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In der beratenden Volksabstimmung hat das NEIN klar gewonnen.
Wir nehmen den Willen der Bevölkerung, der darin so deutlich zum Ausdruck kommt, zur Kenntnis.
Wir haben an dieses Projekt geglaubt. Für uns war es eine der besten und umweltfreundlichsten Lösungen für das Verkehrsproblem in Bozen. Ein Zukunftsprojekt, wie auch die vielen jungen Leute zeigen, die sich mit dem Ziel des Klimaschutzes für die Tram engagiert haben. Die Bevölkerung hat anders entschieden. Für uns ist das ein klarer Auftrag, auf dem Weg der nachhaltigen Mobilität weiter zu machen – mit anderen Mitteln.
Wir werden weiterhin mit den Bürgerinnen und Bürgern im Gespräch bleiben und ihre Vorschläge einholen. Unsere Politik geht von den Menschen aus. Für sie und mit ihnen werden wir weiterarbeiten.

Bozner Grüne

Verdi Grüne Vërc

Im 4. Gesetzgebungsausschuss des Landtags wurde heute der Grüne Gesetzentwurf „Klimaschutz, Einschränkung des Flugverkehrs und Übertragung des Flughafens Bozen an das Land“ von der SVP abgelehnt. Er sah vor, gemäß dem staatlichen Dekret Nr. 201/2015 den Flughafenbesitz zu übernehmen und im Falle einer Übertragung des Betriebes an Private den Flugverkehr einzuschränken, die Piste nicht zu verlängern und ein Einvernehmenskomitee einzusetzen, das die Tätigkeit beaufsichtigen sollte.

„Unser Entwurf ist die reelle Umsetzung der Volksbefragung von 2016“, so der Erstunterzeichner Riccardo Dello Sbarba (heute unfallbedingt abwesend). Das Abstimmungsverhalten der SVP-Fraktion erstaunt einigermaßen, hatten sich Locher, Renzler und Vallazza doch bei der ersten Behandlung des Entwurfs noch klar dafür ausgesprochen. Die Partei muss gestern disziplinierend eingeschritten sein – ganz im Geiste der Aussagen des Landeshauptmanns in den letzten Tagen. Denn es ist offensichtlich, dass die verstockten Beharrungen, man setze mit dem Verkauf an die Privaten „Punkt für Punkt“ (LH Kompatscher) die Volksbefragung von 2016 um, nur aus einer Defensivposition heraus zu erklären sind. Der Landeshauptmann weiß genau, dass die 70% Nein zur Volksbefragung nicht nur ein Nein zur öffentlichen Finanzierung waren, sondern ein Nein zu seinem gesamten Entwicklungsplan – samt Passagierzahlen, Flugzeiten und Einstufung des Flughafens. Und auch wenn Kompatscher sich in den letzten Tagen besonders auf die Grünen eingeschossen hat, so werden wir weiterhin darauf hinweisen, dass man die Aussagen einer Volksbefragung zwar manipulieren oder einengend interpretieren kann, dass dies aber gewaltige Auswirkungen auf die politische Glaubwürdigkeit einer Regierung hat.

„Die Strategie der SVP für die Zukunft scheint jedenfalls dürftig, behelfsmäßig und blauäugig“, so Ausschussmitglied Brigitte Foppa. Man wolle mit den privaten Käufern das Gespräch suchen. „Kein Privater wird auf die eingekauften Optionen verzichten, um ein Verlustgeschäft zu machen. Für uns im Unterland und im Bozner Talkessel ist das keine Lösung“, so Foppa. Besonders bemerkenswert findet sie die Kehrtwende der SVP- Vertreter im Ausschuss. „Als Tiger gestartet, als Bettvorleger gelandet – dieser alte politische Spruch passt heute in ganz besonderem Maße zu den Eintagsrebellen der Volkspartei.“

Ergebnis der Abstimmung: 3 Ja (Foppa, Nicolini, Ploner), 4 Nein (Ladurner, Vallazza, Locher, Renzler).

Bozen, 23.07.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Ennesimo rinvio della legge dei Verdi sulla limitazione dell’attività aerea. La maggioranza attende gli „incontri coi privati“. Ma servono regole chiare e trasparenti. Serve una legge provinciale.

Questa mattina, su proposta della Svp, la IV Commissione legislativa del Consiglio provinciale ha rinviato ancora una volta la trattazione del disegno di legge del gruppo Verde sull’aeroporto di Bolzano. E‘ l’ultimo rinvio concesso dal regolamento del Consiglio: nella prossima seduta del 23 luglio la legge dovrà essere trattata, o verrà comunque iscritta all’ordine del giorno del Consiglio.
Questo prendere tempo non ci convince e ne abbiamo chiesto le ragioni ai colleghi della Svp. Ci hanno risposto che sono in corso consultazioni interne al partito, che è stato formato un „gruppo di lavoro“ e che presto ci sarà un incontro „con i privati che hanno vinto la gara“. Il tutto dovrebbe concludersi entro fine giugno.
Ci fa piacere che con la presentazione del nostro disegno di legge si sia fermato l’iter di „privatizzazione“ dell’aeroporto, che avrebbe consentito ai privati quel „potenziamento“ (con allungamento della pista) bocciato dal referendum del 2016. E ci fa piacere che i rappresentanti Svp in commissione abbiano riconosciuto la validità dei due pilastri della nostra proposta:

1. Che la Provincia deve fare una legge per limitare con precisione l’attività aerea dell’aeroporto di Bolzano.
2. Che la Provincia deve attivarsi subito per acquisire la proprietà della infrastruttura (l’aeroporto di Trento è stato provincializzato da anni!)
A questo punto ci saremmo aspettati un confronto per arrivare a una proposta condivisa, magari modificando il nostro testo, oppure con una proposta da parte della giunta.
Nessuna delle due cose è finora accaduta. Mentre la nostra proposta resta „parcheggiata“ in commissione, ci viene comunicato che la Svp attende un „confronto con i privati“. Per arrivare a cosa?
E‘ una procedura molto poco trasparente. Di questi incontri non si sa nulla, non si sa che cosa voglia fare la Svp, cosa voglia fare la Giunta, cosa rispondono i „privati“.
Noi siamo convinti che in uno Stato di diritto per regolare una materia come il traffico aereo sul proprio territorio una Provincia autonoma approva una legge, l’unico strumento certo e trasparente. Qualsiasi altra cosa (impegni, dichiarazioni, o simili) si muove nell’oscurità di incontri chiusi e il risultato non dà nessuna garanzia e può essere modificato in ogni momento.
Invitiamo dunque Svp e Giunta provinciale a uscire dalle trattative segrete e lavorare con noi a una proposta di legge condivisa che rispetti il referendum del 2016. Noi siamo pronti e disponibili. L’appuntamento è al 23 luglio.

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

DOCUMENTAZIONE:
DISEGNO DI LEGGE n. 6 del 2019, „Tutela del clima, limitazione del traffico aereo e trasferimento alla Provincia dell’aeroporto di Bolzano“: http://www2.landtag-bz.org/documenti_pdf/idap_555606.pdf
RELAZIONE ALLA LEGGE: http://www2.landtag-bz.org/documenti_pdf/idap_555607.pdf

 

Der 4. Gesetzgebungsausschuss des Landtags hat heute nach langer Diskussion beschlossen, die Behandlung des Gesetzentwurfs der Grünen Fraktion nicht wie angenommen abzulehnen, sondern vorerst auszusetzen. Der Entwurf sieht die drastische Reduzierung der Flugbewegungen, die Übertragung des Flughafenbesitzes an das Land, die Einsetzung eines Einvernehmenskomitees mit den betroffenen Gemeinden und das Stopp jeglicher öffentlichen Finanzierung durch das Land vor.
Auch die KollegInnen der SVP und die Opposition teilten die wichtigsten Punkte, nämlich:

  1. 1. dass die Volksbefragung von 2016 nicht nur ein NEIN zur öffentlichen Finanzierung war, sondern die Ablehnung des gesamten Entwicklungsplanes des Landeshauptmanns, mit Verlängerung der Landebahn. Und dass es nun zu verhindern gilt, dass dieser damals abgelehnte Entwicklungsplan von den Privaten umgesetzt wird;
  2. 2. dass es jetzt folglich ein Gesetz braucht, mit dem das Land festsetzt, was die künftige private Führung mit dem Flughafen machen darf und was nicht;
  3. 3. dass sich das Land nicht die Gelegenheit entgehen lassen darf, den Besitz des Flughafens vom Staat zu übernehmen (wie vom DPR DPR n. 201/2015 vorgesehen).

Diese Punkte waren übrigens auch im Gutachten des Rates der Gemeinden aufgelistet.
Dank dieser Übereinstimmung zu den wichtigsten Teilen des Entwurfs hat der Gesetzgebungsausschuss beschlossen, in den nächsten Wochen noch Klärungen vorzunehmen und möglicherweise zu einem Gesetz zu kommen, das von breiten Teilen des Landtags geteilt wird.
Wir Grünen sind sehr zufrieden mit der Aussicht, dass die Volksbefragung von 2016 und der Willen der Bevölkerung ernst genommen wird – wie es sein sollte.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Am 18. März 2019 wurden mehrere Vorschläge für die künftige Unterbringung des Archäologiemuseums von der Technischen Kommission begutachtet. In der öffentlichen Debatte überwiegen stets die wirtschaftlichen Überlegungen rund um die kommerziellen Nebeneffekte der Attraktion „Ötzi“. Was dabei bisher zu kurz kommt, sind die museologischen Überlegungen. Nichts ist bekannt davon, was die Sachverständigen im Lande zu den Standorterwägungen sagen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wurden die Fachleute der Abteilung Museen für ein Gutachten herangezogen? Wie hat sich die Landesabteilung zur Standortfrage des Archäologiemuseums, insbesondere zum Standort Virgl, geäußert?
  2. Wie hat sich der Museumsbeirat, laut Artikel 11 des Landesgesetzes vom 16. Juni 2017, Nr. 6 zuständig für die museumspolitische Ausrichtung, in der Standortfrage des Archäologiemusums geäußert?
  3. Wie hat sich der Musumsbeirat in der Standtortfrage des Bozner Stadtmuseums geäußert?
  4. Wann wird die Stelle der Abteilungsdirektion Museen definitiv besetzt?

Bozen, 27.03.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Und unsere Replik dazu.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In einem langen und aufwändigen Prozess wurde im vergangenen Jahr die Umgestaltung des Silvius-Magnago-Platzes vorgenommen. Die Kosten für die Umgestaltung beliefen sich ca. auf 1,6 Millionen Euro. Zweifel an der ästhetischen Wirksamkeit und der Angemessenheit der Kosten wurden von Anbeginn an von mehreren Seiten geäußert. Nun kommen neue Aspekte hinzu. Der Platz ist nach Regenfällen ewig lang nicht trocken. Nachbesserungsarbeiten mussten bereits vorgenommen werden. Nun ist Bozen nach den Schneefällen vom 2.2.19 wieder weitgehend schneefrei, nur am Magnago-Platz schlittert man noch über Eisflächen.

Wir stellen in diesem Zusammenhang folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Warum bleibt der Platz nach Regenfällen so auffallend lange wasserbedeckt?
  2. Warum mussten so kurz nach der Fertigstellung schon Nachbesserungsarbeiten vorgenommen
    werden? Welche Arbeiten waren das? Sind daraus neue Kosten entstanden? Wenn ja, welche?
  3. Warum die Eisfläche vor dem Landtag?

BZ, 06.02.2019

L.-Abg.            Brigitte Foppa             Riccardo Dello Sbarba                        Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort herunterladen werden.

Einige Wochen sind seit dem Unglück des kurdischen Flüchtlingsbuben Adan vergangen, nun bringt die Grüne Fraktion das Thema erstmalig wieder in den Landtag. Leider lässt sich die Landesrätin nicht zu Klärung der Fakten bewegen. Bleibt wohl nur mehr der bereits eingeleitete Rechtsweg, um endlich zu den notwendigen Klärungen zu gelangen, die die Politik nicht anstreben möchte.
Mit der heutigen Fragestunde im Landtag hätte sich der LRin Stocker erneut die Chance geboten, im Falle Adans endlich Klartext zu reden. Warum wurde die Familie nicht aufgenommen? Was hat in den internen Strukturen der Verwaltung nicht funktioniert? Es wäre eine Gelegenheit gewesen, Fehler offen zu benennen und Mängel anzusprechen. Nichts davon ist leider eingetroffen. Kein Wort der Selbstkritik, keine Klärung der Rechtsnormen und –prozeduren, bzw. Verantwortlichkeiten, welche zur Nichtaufnahme dieser Familie in den öffentlichen Strukturen geführt haben. In ihrer kurzen Beantwortung wiederholte die LRin lediglich die Aussagen der Pressekonferenz vom 10. Oktober. Somit hat sie einfach die „offizielle Version“ der Geschehnisse zementiert, die bereits unmittelbar danach scharf in Frage gestellt worden war.
In Anbetracht dieser kalten und bürokratischen Positionierung, hakte der Landtagsabgeordnete Dello Sbarba mit einer weiteren Frage nach, in der er wissen wollte, ob der LRin denn mittlerweile bekannt sei, dass von Seiten der Beauftragten des Sanitätsbetriebs für Flüchtlinge eine Email vorliegt, in der diese ausdrücklich um die Aufnahme der Familie gebeten hatte. Und zwar bereits am 4. Oktober, drei Tage bevor der Junge tragisch ums Leben gekommen ist – und eine Woche vor der besagten Pressekonferenz des 10. Oktobers, in der die LRin erklärt hatte, es hätte keine offiziellen Anfragen für Unterbringung seitens der Familie gegeben. Neben dieser offiziellen Anfrage um Unterbringung erinnerte die Verantwortliche in der genannten Email auch daran, dass Adan an diesem Tag vom Krankenhaus entlassen werde und die Familie noch keinen Schlafpatz habe. In der beigelegten Entlassungsbescheinigung stand schwarz auf weiß, dass der Junge sich in einem schlechten Gesundheitszustand befindet: “la patologia di Abdullah è molto complessa, invalidante e necessita di stretto monitoraggio e cure continue”.
Dello Sbarba fragte nach, ob die LR denn wisse, dass es diese Email gäbe, ob das Land darauf geantwortet habe und weitere Details. Die LRin wich erneut aus, und meinte nur, dass diesen Informationen gerade nachgegangen werde und etwaige Neuigkeiten dann kommuniziert werden würden.
Wir Grünen finden diese Art und Weise auf Fragen zu reagieren inakzeptabel. Das Land hat die Pflicht die Karten auf den Tisch zu legen und alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen um hier Klarheit zu schaffen, sowohl von politischer als auch von administrativer Seite.
Es ist untragbar, dass trotz allem was passiert ist, hier eine Mauer des Schweigens aufgebaut wird.
Hoffen wir, dass die laufende Ermittlung nun die notwendige Klärung in die Wege leitet.
Bozen, 07.11.2017
Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss, Brigitte Foppa

Es wäre ein großer Verlust für die Geschichtswissenschaft und die öffentliche Erinnerungskultur in Südtirol und Bozen

source: https://de.wikipedia.org/wiki/Stadtarchiv_Bozen#/media/File:Altes_Rathaus_in_Bozen_-_S%C3%BCdseite_in_den_Lauben.JPG; author: Vollmond11; license: CC BY-SA 3.0, Attribution-ShareAlike 3.0 Unported, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/


Dem Vernehmen nach hat Hannes Obermair, Historiker und Leiter des Stadtarchivs Bozen, seine Stelle bei der Gemeinde Bozen gekündigt. Die Hintergründe der Entscheidung sind nicht bekannt, wohl aber ist absehbar, dass dies ein folgenschwerer, bedauernswerter Schritt wäre: Für die Geschichtswissenschaften und die öffentliche Erinnerungskultur in Südtirol, vorab in der Landeshauptstadt Bozen.
Dr. Obermair ist am Stadtarchiv Bozen seit Anfang 2002, seit 2009 auch als Direktor des Hauses tätig, nachdem er zuvor am Südtiroler Landesarchiv seit 1993 grundlegende Aufbauarbeit geleistet hatte. Der bereits zum Zeitpunkt des Einstiegs in Bozen angesehene Mediävist und Editor hat dem Stadtarchiv ein markantes wissenschaftliches und öffentliches Profil verliehen und damit die Kulturpolitik über Bozen hinaus maßgebend bereichert.
Vorab sein qualifiziertes und entschiedenes Eintreten für eine öffentliche Erinnerungskultur in Bozen haben zu einer grundlegenden Wende zum Besseren beigetragen: Als wichtiger Mitträger und Ideator der Umgestaltung des Siegesdenkmals zur Gedenkstätte, als Vordenker und Promotor einer europäischen Erinnerungskultur in Bozen hat Obermair herausragendes öffentliches Engagement bewiesen. Dabei hat er sich mit großer Zivilcourage und strategischem Gespür auf die Gratwanderung zwischen Wissenschaft und Politik eingelassen und meldet sich unerschrocken in öffentliche Debatten zu Wort.
Die Gemeinde Bozen sollte sich bewusst sein, dass sie sich den Abgang einer solchen Persönlichkeit, die bei beiden großen Sprachgruppen anerkannt ist, grundsätzlich nicht leisten kann. Es sollten alle Versuche unternommen werden, Hannes Obermair doch noch umzustimmen und ihn dazu zu bewegen, seine verantwortliche und grundnotwendige Position in Bozen weiterhin wahrzunehmen.
Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba, L.Abg.
Brigitte Foppa, Co-Vorsitzende der Grünen und L. Abg.
Tobias Planer, Co-Vorsitzender der Grünen und Gemeinderat in Bozen
Bozen, 23.08.2017

Anfrage zur Beantwortung in der aktuellen Fragestunde:

Seilbahn im Talfer-Ensemble?

SanGenesio_JenesienMit Beschluss der Landesregierung Nr. 1534 vom 22.12.15 wurde beschlossen, die Planung des mit 25,4 Millionen veranschlagten Projekts der neuen Seilbahn Jenesien zu veranlassen. Das Projekt sieht die Errichtung einer neuen Talstation an der Talferbrücke und einer neuen Bergstation, leider weiterhin außerhalb des Dorfkerns, vor. Das Talferbett soll von der neuen Trasse gequert werden, die über insgesamt 3 bis zu 34 m hohen Stützen (entspricht 12 Stockwerken!) der Talfer entlang zur derzeitigen Talstation verläuft.
In unserer Anfrage vom 22. Februar stellten wir die Frage nach der Vereinbarkeit mit dem Ensembleschutz und die Antwort lautete, dass diese bestehe. Die Kartei Nr. 40 der Bozner Ensembleschutzregelung allerdings weist „die Talfer und ihre Ufer von der Drususbrücke bis zur St. Antonbrücke“ sowie die Bozner und Grieser Wassermauer und den Petrarcapark als Ensemble aus:
„Der Schutz des Ensembles erfordert, außer der Einhaltung der rechtskräftigen Vorschriften des Bauleitplanes, der Bauordnung und des Landschaftsplanes der Gemeinde Bozen sowie der historisch-künstlerischen Schutzbindungen und der Bindungen der Schutzgebiete von archäologischem Interesse, die Beachtung der Bestimmungen zur Vorlage der Projekte und der spezifischen Hinweise zum Schutz der das Ensemble kennzeichnenden Wertelemente (…). Die Erstellung neuer Bauten und/oder Infrastrukturen (mit Ausnahme jener des Versorgungsnetzes) sowohl ober- als auch unterirdisch ist verboten.
Wir stellen in diesem Zusammenhang daher folgende Frage an die Landesregierung:
Wie wird die Vereinbarkeit dieses Infrastrukturprojektes mit dem Ensembleschutz begründet?
22.03.2016
L.Abg.
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba
Karte mit den Ensembles:2016 03 22 Jenesien Seilbahn 2 S.2-001
Kartei Nr. 40 des Ensembleschutzplanes:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2016/03/Scheda-40-tutela-inisemi-BZ-Talvera.pdf“]

Anfrage zur Beantwortung in der aktuellen Fragestunde:
SanGenesio_JenesienMit Beschluss der Landesregierung Nr. 1534 vom 22.12.15 wurde beschlossen, die Planung des mit 25,4 Millionen veranschlagten Projekts der neuen Seilbahn Jenesien zu veranlassen. Das Projekt sieht die Errichtung einer neuen Talstation an der Talferbrücke und einer neuen Bergstation, leider weiterhin außerhalb des Dorfkerns, vor. Das Talferbett soll von der neuen Trasse gequert werden, die über insgesamt 3 bis zu 34 m hohen Stützen (entspricht 12 Stockwerken!) der Talfer entlang zur derzeitigen Talstation verläuft (hier der Plan zum Download).
Wir stellen in diesem Zusammenhang daher folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wann und wie erfolgte die Absprache der Planung mit der Stadtgemeinde Bozen?
  2. Auf der Grundlage welcher Bedarfserhebung und welcher Datenlage wurde die neue Zusatztrasse geplant? Von wem ging diese Planung aus?
  3. Ist die Trasse entlang der Talfer(wiesen) mit dem Ensembleschutzplan sowie mit dem Denkmal- und Landschaftsschutz vereinbar?
  4. Die Talferbrücke steht unter Denkmalschutz – wie ist der Standort Talstation damit vereinbar?
  5. Wurde geprüft, ob der Standort im Flussbett aus wasser- und zivilschutztechnischer Sicht möglich ist?
  6. Wie groß ist die vorgesehene Handelsfläche in der neuen Talstation? Was für eine Art von Handelstätigkeit ist vorgesehen?
  7. Wird der Baumbestand an der neuen Talstation und an der neuen Bergstation verringert? Wenn ja, um wieviele Einheiten? Sind landschaftlich und botanisch wertvolle Bäume darunter?

Wir bitten außerdem um Aushändigung der Machbarkeitsstudie.
19.02.2016
L.Abg.
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba