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bio-euDer Landtag hat heute die Grüne Tagesordnung zum Haushaltsgesetz 2017 für höhere Investitionen in die Forschung und Bildung der Biolandwirtschaft angenommen.
Dieser landwirtschaftliche Sektor befindet sich im Wachstum und hält ein großes Beschäftigungspotenzial für junge Menschen und Frauen bereit. Bis zum Jahr 2020 will Italien die für die Biolandwirtschaft vorgesehene Fläche verdoppeln. In Österreich ist der Biosektor zu einem Hauptziel der Landwirtschaft erklärt worden; es gibt zahlreiche Forschungseinrichtungen, die in diese Richtung arbeiten. Seit 2013 investiert Deutschland 17 Millionen Euro jährlich für das Bundesprogramm für die ökologische Landwirtschaft.
In Südtirol steigt die Anzahl der Bäuerinnen und Bauern, die sich dazu entscheiden, ihr Land biologisch zu bewirtschaften stetig. Die Forschung steckt jedoch in den Kinderschuhen, vor allem die Bereiche Futterwirtschaft, Getreideanbau und Aufzucht von Milchvieh hinken deutlich hinterher.
Um das Bildungsangebot des biologischen Landwirtschaftssektors ist es nicht besser bestellt, hier ist noch Luft nach oben. Lediglich die Fachschule für Haus und Landwirtschaft Salern in Vahrn produziert biologisch. In den übrigen Fachschulen Laimburg, Dietenheim und Fürstenburg sowie in der Oberschule für Landwirtschaft in Auer ist die biologische Landwirtschaft zwar vorhanden, wird jedoch eher nur nebenbei betrieben.
Mit der Annahme dieser Tagesordnung, wird sich die Landesregierung dafür einsetzen:

  • das Amt für Versuchswesen das sich im Versuchszentrum Laimburg mit biologischer Landwirtschaft beschäftigt, mit angemessenen personellen und finanziellen Mitteln auszustatten;
  • das Bildungsangebot zur biologischen Landwirtschaft der verschiedenen Bildungs- und Forschungsanstalten in Südtirol, von den Oberschulen bis hin zur Universität, auszubauen.

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss
Der vollständige Text der Tagesordnung befindet sich im hier.

Symptom für gestörte Beziehungen in der Euregio zwischen Tirol und Südtirol?

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung:

Urheber: Martin Abegglen. Dieses Bild steht unter einer Creative Commons Lizenz.

Urheber: Martin Abegglen. Dieses Bild steht unter einer Creative Commons Lizenz.


