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ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Das Wochenmagazin ff hat in seiner Ausgabe Nr. 13/2019 die Frage aufgeworfen, ob der Kraftwerksbetreiber Alperia Greenpower seiner Verpflichtung zur Nachrüstung der Kraftwerke und zur Reduzierung des Schwallbetriebs rechtzeitig und gewissenhaft nachkommen würde?

Bei der Vergabe der Konzessionen gab es das Bewertungskriterium „Sicherheit der Anlage zum Schutz der Allgemeinheit“, was angesichts der in die Jahre gekommenen Druckrohrleitungen, Zulaufstollen, Regulier- und Absperrorgane nachvollziehbar ist. Dass Anlagenteile nach 50 und mehr Jahren Schwächen aufweisen, beweist die Liste an Havarien, welche das Wochenmagazin ff aufgelistet hat.

In den Auflagenheften, welche zu den jeweiligen Konzessionen erarbeitet wurden, sind der Austausch und die Sanierung der Anlagenteile verzeichnet und zeitlich festgehalten. Das Wochenmagazin ff weist darauf hin, dass in manchen Fällen weder die zeitlichen noch die technischen Konzessions-Vorgaben eingehalten wurden.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Ist es richtig, dass in manchen Kraftwerken die Konzessions-Vorgaben nicht eingehalten wurden?
  2. Falls ja, welche Gründe sind dafür verantwortlich?
  3. Wir ersuchen um die Mitteilung zum Stand der Austausch- und Sanierungsarbeiten für die Kraftwerke Brixen, Kardaun, Laas, Lana, Lappach, Mühlwald, St. Florian, St. Pankraz, St. Walburg, Sarnthein und Waidbruck.
  4. Sollten Konzessions-Vorgaben aus technischer oder zeitlicher Sicht nicht eingehalten worden sein, ersuchen wir um entsprechende Begründung bezogen auf das jeweils betroffene Kraftwerk.

Bozen, 18.07.2019

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung und die Anlage 1 und Anlage 2 heruntergeladen werden.

Kein Grund zu Panik oder Selbstgerechtigkeit, sondern zu verstärkter Verantwortung

Erwartungsgemäß hat US-Präsident Trump das Klimaschutzabkommen von Paris von Dezember 2015 gekündigt. Die Ausstiegserklärung erfolgte gegen dringende Empfehlungen eigener Minister und starker Sektoren der US-Wirtschaft, wider besseres Wissen und in gewohnter Oberflächlichkeit, aber ganz im Sinne eines kurzsichtigen „America first!“
So sehr der Trump-Eklat zu bedauern ist, so hat er für die USA selbst wenig unmittelbare Folgen und kann sogar positive Effekte erzielen. Ein Ausstieg ist frühestens nach drei Jahren möglich, zudem widersetzen sich wichtige US-Bundestaaten wie Kalifornien dem Willen Trumps.
Sein sturer Ausstieg kann sogar dazu führen, dass die viele Unterzeichner-Staaten nun sogar verstärkt darauf achten, das insgesamt zahnlose, auf Freiwilligkeit basierende und mit bescheidenen Zielen versehene Pariser Klimaschutzabkommen neu zu stärken.
Für das „Klimaland“ Südtirol ist die Entscheidung Trumps kein Grund zur Selbstgerechtigkeit, sondern macht es umso dringlicher, die eigene Rolle im Klimaschutz zu stärken: Wesentliche Einsparungen an CO-2-Emissionen dank Gebäudesanierung und Erneuerbarer Energien werden durch den sprunghaft gestiegenen Verkehr und den aktuellen Bauboom aufgewogen. Trumps Querschläger ist ein Anstoß, im Bereich Klimaschutz konsequenter zu handeln und die Südtiroler Situation nicht schönzureden. Dieses andere Pariser Abkommen bleibt für Südtirol wie jenes von 1946 ein schwacher, aber wichtiger Ausgangspunkt auf dem Weg in eine CO-2-freie Zukunft.
Bozen, 02.06.2017
L. Abg. Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba

Anfrage zur aktuellen Fragestunde
AlperiaNach welchen Kriterien wurde Dr. Johanna Vaja, von 2006 bis 2012 Verwaltungsdirektorin der Universität Bozen, seither Personalmanagerin bei Hoppe, zur Personalchefin von Alperia designiert?
Jüngst wurde angeblich Frau Dr. Johanna Vaja zur Personalchefin von Alperia designier und ihr Dienstantritt dürfte unmittelbar bevorstehen. Ein großer Karrieresprung für die frühere Verwaltungsdirektorin der Freien Universität Bozen, die dort im Zeitraum 2006-2012 aber keine sonderlichen Meriten erworben hat und nach Beginn der Ära von Präsident Bergmeister einen unerwartet raschen Abgang hatte. Ob sie sich als Hoppe-Managerin bewährt hat, wissen wir nicht; wohl aber, dass sie als SVP-Exponentin im Unterland politisch genehm ist. Fragwürdig ist auch, dass die „Auffindung“ von Frau Vaja auf Vorschlag von Headhunter Egon Zehnder angeblich um eine teure Provision von über 100.000 € erfolgt ist, obwohl sie doch hohen Bekanntheitsgrad genießt. Vorgehen und Auswahl sind umso bedenklicher, da Alperia mit über 1000 Mitarbeitern einer der größten Arbeitgeber Südtirols ist und strategische Umsicht im Personalbereich grundlegend ist. Ob die neu und teuer gekürte Kandidatin eine Idealbesetzung ist, darf zumindest bezweifelt werden.
Wir stellen in diesem Zusammenhang folgende Fragen an die Landesregierung:

  • Trifft es zu, dass Frau Dr.in Johanna Vaja zur Personalchefin von Alperia ernannt wurde?
  • Nach welchen Kriterien ist die Ernennung erfolgt, gab es ein Auswahlverfahren nach transparenten Kriterien oder einen Direktvorschlag durch die Agentur Egon Zehnder?
  • Welches Gehalt in welcher Höhe wird die künftige Personalchefin beziehen?
  • Welche Provision wurde an Zehnder für die Ermittlung der Kandidatin ausbezahlt?

Bozen, 31.03.2015
L.Abg. Hans Heiss Brigitte Foppa Riccardo Dello Sbarba

footprintOhne Gegenstimmen wurde am 3. Februar 2016 im Landtag der grüne Beschlussantrag angenommen, der die Einrichtung eines auf Südtirol abgestimmten Systems zur Berechnung des ökologischen Fußabdrucks vorsieht. Eine solche Bilanz soll es nicht nur für Privatpersonen, sondern vor allem für Unternehmen, Organisationen und Verwaltungen, geben. Dies ist ein kleiner Schritt, der jedoch für die Sensibilisierung zu ökologischeren und klimafreundlicheren Abläufen und Verhalten einen großen symbolischen und lehrreichen Mehrwert birgt. Auch die Landesverwaltung wird sich der Messung unterziehen und das Ergebnis veröffentlichen können.
Der beschließende Teil dieses Beschlussantrages wurde wie folgt ersetzt:
„Die Landesagentur für Umwelt wird damit beauftragt, auf dem Markt bereits befindliche Rechentools für den CO₂-Fußabdruck auf ihre Adaptierbarkeit für Südtirol und die Einbindung in die Labels „Klimafactory und Klimagemeinde“ zu prüfen und gegebenenfalls den Unternehmen, nichtbetrieblichen Organisationen, Gemeinden und der Landesverwaltung im Lande online zugänglich zu machen.“

In questa interrogazione il Gruppo Verde analizza l’operazione SEL-Edison in corso, ne calcola i costi passati e le enormi perdite di denaro pubblico che ha comportato finora il rapporto con Edison: Inoltre cerca di valutare i contorni anche finanziari della possibile futura acquisizione da parte di SEL del 100% di Hydros, certamente positiva, ma che ha bisogno di precisi chiarimenti da parte della Giunta provinciale.
INTERROGAZIONE
SELLa voce di trattative tra Sel ed Edison (EDF), volte a rilevare da parte di Sel le quote Edison nelle centrali Hydros e Sel Edison circolavano da tempo, all’inizio di settembre sono infine state riportate sui media locali. Questo il quadro per ora emerso:

  1. Sono in corso da tempo trattative con la milanese A2A e Edison, della francese EDF, con le quali SEL partecipa alla società Edipower, gigante del termoelettrico con un ramo anche di idroelettrico.
  2. SEL uscirebbe in anticipo da Edipower, di cui detiene l’8,5% per un valore iscritto a bilancio di 105 milioni di €, e rileverebbe le quote di minoranza di Edison in Hydros e SelEdison, diventando proprietaria al 100% delle due società. Lo scambio non sarebbe diretto, ma avverrebbe attraverso una doppia transazione: la partecipazione SEL in Edipower verrebbe tramutata nella proprietà di un ramo di essa, cioè il nucleo idroelettrico di Udine (2 grandi e 6 medie centrali) che poi cederebbe a Edison per avere in cambio le quote di Edison in Hydros e Seledison.
  3. Le quote Edison per il 40% di Hydros e il 42% di Seledison sarebbero valutate tra i 230 e i 250 milioni di €. Dunque il valore della quota SEL in Edipower (105 milioni), comunque trasformato in asset idroelettrico, non basta a coprire l’operazione e sarebbe necessario che SEL aggiungesse “un congruo conguaglio”.

Certamente liberare il Sudtirolo della centenaria presenza di Edison è una buona scelta, anche per liberare la nostra politica energetica da quelle numerose “clausole capestro” contenute nei contratti Sel-Edison (prima fra tutte la clausola sull’obbligo di “portarsi dietro” Edison nelle future gare di concessione trentennale delle centrali Hydros) che grazie alle inchieste del Gruppo Verde nel 2011 e 2012 e alla nostra analisi dei “contratti segreti” furono portate a conoscenza dell’opinione pubblica altoatesina.
Una buona scelta, dunque, ma a quale prezzo?
Ricordiamo brevemente la vicenda e soprattutto le cifre che sono state investire dalla Provincia per la cosiddetta (anche nel portale internet di Sel) “operazione Edison”.
Nel 2005 Sel era entrata con il 10% nella holding Delmi, capeggiata dalla milanese A2a, rilevando indirettamente il 3% di Edison. Ciò preparò la strada per firmare, ad agosto 2008, un contratto con Edison che trasferì sette centrali (Barbiano-Ponte Gardena, Marlengo, Lasa-Martello, Brunico-Valdaora, Prati di Vizze, Premesa e Curon) alla nuova società Hydros, partecipata da Sel al 60% e Edison al 40%. Il contratto conteneva le già citate e numerose “clausole capestro”, con enormi vantaggi per Edison. In precedenza era stata fondata SelEdison (42% Edison) cui erano state conferite le centrali di Glorenza e Castelbello.
Nel 2012 Delmi aveva ceduto Edison ai francesi di Edf, rilevando in cambio Edipower, e Sel si era ritrovata con il 7% di Edipower. Nel corso del tempo, diversi crolli nel valore di Edison avevano causato una forte svalutazione della partecipazione iniziale di SEL che, iscritta per la prima volta in bilancio a un valore di 185 milioni, risulta oggi di 105 milioni. L’”avventura Edison” era diventata per SEL una perdita enorme, del 46% del valore, in soli 10 anni.
Ancora più la perdite di denaro pubblico da parte di Provincia e comuni riuniti in Selfin, che nel 2005 erano stati chiamati a finanziare l’operazione di ingresso in Delmi.
Vediamo quanto denaro pubblico è stato investito:

  • Affinché potesse acquisire le quote Delmi nel 2005, la SEL ha ottenuto un finanziamento pubblico di complessivi € 213.037.921, di cui € 200.000.000 dalla Provincia ed € 13.037.921 dalla Selfin, cioè dai comuni.
  • A questo vanno aggiunti € 35.000.000 a carico della Provincia fino a fine finanziamento (proprio quest’anno, il 2015). Infatti la Provincia nel 2005 finanziò SEL con denaro proprio per € 50.000.000 e gli altri € 150.000.000 sono stati coperti accendendo un mutuo i cui interessi risultano appunto ammontare a € 35.000.000.

Dunque, in tutto il costo dell’”Operazione Delmi” per Provincia e Comuni Selfin è stato finora di € 248.037.921, senza considerare la rivalutazione di queste cifre nel corso degli anni 2005-2015.
Nota Bene: sarebbe falso dire (come qualcuno ha fatto in passato) che l’investimento nell’operazione Delmi ha portato alla costituzione di Hydros e alla quota per SEL del 60%: sono state due operazioni distinte!
L’”operazione Delmi”, infatti, fu il tentativo di far entrare il Sudtirolo nel “grande salotto” dell’energia milanese, sperando in grandi vantaggi e accumulando invece enormi perdite.
Hydros venne dopo, nel 2008-2009, e comportò un nuovo e caro prezzo: per la sua quota in Hydros, infatti, SEL pagò 177 milioni di €, oltre a dover firmare clausole capestro nel contratto, come quella che ha garantito a Edison (fino a scadenza concessioni) il 67% dell’energia prodotta da Hydros, nonostante Edison avesse il 40% della società; oppure quella che obbligava SEL a partecipare sempre in società con Edison alle gare per il rinnovo delle concessioni Hydros.
Torniamo a Delmi. Adesso sappiamo che il valore della partecipazione SEL in Edipower, che è la “discendente” della originaria partecipazione di Sel in Delmi-Edison, si è ridotta all’attuale cifra in bilancio SEL di € 105.000.000.
La differenza tra quanto speso dagli enti pubblici (€ 248.037.921) e il valore attuale della quota (€ 105.000.000) è di € 143.037.921, che rappresenta la cifra di quanto la mano pubblica ha perso del proprio investimento: meno 57,6% !
Ora questa quota in Edipower, a questo valore, andrebbe scambiata con le partecipazioni Edison in Hydros e Sel Edison. La stampa scrive che tali partecipazioni Edison sono valutate tra i 230 e i 250 milioni di €. Ciò significa che la partecipazione in Edipower da cedere copre meno della metà del valore delle partecipazioni Edison da acquisire. Per questo la stampa parla di “congruo conguaglio” che Sel dovrebbe pagare e che, con un calcolo solo matematico, si potrebbe aggirare tra i 125 e i 145 milioni di €. Il prezzo dunque dell’intera “operazione Edison” potrebbe arrivare intorno ai 400 milioni di €. E resta da capire dove SEL troverà i soldi del conguaglio.
Tutto ciò considerato,
si chiede:

  1. Sono corrette le citate valutazioni, cioè il valore della partecipazione Sel in Edipower 105 milioni di € e il valore delle partecipazioni Edison in Hydros e Seledison tra i 230 e i 250 milioni di €?
  2. Con quali criteri, nel concambio, sarà calcolato il valore delle centrali che costituiscono l’Asset che di Edipower spetterebbe a Sel? Conta solo il valore delle centrali, o vengono calcolati anche altri parametri? E chi farà/ha fatto questo calcolo?
  3. Con quali criteri, nel concambio, sarà calcolato il valore delle partecipazioni Edison in Hydros e Seledison? Conta solo il valore delle centrali, o vengono calcolati anche altri parametri? E chi farà/ha fatto questo calcolo?
  4. In particolare, alle clausole contrattuali contenute nei contratti Sel-Edison che riguardano le due società, e specialmente Hydros, viene dato un valore? Se sì, come viene calcolato il valore di queste clausole contrattuali, alcune specialmente a vantaggio di Edison (ad es. l’impegno a partecipare con Edison alle future gare per le concessioni Hydros in scadenza) e chi, tra Sel e Edison, alla fine risulta avere un credito verso l’altro partner?
  5. A quanto può aggirarsi il conguaglio che Sel dovrà pagare a Edison per rilevare le sue quote nelle centrali altoatesine? E‘ corretta una stima tra i 120 e i 150 milioni?
  6. Con quali criteri e parametri viene calcolato il conguaglio? E chi farà/ha fatto questo calcolo?
  7. Tale conguaglio sarà solo in denaro, o potrebbero entrare in gioco altri fattori (e valori) di scambio?
  8. Una volta che Sel avrà il 100% di Hydros e Seledison, verranno cancellati tutti i contratti che impegnano Sel verso Edison? Oppure alcuni contratti resteranno in essere e, se sì, quali e per ancora quanto tempo?
  9. Una volta calcolato il conguaglio, come e dove reperirà SEL il denaro necessario per pagarlo?
  10. La Provincia ritiene opportuno investire – in qualsiasi forma – altro denaro proprio, dunque pubblico, da sola o insieme ai comuni, in questa vicenda che ha già “bruciato” una quota consistente di investimenti pubblici?

Bolzano, 3 settembre 2015
Firmato Cons.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss

Wir fordern die Landesregierung dazu auf, dem neuen Wassernutzungsplan, der unter dem Einfluss der Produzierenden-Lobby zustande gekommen ist, nicht zuzustimmen!
GrosswasserkonzeptionenIn der Sitzung der Landesregierung am kommenden Dienstag soll der Plan der Fließgewässer verabschiedet werden, welche noch für die Stromerzeugung genutzt werden können. Die neue Textfassung ist ein Geschenk an die ProduzentInnen und bedeutet einen großen Schaden für die Umwelt. Darüber hinaus bringt die neu zusammengestellte Klassifizierung eine drastische Verringerung der Rechtssicherheit mit sich.
Nachdem sich die LobbyistInnen heftig gegen die erste, im Juni vorgelegte Fassung des Plans gewehrt haben, hat sich Landesrat Theiner auf weitere Verhandlungen eingelassen. Ein zweiter Entwurf folgte. Dieser hat den ersten Plan gänzlich verändert und verschlechtert. Der Trick dabei: die anfänglich zwei Kategorien zur Fließgewässerklassifikation (vollständig unter Schutz gestellte und noch nutzbare Fließgewässer) wurden auf vier ausgeweitet: Für Fließgewässer, die unter bestimmten Bedingungen genutzt werden können, wurden zwei „Zwischenkategorien“ eingeführt.
Dadurch:

  • ist die Gesamtzahl der Fließgewässer, die unter Schutz gestellt sind, von 386 in der ersten Fassung auf 213 im aktuellen Entwurf gesunken;
  • sind auch die Fließgewässer, die ohne Einschränkungen genutzt werden können, weniger geworden – ihre Anzahl ist von 34 auf 27 gesunken, jedoch bedeutet diese Verringerung im neuen Entwurf keine Verbesserung, da:
  • im neuen Plan auf einmal Fließgewässer genannt werden, die „unter bestimmten Bedingungen“ genutzt werden können; es handelt sich um insgesamt 180 betroffene Fließgewässer, von denen 74 unter strengeren und 106 unter weniger strengen Bedingungen genutzt werden können.

Mit diesem Taschenspielertrick beläuft sich die Gesamtzahl von Fließgewässern, die ohne Einschränkung oder unter bestimmten Bedingungen genutzt werden können, auf 207 von 420 insgesamt.
Dies bedeutet, dass theoretisch 50% unserer Fließgewässer für eine weitere Stromerzeugungsnutzung zur Verfügung stehen, während der erste Entwurf lediglich 8% dafür vorgesehen hatte und 92% unter vollständigen Schutz gestellt wurden.
Wenn die Landesregierung kommenden Dienstag diesen neuen Entwurf annimmt, wird die Nutzung unserer Flüsse und Bäche, die bereits jetzt unter großem Druck stehen und deren Qualität und Naturnähe stark gefährdet sind, ein weiteres Mal Fahrt aufnehmen.
Ein solches neues und beträchtliches Nutzungsausmaß von Flüssen und Bächen ist für die Umwelt untragbar.
Denn heute:
• gibt es in Südtirol bereits circa 1.000 Wasserkonzessionen;
• haben nur 7% unserer Fließgewässer noch ihr ursprüngliches Aussehen;
• trägt Südtirol schon seinen Beitrag zur Entwicklung der erneuerbaren Energien bei, indem die Wasserkraft das Doppelte an Energie (circa 6.000 kWh/Jahr) herstellt als verbraucht wird (3.000 kWh/Jahr);
• werden 86% dieser Energie von den 30 größten Kraftwerken produziert.
• Die circa 970 mittleren und kleinen Kraftwerke produzieren hingegen nur 14% der Energie, aber sie verursachen erhebliche Umweltschäden. Denn sie erstrecken sich flächendeckend bis hin zum letzten Bach und wegen ihrer weiten Verbreitung ist es sehr schwierig, die Einhaltung der Umweltkriterien zu kontrollieren (vor allem die zu garantierende Restwassermenge im natürlichen Flussbett).
Dieser neue Plan führt außerdem zu noch größerer Rechtsunsicherheit.
Die zwei neuen “Zwischenkategorien” lassen Spielraum für unterschiedliche Interpretationen zum Zustand der Fließgewässer, zu den gegebenenfalls angebotenen Kompensationsmaßnahmen und deren Effizienzbewertung. Zudem enthält der Plan eine lange Liste mit möglichen Ausnahmeregelungen zu den festgelegten Kriterien, die in der neuen Fassung nachträglich zu Gunsten der ProduzentInnen aufgeweicht wurden.
In der Folge wird jedes Vergabeansuchen zu rechtlichen Konflikten führen. Diese werden am Ende diejenigen gewinnen, die das nötige Geld für einen guten Anwalt und vorteilhaft ausfallende technische Gutachten haben oder in der Politik gut vernetzt sind.
Aus der Vergangenheit hat man also nichts gelernt!
Mit diesem Plan werden die guten Vorsätze aus dem Gesetz Nr. 2/2015 zunichte gemacht. Sie sahen vor, dass neue Wasserkraftwerke nur nach der Verabschiedung eines organischen „Landesgewässerschutzplans“ möglich sein. Dieser sollte auf strengen wissenschaftlichen Kriterien beruhen. Mit dem Gesetz hatte die Regierung unter Kompatscher ein neues Kapitel eingeleitet. Denn die Regierung Durnwalder wollte nie einem „Schutzplan“ zustimmen, um sich im Energiebereich alle Türen offen zu halten.
Doch auch im Gesetz der “neuen Gangart” (Nr. 2/2015) ist leider eine unglückliche Ausnahmeregelung eingefügt worden. Artikel 34 sah vor, dass im Falle der Nichtverabschiedung des Schutzplans bis Ende Juni 2015 eine Art provisorischer Teilplan festgelegt werden könne, um die Wasserkraftnutzung wieder möglich zu machen. Gesagt, getan: Im Juni lag der Schutzplan nicht vor und deshalb ist man auf den „Minimalplan” zurückgekommen, mit dem die Umweltanliegen und leider auch die guten guten Vorsätze der Regierung Kompatscher „minimiert“ wurden.
Wir fordern also die Landesregierung auf:
1. dieser schlechten Lösung des “Minimalplans” nicht zuzustimmen;
2. als einstweilige Vorsichtsmaßnahme alle Fließgewässer Südtirols unter Schutz zu stellen;
3. zeitnah einen organischen “Landesgewässerschutzplan” zu beschließen, der anhand strenger wissenschaftlicher Kriterien ausgearbeitet wird;
4. neue Vergaben erst nach der Zustimmung zu diesem Schutzplan zuzulassen.
Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss
BZ, 13.07.2015

HH-BF-RDSLandesregierung hat bereits im letzten Jahr abgewinkt, Forderung bleibt aber aktuell.
Der Vorschlag der Verbraucherzentrale, aus dem Kontingent des dem Land seitens der Betreiber von Großkraftwerken zustehenden Gratisstroms die Bürgerinnen und Bürger des Landes zum Zuge kommen zu lassen, ist gewiss bedenkenswert. Ein jährliches „Grundeinkommen“ an Gratisstrom im Ausmaß von 300 Kilowattstunden kostenlosen Strom für jede Bürgerin und Bürger, wie von der VZS vorgeschlagen, wäre zweifellos ein Entgegenkommen, das den Südtirolern unmittelbar zugute käme.
Die Landtagsmehrheit hat leider bereits im Herbst 2014 einen ähnlich gelagerten Antrag der Grünen Fraktion, Gratisstrom zur Entlastung des angespannten Krankenhausbudgets zu verwenden, ohne Umstände versenkt. Dennoch sollte die Regierung den Vorschlag der Verbraucherzentrale wohl bedenken, auch um Bürgerinnen und Bürgern die Vorteile der neuen Energiepolitik unmittelbar zu vermitteln.
Bozen, 8.07.2015
Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba

SELLandesrat Theiner kann sich nicht mit dem Argument des „Betrugs“ herausreden.
Es ist paradox, den Übergang des Kraftwerks St. Anton von der SEL auf die Eisackwerk GmbH als einen „Erfolg“ der neuen Energiepolitik der Landesregierung darzustellen. Ganz im Gegenteil, diese Entscheidung ist ein klares Eingeständnis der Illegalität, mit der zwischen 2005 und 2011 die wichtige autonome Kompetenz der Energiepolitik gehandhabt wurde. Sie stellt daher den endgültigen Beweis ihres Scheiterns dar.
Die Argumentation, mit der Landesrat Theiner in den Medien das Geschehene rechtfertigt, ist inakzeptabel. Die damalige Landesregierung sei im Dezember 2009 von Landesrat Laimer „betrogen“ worden, da dieser seine KollegInnen, darunter auch Theiner, davon überzeugt hätte, für die SEL zu stimmen.
Theiner erwähnt jedoch nicht, dass er und seine KollegInnen in dieser Sitzung der Landesregierung alle notwendigen Informationen vorliegen hatten, um die Lage in vollem Umfang überblicken zu können, nämlich folgende:

  1. Die Stellungnahme des Landesamts für Stromversorgung, die sogar an den Beschluss angehängt wurde, teilte das Kraftwerk eindeutig der Eisackwerk GmbH zu. Sie bewertete deren Projekt als bestes und ließ jenes der SEL durchfallen.
  2. Die Landesräte vom PD, Repetto und Tommasini, verließen die Sitzung mit der Begründung, dass sie nicht gegen die Gutachten der technischen Ämter stimmen könnten.

Die damalige Landesregierung, einschließlich Theiner, hatte demnach alle Informationen zur Verfügung, um sich nicht hinters Licht führen zu lassen und korrekt zu entscheiden. Doch sie bevorzugte es, Laimer auf den Leim zu gehen – eine schwerwiegende politische Entscheidung. Dass Richard Theiner, der damals mit diese Entscheidung getroffen hat, heute die Position als Energielandesrat innehat, ist nicht zu verantworten.
Der jetzige Zuschlag an die Eisackwerk GmbH entspricht nicht der Vorgangsweise zur Überprüfung der Konzessionen von Prof. Caia, wie sie von der Landesregierung eingeleitet wurde. Dieses, derzeit noch laufende, Vorgehen schließt alle Konzessionen ein, die vom Urteil des Landesgerichts Bozen Nr. 138/2013 betroffen wurden. Dazu gehört auch das Kraftwerk St. Anton. Es wird bereits auf der ersten Seite der Stellungnahme von Prof. Caia genannt. Wir erinnern daran, dass beim Wettbewerb um St. Anton nicht nur SEL und die Eisackwerk GmbH teilgenommen haben. AE und die Stadtwerke Brixen waren zum Beispiel auch dabei. Auch ihre Projekte sollten bei einer Überprüfung berücksichtigt werden.
Dass St. Anton nun der Eisackwerk GmbH zugesprochen wird und die Überprüfung nicht stattfindet, ist der Beweis dafür, wie leichtsinnig die berühmte „Caia-Vorgehensweise“ umgesetzt wird.
Bozen, 4.2.2015
Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss

SELDie „Sanierung“ der illegalen Konzessionen ist gescheitert.
Die Landesregierung und die Gemeinden Bozen und Meran haben zur Kenntnis nehmen müssen, was wir Grüne immer verfochten haben: Es darf keine neue Gesellschaft auf der Grundlage von unrechtmäßig zustande gekommenen Wasserkraftkonzessionen gegründet werden. Genau das hatten wir am 17. Oktober angemerkt, als das Omnibusgesetz mit dem Artikel zur Fusion SEL-AEW im Landtag beschlossen wurde. Unser Abänderungsantrag sah wortwörtlich vor, dass die Fusion nur unter der Bedingung stattfinden könne, „dass vorher die Legalität der Wasserkraftkonzessionen, die Gegenstand des Urteils Nr. 138/2013 vom 28. Februar am Bozner Landesgericht sind, wiederhergestellt wird, indem die Bewerbungen und Projekte, welche legal bis zum Fristablauf am 30. Dezember 2005 eingegangen sind, überprüft und die Konzessionen an das beste Angebot neu vergeben werden“.
Obwohl vor zwei Monaten abgelehnt, scheint dies nun doch der Weg zu sein, den die Landesregierung einschlagen will. Der Versuch „Sanierung mittels Fusion“, wie im Omnibusgesetz vorgesehen, ist also gescheitert und die Überprüfung der Konzessionen beginnt wieder von vorne; jedoch mit dem erschwerenden Umstand, dass zwei Jahre versäumt wurden. Denn diese Vorgehensweise der „Neuzuweisung“ wurde bereits vom Experten Caia Anfang des Jahres 2013 vorgeschlagen und von der Landesregierung mit dem Beschluss Nr. 562 auch angenommen. Er blieb aber ein leeres Versprechen und wurde nie umgesetzt.
Auch das Ansuchen an den Wassermagistrat, die Anhörung des 17. Dezember zu verschieben, zeigt, dass die Alarmschreie um die vorgebliche Deadline 17.12. nur dazu dienten, die Gemeinden unter Druck zu setzen und sie zu einer übereilten, nicht durchdachten Entscheidung zu treiben. Wir freuen uns über die allgemeine Einsicht, dass das Aufschiebungsgesuch (das wir immer schon angeraten hatten) sinnvoll ist.
Die Landesregierung versucht nun ihre Kehrtwende als so gering wie möglich darzustellen und riskiert dabei Pfuschereien. Daher ist es wichtig, einige Klarheiten zu schaffen:

  1. Erst nachdem die Legalität durch die Wiederaufnahme der manipulierten Konzessionsvergaben gesichert wird, ist eine Fusion überhaupt möglich.
    Dann erst wird nämlich klar werden, wer welche Kraftwerke besitzt und welchen effektiven Wert SEL und AEW haben. Auf dieser Grundlage müssen die Bedingungen und die Anteilsberechnungen für eine eventuelle Fusion völlig neu definiert werden.
  2. Die Landesregierung muss die Vorgehensweise der Neuzuweisung festlegen, ohne dabei die Verantwortung auf die zuständigen Ämter abzuwälzen. Im Besonderen:
    a) muss geklärt werden, aufgrund welcher Unterlagen die Angebote von SEL für die einzelnen Kraftwerke bewertet werden und wie und wer die Verantwortung für die Entscheidung darüber auf sich nimmt, ob es „nicht manipulierte Projekte“ gibt oder ob SEL aus den Wettbewerben, in denen Gesetzeswidrigkeiten stattgefunden haben, ausgeschlossen werden muss;
    b) die Landesregierung muss ihrem eigenen Beschluss Nr. 562 aus dem Jahr 2013 nachkommen und ein „externes ExpertInnengremium“ nominieren, das die Konzessionen überprüfen soll. Es wurde bis dato nicht ernannt.

Zusammengefasst: Es ist notwendig, die manipulierten Vergaben wieder aufzunehmen und die Kraftwerke mit einem korrekten und transparenten Verfahren an jene Anbieter zu vergeben, denen sie auf der Grundlage von gültigen, eingereichten Projekten zustehen. Erst dann kann die Diskussion über die Fusion oder Zusammenarbeit öffentlicher Gesellschaften beginnen.
Es wäre schon ein großes Wunder, wenn dies alles innerhalb Jänner möglich sein sollte.
Bozen, 11. Dezember 2014
Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss

source: http://entrepreneurschallenge.co.nz/how-to-apply/due-diligence-process/

source: http://entrepreneurschallenge.co.nz/how-to-apply/due-diligence-process/


LR Theiner verpflichtet sich zur Übergabe
Die 2. Gesetzgebungskommission des Landtags hat in ihrer Sitzung heute Vormittag den Gesetzesentwurf über die mittleren Wasserkonzessionen behandelt; die Diskussion darüber ist noch nicht abgeschlossen.
Zugleich bot die Sitzung Riccardo Dello Sbarba als Vertreter der Grünen Gelegenheit zu folgender Forderung: Auch das Land Südtirol sollte jeder und jedem Landtagsabgeordneten die sog. „Due diligence“ aushändigen, die die SEL-Berater über die Etschwerke erstellt haben, so wie dies die Bürgermeister der Gemeinden von Meran und Bozen mit der „Due diligence“ der Berater der Etschwerke über SEL bereits getan haben.
Jedenfalls haben beide Gesellschaften von den Wirtschaftsberater jeweils eine „Due diligence“ erhalten, die den rechtlichen Status, zudem die Vermögens- und Steuersituation des jeweiligen Partners beurteilt. Die den Gemeinden ausgehändigte DD beinhaltet also die Beurteilung von Etschwerke über SEL, wir wünschen nun die Bewertung der SEL über die Etschwerke zu kennen.
Landesrat Theiner, der an der Sitzung teilgenommen hat, sicherte zu, dass er die Dokumentation den Landtagsabgeordneten „schnellstmöglich“ zugehen lassen will.
Wir freuen uns über diese Zusage und verlangen die Übergabe innerhalb dieser Woche, noch vor den wichtigen Entscheidungen, die in der kommenden Woche gefasst werden sollen.
Bozen, 18. 11. 2014
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss
Brigitte Foppa