HomePosts Tagged "Demokratie" (Page 2)

2013 – 2018 Grüne Fraktion im Südtiroler Landtag

Heute war die letzte Landtagssitzung dieser Legislaturperiode.

Wir blicken auf 5 Jahre intensive Arbeit zurück mit Hans Heiss, Brigitte Foppa und Riccardo Dello Sbarba:

  • 15 Gesetzentwürfe
  • 210 Beschlussvorschläge
  • 1050 Anfragen
  • 1630 Abänderungsanträge

Wir danken Hans Heiss für 15 Jahre Einsatz!
Es war eine schöne Zusammenarbeit, die wir ab Herbst 2018 in neuer Zusammensetzung hoffentlich fortsetzen. Die Reise der Verdi Grüne Vërc geht weiter! Wir bleiben dran.

Heute wurde im Südtiroler Landtag Demokratiegeschichte geschrieben: Nach jahrelangem Tauziehen, vielen Treffen mit BürgerInnen und Interessensvertretungen und langwieriger Kleinarbeit ist es heute gelungen, ein gemeinsam gestaltetes Gesetz zu beschließen.

Im Sinne einer Politik der kleinen Schritte, die ein großes Ziel vor Augen hat, ist der verabschiedete Gesetzentwurf „Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung“ der Abgeordneten Magdalena Amhof, Brigitte Foppa und Josef Noggler ein großer Erfolg.

Das Gesetz stellt inhaltlich eine eindeutige Verbesserung der jetzigen Situation dar, die partizipative Gesetzeserstellung verleiht ihm zusätzlich ein breites Fundament.

Folgende Neuerungen, welche die demokratische Praxis in Südtirol grundlegend reformieren, befinden sich im Gesetz:

Die Möglichkeiten der Mitbestimmung:

  • Die aufhebende, einführende, beratende und bestätigende Volksabstimmung.

Erleichterung der Direkten Demokratie:

  • Die Unterschriftensammlung wird erleichtert, das Quorum gesenkt (von 40% auf 25%) und die Vergütung (1 Euro statt 50 Cent pro Unterschrift) erhöht.
  • Für die BürgerInnen wird die Fragestellung in eine verständliche Kurzformulierung „übersetzt“.

Neue Formen der BürgerInnenbeteiligung:

  • Für den Bürgerrat werden aus der Bevölkerung mindestens 12 Personen eingeladen, über einen bestimmten Sachverhalt eine Empfehlung auszusprechen.

Mehr Informationen für die BürgerInnen und mehr Support für InitiatorInnen:

  • Am Landtag wird das Büro für politische Bildung und Bürgerbeteiligung eingerichtet, das über laufende Volksabstimmungen informiert, die Informationsbroschüre für die Haushalte redigiert und die politische Bildung im Lande koordiniert.

Nach vier Jahren Arbeitszeit hat das Amhof/Foppa/Noggler-Gesetz einen deutlichen Fortschritt für die Direkte Demokratie und die politische Kultur in Südtirol erzielt sowie die Grenze zwischen Politik und BürgerInnen überwunden.

 

Bozen, 25. Juli 2018

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

Resultat der Referenden in den Regionen Venetien und der Lombardei: Starkes demokratisches Votum, mit zwiespältigem Resultat.
Der Ausgang der Autonomie-Referenden in der Lombardei und in Venetien hat mit einer starken Wahlbeteiligung von nahe 39% in der Lombardei und knapp 60% in Venetien geendet. Dies sind für das Veneto beeindruckende, für die Lombardei beachtliche Ergebnisse, die in zwei Richtungen weisen. Zunächst ist festzuhalten, dass der Wunsch nach mehr Eigenständigkeit gegenüber Rom deutlich ausgeprägt und in jedem Fall ernst zu nehmen ist.

