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Statutsüberarbeitender Konvent für Südtirol

Landesgesetzentwurf

Landesgesetzentwurf  für einen Statutsüberarbeitender Konvent für Südtirol

2014 10 16 PressekonferenzKonvent-Convenzione_BrigitteFoppaZum Sinn der Statutsüberarbeitung

Seit einigen Jahren schon wird von Politik und Gesellschaft die Überarbeitung des Autonomiestatuts gefordert. Es muss der Lebenswirklichkeit, die sich seit 1972 stark verändert hat, angeglichen werden und alle Menschen in Südtirol sollen sich vom neuen Statut vertreten fühlen.
Auch wenn auf staatlicher Ebene eine zentralistische Tendenz bei der Verfassungsreform zu bemerken ist, gehen wir davon aus, dass genau jetzt der richtige Moment ist, um die Statutsreform anzugehen. Diese kann das autonomiefreundliche Klima auf lokaler Ebene ausnutzen und ausbauen. Ein Konvent, in dem sich alle Teile der Gesellschaft als verfassungsgebendes Organ einbringen können, erscheint uns als das passende Instrument. Ein entsprechend moderierter partizipativer Prozess kann die angeregte Debatte und die Entwicklung eines normativen Rahmens, im Einklang mit der Realität und gleichzeitig an der Zukunft orientiert, vereinfachen.
Seit 2001 gab es auf lokaler und europäischer Ebene große Veränderungen. Zum einen wurde die Region Trentino-Südtirol politisch weiter geschwächt, während die Rolle der zwei Provinzen durch die Zuteilung von immer mehr Kompetenzen deutlich gestärkt wurde. Zum anderen hat die Einrichtung der Europaregion und des Europäischen Verbunds für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) zu grenzüberschreitender Zusammenarbeit und auf regionaler Ebene zu einem post-nationalen Raum innerhalb der Alpen und ganz Europas geführt. Die Ebenen der Governance sind daher vielfältig bis verworren. Der Konvent bietet die Möglichkeit, die ausschließlichen, konkurrierenden, übertragenen und ergänzenden Kompetenzen zwischen der staatlichen, der regionalen und der Landes-Ebene neu zu verteilen. Ebenso muss er sich auch mit der Frage der Subsidiarität beschäftigen, insbesondere im Hinblick auf eine Neudefinition des Verhältnisses zwischen Land und Gemeinden.
2014 10 16 PressekonferenzKonvent-ConvenzioneAls Prüfstein des Konvents gilt auch die bürgerschaftliche Dimension der Autonomie. In diesem Bereich wird das Verhältnis zwischen den „alten“ Sprachgruppen (deutschsprachig, italienischsprachig, ladinischsprachig), welches sich seit 1972 tiefgreifend geändert hat, neu geklärt werden müssen. Aber daneben muss es auch Raum für andere Gruppen geben. Die Positionen der Geschlechter (vor allem die der Frauen), der verschiedenen Generationen (jung und alt) und die der MigrantInnen müssen neu verhandelt werden. Und neben all diesen Komponenten dürfen wir einen stillen, aber für unser Land unerlässlichen, Bestandteil nicht vergessen: die Natur, die Landschaft und die Umwelt, welchen der Konvent, so hoffen wir, auch die notwendige Aufmerksamkeit angedeihen lässt.
Dies sind nur einige Argumente, die für die enorme Bedeutung eines Konvents zur Überarbeitung des Autonomiestatuts sprechen. Wie dieser Prozess im Detail funktionieren kann, wird im Folgenden erklärt.

Zielsetzung, zeitliche und institutionelle Eckpunkte

Das Ziel des Konvents ist es, das Autonomiestatut auf die Gültigkeit und Aktualität innerhalb der Südtiroler Bevölkerung und innerhalb des institutionellen Rahmens zu überprüfen. Damit das neue Autonomiestatut den größtmöglichen Konsens von den Bürgerinnen und Bürgern vor der Abstimmung im Parlament erhält, darf es nicht nur auf institutioneller Ebene, als Abmachung zwischen Staat und Land, neu geschrieben werden, sondern dies muss unter Beteiligung der Zivilgesellschaft geschehen.
Konventprozesse zur Überarbeitung von Verfassungen sind keine Neuheit. Als Idee angedacht oder bereits vollständig durchgeführt wurden und werden sie bereits in verschiedenen Ländern und Regionen Europas, wie zum Beispiel in der italienischen Region Friaul-Julisch Venetien, im deutschen Bundesland Hessen, in Österreich und Island auf gesamtstaatlicher Ebene, sowie der Europäischen Union als supranationalen Staatenverbund. Für Südtirol gilt es nun, aus diesen Erfahrungen zu lernen.
Am Ende des Konventsprozesses, der insgesamt 18 Monate ab Inkrafttreten dieses Gesetzes dauern wird, soll ein Gesetzentwurf für die Reform des Autonomiestatuts stehen. Dieser wird dann im Landtag zur Abstimmung gebracht. Anschließend wird das Gesetz dem Regionalrat zur Abstimmung vorgelegt und dann an das Parlament weitergeleitet.

Ansiedelung, Zusammensetzung und Grundsätze der Arbeit

Der Konvent soll als eigenständiges Organ eingerichtet werden. Zugleich bedarf es der Anbindung an den Südtiroler Landtag und die Einbindung aller dort anwesenden politischen Kräfte, um ein Auseinanderdriften oder gar das Erreichen von Unvereinbarkeiten zwischen Landtags- und Konventsarbeit zu vermeiden. Daher setzt sich in diesem Gesetzentwurf die Konventversammlung zu praktisch gleichen Teilen aus VertreterInnen der Politik und VertreterInnen der BürgerInnen zusammen. Um die gesamte Arbeit wissenschaftlich und juridisch zu untermauern und qualitativ noch aufzuwerten, gibt es außerdem einen dritten, numerisch etwas kleineren, Teil, den „Rat der Wissenschaft“. Er setzt sich aus ExpertInnen aus den Bereichen Verfassungsrecht, Politik- und Sozialwissenschaft und Geschichte zusammen und wird vom Landtag ausgewählt.
Die Vertretung der politischen Ebene kann, relativ einfach, über Ernennungen aus den politischen Organen des Landtages erfolgen, wobei der Schwerpunkt auf dem Präsidium und dem I. Gesetzgebungsausschuss liegt, aber eine Ergänzungsmöglichkeit für dort nicht vertretene politische Kräfte sowie für andere Ebenen wie Gemeinden und Parlament vorsieht.
2014 10 16 PressekonferenzKonvent-Convenzione_NetzwerkPartizipationSchon komplizierter ist die Einsetzung des Rates der BürgerInnen. Es ist nämlich wichtig, dass viele verschiedene BürgerInnen in diesem Bereich zu Wort kommen und nicht nur jene, die sich seit jeher mit Autonomiethemen befassen. Deliberative Verfahren sehen als Möglichkeit der Ermittlung unter anderem auch Losungsverfahren vor. Sie werden von uns bevorzugt, denn würden die BürgerInnen etwa auf traditionelle Weise gewählt, dann kämen wieder die klassischen Mechanismen des Wahlkampfs, der Polarisierung, des Rankings etc. zum Tragen und diese favorisieren immer wieder dieselben Menschen, während andere sich nicht behaupten können. In einem geschichteten Losungsverfahren entgeht man diesen altbekannten Mechanismen, während man zugleich den wichtigsten Bevölkerungsanteilen eine ausgeglichene Vertretung zumisst.
Für ein gutes Funktionieren braucht es ein exzellentes Leitungsteam. Die „Steuerungsgruppe“ besteht aus einem professionell arbeitenden Team, das den Prozess anleitet, begleitet, moderiert und federführend für die Dokumentation zuständig ist. Der Landtagspräsident oder die Landtagspräsidentin trägt die Verantwortung für den Konvent.
Um auch wirklich allen Bevölkerungsgruppen den Zugang zur Konventsarbeit zu ermöglichen, müssen Zeiten, Orte und Vergütungen so gestaltet werden, dass etwa auch junge Eltern und/oder Berufstätige an den Sitzungen teilnehmen können.
Prinzipien sind in jedem Fall Öffentlichkeit, Beteiligung, Transparenz, weshalb alle Sitzungen öffentlich und zugänglich sein müssen. Alle BürgerInnen sollen online den Ablauf der Sitzungen verfolgen und kommentieren können. Themen und Diskussionen, die aus diesem Kommunikationsforum kommen, sollen in die Tagesordnung einfließen.
Innerhalb des Konvents sind alle Teilnehmenden gleichberechtigt und sprechen, auch wenn sie in einer bestimmten Funktion teilnehmen, in erster Line als Bürger oder Bürgerin und nicht als Interessensvertretung. Für die Loyalität aller Teilnehmenden dem Prozess, dem Gemeinwohl und dem Grundgesetz gegenüber bürgt ihr Versprechen, das sie zu Beginn der Konventstätigkeit ablegen.
In diesem Sinne kann und soll die neue Phase unserer Autonomie mit einem innovativen gemeinsamen Prozess, der offen und dialogorientiert ist, beginnen. Vielleicht ist dies der einzige Weg, um unsere Autonomie von einem Werkzeug der Machtgestaltung zu einem Projekt der BürgerInnen zu entwickeln, das von allen Menschen, die in diesem Land leben, „gespürt“ wird.
Wir würden uns freuen, wenn genau diese Menschen unser aller Zukunft mithilfe des Konvents selbst beschreiben und beschreiten wollen.
Bozen, 16. Oktober 2014
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba

Author: admin

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