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Diese Pandemie stellt uns nicht nur vor große soziale und wirtschaftliche Herausforderungen, sondern wirft zunehmend auch ethische Probleme auf. Fragen wie etwa die Impf- und Testpflicht, oder nun der sogenannte „Grüne Pass“ sorgen selbst innerhalb von Familien für hitzige kontroverse Diskussionen.

In der nach einem Jahr Covid-19 durch wiederholte Lockdowns, Hoffnungslosigkeit, Zukunftsängste und mediale Konflikte aufgeheizten Stimmung scheint eine sachliche, auf gegenseitigem Respekt und Rücksicht gegründete Diskussion über diese Themen immer schwerer zu werden.

Verschärft wird diese Situation durch die eigenmächtigen und teils sogar autoritären Entscheidungen der Politik, welche am Beginn der Pandemie möglicherweise unvermeidbar waren, aber heute – ein Jahr später – durchaus kritisch hinterfragt werden sollen und müssen.

Für uns Verdi Grüne Vërc ist es von zentraler Bedeutung, dass Werte wie Konsens, Partizipation und Solidarität wieder zu unveränderbaren Fundamenten der politischen Entscheidungsfindung gemacht werden. Nur durch eine Versachlichung der Diskussion können praktikable und lösungsorientierte Ansätze erarbeitet werden, welche von der Gesellschaft als Ganzes geteilt werden und somit auch zum Erfolg im Kampf gegen die Pandemie führen können.

Unsere Stellungnahmen zu drei aktuellen Debatten:

Impfpflicht für Gesundheitspersonal:

Wie notwendig eine offene Diskussion ist, zeigt die von der italienischen Regierung überhastet eingeführte Impfpflicht für das Sanitätspersonal. Vor einem Jahr erhielt das Sanitätspersonal, welches ohne Rücksicht auf die eigene Gesundheit seit Anbeginn dieser Pandemie Übermenschliches geleistet hat, von der Bevölkerung den gebührenden Beifall.

Urlaube wurden gestrichen, unzählige Überstunden waren zu leisten – unter Arbeitsbedingungen, welche wir uns alle nicht vorstellen können. Die in Sanität und sozialen Einrichtungen Arbeitenden haben (bis jetzt) durchgehalten und dabei erhebliche psychologische Belastungen ertragen. Sie waren da für unsere Angehörigen und haben ihre Hand gehalten, damit sie nicht einsam und allein sterben mussten.

Sie sind Heldinnen und Helden des Alltages, welche zu Recht Wertschätzung für ihre Berufe einfordern.

Eigentlich müssten jetzt Prämien und Entlastung folgen. Indessen bewegt sich die Regierung Draghi in die gegenteilige Richtung. Wer sich nicht impfen lässt, wird ohne Einkommen suspendiert werden. Die Folgen solcher Suspendierungen für die Betreuungssicherheit – insbesondere im Pflegebereich – wurden offensichtlich überhaupt nicht berücksichtigt, aber auch ethisch-wissenschaftliche Überlegungen wurden kommentarlos vom Tisch gewischt.

Eine Impfentscheidung sollte, wenn möglich, immer freiwillig erfolgen und eine Impfpflicht ist daher ethisch nur vertretbar, wenn sie sich auf klare und eindeutige wissenschaftliche Notwendigkeiten stützen kann.

Genau dies ist bisher aber nicht der Fall. Die bisherigen wissenschaftlichen Studien belegen nur, dass eine Impfung schwere und tödliche Verläufe meist verhindern kann. Es ist aber nicht abschließend geklärt, dass eine Impfung auch dafür sorgt, dass die geimpfte Person niemanden mehr anstecken kann – dies gilt insbesondere für die nun vermehrt auftretenden Mutanten. Solange dies so ist, verhindert nach wie vor nur die Einhaltung aller Hygienemaßnahmen in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine mögliche Infektion. Das ist insbesondere zum Schutz von Menschen, die nicht geimpft werden können, unerlässlich.

Genau diese fehlende wissenschaftliche Evidenz, dass eine Impfung verlässlich vor einer Weitergabe des Virus schützt, ist der Grund, weshalb sich auch geimpfte Personen im Alltag weiterhin an die geltenden Regeln halten müssen. Warum das für das Personal im Gesundheitswesen nun nicht mehr gelten soll, bleibt ein Geheimnis.

Und auch wenn dieser Beweis eines vollständigen Schutzes vor einer Weitergabe des Virus erbracht ist, sollte eine Impfpflicht nur jene Bereiche betreffen, wo es um die Versorgung von Patient:innen geht, die man eben nicht anders schützen kann, als dass die Menschen, die sie versorgen, geimpft sind.

Wie allen Bürger:innen, so sollte man dem Personal im Gesundheitsbereich zugestehen, dass man sich schlicht vor einer medizinischen Behandlung fürchtet. Viele sind durch die Berichte über aufgetretene Nebenwirkungen verunsichert und diese Unsicherheit muss anerkannt werden. Wenn noch dazu nicht einmal der zu verabreichende Impfstoff frei gewählt werden kann, finden wir eine Impfpflicht einen zu massiven Eingriff in die Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten.

Und schließlich sollte auch ein weiterer Punkt bei der Diskussion um eine Impfpflicht nicht außer Acht gelassen werden: wissenschaftliche Studien haben nachgewiesen, dass die Einführung einer Pflichtimpfung immer zu einem Rückgang von freiwilligen Impfungen führt. Die ganze Diskussion wirkt sich also nachteilig auf die Impfbereitschaft der Gesamtbevölkerung aus. Somit funktioniert der Impfzwang auch nicht als gesundheitspolitische Strategie.

Wir vermissen in dieser Sache den beherzten Einsatz der Landesregierung gegenüber der Regierung Draghi. In anderen Bereichen hat man sich stets lautstark bemerkbar gemacht und wirkungsvoll protestiert. In dieser Sache war der Widerspruch lau und leise. Das schafft Druck auf das Personal und wird die Situation nur noch weiter verschlimmern.

Nasenflügeltests:

Auch die Einführung der verpflichtenden Nasenflügltests an Schulen zeigt, wie ein Verlassen der sachlichen Diskussionsebene nur zu einer Verschärfung von Konflikten und nicht zu tragfähigen Lösungen beiträgt. Es ist an sich ein sinnvolles Pilotprojekt, um eine Öffnung von Schulen in Präsenzunterricht zu ermöglichen und wir alle wissen, wie belastend geschlossene Schulen für Kinder und Jugendliche waren.

Aber eben weil es sich um ein Pilotprojekt handelt, hätten Kinder, deren Eltern sich gegen diese Tests ausgesprochen haben, nicht vom Schulbesuch ausgeschlossen werden dürfen. Der Schulbesuch ist ein verfassungsmäßiges Grundrecht und der Anspruch auf dieses Recht kann nur bei Vorliegen klarer Belege für dessen Notwendigkeit eingeschränkt werden. Nun ist es aber bei Weiten nicht so, dass ein negativer Nasenflügeltest für Sicherheit stehen würde.

Die Nasenflügeltests bzw. Antigen-Schnelltests taugen gar nicht für das Screening in Schulen, Betrieben oder gar der ganzen Bevölkerung. Denn das, was wir uns von ihnen erhoffen, können sie schlicht nicht leisten. Sie erkennen gerade einmal durchschnittlich 58 Prozent der symptomlos Infizierten, ergab unlängst eine Übersichtsstudie der unabhängigen internationalen Cochrane Collaboration, die Studien zu gängigen Schnelltests analysiert hat. Aber auch dieser Wert wird nur bei professioneller Probenentnahme erreicht. Und: bei Erwachsenen.

Michael Wagner, Mikrobiologe an der Uni Wien, welcher an der dritten Untersuchungsrunde der sogenannten Gurgelstudie an Österreichs Schulen arbeitet, schätzt, dass etwa drei Viertel der infizierten Schulkinder bis 14 Jahre bei zweiwöchentlich durchgeführten Schnelltests übersehen würden. Davon seien, so Wagner, »etwa 40 Prozent Infektiöse«.

Es ist daher mehr als fraglich, ob der Ausschluss von Kindern vom Präsenzunterricht wegen eines nicht erfolgten Nasenflügelabstriches wissenschaftlich gerechtfertigt werden kann.

Grüner Pass:

Wir verfolgen gespannt die derzeitige Diskussion um den sogenannten Grünen Pass. Er verspricht eine Rückkehr zur Normalität für jene, welche eine Impfung erhalten, die Krankheit überstanden oder einen aktuellen negativen Test vorweisen können. Das unterstützen wir.

Problematisch sehen wir im Detail die Unzuverlässigkeit und die derzeit nur partielle Zugänglichkeit zu den Schnelltests, zum anderen die fehlende Verfügbarkeit von Impfstoff. Schließlich gilt es noch zu klären, ob und wie der Pass für Menschen mit geringem Digitalisierungsgrad verwendbar ist – und welche Tests auch für Sonderfälle wie grenzüberschreitende Partnerschaften gelten oder ob damit nicht neue Problematiken entstehen.

Ein grüner Pass darf auf keinen Fall diskriminieren oder benachteiligen. Chancengerechtigkeit muss gegeben sein. Sonst werden Freiheiten zu Privilegien.

Stand: 19.04.2021

 

 

Das Contact-Tracing gilt als eine der wenigen erwiesenermaßen wirksamen Methoden zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus. In Südtirol ist die Nachverfolgung bereits Ende September zusammengebrochen. Sie konnte vom Sanitätsbetrieb nicht mehr aufrecht erhalten werden, weil zu personalaufwändig. Ende November sollte das Massenscreening Erleichterung bringen. Das Screening war von der Teilnahme her ein großer Erfolg. Allerdings wurde von Expert*innen immer wieder darauf hingewiesen, dass Massenscreenings nur unter mehreren Bedingungen wirksam sein können. Eine davon ist die sofortige Versetzung in Quarantäne nicht nur der positiv Getesteten, sondern auch der Kontaktpersonen.

Dies gilt natürlich auch für die Kontaktpersonen der von den Hausärzt*innen mit Antigentest positiv getesteten Personen. Die Regelung hierzu ist derzeit so, dass die Hausärzt*innen bei positiver Antigentestung einer Person sofort die Krankschreibung vornehmen. Es erfolgt die Meldung an den Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit und die betroffene Person kommt somit unmittelbar in Quarantäne. Die Hausärztin oder der Hausarzt ist aber nicht befugt, auch die Kontaktpersonen krank zu schreiben und sie auf demselben Weg in Quarantäne zu versetzen. Dies kann nur der Hygienedienst machen – und das dauert zu lange, derzeit 3-7 Tage. In dieser Zeit können die Kontaktpersonen unbewusst in ihrem Umfeld das Virus weiter verbreiten – zugleich können sie nicht krank geschrieben werden.

Die Nachverfolgung würde sich radikal verbessern, wenn die Hausärzt*innen hier Handlungsspielraum erhielten.

Die grüne Fraktion hat hierzu einen Antrag an die Landesregierung eingereicht, der im Zusammenhang mit dem Stabilitätsgesetz am 16.12. behandelt werden dürfte.

Die Landesregierung wird aufgefordert, den Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin die Befugnis zu erteilen, die Kontaktpersonen von Covid19-positiv-getesteten Personen direkt krank zu schreiben und dem Dienst für Hygiene zu melden, der eine automatische Quarantäne derselben verfügt. Eventuell dafür notwendige finanzielle Mittel müssen dafür bereit gestellt und die Allgemeinärzt*innen organisatorisch unterstützt werden.

 

Bozen, 06.12.2020

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Eine Delegation der Grünen hat heute einen Termin im Gesundheitsministerium in Rom. Dabei möchten sie ihre Vorstellungen für ein Südtiroler Gesundheitssystem, das die Besonderheiten unseres Landes widerspiegelt, präsentieren. Seit jeher befürworten und unterstützen die Grünen die Südtiroler Autonomie als bestmögliche Form der Verwaltung. Durch sie können Rechte, Nachhaltigkeit und Gesundheit für alle Menschen, die in unserer Provinz leben, garantiert werden. Die Mehrsprachigkeit und die Nähe zur österreichischen Grenze machen in Südtirol ad hoc-Maßnahmen bei der Personalbesetzung im medizinischen und sanitären Bereich notwendig, denn das Personal muss sich in beiden offiziellen Landessprachen verständigen können. Am späten Vormittag werden die Landtagsabgeordneten Brigitte Foppa und Hanspeter Staffler, die Parteisekretärin der Grünen, Verena Frei und der Präsident des Grünen Rates, Karl Tragust im Kabinett des Gesundheitsministers Roberto Speranza empfangen.

 

Bozen, 21.10.2019

 

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Karl Tragust

Verena Frei

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Mit den Beschlüssen der Landesregierung Nr. 62 vom 05.02.2019 und Nr. 131 vom 26.02.2019 werden die Höhe der Beiträge und Richtlinien für die Ausgabe von glutenfreien Produkten für Zöliakiebetroffene festgelegt.

In der Antwort auf unsere Anfrage Nr. 19 im April 2019 wurde uns bestätigt, dass das Inkrafttreten der neuen Regelung bis 1. Juli 2019 ausgesetzt wurde.
Dieser Zeitpunkt nähert sich und die Betroffenen sorgen sich entsprechend.

Daher richten wir folgende Frage an die Landesregierung:

  1. Wie wird die Regelung nach dem 1. Juli 2019 aussehen?

Bozen, 30.05.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. Und unserer Replik dazu.

 

Das Gutachten wurde uns allerdings auch auf Nachfrage nicht ausgehändigt. Dazu die Tageszeitung am 27.08.2019:

Grüne legen Gesetzesvorschlag für eine gesunde Landtwirtschaft vor.

 

Die Grüne Fraktion fordert Südtirol dazu auf, eine Vorreiterrolle für die Ökowende 2030 einzunehmen! Wie auch die Beraterin der UNO und Trägerin des „Alternativen Nobelpreises“ Vandana Shiva kürzlich in Mals klar zum Ausdruck brachte, muss die Ökologisierung der Landwirtschaft bis ins Jahr 2030 massiv gefördert werden. Der Rückgang an Biodiversität und viele negative Auswirkungen auf Boden, Wasser und Gesundheit der Menschen seien Ergebnisse der intensiven Landwirtschaft.

Aus diesem Grund präsentiert die Grüne Fraktion einen Gesetzentwurf, der die Entwicklung der Landwirtschaft in eine nachhaltige Richtung (Ökowende) lenken will.

Diese Ökowende soll in erster Linie bei der Ausbildung der JunglandwirtInnen beginnen: Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Fachschulen für Landwirtschaft, Hauswirtschaft und Ernährung ab dem Schuljahr 2020/2021 um den Lehrgang „Ökologischer Landbau“ zu erweitern.

Um den Umstieg auf Biolandwirtschaft und den Ausstieg aus dem chemisch-synthetischen Pestizideinsatz zu beschleunigen, beinhaltet der Gesetzesentwurf die Ausarbeitung konkreter Pläne für die Ökowende durch die Landesregierung innerhalb des Jahres 2020. Inhalt dieser Pläne sind die allmähliche Ökologisierung der Landwirtschaft und das schrittweise Verringern des Pestizid-Einsatzes.

Im Gesetzentwurf zudem enthalten ist der besondere Schutz sensibler Zonen wie Wohngebiete, Kinderspielplätze und Parkanlagen. Dieser soll in einer Weise erfolgen, dass dort keine Reste von chemisch-synthetischen Pestiziden deponiert werden können. Die geltenden Ausbringungs- und Abstandsregelungen sind völlig unzureichend und können nur durch Gemeindeverwaltungen, welche die lokale Situation gut kennen, erlassen werden. Aus diesem Grund sollte nicht das Land, sondern die Gemeinden als zuständige Behörde fungieren.

Mit diesem Gesetzesentwurf wollen wir dazu beitragen, eine gesunde Umwelt und eine hohe Lebensqualität für Südtirol zu schaffen. Denn eine gesunde Landwirtschaft muss erstrangiges Ziel einer guten Klimastrategie sein!

Bozen, 23.04.2019

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler         

Brigitte Foppa  

Riccardo Dello Sbarba

 

Ungedüngte, Seite einer Wiese mit: Schlüsselblume, Fingerkraut, Veilchen, Buschwindröschen, ecc.

 

Gedüngte Seite derselben Wiese, mit Löwenzahn.

Der Grüne Weg zur Ökowende 2030

190411_Flyer_GesundeLandwirtschaft

Der 4. Gesetzgebungsausschuss des Landtags hat heute nach langer Diskussion beschlossen, die Behandlung des Gesetzentwurfs der Grünen Fraktion nicht wie angenommen abzulehnen, sondern vorerst auszusetzen. Der Entwurf sieht die drastische Reduzierung der Flugbewegungen, die Übertragung des Flughafenbesitzes an das Land, die Einsetzung eines Einvernehmenskomitees mit den betroffenen Gemeinden und das Stopp jeglicher öffentlichen Finanzierung durch das Land vor.
Auch die KollegInnen der SVP und die Opposition teilten die wichtigsten Punkte, nämlich:

  1. 1. dass die Volksbefragung von 2016 nicht nur ein NEIN zur öffentlichen Finanzierung war, sondern die Ablehnung des gesamten Entwicklungsplanes des Landeshauptmanns, mit Verlängerung der Landebahn. Und dass es nun zu verhindern gilt, dass dieser damals abgelehnte Entwicklungsplan von den Privaten umgesetzt wird;
  2. 2. dass es jetzt folglich ein Gesetz braucht, mit dem das Land festsetzt, was die künftige private Führung mit dem Flughafen machen darf und was nicht;
  3. 3. dass sich das Land nicht die Gelegenheit entgehen lassen darf, den Besitz des Flughafens vom Staat zu übernehmen (wie vom DPR DPR n. 201/2015 vorgesehen).

Diese Punkte waren übrigens auch im Gutachten des Rates der Gemeinden aufgelistet.
Dank dieser Übereinstimmung zu den wichtigsten Teilen des Entwurfs hat der Gesetzgebungsausschuss beschlossen, in den nächsten Wochen noch Klärungen vorzunehmen und möglicherweise zu einem Gesetz zu kommen, das von breiten Teilen des Landtags geteilt wird.
Wir Grünen sind sehr zufrieden mit der Aussicht, dass die Volksbefragung von 2016 und der Willen der Bevölkerung ernst genommen wird – wie es sein sollte.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Mit den Beschlüssen der Landesregierung Nr. 62 vom 05.02.2019 und Nr. 131 vom 26.02.2019 werden die Höhe der Beiträge und Richtlinien für die Ausgabe von glutenfreien Produkten für Zöliakiebetroffene festgelegt. Hierbei wurde auch beschlossen, dass nur Produkte von den Verkaufsstellen ausgegeben werden dürfen, welche im staatlichen Register eingetragen sind UND über ein entfernbares Etikett mit Strichcode verfügen.

Da letzteres nur für Südtirol gilt, wird sich die Konsumfreiheit für Zöliakiekranke in unserem Land drastisch verringern.

Denn viele Produkte, die derzeit gekauft werden können, haben dieses Etikett nicht. Kleinere lokale Produzenten werden nicht den Aufwand für die neue Etikettierung auf sich nehmen. Große Hersteller hingegen (z.B. Barilla) werden es nicht tun, weil es sich für sie gar nicht lohnt, für den kleinen Südtiroler Markt eine eigene Etikettierung zu veranlassen.

Außerdem zeichnet sich ab, dass auf die Geschäfte, die glutenfreie Produkte verkaufen, ein neuer operativer Aufwand und Kostenaufwand auf die Geschäfte hinzukommen wird, weshalb diese an einem Verkauf nicht mehr interessiert sind und sich die Verkäufe in Apotheken verlagern. Dort wiederum sind die Produkte durchschnittlich um 13 % teurer als in Geschäften.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Warum hat man sich diese Erschwernis der Etikettierung ausgedacht und wer ist dafür zuständig?
  2. Haben sich die Zuständigen mit Herstellern und Geschäften im Vorfeld abgesprochen?
  3. Warum steht im Schreiben des Sanitätsbetriebes an die Betroffenen vom 19.3.2019 nichts von der Etikettierung geschrieben?
  4. Welche Betriebe in Südtirol haben bereits die Etikettierung? Gab es Absprachen mit diesen Betrieben?
  5. Warum macht man es nicht wie im Trentino, wo man einfach mit Kassazettel abrechnen kann?
  6. Ist die beschlossene Vorgangsweise für die Landesregierung im Sinne der Betroffenen? Wird sich am Beschluss noch etwas ändern?

Bozen, 02.04.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. 

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Mit den Beschlüssen der Landesregierung Nr. 62 vom 05.02.2019 und Nr. 131 vom 26.02.2019 werden die Höhe der Beiträge und Richtlinien für die Ausgabe von glutenfreien Produkten für Zöliakiebetroffene festgelegt.

Bisher galt, für Männer und Frauen gleichermaßen:

Alter Männer und Frauen
6 ms – 1 Jahr 45
1-3,5 62
3,5-10 94
Über 10 140

Künftig ist eine andere Staffelung vorgesehen und für Männer und Frauen vorgesehen (entsprechend der Absurdität wurde diese Regelung breit kritisiert!):

Alter Männer Frauen
6 ms – 5 Jahre 56 56
6-9 70 70
10-13 100 90
14-17 124 99
18-59 110 90
Über 60 89 75

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Warum hat man eine neue Staffelung vorgesehen?
  2. Welche Formel wurde für die Berechnung verwendet?
  3. Warum hat man sich für abstrakte Alters- und Geschlechtercluster entschieden? Wäre nicht, wenn schon, eine Staffelung nach Körpergewicht oder BMI sinnvoll?
  4. Von wie vielen Zöliakiekranken im Land wird bei der Berechnung ausgegangen?
  5. Warum hat man die Beiträge insgesamt reduziert?
  6. Welche Einsparung soll damit bewirkt werden?

Bozen, 02.04.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung herunterladen werden.

Die von der Landesregierung beschlossene Kürzung der monatliche Beiträge für den Kauf von glutenfreien Produkten für die rund 1.600 Zöliakie-Patienten in unserem Land ist nicht nachvollziehbar. Vor allem die zweifache Kürzung bei weiblichen Zöliakie-Patienten ist schlicht inakzeptabel.
Die Benachteiligungen von Frauen und Mädchen ist umso fragwürdiger, als ja auch bei Medikamenten nicht berücksichtigt wird, dass Frauen meist weniger wiegen als Männer. Es geht nicht an, dass die Körperstruktur von Frauen nur dann ins Gewicht fällt, wenn man daran sparen kann!
Mögen die staatlichen Bestimmungen auch geringere Beiträge vorsehen, so muss dennoch den hohen Lebenshaltungskosten in Südtirol Rechnung getragen werden.
Die Landtagsfraktion der Verdi Grüne Vërc stellt sich entschieden gegen diese Sparmaßnahmen auf Kosten kranker Mitbürger*Innen und fordert die Landesregierung auf, den gefassten Beschluss zu widerrufen.

Bozen, 18.03.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Zorn und Ärger sind keine guten Ratgeber! Anstatt den Überbringer schlechter Nachrichten wie das Umweltinstitut München in Misskredit zu bringen, sollte die Südtiroler Landwirtschaftspolitik endlich die negativen Auswirkungen von chemisch-synthetischen Pestiziden auf Umwelt und Gesundheit der Menschen ernst nehmen.

Seit Jahren zeigen Messdaten, dass chemisch-synthetische Pestizide weit über die eigentlichen Zielgrundstücke hinaus auffindbar sind. So wurden südtirolweit auf Kinderspielplätzen, auf Bioflächen oder in Wohngebieten Pestizid-Cocktails gemessen, die dort nichts verloren haben.

Das Bienensterben, der gravierende Rückgang von Schmetterlingen und Hummeln sind in Südtirol eindeutige Hinweise für einen ökologischen Konflikt, der zwischen der industriellen Landwirtschaft, Tourismus und Wohnen zu eskalieren droht.

Daher ist Südtirol gut beraten, sich mit voller Kraft auf die Ökowende 2030 zu konzentrieren und alle Maßnahmen zu treffen, den exzessiven Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden einzuschränken und schrittweise bis zum Jahr 2030 aus der Pestizid-Wirtschaft auszusteigen.

Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

BZ, 8.3.2019