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BESCHLUSSANTRAG

Trotz der Zweisprachigkeitspflicht in Südtirol klagen Bürgerinnen und Bürger, dass das Recht auf den Gebrauch der Muttersprache in der Praxis nicht immer berücksichtigt wird. Die Situation ist
vor allem im Gesundheitsbereich problematisch, da die behandelten Themen oft sehr sensibel und emotional belastend sind.

Diesbezüglich haben wir im März 2017 im Rahmen der aktuellen Fragestunde der Landesregierung eine Anfrage gestellt. Aus der Antwort der Landesrätin ging hervor, dass häufig die Pflegekräfte oder das auf den Stationen anwesende ärztliche Personal oder Pflegepersonal als Dolmetscher einspringen müssen, um eine Verständigung zwischen Patient und Arzt zu gewährleisten, falls die Ärzte selbst dazu nicht in der Lage sind. Aus der Antwort ging aber nicht klar hervor, wie der Patient/die Patientin mitteilen kann, in welcher Sprache er/sie kommunizieren möchte. Aus unserer persönlichen Erfahrung wissen wir, dass es derzeit weder ein Formular noch irgendeine andere Möglichkeit gibt, dies mündlich oder schriftlich mitzuteilen.

Neu entfacht wurde die Debatte im Frühjahr 2018 durch den Bericht einer Frau, die vom Arzt gebeten worden war, 20 Euro für die Übersetzung eines Befundes zu zahlen. Ohne hier auf den
konkreten Fall eingehen zu wollen, berichteten andere Personen in der nachfolgenden Debatte von verschiedenen Erfahrungen, bei denen sie Schwierigkeiten hatten, sich mit den behandelnden Ärzten zu verständigen, und dass sie zu diesem Zweck auf andere Ärzte oder Pflegekräfte warten mussten, die in der Lage waren, in der gewünschten Sprache zu kommunizieren. Neben den Beschwerden wurden einige konkrete Vorschläge unterbreitet, darunter der Vorschlag, einen Dolmetschdienst für Patientinnen und Patienten einzurichten.

Eine klare Kommunikation ist unseres Erachtens immer äußerst wichtig, insbesondere im medizinischen Bereich oder im Krankenhaus, wo die Menschen oft mit Situationen konfrontiert sind, die
physisch und emotional belastend sind. Die Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger leisten eine vorbildliche Arbeit, sowohl was die Pflege anbelangt als auch – wenn nötig – bei der sprachlichen Hilfeleistung, doch Letztere fällt nicht in ihren Aufgabenbereich und ist auch nicht Teil ihrer Ausbildung.

Übersetzen ist eine sehr komplexe Tätigkeit, die eine spezielle Ausbildung, große Konzentration und ständige Fortbildung erfordert. Im medizinischen Bereich braucht es zudem neben den
Fachkenntnissen auch Empathie und große Feinfühligkeit, vor allem wenn es darum geht, wenig erfreuliche oder komplexe Informationen zu vermitteln.

Wir möchten an dieser Stelle auch daran erinnern, dass das Problem des Ärztemangels in Südtirol seit Jahren für Diskussionsstoff sorgt. Es handelt sich sicherlich um eine komplexe  ngelegenheit, die jedoch zunehmend mit der Pflicht zum Erwerb des Zweisprachigkeitsnachweises in Verbindung gebracht wird.

Unser Gesundheitssystem und der ethnische Proporz beruhen nämlich auf einem Idealzustand, in dem das gesamte Ärzte- und Pflegepersonal beide Sprachen fließend beherrschen sollte. Doch
wie wir alle wissen, sind wir weit von diesem Ziel entfernt, da richtigerweise das medizinische Fachwissen und die Erfahrung im Vordergrund stehen. Der wachsende Mangel an Ärzten aus
unserer Gegend zwingt dazu, Personal von außerhalb anzuwerben. Diese Fachkräfte sprechen oft nur eine der beiden Landessprachen und es vergehen Jahre, bis sie wirklich „zweisprachig“ sind. In der Zwischenzeit müssen die Patientinnen und Patienten auf die ihnen zustehende Betreuung in ihrer Muttersprache verzichten.

In anderen Ländern gibt es sehr positive Erfahrungen im Umgang mit einer zunehmend multikulturellen Gesellschaft. So bietet das Städtische Klinikum München den Patienten einen internen Dolmetscherdienst in 35 Sprachen an. Dafür sorgen mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Grundausbildung in Medizin oder Krankenpflege und muttersprachlichen Sprachkenntnissen. Dieser Service unterstützt das Personal des Klinikums bei der Kommunikation mit Patienten und deren Angehörigen, kann aber von den Patienten selbst kostenlos angefordert werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Service können geleistete Überstunden als Zeitausgleich in Anspruch nehmen, werden speziell geschult und haben die  Möglichkeit, an Fortbildungskursen teilzunehmen.

Solange das Ziel der Zweisprachigkeit des ärztlichen Personals nicht erreicht ist, müssen wir unsere Krankenhäuser anderweitig in die Lage versetzen, kurzfristig das Recht der Patientinnen und
Patienten auf Informationen in der eigenen Muttersprache zu gewährleisten und sich längerfristig dem Ziel einer echten Zweisprachigkeit zu nähern, indem das Personal die bestmögliche Ausbildung erhält.

Aus diesem Grunde verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. im Rahmen der Krankenpflegeausbildung in Südtirol fakultative Dolmetscher- und Übersetzerkurse anzubieten, die den Pflegekräften das nötige Wissen vermitteln, um bei Bedarf
    die Verständigung zwischen Arzt und Patient zu gewährleisten;
  2. in den Weiter- und Fortbildungsprogrammen im Gesundheitswesen Dolmetscher- und Übersetzerfachkurse für ärztliches Personal und Pflegekräfte anzubieten;
  3. ein zusätzliches Bonussystem (mit finanziellen oder sonstigen Anreizen) für Personen einzuführen, welche die genannten Kurse belegen;
  4. in der Übergangszeit Dolmetscherinnen/Dolmetscher einzusetzen, die unterstützend zur Verfügung stehen, wenn die Ärztin oder der Arzt nicht in der Lage ist, sich in der Sprache der Patientin oder des Patienten zu verständigen;
  5. eine Möglichkeit vorzusehen, damit die Patientin oder der Patient ausdrücklich – und am besten schriftlich – mitteilen kann, in welcher Sprache sie/er kommunizieren und alle Unterlagen erhalten möchte.

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler