HomeDeutsch„Rosatellum“: Dieses Wahlgesetz ist ein Wahlsieggesetz für die SVP

„Rosatellum“: Dieses Wahlgesetz ist ein Wahlsieggesetz für die SVP

Mattarellum, Porcellum, Italicum und jetzt Rosatellum – Italiens Wahlgesetze ändern sich mit jeder Wahl. Was immer gleich bleibt, sind das schrille Latinorum ihrer Namen und die darin schamlos enthaltenen Gefälligkeitsausnahmen für die Südtiroler Volkspartei. Seit gestern liegt der Entwurf für das Wahlgesetz vor, mit dem nach der gescheiterten Verfassungsreform das nächste Parlament gewählt werden soll. Es heißt nach dem Gruppensprecher des Partito democratico in der Abgeordnetenkammer, Ettore Rosato, „Rosatellum“, ist jedoch das Werk von PD-Chef  Matteo Renzi, der damit wieder an die Macht im Staat zurück will.
So wie bereits beim verfassungswidrigen Italicum hat Renzi auch in dem gestern vorgelegten Wahlgesetzentwurf für Kammer und Senat Südtirols Wahl-Landkarte wieder ausschließlich der SVP auf den Leib geschneidert. Der Staat bekäme demnach ein völlig neues Wahlsystem, nur für Südtirol bliebe alles gleich wie beim Italicum. „Südtirol ist nicht Italien“ – am Wahlgesetz ist dieser Kampfspruch der Südtiroler Rechten bereits verwirklicht. Freilich nur zugunsten einer Partei und auf Kosten von Demokratie und Chancengleichheit. Einzige Richtschnur des Wahlgesetz-Schneiders für Südtirol scheint zu sein,  sich die Stimmen der SVP und der von dieser gegängelten Gemischten Fraktion zuerst für die Annahme des Wahlgesetzes und später für seine (erhoffte) Regierung zu sichern. Der Erreichung dieses machtpolitischen Ziels opfern Renzi und seine Partei sämtliche andere Prinzipien. Voran das eines demokratischen Pluralismus innerhalb des Autonomie-Systems so wie das eines gleichwertigen Zusammenlebens zwischen den Sprachgruppen.
Weiterhin im Wahlgesetzentwurf enthalten ist die Klausel, wonach eine Sprachminderheitenpartei innerhalb ihrer Region 20 Prozent erreichen muss, um ins Parlament zu kommen. 20 Prozent auf Regionalebene heißt angewandt auf die Region Trentino-Südtirol 40 Prozent in Südtirol allein. Realpolitisch ausgedrückt bedeutet das: Die parlamentarische Vertretung wird per Gesetz der Südtiroler Volkspartei vorbehalten. Das ist die Legalisierung des Einparteiensystems und das De-facto-Verbot jedes Pluralismus’. Die Beibehaltung der SVP-Exklusiv-Klausel bedeutet außerdem einen Wortbruch hoher SVP-Politiker, voran ihres Autonomiewärters Karl Zeller. Dieser hat im vergangenen Wahlkampf die Fragwürdigkeit der 20-Prozent-Klausel selber zugegeben undversprochen, sie zu überwinden. Dies damals unter dem Eindruck der Sorge, dass die Volkspartei selber an der als Oppositionskiller gedachten Hürde scheitern könnte.
Unverändert verblieben sind im neuen „Rosatelum“-Entwurf ebenso die fragwürdige Einteilung Südtirols in vier Wahlkreise (gedacht: drei sicher für die SVP und einer namentlich für einen Italiener, der allerdings immer ein Italiener von SVPs Gnaden sein muss) sowie der schamlos SVP-genehme Zählmodus für die drei Sitze gemäß Proportionalsystem. Damit wird eindeutig das Prinzip verletzt, wonach jede Stimme gleich viel zählt.
Wird das „Rosatellum“ in vorliegender Fassung das nächste Wahlgesetz, so ist der SVP-Wahlsieg bereits gesetzlich abgesichert. Die finanziell klamme Partei braucht dafür keinen Wahlkampf zu führen. Der SVP in ihrem Selbstverständnis als Partei der Südtiroler sollte es zu minder sein, sich einen Wahlsieg per Wahlgesetz zu sichern anstatt ihn im fairen Wettstreit mit ihren politischen Mitbewerbern zu erringen. Allen Südtiroler Demokraten muss es ein Anliegen sein, parteiübergreifend dafür einzutreten, dass der Südtiroler Sonderweg in diesem Wahlgesetz-Entwurf als Abweg erkannt und davon abgegangen wird. Das so genannten Ladiner-Gesetz von neulich war ein Beweis dafür, dass geschlossener Widerstand erfolgreich sein kann.
Florian Kronbichler, Abgeordneter     Rom, 18. Mai 2017

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