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Personalgesetz: Für wen und weshalb?

Pressekonferenz PersonalgesetzDer grüne Minderheitenbericht zum LGE 34/15
Breit diskutiert?
In dieser Woche werden die insgesamt 53 Artikel des neuen Personalgesetzes im Landtag diskutiert. Der Vorsatz war gewesen, das Gesetz im Vorfeld „breit“ zu diskutieren.
Es gab einige Treffen der Landesregierung mit den Gewerkschaften (3 laut Gewerkschaften, „Dutzende“ laut Landesrätin) und, buchstäblich im letzten Moment, eine Anhörung der Landtagskommission. Das Personal des Landes wurde – in allgemeiner Unzufriedenheit – verständigt. Der von der Landesrätin geleitete Familienbeirat wurde mit dem Gesetz befasst und gab ein positives Gutachten (!). Für die Kommission gab es einen Vorab-Informationstermin, bei dem insbesondere das ausgeprägt positive Selbstbild der Personalabteilung verifiziert werden konnte.
Ziel erreicht?
Welches Ziel, möchte man fragen?
Allgemein (und auch von uns Grünen) wird die Absicht gutgeheißen, dass die Gesetzeslage gebündelt wird und eine Art Einheitstext entsteht.
Große Teile des Personalgesetzes übernehmen aber nicht nur Gesetzesbestimmungen, sondern auch vertraglich errungene Übereinkünfte wie den Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) oder die Disziplinarordnung. Diese Vertragstexte erhalten damit Gesetzesstatus und sind in Zukunft auch nur auf dem Gesetzeswege abänderbar. Der Arbeitgeber Land greift einseitig in eine Materie ein, die bilateral vertraglich zu regeln ist – das kann er nur tun, weil er Arbeitgeber und Gesetzgeber zugleich ist.
Dass die Gewerkschaften diese Vorgangsweise einhellig und einstimmig verurteilen, liegt auf der Hand – zumal an einigen Stellen des Gesetzes auch schon Änderungen am BÜKV vorgenommen wurden. Ohne Zustimmung der Gewerkschaften, wohlgemerkt.
Abgesehen von diesem inakzeptablen Eingriff, ist keine klare Zielrichtung erkennbar. Was das Gesetz erreichen will, wird weder aus dem Text selber noch aus dem Begleitbericht sichtbar. Dort wird zwar auf den nötigen Erneuerungsprozess der Verwaltung hingewiesen (auch die Landesrätin selbst spricht in den Stellungnahmen immer davon, dass die Verwaltung „zukunftsfit“ gemacht werden müsse) – woraus aber diese Erneuerung ersprießen soll, geht aus dem Gesetz nicht klar hervor.
Pressekonferenz Personalgesetz 2Die 7 Hauptkritikpunkte –
und die entsprechenden grünen Verbesserungsvorschläge:

  1. Verletzung der Kollektivvertragsebene
    s. oben.
    Wir haben Streichungsanträge für alle Artikel, die auf Kollektivvertragsebene verhandelt werden müssen, insbesondere was die gewerkschaftlichen Rechte, die Disziplinarordnung und den Verhaltenskodex betrifft, vorgelegt.
  2. Mobilität der Bediensteten
    Die Verlängerung der möglichen Anfahrtsstrecke zur Arbeit um ganze 50 km (!) ist ein gravierender Eingriff in den Arbeitsalltag, insbesondere für Frauen, die oft einen eh schon eng gesteckten Tagesstundenplan haben. Die vielen Versprechungen der Landesregierung zum Thema Vereinbarkeit Familie und Beruf werden durch die vorgesehene Maßnahme Lügen gestraft und die von Josef Noggler eingebrachte Änderung ist nur ein Palliativ, außerdem mit schwieriger Handhabe.
    Wir fordern die Streichung dieses Artikels oder zumindest eine Milderung, allermindestens die Anwendung nur auf Vollzeitstellen.
  3. Freistellungen für politisches Mandat: Die Tatsache, dass GemeinderätInnen in Zukunft keine Zeit mehr für die Vorbereitung der Gemeinderatssitzungen beanspruchen können, ist eine nicht annehmbare Abstrafung der demokratischen Arbeit von GemeinderätInnen. Gute Gemeinderatsarbeit braucht Zeit und Vertiefung, nicht nur aber vor allem auch in der Opposition. Die Vermutung liegt nahe, dass man gerade hier Potenzial zunichte machen will. Keine guten Aussichten für die Gemeindewahlen 2015!
    Wir fordern die Beibehaltung der Freistellung, damit zumindest die Landesangestellten die Arbeit im Gemeinderat auch in Zukunft ernst nehmen können. In einer vorgelegten Minimalforderung schlagen wir zumindest einen Halbtag Freistellung pro Gemeinderatswoche vor. Wenn auch das nicht angenommen wird, werden die Gemeinderäte in absehbarer Zeit ein Reservat von Begüterten, RentnerInnen und/oder nicht vorbereiteten MitläuferInnen werden.
  4. Das Recht auf Weiterbildung muss weiterhin gesichert bleiben und nicht nur als allgemeiner Wert im Gesetz ein Alibidasein fristen.
  5. Dass die Nebentätigkeiten der Landesangestellten freier und unbürokratischer gehandhabt werden, begrüßen wir. Nicht einverstanden sind wir mit der Tatsache, dass nur die Nebentätigkeit in der Landwirtschaft wirklich „frei“ ist.
    Wir fordern hier, dass Pflege, kulturelle und soziale Tätigkeiten sowie allgemeine Dienstleistungen der Landwirtschaft gleichgestellt werden. Die privilegierte Stellung der Landwirtschaft ist aus heutiger Sicht überholt.
  6. Die alte Krankheit der Ad-Hoc-Bestimmungen scheint auch in der Ära der neuen Landesregierung noch nicht ganz ausgemerzt zu sein: Sowohl bei der Weiterbeschäftigung der Landesangestellten im Ruhestand als auch bei einem dubiosen „Sanierungsversuch“ der PflegedienstleiterInnen in der Sanität besteht der Verdacht, dass es hier um ganz bestimmte Personen geht, für die Artikel maßgeschneidert werden. Dasselbe galt für die FahrerInnen, persönliche MitarbeiterInnen und „PrivatjournalistInnen“ der Landesregierung. Die Nicht-Opportunität dieses letzten Punktes wurde von der Landesregierung selbst eingesehen und der berüchtigte Artikel 11 wurde gestrichen.
  7. Indes erstaunt der billige Trick, mit dem auf die Proteste zur Finanzbestimmung reagiert wurde. Angestellte und Gewerkschaften protestierten dagegen, dass Mehrkosten von 1,5 Millionen (wie schon 2012 vorgesehen) direkt beim Personal eingespart werden. Nun wurde der Artikel umformuliert und es werden nur mehr die Nummern der Landeshaushaltskapitel angeführt, mit denen die Finanzierung erfolgen soll. Es sind – wie zu erwarten war – die Personalkapitel. Und für die Zukunft verweist man allgemein auf das jährliche Finanzgesetz – folglich keine Sicherheit, dass am Ende nicht wieder ins Personal investiert wird, indem… beim Personal gespart wird.

Nicht alles ist zu verteufeln. Generationenpakt, Aufnahme von Menschen mit Beeinträchtigung, die Vereinfachung bei Nebentätigkeiten sind zu begrüßen. Schließlich hat auch die Arbeit im Gesetzgebungsausschuss ein paar Verbesserungen hat die gebracht, etwa

  • a) die leistungsbezogene Entlohnung: Die transparente Handhabung der Leistungsprämien wurde auf unseren Vorschlag ins Gesetz aufgenommen. Das ist sehr wichtig, damit das Leistungsprämienprinzip nicht zum Machtinstrument verkommt.
  • b) Der fast schon zu Heiterkeit Anlass gebende Passus, nach dem die Landesangestellten das Aktienvermögen „ihrer Verwandten“ offen legen müssen, wurde gestrichen.

Fazit
Es gäbe aber noch Vieles zu verbessern. Insbesondere hätte man den Anlass nutzen könne, um tatsächlich eine Richtung vorzugeben, in der sich die Personalgestaltung des Landes entwickeln soll. Man hätte klare Aussagen machen und eine Gesamtvision liefern können.
So bleiben die Grundfragen aber offen: Wird man in der Landesverwaltung künftig besser arbeiten? Wird der Führungsapparat des Großbetriebes Land effizienter? Wird es weniger Doppelungen und Abgrenzungsunklarheiten geben? Kann im Land ergebnisorientierter und partizipativer gearbeitet werden? Werden die Sozialpartner einen ausgewogenen und korrekten Umgang miteinander pflegen können? Die Landesverwaltung der Zukunft ist aus diesem Gesetz eindeutig nicht herauslesbar. Eher schon verbleibt der Eindruck, dass dieses Gesetz nicht am Anfang einer neuen Ära steht, sondern dem Geiste der Vergangenheit entspricht.
Dass dieser hiermit einen Abschluss findet, sozusagen seinen Dienst quittiert – oder ob er weiterhin wirk- und spürsam sein wird, das wird sich in den nächsten Gesetzen zum Personal und zur Verwaltungsreform zeigen.
Daran werden wir dann auch reell messen können, ob die angekündigte „Zukunftsfitness“ erreicht wird. Das wäre ja tatsächlich ein schönes Ziel.
Bozen, 4. Mai 2015
L.-Abg. Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba

Author: admin

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