Auch wer große Hoffnungen in die Euregio setzt, sieht aktuell die Beziehungen zwischen dem Bundesland Tirol und Südtirol nicht in Bestform, ja sogar auf einem Tiefstand. Die unterschiedliche Haltung beim Thema des Sektoralen Fahrverbot mit der Klage der Handelskammer Bozen, die chronisch offene Frage von Flüchtlingen und Grenzkontrollen und nun der Versuch des faktischen Importverbots für Vieh aus Tirol durch Bergmilch Südtirol sind Belastungen, die nicht zu beschönigen sind.
Bergmilch und ihr Präsident Joachim Reinalter hatten angekündigt, dass Mila-Mitglieder Abschläge beim Auszahlungspreis der Milch hinnehmen müssten, falls der Anteil „ausländischer Kühe“ in ihren Ställen 10 Prozent übersteige. Diese drohende Kürzung richtete sich auch gegen den Viehverkauf aus Nord- und Osttirol, wo die Viehpreise wegen des abstürzenden Milchpreises in den Keller gefallen sind. Die bereits im Frühjahr 2016 geäußerte Drohung des Präsidenten mag betriebswirtschaftlich nachvollziehbar sein, um Milchüberproduktion und fallende Preise auch südlich des Brenners zu verhindern, sie belastet jedoch die Zusammenarbeit zwischen Tirol und Südtirol, die Euregio und ist ein krasser Verstoß gegen EU-Recht. Obwohl die Sanktion bisher nicht greift und nur dann eintreten soll, wenn die angelieferte Milchmenge von Oktober bis Dezember 2016 die der letzten beiden Jahre übersteigt, ist eine derartige Diskriminierung jedoch Gift für die Beziehungen. Zudem droht damit der Bruch von Unionsrecht – wie der auch südlich des Brenners geschätzte Europarechtsexperte Obwexer betont – und eine Beschwerde an die EU-Kommission in Brüssel wäre durchaus aussichtsreich.
Obwohl Landesrat Schuler abwiegelt und im Gespräch mit seinem Kollegen, Landesrat Josef Geisler, ein Einvernehmen gesucht hat, ist die Verstimmung nördlich des Brenners jedoch ebenso mit Händen zu greifen wie von anhaltender Wirkung, zumal ja auch im Vinschgau seit geraumer Zeit ein faktisches Importverbot von Milch aus dem Tiroler Oberland besteht. Der Verweis auf gute Zusammenarbeit im Bereich des Milchhofs Sterzing allein kann die Missstimmung nicht ausräumen.
Zudem ist bei einer Gesamtbetrachtung der Beziehungen zwischen Tirol und Südtirol unser Land in vieler Hinsicht (etwa im Studienbereich) Empfänger und Vorteilsnehmer, sodass der Bereich der Vieh- und Milchimporte bei weitem kein Detailproblem ist, sondern auf grundlegende Belastungen und dringende Verbesserung hinweist.
Wir richten folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  • Wie beurteilt die Landesregierung den Versuch der Bergmilch Südtirol, den Import von „ausländischem Vieh“ durch Festlegung von Obergrenzen zu stoppen?
  • Liegt hier nicht – über die Störung der Beziehungen zwischen Tirol und Südtirol – ein Verstoß gegen EU-Recht vor?
  • Welche genaue Botschaft enthält der Appell von LR Geisler und Tirols Bauerbundpräsident Hechenberger an die Landeshauptleute Platter und Kompatscher (um Aushändigung einer Kopie wird ersucht)?
  • Wäre es nicht an der Zeit, in einer grundlegenden Aussprache zwischen den Landesregierungen zu versuchen, offene Fragen und Probleme auf vielen Ebenen (Transit, Flüchtlinge, Landwirtschaft) auf lange Sicht abzuklären?

Bozen, 4. 11. 2016
L.Abg.         Hans Heiss         Brigitte Foppa        Riccardo Dello Sbarba

spronser_seen

source: http://www.provinz.bz.it/forst/forstdienst/2061.asp


Unerwartete Wendung in der Frage des geplanten Traktorwegs auf die Bockerhütte: Nachdem eine Entscheidung im gestrigen Gemeinderat in Dorf Tirol wegen Befangenheit zahlreicher Gemeinderäte geplatzt ist, gibt es eine neuerliche Atempause in diesem, seit vielen Jahren aufgeworfenen Dauerbrenner.
Die geplante, strikt abzulehnende Erschließung des Spronser Tals durch einen 3,4 km langen Traktorweg wirft die Frage nach der künftigen Erschließung der letzten Almen in Südtirol auf: Dabei handelt es sich um ein „Rückzugsgefecht“, nachdem von den 1739 Almen in Südtirol nur mehr rund 180, also rund 10%, nicht erschlossen sind. Es gibt längst keinen Erschließungs-Notstand mehr, sondern vielmehr eine breite und in vielen Jahren großzügig betriebene und geförderte Erschließung mit Almwegen.
Zur Erinnerung: Das rund 20.000 km lange Straßennetz Südtirols besteht rund zur Hälfte aus Forst- und Almwegen, die damit ein Viertel des Erdumfangs erreichen. Keine andere alpine Region verfügt über ein so dichtes geknüpftes Wegenetz in alpinen Höhenlagen.
Der Vorschlag von Landesrat Schuler, hier über einen Arbeitstisch Richtlinien ausarbeiten zu lassen, kommt daher spät und unnötig: Bereits im Mai 2010 wurde auf einer ArGE-Alp-Tagung in Brixen die sog. „Brixner Charta“ des ländlichen Wegebaues als Empfehlungen für nachhaltiges und landschaftsgerechtes Handeln verabschiedet. Es geht inzwischen vor allem darum, die letzten unerschlossenen Landschafts- und Bewirtschaftungsräume zu schützen und dafür auch allenfalls Ausgleichszahlungen zu gewähren. Erinnert sei auch daran, dass nur 49 Almen von mehr als 15 laktierenden Kühen besucht werden. Neben der Alpung von Vieh geht es längst auch um andere Ziele: Um touristische Nutzung und die Möglichkeit, Gülle nach oben zu fahren.
Aus diesen Gründen sind keine weiteren Arbeitstische notwendig, sondern eine klare Haltung von Landesregierung und Gemeinden, die in diesen noch verbliebenen Nischen dem Landschafts- und Naturschutz entschieden Vorrang einräumen sollten.
Bozen, 1. September 2016
Hans Heiss Brigitte Foppa Riccardo Dello Sbarba

Grüne Fraktion
Der Südtiroler Landtag hat heute den grünen Beschlussantrag genehmigt, wonach mehrheitlich Bioprodukte in den öffentlichen Mensen angeboten werden müssen.
Hier der angenommene beschliessende Teil:
Der Südtiroler Landtag verpflichtet die Landesregierung:
– die Kriterien für die Vergabe von Dienstleistungsverträgen zur Führung von Kantinen dahingehend abzuändern, dass in Zukunft bei der Auftragsvergabe folgende Leitlinien berücksichtigt werden:
Die verwendeten Nahrungsmittel müssen mehrheitlich aus „biologischem“ Anbau bzw. „biologischer“ Tierhaltung (gemäß geltenden EUVorgaben) stammen, wobei dieser Anteil auf alle Arten von Mahlzeiten und über das ganze Schuljahr verteilt werden muss. Sollten auf dem Markt nicht ausreichende Mengen an biologischen Produkten vorhanden sein, so sollen lokale Produkte mit möglichst geringen Transportwegen gewählt werden;
– die Betreiberinnen und Betreiber der Kantinen dazu anzuhalten, die biologischen Produkte und die Herkunft der verwendeten Zutaten auf den Speisekarten klar ersichtlich anzuführen.
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Pestizide_artikelBox
In dieser Woche wird im Landtag der Gesetzentwurf Nr. 74/16-XV „Bestimmungen auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes“ behandelt. Der Abgeordnete Riccardo Dello Sbarba hat als Vertreter der Grünen Fraktion im zuständigen Gesetzgebungsausschuss einen Minderheitenbericht zum Gesetzesentwurf vorgelegt. Das aufschlussreiche Dokument hebt insbesondere die Notwendigkeit hervor, den Gemeinden eigene Zuständigkeit bei der Festlegung von wirksamen Vorbeugemaßnahmen gegen die Kontaminierung zu übertragen.
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2016/04/dlp-lge-74-16-Pesticidi-Pestizide-Relazione-Minoranza-DELLO-SBARBA-Minderheitenbericht.pdf“]
 

Glyphosat
Das weltweit gebräuchlichste Pestizid Glyphosat, beschönigend Pflanzenschutzmittel genannt, muss wahrscheinlich vom Markt.
Die EU-Kommission wollte diesen Montag den Beschluss fassen, den Einsatz von Glyphosat für weitere 15 Jahre zu erlauben. Daraus wird nichts. Nach Frankreich, Schweden und den Niederlanden hat heute auch Italien angekündigt in der EU-Kommission dagegen zu stimmen. Deutschland und das landwirtschaftlich wichtige Land Dänemark haben sich immerhin zu einer Stimmenthaltung durchgerungen. So wird die Verlängerung vermutlich nicht mehr zustande kommen.
Italien Landwirtschaftsminister Martina und Gesundheitsministerin Lorenzin haben die Bedenken von Wissenschaftlern und Umweltverbänden ernst genommen,  ihre Gegenstimme angekündigt und einen gesamtstaatlichen Plan „Null Glyphosat“ ausgerufen.
Ich selber darf im Abwehrkampf gegen das Symbolmittel pestizidverseuchter Landwirtschaft in aller Bescheidenheit ein persönliches Verdienst beanspruchen.
Mit Argumenten versorgt vom Vinschger Umweltexperten Koen Hertoge bin ich letzte Woche und das ganze Wochenende über mit dem Präsidenten des Umweltausschusses der Abgeordnetenkammer Ermete Realacci und mit der italienischen Umweltsprecherin im EU-Parlament Simona Bonafè in Kontakt gestanden, um ein Nein Italiens zu erwirken. Italien hatte nämlich schon seine Jastimme angekündigt.
Heute kam die Nachricht Italien stimmt dagegen. Mals macht Schule.
Florian Kronbichler
Abgeordneter
Rom, 7. März 2016

retiLandwirtInnen und Tourismustreibende machen uns auf eine Neuerscheinung im Südtiroler Landschaftsbild aufmerksam: hohe weiße Paneele, die senkrecht am Grundstückrand stehen, die Sicht versperren und nach den Hagelnetzen die Landschaft weiter „textil“ bestimmen. Es handelt sich um Gewebefolien – diese sind sowohl in Präsentationen des Südtiroler Bauernbundes, auch in Präsentationen des Südtiroler Beratungsring zumindest als Beispiel für eine abdriftmindernde Maßnahmen genannt.
Wir stellen in diesem Zusammenhang folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Ist die Landesregierung in Kenntnis von dieser Problematik?
  2. Haben der Bauernbund und der Beratungsring tatsächlich diese Maßnahme empfohlen?
  3. Nachdem weder in der nationalen Gesetzgebung noch im Beschluss der Landesregierung (Nr. 817 vom 01/07/2014) Gewebefolien als Beispiel für abdriftmindernde Maßnahmen genannt werden, stellen wir der Landesregierung die Frage, wo diese (zweifelhafte) Idee geboren wurde?
  4. Wie steht die Landesregierung zu den Abdriftnetzen als landschaftsprägendes Element, insbesonders da die Höhe mindestens jene der abgeschirmten Kultur erreichen muss (konkret bei Apfelanlagen ca. 3,5m)?
  5. Gibt es Vorgaben zu Material, Anbringung, landschaftliche Auflagen bzw. sind solche für die Zukunft geplant?
  6. Wie gedenkt die Landesregierung den möglichen Konflikt zwischen LandwirtInnen und jenen, denen die Schönheit des Südtiroler Landschaftsbilds aus ideellen oder wirtschaftlichen Gründen wichtig ist, zu vermeiden?
  7. Wie steht die Landesregierung, insbesondere der Landesrat für Umwelt zum ökologischen Effekt der möglicherweise kompletten „Einnetzung“ von Obstanlagen?

BZ, 27.05.2015
L.Abg.
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

KRITISCHE ANALYSE UND VORSCHLÄGE DER GRÜNEN.

Riccardo Dello SbarbaKommende Woche wird im Landtag das Omnibus-Gesetz Nr. 17/14 diskutiert. Es enthält wichtige Artikel zu den Bereichen Raumordnung, Landwirtschaft und Energie.
Hier finden Sie den Minderheitenbericht des Abgeordneten Riccardo Dello Sbarba, Mitglied der zuständigen zweiten Gesetzgebungskommission, in der das Gesetz behandelt wurde.
Dies sind die wichtigsten Themen:

  1. Pestizide in der Landwirtschaft: das Gesetz kann die Chance dafür sein, den Gemeinden die Kompetenzen zuzuweisen, die sie benötigen, um die Gesundheit, die Umwelt und den biologischen Anbau effektiv zu schützen. Dies ist die konkrete Antwort auf den Wunsch der Bürgerinnen und Bürger im oberen Vinschgau, der durch das Referendumsergebnis in Mals ausgedrückt wurde.
  2. Raumordnung: das Gesetz enthält inakzeptable Bestimmungen zu den Gewerbegebieten, die die Interessen von Privaten auf Kosten der Gemeinden begünstigen. Die schlimmste Sache hierbei: diese Artikel betreffen explizit Gerichtsverfahren, die momentan vor dem Verwaltungsgericht anhängig sind und verschiedene Gemeinden, darunter Bozen, betreffen. Dabei geht es um die Aufteilung der Erschließungskosten.
  3. Energie: außer dem hundertsten Geschenk an Private (wer Wasser ohne Konzession ableitet, muss diese illegale Nutzung nicht mehr „sofort“ einstellen), enthält das Gesetz einen “Rahmen-Artikel” zur möglichen Fusion SEL-AEW (SEL-Rettungsaktion). Aber kann unter diesen Bedingungen eine Zusammenarbeit erwachsen? Dies kann nicht der Weg sein, um eine Unrechtmäßigkeit auszuräumen. Bevor es zu einer Zusammenarbeit kommt, muss das Recht in den Fällen der manipulierten Wettbewerbe für die großen Kozessionen wiederhergestellt werden.

Zu all diesen und weiteren Punkten enthält der Bericht eine eingehende Analyse der Artikel und vor allem deren Hintergrund. Zu diesen Punkten hat die Grüne Fraktion bereits zahlreiche Abänderungsanträge eingebracht, auf die im Bericht eingegangen wird.
BZ, 29.9.2014

Das Land kann und soll die Zuständigkeit der Gemeinden zum Schutz der Gesundheit gesetzlich anerkennen!
Apfelanlage Wie nicht anders zu erwarten: Nach dem Erfolg der Volksabstimmung in Mals folgt nun der Gegenschlag der Pestizidlobby mit ihren ausgezeichneten Verbindungen nach Brüssel, Rom und natürlich auch hier in Südtirol. Derartige Attacken sind in aller Entschiedenheit zurückzuweisen.
Eine Autonome Provinz Bozen, die dieses Namens würdig ist, hat die Pflicht, sich solchen Drohungen nicht zu unterwerfen, um gegen den Willen der Bevölkerung vorzugehen, sondern muss vielmehr für dessen Umsetzung Sorge tragen. Die Volksabstimmung hat den klaren Auftrag erteilt: Die Gesundheit steht an erster Stelle. Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, hierzu ihre Meinung kundzutun, während die Gemeinden in der Lage sein müssen, Verordnungen zu erlassen, die den Besonderheiten des jeweiligen Gemeindegebietes Rechnung tragen. Es gilt, einen Lebensraum vor der Verseuchung durch Pestizide zu schützen, wie schließlich auch von der EU vorgesehen, wenn sie die Gesundheit als oberstes Gut anerkennt.
Es ist nun Aufgabe und Pflicht des Landes, diese Kompetenzzuweisung an die Gemeinden mit einem Landesgesetz rechtlich zu verankern.
Die Gelegenheit bietet sich in der zweiten Oktoberwoche, wenn das Omnibusgesetz zu den Bereichen Raumordnung, Umwelt und Landwirtschaft im Landtag behandelt wird. Wir Grünen haben dazu bereits eine Reihe von Abänderungsanträgen vorgelegt, um folgende Prinzipien umzusetzen:

  • INFORMATION: Das Land wird zu einem ständigen wissenschaftlichen Monitoring zum Vorhandensein von Pestiziden in der Umwelt und deren Herkunft verpflichtet. Die einzelnen Gemeinden haben die Möglichkeit, spezifische Studien auf dem eigenen Gebiet durchführen zu lassen.
  • SUBSIDIARITÄT: Die einzelnen Gemeinden können, auf der Grundlage der Ergebnisse und der territorialen Gegebenheiten, spezifische Gebiete ausweisen, die besondere Unterschutzstellung erfordern und für diese zusätzliche Auflagen festlegen, die über die Landesrichtlinien hinausgehen.
  • VERANTWORTUNG: Im Falle von Schäden an Personen, Tieren, landwirtschaftlichen Anlagen oder anderen Gütern, die von Pestiziden ausgelöst werden, haften die für die Schäden Verantwortlichen.

Falls all dies in einem Landesgesetz festgeschrieben wird, wird das Land dem Willen der Bevölkerung im Vinschgau entsprechen und somit die vielzitierte und -beschworene Autonomie Südtirols tatsächlich auch wahrnehmen. Im Sinne einer selbstbestimmten Bevölkerung, die weiß, was das Beste für sie ist.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss

Ein denkwürdiger Augenblick für ganz Südtirol.
malles libera dai pesticidiDie Malserinnen und Malser haben sich zu 75% für eine pestizidfreie Zukunft ihrer Gemeinde ausgesprochen. Die Bürgerinnen und Bürger von Mals haben damit deutlich gesagt, was ihnen für ihre Gesundheit, ihre Kinder, ihre Landschaft, ihre Böden und ihre Luft wichtig ist.
Ein historischer Moment für Südtirol und Anlass für einen Neubeginn in der Landwirtschaft.
Danke den PromotorInnen, danke der Malser Bevölkerung für ihr reifes Demokratieverständis, das durch die hohe Wahlbeteiligung bezeugt wird.
Wir wünschen uns, dass das Zeichen, das in Mals gesetzt wurde, zu einer Neuorientierung der gesamten Südtiroler Bevölkerung führen wird – und wir hoffen auf einen produktiven Dialogprozess innerhalb der Gemeinde Mals, um das Ergebnis der Abstimmung umzusetzen.
Möge Mals uns auch darin Vorbild sein!
Brigitte Foppa
Giorgio Zanvettor
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba