HomeDeutschSpäte Rechtsstaatlichkeit oder schändliche Gefälligkeits-Sanierung?

Späte Rechtsstaatlichkeit oder schändliche Gefälligkeits-Sanierung?

Smarthotel Saslong / St. Christina – Landesregierung ist am Zug und entscheidet: Späte Rechtsstaatlichkeit oder schändliche Gefälligkeits-Sanierung?

SaslongNachdem der Gemeinderat von St. Christina eine hart umstrittene Tourismuszone am Hotel „Saslong“ gegen viele Widerstände Ende Mai 2016 genehmigt hat, ist nun die Landesregierung am Zug: Sie trifft in der morgigen oder einer der nächsten Sitzungen die definitive Entscheidung über die Genehmigung einer Tourismuszone am Hotel „Saslong.“
Die Landesregierung weiß um ihre Verantwortung: Würde sie die Tourismuszone gleichfalls genehmigen, bedeutet dies die Ratifizierung eines zweifachen Rechtsbruchs: erstens die Sanierung massiver Bauvergehen am bereits seit geraumer Zeit eröffneten Hotel Saslong, zweitens eine touristische Erweiterung großen Ausmaßes in geologisch und raumordnerisch völlig ungeeignetem Gelände.

Nur wenige Hinweise zur Vorgeschichte: Am 14. März 2016 hat die Mehrheit des Gemeinderats St. Christina die Einwände der Anwohner gegen die Ende 2015 genehmigte Tourismuszone in geheimer Abstimmung zunächst angenommen, erst in einer zweiten Abstimmung gelang es am 29. Mai 2016, die gewichtigen Einwände „niederzustimmen“. Nun ist die Landesregierung am Zug: Wird sie nach Jahren massiver Bauvergehen und Übertretungen sich endlich auf Seite der Rechtsstaatlichkeit stellen oder wird sie mit einer Genehmigung der Tourismuszone den anhaltenden Rechtsbruch abnicken und gewissermaßen „durchwinken“?

Zur Erinnerung: Bis heute hat der Eigentümer des „Saslong“ eine Serie von Bausünden und raumordnerischen Vergehen vollführt und in der Führung des Hotelbetriebs in schamloser Weise gegen rechtliche Normen verstoßen:

  1. Bis heute werden öffentliche Parkplätze widerrechtlich für den Hotelbetrieb benützt.
  2. Sechs Räume sind nur als „statische Hohlräume“ ausgewiesen, werden aber bei Bedarf widerrechtlich an Gäste vermietet; trotz Abbruchverfügung der Gemeinde.
  3. Dias Raumvolumen des Hotels ist um mindestens 1000 Kubikmeter überzogen, auch die überhöhte Bruttogeschossfläche wurde erst durch späte Neuklassifizierung ( am 5. 8. 2015) des Hotels und Einstufung als Drei-Sterne-Betrieb unzureichend saniert.
  4. Die Gebäudehöhe ist um mindestens einen Meter zu hoch.
  5. Im Hotel wird vollkommen widerrechtlich ein Schiverleih betrieben, der in einem Gastbetrieb keinesfalls zulässig ist.
  6. An der Hotelfassade prangt eine riesige Plakatfläche, die in dieser Größe nicht gestattet ist.
  7. Die Zufahrt zur neu geplanten, von der Gemeinde gegen alle Widerstände durchgepaukten „Tourismuszone“ ist wegen des unzugänglichen Geländes noch völlig ungeklärt.

Die frühere, bis 2015 amtierende Gemeindeverwaltung hat dem Besitzer seit Jahren jede sich nur bietende Möglichkeit der Sanierung eingeräumt und äußerst nachsichtige Kontrollen durchgeführt. Der neue BM Moritz Demetz versucht mit einem Teil der Mehrheit dem Eigentümer mit der Tourismuszone mit weiterhin 20 Betten „Goldene Brücken“ zu bauen, um dessen Unternehmen rechtlich zu sanieren und dessen Vermögen aufzuwerten. All dies, obwohl die Staatsanwaltschaft inzwischen Anklage erhoben hat und der Rechnungshof nach einer Eingabe der Grünen wegen Schaden des öffentlichen Interesses einschreiten will.
Das drohende Gerichtsverfahren hat inzwischen sogar die Gemeinde dazu veranlasst, eine Abbruchverfügung für die widerrechtlichen Zimmer zu verhängen – allerdings noch ohne Ergebnis und mit kaltschnäuziger Weiter-Vermietung der nicht zugelassenen Zimmer, die eigentlich statische Hohlräume bilden sollen.

  • Der Fall des „Saslong“ in St. Christina ist kein nur örtliches Thema. Vielmehr geht es um die grundsätzliche Frage, ob rechtsstaatliche Grundsätze überhaupt noch Geltung haben.
  • Von besonderer Schwere ist der Fall auch deshalb, da der Eigentümer Präsident des örtlichen Tourismusvereins ist: Sein Vorgehen ist von verheerender Vorbildwirkung und ein Imageschaden für das Grödner Gastgewerbe. Ein Großteil der Bürgerschaft von St. Christina ist über die anhaltende Willfährigkeit der Gemeinde zu recht empört.

Die Landesregierung steht damit in einer besonderen Verantwortung: Auf dem Spiel steht neben der Geltung von Rechtsnormen und dem Schutz des öffentlichen Nutzens auch ihre eigene Glaubwürdigkeit, die durch die Genehmigung der Tourismuszone nach all den bisherigen Vorgängen dauerhaft beschädigt würde.

08.08.2016
Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba

Author: admin

Grüne Sommerfrische
Grüner Besuch aus E
KEINE KOMMENTARE

KOMMENTAR SCHREIBEN