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Diese Pandemie stellt uns nicht nur vor große soziale und wirtschaftliche Herausforderungen, sondern wirft zunehmend auch ethische Probleme auf. Fragen wie etwa die Impf- und Testpflicht, oder nun der sogenannte „Grüne Pass“ sorgen selbst innerhalb von Familien für hitzige kontroverse Diskussionen.

In der nach einem Jahr Covid-19 durch wiederholte Lockdowns, Hoffnungslosigkeit, Zukunftsängste und mediale Konflikte aufgeheizten Stimmung scheint eine sachliche, auf gegenseitigem Respekt und Rücksicht gegründete Diskussion über diese Themen immer schwerer zu werden.

Verschärft wird diese Situation durch die eigenmächtigen und teils sogar autoritären Entscheidungen der Politik, welche am Beginn der Pandemie möglicherweise unvermeidbar waren, aber heute – ein Jahr später – durchaus kritisch hinterfragt werden sollen und müssen.

Für uns Verdi Grüne Vërc ist es von zentraler Bedeutung, dass Werte wie Konsens, Partizipation und Solidarität wieder zu unveränderbaren Fundamenten der politischen Entscheidungsfindung gemacht werden. Nur durch eine Versachlichung der Diskussion können praktikable und lösungsorientierte Ansätze erarbeitet werden, welche von der Gesellschaft als Ganzes geteilt werden und somit auch zum Erfolg im Kampf gegen die Pandemie führen können.

Unsere Stellungnahmen zu drei aktuellen Debatten:

Impfpflicht für Gesundheitspersonal:

Wie notwendig eine offene Diskussion ist, zeigt die von der italienischen Regierung überhastet eingeführte Impfpflicht für das Sanitätspersonal. Vor einem Jahr erhielt das Sanitätspersonal, welches ohne Rücksicht auf die eigene Gesundheit seit Anbeginn dieser Pandemie Übermenschliches geleistet hat, von der Bevölkerung den gebührenden Beifall.

Urlaube wurden gestrichen, unzählige Überstunden waren zu leisten – unter Arbeitsbedingungen, welche wir uns alle nicht vorstellen können. Die in Sanität und sozialen Einrichtungen Arbeitenden haben (bis jetzt) durchgehalten und dabei erhebliche psychologische Belastungen ertragen. Sie waren da für unsere Angehörigen und haben ihre Hand gehalten, damit sie nicht einsam und allein sterben mussten.

Sie sind Heldinnen und Helden des Alltages, welche zu Recht Wertschätzung für ihre Berufe einfordern.

Eigentlich müssten jetzt Prämien und Entlastung folgen. Indessen bewegt sich die Regierung Draghi in die gegenteilige Richtung. Wer sich nicht impfen lässt, wird ohne Einkommen suspendiert werden. Die Folgen solcher Suspendierungen für die Betreuungssicherheit – insbesondere im Pflegebereich – wurden offensichtlich überhaupt nicht berücksichtigt, aber auch ethisch-wissenschaftliche Überlegungen wurden kommentarlos vom Tisch gewischt.

Eine Impfentscheidung sollte, wenn möglich, immer freiwillig erfolgen und eine Impfpflicht ist daher ethisch nur vertretbar, wenn sie sich auf klare und eindeutige wissenschaftliche Notwendigkeiten stützen kann.

Genau dies ist bisher aber nicht der Fall. Die bisherigen wissenschaftlichen Studien belegen nur, dass eine Impfung schwere und tödliche Verläufe meist verhindern kann. Es ist aber nicht abschließend geklärt, dass eine Impfung auch dafür sorgt, dass die geimpfte Person niemanden mehr anstecken kann – dies gilt insbesondere für die nun vermehrt auftretenden Mutanten. Solange dies so ist, verhindert nach wie vor nur die Einhaltung aller Hygienemaßnahmen in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine mögliche Infektion. Das ist insbesondere zum Schutz von Menschen, die nicht geimpft werden können, unerlässlich.

Genau diese fehlende wissenschaftliche Evidenz, dass eine Impfung verlässlich vor einer Weitergabe des Virus schützt, ist der Grund, weshalb sich auch geimpfte Personen im Alltag weiterhin an die geltenden Regeln halten müssen. Warum das für das Personal im Gesundheitswesen nun nicht mehr gelten soll, bleibt ein Geheimnis.

Und auch wenn dieser Beweis eines vollständigen Schutzes vor einer Weitergabe des Virus erbracht ist, sollte eine Impfpflicht nur jene Bereiche betreffen, wo es um die Versorgung von Patient:innen geht, die man eben nicht anders schützen kann, als dass die Menschen, die sie versorgen, geimpft sind.

Wie allen Bürger:innen, so sollte man dem Personal im Gesundheitsbereich zugestehen, dass man sich schlicht vor einer medizinischen Behandlung fürchtet. Viele sind durch die Berichte über aufgetretene Nebenwirkungen verunsichert und diese Unsicherheit muss anerkannt werden. Wenn noch dazu nicht einmal der zu verabreichende Impfstoff frei gewählt werden kann, finden wir eine Impfpflicht einen zu massiven Eingriff in die Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten.

Und schließlich sollte auch ein weiterer Punkt bei der Diskussion um eine Impfpflicht nicht außer Acht gelassen werden: wissenschaftliche Studien haben nachgewiesen, dass die Einführung einer Pflichtimpfung immer zu einem Rückgang von freiwilligen Impfungen führt. Die ganze Diskussion wirkt sich also nachteilig auf die Impfbereitschaft der Gesamtbevölkerung aus. Somit funktioniert der Impfzwang auch nicht als gesundheitspolitische Strategie.

Wir vermissen in dieser Sache den beherzten Einsatz der Landesregierung gegenüber der Regierung Draghi. In anderen Bereichen hat man sich stets lautstark bemerkbar gemacht und wirkungsvoll protestiert. In dieser Sache war der Widerspruch lau und leise. Das schafft Druck auf das Personal und wird die Situation nur noch weiter verschlimmern.

Nasenflügeltests:

Auch die Einführung der verpflichtenden Nasenflügltests an Schulen zeigt, wie ein Verlassen der sachlichen Diskussionsebene nur zu einer Verschärfung von Konflikten und nicht zu tragfähigen Lösungen beiträgt. Es ist an sich ein sinnvolles Pilotprojekt, um eine Öffnung von Schulen in Präsenzunterricht zu ermöglichen und wir alle wissen, wie belastend geschlossene Schulen für Kinder und Jugendliche waren.

Aber eben weil es sich um ein Pilotprojekt handelt, hätten Kinder, deren Eltern sich gegen diese Tests ausgesprochen haben, nicht vom Schulbesuch ausgeschlossen werden dürfen. Der Schulbesuch ist ein verfassungsmäßiges Grundrecht und der Anspruch auf dieses Recht kann nur bei Vorliegen klarer Belege für dessen Notwendigkeit eingeschränkt werden. Nun ist es aber bei Weiten nicht so, dass ein negativer Nasenflügeltest für Sicherheit stehen würde.

Die Nasenflügeltests bzw. Antigen-Schnelltests taugen gar nicht für das Screening in Schulen, Betrieben oder gar der ganzen Bevölkerung. Denn das, was wir uns von ihnen erhoffen, können sie schlicht nicht leisten. Sie erkennen gerade einmal durchschnittlich 58 Prozent der symptomlos Infizierten, ergab unlängst eine Übersichtsstudie der unabhängigen internationalen Cochrane Collaboration, die Studien zu gängigen Schnelltests analysiert hat. Aber auch dieser Wert wird nur bei professioneller Probenentnahme erreicht. Und: bei Erwachsenen.

Michael Wagner, Mikrobiologe an der Uni Wien, welcher an der dritten Untersuchungsrunde der sogenannten Gurgelstudie an Österreichs Schulen arbeitet, schätzt, dass etwa drei Viertel der infizierten Schulkinder bis 14 Jahre bei zweiwöchentlich durchgeführten Schnelltests übersehen würden. Davon seien, so Wagner, »etwa 40 Prozent Infektiöse«.

Es ist daher mehr als fraglich, ob der Ausschluss von Kindern vom Präsenzunterricht wegen eines nicht erfolgten Nasenflügelabstriches wissenschaftlich gerechtfertigt werden kann.

Grüner Pass:

Wir verfolgen gespannt die derzeitige Diskussion um den sogenannten Grünen Pass. Er verspricht eine Rückkehr zur Normalität für jene, welche eine Impfung erhalten, die Krankheit überstanden oder einen aktuellen negativen Test vorweisen können. Das unterstützen wir.

Problematisch sehen wir im Detail die Unzuverlässigkeit und die derzeit nur partielle Zugänglichkeit zu den Schnelltests, zum anderen die fehlende Verfügbarkeit von Impfstoff. Schließlich gilt es noch zu klären, ob und wie der Pass für Menschen mit geringem Digitalisierungsgrad verwendbar ist – und welche Tests auch für Sonderfälle wie grenzüberschreitende Partnerschaften gelten oder ob damit nicht neue Problematiken entstehen.

Ein grüner Pass darf auf keinen Fall diskriminieren oder benachteiligen. Chancengerechtigkeit muss gegeben sein. Sonst werden Freiheiten zu Privilegien.

Stand: 19.04.2021

 

 

In der beratenden Volksabstimmung hat das NEIN klar gewonnen.
Wir nehmen den Willen der Bevölkerung, der darin so deutlich zum Ausdruck kommt, zur Kenntnis.
Wir haben an dieses Projekt geglaubt. Für uns war es eine der besten und umweltfreundlichsten Lösungen für das Verkehrsproblem in Bozen. Ein Zukunftsprojekt, wie auch die vielen jungen Leute zeigen, die sich mit dem Ziel des Klimaschutzes für die Tram engagiert haben. Die Bevölkerung hat anders entschieden. Für uns ist das ein klarer Auftrag, auf dem Weg der nachhaltigen Mobilität weiter zu machen – mit anderen Mitteln.
Wir werden weiterhin mit den Bürgerinnen und Bürgern im Gespräch bleiben und ihre Vorschläge einholen. Unsere Politik geht von den Menschen aus. Für sie und mit ihnen werden wir weiterarbeiten.

Bozner Grüne

Verdi Grüne Vërc

Der Beschluss der Landesregierung, angenommen am 4. Juni, will den Gebrauch des Silvius Magnagoplatzes regeln. Dieser Beschluss ist nicht nachvollziehbar.
Der Magnagoplatz ist nicht nur symbolisches Zentrum des politischen und institutionellen Lebens Südtirols. Seine Neugestaltung kostete die Provinz 1.600.000€. Das primäre Ziel dieser Neugestaltung war es, den Platz zugänglich für das Volk zu machen – dafür wurde der Platz von jeglichem Leben geräumt: Bäumen, Fahrradständern, usw. Und jetzt möchte man jenem Volk einen Riegel vorschieben, das den Platz gerne nützen würde?
Niemals wurde der Platz so wie in diesen letzten Monaten von Gewerkschaften, Vereinigungen, Interessensgruppen und verschiedensten Bewegungen genützt, um den Menschen und ihren Sorgen und Bitten buchstäblich einen Raum zu geben. Dazu gesagt werden muss, dass auch viele Entscheidungen der Landesregierung dazu beigetragen haben, den Platz mit Leben zu füllen. Und jetzt will die Landesregierung diese Kundgebungen limitieren, auch wenn nicht klar ist, wer ab nun das Recht haben wird zu protestieren und wer dies zu entscheiden haben wird. Völlig absurd ist die Regelung, dass Kundgebungen nur an Werktagen stattfinden dürfen. Hat da jemand Angst, dass die #fridaysforfuture-Proteste ihren Schulstreik tatsächlich auf den Samstag verlegen könnten?
Dieser Platz muss all jenen weiterhin zur Verfügung stehen, die ihr von der Verfassung garantiertes Recht wahrnehmen und protestieren, bzw. ihre Meinung kundtun wollen, unabhängig davon, gegen wen sich die Kundgebungen richten. Als vom Volk gewählte Repräsentantinnen und Repräsentanten des Volkes müssen wir dafür sorgen, dass ihm Gehör geschenkt wird!

Bozen, 7.6.2019
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Nach mehreren Jahren intensiver Vorarbeit war im Sommer vor den Wahlen 2018 endlich das neue Gesetz für direkte Demokratie, Beteiligung und politische Bildung (Amhof/Foppa/Noggler) vom Landtag verabschiedet worden. Es stand im Geiste der Wahlversprechen von 2013 und war ein, wenn auch in vielen Teilen im letzten Moment von der SVP beschnittener, Vorstoß in Sachen Bürgerbeteiligung in Südtirol.
Bereits während der Debatte im Landtag kam heraus, dass der LH mit seinen eigenen Versprechungen nicht mehr einverstanden zu sein schien. Besonders der Artikel 12 (Bestätigendes Referendum über Landesgesetze) schien ihm ein Dorn im Auge.
Angesichts der bevorstehenden Wahlen konnte man sich allerdings nicht die Blöße geben und so ging das Gesetz damals durch.
Jetzt, nach getaner Wahl, zögert man keinen Augenblick, die Bürgerbeteiligung endgültig von der Agenda zu streichen.
Der LGE Nr. 12/19, Erstunterzeichner Lanz, sieht unter anderem vor, dass der „anrüchige“ Artikel 12 gestrichen wird.
Es muss schon ein ganz wichtiges Anliegen sein, wenn die SVP gleich am Beginn der neuen Legislaturperiode (es ist gerade mal der 2. Gesetzenzwurf, den die Mehrheit eingebracht hat!) ihre Kräfte in dieses Thema legt.
Hat die SVP Angst vor der Demokratie? Glaubt sie wirklich, dass die Bürgerinnen und Bürger nichts anderes zu tun haben, als die Arbeit von Landtag und Landesregierung zu lähmen? Hat sie sogar Angst vor dem Volk, das mit ihren Entscheidungen nicht einverstanden sein könnte?
So oder so, es ist ein trauriges Signal an die BürgerInnen – und ein weiterer Schritt nach hinten, den diese Landesregierung macht.
Wir kündigen an, das Gesetz von Lanz, sollte es vom Landtag angenommen werden, einer Volksabstimmung gemäß Art. 47 des Autonomiestatuts zu unterziehen. Die dafür notwendigen Unterschriften von mindestens sieben Landtagsabgeordneten sind schon allein durch die Grüne Fraktion, das Team Köllensperger und die 5*Bewegung gesichert.
Zumindest über die eigene Beteiligung sollen die BürgerInnen das Sagen haben.

Bozen, 26.02.2019 – L.-Abg. Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In unserer Sprechstunde wurde uns mitgeteilt, dass in einzelnen Gemeinden die Beschlüsse des Gemeindeausschusses nur für wenige Tage online gestellt werden.

Es wurde auch das Gerücht widergegeben, dass eine entsprechende Empfehlung vom Rat der Gemeinden an die Gemeinden ausgegangen war, mit Verweis auf Transparenz und Privacy.

Wir stellen in diesem Zusammenhang folgende Fragen:

  1. Wie sind die gesetzlichen Grundlagen in dieser Frage? Gibt es eine rechtliche Begründung, weswegen Beschlüsse nur für einen bestimmten Zeitraum online gestellt werden dürfen?
  2. Hat der Rat der Gemeinden hierzu eine Empfehlung an die Gemeinden ausgesprochen?

BZ, 06.02.2019

L.-Abg.

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung dazu heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Das Regionalgesetz Nr. 7 vom 22. Dezember 2004 verpflichtet die Gemeinden der Region Trentino-Südtirol, minderjährige Jugendliche überall dort zu beteiligen, wo es um ihre Belange geht. (Art 1, 1-ter: „Die Gemeindesatzung sieht Formen der Beteiligung minderjähriger Jugendlicher vor, damit durch deren Beitrag in Belangen, die diese betreffen, die Gemeindepolitik sich an den Anliegen dieser Altersgruppe orientiert, diese fördert und deren Mitwirkung an jenen Projekten ermöglicht, die sie betreffen.“)

Eine dieser Formen ist der Jugendbeirat auf Gemeindeebene. Neben sehr zufriedenen Rückmeldungen hören wir auch immer wieder davon, dass die Arbeit in den Jugendbeiräten frustrierend sei und dass es auch junge Leute gibt, die eher enttäuscht aus der Erfahrung eines Jugendbeirates aussteigen.

Wir stellen in diesem Zusammenhang folgende Fragen:

  1. Bitte um Auflistung der Gemeinden, in denen ein Jugendbeirat eingesetzt ist.
  2. Was gedenkt das Land zu unternehmen, um Gemeinden ohne Jugendbeirat zu dessen Einsetzung zu bewegen?
  3. Bitte um eine Einschätzung der drei Landesräte, die für Jugend zuständig sind, über das Funktionieren der Jugendbeiräte.
  4. Welche Erfolgskriterien für einen gelingenden Jugendbeirat wurden in den Jahren der Erfahrung mit diesem Gremium gesammelt?
  5. Welche Vorhaben sind in dieser Legislatur geplant?

BZ, 06.02.2019

L.-Abg.
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung dazu heruntergeladen werden.

Rede von Brigitte Foppa in der Debatte zur Wahl des Landeshauptmanns.

Werter Landeshauptmann, liebe KollegInnen,

Vor 5 Jahren standen wir hier und wohnten dem Versuch eines Neubeginns bei. Ein kleiner Zauber, vielleicht auch ein kleines Vertrauen lag im Saal. Mir hat sich jeder Augenblick ins Gedächtnis geprägt. Die Generation Neubeginn hat nicht alt werden sollen. Von den 2013 neu gewählten Abgeordneten sind uns gar manche abhanden gekommen – und der jetzige Landtag ist trotz des damaligen Erneuerungsmantras (oder vielleicht deshalb) der erneuerste aller Zeiten.

Daher eine erste Frage: Derpacken wir eigentlich so viel Erneuerung?

Erste Antwort: Offenbar nur mit Mühe, wie man am Schock und an der Panik der SVP nach den Wahlen gesehen hat.
Die Wahlen des 21. Oktober haben eine völlig neue Situation ins Land gebracht: eine neue Partei, die sich stark etabliert hat, alte Parteien, die stark Federn haben lassen müssen. Eine wiedererstarkte italienische Präsenz und leider eine weiter erschwachte weibliche Präsenz im Landtag.
Und erstmals: die Notwendigkeit der SVP sich nach einem echten Koalitionspartner umzusehen.

Wir haben dies eine Richtungsentscheidung genannt.

Man hat viel darüber diskutiert im Lande, ob eine Mittelinks- oder Mitterechts-Koalition besser sei. Darüber kann man auch weidlich debattieren. Interessanter ist die Richtungsachse so aufzustellen, dass es nicht um Links oder Rechts, sondern vielmehr um Zukunft oder Vergangenheit, um Fortschritt oder Rückschritt geht.

Die Frage ist natürlich, woran man Fortschritt misst: An den Straßenkilometern? An den Metern der Landebahn? An Aufstiegsanlagen und unkontrolliert steigenden Tourismuszahlen? Es gäbe andere Indikatoren: Kulturelle Vielfalt und Offenheit zum Beispiel. Zulassen von Diversität. Neugier. Resilienz. Konfliktfähigkeit. Neue Formen des Zusammenlebens.

Sie, Herr Landeshauptmann und Ihre Partei haben sich für den Rückschritt entschieden. Auch ihr wohlformuliertes Regierungsabkommen zeigt das auf Schritt und Tritt.