  • Nicht das Modell einer Sezession nach katalanischem Beispiel, sondern mehr Autonomie, Zuständigkeiten und finanzielle Mittel sind erklärtermaßen das mittelfristige Ziel der Referendums-Promotoren. Nach dem zentralistischen Verfassungsreferendum von Ende 2016 hat sich der Wind gedreht, ein neues Modell des Föderalismus steht wieder auf der Tagesordnung und findet breite Akzeptanz, was aus Südtiroler Sicht zu begrüßen ist. Dagegen sind Selbstbestimmung und Abspaltung auch in der Lega Nord kein Thema mehr, was die Euphorie ihrer Südtiroler Sezessions-Befürworter deutlich dämpfen sollte. Die Soft-Strategie in der Lombardei und im Veneto ist auch die Folge des Blicks auf Katalonien, wo der Separatismus nicht nur an der brutalen Sturheit und Härte Madrids, sondern auch an der eigenen Kompromisslosigkeit zu scheitern droht.
  • So begrüßenswert ein neuer Anlauf für einen reformorientierten und solidarischen Föderalismus auch ist, so sind Illusionen über die dahinter liegende strategische Grundhaltung der Lega Nord fehl am Platze. Das Referendum bedeutet auch den Versuch, die Solidarität mit anderen Regionen, zumal des Südens, schrittweise aufzukündigen und eine Politik des „Lombardo-Veneto first!“ auszurufen. In der bald anlaufenden Kampagne zu den Parlamentswahlen werden die vorerst maßvollen Töne von Maroni und Zaia bald auch von „Roma-Ladrona-“-und Anti-Migrations-Parolen übertönt werden.

Daher ist aus Südtiroler Seite der durch die Referenden vorgezeichnete und durch die Verfassung ermöglichte Weg zu mehr Autonomie begrüßenswert, aber zugleich ist Vorsicht vor der Kehrseite der Lega-Politik mehr als angebracht.
Bozen, 23. 10. 2017
Brigitte Foppa und Tobe Planer, Vorsitzende
Hans Heiss und Riccardo Dello Sbarba, L.Abg.

Die Grünen setzen sich bereits seit vielen Jahren gegen den Impfzwang, also für das Selbstbestimmungsrecht der Familien ein. Teilweise persönlich durch die eigenen Kinder von der restriktiven Gesetzteslage betroffen, ist es uns ein Anliegen, dass in der Impffrage nicht auf Zwang, sondern auf Sensibilisierung gesetzt wird.

 
Grundlegen für unsere Haltung sind folgende Zweifen und Überlegungen.
 

  1. Kann der Staat wirklich besser als gut informierte Eltern darüber entscheiden, ob ein Kind geimpft werden soll oder nicht?
  2. Geht der Staat nicht zu weit, wenn er bestimmt, welche Krankheiten den Kindern zuzumuten sind und welche nicht?
  3. Führt die Impfverpflichtung tatsächlich zu einer höheren Impfrate?
  4. Besteht nicht die Gefahr, dass als Folge des gesetzlichen Zwangs mehr Eltern auf die Seite fundamentalistischer Impfgegner getrieben werden?
  5. Wäre Sensibilisierung also nicht die bessere Lösung als erzwungene Impfpflicht?
  6. Muss Italien wirklich eines jener wenigen EU-Länder sein, das auf Zwang statt Aufklärung setzt und gleich 10 Impfungen vorschreiben will?
  7. Kann man noch von einer angemessen Aktion reden, wenn nicht geimpften Kindern plötzlich der Kindergartenbesuch verwehrt wird?
  8. Steht es nicht im Widerspruch zum Aufgabenprofil der ErzieherInnen in Kindergarten und KiTa, wenn sie Sanitätsmaßnahmen vollstrecken müssen?
  9. Krankheit von Kindern kann Abwesenheit der Eltern vom Arbeitsplatz bedeuten. Könnte es sein, dass man mit Impfpflicht womöglich dem unerwünschten „Fehlen wegen Krankheitsfall des Kindes“ entgegentreten will?
  10. Ist es denn sinnvoll, wenn Kinder nicht mehr lernen mit Schwäche, Beeinträchtigung und Krankheit umzugehen?Eine Gesellschaft, die dies auf Dauer verlernt, schafft sich neue Abhängigkeiten und eine neue Verdrängungsmentalität gegenüber Krankheit und Tod.

