die konstanten Erfolge der Landesmuseen überstrahlen die Misere der Stadtmuseen in Bozen oder Meran, deren Umbauprojekte seit Jahren stagnieren. Das Land müsste mit den Städten dringend eine Neukonzeption von Führung und Finanzierung erarbeiten, um die urbanen Museen und ihre reichen Sammlungen wieder funktionsfähig zu machen.
  • Langfristig bleibt die Planung eines „Museums für Zeitgeschichte“ ein großes Anliegen: Die für 2014 geplante neue Gedenkstätte am Siegesdenkmal und der Umgang mit den faschistischen Relikten sind nur dann erfolgreich, wenn ein Museum auch das heiße Eisen Zeitgeschichte des 20. Jahrhunderts aufgreift. Die Debatte um die jüngsten Biancofiore-Sager hat gezeigt, wie hoch der Aufklärungsbedarf in Sachen Zeitgeschichte ist.

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 22. Jänner 2013

Der Rektor der Freien Universität Bozen, Walter Lorenz und Vizerektor Stefan Zerbe beklagen den Umstand, dass die Universität Innsbruck knapp die Hälfte der Mittel aus dem von Südtirol bereit gestellten Forschungsfonds beanspruchen kann. Die eingehender und unabhängiger Bewertung der von vielen Interessenten eingereichte Projekte hatte Innsbruck deutlich die nase vorn und konnte ca. 50% der 4,5 Mio. von Forschungsmitteln für sich verbuchen. Die Freie Universität Bozen hingegen konnte nur Projektmittel in Höhe von 570.000 € sicherstellen und nur vier Vorhaben positiv über die Gutachterrunde bringen.

Nun erheben Rektor und Vizerektor unisono die Forderung an das land „grundsätzlich die Frage zu stellen, ob man mit Steuergeldern Forschung im Ausland finanzieren will. Das gibt es in ganz Europa sonst nirgendwo.“, „die Gelder müssen im Land bleiben.“

  • Vielleicht sind Rektor und Vizerektor noch nicht lange genug in Südtirol, um zu wissen, welch zentrale Rolle die Universität Innsbruck seit Jahrzehnten für die Forschung in Südtirol einnimmt. Die Leopold-Franzens-Universität bildet nicht nur ohne größere Südtiroler Beihilfe seit vielen Jahrzehnten Tausende von Südtiroler Studierenden aus, sondern hat auch die Forschung für Südtirol strategisch mit betreut: Dutzende von Forschungsprojekten in den Bereichen Recht, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Natur-, Geisteswissenschaften und Technik wurden überwiegend mit österreichischen Landes- und Bundesmitteln zugunsten Südtirols finanziert. Wenn nun Innsbruck in einem transparenten Wettbewerbsverfahren einen erheblichen Teil der Mittel für südtirolspezifische Forschungsthemen sichert, so ist dies keine Abzocke, sondern ein Qualitätsbeweis der Innsbrucker Forschungsleistung. Aus Südtiroler Sicht ist der Rückfluss als kleines Zeichen des Ausgleichs zu bewerten.
  • Umgekehrt ist zu fragen, warum eine so hohe Zahl von Projekten der Freien Universität Bozen beim jüngsten Wettbewerb zwar eingereicht wurde, aber nicht berücksichtigt werden konnte. Dies ist bedenklich: Die Vorlagen der FUB waren aus der Sicht der Bewerter offenbar zu wenig überzeugend, was der wichtigsten und teuersten Forschungsreinrichtung im Lande kein gutes Zeugnis ausstellt.

Anstatt sich zu beklagen, sollte die Bozner Universitätsspitze die historischen und aktuellen Verdienste Innsbrucks um Ausbildung und Forschung in Südtirol zur Kenntnis nehmen und vor allem das eigene Qualitätslevel Bozens entscheidend steigern.

Hans Heiss