Sie steigen schwach in diese Landesregierung ein. Nicht wegen des Vorzugsstimmenergebnisses, das ist relativ, sondern wegen der Partner, die Ihnen zur Seite gestellt sind. Vom parteiinternen Widersacher, der sich genießerisch die „polpetta avvelenata“ der Sanität auf der Zunge zergehen lässt, über eine weit überrepräsentierte Bauernschaft (der Sie unverzeihlicherweise die Raumordnung überlassen – wo man Ihren Landesrat bei der Debatte des Gesetzes doch am allerbrutalsten hat austricksen wollen!) bis hin zum Koalitionspartner Lega, dessen Sie sich bis heute sichtlich schämen (e a voi colleghi della Lega consiglio di seguire attentamente i TG in lingua tedesca, per vedere come, in che toni e con quali facce parlano di voi). Und dem Sie trotzdem auch noch die Umwelt- und Energieagenden in die Hände legen! Was für eine gravierende Fehlleistung!

Anderswo, vielleicht zu anderen Zeiten, hat es eklatante Aktionen des gesellschaftlichen Widerstands gegen analoge Koalitonsvorhaben gegeben. Vielleicht erinnert sich noch jemand daran, dass Elfriede Jelinek etwa für die Zeit der FPÖ-Regierungsbeteiligung die Aufführung ihrer Stücke in Österreich untersagt hat.

Sie sagen, Herr Landeshauptmann, wir sollen Sie an Ihren Taten messen. Das werden wir tun. Wir messen Sie aber auch an Ihren Weggefährten – und es ist unsere Pflicht als DemokratInnen, darauf hinzuweisen, mit wem sich die SVP zusammentut. Denn die Lega ist nicht „ein bisschen populistisch“, wie man in Südtirol gerne glaubt. Die Lega ist eine zutiefst rechtsextreme, neoautoritäre Partei, deren Chef keine Gelegenheit auslässt, die Grenze des Sagbaren und des Denkbaren ein Stück weit hinter die Tabugrenze zu verschieben. Tag für Tag eine neue Aktion. Salvini verändert gerade ein ganzes Land. Und Sie, Herr Kompatscher, haben entschieden, diese Veränderung mitzutragen. Damit haben Sie eine unerhörte Verantwortung übernommen.

Ich weiß, wie Sie argumentieren. Sie verweisen auf das Programm, auf das Abkommen, Sie sagen, Regieren bedeutet Verwalten und beim Verwalten kommt es auf viele einzelne Maßnahmen an, die ein Gesamtbild ergeben.
In dieser Argumentation liegt Ihre Gefahr und Ihr Ermessungsspielraum darüber, welches Zeichen Sie in der Geschichte des Landes setzen wollen und ob Sie, ob wir wir die Zeichen der Zeit erkennen oder womöglich falsch einschätzen.

Denn Salvini verändert das Land nicht mit Abkommen und Verträgen, auch nicht mit Gesetzen und Dekreten, sondern mit Tweets und mit seinen T-Shirts und mit der Polizistenuniform am Flughafen.

Daher, bitte! Ziehen Sie sich nicht auf das Technische zurück. Es ist ein Moment, in dem es so aussieht als ob die „Techniker“, die Nichtpolitiker gut in der Gunst der Menschen stehen – was ja auch stimmt. Sich auf das Verwalterische zurückziehen, rein juridisch argumentieren, das bietet Sicherheit (vor allem dem Argumenteur) und Gewissheiten und schützt vor Angreifbarkeit. Das Problem ist nur, dass die Sehnsucht der Menschen nach der „richtigen“ Politik als Identifikationsfläche weiterhin da ist. Wenn dann einer kommt, der keine Angst hat, der keine Scham hat, der auf die Regeln des Anstandes und der guten Gegnerschaft pfeift, dann werden die anderen, die feinen Juristen und feilenden Strategen regelrecht dahingemäht. Alles schon gesehen.

Wichtige, wirklich bedeutsame Politiker, werden nicht nur an ihren politischen Taten gemessen – an denen natürlich auch, sondern auch am Zeitgeist, den sie geprägt haben. Die Ära Kohl benennt nicht nur die Wiedervereinigung, sondern auch das satte Deutschland, das die Kriegszeit mit wirtschaftlichem Wohlstand zuschüttet.
Sie haben eine Verantwortung weit über dieses Regierungsabkommen hinaus. Sie stehen, wie wir alle vielleicht ein wenig mit, für einen Zeitabschnitt im Lande.

Und so liegt es an uns, an Ihnen ganz besonders, welchen Beitrag wir an der Mentalitätsentwicklung leisten. Es ist ein offenes Feld, das Ihr Vorgänger in der Wiederholung des immergleichen Diskurses (Wir Südtiroler als verfolgte und benachteiligte und stets gefährdete Volksgruppe) hat erstarren lassen.
Die drei großen Lebenslügen Südtirols erhielten in jener Zeit ein zementenes Fundament und haben Südtirol stark immobilisiert. Ich meine damit jene Konstrukte, die es der Südtiroler Gesellschaft erlauben, ein verzerrtes Selbstbild zu haben und sich nicht mit der vollen Wucht einer vielleicht schwer bewältigbaren Realität zu stellen. Es sind dies (ich tippe sie nur an):

  1. Das Selbstbild Südtirols als Opfer der Geschichte (hier hat der LH, das möchte ich ihm anerkennen, in der letzten Legislatur einige wichtige Zeichen gesetzt. Und das Land hat es ihm nicht gedankt.)
  2. Das Selbstbild Südtirols als weltbeste Autonomie mit einem fugenlosen Zusammenleben (die Tatsache, dass es bei uns immer noch getrennte Schulen gibt, ist in Europa ein gut gehütetes Geheimnis)
  3. Das Selbstbild Südtirols als Stätte einer „gesunden“ Landwirtschaft (man braucht nur sehen, welche Emotionen es auslöst, wenn man an diesem Thema auch nur ein klein wenig kratzt).

In einer fortschrittlichen Regierungskoalition stünden diese Themen vornean, denn gerade in der (vorsichtigen) Enttabuisierung liegt der größte Entwicklungsfaktor einer Gesellschaft.
Indes hat man gerade diese Koalition gewählt, um an diesen großen Selbstlügen nicht rütteln zu müssen. Eine wirklich verlorene Chance.
Ecco perché noi non possiamo e non vogliamo dare la fiducia al governo Kompatscher-Salvini. Perché non possiamo condividere una politica comandata dall’alto (Nessuno ha il diritto di ubbidire!), una politica che separa, anzi, che ri-separa, che ri-divide, che recupera spesso gli istinti più antichi e facili e anche parecchio machisti.

Invece proprio sulle tematiche-perno della nostra convivenza staremo fermi dell’altro tempo. Ne sono purtroppo convinta, perché sono proprio esse che stanno alla base della decisione di fare questa giunta e non un’altra.

Per non dover mettere in dubbio niente.

Non è un caso, è una scelta ben precisa.

È una grande chance persa di evoluzione, ma anche di comprensione di questa terra.

Bozen Bolzano, 17/01/2019

Brigitte Foppa

LANDESGESETZENTWURF Nr. 5/18

Das Regionalgesetz vom 13. August 1998, Nr. 7 betrifft die Wahlwerbung von Verbänden, Vereinen und Gewerkschaften. Das Gesetz besagt, dass allen Verbänden, Vereinigungen und Gewerkschaften, die gemeinnützigen Charakter haben, die Begünstigungen der Volontariatsbestimmungen in Anspruch nehmen, Patronatsdienste leisten oder in irgendeiner Form Mittel aus den öffentlichen Haushalten erhalten, ab dem 60. Tag vor dem Wahltag jegliche Werbetätigkeit für Kandidaten und Parteien verboten ist.

Das Gesetz hatte von Anfang an den gravierenden Mangel, dass für seine Übertretung keine Sanktionen vorgesehen waren.

Dies zieht mit sich, dass regelmäßig bei den Wahlen Vereine und Verbände Wahlempfehlungen für einzelne Kandidatinnen und Kandidaten abgeben.

Um die effektive Umsetzung des Gesetzes Nr. 7 vom 13. August 1998 zu gewährleisten, müssen deshalb Sanktionen eingeführt werden. Mit Regionalgesetzentwurf Nr. 34, eingereicht am 29.06.2015 von den Abgeordneten Foppa, Dello Sbarba und Heiss versuchte man in der XV. Legislaturperiode diese Sanktionen einzuführen.

Allerdings verblieben Unklarheiten über die Anwendbarkeit einer solchen Regelung auf die Landtagswahl, da diese mit Landesgesetz geregelt wird.

Seit 2017 gibt es nun ein Landesgesetz, das die Wahlen des Südtiroler Landtags regelt (Landesgesetz vom 19. September 2017, Nr. 14 „Bestimmungen über die Wahl des Landtages, des Landeshauptmannes und über die Zusammensetzung und Wahl der Landesregierung“).

Im Artikel 11 dieses Gesetzes sind die Ausgaben für Wahlwerbung geregelt. Die Bezugnahme auf das Regionalgesetz Nr. 7/1998 fehlt ebenso wie die Sanktionen, die zur Einhaltung des Verbotes von Wahlwerbung seitens Vereinen, Verbänden, Gewerkschaften beitragen sollen.

Der vorliegende Landesgesetzentwurf soll diese Lücke nun schließen. Hier auch der vollständige Begleitbericht.

Bozen, 18.12.2018

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

 

Der Landesgestzentwurf wurde am 08.05.2019 im Ausschuss abgelehnt und wird im Plenum nochmals diskutiert.

 

In einem Interview hat SVP-Spitzenkandidat Kompatscher sein Wahlziel mit 40% angegeben. Das auffallend niedrige Wahlziel deutet auf eine bahnbrechende Wende in Südtirol hin. Die Volkspartei geht offensichtlich davon aus, dass sie künftig einen echten Koalitionspartner brauchen wird. Das hat es bisher noch nie gegeben. Die 2013 formierte Koalition mit dem PD war zwar mehr als die altgewohnte Pflichtvertretung der Italiener ohne jede Richtungsmacht, (weil die SVP ohne PD ja erstmals nicht mehr die absolute Mehrheit hatte), trotzdem war auch in dieser Legislaturperiode davon nichts zu spüren.
Nach dem 21. Oktober könnte das völlig anders sein.
Das eröffnet mehrere Szenarien: die SVP wird entweder mit Mitte-Links oder mit Mitte-Rechts oder mit nicht positionierten Kräften koalieren müssen.
Es ergibt sich daher die einzigartige Chance auf wirkliche Veränderung – aber auch die große Gefahr, dass eine Regierung mit der Lega oder anderen Populisten zustande kommen wird. Die Verhältnisse Italiens könnten sich tatsächlich auch in Südtirol reproduzieren. Mit unabsehbaren Folgen.
Wer dies verhindern will, muss grün wählen.
Wir Grünen sind die stärkste Kraft im Mitte-Links-Lager und es ist absehbar, dass enttäuschte WählerInnen etwa des PD unsere Präsenz zu schätzen wissen.
Grün ist auch im Ausland wieder im Aufwind und wir selbst erhalten auf unserer Wahlkampftour sehr viel Zuspruch.
Es liegt an uns SüdtirolerInnen, wie wir die Chance der Veränderung 2018 nutzen werden.
Brigitte Foppa

Grüne Fraktion im Südtiroler Landtag:

5 Jahre Arbeit, 3 Abgeordnete, 3 Mitarbeiterinnen, 1050 Anfragen, 210 Beschlussvorschläge, 15 Gesetzentwürfe, 1630 Änderungsanträge zu Gesetzen.

Wir zeigen in diesem Video, was wir für euch erreicht haben und an welchen Themen wir dran bleiben.

#grünwirkt #verdefunziona

 

Unser „Grün wirkt“ gibt es auch als Faltblatt, mit noch mehr kleinen und großen Änderungen in Südtirol, die wir für euch erreicht haben.

Ihr könnt ihn euch in unserem Büro abholen oder hier als pdf downloaden. Viel Spaß beim Ansehen und bei der Lektüre wünschen Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa und Hans Heiss.