HomeDeutschStellungnahme der Grünen zu den Bezügen von Landtagsorganen und Landesregierung

Stellungnahme der Grünen zu den Bezügen von Landtagsorganen und Landesregierung

Bezüge von Landtagsorganen und Landesregierung: Grüne lehnen Zulagen für kleine Ämter strikt ab; die Bezüge der Landesregierung sind gesetzlichen Vorgaben anzupassen.

Der Südtiroler Landtag behandelt diese Woche endlich die seit langem anstehende Frage der Bezüge von Organen des Landtages und der Landesregierung.
Nachdem der Entwurf der Amtsentschädigungen für Regierung und Landtagsämter bereits im Dezember 2016 im Plenum des Landtags versuchsweise behandelt worden war, zog die Landesregierung angesichts der kontroversen und harten Diskussion die Notbremse und trat den Rückzug an. Das Gesetz wurde wieder der Gesetzgebungskommission übermittelt, worauf nach unzumutbarer Verzögerung nun ein neuer Anlauf erfolgt.
Hierzu in aller Deutlichkeit die Position der Grünen: Die Vorlage der vier Unterzeichner aus den Reihen des Präsidiums (Widmann, Bizzo, Tinkhauser und Renzler) ist in dieser Form nicht annehmbar. Der Entwurf sieht eine minimale Senkung der Zulagen der Landesregierung und Landtagsspitze vor, die über die Entschädigung als Abgeordnete hinaus für die Spitzenämter von Exekutive (Landeshauptmann und Landesräte) und Landtag (Präsident und Präsidium) zuerkannt werden.
Die vorgeschlagenen, steuerfreien Funktionszulagen zwischen 3300 und 4600 Euro (für LT-Präsident, Landesräte, LH) zum „normalen“ Abgeordnetengehalt entsprechen in dieser Höhe keinesfalls den gesetzlichen Vorgaben der Regierung Monti und den Vereinbarungen in der Staat-Regionen Konferenz, die in fast allen Regionen Italiens bereits umgesetzt wurden, im benachbarten Trentino bereits seit 2014. Auch wenn Verantwortung und Arbeitslast in der Landesregierung hoch sind, ist dennoch der gesetzliche Rahmen zu beachten, der deutliche Einschränkungen vorsieht.
Die Abgeordneten von Trentino und Südtirol haben die ihnen gleichfalls vorgeschriebene Absenkung seit 2013 vollzogen. Ihre Entschädigungen liegen um 8% unter der Marke von 2010 und deutlich unter jener der allermeisten Regionen Italiens. Fundierte Rechtsgutachten wie jenes von Giuseppe Caia weisen juristisch stichhaltig darauf hin, dass auch für Regierung und Landtagsspitze eine deutliche Absenkung zu erfolgen hat. Das Gegengutachten Falcon hat die Caia-Argumente nicht widerlegen können.
Die fortdauernde Erhöhung der Zulagen für die „hohen Ämter“ soll durch Boni für Fraktionssprecher und Präsidenten der Gesetzgebungskommissionen „versüßt“ und damit der Opposition schmackhaft gemacht werden. Die (bisher nicht bestehenden) Zulagen für die kleineren „Jobs“ weisen wir entschieden zurück und lehnen ihre Annahme für den Fall der Genehmigung des Gesetzes kategorisch ab. Die Grünen werden für die Tätigkeit als Fraktionssprecher keinen Euro annehmen; an der Spitze der Gesetzgebungskommissionen sitzen ohnedies nur Präsidenten der Mehrheit, deren Appetit unstillbar scheint.
Der vorliegende Gesetzesentwurf versucht, eine seit langem offene Frage kurz vor Ende der Legislatur zu klären, tut dies aber in unzumutbarer Form und widersprüchlicher Manier, der man das schlechte Gewissen von weitem ansieht. Wir Grüne werden uns auf diesen Handel weiterhin erhöhter Spitzenzulagen gegen Beruhigungs-Boni für die Opposition nicht einlassen.
Bozen, 09.05.2017
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

Author: admin

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