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ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In den vergangenen drei Monaten wurden die landesweit wichtigsten Brutstätten der Wechselkröten, die sich im südlichen Areal des Flughafens befanden, durch Bauarbeiten zerstört. Bei der Verlängerung der Landebahn wurden die Wassergräben durch Bagger zugeschüttet. Dabei wurden nicht nur viele adulte Tiere der Wechselkröte getötet, sondern es wurden auch deren Brutstätten vernichtet. Beides ist laut FFH-Richtlinie nicht erlaubt. Die Grüne Fraktion hat die Landesregierung bereits mehrmals aufgefordert, die Bauarbeiten einzustellen, den Naturfrevel zu sanieren und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Bisher hat die Landesregierung nichts unternommen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Seit wann sind der Landesregierung und der zuständigen Naturschutzbehörde die Vorkommen der Wechselkröte im südlichen Teil des Flughafens bekannt?
  2. Welche Einträge in Datenbanken, welche Studien und Untersuchungen zur Wechselkröte liegen der Landesregierung seit wann vor? Wir ersuchen um Auflistung der Daten und um Aushändigung etwaiger Studien und Untersuchungen.

Bozen, 21.06.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

Heute wurde im Landtag der Landesgesetzentwurf der Grünen Fraktion zur Einschränkung des Flugverkehrs mit 18 : 14 Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt. In der Debatte wurde von vielen Seiten bestätigt, dass auch und gerade nach dem Übergang an die Privaten eine gesetzliche Regelung des Flugbetriebs am Flughafen notwendig sei. Auch der Rat der Gemeinden hatte in seinem Gutachten zum Landesgesetzentwurf diesen Aspekt bestätigt. Die Bezirksgemeinschaft Überetsch-Unterland hatte in einem Beschluss vom Mai 2019 sogar energisch darauf gepocht. Im Landtag gab es dafür kein Gehör. Mobilitätslandesrat Alfreider, sonst immer umtriebig im Namen der Nachhaltigkeit unterwegs, war ebenso wie seine SVP nicht daran interessiert, den Gesetzentwurf zu korrigieren oder abzuändern. Die namentliche Abstimmung  zeigt eine erstaunliche und bedauerliche Entwicklung des Abstimmungsverhaltens der Landwirtschaftsvertreter:innen (sie waren historisch immer gegen den Flughafenausbau gewesen) und der Vertretung des Unterlands innerhalb der SVP. Sie alle stimmten gegen den Gesetzentwurf.

Viele Abgeordnete erinnerten an das Ergebnis der Volksbefragung von 2016, das mit einer Mehrheit von über 70% das Entwicklungskonzept des Landeshauptmanns samt Ausbau des Flugverkehrs abgelehnt hatte. Nun kehrt der Ausbau über die privaten Betreiber wieder zurück – und bleibt weiterhin ohne eine gesetzliche Regelung. Kein gutes Zeichen für Nachhaltigkeit, Demokratie und Rechtssicherheit im Lande.

BZ, 09.06.2021

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Der Flugbetrieb am Flughafen Bozen beginnt wieder. Die inzwischen privatisierte Firma ABD kündigt täglich neue Ziele an. Trotz der Versprechungen eines kleinen Flughafens ist bereits die erste Boeing gelandet, noch bevor die Startbahn verlängert wurde. Es ist an der Zeit, dass das Land die Situation in den Griff bekommt und die Flughafenaktivitäten mit einem eigenen Gesetz regelt. Die Grüne Fraktion im Landtag nimmt die Landesregierung in die Pflicht und stellt einen eigenen Gesetzentwurf zur Diskussion.

Unter allgemeinem Erstaunen landete vor wenigen Tagen die erste Boeing aus Prag auf dem Bozner Flughafen. Und das ist erst der Anfang. Das neue private Management des Flughafens Bozen beginnt mit der Wiederaufnahme des Flugverkehrs – und die Bürger:innen des Unterlands müssen mit mehr Luft- und Lärmbelästigung rechnen. Es liegt nur in der Natur der Dinge, dass die Unternehmer, die den Flughafen jetzt betreiben, das klare und offensichtliche Ziel hegen, den Flughafen zum Laufen zu bringen und Gewinn zu machen. Für das Gemeinwohl, den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und unseres Planeten ist hingegen die öffentliche Hand zuständig. Diese muss klare Regeln definieren, was mit dem Flughafen gemacht werden darf und was nicht. Bisher hat das Land seine Hände in Unschuld gewaschen: Nachdem die Landesregierung die Volksabstimmung verloren hatte, wollte sie das heiße Eisen Flughafen nur noch loswerden – erst durch den Verkauf der ABD- Betreibergesellschaft und schließlich durch die Nichtausübung der Befugnisse, die ihr die Autonomie zugestehen würde.

Die Grüne Fraktion ist mit dieser Haltung nicht einverstanden und macht einen konkreten Vorschlag, um diese Gesetzeslücke zu schließen: Sie legt einen Gesetzentwurf vor, der diese Woche im Landtag diskutiert wird: „Das Land hat stets auf die Vorrechte der Autonomie gepocht, indem es alles Mögliche gesetzlichen Regeln unterworfen hat“, erklärt Erstunterzeichner Riccardo Dello Sbarba. „Eine Infrastruktur von solch enormer Wichtigkeit wie der Flughafen soll jedoch im regellosen Raum sich selbst überlassen werden?“. Und das Land hätte hier sehr wohl Spielraum: Dasselbe „Gesetz Kompatscher“, das durch das Referendum abgelehnt worden war, beinhaltete Artikel, in denen Klassifizierung des Flughafens, Zeitpläne, Anzahl der Flüge, etc. festgelegt worden waren. Es ist also möglich und notwendig, Gesetze zu erlassen!

Der seit 2019 vorliegende Gesetzesentwurf der Grünen Fraktion, der nun zur Diskussion ins Plenum kommen wird, zielt darauf ab, den Verkehr und die Luftaktivität in der Provinz Bozen so weit wie möglich zu reduzieren, um den von der Bevölkerung in der Volksabstimmung vom 12. Juni 2016 geäußerten Willen zu berücksichtigen.

Darin vorgesehen ist auch die Errichtung eines „Einvernehmenskomitees“ zur Regulierung und Kontrolle der Flughafenaktivitäten, das aus jeweils einem bzw. einer Vertreter:in der folgenden Institutionen bestehen soll: des Landes, der Betreibergesellschaften und der jeweiligen vom Flughafen betroffenen Gemeinden. Das vorgeschlagene Gesetz setzt auch die staatliche Verordnung um, die den Bozner Flughafen als „Flughafen von Landesinteresse“ einstuft und die Übertragung der Infrastrukturen an das Land vorsieht, die derzeit zum Staatseigentum gehören. Das Land kann somit seine Kompetenzen in dieser Angelegenheit besser wahrnehmen.

Im vergangenen Jahr wurde der Verkauf (unter Wert) von ABD durch das Land an private Betreiber abgeschlossen. Umso wichtiger ist es, dass das Land seine Regulierungsbefugnisse per Gesetz festigt, damit es zum Wohle der Bevölkerung die volle Kontrolle über die Zukunft des Bozner Flughafens ausüben kann.
„Die Landesregierung ist mit unserem Vorschlag nicht einverstanden? Dann soll sie einen besseren vorbringen“, schlussfolgern Dello Sbarba, Foppa und Staffler. „Aber während die kommerziellen Flüge wieder abheben, kann es sich das Land nicht leisten, einfach nur zuzusehen und Privatbetreiber machen zu lassen, was sie wollen“.

Hier die Live-Übertragung der Pressekonferenz am 8. Juni 2021 auf Facebook.

BZ, 08.06.2021

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG

Die Anti-Korruptionsbehörde (ANAC) bezeichnet in ihrem Beschluss vom April 2021 den Verkaufspreis des Flughafens als unangemessen. Die Grüne Fraktion hat heute dem Rechnungshof weitere Dokumente übergeben – ergänzend zur eigenen Eingabe aus dem Jahr 2019. Die Ermittlungen sind noch im Gange.

Heute Morgen reichte Landtagsabgeordneter Riccardo Dello Sbarba bei der regionalen Staatsanwaltschaft des Rechnungshofs von Bozen eine Ergänzung zur bereits von der Grünen Fraktion getätigten Eingabe ein. Diese Ergänzung, unterzeichnet von den Abgeordneten Dello Sbarba, Foppa und Staffler, stellt den Preis von 3,8 Millionen in Frage, zu dem das Land die Firma ABD an Privatunternehmen verkauft hat. Ein Preis, den die Grüne Fraktion immer als unangemessen betrachtet hat. Die Ergänzung basiert auf dem jüngsten Beschluss Nr. 391/2021 der staatlichen Anti-Korruptionsbehörde (ANAC) vom 27. April 2021, der den Verkaufs von ABD durch das Land an Privatunternehmen zum Spottpreis von 3,8 Millionen zum Gegenstand hat.

Die ANAC stellt in ihrem Beschluss fest, dass „der Versteigerungspreis als unangemessen betrachtet werden sollte“, weil er die Aussicht auf eine 20-jährige Konzession des Flughafens nicht berücksichtigt. Nach Ansicht der ANAC hat das Land den privaten Unternehmern nicht nur eine Beteiligung an ABD verkauft, sondern auch die Erbringung einer Dienstleistung für 20 Jahre, mit der entsprechenden Aussicht auf Einnahmen. Im Zusammenhang mit der 20-jährigen Konzession hätte das Land auch einen angemessenen Preis für die Flughafenanlagen ansetzen müssen. Diese wurden von der ANAC auf 34 Millionen Euro geschätzt und das (jetzt private) Unternehmen ABD wird in den nächsten 20 Jahren über sie verfügen. Im Preis von 3,8 Mio. wurde diesen Vermögenswerten stattdessen der „Wert:Null“ zugeteilt. Dies verstärkt die These eines Verkaufs unter Wert von öffentlichem Eigentum und rechtfertigt die noch laufende Untersuchung des Rechnungshofs (basierend auf der Eingabe der Grünen Fraktion) über einen möglichen entstandenen Schaden für die öffentlichen Finanzen.

Hier die heute Morgen eingereichte Ergänzung und der ANAC-Beschluss Nr. 391/2021 vom 27. April 2021.

BZ, 01.06.2021

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Wie bereits in der Landtagsanfrage vom 4. Mai 2021 aufgezeigt, wurden im April und Mai 2021 von der Betreibergesellschaft des Flughafens wasserführende Gräben zugeschüttet. Diese Gräben waren unter anderem Fortpflanzungs- und Ruhestätten der durch Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützten Wechselkröte (Bufo viridis).
Art. 12 der FFH-Richtlinie verbietet es den Mitgliedsstaaten, Ruhe- und Fortpflanzungsstätten der Wechselkröte zu zerstören. Die Landesregierung hat dem Ausbau des Flughafens zugestimmt und dabei in Kauf genommen, durch Zerstörung der Lebensräume der Wechselkröte die europäische FFH-Richtlinie zu verletzen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wann wird die Landesregierung die Bauarbeiten am Flughafen zum Schutz der Wechselkröte einstellen lassen?
  2. Wird die Landesregierung wegen der offensichtlichen Verletzung der FFH-Richtlinie Selbstanzeige erstatten?
  3. Wie beabsichtigt die Landesregierung, dieses Gesetzesvergehen und diesen Naturfrevel zu sanieren?

Bozen, 31.05.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Derzeit laufen die Bauarbeiten zur Erweiterung des Flughafens Bozen. Im Zuge der Erweiterung werden in diesen Tagen wasserführende Gräben mit Erdmaterial zugeschoben. In zwei kleinen Restgräben tummeln sich noch Gelbbauchunken, Wechselkröten und Grünfrösche, die dem Untergang geweiht sind. Jegliches Leben in den ehemaligen Gräben wurde durch die Erweiterungsarbeiten bereits zerstört.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Warum hat die Landesregierung dem Flugplatzbetreiber die Zerstörung dieser Kleinlebensräume erlaubt?
  2. Warum hat die Landesregierung dem Flugplatzbetreiber nicht einen Umweltbaubegleiter/ eine Umweltbaubegleiterin vorgeschrieben, um Lösungen für die in den Gräben beheimateten Tiere zu finden?
  3. Warum hat die Landesregierung nichts unternommen, um zumindest eine professionelle Umsiedlung der Gelbbauchunken, Wechselkröten und der Grünfrösche als ultima ratio vorzunehmen?

Bozen, 04.05.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

DIE GRÜNE FRAKTION HAT GESTERN DEM RECHNUNGSHOF WEITERE WICHTIGE DOKUMENTE ÜBERGEBEN – ALS ERGÄNZUNG DER EIGENEN EINGABE.

Die erste Eingabe erfolgte bereits 2019 nach dem Verkauf der ABD an private Eigentümer. Der Grund: Der landeseigene Flughafen ABD, der im Landeshaushalt mit einem Wert von über 37 Millionen Euro beziffert wurde, war zu einem zehnmal niedrigeren Preis an Private verkauft worden, nämlich 3,8 Millionen Euro.

„Im Laufe des Jahres 2020 sind drei neue Tatsachen zutage getreten, die den möglichen Schaden für die Landeskasse bestätigen“, so erklärt Riccardo Dello Sbarba die Gründe für die neuen Unterlagen, die dem Rechnungshof übergeben wurden.

 

HIER DIE NEUIGKEITEN:

ERSTE NEUIGKEIT: Der neue Landeshaushalt. Der der Provinz durch den Verkauf von ABD entstandene Verlust in zweistelliger Millionenhöhe wurde offiziell in der Rechnungslegung der Autonomen Provinz Bozen für das Geschäftsjahr 2019 festgehalten – und Anfang August 2020 per Landesgesetz genehmigt. In diesem Gesetz wird die Summe in Höhe von 51,1 Millionen Euro im Kapitel „Wertminderung der

Vermögensgüter“ eingetragen und hinzugefügt, dass sie „hauptsächlich auf die

Veräußerung der Beteiligung an der Flughafenbetreibergesellschaft ABD zurückzuführen sind“.

ZWEITE NEUIGKEIT: Die erste offizielle Bilanz der privaten ABD. Diese vom Alleinverwalter Josef Gostner unterschriebene Bilanz wurde im Mai 2020 genehmigt. Hier taucht der Vermögenswert von über 35 Millionen Euro (hauptsächlich bestehend aus Grundstücken) nun wieder auf, der zuvor im Landeshaushalt verbucht war und dann 2018 bei der Berechnung des Verkaufspreises (3,8 Millionen) auf null gesetzt wurde. In der Bilanz der privaten ABD scheint jedoch unter „Eigenkapital“ der Wert von 35,4 Millionen Euro. War das Vermögen also nur zum Zeitpunkt des (Aus)Verkaufs null wert?

DRITTE NEUIGKEIT: Der Beschluss der ANAC. Die staatliche Anti-Korruptionsbehörde verfügte am 10. Juni 2020 (ANAC-Beschluss Nr. 494), dass die Veräußerung der ABD an Privateigentümer nicht den geltenden Rechtsvorschriften entsprach.

 

Die gelieferten Ergänzungen wurden in die Ermittlungsakte Nr. I00461/2019 aufgenommen, die der Rechnungshof nach den Eingaben der Grünen Fraktion geöffnet hat. „Wir verfolgen die Entwicklung der Untersuchung mit großem Interesse“, so das Fazit von Riccardo Dello Sbarba.

 

Hier der vollständige Text der Eingabe und die Anlagen.

 

BZ, 11/09/2020

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

 

PRESSEMITTEILUNG.

Medienberichten zufolge beginnen die neuen Besitzer von ABD umgehend mit den Vorbereitungen zum Ausbau des Bozner Flughafens.
Wie befürchtet und vermutet tritt damit jener Fall ein, den die Bevölkerung im Unterland und im Bozner Talkessel am allerwenigsten gewollt hatte. Wir werden nicht müde es zu wiederholen: Das NEIN bei der Volksbefragung von 2016 war ein Nein zum gesamten Entwicklungskonzept des Landeshauptmanns gewesen, samt ansteigenden Fluggastzahlen – und somit ein klares NEIN zum Ausbau. Wir haben den Landeshauptmann auch bei der Haushaltsdebatte daran erinnert.
Zum Jahreswechsel hat die Spitze der Landesregierung selbstgefällig behauptet, man brauche keine Grünen an der Regierung, um Umweltpolitik zu machen. „Jetzt zeigt sich schon, wie dünn das grüne Mäntelchen der Landesregierung ist“, kommentiert Fraktionssprecherin Brigitte Foppa.
Man bewegt sich auf dünnem Eis. Der Rechnungshof hat ein Prüfungsverfahren zum Verkauf der Flughafengesellschaft eröffnet. Und der vielfach belastete Süden Südtirols wird gerade in der Vorlaufzeit der Gemeindewahlen sehr aufmerksam nach St. Jakob schauen und die Nachhaltigkeitsschwüre des Landeshauptmanns konkret auf deren Haltbarkeit prüfen.

Bozen, 08.01.2020

Landtagsabgeordnete – Cons.prov.
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Heute, Montag, 16. September. Während Landeshauptmann Kompatscher die Übertragung der Landesgesellschaft ABD Airport Spa an die Privatunternehmen unterzeichnet, versendet die Grüne Fraktion im Landtag die zweite Eingabe an den Rechnungshof. Die aktualisierte Eingabe folgt auf die erste vom 24. Juli 2019 und wird nötig, da sich mit der Unterschrift des Landeshauptmannes der Vermögensschaden für die Provinz konkretisiert.

Zusammenfassung der Fakten, die uns einen Vermögensschaden befürchten lassen:

  1. Das Unternehmen ABD ist im Landeshaushalt mit einem Wert von 37.155.197 €  aufgelistet.
  2. Das genannte Unternehmen wurde den Privatunternehmern Gostner, Benko und Haselsteiner für einen Preis von 3.813.000 € überlassen.
  3. Mit diesem Verkauf erfuhr der Landeshaushalt demnach einen Verlust von 33.342.797 €.
  4. ABD hat derzeit eine verfügbare Liquidität von 5.673.439 €. Mit der Übernahme des Kontos nach dem Kauf werden die drei Privatunternehmer den Verkaufspreis also mehr als nur wiedererlangen.
  5. Bis zum 31.12.2014 hat das Land Südtirol 120.225.869 € in den Flughafen investiert, davon allein 55.831.050 € in die Infrastruktur. Dazu kommen die Ausgaben des Landes ab dem genannten Datum bis heute.
  6. Der lächerliche Verkaufspreis beruht auf einer Schätzung, die den Ausrufpreis auf 3.800.000 € festlegte. Diese Schätzung hat den Vermögenswert von ABD (über 36 Millionen Euro) nicht berücksichtigt. Die Begründung lautete, dass es sich um Güter handle, über welche die Gesellschaft nicht verfügen könne. Es handle sich um eine provisorische Konzession, welche jederzeit widerrufen werden könnte, sobald die Güter an die Domäne übergeben werden. Diese Schätzung ignoriert jedoch zwei Tatsachen:
    a. Unter den unbeweglichen Gütern des Flughafens sind 16,5 Hektar im direkten Eigentum von ABD und haben einen Wert von 16.000.000 €. Diese Flächen wurden mit öffentlichen Geldern angekauft und gehören nicht zu jenen Gütern, die nach Ablauf der Konzession an die Domäne übertragen werden müssen.
    b. ABD verfügt bereits über eine 20-jährige Konzession, so entschieden von der italienischen Zivilluftfahrtbehörde ENAC, mit Beschluss Nummer 20 vom 9. Mai 2013. Sobald ABD das Abkommen mit ENAC unterschreibt, bleiben auch die Güter, welche der Domäne übergeben werden müssen, für 20 Jahre in der Hand von ABD. Dieser Wert muss also berücksichtigt werden.
  7. Der von den Privatunternehmern gebotene Preis liegt gerade einmal 13.000 € über dem Ausrufpreis. Erfreulich für die Unternehmer, die konkurrenzlos ins Rennen gingen. Bei einer Ausschreibung mit nur einem Teilnehmer ist es bekanntermaßen schwierig, den Verkaufpreis auf das Maximum zu treiben (zur Erinnerung: Bei der Ausschreibung von Solland Silicon gab es mehrere Angebote, ca. 80 Mal wurde geboten, und am Ende war der Verkaufpreis etwa drei Mal so hoch wie der Ausrufpreis).
    Es gibt staatliche Richtlinien, die es dem Land ermöglicht hätten, die Ausschreibung aufgrund solcher Bedingungen zu wiederholen. Auch sah die Ausschreibung unter Punkt „V.1. Zusätzliche Informationen“ die Möglichkeit vor, die Ausschreibung bei Bedarf zu annullieren und zu wiederholen, ohne die Teilnehmer entschädigen zu müssen. Das Land hat diese Möglichkeit jedoch nicht wahrgenommen und ABD an den einzigen Teilnehmer praktisch verscherbelt.

