HomeDeutschSt. Anton geht an die Eisackwerk GmbH: kein Erfolg, aber ein Schuldeingeständnis

St. Anton geht an die Eisackwerk GmbH: kein Erfolg, aber ein Schuldeingeständnis

SELLandesrat Theiner kann sich nicht mit dem Argument des „Betrugs“ herausreden.
Es ist paradox, den Übergang des Kraftwerks St. Anton von der SEL auf die Eisackwerk GmbH als einen „Erfolg“ der neuen Energiepolitik der Landesregierung darzustellen. Ganz im Gegenteil, diese Entscheidung ist ein klares Eingeständnis der Illegalität, mit der zwischen 2005 und 2011 die wichtige autonome Kompetenz der Energiepolitik gehandhabt wurde. Sie stellt daher den endgültigen Beweis ihres Scheiterns dar.
Die Argumentation, mit der Landesrat Theiner in den Medien das Geschehene rechtfertigt, ist inakzeptabel. Die damalige Landesregierung sei im Dezember 2009 von Landesrat Laimer „betrogen“ worden, da dieser seine KollegInnen, darunter auch Theiner, davon überzeugt hätte, für die SEL zu stimmen.
Theiner erwähnt jedoch nicht, dass er und seine KollegInnen in dieser Sitzung der Landesregierung alle notwendigen Informationen vorliegen hatten, um die Lage in vollem Umfang überblicken zu können, nämlich folgende:

  1. Die Stellungnahme des Landesamts für Stromversorgung, die sogar an den Beschluss angehängt wurde, teilte das Kraftwerk eindeutig der Eisackwerk GmbH zu. Sie bewertete deren Projekt als bestes und ließ jenes der SEL durchfallen.
  2. Die Landesräte vom PD, Repetto und Tommasini, verließen die Sitzung mit der Begründung, dass sie nicht gegen die Gutachten der technischen Ämter stimmen könnten.

Die damalige Landesregierung, einschließlich Theiner, hatte demnach alle Informationen zur Verfügung, um sich nicht hinters Licht führen zu lassen und korrekt zu entscheiden. Doch sie bevorzugte es, Laimer auf den Leim zu gehen – eine schwerwiegende politische Entscheidung. Dass Richard Theiner, der damals mit diese Entscheidung getroffen hat, heute die Position als Energielandesrat innehat, ist nicht zu verantworten.
Der jetzige Zuschlag an die Eisackwerk GmbH entspricht nicht der Vorgangsweise zur Überprüfung der Konzessionen von Prof. Caia, wie sie von der Landesregierung eingeleitet wurde. Dieses, derzeit noch laufende, Vorgehen schließt alle Konzessionen ein, die vom Urteil des Landesgerichts Bozen Nr. 138/2013 betroffen wurden. Dazu gehört auch das Kraftwerk St. Anton. Es wird bereits auf der ersten Seite der Stellungnahme von Prof. Caia genannt. Wir erinnern daran, dass beim Wettbewerb um St. Anton nicht nur SEL und die Eisackwerk GmbH teilgenommen haben. AE und die Stadtwerke Brixen waren zum Beispiel auch dabei. Auch ihre Projekte sollten bei einer Überprüfung berücksichtigt werden.
Dass St. Anton nun der Eisackwerk GmbH zugesprochen wird und die Überprüfung nicht stattfindet, ist der Beweis dafür, wie leichtsinnig die berühmte „Caia-Vorgehensweise“ umgesetzt wird.
Bozen, 4.2.2015
Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss

Author: admin

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