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Noch Platz für Verbesserung: Das Wahlgesetz im Plenum

source: http://www.buergernetz.bz.it/vote/landtag2013/pre/downloads/mod12-StimmzetteFacsimile.pdf


In dieser Woche behandelt der Landtag den Landesgesetzentwurf der SVP- Abgeordneten zu den Wahlen des Landtages. Im Vorfeld der Arbeiten im Gesetzgebungsausschuss im Februar hatten wir Grüne auf die zum Teil gravierenden Mängel des Entwurfes mehrfach hingewiesen. In zwar langwierigen, aber konstruktiven Arbeiten, auch dank der Vorschläge unserer Fraktion, wurde der Gesetzentwurf im Ausschuss deutlich verbessert.
Wir erinnern an die wesentlichen Änderungen, die damals erwirkt wurden:

1. Keine geschenkten „Ladinersitze!“
Der von allen Oppositionsparteien scharf kritisierte „Ladinerpassus“ wurde stark verbessert. Nun ist vorgesehen, dass der oder die meistgewählte Ladiner/in, sollte er oder sie nicht unter den 35 Gewählten sein, nachrückt, indem die letztgewählte Person der eigenen Liste den Platz frei machen muss (und nicht, wie im Entwurf vorgesehen, eines der Restmandate).
2. Demokratische Vielfalt leicht(er) gemacht
Für die Hinterlegung der Listen sind nun doch nicht mehr Unterschriften als bisher erforderlich, es bleibt bei den jetzt üblichen 400 (der Entwurf wollte auf 500 aufstocken). Auch wurde die Mindestanzahl der KandidatInnen pro Liste auf 12 eingeschränkt (statt, wie vorgesehen, auf 24 angehoben).
3. Platz für Frauen
Die Aufweichung der Frauenquote wurde im Ausschuss, mit vereinten Kräften und viel „Ach und Weh“ verhindert. Es bleibt also bei der bisherigen Quote, die besagt, dass kein Geschlecht mehr als 2/3 der effektiven KandidatInnen einer Liste ausmachen darf. Die diabolisch ähnlich klingende Formulierung, derzufolge es nicht mehr als 2/3 der LISTENPLÄTZE sein dürfen, wurde abgewendet. Sie hätte eine absurde Situation von 23 Männern und 1 Frau auf einer Liste möglich gemacht.
Trotzdem gibt es bei der Verbesserung des Entwurfs noch Luft nach oben. Entsprechend haben wir noch Anträge vorbereitet, die die demokratische Qualität des Wahlgesetzes deutlich wirksamer werden ließen. Es sind dies:
1. Verbot für Wahlwerbung durch Vereine, Verbände und Gewerkschaften
Wir wollten erreichen, dass das Regionalgesetz Nr. 7/1998, das dieses Verbot schon vorsieht, endlich umgesetzt wird. In unserem Änderungsantrag wird der Text des Regionalgesetzes auf die Landtagswahlen übertragen und Sanktionen und Veröffentlichungspflicht vorgesehen. Obwohl es im Ausschuss dazu von SVP-Seite hieß: „typisch grüne Verpetzpolitik!“ werden wir den Vorschlag noch einmal im Plenum vorbringen – sie würde dem ungeliebten Usus der Ungleichbehandlung endlich einen Riegel vorschieben. Übrigens liegt hierzu auch im Regionalrat bereits seit 2015 ein Gesetzentwurf unserer Fraktion vor.
2. Echte Beschränkung der Wahlspesen
Wir unterstützen den Vorschlag, die Höhe der Wahlkosten auf maximal 30.000 Euro pro KandidatIn zu beschränken. Unser Vorschlag sieht vor, Wahlwerbespesen, die in „Seilschaften“ getätigt werden, aufzuteilen und einzurechnen. Ansonsten wird es weiterhin Schlupflöcher über Verrechnung durch die Partei geben und die Einschränkung des persönlichen Wahlbudgets bleibt eine wirkungslose Formalie.
3. Und die Frauen an der Spitze?
Unser Vorschlag, endlich auch eine Vertretung des „anderen“ Geschlechtes an der Spitze des Landes vorzusehen (eine der beiden LH-Vertretungen sollte eine Frau sein – oder natürlich ein Mann, wenn es dereinst eine LH-Frau geben sollte), erhielt im Ausschuss nur 1 Stimme, jene der Einbringerin. Wir sind gespannt auf die Debatte im Plenum hierzu. Denn die Mehrheit zeigte schließlich ja etwa mit dem „Landinergesetz“ ganz deutlich, dass sie nichts gegen Quoten hat, wurde doch die ladinische Vertretung in der LH-Stellvertretung per Quote gesichert. Mal sehen, ob Frauen in Südtirol in ihrem Recht auf Quoten den Status von Ladinern erreichen.
Bozen, 10.05.2017
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss
Minderheitenbericht:
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Author: admin

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