 
Dennoch wollen wir gewisse Fakten nicht aus den Augen verlieren:

  • Impfen kann vor bestimmten Krankheiten schützen
  • Grundlage sind jedoch Selbstbestimmungsrecht und die Entscheidungsfähigkeit des/des Einzelnen
  • Die 10 Impfungen differenzieren nicht zwischen gefährlichen und weniger gefährlichen Krankheiten
  • Nicht geimpfte Kinder sind keine Gefahr für geimpfte.
  • In Deutschland, der Schweiz, Dänemark, Finnland, Estland, Griechenland, Irland, Litauen und Österreich gibt es derzeit keine gesetzlich verankerte Impfpflicht, nur Impfempfehlungen
  • Italien weist trotz Impfpflicht bei diversen Krankheiten durchgehend niedrigere Impfraten auf als Deutschland.
  • Sensibilisieren wirkt besser als Zwang

 
Was passiert dazu im Landtag?

Der neue Obmann der Freiheitlichen will sich bekanntlich der „Basiswahl“ des Bauernbundes im Hinblick auf die Landtagswahlen stellen. Damit ist gemeint, dass Mitglieder des Bauernbundes 500 Unterstützungsunterschriften sammeln können, um sich bei dieser „Wahl“ zu beteiligen. Sie ermittelt „die Kandidaten des Bauernbundes“ für die Landtagswahl.
Auf den ersten Blick wirkt eine „Basiswahl“ wie eine Demokratisierung und erhält durch die Teilnahme eines Oppositionskandidaten auch noch einen „pluralistischen“ Anstrich. In Wirklichkeit handelt es sich immer um die gleiche altbekannte Südtirol-Methode der Einflussnahme und des Lobbyismus. Gegen diese demokratischen Verwirrungen hatten sich die Freiheitlichen immer gewendet.
Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass die Wahlwerbung von Vereinen und Verbänden gesetzlich verboten ist (Regionalgesetz vom 13. August 1998, Nr. 7). Mit gutem Recht. Die Verbände vertreten die Interessen der Mitglieder gegenüber der Gesellschaft und der Politik und liefern wichtige Dienstleistungen für ihre Mitglieder. Deshalb erhalten sie auch öffentliche Förderungen.
Eine grundlegend falsche Praxis wird nicht dadurch weniger falsch, dass sie von verschiedenen Seiten ausgeübt wird – im Gegenteil, die freiheitliche Teilnahme an der Bauernbundshow stellt in gewisser Weise eine Legitimierung eines Missbrauchs dar. Das verwundert von einer Partei, die das Ende der Verflechtung von Lobby und Politik einst auf ihren Fahnen geschrieben hatte. „Macht braucht Kontrolle“, so der Slogan der Freiheitlichen, aber nicht in dieser Form.
 
Bozen, 15.09.2017
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
 

Alle 16 Abgeordneten der Opposition fordern ein neues, gerechtes Wahlgesetz für die Parlamentswahlen. Auch die grüne Fraktion hat an der heutigen Pressekonferenz der politischen Minderheit teilgenommen und den gemeinsamen Begehrensantrag unterstützt. „Wir fordern ein Wahlgesetz, das ethnischen sowie auch politischen Minderheiten mehr Rechnung trägt“, fordert Brigitte Foppa. Denn das derzeitige Gesetz mit den Ein-Person-Wahlkreisen und der Sperrklausel von 20% für die Region Trentino-Südtirol verhindert, dass kleinere Parteien eine Vertretung im Parlament erhalten.
Interessant ist, so Florian Kronbichler in seiner gestrigen Stellungnahme zum Thema, dass der vorherige Gesetzesentwurf genau wegen seines speziellen Südtirol-Teils zu Fall gekommen ist. „Zu unverschämt war es der Südtiroler Volkspartei auf den Leib geschneidert.“ Minderheitenfreundlicher und demokratischer könnte die Wahl zur Abgeordnetenkammer dann sein, wenn Südtirol einen einzigen Wahlkreis bildete und nach dem Verhältnissystem, statt Mehrheitssystem, gewählt würde. In der anschließenden Landtagsdebatte erinnerte Riccardo Dello Sbarba daran, dass das Verhältniswahlrecht in einem autonomen Südtiroler Wahlkreis auf jeden Fall die Minderheiten schützt: „Das einzige Mal, als man in Südtirol nach dem Verhältniswahlrecht die parlamentarische Vertretung gewählt hat, im Jahre 1921, wurden vier deutschsprachige Abgeordnete für insgesamt vier Sitze gewählt – folglich müsste man mit einem solchen System wenn schon um die italienische Vertretung fürchten.“
Die Grünen werden sich für eine faire und demokratische Wahlregelung einsetzen, die eine pluralistischere Vertretung im italienischen Parlament ermöglicht. Diese vorgeschlagene Regelung würde „die SVP nicht verhindern, sie müsste sich einfach mehr mit anderen Parteien messen und sich um ihre Mandate vielleicht auch bemühen. Auch das gehört zur Demokratie.“, so Foppa abschließend.
Mitteilung unseres Kammerabgeordneten Florian Kronbichler
Begehrensantrag der Opposition

Für die Grünen wird eher an Demokratie und Innovation gespart.

Laut Medienmeldungen verteidigt der SIAG-Generaldirektor Stefan Gasslitter die Umrüstung der Landescomputer auf Microsoft unter anderem mit „Einsparungen“.
Zur Erinnerung: Jahrelang wurde in der Landesverwaltung auf eine Open-Source-Lösung hingearbeitet und dies wurde auch immer offen kundgetan. Man wollte damit die Abhängigkeit von internationalen Software-Konzernen vermindern und entsprechend auch finanzielle Einsparungen erwirken. Plötzlich wurde dann aber ein Beschluss der Landesregierung gefasst, der am 12. April 2016 diesen Bestrebungen zuwiderlief. Mit dem Beschluss Nr. 388 wurden dann die Weichen für eine Cloud-Lösung gestellt, die derzeit mit Open-Source-Werkzeugen nicht leistbar ist.
Am 22.04.2016 wurde dann über die SIAG ein Auftrag über die Lieferung von Microsoft-Lizenzen an die Telecom Italia erteilt. Mit Consip-Konvention wurden all jene Nutzungsvereinbarungen für Softwarepakete der Microsoft erworben, die bereits vor Ablauf des alten Vertrages in der Verwaltung im Einsatz waren und die angepasst werden mussten, außerdem wurden die Verträge für jene Pakete abgeschlossen, die zur Online-Nutzung von Office 365 notwendig waren (inkl. Cloud-Dienste).
Die insgesamt 16.164 Lizenzen für 3 Jahre laufen mit 31.05.2019 aus. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 5.522.524,86 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Alle diese Angaben entstammen der Antwort auf unsere Landtagsanfrage Nr.2028/16. In derselben Antwort wurde auch ausgesagt, dass es das Ziel der Landesregierung sei, das Rollout der alten Lizenzen innerhalb 2016 abzuschließen und die neu erworbenen Lizenzen noch 2016 einzusetzen.
Laut den gestrigen Meldungen wird dieser Einsatz nun abgeschlossen, ein Jahr später als angekündigt. In der Zwischenzeit, so wurde uns von Landesrätin Deeg mitgeteilt, nutzten 421 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesverwaltung das gesamte Office-365-Paket,
während „Teile der Lizenzen von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung genutzt“ wurden.
Wir Grünen haben wiederholt kritisiert, dass das Abgehen von der Open-Source-Orientierung einen Demokratieverlust darstellt und das Potenzial an digitaler Nachhaltigkeit und zugleich Innovation, das von der Landesverwaltung ausgehen sollte, verloren geht.
Die Klage Gasslitters, es gebe in Südtirol zu wenig Fachkompetenzen in der IT-Wirtschaft zur Weiterentwicklung von Open-Source-Lösungen, ist daher absurd. Ist es doch gerade die Vorgangsweise der Landesregierung und der SIAG rund um die bewusste Abkehr von Open-Source, die genau zum Abbau von Kompetenzen in diesem strategischen Bereich führt.
Falls es sich also tatsächlich um „Einsparungen“ handelt, so kann das Südtirol auf längere Sicht teuer zu stehen kommen.
Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss
und die AG Digital Sustainability der Verdi Grüne Vërc

Gesetzesentwurf von Abg. Fiano verdient breite parlamentarische Zustimmung.

Eine breite Zustimmung in der Abgeordnetenkammer zu einem PD-Gesetzesentwurf gegen Wiederbetätigung, Verherrlichung und mediale Verbreitung des Faschismus wäre sehr zu begrüßen: So würden nicht nur die zunehmend schwachen Bestimmungen des Scelba- und Mancino-Gesetzes gestärkt, sondern auch der „Römische Gruß“ oder der Verkauf von Gegenständen, die den Duce oder das faschistische Regime verherrlichen, unter Strafe gestellt.
Auch wenn der Kampf gegen die zunehmende Verharmlosung äußerst mühsam sein wird, wäre das Gesetz ein wichtiger Schritt gegen den nicht nur peinlichen, sondern obszönen Verkauf von Artikeln, wie Mussolini-Weinen und Kalendern und die massive Verbreitung faschistischer Apologie und Lobhudelei im Netz. In Südtirol verweisen zahlreiche Fälle auf eine ebenso dringliche wie wirkungsvolle gesetzliche Regelung, wie sie in Deutschland oder Österreich seit langem gilt.
Die Grüne Fraktion hat bereits Anfang 2016 einen Begehrensantrag zur Unterstützung der Gesetzesvorlage im Landtag eingebracht, der am 3. Februar 2016 mit 22 Ja-, gegen 6 Nein-Stimmen angenommen wurde.
12. 07. 2016
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
 

Kein Geplänkel der Opposition, sondern demokratische Wachsamkeit.

In gewohnt sanfter Tonlage, dafür aber in umso gröberer Argumentation hat Daniel Alfreider, On.le und Landesrat in spe zum „Ladinerpassus“ im Wahlgesetz Stellung genommen und dabei den Protest der politischen Minderheit als inhaltsarmes Geplänkel abgetan.
Die Aussage kann nicht unwidersprochen bleiben. Das neue Wahlgesetz war in einem beispielgebenden Prozess der Zusammenarbeit zwischen Mehrheit und Opposition entstanden. Insbesondere zur Vertretung der LadinerInnen hatte man im Gesetzgebungsausschuss lange um eine Lösung gerungen. Diese wurde auch in einem sehr akzeptablen Kompromiss gefunden.
Im Plenum des Landtages wurde dann der Passus, völlig verändert, in letzter Sekunde vorgelegt und von SVP-Fraktionssprecher Steger lapidar als technische Anpassung abgetan, im Versuch, den Landtag damit zu übertölpeln – freilich ein misslungener Coup. Der gewunden formulierte Passus wurde entschlüsselt und bleibt als dunkler Fleck auf diesem Wahlgesetz.
Dabei war sich der Landtag einig, dass dem Autonomiestatut durch eine Vertretung der ladinischen Sprachgruppe Rechnung zu tragen sei. Das Statut spricht aber keineswegs vom „meistgewählten“ Ladiner. Die Kategorie des „richtigen“ Ladiners wurde erst mit diesem Passus geschaffen. Und mit ihr eine Vorzugsschiene für eine bestimmte Gruppenzugehörigkeit.
Der Wählerwillen, auf den sonst immer hartnäckig hingewiesen wird, hat das Nachsehen gegenüber den inneren Gleichgewichten innerhalb der SVP.
Dass die SVP ihre internen Probleme und Verteilungskämpfe über das Wahlgesetz zu lösen versucht (ein SVP-interner Verhaltenskodex wäre treffender gewesen), ist zwar eine altbekannte Tatsache, aber eine gravierende demokratische Verzerrung.
Ein Zeichen, dass der regierenden Mehrheitspartei der politische Realitätssinn angesichts ihrer Vision eines Rückgewinns der absoluten Mehrheit zunehmend abhanden kommt.
Bozen, 16.05.2017
Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss