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Der Fall des Smarthotel Saslong in St. Christina ist landesweit bekannt: Bis heute hat der Eigentümer des „Saslong“ Bausünden und raumordnerische Vergehen in Serie vollführt. Die schamlosen Verstöße gegen rechtliche Normen seien hier nur in kleiner Auswahl wiederholt:

  1. Bis heute werden öffentliche Parkplätze widerrechtlich für den Hotelbetrieb benützt.
  2. Sechs Räume wurden nur als „statische Hohlräume“ ausgewiesen, aber bei Bedarf ab 2010 widerrechtlich an Gäste vermietet; trotz später, erst 2016 erlassener Abbruchverfügung der Gemeinde.
  3. Das Raumvolumen des Hotels ist um mindestens 1000 Kubikmeter überzogen, auch die überhöhte Bruttogeschossfläche wurde erst durch späte Neuklassifizierung (am 5. 8. 2015) des Hotels und Einstufung als Drei-Sterne-Betrieb unzureichend saniert.
  4. Die Gebäudehöhe ist um mindestens einen Meter zu hoch.

Die frühere, bis 2015 amtierende Gemeindeverwaltung hat dem Besitzer jede denkbare Möglichkeit der Sanierung eingeräumt und äußerst nachsichtige Kontrollen durchgeführt.
Der neue BM Moritz Demetz hatte ab 2015 versucht, mit einem Teil der Mehrheit dem Eigentümer mit einer Tourismuszone von 20 Betten „Goldene Brücken“ zu bauen, um dessen Unternehmen rechtlich zu sanieren. All dies, obwohl die Staatsanwaltschaft inzwischen Anklage erhoben hatte und der Rechnungshof nach einer Eingabe der Grünen wegen Schaden des öffentlichen Interesses einschreiten will. Die Zone wurde erst im August 2016 von der Landesregierung gestoppt; kurz zuvor hatte der Bürgermeister behauptet, alles sei in bester Ordnung.
Das drohende Gerichtsverfahren hat dann schließlich die Gemeinde nach langem Zögern dazu veranlasst, eine Abbruchverfügung für die widerrechtlichen Zimmer zu verhängen. Sie wurde aber lange ignoriert, während die nicht zugelassenen Zimmer, die eigentlich „statische Hohlräume“ bilden sollen, kaltschnäuzig weiter vermietet wurden.
Nun endlich hat das Verwaltungsgericht Bozen mit gestrigem Urteil die bislang aufgrund von Eingaben des Besitzers aufgeschobene Abbruchverfügung der Gemeinde für rechtens erklärt, für die sich auch die mutigen Nachbarn des „Smarthotels“ massiv mit rechtlichen Mitteln eingesetzt hatten. Der beklagte Hotelbesitzer hat jedoch bereits vorher die Unhaltbarkeit seiner Position endlich erkannt und will den Abbruch vornehmen.
Ein viel zu später Schritt, nachdem er die völlig zu Unrecht errichteten und verheimlichten Zimmer jahrelang, auch mit Billigung der Gemeinde, vermietet hatte.
• Der Fall des „Saslong“ in St. Christina ist kein örtliches Thema. Vielmehr geht es dabei um die grundsätzliche Frage, ob rechtsstaatliche Grundsätze überhaupt noch Geltung haben.
• Der Fall wiegt auch deshalb besonders schwer, da der Eigentümer Präsident des örtlichen Tourismusvereins ist: Sein Vorgehen ist von verheerender Vorbildwirkung und ein Imageschaden für das Grödner Gastgewerbe.
• Ein Großteil der Bürgerschaft von St. Christina war über die lange chronische Willfährigkeit der Gemeinde zu recht empört.
Mit dem Abbruch und dem Urteil des Verwaltungsgerichts ist ein kleiner Teil der erschreckenden Bauvergehen rund um das Smarthotel geahndet. Nun sind Schritt für Schritt die weiteren Vergehen zu beseitigen.
Der Schaden, den die Rechtsstaatlichkeit, aber auch die Glaubwürdigkeit der Gemeinde erlitten haben, lässt sich freilich nicht mehr ungeschehen machen.
27.06.2016
Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba
Urteil:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2017/06/sentenza-209-2017.pdf“]

Neuerungen bringen vor allem weniger Rechte für MigrantInnen und weniger Garantien für VerbraucherInnen beim Kauf Gentechnik-freier Produkte.
Das Omnibusgesetz (LGE Nr. 125/17) ist ein weiteres Beispiel dafür, wie Gesetze nicht geschrieben werden sollten. Vor einem Jahr, als der vorhergehende Omnibus-Gesetzentwurf behandelt wurde, hatte die Grüne Fraktion den Wunsch geäußert, es möge das letzte Gesetz dieser Art sein. Der vorliegende Gesetzentwurf macht einmal mehr diese Hoffnung zunichte und gibt auch für die Zukunft Anlass zu Pessimismus.
Verschiedenste Themenbereiche, die teilweise von besonderer Bedeutung sind, wie Soziales und Umwelt, sind von den Änderungen betroffen. Vor allem für MigrantInnen und VerbraucherInnen bringen die Neuerungen negative Auswirkungen mit sich.
Keine Gnade bei der Vergabe von Beihilfen an MigrantInnen
Mit Artikel 18 wird das Landesintegrationsgesetz abgeändert. Demnach werden künftig wirtschaftliche und soziale Hilfeleistungen nur dann gewährt, wenn nicht nur der Antragsteller/die Antragstellerin, sondern sogar auch die gesamte Kernfamilie Bereitschaft zur Integration zeigt. Wenn die betroffenen Personen „geringe oder gar keine Bereitschaft“ zeigen, werden ihnen einige Beihilfen sozialer und wirtschaftlicher Natur, „die über die Kernleistungen hinausgehen“, nicht gewährt.
Es wird aber weder geklärt, was unter den „Maßnahmen zur Förderung der Integration“ verstanden wird, noch welche Hilfeleistungen auf der Grundlage der Integrationsbereitschaft gewährt oder verweigert werden sollen. Bezieht sich die Regelung vielleicht auf das Familiengeld oder doch auf das Wohngeld? Doch diese Leistungen sind für viele Familien unentbehrlich, um nicht in Armut zu leben. Ist eine solche Regelung, die eine Ungleichbehandlung von Menschen in der gleichen Situation vorsieht, überhaupt verfassungsmäßig? Die Betroffenen werden im Unklaren gelassen, obwohl diese Änderung einen massiven Eingriff in das Leben tausender MigrantInnen bedeuten würde. Artikel 18 führt daher zu einer schwerwiegenden Rechtsunsicherheit und stellt einen völligen Blankoscheck für die Landesregierung dar.
Außerdem wenden sich diese Maßnahmen vor allem an MigrantInnen, die bereits seit Jahren bei und mit uns leben. Müssen sie ihre Integrationsbereitschaft ein weiteres Mal beweisen? Überdies wurde dem Landesbeirat für Integration die Passage nicht zur Beurteilung vorgelegt, obwohl er von Rechts wegen dafür zuständig wäre. Bevor die Landesregierung anderen eine Integrationsprüfung auferlegt, sollte sie zuerst selbst ihre Hausaufgaben machen. So wurde beispielsweise die im Landesintegrationsgesetz vorgesehene Antidiskriminierungsstelle nie eingerichtet, auch sind keine Initiativen von Seiten des Landes bekannt, die sich gegen die Diskriminierung eingewanderter Personen, z.B. im Bereich der Arbeits- und Wohnungssuche, einsetzen.
Menschen mit Zwangsmaßnahmen zu belegen oder sie gar durch die Streichung grundlegender Leistungen in die Verarmung zu treiben, ist wahrlich keine Handreichung zur Integration. Sie gelingt nur, wenn sie aktiv mit viel Vertrauen und Motivation von der eingewanderten Person ausgeht.
Weniger Garantien für Gentechnik-freie Produkte
Weitere Verschlechterungen ergeben sich durch Artikel 12 und 14, die das Landesgesetz zur Anerkennung und Kennzeichnung Gentechnik-freier Produkte betreffen. Was als Entbürokratisierung verkauft wird, stellt sich bei genauer Betrachtung als Rechtsunsicherheit für die VerbraucherInnen heraus.
Für die Kennzeichnung der Produkte und die Führung des Registers wird allein die Landesagentur für Umwelt zuständig sein. Das vorherige Komitee, in dem auch VerbraucherInnenverbände vertreten waren, wird abgeschafft. Eben diese Vereine wurden nicht einmal zum Gesetz angehört. In Zukunft brauchen sich HerstellerInnen für die Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“ nicht mehr um ein Ansuchen zu kümmern, eine einfache Meldung reicht aus. Überprüfungen können also nur im Nachhinein durch Kontrollen erfolgen, deren Häufigkeit wird aber im Gesetz nicht festgelegt. Mindest- und Höchstausmaß der Sanktionen werden ausgeweitet, der Ermessensspielraum derjenigen, die sie anwenden müssen, erweitert sich.
Die Gesetzesänderung führt dazu, dass sich VerbraucherInnen, die sich bewusst für den Kauf Gentechnik-freier Produkte entscheiden, nicht 100% sicher sein können, was in ihrem Einkaufskorb landet.
Diese und weitere Themen hätten eine genaue und aufmerksame Bewertung, auch mittels eigener Gesetze, benötigt.
Immerhin, zur Sonntagsruhe ist uns im Gesetzgebungsausschuss ein Erfolg gelungen. Bauarbeiten dürfen weiterhin nur an Werktagen durchgeführt werden. Wir haben es geschafft, den Teil, der vorsah, die Arbeit auf Baustellen an sieben Tage in der Woche zu erlauben, zu streichen. Die Gesundheit der AnrainerInnen und ArbeiterInnen ist zumindest vorläufig gerettet. Die Landesregierung könnte jedoch in der Landtagssitzung noch einmal versuchen, diesen Artikel zu ändern.
Wir werden in der Landtagsdebatte Anträge zu den genannten Themen, aber auch bezüglich der Neuregelungen zu den Apotheken und der Finanzierung öffentlicher Mobilität durch die Gemeinden einbringen und unseren Wunsch an die Landesregierung, von Omnibusgesetzen verschont zu bleiben, erneuern.
Bozen, 27.06.2017
Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa, Hans Heiss
Minderheitenbericht zum Landesgesetzentwurf Nr. 125/17 von Riccardo Dello Sbarba

Eine goldene Pyramide mit tönernem Fundament


Nach der Diskussion im Gesetzgebungsausschuss wird das Führungskräftegesetz diese Woche, ab Donnerstag, den 29. Juni, im Landtag behandelt. Unsere anfänglichen Bedenken haben sich bestätigt: Der Ansatz, der die Stärkung der Pyramidenspitze (des Managements) zugunsten der unteren öffentlichen Verwaltungsebenen (den ausführenden Ebenen) vorsah, hat sich durchgesetzt. Von der oft versprochenen Demokratisierung und Transparenz ist im Gesetzentwurf nichts zu lesen.

Die Grüne Fraktion hat einen Minderheitenbericht verfasst, den wir Interessierten hier als Lesevorschlag zum Gesetzentwurf kurz zusammengefasst haben.
Der erste Abschnitt des Entwurfs regelt die Zulagen für Führungsaufträge. Momentan kosten die 23 Spitzenpositionen über 2 Millionen Euro im Jahr. Die acht RessortchefInnen und drei SchulamtsleiterInnen verdienen jeweils zwischen 77.000 und 142.000 Euro jährlich. Dazu kommen der Generaldirektor (128.700 Euro) und der Generalsekretär (158.000 Euro). Anstatt die untere, ausführende Ebene (AmtsdirektorInnen, die auf Grundlage eines Wettbewerbs ausgewählt werden) zu stärken, geht der vorliegende Gesetzentwurf sogar soweit, die Gehaltsobergrenze für RessortdirektorInnen auf 240.000 Euro zu schrauben. Wir finden, dass eine fähige Landesrätin oder ein fähiger Landesrat imstande sein müsste, mit den ihm oder ihr zugeteilten Abteilungen direkt zu kommunizieren. Die Schwächung der unteren Ebene und die Überbewertung der Führungsebene kristallisieren sich als Grundpfeiler dieses Gesetzes heraus.
Unserer Meinung nach sind die AmtsdirektorInnen wesentliche TrägerInnen des Managements des Landes. Wir haben zu diesen Punkten verschiedene Abänderungsanträge vorgelegt. Unser Vorschlag, die Gehaltsobergrenze für die Ressortdirektion auf 160.000 € zu begrenzen, wurde im Gesetzgebungsausschuss abgelehnt. Wir werden sie in der Landtagsdebatte wieder zur Abstimmung stellen.
Im zweiten Abschnitt geht es um das Verhältnis zwischen Politik und Verwaltung. Hieß es früher noch „politische Führung“, so wird dies künftig in eine „strategische Planung“ umgedeutet. Was wie eine rein sprachliche Korrektur aussieht, bedeutet in Wirklichkeit eine Vermischung der Ebenen. Die politische Ebene sollte sich auf ihre Aufgabe der politischen Führung besinnen und die Umsetzung samt der strategischen Planung der Landesverwaltung überlassen. Unserer
Meinung nach ist es richtig, dass die/der Generaldirektor/in vom Landeshauptmann/von der Landeshauptfrau bestellt wird, ihr/sein Mandat sollte jedoch nicht an jenes des Landeshauptmanns/der Landeshauptfrau geknüpft sein.
Wir setzen uns dafür ein, dass die politische Führung bei ihrer Kernaufgabe bleibt, ohne sich in die strategische Planung einzumischen. Die Amtszeit der Generaldirektorin/des Generaldirektors sollte nicht an den Landeshauptmann/die Landeshauptfrau gebunden sein, sondern die Anstellung sollte befristet sein (5 Jahre), um mehr Unabhängigkeit zu garantieren.
Die Abschnitte drei bis fünf betreffen den Anwendungsbereich, die Rechtswirkungen, Aufhebungen, Finanzbestimmungen und das Inkrafttreten. Bei dieser Gelegenheit hätte sich angeboten, eine alte Ad-Personam-Bestimmung aufzuheben, die – klassisches Erbe der Ära Durnwalder – vorsieht, dass der Kabinettschef des Landeshauptmanns/der Landeshauptfrau in das Führungskräfteverzeichnis aufgenommen wird.
Unser Abänderungsantrag, um dieses Relikt alter Zeiten zu streichen, wurde im Ausschuss abgelehnt. Wir werden ihn im Landtag nochmals vorlegen.
Letztlich hat innerhalb der Landesverwaltung den Kürzeren gezogen, wer den unteren Teil der Pyramide (AmtsdirektorInnen, KoordinatorInnen) stärken wollte. Von der versprochenen Demokratisierungs- und Transparenzoffensive ist bis auf weiteres keine Rede. Ein weiteres Mal enttäuscht die Landesregierung genau in dem Bereich, in dem sie 2013 die größten Versprechen getätigt hatte – in der Trennung von Politik und Verwaltung, die nach wie vor auf dem Spiel steht.
Bozen, 26.06.2017
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba
Minderheitenbericht:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2017/06/Minderheitenbericht_Relazione-di-minoranza_Foppa.pdf“]

Der neue Gesetzentwurf zur Führungsstruktur der Landesverwaltung setzt auf die Spitzenbeamten. Auf Kosten von Know-How und sozialer Gerechtigkeit – und mit Spitzengehältern bis zu 240.000 Euro!
Am 18.5. hat die Landesregierung den Gesetzentwurf zur Führungsstruktur der Landesverwaltung beschlossen. Damit schließt sich die erste, von vielen Stolpersteinen und ersten Opfern gekennzeichnete Phase dieses „Reformgesetzes“. Die Öffentlichkeit konnte mitverfolgen oder erahnen, welche Auseinandersetzungen sich in den Chefetagen von Verwaltung und Politik abspielten. Verschiedene Ansätze standen sich gegenüber: Die Frage, ob es die unterste Führungsebene zu stärken gälte (AmtsdirektorInnen, KoordinatorInnen) – oder aber ob die höchste (insbesondere die RessortdirektorInnen) weiter aufgewertet werden sollte.
Die Grüne Fraktion weist seit Langem darauf hin, dass die Ressortdirektionen, von der politischen Mehrheit ernannt, die „goldene Spitze der Pyramide“ darstellen (s. Anfrage in der Aktuellen Fragestunde vom 12.01.2016, und Antwort).
Die 23 Spitzenpositionen in den Ressortdirektionen kosten über 2 Millionen im Jahr. Die acht RessortchefInnen und drei SchulamtsleiterInnen verdienten im Jahr 2015 zwischen 77.000 und 142.700 Euro, dazu kommen Generaldirektor (128.700 Euro) und Generalsekretär (158.200 Euro) [alle Angaben sind Bruttogehälter, ohne allfällige Ergebniszulagen].
Es handelt sich um Personen (bis auf den Generaldirektor, der mit Auswahlverfahren ernannt wurde) aus dem Umfeld der LandesrätInnen, oft auch aus dem engsten politischen Vertrauenskreis, die für die Dauer der Legislaturperiode an die Spitze der Beamtenschaft gesetzt werden. Auf sie setzen heißt, die politische Ebene zu stärken. Der von der Landesregierung beschlossene LGE wertet diese Ebene auf, etwa dadurch, dass eine theoretische Gehaltsobergrenze eingeführt wird, die weit über den derzeitigen Gehältern liegt, nämlich bei 240.000 Euro. Eine gefährliche Entwicklung: Bekanntlich werden Höchstgrenzen schnell zu Normalgrenzen. Wie man diese Spitzengehälter politisch ernannter Führungskräfte den Normalverdienenden verständlich machen soll, ist schleierhaft.
Unserer Meinung nach sind die AmtsdirektorInnen, die Führungskräfte der untersten Verwaltungseinheiten, ernannt mit Wettbewerben oder anderen Auswahlverfahren, wesentliche Trägerinnen und Träger des Managements des Landes. Daneben arbeiten die KoordinatorInnen in inhaltlicher Nähe zu ihren Projekten und leisten wertvolle Arbeit. Während mit dem neuen Gesetz die Führungskräftezulage durch ein teureres, dem gesamtstaatlichen Muster folgendes System ersetzt wird, droht der Koordinierungszulage der KoordinatorInnen die ersatzlose Streichung. Dadurch werden die untersten Führungsebenen benachteiligt, das Wissen und die Kompetenzen, die die KoordinatorInnen im Lauf der Zeit erwerben, werden nicht gewürdigt.
Die Entmachtung der untersten Ebenen mit Aufwertung der obersten zieht sich durch den Entwurf, etwa wenn die Delegierung nach unten begründet werden muss, während es dem Ressortdirektor frei steht, „den Erlass von Verwaltungsakten an sich zu ziehen“.
Weitere Aspekte des Gesetzentwurfs werden im Laufe der Debatte im Ausschuss zutage treten und sicher auf Kritik stoßen.
Ein erstes Fazit unsererseits: Von Demokratisierungs- und Transparenzoffensive oder wenigstens einem Schub in diese Richtung ist bis auf Weiteres keine Rede. Ein weiteres Mal enttäuscht die Landesregierung genau in dem Bereich, in dem sie 2013 die größten Versprechen getätigt hatte – in der Trennung von Politik und Verwaltung, die immer mehr auf dem Spiele steht.
Bozen, 19.05.2017
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

SchereGeldArmReich_überbearbeitetZum „Tag der Armut“ hat die Landesregierung darauf hingewiesen, dass die Geldleistungen von Seiten des Landes für Familien mit sehr niedrigem Einkommen rückläufig seien: Dies deute – so das positive Fazit – auf eine verbesserte Einkommenssituation dieser Familien hin.
Aus unserer Sicht hingegen eine kuriose Argumentation, die bei vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht umsonst Unmut ausgelöst hat. Denn so gesehen würde es ja genügen, das soziale Mindesteinkommen um die Hälfte zu reduzieren – um anschließend festzustellen, dass die Armut um die Hälfte reduziert wurde. Ziemlich verquer!
Die Armut auf die Ausgaben fürs Soziale Mindesteinkommen zu reduzieren ist schon vom Ansatz her völlig unzureichend. Im Sinne von klaren Aussagen und ziel führenden Maßnahmen, bräuchte es vorab eine fundierte Analyse der Einkommenslage und sozialen Situation von Menschen in Armut. Eine in dieser Hinsicht viel versprechende Studie aus dem Jahr 2012 (mit ESF-Geldern finanziert!) wurde bis heute nicht veröffentlicht. Die letzte Armutskonferenz gab es im Jahre 2007; eine Wiederauflage wäre überfällig.
Kritisch zu untersuchen sind dann aber auch die Einschränkungen in Gesetzgebung und Verwaltung im Hinblick auf die Kriterien für die Gewährung der verschiedenen Sozialhilfeleistungen, von denen das soziale Mindesteinkommen zwar wichtig, aber eben nur ein Teilaspekt ist. Wir verweisen auf folgende Restriktionen:

  • der Grundbetrag für die finanzielle Sozialhilfe ist 2016 nicht der Inflation angepasst worden;
  • eine steigende Anzahl von Menschen in Südtirol ist von vornherein vom Sozialhilfebezug ausgeschlossen (siehe Flüchtlinge, welche „auf eigene Faust“ nach Südtirol kommen);
  • Nicht-EU-BürgerInnen werden, anders als in Vergangenheit, erst später zur Sozialhilfe zugelassen und auch schneller wieder „aus ihr entlassen“.
  • Die Ausdehnung der EEVE auf den Bereich des sozialen Wohnbaus (mit Mietgeld und der Zusammenlegung mit der Sozialhilfe) hat bekanntlich die ökonomische Situation von MieterInnen verschlechtert. Von Armut zu reden, ohne diese Daten zu berücksichtigen, ist verfälschend.
  • Die Möglichkeit ist nicht mehr gewährleistet, dass SozialhilfeempfängerInnen gegen Leistungskürzung oder -ablehnung – wegen mangelnder Wahrnehmung der Pflicht zur Selbsthilfe – Verwaltungsrekurs ans Land einlegen können.

Anstelle von vorschnellen und halbwahren Freudenmeldungen fordern wir künftig ein ständiges Monitoring der sozialen Situation von Menschen „am Rande“, um die Maßnahmen der Armutsbekämpfung richtig setzen zu können. Daran knüpft sich eine ständige Evaluation der bestehenden Instrumente des Staates, der Region und des Landes zu Bekämpfung der Armut. In diesem Zusammenhang sollte man auch die Neuordnung des Mietgeldes andenken und prüfen, welche Auswirkung dies auf die materielle Situation von SozialhilfeempfängerInnen hat. Weiters sollte Südtirol, wie Österreich, das Familiengeld nicht in die Mindestsicherung einrechnen. Wenn es eingerechnet wird – so wie in Südtirol – profitieren Sozialhilfeempfänger nicht von den Erhöhungen des Familiengeldes. Die Effekte der Familienpolitik werden von der Sozialhilfe „aufgefressen“.
Armut ist zu komplex und zu vielschichtig, um sie auf die Ausgabenentwicklung einer – wenn auch wichtigen – Leistung zu reduzieren. Am Tag der Armut daran zu erinnern. ist notwendig und redlich.
Südtirol bietet insgesamt einen gut organisierten Schutz vor extremer Armut. Aber es sind weitere mutige Schritte notwendig:

  • Ständiges Monitoring und Analyse/Evaluation;
  • Eine Reform der Mindestsicherung, die Leistungen des Staates, der Region und des Landes zu einem organischen Gesamtsystem verbindet;
  • Wahrnehmung der Kompetenzen, die dem Land durch das bestehende Statut mit Durchführungsverordnungen bereits einräumt (z.B. Einbau der staatlichen Leistungen bei Arbeitslosigkeit ins Mindestsicherungssystem);
  • Ständige Plattform aller öffentlichen Stellen, der Sozialpartner, der Sozialverbände und Freiwilligen, der Bildungseinrichtungen, des Wohnbaues, der Freizeit, der Gesundheit u.a. im Sinne einer ständigen konzertierten Aktion gegen Armut in Südtirol und außerhalb.

Die Schere zwischen Arm und Reich geht weltweit auseinander. Sozialpolitik ist kein Bremsklotz gegen wirtschaftliche Entwicklung, sondern eine Grundvoraussetzung für Wohlstand und Demokratie. Auch daran sollte man zum Tag der Armut erinnern.
20.10.2016
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba

BrennerO 3/10/2016Beschlussantrag.
In Südtirol befinden sich zurzeit über 1.000 Asylbe­werber, die in den vom nationalen Aufnahmeplan vorgesehenen Einrichtungen untergebracht sind und rund 400 Asylbewerber, die nicht in diesen Einrich­tungen aufgenommen wurden, sich aber im Landes­ge­biet aufhalten. Letztere haben um Asyl oder inter­na­tionalen Schutz in Südtirol angesucht und bisher humanitäre Hilfe in Form von Verpflegung und Un­terkunft in einfachen Gebäuden (z. B. dem ehemali­gen Lemayr-Gebäude oder bei Salewa in der Boz­ner Industriezone) erhalten. Ein Teil dieser Perso­nen wurde laut Artikel 17 des gesetzesvertretenden Dek­rets Nr. 142 aus dem Jahr 2015, mit dem die Richtli­nie 2013/33 des EU-Parlaments und Europäischen Rates über­nommen wurde, als gefährdete Personen eingestuft und wurden folglich in geschütztere Strukturen aufgenommen, etwa in kostengünstigen Garnis und Hotels in Bozen.
Über diese 400 Personen, die in Südtirol einen Asyl­antrag gestellt haben, wird seit einiger Zeit mit dem italienischen Staat diskutiert. Die Forderung des Landes an den Staat, diese Personen als Teil der unserem Land zugewiesenen staatlichen Vertei­lungsquote anzuerkennen, ist berechtigt und würde dazu beitragen, dass nicht nur humanitäre Hilfe ge­boten wird, sondern vielmehr eine Auf­nahme im eigentlichen Sinne stattfinden könnte. Unseres Wis­sens hat der Staat circa 350 von diesen 400 Perso­nen als zur staatlichen Verteilungsquote gehörend anerkannt, dies allerdings nur zahlenmäßig (unsere Verteilungsquote beläuft sich auf gut 1.400 Perso­nen). Auf diese An­erkennung scheint aber keine finanzielle Deckung seitens des Staates zu folgen (die für die anerkannte Quote vorgesehen und ver­pflichtend ist). Das Land tut somit gut daran, die vollständige Anerkennung zu fordern.
Diese Ungereimtheiten dürfen aber nicht den Asyl­bewerbern zum Nachteil gereichen und es darf nicht so weit kommen, dass sogar die humanitäre Hilfe, die bisher vom Land gewährleistet wurde, einge­schränkt wird. Die Menschen müssen an erster Stelle stehen und es ist unsere Pflicht, allen, die sich in unserem Land aufhalten und Hilfe brauchen, die grundlegenden Menschenrechte zu gewäh­ren, um ihre Würde zu wahren.
Dies gilt vor allem für die Hilfe, die den als gefährdet eingestuften Personen geboten wird. Diese (Minder­jährige, unbegleitete Minderjährige, Menschen mit Behinderung, Senioren, Schwangere, Familien mit minderjährigen Kindern, Opfer von Menschenhandel, kranke Menschen oder Personen, die Folterungen, Vergewaltigungen oder anderen Gewaltakten zum Opfer gefallen sind) haben laut Artikel 17 des ge­nann­ten gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 142/2015 Anrecht auf besonderen Schutz. In Südtirol soll dies auf circa 100 der 400 genannten Personen zu­treffen. Diese Menschen darf ein zivilisiertes Land nicht im Stich lassen.
Die Einschränkungen, die in den Rundschreiben enthalten sind, welche die Landesabteilung für Sozi­ales am 29. September und 3. Oktober 2016 der „Aufnahmestelle“, den Vereinen Caritas und Volonta­rius sowie der Dienststelle für die Soziale Integration (D.S.I.) zugestellt hat, erscheinen in diesem Sinne als nicht angemessen.
All dies vorausgeschickt,
verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. sich weiterhin beim Staat dafür einzusetzen, dass die Personen, die in Südtirol einen Asylantrag gestellt haben, nicht nur zahlenmäßig zu der Südtirol vom Staat zugeteilten Verteilungsquote hinzugerechnet werden, sondern dass auch die gebührende finan­zielle De­ckung sichergestellt wird, auch mit dem Ziel, mög­lichst schnell von der rein humanitären Hilfe zur effektiven Auf­nahme im Sinne der europäischen und staatlichen Rechtsbestimmungen überzugehen;
  2. in der Zwischenzeit den Personen, die in Südtirol einen Asylantrag gestellt haben, zumindest die bisher erbrachte humanitäre Hilfe weiterhin zu gewährleisten und die in den Rundschreiben der Landesabteilung für Soziales vom 29. September und 3. Oktober vorgesehenen Einschränkungen zurückzuziehen;
  3. gemeinsam mit der Caritas und dem Verein Volon­tarius, mit den Freiwilligengruppen, mit den Sozialdiensten, mit dem Gemeindenverband und insbesondere mit der Gemeinde Bozen, mit dem Regierungskommissariat und mit allen anderen Akteuren, die eventuell in diese Angelegenheit eingebunden werden können, die nötigen Maß­nahmen abzustimmen, um den Asylbewerbern, einschließlich jener, die in Südtirol einen Asylan­trag gestellt haben, die ihnen zustehende Auf­nahme gewährleisten zu können;
  4. sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die Verpflichtung zur Aufnahme der Asylbewerber, einschließlich jener, die in Südtirol einen Asylan­trag gestellt haben, nach einem ausgeglichenen Verteilungsschlüssel von allen Südtiroler Ge­meinden getragen wird.

gez. Landtagsabgeordneter
dott. Riccardo Dello Sbarba
dott.ssa Brigitte Foppa
Dr. Hans Heiss

© Thüringe Grüne Brigitte Foppa, Reinhard Bütikofer, Johanna Donà

© Thüringe Grüne
Brigitte Foppa, Reinhard Bütikofer, Johanna Donà

In diesen Tagen weilt eine Delegation der Europäischen Grünen Partei (EGP) in Südtirol und prüft die Aufnahme der Südtiroler Grünen in die eigenen Reihen. Wir haben diese Präsenz dazu genutzt, um damit das Thema des „Divestment“, das der Europaparlamentarier und Co-Vorsitzender der EGP Reinhard Bütikofer seit Längerem vorantreibt, auch in Südtirol vorzustellen. Gestern Abend fand dazu im Bozner Kolpinghaus eine Informations- und Diskussionsveranstaltung statt.
Unter Divestment versteht man den Abzug von Investitionen aus dem Sektor der fossilen Energien. Vor allem Staats- und Investmentfonds sollen dazu veranlasst werden, Investitionen und Finanzanlagen aus dem klimaschädlichen Fossilsektor abzuziehen. Die junge Klimaschutzbewegung, die sich derzeit weltweit ausbreitet, verbindet erstmals ethische und finanzstrategische Notwendigkeiten im Hinblick auf die Energiefrage.
Klimawandel und Erderwärmung können nicht wirksam bekämpft werden, wenn wir zugleich unsere Gelder weiterhin in fossile Energien investieren. Dieser Widerspruch wird immer öfter verstanden, sodass etwa Vereine, Institutionen und Kirchen die Umlenkung ihrer Investitionen veranlassen. Daneben wachsen aber auch die Zweifel der InvestorInnen an der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit der Anlage in fossile Energien. Der CO2-Gehalt der Öl-, Gas- und Kohlereserven verändert auch das Klima an den Finanzmärkten. Sollen die Klimaziele erreicht werden – und das haben die Staaten auch bei der Pariser Klimakonferenz im Herbst 2015 ein weiteres Mal bekräftigt -, dann muss ein großer Teil der fossilen Reserven im Boden bleiben. Je mehr derzeit aber in fossile Energien investiert wird, desto größer ist die Gefahr einer „Carbon Bubble“, einer Kohlenstoffblase, die derzeit noch die Märkte aufbläht, irgendwann aber platzen könnte. Das macht die „fossilen Investitionen“ nicht nur klimaschädlich, sondern auch immer riskanter. Dies haben Konzerne wie Rockefeller oder Allianz ebenso erkannt wie Großstädte (Stockholm, Oslo, Bristol, Berlin…) oder etwa der Norwegische Staatsfonds. Bütikofer rief bei der gestrigen Veranstaltung eindringlich dazu auf, als Einzelpersonen, als Kommunen und als Länder dieses Thema aufzugreifen und den Ausstieg vorzubereiten.
Für die grüne Landtags- und Regionalratsfraktion stellte Brigitte Foppa die Ergebnisse von zwei Anfragen vor, mit denen die Investitionen in fossile Energien auf Landes- und Regionalebene überprüft wurden. Diese sind im Wesentlichen in PensPlan Centrum AG zu finden, in dessen Portfolio zwischen 1,5-2% an Aktien dem Öl-, Kohle- und Gassektor zuzurechnen sind. Weiters hält das Land über die Investitionsbank Medio Credito Anteile an Alto Garda (6%), Enercoop (15 %) und Dolomiti Energia (0,27%). Die Brennerautobahn AG ihrerseits ist mit 52% bei Auto Plose Sadobre GmbH beteiligt.
Unsere Forderung zielt also darauf ab, auch auf diese Beteiligungen zu verzichten. Damit kann das Land die „Klimaland“-Strategie bekräftigen und die Region jegliches Risiko der Anlagen minimieren. So oder so geht es eben um Kohle.
Bozen, 21.09.2016
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba

Landtag genehmigt zwei Beschlussanträge der Grünen
Grüne FraktionPendler und Reisende können von nun an hoffen, Trinkwasserbrunnen auf den Bahnsteigen südtiroler Bahnhöfe vorzufinden. In seiner heutigen Sitzung hat der Landtag den grünen Beschlussantrag genehmigt, der vorsieht dass in den vom Land geführten Bahnhöfen kostenfreies Trinkwasser zugänglich gemacht werden soll. Zudem sollen bahnhofbetreibende Gemeinde sensibilisiert werden, kostenfreies Trinkwasser an den Bahnsteigen zugänglich zu machen.
Des Weiteren wurde der erste Teil des grünen Antrags „Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung: wissen, informieren, sensibilisieren“ vom Landtag angenommen, welcher vorsieht in Zusammenarbeit mit allen zuständigen Institutionen und Vereinen eine ausführliche Erhebung des Phänomens des in Südtirol vorhandenen Menschenhandels und die sexuelle Ausbeutung von Prostituierten durchzuführen. In dieser Erhebung sollen alle Faktoren und Beteiligten berücksichtigt werden, einschließlich das Wissen und Bewusstsein der Kunden. Für Gegenmaßnahmen und Sensibiliserungsprojekte wird man jedoch noch etwas warten müssen.
Hier können Sie beide Beschlussanträge nachlesen:
“Wasserbrunnen auf den Bahnsteigen“ 
„Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung: wissen, informieren, sensibilisieren“ 

Trotz einiger Rückschläge ist das Tabu endlich gebrochen! Es gibt ein Recht auf Liebe – auch im Zeichen des Regenbogens.
Nun muss die Gesetzgebung in Südtirol angepasst werden.

UnioniOmosessualiDer Gesetzestext über die Eingetragenen Partnerschaften, der vom Senat verabschiedet wurde, ist nicht auf der Höhe dessen, was sich viele Personen erhofften, die über Jahre für die vollständige Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und Regenbogenfamilien gekämpft haben. Wir verstehen daher die Verbitterung vieler AktivistInnen, deren Anliegen und Einsatz erst zum Spielball des Parteien- und Wahlkampfs von 5 Stelle und PD und dann zur Handelsware zwischen Renzi und Mitte-rechts wurde.
Dennoch ziehen wir jetzt eine positive Bilanz. Vor allem dank des Einsatzes von Interessensvertretungen und Zivilgesellschaft hat Italien – und auch Südtirol – einen großen Bewusstseinssprung gemacht. Das, was bisher ein Tabu war, ist nun eine anerkannte Lebensrealität: Liebe und Solidarität zwischen zwei Personen des gleichen Geschlechts sind – auch juristisch – gleichwertig und gleich bedeutsam und zwar in der Weise, wie es bisher nur traditionellen Familien zuerkannt wurde. Ungelöst bleibt aber das wichtige Anliegen der Kinder. Das Thema ist jedoch in der öffentlichen Meinungsbildung deutlich in den Vordergrund gerückt und wird auch da bleiben, während die Gerichte weiterhin in Einzelfällen Recht geben werden.
Der verabschiedete Text führt in Italien und auch in Südtirol das erste Mal Eingetragene Partnerschaften zwischen gleichgeschlechtlichen Personen ein, indem die Rechte des/r Partners/in mit denen in jeder anderen Familie gleichgestellt werden. In allen Gesetzen (Fürsorge, Gesundheit, Pflege, Gütertrennung, Erbe, Hinterbliebenenrente) und im Zivilgesetzbuch, in denen von „Ehepartner/in“ die Rede ist, wird das Recht auch auf die Partner/innen der Eingetragenen Partnerschaften übertragen. Ausgenommen ist die „Treuepflicht“. Aber wenn man bedenkt, dass diese „Pflicht“ ein Relikt der Vergangenheit ist, das einmal dazu gedient hat, „Ehrenmord“ oder „Scheidung wegen Fremdgehens“ (vor allem zum Nachteil der Frau, weil die Treulosigkeit des Mannes als normal angesehen wurden) zu rechtfertigen, so halten wir es für positiv, dass eine Abgeordnetengruppe den Weg eingeschlagen hat, diese „Pflicht“ auch für die traditionellen Ehen abzuschaffen.
Wir Grünen haben jahrelang darauf gewartet, dass auf staatlicher Ebene die Partnerschaften zwischen Personen gleichen Geschlechts anerkannt werden. Nun nehmen wir uns der Aufgabe an, die erworbenen Rechte mit entsprechenden Maßnahmen an die Landesgesetzgebung anzupassen.
Für uns ist die Verabschiedung des Gesetzes im Parlament nicht das Ende, sondern der Beginn einer Phase mit neuen Rechten.
Bozen, 26.02.2016
Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa, Hans Heiss

Solidarität mit Reinhold Perkmann!

südtiroler sanitätsbetriebWas zunächst kaum glaubhaft schien, hat heute tatsächlich stattgefunden: Das Disziplinarverfahren gegen Primar Dr. Reinhold Perkmann vor dem Disziplinarausschuss des Sanitätsbetriebs Bozen.
Auch wenn die Anklagepunkte nicht näher bekannt sind, so hat sich Perkmann offenbar zu Schulden kommen lassen, gegen die Anordnungen der Generaldirektion aktuelle Problemlagen in der Sanität offen kritisiert und sich in einem Schreiben direkt an die Landesrätin gewandt zu haben.
Es mag durchaus sein, dass der Primar in seinen Äußerungen die Bahnen disziplinarischer Ordnung verlassen hat, wer jedoch Reinhold Perkmann kennt, weiß, dass sein offenes Wort stets der Sorge um die Sache entspringt, anstatt der Lust an unnützer Polemik.
Der Flurschaden, der durch diese Formen der Disziplinierung im bereits verunsicherten Sanitätsbetrieb angerichtet wird, ist weit größer als dies durch die vom Primar vorgebrachte Kritik je möglich wäre. Mehr noch: In der „lichtvollen“ Ära Kompatscher wird so ein Meinungsklima geschaffen, dass an die dunklen Kapitel der Ära Durnwalder erinnert, als missliebige Beamte systematisch kalt gestellt wurden.
Im Sinne der Meinungsfreiheit ist das Vorgehen der Generaldirektion und des Disziplinarausschusses nicht zu billigen, vielmehr scharf abzulehnen als Ausdruck eines Führungs- und Diskussionsstils, der der Vergangenheit angehören sollte. Und unsere Solidarität gilt einem Mitarbeiter des Sanitätsbetriebs auch dann, wenn er aufgrund seiner hochrangigen Position weit besser als andere in der Lage ist, sich zur Wehr zu setzen.
8.01.2016
Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba