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Der Rundumschlag des Vorsitzendes der SVP-Wirtschaft, Josef Tschöll ist nicht nur eine Beleidigung für die Oppositionsparteien und für die Gewerkschaften, sondern auch ein Beweis dafür, dass die SVP immer noch mit zweierlei Maß misst.

Während in den Gesetzgebungsausschüssen des Landtags und im Landtag selbst fast täglich die Handschrift der SVP-Vorfeldorganisationen mit Latten zu greifen ist, kritisiert der Vertreter der SVP Wirtschaft doch tatsächlich die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, welche die Oppositionsparteien über den Fortgang der Verhandlungen unterrichtet haben.

Seit Jahr und Tag steuert die SVP-Wirtschaft mit ihren Vorfeldorganisationen die Geldpolitik des Landes und hat es blendend verstanden, die Haushaltsmittel der letzten Jahre auf die Mühlen der Wirtschaft zu lenken. Jetzt den Entrüsteten zu geben, weil sich die Gewerkschaften an jene Parteien wenden, die ein offenes Ohr für die Anliegen der öffentlich Bediensteten haben, ist nicht nur unglaubwürdig sondern auch undemokratisch.

Vielleicht sollten sich die SVP-Wirtschaft und die SVP-Arbeitnehmer fragen, warum sie das Vertrauen der Gewerkschaften verloren haben? Die SVP bestimmt nämlich, dass die öffentlich Bediensteten mit dem derzeitigen Finanzierungsvorschlag der Landesregierung einen Kaufkraftverlust von über 10% im Vergleich mit dem Jahr 2010 in Kauf nehmen müssen.
Dass die Gewerkschaften dieser Politik nichts abgewinnen können, versteht sich von selbst.

Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Minderheitenbericht des L.-Abg. Hanspeter Staffler (Grüne Fraktion)

Landesgesetzentwurf Nr. 14/19 „Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für die Finanzjahre 2019, 2020, 2021 und andere Bestimmungen“

Einleitende Überlegungen und Generaldiskussion

Das Haushaltsjahr, welches unmittelbar auf die Neuwahlen des Südtiroler Landtages folgt, ist eine wiederkehrende Besonderheit. In den ersten vier Monaten arbeitet die Landesverwaltung mit einem „Technischen Haushalt“, der bereits im Spätsommer des Vorjahres beschlossen und verabschiedet worden war. Daher ist es notwendig, innerhalb April des laufenden Jahres eine Änderung des Technischen Haushaltes vorzunehmen, um dann im Normalmodus weiter arbeiten zu können.
Bedingt durch die Sommerpause, durch den Wahlkampf, die Landtagswahlen und die anschließenden Sondierungsgespräche, welche dann in Koalitionsverhandlungen zwischen SVP und Lega-Salvini mündeten, kam es zu einer länger währenden Pause der Gesetzgebung. Deshalb ist es nachvollziehbar, wenn mit dem nun aufliegenden Haushaltsgesetz neben den eigentlichen Artikeln zum Haushalt, zusätzliche Bestimmungen mitreisen dürfen.
Neben den Haushaltsartikeln – im engeren Sinne – hat die Landeregierung auch eine ganze Reihe von zusätzlichen Bestimmungen – im weiteren Sinne – eingeschleust. Wie bereits angedeutet, ist diese Initiative bis zu einem gewissen Punkt akzeptierbar. Über die Verortung dieses Punktes driften die Meinungen der Minderheit im Landtag und der Landesregierung jedoch auseinander. Es folgt nun der Versuch, diesen Punkt in ein Koordinatensystem zu stellen, um ihn damit sichtbar zu machen.
Prinzipiell ist es möglich, die 27 Artikel des Haushaltsgesetzes nach dem Eisenhower-Prinzip einzuteilen in:

  • • dringend und wichtig;
  • • dringend und nicht wichtig;
  • • nicht dringend und nicht wichtig;
  • • sowie in nicht dringend und wichtig.

Diese Einteilung ermöglicht es, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Sämtliche Artikel zum Haushalt im engeren Sinne (Artikel 1, 2, 3, 4, 6, 11, 12) sind als wichtig und dringend zu bezeichnen und damit nicht Gegenstand der generellen, sondern später der speziellen Diskussion. In die Kategorie dringend und nicht wichtig können die Artikel 8, 9, 9-bis (Gesundheitswesen), Artikel 14 (Wohnbauförderung) oder Artikel 18 (Forschung) eingereiht werden. Diese Artikel-Kategorie ist nachvollziehbar und daher gibt es nichts daran auszusetzen.
In die Kategorie nicht dringend und nicht wichtig fallen die Artikel 7, 10, 13, 19, 19-bis, 19-ter, 19-quinquies, 19-sexies hinein, die nicht unbedingt mitreisen hätten müssen aber aufgrund der langen Gesetzgebungspause geduldet werden können. Hier wollen wir nicht päpstlicher sein als der Papst.
Nun komme ich aber zur vierten Artikel-Kategorie, also jene Artikel, die nicht dringend aber dafür umso wichtiger sind. Artikel 5, 15, 16 und 19-quater reichen von „öffentlichen Beteiligungen“ über die „Einrichtung einer Landesagentur für Kollektivvertragsverhandlungen“ bis zur „Besetzung des Landesbeirates für das Feuerwehrwesen“ durch den zuständigen Landesrat. Diese Artikel sind aus politischer und organisatorischer Sicht bedeutsam und sollten erstens im Vorfeld mit den Stakeholdern besprochen und zweitens von der zuständigen Gesetzgebungskommission behandelt werden. Sie als blinde Passagiere in das Haushaltsgesetzt einzuschleusen bedeutet eine Umschiffung der zuständigen Gesetzgebungskommission, eine Unterschätzung der jeweiligen Norm-Komplexität und die Aushöhlung partizipativer Prozesse.

Die Artikeldiskussion

Artikel 4
Bestimmungen im Bereich Kollektivvertragsverhandlungen

Als größter Dienstleistungsbetrieb des Landes hat der öffentlichen Dienst Vorbildcharakter, was die wirtschaftliche Entwicklung der Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer über alle Sektoren betrifft. Die Kollektivverträge des öffentlichen Dienstes gelten allgemein als Vorreiter für die Kollektivverträge in der Privatwirtschaft. Deshalb hat die Südtiroler Landesregierung eine ganz besondere Verantwortung, was die Entwicklung von fairen Löhnen und attraktiven Arbeitsplätzen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Südtirols angeht.
Es gibt eine Reihe von Hinweisen, dass die Attraktivität der öffentlichen Arbeitgeber am Arbeitsmarkt im Sinken begriffen ist und dass aufgrund der demografischen Entwicklung im Allgemeinen und der demografischen Struktur innerhalb der öffentlichen Verwaltung im Speziellen ein allgemeiner Personalnotstand eintreten wird.
Dieser Personalnotstand wird einige Bereiche des öffentlichen Dienstes früher und andere Bereiche später treffen. Kindergärtnerinnen, Ärztinnen, Pfleger sowohl in den Krankenhäusern als auch in den Seniorenwohnheimen, Informatiker und Juristinnen, Buchhalter und Technikerinnen sind bereits heutzutage schwierig oder manchmal gar nicht mehr zu finden.
Die Gesellschaft hat sich in den vergangenen 15 Jahren stark verändert, die Ansprüche an das Arbeitsleben hinsichtlich Flexibilität, Einkommen und Entwicklungsmöglichkeiten sind gestiegen. Die bereichsübergreifenden Kollektivverträge (BÜKV) und die Bereichsverträge haben weder wirtschaftlich noch normativ mit diesem Veränderungsprozess Schritt gehalten.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass Kollektivverträge niemals statisch betrachtet werden dürfen. Gesellschaft, Arbeitsumfeld und Normen ändern sich ständig und darauf müssen Kollektivverträge eine angemessene Antwort in einer vertretbaren Zeit geben. Im vergangenen Jahrzehnt gab es einen Stillstand in der Weiterentwicklung der Kollektivverträge, die Gründe dafür sind bekannt: Gesetzlich vorgeschriebene Aussetzung der Kollektivvertragsverhandlungen zwischen 2010 und 2015, Sparmaßnahmen der Südtiroler Landesregierung sowie politische Schwerpunktsetzung abseits der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Landesverwaltung.
Damit sind die Löhne im vergangenen Jahrzehnt kaum gewachsen, während das Leben und vor allem das Wohnen in Südtirol teurer geworden sind. Laut AFI (Arbeitsförderungs-Institut) liegen die Lebenshaltungskosten in Südtirol um rund 20 % über dem italienischen Durchschnitt, wogegen Löhne und Gehälter nur rund 6% über dem gesamtstaatlichen Schnitt liegen (Quelle: INPS).
Schauen wir uns nun die Situation im Detail an: Die Verbraucherpreise sind in Südtirol zwischen 2009 und 2016 um 14,7% gestiegen (Beobachtungsstelle für den Arbeitsmarkt 11/2018). Der Stundenlohn der öffentlich Bediensteten ist im selben Zeitraum um 3,3% gestiegen, was eine Differenz von 11,4% ausmacht. Diese 11,4% fehlen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Geldbörse.
Der Index der kollektivvertraglichen Entlohnung pro Stunde (Astat: Statistisches Jahrbuch 2018) beschreibt die Lohnentwicklung in Südtirol für den Zeitraum 2010 bis 2018 folgendermaßen: während die Löhne im Privatsektor durchschnittlich um 10,5% gestiegen sind, sind die Gehälter im öffentlichen Dienst um 0,1% angewachsen. Dieser Unterschied ist eklatant, unfair und unwürdig!
Weil in Südtirol auch das Thema „Wohnen“ vielen Bürgerinnen und Bürgern unter den Nägeln brennt, wollen wir einen Bick auf die Kostenentwicklung der vergangenen Jahre werfen. Dafür bieten sich die „Baukosten für den geförderten Landeswohnbau“ an, die für unser Land einen nachvollziehbaren Anhaltspunkt liefern können. Laut ASTAT (Statistisches Jahrbuch 2018) sind die Baukosten im geförderten Wohnbau zwischen den Jahren 2008 und 2018 um rund 16% gestiegen. Es ist anzunehmen, dass im freien Wohnbau die Steigerungsrate beträchtlich höher liegt.
Die kürzliche aufgelegte Studie 2.19 des Institutes für Wirtschaftsforschung (WIFO) beinhaltet eine Reihe hochinteressanter Erkenntnisse zum „Brain Drain – Brain Gain: Wie attraktiv ist Südtirols Arbeitsmarkt?“. Dabei zeigt sich, dass ein großer Teil der Südtiroler Abgewanderten mit einem deutschen oder österreichischen Hochschulabschluss auch in diesen Ländern geblieben ist. Die wichtigsten fünf Gründe für den Wegzug aus Südtirol sind:

  • • Wenig interessante Arbeitsmöglichkeiten;
  • • Geringe Karrieremöglichkeiten;
  • • Fehlendes Arbeitsplatzangebot für die Ausbildung;
  • • Niedrige Löhne im Verhältnis zu den Kosten;
  • • Verschlossene Mentalität.

Während die ersten drei Punkte strukturelle Hintergründe haben und damit durch richtige Maßnahmen lediglich mittel- bis langfristig eine Besserung erhoffen lassen, und der letzte Punkt bezüglich der „Verschlossenen Mentalität“ kulturelle Hintergründe aufweist und somit entsprechende Maßnahmen nur langfristig über Generationen zu Verbesserungen führen können, sind die niedrigen Löhne im Verhältnis zu den Kosten kurzfristig veränderbar. An dieser Stelle lässt sich heute und sofort der Hebel ansetzen, um hoffentlich einen Teil der potenziellen Abwanderer zu halten oder wiederum nach Südtirol zu locken.
Es wäre ein verantwortungsloses Versäumnis, diesen Hebel nicht zu betätigen, zumal Österreich und Deutschland in den vergangenen zehn Jahren ordentlich in Löhne und Gehälter investiert haben und sich somit Südtirol gegenüber, einen enormen Wettbewerbsvorteil verschaffen konnten.
Im November 2018 haben die Sozialpartner in Österreich einen Vertrag abgeschlossen: Beamte bekommen im Schnitt 2,76% mehr! Für das Budget bedeutet dies Kosten von 375 Millionen Euro. Davor gab es aber nicht eine jahrelange Verhandlungspause, sondern zwischen den Jahren 2011 und 2019 wurden acht Gehaltsabschlüsse gemacht mit insgesamt 15,32% Lohnsteigerung.
In Deutschland gab es im Jahr 2018 den letzten Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst mit insgesamt 7,5% für die nächsten 30 Monate. Davor gab es aber nicht eine jahrelange Verhandlungspause, sondern vier Tarifabschlüsse mit insgesamt 23,15% Lohnsteigerung zwischen 2012 und 2018.
Von der Landesregierung wird immer wieder betont, dass die Gehälter aufgrund der Gehaltsvorrückungen gewachsen seien. Die Gehaltsvorrückungen, die alle zwei Jahre nach positiver Beurteilung der Mitarbeitenden durch die Vorgesetzten stattfinden, haben nichts mit dem inflationsbedingten Kaufkraftverlust zu tun. Die Gehaltsvorrückungen sind ein Gehaltselement, welches die von Jahr zu Jahr anwachsende fachliche, methodische und soziale Kompetenzen der Mitarbeitenden honoriert. Dieser Zuwachs an Kompetenzen kommt der Landesverwaltung und damit der Gesellschaft zugute und wird aus diesem spezifischen Grund abgegolten.
Im Jahr 2016 wurde der letzte bereichsübergreifende Kollektivvertrag für über 40.000 Menschen abgeschlossen, der neben einer Erhöhung der Beiträge für den Laborfonds und neben der Einführung des ergänzenden Gesundheitsfonds „SaniPro“ den Bediensteten eine Verbesserung des Monatsgehaltes um durchschnittlich 30 Euro netto oder 1,7 % brachte.
Es geht aber nicht nur um den verlorenen Kaufkraftverlust, sondern es ist in allen mitteleuropäischen Ländern üblich, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an der wirtschaftlichen Entwicklung des eigenen Landes teilhaben sollen. Die Wirtschaft in Südtirol boomt seit Jahren und somit ist es nur recht und billig, dass den unselbständigen Beschäftigten nicht nur der erlittene Kaufkraftverlust entgolten, sondern auch ein zusätzliches Plus wegen des volkswirtschaftlichen Erfolges gegeben wird.
Deshalb ist es höchst an der Zeit, die Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender Ebene für den öffentlichen Dienst aufzunehmen und sofort mit dem wirtschaftlichen Teil zu beginnen. Hierbei ist eine deutliche Erhöhung der Grundentlohnung für alle Funktionsebenen anzustreben und dies innerhalb des Jahres 2019. Anschließend muss alle zwei Jahre der wirtschaftliche Teil neu verhandelt werden, damit zukünftig Flaschenhalseffekte vermieden werden.
Flankierend zu wirtschaftlichen- sind auch normative Maßnahmen auf bereichsübergreifender Ebene und Bereichsebene zu setzen. Hierbei geht es um die Modernisierung der Arbeitszeitregelung, die Aktualisierung der Berufsbilder und die Neuordnung der Zulagen.
All diese Maßnahmen sind dringend anzugehen, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes am Arbeitsmarkt zu steigern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Qualität und Quantität der Leistungen des öffentlichen Dienstes stark in Mitleidenschaft gezogen werden und die öffentliche Verwaltung ihre vielen Aufgaben und Leistungen schon bald nicht mehr erfüllen kann.
Die Landesregierung hat in letzter Zeit zwei Maßnahmen gesetzt, die im Prinzip schon in eine gute Richtung weisen und sich auch gegen den Kaufkraftverlust wenden. Mit Beschluss Nr. 777 vom 07.08.2018 wurde der bereichsübergreifende Kollektivvertrag für die Führungskräfte zur Festlegung der Positionszulage von plus 26% genehmigt – unter anderem mit der Begründung, „die Lebenshaltungskosten [seien] laut ISTAT-Daten in der Provinz Bozen im Vergleich zu anderen Regionen und Provinzen Italiens sehr hoch“.
Mit Beschluss Nr. 166 vom 12.03.2019 wurde ausschließlich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ressorts, also jene Menschen, die im Stab des Landesrates oder der Landesrätin arbeiten, eine Aufgabenzulage eingeführt, die für rund 80 Beschäftigte 180.000 Euro brutto ausmacht. Umgerechnet auf die einzelnen Personen bedeutet dies circa 2.250 Euro brutto pro Jahr mehr, was bezogen auf die durchschnittlichen Gehälter eine Steigerung des Bruttogehaltes von sieben Prozent ausmacht.
Die Landesregierung hat also bereits im Kleinen Lohnerhöhungen praktiziert und damit deren Notwendigkeit akzeptiert. Jetzt gilt es, die gewonnene Erkenntnis zu den Lohnerhöhungen auf das Große und Ganze umzulegen, daher auf bereichsübergreifender Ebene innerhalb 2019 den wirtschaftlichen Teil mit höchster Priorität zu verhandeln und die Grundentlohnung für alle Funktionsebenen um mindestens zehn Prozent anzuheben. Zehn Prozent als Richtwert deshalb, weil dies dem Kaufkraftverlust entspricht, der im Zeitraum 2009-2016 noch nicht über Lohnsteigerungen ausgeglichen wurde (Quelle: Amt für Arbeitsmarktbeobachtung, ArbeitsmarktNews 11/2018).
Als erste und wichtigste Maßnahme gilt es nun, einen raschen und würdigen Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst zu machen. Der wirtschaftliche Teil des BÜKV muss sofort angegangen werden und es braucht eine Gehaltssteigerung von über 10%.
Um aus der jetzigen kritischen Situation einigermaßen unbeschadet herauszukommen, ergeht folgende Forderung an die Landesregierung: Es braucht auf dem Kapitel für Kollektivvertragsverhandlungen rund 150 Mio. Euro, was im Schnitt 110 Euro netto pro Monat für über 40.000 Menschen bedeutet, die in unseren Seniorenwohnheimen und Krankenhäusern, Schulen und Kindergärten, Gemeinden und Bezirksgemeinschaften sowie in der Landesverwaltung für das Allgemeinwohl arbeiten.

Artikel 16, Absatz 1
Personalordnung des Landes / Landesagentur für Kollektivvertragsverhandlungen

Mit dem Landesgesetz Nr. 6 vom 19. Mai 2015 wurde die „alte“ Agentur für Kollektivvertragsverhandlungen abgeschafft. In der Folge hat man die Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender, auf Bereichs- und auf dezentraler Ebene für das Personal der Landesverwaltung und der Körperschaften auf den Generaldirektor des Landes (oder von einer von ihm für die jeweilige Verhandlung beauftragten, geeigneten, sachverständigen Person) übertragen.
Nach vier Jahren macht die Landesregierung wiederum eine Kehrtwende und schlägt die Errichtung einer „Landesagentur für Kollektivverhandlungen“ vor, indem der alte Gesetzestext wiederum eingesetzt wurde. Es stellt sich hier die Frage, warum wurde wohl damals die Agentur abgeschafft? Hatte sie nicht funktioniert, war sie nicht ausreichend mit Ressourcen und Personal versorgt, wurden ihr nicht die nötigen Kompetenzen gewährt?
Wir wissen es nicht, was wir aber wissen ist, dass uns mit diesem Gesetzesentwurf alter Wein in neuen Schläuchen serviert wird. Dieser Artikel wurde vom Landeshauptmann als Änderungsantrag in die 3. Gesetzgebungskommission eingebracht, das heißt, er kam nicht einmal durch den Haupt- sondern durch den Nebeneingang. Eine Gesetzesbestimmung von dieser Bedeutung wird uns also ohne Not und Dringlichkeit beiläufig präsentiert.
Ich möchte vorausschicken, dass ich mich nicht prinzipiell gegen die Errichtung einer solchen Landesagentur für Kollektivvertragsverhandlungen ausspreche. Im Gegenteil, diese Agentur könnte ein Meilenstein in der Beziehung Fachgewerkschaften und Landesregierung werden. Aber so wie das Projekt gestartet wurde, in einer Nacht-und-Nebel-Aktion, ist es vom ersten Tag an zum Scheitern verurteilt.
Die Fachgewerkschaften des öffentlichen Dienstes hatten sich in der Vergangenheit mehrfach kritisch über die alte Landesagentur geäußert: unklare Kompetenzverteilung zwischen Agentur und Landesverwaltung, wenig inhaltlicher Spielraum bei den Verhandlungen, kein autonomer Zugriff auf Geldmittel und eine spärliche Ausstattung mit Personal. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass aus den Reihen der Gewerkschaften jetzt auch wieder unzufriedene Töne zu hören sind.
Dabei ergäbe sich für die Landesregierung nun die große Chance, mit den Gewerkschaftsbünden und mit sämtlichen Fachgewerkschaften des öffentlichen Dienstes einen partizipativen Prozess zu starten. Hierbei könnte gemeinsam überlegt werden, ob eine Landesagentur sinnvoll sein kann und falls ja, wie Zweck, Kompetenzen, Ressourcen, Personalausstattung sowie Aufbau- und Ablauforganisation definiert werden können. Auf diese Art und Weise bestünde die Möglichkeit, den Neubeginn unter einen guten Stern zu stellen, um somit hoffentlich ein Erfolgsprojekt zu lancieren.
Die Nichteinbeziehung der Gewerkschaften im Vorfeld ist gravierend, noch gravierender ist aber die Umschiffung des zuständigen 1. Gesetzgebungsausschusses. Diesem obliegt die Ordnung der Landesämter und des zugeordneten Personals und ich wage zu behaupten, dass die Mitglieder dieses Ausschusses in den kommenden fünf Jahren kaum mehr die Gelegenheit haben werden, so ein wichtiges Thema – bezogen auf die öffentlichen Bediensteten – behandeln zu können. Damit wird eine parlamentarische Institution bewusst umgangen und gleichzeitig auf eine Statistenrolle beschränkt.
Daher schlage ich vor, diesen Artikel hier und heute zu streichen. Der Landesregierung möchte ich an dieser Stelle nahelegen, in weiterer Folge den partizipativen Prozess mit den Gewerkschaften zu suchen und anschließend – sofern der Prozess ein konsensuales und positives Ergebnis liefert – dem zuständigen Ausschuss ein kleines aber feines organisches Gesetz vorzulegen. Dieser kann dann ausgestattet mit der nötigen Sachkenntnis den Feinschliff vornehmen und dem Landtag einen ausgereiften, abgestimmten und beständigen Gesetzesentwurf vorlegen.

Auf den Punkt gebracht

Der uns vorliegende Gesetzentwurf zum Haushaltsvoranschlag 2019 bis 2021 ist in seiner Form zum Teil annehmbar, da ich durchaus Verständnis für die lange Gesetzgebungspause und die daraus resultierende Notwendigkeit für neue Bestimmungen habe. Zum andern Teil jedoch kann der Gesetzesentwurf von uns nicht angenommen werden, weil in despektierlicher Art und Weise wichtige Gesetzesinitiativen als blinde Passagiere eingeschleust wurden und somit sowohl den Sozialpartnern als auch den zuständigen Institutionen nicht ausreichend Respekt entgegengebracht wird.
Vom inhaltlichen Standpunkt aus betrachtet gibt es eine Reihe von Artikeln, die nicht unsere Zustimmung finden werden. Es ist nämlich vollkommen unverständlich, wie es gelingen kann, in einem fast 6 Mrd. Euro umfassenden Haushalt nicht die dringend notwendigen Geldmittel für die Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes – also für über 40.000 Menschen – zu finden. Außerdem stellt sich die Frage, wieso der Arbeitgeber Land – mit der Landesregierung an der Spitze – immer noch nicht willens ist, endlich in das eigene Personal zu investieren.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in den Kindergärten und Schulen, in Krankenhäusern und Seniorenwohnheimen, in Gemeinden und Bezirksgemeinschaften, beim Straßendienst oder in den Landhäusern kümmern sich tagtäglich um unser aller Wohl.
Wir fordern für diese Menschen eine faire Lohnerhöhung und werden daher einen Änderungsantrag zur Aufstockung des Kapitels Kollektivvertragsverhandlungen von zwei auf 150 Mio. Euro einbringen.

Bozen, 28.03.2019

Landtagsabgeordneter
Hanspeter Staffler

Ist es Zufall, dass die Bevölkerungen von München, Innsbruck, Graubünden und Calgary in Volksbefragungen jeweils klar und deutlich Nein zu einer möglichen Austragung von Olympischen Winterspielen 2026 bei sich zuhause gesagt haben? Der Ausgang dieser Befragungen ist aber nicht als Votum gegen den Sport zu verstehen, sondern gegen die ausufernde Geschäftemacherei. Die Leute dieser Städte haben verstanden, dass sie die Zeche zahlen, wenn der olympische Tross längst weitergezogen sein wird.
Wer bleibt zum Schluss eigentlich noch übrig im Bewerbungsverfahren für 2026? Stockholm und Mailand mit Cortina und Südtirol. Aus sieben möglichen Bewerbern wurden zwei (die Türkei und Graz hatten ihre Bewerbungen ebenfalls zurückgezogen).
Wieso soll das kleine Antholz umgeben von einem Naturschutzgebiet (!) zu Dingen in der Lage sein, zu welchen sich München, Innsbruck, die Schweiz und Calgary nicht in der Lage sehen? Bei Einreichung der Kandidatur steht die Dimension der Spiele noch nicht einmal fest, Anzahl von AthletInnen, Medienleuten, ZuschauerInnen, SponsorInnen usw. ist bei den letzten Wettkämpfen stetig angewachsen. Zudem wird die Planung, das zeigen vergangene Erfahrungen, gerne geschönt. Die Aussagen, dass es keine infrastrukturellen Anpassungen brauchen würde, musste bei den früheren Olympiaden oftmals in der Planungsphase revidiert werden.
Um diesen Aspekten auf den Grund zu gehen, hat die Grüne Fraktion eine Anfrage zur aktuellen Fragestunde für die kommende Landtagswoche (9. – 12. April) vorbereitet und die Landesregierung um Klarheit gebeten!

Hier kann man auch unser Heft zum Overtourism herunterladen.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Die Landesregierung hat am 2.10.2018 den Startschuss für Südtirols Pilotprojekt in Sachen nachhaltiger EU-Lebensmittelpolitik gegeben. IDM wurde beauftragt, ein Detailkonzept für das Pilotprojekt zu erarbeiten; alle wichtigen Sozialpartner wie etwa der Südtiroler Bauernbund, der Hotel- und Gastwirteverband (HGV) oder das Versuchszentrum Laimburg sollten einbezogen werden. Laut LPA baut das Konzept auf drei Säulen auf, nämlich Produktion und die Vertriebsstruktur für regionale Lebensmittel, den Aufbau einer Marke namens „local & fair und drittens die Korrektur des Vergabeprinzips der öffentlichen Aufträge im Sinne besserer Berücksichtigung von regionalen und nachhaltigen Produkten. Vier Monate sind seit dieser Ankündigung vergangen und das Thema ist ständig in aller Munde. Von der IDM allerdings hört man wenig.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wann wurde an der IDM die entsprechende Stelle eingerichtet? Wie viele Beschäftigte (in welcher Funktionsebene und in welchem Ausmaß an Arbeitszeit) arbeiten an diesem Thema?
  2. Welche Ergebnisse liegen inzwischen schon vor?
  3. Mit welchen „Sozialpartnern“ gab es Aussprachen? Wer führte diese Aussprachen?
  4. Welche Ergebnisse gibt es auf der „zweiten Schiene“, jener mit dem Aufbau der Marke „local & Fair“? Wer ist mit der Markenentwicklung betraut worden?
  5. Wie ist der Stand der Entwicklung auf der Vergabeebene?

Bozen, 06.03.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG

Als größter Dienstleistungsbetrieb des Landes hat der öffentlichen Dienst Vorbildcharakter, was die wirtschaftliche Entwicklung der Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer über alle Sektoren betrifft. Die Kollektivverträge des öffentlichen Dienstes gelten allgemein als Vorreiter und wirken sich beispielgebend auf die Kollektivverträge in der Privatwirtschaft aus. Deshalb hat die Südtiroler Landesregierung eine ganz besondere Verantwortung was die Entwicklung von fairen Löhnen und Gehältern für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Südtirols angeht.

Es gibt eine Reihe von Hinweisen, dass die Attraktivität der öffentlichen Arbeitgeber am Arbeitsmarkt im Sinken begriffen ist und dass aufgrund der demografischen Entwicklung im Allgemeinen und der demografischen Struktur innerhalb der öffentlichen Verwaltung im Speziellen ein allgemeiner Personalnotstand eintreten wird.

Die Gesellschaft hat sich hin den vergangenen 15 Jahren stark verändert, die Ansprüche an das Arbeitsleben hinsichtlich Flexibilität, Einkommen und Entwicklungsmöglichkeiten sind gestiegen. Die bereichsübergreifenden Kollektivverträge (BÜKV) und die Bereichsverträge haben weder wirtschaftlich noch normativ mit diesem Veränderungsprozess Schritt gehalten.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass Kollektivverträge niemals statisch betrachtet werden dürfen. Gesellschaft, Arbeitsumfeld und Normen ändern sich ständig und darauf müssen Kollektivverträge eine angemessene Antwort in einer vertretbaren Zeit geben. Im vergangenen Jahrzehnt gab es einen Stillstand in der Weiterentwicklung der Kollektivverträge, die Gründe dafür sind folgende: Gesetzlich vorgeschriebene Aussetzung der Kollektivverträge zwischen 2010 und 2015, Sparmaßnahmen der Südtiroler Landesregierung und politische Schwerpunktsetzung abseits der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Landesverwaltung.

Damit sind die Reallöhne im vergangenen Jahrzehnt kaum gewachsen, während das Leben und vor allem das Wohnen in Südtirol teurer geworden sind. Laut AFI (Arbeitsförderungs-Institut) liegen die Lebenshaltungskosten in Südtirol um rund 20 % über dem italienischen Durchschnitt, wogegen Löhne und Gehälter nur rund 6% über dem gesamtstaatlichen Schnitt liegen (Quelle: INPS).

Aus diesen Gründen ist es höchst an der Zeit, die Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender Ebene für den öffentlichen Dienst aufzunehmen und sofort mit dem wirtschaftlichen Teil zu beginnen. Hierbei ist eine deutliche Erhöhung der Grundentlohnung für alle Funktionsebenen anzustreben und dies innerhalb des Jahres 2019. Anschließend muss alle zwei Jahre der wirtschaftliche Teil neu bewertet werden, damit zukünftig Flaschenhalseffekte vermieden werden.

Flankierend zu wirtschaftlichen Maßnahmen sind auch normative Maßnahmen auf bereichsübergreifender Ebene und Bereichsebene zu setzen. Hierbei geht es um die Modernisierung der Arbeitszeitregelung, um die Aktualisierung der Berufsbilder und um die Neuordnung der Zulagen.

All diese Maßnahmen sind dringend anzugehen, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes am Arbeitsmarkt zu steigern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Qualität und Quantität der Leistungen des öffentlichen Dienstes stark in Mitleidenschaft gezogen werden und die öffentliche Verwaltung ihre vielen Aufgaben und Leistungen schon bald nicht mehr erfüllen kann.

 

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. Die Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender Ebene und auf Bereichsebene umgehend über Einrichtung einer ständigen Plattform aufzunehmen.
  2. Auf bereichsübergreifender Ebene innerhalb 2019 den wirtschaftlichen Teil zu verhandeln und die Grundentlohnung für alle Funktionsebenen um mindestens zehn Prozent anzuheben. Zehn Prozent als Richtwert deshalb, weil dies dem Kaufkraftverlust entspricht, der im Zeitraum 2009-2016 noch nicht über Lohnsteigerungen ausgeglichen wurde (Quelle: Amt für Arbeitsmarktbeobachtung, ArbeitsmarktNews 11/2018).
  3. Zukünftig auf bereichsübergreifender Ebene den wirtschaftlichen Teil verbindlich alle zwei Jahre zu verhandeln (2021, 2023, 2025).
  4. Auf Bereichsebene für das Landespersonal die Modernisierung der Arbeitszeitregelung, die Aktualisierung der Berufsbilder und die Neuordnung des Zulagensystems anzugehen.
  5. Das System der „Fringe benefits“ wie SaniPro, Laborfonds, Mensa und Essengutscheine weiter zu entwickeln.

Bozen, 18.12.2018

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Die Umfrage, die der HGV beim österreichischen Marktforscher GfK in Auftrag gegeben und den heute die Verbandsspitze vorgestellt hat, verweist auf dreierlei:

1) Dass 80% den Tourismus für Entwicklung und Zukunft für „sehr wichtig“ halten, geschlagen nur von der Schulausbildung im Lande (die Bedeutung von Gesundheitswesen und Sicherheit wurde nicht abgefragt), wird Präsident Pinzger und seine Vize Tauber und Schgaguler freuen, überschätzt aber seine reale Bedeutung für das Bruttoinlandprodukt, wo der Tourismus rund 20% erreicht.

2) Auch den positiven Beitrag für ein „offenes und erfolgreiches Südtirol“ hat die GfK-Umfrage betont, während weitere „Auswirkungen des Tourismus“ weit negativer ins Auge stechen: Verkehrsbelastung, Lebenshaltungskosten, Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wiegen schwer und überschatten die Gewinne für ein offenes, erfolgreiches und freizeitbestimmtes Südtirol.

3) Die Frage schließlich, welche Entwicklung für die Zukunft gelten soll, erhebt gleichfalls einen stark gefühlten Belastungsdruck: Wenn 77% der Befragten „mehr Qualität statt Quantität“ wünschen, so ist der Wunsch nach einer Wachstumsbremse unübersehbar. Sanfte Entwicklung, verbesserte Gast-Einheimischen Beziehung, attraktive Arbeitsplätze in der Branche und weniger Bauten erscheinen mindestens 50% der Befragten als wichtige Zukunftsoptionen.

Das von den Auftraggebern der Studie erhoffte positive Gesamtbild überwiegt zwar noch, aber die Kehrseite der zuletzt überschießenden Entwicklung liegt sogar für den HGV auf der Hand. Zur Besserung der Situation werden der verstärkte Dialog und neue Verkehrskonzepte allein aber nicht helfen.

Auf dem Prüfstand steht eine ganze Branche, die trotz ihrer Bedeutung für das Land, seine Wirtschaft und Gesellschaft in den letzten Jahren den roten Wachstumsbereich erreicht hat. Mit einem Nächtigungsschub, der 2007 bis 2017 um knapp 20% zugelegt hat und einer Verbauung, die in den letzten zwei Jahren mehr Kubatur geschaffen hat als der soziale Wohnbau in einem Jahrzehnt, ist eine Grundsatzdiskussion über die Rolle des Tourismus angebracht. Die Nachdenklichkeit der HGV-Spitze ist ein erster Ansatz, dem entschiedene Korrekturen folgen müssen. Wir Grüne liefern neben scharfen Diagnosen gerne auch entsprechende Therapievorschläge (Overtourism – Am Limit. Al limite).

Bozen, 3.9.2018

Landtagsabgeordnete

Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Das letzte Wochenende hat den Südtiroler Weihnachtsmärkten neue Rekorde beschert: Die Städte Südtirols wurden von Hunderttausenden von Besuchern überrannt, Tausende Autos, Busse und Camper haben Straßen und Parkplätze verstopft.
Kaufleute, Standbetreibende und Gastwirte haben keinen Grund zur Klage, denn die Kassen haben diesmal wirklich geklingelt.
Wohl aber klagen viele SüdtirolerInnen über den Trubel und die Menschenmassen. Sie haben nicht nur den oberflächlichen Eindruck, sondern Gewissheit, dass die Städte und weite Teile Südtirols nicht mehr ihnen „gehören“ und dass die Adventsstimmung endgültig im Konsumtrubel versinkt.
Beklagenswert und ungerecht sind vor allem folgende Fakten:

  • Die geschäftlich nicht am Weihnachtsgeschäft beteiligten Bürgerinnen und Bürger sind in ihrer Mobilität und Lebensqualität drastisch eingeschränkt;
  • Die im Winter drohende Luftverschmutzung wird durch den Aufmarsch Tausender von Campern und Bussen in bestimmten Stadtteilen weiter verschlechtert;
  • Die verstopfte Autobahn von Sterzing bis Verona ist eine massive Emissionsquelle;
  • Die sozialen Kosten für Verkehrsregelung und Müllentsorgung durch Hunderte von Einsatzpersonen belasten die Allgemeinheit, die Vorteile kommen nur einer beschränkten Gruppe Interessierter zugute.

Unter diesen Voraussetzungen sind Forderungen nach einer dritten Autobahnspur, wie vom Liftbetreiber-Chef Paolo Cappadozzi erhoben und von A-22-Direktor Pardatscher unterstützt, nicht nur unverständlich, sondern geradezu zynisch.
Nach einem Wochenende wie dem letzten, das Lebensqualität und Bewegungsfähigkeit vieler SüdtirolerInnen massiv eingeschränkt hat, ist die Frage nach den Grenzen dieses Rummels überfällig.
Eine Abrüstung des Adventshorrors in den kommenden Jahren ist ein Herzenswunsch vieler Bürgerinnen und Bürger. Sie erkennen an Wochenenden wie dem letzten ihr Land nicht mehr wieder und müssen ungefragt das Chaos ausbaden.

Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 11.12.2017

Der absehbare Jahresrekord gibt Anlass zum Umdenken

Am Ende der Saison 2017 steht Südtirols Tourismus ein neues Rekordjahr ins Haus: Dank des Rekordsommers mit 20,4 Mio. Nächtigungen wird für das Gesamtjahr 2017die Marke von 33 Mio. gewiss locker übertroffen. Der Trend ist erfreulich für die Beschäftigungslage und die Tourismusbetriebe, für Handwerk, Lieferanten und Bauwirtschaft.
Der Rekordsommer 2017 mit einem Nächtigungs-Plus von 3,4 % nach dem Sprung im Sommer 2016 (+ 7,9%) stellt Südtirol trotz aller Genugtuung verstärkt vor klare Fragen.
Wir sind erreichbar, leider mit den falschen Verkehrsmitteln
Auch das Topjahr 2017 dementiert Klagen über die schlechte Erreichbarkeit Südtirols. Noch nie kamen trotz fehlenden Airports so viele Gäste, die genau wegen der Risiken des Luftverkehrs und internationaler Reiseziele den Landweg wählten. Leider zu 85% im eigenen Auto, statt zumindest teilweise im logistisch dürftigen Bahnverkehr.
Die Verkehrsflut im Tourismus ist eine bisher offene Kernfrage der Zukunft. Die Zahl der Gäste steigt, während ihre Nächtigungsdauer auf bald unter 4 Tage fällt. Daher bedarf es künftig nicht nur neuer Verkehrskonzepte, sondern einer echten Verkehrsrevolution. Denn ansonsten steht zu Saisonspitzen nicht nur Lebensqualität massiv unter Druck, sondern auch Südtirols Ruf als ruhige Tourismusregion.
Mehr Qualität statt weiteren Wachstums
Südtirol ist mit Tirol alpenweit das Land mit der höchsten Tourismusintensität. Kaum irgendwo sonst kommen so viele Gäste auf einen Einwohner wie südlich der Alpen. Weiteres Wachstum ist nicht mehr verträglich, auch nicht bei den Bettenzahlen.
2016/17 wurden an Neu- und Umbauten im Tourismus über 260.000 Kubikmeter verbaut, das entspricht 250 komfortablen Einfamilienhäusern oder der Bozner Altstadt. Wenn der Boom neuer Hotelbauten so weiter läuft, sägt die Branche den eigenen Ast ab.
Neben der Investitionswelle sind weitere Modelle gefragt
Die Seilbahnbranche wittert Morgenluft für neue Zusammenschlüsse und Skikarusselle: Sexten-Sillian, Langtaufers, Sterzing/Rosskopf sind einige der geplanten Erweiterungen.
Dagegen gilt der „Sanfte Tourismus“ als Auslaufmodell. Das aber ist eine Fehleinschätzung: bereits jetzt wächst die Zahl der Gäste, denen ein klimaverträglicher, Landschaft und Kulturen schonender Tourismus am Herzen liegt. Talschaften wie Villnöss leben vor, wie man einen Tourismus entwickelt und Gäste anzieht, denen Nachhaltigkeit, Gesundheit und Regionalität am Herzen liegen – trotz des kleinen China-Booms am Fuße der Geisler.
Das Wachstum verpflichtet den Tourismus zu neuer Verantwortung
Tourismus in Südtirol sollte ein potenter, aber begrenzter Player bleiben. Die Frage nach einer Obergrenze und der Verträglichkeit für Menschen und Umwelt muss mit Nachdruck gestellt werden: Bei nach dem Sommerrekord absehbaren 33 Mio. Nächtigungen 2017 und wachsenden Ankünften ist die Obergrenze in Sicht.
Südtirols Zukunft liegt auch in anderen Branchen wie der Industrie, die mit geringerem Ressourcenverbrauch und qualifizierten Arbeitsplätzen hohe Wertschöpfung generieren.
Tourismus hingegen ist trotz aller Erfolge ein reifes Produkt, das durch Selbstbeschränkung nur gewinnt.
Und schließlich: Das Tourismusland Südtirol, das von den Folgen von Terror und Unsicherheit so sehr profitiert, muss sich bei der Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen stärker bewähren als bisher der Fall. Manche Tourismushochburgen, die sich sonst in Gastlichkeit und Nächtigungen förmlich überschlagen, beweisen in dieser Frage erschreckende Härte.
01.12.2017
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

Statt eines „Weiter so“ bedarf es eines Kurswechsels!

Touristiker äußern allseits hohe Zufriedenheit über die blendend verlaufende Sommersaison, die das bereits hohe Niveau von 2016 nochmals um einige Prozentpunkte toppen dürfte.
Die Gründe liegen auf der Hand: der Wirtschaftsaufschwung in Deutschland und nun auch in (Nord)Italien, blendendes Wetter, Angst vor Terror und das qualifizierte Angebot Südtirols sorgen im Sommer und ganzjährig für neue Rekordwerte mit an 33 Millionen Nächtigungen.
Für die Erträge der Unternehmen, die Beschäftigungslage und die Konjunktur der tourismusnahen Branchen sind dies beste Vorzeichen, anders hingegen für viele Einheimische, für Landschaft, Umwelt und Mobilität.
Auch wer, wie wir Grüne, dem Tourismus grundsätzlich wohl gesinnt ist, fragt nachdrücklich, wie die Massenpräsenz und der Verkehrshorror eingedämmt werden können. Der Andrang in manchen Tourismusorten, die Überflutung von Attraktionen wie der Pässe oder des hart geprüften Pragser Tales, die anhaltende Verkehrslawine sind nicht nur auf den August beschränkt, sondern kehren auch zu anderen Jahreszeiten immer häufiger wieder.
Die Gründe des Wachstums liegen nicht allein in äußeren Rahmenbedingungen von Konjunktur und höherer Sicherheit, sondern auch im zunehmenden Überangebot an Betten und Hotels. Zahlreiche Neueröffnungen erzeugen landesweit neben der Strukturverbesserung bestehender Betriebe einen Bettenbestand, der die im Raumordnungsgesetz angepeilte Obergrenze von 229.000 bereits überschritten haben dürfte. Sogar bei manchen Touristikern wachsen Zweifel, ob ein Moratorium nicht längst überfällig wäre.
Die bisherigen Jahresergebnisse und die absehbaren Rekordresultate von 2017 sollten der Landesregierung und den Verbandsspitzen Anlass bieten, um über die Entwicklung ernsthaft nachzudenken: Ein „Weiter so“ verbietet sich, aus Gründen der Raumordnung, der Ökologie, des Klimas und der Lebensqualität vieler Südtirolerinnen und Südtiroler. Und dass Tourismus nicht der Kernsektor Südtirols ist, sondern mit max. 15% des BIP deutlich hinter der Industrie rangiert, sei nur der Vollständigkeit halber in Erinnerung gerufen.
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
16.08.2016

Tourismus und Umwelt: Jüngste ASTAT-Studie belegt erhöhte Belastung touristischer Hochburgen.

Die soeben veröffentlichte ASTAT-Studie zeichnet ein scharfes Bild der ökologischen Druckstellen, mit der Tourismus unser Land belastet. Großen Vorzügen stehen massive Belastungen gegenüber: Zwar ist der Anteil der Branche am Bruttoinlandsprodukt beachtlich, sie erreicht aber laut ASTAT nur 10% (2013) und somit weit weniger, als oftmals vermutet wird. Auch wenn man die indirekten Positiveffekte für Bau, Handwerk und Handel hinzunimmt, dürften 15% kaum überschritten werden.
Dafür aber zeigen die sog. Einwohnergleichwerte im Bereich Wasser-, Energieverbrauch, Abfällen, Wasser- und Luftqualität 2015 deutlich nach oben und liegen mit 81,1 über dem touristisch weit stärkeren Tirol (67,9), wenn auch weit unter den Werten Italiens (204,6).
Nahe an Tirol liegen auch die Übernachtungen pro Einwohner, die sich mit 56,6 Übernachtungen der weit stärkeren Power-Region Tirol mit 61, 5 nähern (Tirol: 47 Mio. Nächtigungen statt 31,5 Mio. in Südtirol). Auch die Abfallmenge ist in touristisch stark erschlossenen Gemeinden enorm; in Corvara etwa drei mal so hoch wie in Bozen.
Der Verbrauch an elektrischer Energie im Bereich Beherbergung und Restauration liegt mit 13% auf hohem Niveau; vom Verkehr ganz zu schweigen.
Die Ergebnisse der ASTAT-Studie legen also nahe, auf die ökologische Bremse zu treten und mahnen den Tourismus zu zügiger Ressourcenschonung, für die gibt es viel Luft nach oben.
Auch mit Blick auf die Gäste: Schon jetzt wächst die Zahl der Südtirol-Besucher, denen ein klimaverträglicher, Landschaft und Kulturen schonender Tourismus am Herzen liegt. Auf sie muss die Branche künftig bauen, auf Gäste, denen Nachhaltigkeit, Gesundheit und Regionalität am Herzen liegen.
Tourismus in Südtirol muss ein starker, aber begrenzter Player bleiben; die Frage nach einer Obergrenze und der Verträglichkeit für Menschen und Umwelt stellt sich mit Nachdruck: Bei 31,4 Mio. Nächtigungen und 7,0 Mio. Ankünften ist die Obergrenze bald erreicht. Die neue ASTAT-Studie ist ein wichtiger Seismograf der drohenden Überhitzung.
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
06. 07. 2016