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ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Die Landesregierung hat am 2.10.2018 den Startschuss für Südtirols Pilotprojekt in Sachen nachhaltiger EU-Lebensmittelpolitik gegeben. IDM wurde beauftragt, ein Detailkonzept für das Pilotprojekt zu erarbeiten; alle wichtigen Sozialpartner wie etwa der Südtiroler Bauernbund, der Hotel- und Gastwirteverband (HGV) oder das Versuchszentrum Laimburg sollten einbezogen werden. Laut LPA baut das Konzept auf drei Säulen auf, nämlich Produktion und die Vertriebsstruktur für regionale Lebensmittel, den Aufbau einer Marke namens „local & fair und drittens die Korrektur des Vergabeprinzips der öffentlichen Aufträge im Sinne besserer Berücksichtigung von regionalen und nachhaltigen Produkten. Vier Monate sind seit dieser Ankündigung vergangen und das Thema ist ständig in aller Munde. Von der IDM allerdings hört man wenig.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wann wurde an der IDM die entsprechende Stelle eingerichtet? Wie viele Beschäftigte (in welcher Funktionsebene und in welchem Ausmaß an Arbeitszeit) arbeiten an diesem Thema?
  2. Welche Ergebnisse liegen inzwischen schon vor?
  3. Mit welchen „Sozialpartnern“ gab es Aussprachen? Wer führte diese Aussprachen?
  4. Welche Ergebnisse gibt es auf der „zweiten Schiene“, jener mit dem Aufbau der Marke „local & Fair“? Wer ist mit der Markenentwicklung betraut worden?
  5. Wie ist der Stand der Entwicklung auf der Vergabeebene?

Bozen, 06.03.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Luftverschmutzung vermindert die Lebensqualität und kostet Menschenleben, 90.000 Menschen sollen es jährlich allein in Italien sein. Für Südtirol hat der Dachverband für Natur- und Umweltschutz errechnet, dass etwa 68 Menschen aufgrund der Luftverschmutzung entlang der Brennerautobahn vorzeitig ihr Leben lassen müssen.
Italien ist auch eines jener Länder in Europa, die in Punkto Luftqualitätsnormen noch unter dem Europäischen Mindeststandards liegen, wie bei der gestrigen Ministerkonferenz für Luftqualität in Brüssel aufgezeigt wurde.
Auch das Möchtegern-Vorzeigeland Südtirol müsste hier seinen Beitrag leisten, ist in Wirklichkeit aber immer noch säumig. So fordern wir Grünen seit Jahren den Ausbau der RoLa (Rollenden Landstraße), mit der zumindest ein Teil des Gütertransports von der Straße auf die Schiene verlagert wird.
Die Zahlen für den RoLA-Transport sind aber rückläufig. Dramatisch rückläufig, wie unsere Landtagsanfrage 3197/17 (im Anhang) klar aufzeigt: Zwischen 2007 und 2016 sind die LKW-Züge nicht nur stagniert, sondern rückläufig. Der Sinkflug der RoLa ist beeindruckend: in den letzten 10 Jahren sank die Anzahl der transportierten LKW’s von 3.157 auf 1.121 (siehe Anfrage).
In diesem Zeitraum wurden maximal 2,6% der LKWs am Brenner mit der RoLa befördert. Das ist eine vertane Chance. Wie aus der Antwort auf die Anfrage klar hervorgeht, könnte mit einer funktionierenden RoLa 10% der Stickstoffdioxidkonzentration reduziert werden, das entspricht in etwa jener Reduktion, die mit der Senkung von Höchstgeschwindigkeiten erzielt werden könnte. Das Beispiel Tirol zeigt auf, wie man mit entschiedenen Maßnahmen wie funktionierende RoLa, Geschwindigkeitsreduzierungen und sektoralem Fahrverbot wirksam gegen Luftverschmutzung vorgehen kann. Südtirol bleibt in dieser Sache allzu passiv – die RoLa-Daten sprechen eine klare Sprache.
Der von uns seit Jahren geforderte Güterverkehrsterminal für Südtirol ist noch immer nicht gebaut, auch hat das Land in den letzten 10 Jahren keine Förderungen für die RoLa ausbezahlt.
Wenn Italien nicht Verbesserungen erzielt, wird die Kommission den Fall an den Europäischen Gerichtshof weiterleiten. Sanktionen drohen. Das betrifft auch Südtirol. Vor allem aber die hier lebenden Menschen und ihre Gesundheit. Wir brauchen keine Diesel-Probeversuche mit Schimpansen, die Menschen entlang der Brenner-Achse sind längst schon zu Probanden für die Belastung degradiert.

Bozen, 31.1.2018
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba

Im Grunde ging es um eines: Fleisch, das in öffentlichen Einrichtungen insbesondere Mensen in Schulen, Seniorenheimen, Krankenhäusern und Kindergärten angeboten wird, soll mit Herkunftsort in der Speisekarte angeführt werden. Warum ist das wichtig? Ein verschwindend kleiner Teil des Fleisches, der bei uns auf den Tellern landet, kommt von Südtiroler Bauernbetrieben. Der Großteil stammt aus Massentierhaltungen aus der Poebene, Deutschland, Polen und den Niederlanden. „Immer mehr VerbraucherInnen lehnen Massentierhaltungen entschieden ab. Denen sollte man entgegen kommen. Wir haben das Recht, davon in Kenntnis gesetzt zu werden, woher das Fleisch stammt“, erklärt Brigitte Foppa. Ziel des Antrags ist neben Transparenz auch die Sensibilisierung.
Spannend dann die Polemik danach. „Immer seid ihr so schlimm gegen Fleisch“, „Ihr macht der Gastronomie einen Bärendienst“, „Könnt ihr nicht rechnen, grüne Zahlen sind dunkelrote Zahlen“. So und ähnlich tönte es aus den Reihen von Freiheitlichen und SVP (nur Maria Hochgruber Kuenzer hob sich von diesem Chor ab). Man kommt nicht umhin sich zu fragen, wer hier nicht rechnen und wer hier nicht lesen kann. Der Antrag fordert Etikettierung. Fleisch in den Supermärkten wird nach Herkunftsort gekennzeichnet. Dies sollten auch die öffentlichen Mensen tun.
Der Antrag wurde abgelehnt.
Bozen, 09. 11. 2017
 
Brigitte Foppa, Hans Heiss und Riccardo Dello Sbarba

Die Grünen setzen sich bereits seit vielen Jahren gegen den Impfzwang, also für das Selbstbestimmungsrecht der Familien ein. Teilweise persönlich durch die eigenen Kinder von der restriktiven Gesetzteslage betroffen, ist es uns ein Anliegen, dass in der Impffrage nicht auf Zwang, sondern auf Sensibilisierung gesetzt wird.

 
Grundlegen für unsere Haltung sind folgende Zweifen und Überlegungen.
 

  1. Kann der Staat wirklich besser als gut informierte Eltern darüber entscheiden, ob ein Kind geimpft werden soll oder nicht?
  2. Geht der Staat nicht zu weit, wenn er bestimmt, welche Krankheiten den Kindern zuzumuten sind und welche nicht?
  3. Führt die Impfverpflichtung tatsächlich zu einer höheren Impfrate?
  4. Besteht nicht die Gefahr, dass als Folge des gesetzlichen Zwangs mehr Eltern auf die Seite fundamentalistischer Impfgegner getrieben werden?
  5. Wäre Sensibilisierung also nicht die bessere Lösung als erzwungene Impfpflicht?
  6. Muss Italien wirklich eines jener wenigen EU-Länder sein, das auf Zwang statt Aufklärung setzt und gleich 10 Impfungen vorschreiben will?
  7. Kann man noch von einer angemessen Aktion reden, wenn nicht geimpften Kindern plötzlich der Kindergartenbesuch verwehrt wird?
  8. Steht es nicht im Widerspruch zum Aufgabenprofil der ErzieherInnen in Kindergarten und KiTa, wenn sie Sanitätsmaßnahmen vollstrecken müssen?
  9. Krankheit von Kindern kann Abwesenheit der Eltern vom Arbeitsplatz bedeuten. Könnte es sein, dass man mit Impfpflicht womöglich dem unerwünschten „Fehlen wegen Krankheitsfall des Kindes“ entgegentreten will?
  10. Ist es denn sinnvoll, wenn Kinder nicht mehr lernen mit Schwäche, Beeinträchtigung und Krankheit umzugehen?Eine Gesellschaft, die dies auf Dauer verlernt, schafft sich neue Abhängigkeiten und eine neue Verdrängungsmentalität gegenüber Krankheit und Tod.

 
Dennoch wollen wir gewisse Fakten nicht aus den Augen verlieren:

  • Impfen kann vor bestimmten Krankheiten schützen
  • Grundlage sind jedoch Selbstbestimmungsrecht und die Entscheidungsfähigkeit des/des Einzelnen
  • Die 10 Impfungen differenzieren nicht zwischen gefährlichen und weniger gefährlichen Krankheiten
  • Nicht geimpfte Kinder sind keine Gefahr für geimpfte.
  • In Deutschland, der Schweiz, Dänemark, Finnland, Estland, Griechenland, Irland, Litauen und Österreich gibt es derzeit keine gesetzlich verankerte Impfpflicht, nur Impfempfehlungen
  • Italien weist trotz Impfpflicht bei diversen Krankheiten durchgehend niedrigere Impfraten auf als Deutschland.
  • Sensibilisieren wirkt besser als Zwang

 
Was passiert dazu im Landtag?


Seit Langem leiden Südtirols Patienten unter den langen Wartezeiten in der Sanität. Heute vernehmen wir von Generaldirektor Schael und der Landesregierung, dass dem Notstand mit der Aufstockung der Privatvisiten begegnet werden soll und dass dazu Verhandlungen laufen.
Aus unserer Sicht wird damit der öffentliche Auftrag des Gesundheitsdienstes massiv verzerrt, ja sogar verfehlt. Die Sanität wird mit Steuermitteln der Bevölkerung finanziert und hat somit den klaren Auftrag zur effizienten und rationellen Dienstleistung im Gesundheitsbereich. Hier rächen sich viele Versäumnisse, von der Informatisierung über die einheitliche Vormerkung bis hin zur rechtzeitigen Vorsorge gegen den absehbar eintretenden ÄrztInnenmangel.
Landesrätin Stocker hat unbestritten viele offene und vernachlässigte Baustellen von ihrem Vorgänger als Altlasten übernehmen müssen. Trotzdem ist es nicht der richtige Weg, auf jedes Gesamtproblem mit kleinen Notpflastern zu reagieren. Die Auslagerung der Visiten auf die private Tätigkeit der ÄrztInnen scheint uns so ein Notbehelf – allerdings mit dem Zusatzproblem, dass damit Einkommensunterschiede zu medizinischen Versorgungsunterschieden führen.
Das ist nicht im Sinne eines sozial gerechten, funktionalen öffentlichen Gesundheitswesens. Dies zeigt ein Vergleich: Stellen wir uns vor, wie es wäre, wenn der Lehrermangel mit Privatunterricht am Nachmittag „gelöst“ würde – das wäre ähnlich absurd. Der Protest der VerbraucherschützerInnen und die Zweifel auch innerhalb des Sanitätsbetriebes selbst, etwa von Sanitätsdirektor Lanthaler sind gerechtfertigt und sollten in der Chefetage des Südtiroler Gesundheitssystems nicht überhört werden.
 
Bozen, 06.09.2017
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung der Grünen Landtagsfraktion
Auf einer Sitzung des Gemeinderats Feldthurns wurde jüngst die Vermutung erörtert, dass die Luftmessstation Schrambach an der Autobahn dzt. außer Betrieb sei. Unsere Rückfrage beim Amt für Luft und Lärm hat dann ergeben, dass die Messstelle wegen Kündigung der Fläche seit Jahresbeginn inaktiv ist, bis nicht eine neue Position im Umfeld zwischen Brixen und Klausen gefunden ist. Ein erschreckender Ausfall: denn damit ist neben Neumarkt einer der zwei wichtigen Kontrollpunkte der „Luftgüte“ an der Autobahn außer Gefecht. Dies gerade zu einem Zeitpunkt, an dem der enorme Güter- und PKW-Verkehr das Aufkommen an Stickoxiden massiv in die Höhe treibt.
Bereits seit 2010 wurden in Schrambach jährlich rund 60 Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte gemessen, weit mehr, als die EU-Norm gestattet. Die tristen Folgen für Tausende Anwohner sind sattsam bekannt: Hohe Gesundheitsrisiken, vor allem Bluthochdruck, Kreislauf- und Atemwegerkrankungen, besonders bei Kindern. Wenn nun auch noch eine wichtige Kontrollmöglichkeit entfällt, so gerät die Situation völlig aus dem Blick, was aktuell, auf dem Höhepunkt des „Dieselgate“ und des skandalösen Verdachts der Kartellbildung der Autoindustrie, besonders bedauerlich, wenn nicht erschreckend ist.
Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Seit wann und aus welchen Gründen ist die Luftmessstation Schrambach außer Betrieb?
  2. Bis wann und an welchem Standort wird eine alternative Messstation errichtet?
  3. Wie hoch lag die Zahl der Überschreitungen in Schrambach 2016 und in Neumarkt 2016, im ersten Halbjahr 2017?
  4. Bis wann ist wegen der anhaltenden Überschreitungen mit einem EU-Verfahren zu rechnen?
  5. Gibt es in den römischen Ministerien in der Frage allfälliger und notwendiger Maßnahmen inzwischen Entgegenkommen oder anderweitige Signale?

Bozen, 3.08. 2017
MdL
Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Gesundheitsstudie der Landesregierung ist mehr Placebo als themengerechtes Forschungsergebnis

Foto von der Umweltschutzgruppe Vinschgau http://umweltvinschgau.wordpress.com/


Die gestern mit beachtlichem Echo und der Präsenz von LR Schuler und Stocker vorgestellte Studie zur Auswirkung von Pflanzenschutzmitteln auf die menschliche Gesundheit beeindruckt mehr durch verfehlte Themenwahl und Verspätung als durch zielgerechte Seriosität.
Die Studie, vor exakt vier Jahren im Juli 2013 in Auftrag gegeben, vergleicht 31 Gemeinden mit „hoher landwirtschaftlicher Nutzung“ mit 54 Gemeinden mit „niederer landwirtschaftlicher Nutzung“.
Schon diese Unterscheidung ist problematisch genug:  „Intensive landwirtschaftliche Nutzung“ wird nur klassischen Obstbaugemeinden zugeschrieben, während Gemeinden mit intensiver Rinderhaltung und entsprechenden Kollateraleffekten von Gülle und Nitraten wie Sterzing, Sand in Taufers, Pfitsch und andere in die niedrige Klasse eingereiht werden – Geringe Intensität? Von wegen!
Entsprechend grobschlächtig sind auch die Resultate: Alle Krebserkrankungen vom Gehirn bis zum Knochenmark wirft die Untersuchung in einer Rubrik „Tumorerkrankungen“ zusammen. Dagegen weist die vorliegende Präsentation jene Krankheitsbilder nicht aus, deren Häufung auf die Wirkung von Pestiziden hindeutet: z. B. Magen, Niere, Knochenmark. Die mit dem Vorschlaghammer gebildete Kategorie „Tumorerkrankungen“ ist viel zu grobmaschig, um die durch Pestizide verursachten speziellen Tumorarten aufzuweisen. Damit werden die Unterschiede zwischen den Gebieten hoffnungslos eingeebnet. Auch wegen des knapp bemessenen Untersuchungszeitraums 2003-2010 können Langzeitfolgen nicht bewertet werden, wie auch Krebsforscherin Gentilini sofort bemängelt hat.
Dass solcherart „Keine relevanten Unterschiede“ zwischen den Gebieten auftreten, ist leicht absehbar. Zudem sind die Überlagerungen mit den Auswirkungen von Luftemissionen, die in Gebieten mit „geringer landwirtschaftlicher Nutzung“ wie Brenner, Bruneck, Freienfeld, Toblach, St. Ulrich, Welsberg, Sterzing auftreten können, gleichfalls unberücksichtigt.
In der vorgestellten Form sorgt die Studie nur für oberflächliche Entwarnung und setzt sich auch mit den zahlreich vorhandenen Forschungen über den Zusammenhang von Pestiziden und Krankheit offenbar kaum, wenn nicht gar nicht auseinander.
Sie ist mehr Beschwichtigung als wirkliche Aufklärung, die Placebowirkung wird durch den Hinweis auf die niedrigen Alzheimer-, Demenz- und Parkinsonquoten in Gebieten mit „intensiver landwirtschaftlicher Nutzung“ noch weiter verstärkt.
Die vorgestellten Ergebnisse sind eher Beruhigungspillen als analytisch überzeugende Resultate, für deren Bewertung wir Einblick in die gesamte Studie verlangen.
2.8.2017
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

In diesen Tagen diskutiert Südtirol über die unverhältnismäßige, weit über das Ziel hinaus schießende Maßnahme der Regierung, 12 Pflichtimpfungen mit drakonischen Strafen für Nichteinhaltung einzuführen. Wir Südtiroler Grüne sind immer schon für die informierte und verantwortungsvolle Wahlfreiheit der Eltern in Sachen Impfungen eingetreten und verfolgen auch in diesen Tagen besorgt und einigermaßen konsterniert die Nachrichten aus Rom.
Entschieden werden wir uns, zusammen mit vielen empörten Eltern und auch ÄrztInnen, gegen diese Übertölpelung zur Wehr setzen. Das Recht auf Bildung darf nicht gegen das Recht auf Gesundheit ausgespielt werden. Und auf gar keinen Fall geht es an, dass die Gesundheit unserer Kinder als Verhandlungsmasse in den politischen Machtkämpfen missbraucht wird.
Bozen, 24. Mai 2017
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba
Im Anschluss der Stand der Dinge im Parlament, aufgezeichnet von Florian Kronbichler.
Den Anfängen muss gewehrt werden, und Mobilisierung ist nie falsch. Mit der Ankündigung, die Impfpflicht zu verschärfen, auszuweiten und mit drastischen Sanktionen zu befeuern, hat die italienische Regierung Panik unter der Bevölkerung verbreitet. Das allein war schon unverantwortlich. Ein zwingender Anlass dazu war nicht erkennbar. Zu dem hochsensiblen Problem, gleich wie zu dem Umgang der Regierung damit, gibt es zudem keine sichere Information. Was man weiß, ist, dass die Regierung ein Dekret erlassen hat, und was Regierungschef Gentiloni und Gesundheitsministerin auf einer Pressekonferenz dazu gesagt haben.
Der Rest ist Medienspekulation. Schwarz auf weiß lag das Dekret bis Dienstag dieser Woche nicht vor. Nicht einmal dem Parlament. Es entspricht jener Unart, wie die Regierung nach dem Vorbild von Gentilonis Vorgänger und Strippenzieher Renzi vorgeht: ankündigen, Krawall machen und die Fakten erst liefern, je nachdem, wie der Widerhall auf die Ankündigung ausfiel.
Impfung und Impfpflicht sind ein so heikles Thema, dass es die Regierung zumindest auf wissenschaftlicher Grundlage und anhand sicherer Daten behandeln sollte. Im konkreten Fall geschieht das nachweislich nicht. Eine Parlamentarier-Abordnung sprach gestern, Dienstag um Auskunft in der staatlichen Pharma-Agentur Aifa, ihrem Präsident Vella und Generaldirektor Melazzini vor. Diese erklärten, zuverlässige Daten über gemeldete Impfschäden und Gegenindikationen „aus technischen Gründen“ nicht vorliegen zu haben und solche erst gegen Mitte Juni liefern zu können.
Der Umstand ist schwerwiegend. Er bedeutet, dass das Parlament sowieso nicht, aber nicht einmal die Regierung und ihr Gesundheitsministerium zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Impf-Dekrets sichere Informationen über die herrschenden Verhältnisse hatte. Sie hat somit nicht nur undemokratisch, sondern auch inkompetent die Anzahl der Pflichtimpfungen erhöht, die Freiheit in der Wahl der Heilmittel eingeschränkt und schwer ins Elternrecht eingegriffen.
Der genaue Wortlaut des Impfdekrets der Regierung ist dem Parlament für diesen Freitag versprochen. Es ist anzunehmen und zu hoffen, dass der Proteststurm, der bereits auf die Ankündigung hin aufgebrandet ist, in der dann veröffentlichten Verfügung erkennbar Niederschlag gefunden hat. Den Rest muss das Parlament liefern.
Rom, 23. Mai 2017
Florian Kronbichler

Offensive gegen Herbizide auf Landes- und Gemeindeebene

Die Grünen legen einen Landesgesetzentwurf und einen Musterbeschlussantrag für GemeindevertreterInnen vor, um die Verwendung von Herbiziden einzuschränken.
Es ist schon mancherorts zu Konflikten gekommen. BürgerInnen sehen zunehmend die Verwendung von chemischen Herbiziden in ihren Dörfern und Städten mit Besorgnis und möchten davor geschützt werden. Andererseits erlaubt die derzeitige Rechtslage die Verwendung von chemischen Herbiziden in den Ortskernen. Das Naturschutzgesetz (LG vom 12. Mai 2010, Nr. 6) verbietet Unkrautbekämpfungsmittel einzig für „Vegetationsdecken jeglicher Art (…), insbesondere Hecken, Flurgehölze, Bäume und Vegetationsdecken im Bereich von Feldrainen und Dämmen sowie Böschungen von Straßen, Bahnlinien, Fließgewässern und Gräben“. Entsprechend wird den Gräsern und Kräutern landauf landab mit chemischen Herbiziden zu Leibe gerückt.
In den letzten Jahren hat sich jedoch über die Bestandteile der verwendeten Herbizide eine größere Debatte entwickelt. Studien, die die Schädlichkeit der Herbizide für Flora, Fauna und für den Menschen bescheinigen, finden zunehmend Gehör.
Der am häufigsten verwendete Bestandteil in Herbiziden ist Glyphosat. In Südtirol wurden im Jahr 2012 gut 11.000 Liter flüssiges und 11 Kilogramm festes Glyphosat verkauft. Es ist Bestandteil des beliebten „Unkrautvernichtungsklassikers“ Roundup. Allein im Südtiroler Straßendienst werden jährlich 1500 Liter davon eingesetzt, wie aus der Antwort auf unsere entsprechende Landtagsanfrage hervorgeht.
Dabei wurde Glyphosat von der IARC (Internationale Krebsforschungsagentur) als wahrscheinlich krebserregend eingestuft. Auch wenn Auswirkungen und langfristige Folgen des Herbizideinsatzes nicht gänzlich geklärt sind, so sind viele Menschen europaweit in Sorge über die Gefahren für Lebewesen, die biologische Vielfalt und ihre eigene Gesundheit. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union konnten sich jedoch bisher nicht zu einem einheitlichen Verbot von Glyphosat durchringen. Im Jahr 2016 stimmten von 28 Mitgliedsstaaten 19 für eine Verlängerung, sieben enthielten sich, Frankreich und Malta stimmten dagegen. Der Ball ging zurück an die Europäische Kommission, die eine Verlängerung der Zulassung um 18 Monate veranlasst hat. Die Verhandlungen beginnen nun wieder von vorne. Am 17. Mai 2017 hat die Kommission den Mitgliedsstaaten vorgeschlagen, Glyphosat für weitere zehn Jahr zuzulassen. Den Staaten wird freigestellt, ein Verbot zu erlassen. Die Kommission beruft sich auf Studien, die Glyphosat als nicht krebserregend, nicht genverändernd und nicht gefährlich für die Fortpflanzung einstufen.
Erste Reaktionen der Glyphosat-GegnerInnen fielen hart aus und das vollkommen zu Recht. Während die Verhandlungen vollkommen intransparent unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden, sammelt seit Anfang 2017 eine Europäische BürgerInneninitiative Unterschriften gegen Glyphosat, um ein endgültiges Verbot des Herbizids zu erreichen. Nach nur vier Monaten hat die Initiative bereits in acht Ländern 750.000 der notwendigen 1 Millionen Unterschriften gesammelt. Jede Unterschrift ist eine Stimme gegen das Unkrautbekämpfungsmittel und zeigt, dass es den europäischen Bürgerinnen und Bürgern ernst ist. Sie verweisen auf das Vorsorgeprinzip der Europäischen Union. Es gebietet bei fehlender Gewissheit über möglicherweise schädliche (Langzeit-)Auswirkungen für Mensch und Umwelt vorbeugend zu handeln, damit eventuelle Schäden gar nicht erst eintreten können.
Unabhängig von den Entscheidungen auf EU-Ebene aber können Gemeinden aktiv werden und sich für einen schonenderen Umgang mit dem Straßenunkraut einsetzen. Denn meistens wird die Chemiekeule gegen Gras, Moos, Kräuter, usw., die aus Asphalt und Pflaster sprießen, aus ästhetischen Gründen geschwungen. Für ein wenig „Entkrautung“ mit dem Ziel einer „gepflegten“ grauen Pflaster- oder Asphaltfläche die Verunreinigung von Grundwasser, das Sterben von Lebewesen oder die menschliche Gesundheit aufs Spiel zu setzen, erscheint keinesfalls angemessen.
Anders als oft angenommen, ist der Wildwuchs nicht für Schäden in den Bodenbelägen verantwortlich. Vielmehr sprießt das Grün im bereits beschädigten Belag, in dem sich nährstoffreiche Sedimente ablagern können, einfach besser.
Außer Frage steht die Tatsache, dass Sicherheit Vorrang hat: Dementsprechend dürfen Wege nicht rutschig und komplett uneben sein; Regenwasser muss ablaufen können. Um notwendige Maßnahmen durchzuführen, müssen jedoch nicht chemische Mittel zum Einsatz kommen.
Eine Vielzahl an schonenderen Möglichkeiten der Unkrautbeseitigung steht zur Verfügung. Diese thermischen und mechanischen Methoden wurden in Südtirol bereits erfolgreich getestet: Sie reichen vom Bürsten über das Mähen, Jäten, Abschaben bis hin zum Einsatz von Hochdruckreinigern, Abflammgeräten und den Einsatz von Heißwasserdampf. Die Gemeinde Bozen etwa verzichtet seit 2016 auf das Ausbringen von chemischen Herbiziden.
Um vorbeugende und bekämpfende Maßnahmen durchführen und die notwendige Arbeitskraft dafür bereit stellen zu können, hat sich zum Beispiel die Anstellung von PraktikantInnen, die Ausschreibung von Sommerjobs oder der Freiwilligeneinsatz von Flüchtlingen als gute Option erwiesen.
Diese guten Lösungen brauchen rechtliche und politische Anschubser. Die grüne Landtagsfraktion legt hierzu zwei Initiativen vor, nämlich einen Landesgesetzentwurf (LGE Nr. 120/17) und die Vorlage für einen Beschlussantrag, der von GemeinderätInnen übernommen und in der eigenen Gemeinde so oder in ähnlicher Form vorgelegt werden kann.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in geschlossenen Ortschaften und in unmittelbarer Umgebung von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen keine Unkrautbekämpfungsmittel ausgebracht werden dürfen. Dazu soll das Naturschutzgesetz abgeändert bzw. ergänzt werden.
Der Musterbeschlussantrag für die Gemeinden hingegen fordert den jeweiligen Gemeindeausschuss zur Beschlussfassung auf, damit

  1. auf das Ausbringen von chemischen Herbiziden auf den öffentlichen Flächen verzichtet wird.
  2. das Ausbringen von chemischen Herbiziden jedenfalls im Ortskern und in der unmittelbaren Umgebung von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen untersagt wird.
  3. die zuständigen Ämter bzw. die Gemeindebeschäftigten und die Bevölkerung über Gefahren und Alternativen von chemischen Unkrautbekämpfungsmitteln informiert werden.

Wir hoffen damit einen Beitrag zu einem gesünderen, umweltfreundlicheren und den Bedürfnissen der BürgerInnen entgegenkommenden Südtirol zu leisten. Der Landesgesetzentwurf wird am kommenden Mittwoch, 24.05.17, im 2. Gesetzgebungsausschuss des Landtags behandelt.
Bozen, 22. Mai 2017
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

Serata-Info-Abend
Bolzano-Bozen, Sala Comune/Gemeindesaal, Vicolo Gumer Gasse
La legge sul fine vita
Die Patientenverfügung
con/mit On. DELIA MURER e/und MINA WELBY
On. DELIA MURER, deputata „Articolo1-MDP“, è prima-firmataria della legge su „Consenso informato e Disposizioni Anticipate di Trattamento.
MINA SCHETT WELBY, sudtirolese di San Candido, paladina nazionale dell’impegno a favore dell’autodeterminazione della persona e le scelte di vita e fine vita.
Delia Murer, Parlamentarierin „Articolo1-MDP“  ist Erstunterzeichnerin des Gesetzes zur Patientenverfügung.
Mina Welby, gebürtig aus Innichen, ist bekannt wegen ihres Einsatzes für ein selbstbestimmtes Lebensende.

Moderazione/Moderation Dep./Abg. Florian Kronbichler