“Es ist ein gravierender politischen Fehler, den der Landeshauptmann heute begeht. Er hat sich auf einen Behauptungsstreit mit der Bevölkerung eingelassen, anstatt deren Willen zu respektieren,“ so die Landtagsabgeordneten der Grünen Fraktion. „Dieser Flughafen, erst recht wenn er womöglich erweitert wird, ist von den Bürgerinnen und Bürgern nicht gewollt. Er ist schädlich für Klima, Umwelt und Gesundheit. Und er lastet auf der Steuerkasse. Was zu viel ist, ist zu viel.“
Aus all den genannten Gründen hat die Grüne Fraktion im Landtag die Eingabe um die neuesten Informationen erweitert und ersucht den Rechnungshof zu überprüfen, ob durch den Verkauf von ABD um einen Bruchteil seines Vermögenswertes ein unzulässiger Vermögensschaden entstanden ist.

Bozen, 16.09.019

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

 

Liste Anhänge:

  • Vendita ABD – SECONDO ESPOSTO alla corte dei conti
  • Anhang 1: Bilancio ABD Airport Spa al 31.12.2018
  • Anhang 2: delibera CdA Enac 2013
  • Anhang 3a: 2019 05 21 ABD – 32 milioni di patrimonio valgono zero ANFRAGE
  • Anhang 3b: 2019 05 21 ABD – 32 milioni di patrimonio valgono zero ANTWORT
  • Anhang 4a: 2019 05 21 ABD- quanto vale nel bilancio della Provincia ANFRAGE
  • Anhang 4b: 2019 05 21 ABD- quanto vale nel bilancio della Provincia ANTWORT
  • Anhang 5a: 2019 05 29 ABD- ritardata o mancata vendita, quali conseguenze ANFRAGE
  • Anhang 5b: 2019 05 29 ABD- ritardata o mancata vendita, quali conseguenze ANTWORT
  • Anhang 6a: 2019 08 01 ABD cessione a unico offerente – ANFRAGE
  • Anhang 6b: 2019 08 01 ABD cessione a unico offerente – ANTWORT
  • Anhang 7: Bando di gara „Dismissione intero pacchetto detenuto dalla Provincia nella società ABD Airport Spa“
  • Anhang 8: Costi totali Aeroporto Bolzano anni 1999-2014 – tabella fornita dalla Giunta provinciale in occasione del referendum del 2016.

PRESSEMITTEILUNG.

Gestern gab es bekanntlich ein Treffen zwischen SVP und dem Privatunternehmen, das die Ausschreibung für den Kauf des Bozner Flughafens zu einem Spottpreis gewonnen hat. Da sich das Treffen hinter verschlossenen Türen abspielte, muss sich die Öffentlichkeit mit den Presseaussendungen der direkt Beteiligten zufriedengeben. Inhaltlich verfolgen diese lediglich ein Ziel: Die Tausende Bürgerinnen und Bürger zu beruhigen, die bei der Volksbefragung 2016 gegen die Vergrößerung des Flughafens stimmten und sich jetzt durch die Verhökerung von ABD betrogen fühlen.

Die privaten Unternehmer, die ABD erstehen werden, haben nicht nur die Absicht zu vergrößern, sondern sie sehen sich sogar dazu gezwungen. Gezwungen von der Landesregierung, die in der Ausschreibung die Umsetzung des Masterplans von 2012 verpflichtend vorsieht – und somit auf eine Verlängerung der Start- und Landebahn von 1296 auf 1434 Metern zielt. Dass es diese Verlängerung braucht, um mehr Flüge mit größeren Flugzeugen, mehr Passagieren und mehr Einkünften aus den Flugaktivitäten herauszuholen, versteht jedes Kind.

Aus diesem Grund sind die wirren „Versicherungen“, die aus den Pressemitteilungen der Teilnehmer am Treffen hervorgehen, nicht viel mehr wert als das Papier, auf dem sie geschrieben wurden. Hätte die SVP der Bevölkerung und den an den Flughafen angrenzenden Gemeinden garantieren wollen, dass Start- und Landebahn nicht verlängert werden und die Flugaktivität eingeschränkt bleiben sollte, dann hätte sie ganz was Einfaches tun können: Nämlich dem Gesetzentwurf der Grünen Fraktion zustimmen, der genau diese Maßnahmen vorsah. Die Tatsache, dass die SVP im Gesetzgebungsausschuss unseren Entwurf versenkte – ohne einen alternativen Vorschlag zu präsentieren – nimmt den „Versicherungen“ von gestern jede Glaubwürdigkeit.

Bei genauerem Durchsehen der gestern verbreiteten Pressemitteilungen nach dem stattgefundenen Treffen ist nur eines sicher: Die Privaten wollen den Flughafen aufgrund des Masterplans aus dem Jahr 2012 ausbauen. Wann sie das machen, und wie sie die Vergrößerung vornehmen wollen, hängt einzig und allein von ihren unternehmerischen Zielen ab, die natürlicherweise den Zweck verfolgen, den Ertrag aus den Flugaktivitäten zu maximieren.

Aus diesem Grund rufen die Grünen Abgeordneten die Öffentlichkeit dazu auf, Treffen wie dem gestrigen nicht im Geringsten zu trauen!

Die Grünen werden weiterhin mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln der Flughafen-Farce entgegenwirken. In der Gewissheit, dass die von diverser Seite gestarteten gerichtlichen Maßnahmen den Flughafen vorerst in die Schranken weisen werden:
• Der Rekurs beim Verwaltungsgericht, eingereicht von der Gemeinde Leifers vor einem Jahr.
• Die Verständigung der Anti-Korruptionsbehörde seitens des Dachverbands für Natur- und Umweltschutz im Frühjahr 2019.
• Die Eingabe beim Rechnungshof, eingereicht von der Grünen Fraktion im Juli 2019.
• Der Rekurs beim Verwaltungsgericht, heute eingereicht vom Team Köllensperger.

Hierbei handelt es sich um ganz unterschiedliche Initiativen, die jedoch alle dasselbe Ziel verfolgen: den Schutz von Gesundheit und Klima und die Umsetzung der Volksbefragung aus dem Jahr 2016. Damals hieß es klar und deutlich: NEIN.

Bozen, 03.09.2019

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler